Angemessene Anschaffungskosten

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1 Angemessene Anschaffungskosten Grundsatz: Keine Prüfung, Anschaffungskosten von betrieblich verwendeten Wirtschaftsgütern angemessen sind entscheiden ist nur ob die Wirtschaftsgüter überhaupt betrieblich verwendet werden Ausnahme (taxative Aufzählung): PKW und Kombis Personenluftfahrzeuge Sport- und Luxusboote Jagden geknüpfte Teppiche Tapisserien (Wandteppiche) Antiquitäten Auswirkungen: Sind Aufwendungen der Höhe nach nicht angemessen der die Angemessenheit übersteigende Teil ist der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen Insoweit die Kosten angemessen sind betrieblichen (beruflichen) Charakter auch dann, wenn der unangemessene Teil überwiegt Vorgangsweise: der unangemessene Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zu aktivieren, ein Investitionsfreibetrag nur vom angemessenen Teil zulässig, eine Rücklage gemäß 12 EStG 1988 nur auf angemessenen Teil möglich FolienNr.: Angemessene Anschaffungskosten Vorgangsweise: der unangemessene Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zu aktivieren, ein Investitionsfreibetrag nur vom angemessenen Teil zulässig, eine Rücklage gemäß 12 EStG 1988 nur auf angemessenen Teil möglich Leasingraten nur im Ausmaß dem Leasing zu Grunde gelegter angemessener Anschaffungs oder Herstellungskosten abzugsfähig, Finanzierungskosten nur im Ausmaß der Finanzierung angemessener Anschaffungsoder Herstellungskosten abzugsfähig, Verbindlichkeiten zur Finanzierung nur entsprechend dem angemessenen Ausmaß der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Betriebsvermögen, wertabhängige laufende Aufwendungen ebenfalls nur anteilig (in Relation der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) abzugsfähig FolienNr.:

2 Angemessenheit - UST Rz 1920 UStR Angemessenheitsprüfung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu überprüfen Bei Unangemessenheit dem Grunde nach Aufwand insgesamt als nicht unternehmerisch veranlasst» Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen Aufwand dem Grunde nach angemessen» überwiegt der Höhe nach die unangemessene Komponente des 20 EStG 1988» Vorsteuer insgesamt nicht abgezogen werden, auch nicht hinsichtlich des angemessenen Teils. Rz 1921 UStR Überwiegt unternehmerisch veranlasste angemessene Teil voller Vorsteuerabzug zu unangemessenen Teil Eigenverbrauch vor vereinfachte Form der sofortigen Aufteilung der Vorsteuer in einen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Teil ist nicht zulässig. FolienNr.: Geknüpfte Teppiche und Trapisserien Angemessenheit dem Grunde nach: ausschließlich betrieblich genutzte regelmäßig angemessen Lebensführung eines Kunden es unterbleibt die Angemessenheitsprüfung (z.b. Hotels) Angemessenheit der Höhe nach: Angemessen, wenn Anschaffungskosten pro Quadratmeter 730 nicht übersteigen Höhere Anschaffungskosten als unangemessen auszuscheiden betrifft auch andere Kosten Nutzungsdauer wenn Abnützung vorliegt mind. 20 Jahre in begründeten Fällen auch kürzer bzw. länger denkbar (entsprechende Begründung notwendig) FolienNr.: Wifi Seite 74 2

3 Antiquitäten Definition: älter als 150 Jahre oder Herkunft aus einer besonderen Stilepoche Vorgangsweise Vergleich mit einem zweckentsprechenden (qualitativ hochwertigen) neuen Möbelstück oder Einrichtungsgegenstand wenn AK um mehr als 25% höher der 100% übersteigende Betrag ist als unangemessen auszuscheiden Anschaffungskosten bis Angemessenheitsprüfung der Höhe nach unterbleibt Hinweis Vorsteuerabzug überwiegt unangemessene Komponente gesamt kein Abzug Nutzungsdauer im Regelfall keine Abnutzung!!! FolienNr.: Wifi Seite 75 B Kraftfahrzeuge Einteilung: Steuerlich begünstigte Kfz LKW, Bus, Kleinbus (kastenförmiges äußeres und für mehr als 6 Personen), Kastenwagen, Pritschenwagen, Leichenwagen gewerbliche Personenbeförderung betriebsgewöhnliche ND kein Aktivposten keine Angemessenheitsprüfung Vorsteuerabzug Steuerlich benachteiligte Kfz PKW und Kombi Nutzungsdauer 8 Jahre Aktivposten bei Leasing Angemessenheitsprüfung kein Vorsteuerabzug Ausnahmen: Fahrschulkraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen FolienNr.:

4 Aktivposten beim PKW-Leasing Definition: Übersteigt die in der Leasingrate enthaltene Abschreibung die AFA lt. Steuerrecht Für den Unterschiedsbetrag ist ein Aktivposten anzusetzen Der Aktivposten ist so abzuschreiben, dass er der AFA bei Kauf entspricht Auswirkung: vorgeschriebene steuerliche Nutzungsdauer von 8 Jahren kann nicht durch Leasingverträge umgangen werden Aktivposten ist Differenz zwischen der in der Leasingrate enthaltenen Abschreibung und der steuerlichen Abschreibung die bei Kauf zu buchen wäre nicht in der Buchhaltung erfasst Hinzurechnung oder Abrechnung in der MWR Berechnung: Auflösung Wenn Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages gekauft wird, erhöht der Aktivposten die steuerlichen Anschaffungskosten wird über dadurch bewirkte höhere steuerliche Abschreibung abgeschrieben. Wird Fahrzeug nicht gekauft ist der Aktivposten nach Ende des Leasingvertrages in der MWR aufzulösen FolienNr.: Wifi Seite 78 Angemessenheitsprüfung PKW Aufwendungen und Ausgaben nur angemessen, soweit Anschaffungskosten bis zum Jahr 2004 <= ,-- ab 2005 <= ,-- Anschaffungskosten umfassen: Kaufpreis (inkl. UST und NOVA) Kosten für Sonderausstattung Preisnachlässe sind zu berücksichtigen Sondereinrichtungen wenn selbständig bewertbar keine Anschaffungskosten keine Angemessenheitsgrenze Beispiele: Autotelefon, nachträglich eingebautes Navigationssystem FolienNr.:

