Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen

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1 Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen (nach Dr. Naumann, Veterinäramt Wunsiedel ( ), modifiziert durch Dr. Brüning, LAVES Niedersachsen ( )) Kategorie Erläuterung Traces Rechtsgrundlage Bescheinigung Pferde eingetragene bzw. registrierte Equiden (s. auch: : bei endgültiger Verbringng Aussage BMELV sonst: nein RL 2009/156/EG,Art. 8 RL 2009/156/EG, Zucht-, Nutz- und Schlachtequiden RL 2009/156/EG,Art. 8 RL 2009/156/EG, Rinder Schlacht-, Zucht- und Nutzrinder RL 64/432, Art. 5 RL 64/432 F 1 Grenzweidegang/Tagesweidegang Schweiz Beschl. 2005/22/EG, Anlage 5, Kap. 1, III Beschl. 2005/22/EG, Anlage 5, Kap. 1, III Schweine Schlacht-, Zucht- und Nutzschweine RL 64/432, Art. 5 RL 64/432 F 2 Schlachttiere RL 91/68 E I Schafe und Ziegen Masttiere RL 91/68, Art.9 RL 91/68 E II Zuchttiere RL 91/68 E III Hunde, Katzen und Frettchen nicht zu Handelszwecken: Meldung ggf. im Fall von Maßnahmen gem. RL 90/425/EWG in Verbindung mit Art. 18 der VO (EG) 576/2013 Handelszwecke: s. sonstige Tiere nein VO(EG) 576/2013, Art. 5 u. Art. 6

2 Bruteier Anhang IV, Muster 1 Eintagsküken Anhang IV, Muster 2 Geflügel und Bruteier Zucht- und Nutzgeflügel Geflügel, Eintagsküken und Bruteier in Partien unter 20 Stück Art. 20 Anhang IV, Muster 3 Anhang IV, Muster 4 Schlachtgeflügel Anhang IV, Muster 5 Geflügel zur Wiederaufstockung von Wildbeständen Anhang IV, Muster 6 Heimvögel s. sonstige Tiere Zirkustiere Mitteilung von Zirkusbewegungen zwischen Mitgliedsstaaten gem. Art. 10 der VO (EG) 1739/2005 VO (EG) 1739/2005, Art. 10 sonstige Tiere (zu Handelszwecken) Tiere aus Betrieben (sonst. Huftiere, Vögel, Hasentiere, Katzen, Hunde u. Frettchen) Bienenvölker, Bienenköniginnen und Hummeln /nein RL 92/65, Art. 6, Art. 7, Art. 9, Art. 10; BmTierSSchVO, 8, 9; Anlage 3 RL 92/65 Art.8; BmTierSSchVO, Anlage 3, Nr. 12 RL 92/65, E I RL 92/65, E II Tiere, Sperma, Embryonen aus zugel. Einrichtungen, Instituten o. Zentren RL 92/65,Art. 13 RL 92/65, E III

3 Wassertiere zu Zierzwecken /nein Art. 4 keine Fische, Weichtiere, Krebstiere (Tiere in Aquakultur) für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung Art. 5, A die vor dem menschlichen Verzehr zur Weiterverarbeitung, für Versandzentren, Reinigungszentren oder ähnliche Betriebe bestimmt sind Art. 6, B Sperma Pferdesperma Art. 2 Rindersperma Art. 3 Rindersperma vor gewonnen; Bescheinigung ab gültig Art. 3 Rindersperma vor gewonnen Art. 3 Schaf- und Ziegensperma Art. 4 Schweinesperma RL 90/429/EWG; Art. 6 Anhang I Anhang D2 Anhang D2 Anhang D3 I RL 90/429/EWG; Anhang D

4 Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen von Pferden Art. 2 Embryonen von Rindern RL 89/556/EWG, Art. 3 Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen Art. 5 Eizellen und Embryonen von Schweinen Art. 6 RL 89/556/EWG, Anhang C Anhang IV Anhang V Kat 3 (außer verarbeitetes tierisches Protein) nein VO (EU) 142/2011; Anhang VIII, Kap III Tierische Nebenprodukte Kat 3: verarbeitetes tierisches Protein Art. 48, Abs. 3 Anhang VIII, Kap. III Kat 1, Kat 2: Roh, Fleisch-Knochenmehl, tierisches Fett Art. 48, Abs. 3 Art. 48, Anhang VIII, Kap. III Eier zum Verzehr Besondere Garantien für das Inverkehrbringen von Eiern, Fleisch und Hackfleisch in Finnland und Schweden gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 853/2004 VO (EG) 1688/2005, Art. 6 VO (EG) 1688/2005 Anhang V

5 Vorschriften für tierärztliche Bescheinigungen aus tierseuchenrechtlichen Gründen, die im Rahmen des Artikel 9 der RL 89/662/EWG gemäß Artikel 5 der RL 2002/99/EG erlassen wurden. Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, sonstige Lebensmittel tierischer Herkunft frisches Fleisch aus Sperrbezirk (Afrikanische Schweinepest Sardinien) Fleischerzeugnisse aus Sperrbezirk (Afrikanische Schweinepest Sardinien) Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse mit/aus Schweinefleisch (KSP Rumänien) E 2005/363/EG, Art. 5, Abs. 5 E 2005/363/EG, Art. 6, Abs. 5 E 2006/779/EG, Art. 5 E 2005/363/EG, I E 2005/363/EG, Anhang IV Versendung von frischem Schweinefleisch und von bestimmten Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen aus im Anhang aufgeführten Gebieten B 2013/764/EU, Art. 4

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