5 Angemessenheitsprüfung PKW Gebrauchte Fahrzeuge Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung Anschaffung Erstzulassung mehr als 5 Jahre zurück tatsächliche Anschaffungskosten entscheidend Regelung gilt auch für Leasingfahrzeuge Anschaffungskosten eines Leasingfahrzeuges mehr als (bzw ab 2005) der auf den übersteigenden Betrag entfallende Teil der Leasingrate nicht absetzbar Kürzung der Betriebskosten tatsächlich höhere Kosten (z.b. höhere Servicekosten) Treibstoffkosten sind in der Regel in voller Höhe abzugsfähig Wertabhängige Kosten (z.b. Kosten einer Kaskoversicherung, Zinsen, event. KFZ-Steuer) sind jedenfalls zu kürzen Keine Kürzung zb. bei fixen Beiträgen (Autofahrerclubs) FolienNr.: Beispiel Angemessenheit KFZ Berechnungsbeispiel PKW (Afa, Luxustangente), Rundung jeweils auf ganze Euro PKW-Kauf am um ,-- ND Unternehmensrecht: 5 Jahre Verkauf am um ,-- Wertabhängige Kosten , ,-- Wertunabhängige Kosten , ,-- Unternehmensrechtliche Darstellung AFA 2005: Anschaffungskosten: ,-- Nutzungsdauer 5 Jahre AFA: ,-- Buchwert : ,-- FolienNr.: 50 5

6 Beispiel Angemessenheit KFZ Steuerrechtliche Darstellung AFA 2005: Berechnung Luxustangente %-Satz der nicht anrechenbaren Aufwendungen Anschaffungskosten abzgl. Angemessenheitsgrenze nicht anrechenbare Anschaffungskosten in % der gesamten Anschaffungskosten Berechnung Beispiel: ,-- abzgl ,-- n. anr. AK ,-- = Luxustangente 42,90 % Steuerliche Anschaffungskosten: ,-- Nutzungsdauer 8 Jahre AFA: 5.000,-- Buchwert : ,-- Mehr/Weniger-Rechnung: Aufwand UR: ,-- Aufwand SR: 5.000,-- Hinzurechnung: 9.010,-- FolienNr.: 51 Beispiel Angemessenheit KFZ Unternehmensrechtliche Betriebskosten 2005: Wertunabhängige Kosten: 2.562,-- Wertabhängige Kosten: 2.400,-- Gesamtaufwand: 4.962,-- Steuerrechtliche Darstellung Betriebskosten 2005: Wertunabhängige Kosten (100 %): 2.562,-- Wertabhängige Kosten: 1.370,40 Kürzung um Luxustangente 42,9 % Gesamtaufwand steuerlich: 3.932,40 FolienNr.: 52 Steuerliche Mehr/Weniger-Rechnung: Aufwand UR: 4.962,-- Aufwand SR: 3.932,40 Hinzurechnung: 1.029,60-6

7 Beispiel Angemessenheit KFZ Unternehmensrechtliche Darstellung AFA 2006: Buchwert : ,-- Nutzungsdauer 5 Jahre AFA: ,-- Buchwert : ,-- Buchwertabgang 2006: ,-- Verkaufserlös: ,-- Unternehmensrechtlicher Verkaufsgewinn: ,-- Steuerrechtliche Darstellung AFA 2006: Steuerlicher Buchwert : ,-- Nutzungsdauer 8 Jahre AFA: 5.000,-- Buchwert : ,-- Verkaufserlös: Gesamt ,-- abzgl. Anteil nicht anrechenbar (Luxuskomponente 42,9 % ,--) Steuerlicher Verkaufserlös ,-- Steuerrechtlicher Verkaufsgewinn: 2.547,-- FolienNr.: 53 Mehr/Weniger Rechnung: AFA UR ,-- AFA SR 5.000,-- Hinzurechnung: 9.010,-- Verk UR ,-- Verk SR 2.547,-- Abzugspost: ,-- Beispiel Angemessenheit KFZ UR Darstellung Betriebskosten 2006: Wertunabhängige Kosten: 2.662,-- Wertabhängige Kosten: 2.700,-- Gesamtaufwand: 5.362,-- Steuerrechtliche Darstellung Betriebskosten 2006: Wertunabhängige Kosten (100 %): 2.662,-- Wertabhängige Kosten: 1.541,70 Kürzung um Luxustangente 42,9 % Gesamtaufwand steuerlich: 4.203,70 FolienNr.: 54 Steuerliche Mehr/Weniger-Rechnung: Aufwand UR: 5.362,-- Aufwand SR: 4.203,70 Hinzurechnung: 1.158,30 Wifi Seite 80 7

8 Angemessenheit und Leasing Wird Fahrzeug geleast Anschaffungskosten von mehr als (bis ) zuerst die Leasingraten als wertabhängige Kosten im Ausmaß des steuerlich nicht anerkannten Teils der Anschaffungskosten zu kürzen Von steuerlich anerkannten Leasingraten ausgehend von den steuerlich anerkannten Anschaffungskosten, der Aktivposten zu berechnen. FolienNr.: Wifi Seite 80 8

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