15. Herner Lebertag. Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende
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- Reiner Straub
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1 15. Herner Lebertag Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende Gesellschaft für Gastroenterologie in Herne e.v. Hepatitis Hilfe NRW e.v. SHG-Herne Herne, Mittwoch, 21. März 2012 Markus Freistühler Gastroenterologie & Hepatologie Evangelisches Krankenhaus Herne Wiescherstraße 24, Herne
2 Organspende - Themen 1. Zahlen & Fakten zur Transplantation 2. Organspende aus der Sicht eines Entnahmekrankenhauses 3. Das neue Transplantationsgesetz Stand der Gesetzesentwürfe Gesetzgeberische Pläne
3 DSO Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnu tzige Stiftung bu rgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle fu r die Organspende in Deutschland. Die DSO ist in sieben Regionen organisiert und beschäftigt mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist eine der größten nationalen Organspendeorganisationen weltweit Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Nordrhein-Westfalen Organisationszentrale Lindenallee Essen Telefon Telefax
4 Zahlen & Fakten zur Transplantation Spenden/ 1 Mill. Einw. NRW 2010: 14,3 Postmortale Organspende international 2009 DSO
5 Zahlen & Fakten zur Transplantation Postmortale Organspender in Deutschland DSO
6 Zahlen & Fakten zur Lebertransplantation Die Lücke klafft!
7 Zahlen & Fakten zur Lebertransplantation
8 Zahlen & Fakten
9 Organspender Am Hirntot gestorben Unfälle Schlaganfälle 2010 in NRW 256 Organspender 1. Neurologie 2. Innere Medizin 3. Unfallchirurgie Intensivstation
10 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden.
11 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt.
12 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt.
13 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch.
14 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten.
15 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
16 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
17 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
18 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Bestatter informieren Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
19 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Transport Die Organe werden sorgfältig konserviert und zügig zu den Transplantationszentren transportiert. Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
20 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Transplantation Die Spenderorgane werden verpflanzt. Das Leben der Empfänger ist gerettet. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Transport Die Organe werden sorgfältig konserviert und zügig zu den Transplantationszentren transportiert. Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
21 Ablauf der Organspende Krankheit / Unfall Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. DSO wird benachrichtigt Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. anonymer Dankesbrief Die Empfänger können einen anonymen Dankesbrief über die DSO an die Angehörigen senden. Transplantation Die Spenderorgane werden verpflanzt. Das Leben der Empfänger ist gerettet. Todesfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Entscheidung zur Organspende Diese wird durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Transport Die Organe werden sorgfältig konserviert und zügig zu den Transplantationszentren transportiert. Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Benachrichtigung ET informiert die betreffenden Transplantationszentren und diese benachrichtigen die Empfänger. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übermittlung von Daten zur Organvermittlung Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.
22 Das neue Transplantationsgesetz
23 Das alte Transplantationsgesetz In Kraft getreten am Todesfeststellung als Voraussetzung zur Organentnahme Grundlage zur persönlichen Entscheidung Verbot des Handels mit menschlichen Organen Regelung der Vorgehensweise bei Lebendspenden Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal Organspende als Gemeinschaftsaufgabe - Versorgungsauftrag der Krankenhäuser
24 Das neue Transplantationsgesetz Gesetzentwurf des Bundeskanzleramtes Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes vom
25 Kanzlerentwurf des TPG Oktober 2011 EU-weiter einheitlicher Qualitätsstandard für Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren Anforderungen an die Charakterisierung des Spenderorgans System der Rückverfolgbarkeit Meldung schwerwiegender Zwischenfälle
26 Kanzlerentwurf des TPG Oktober 2011 Stärkung der Meldepflicht von möglichen Organspendern (Hirntoten) bei der Koordinierungsstelle (DSO) Bundeseinheitliche Festlegung der Rolle und Stärkung des Transplantationsbeauftragten in Entnahmekrankenhäusern Freistellung Finanzierung Stärkung der Bedeutung der DSO Vermittlung Koordinierung Rückverfolgung Meldung von Zwischenfällen
27 Das neue Transplantationsgesetz
28 Bundesratsstellungnahme September Erklärungslösung anstelle der erweiterten Zustimmungslösung 8. Versicherungsrechtliche Absicherung von Organlebendspendern 9. Refinanzierung für die Entnahmekrankenhäuser 11. Organspende und Transplantation in der Ausund Weiterbildung
29 Das neue Transplantationsgesetz
30 Spendenbereitschaft
31 Zahlen & Fakten Spenden/ 1 Mill. Einw. zur Transplantation Erweiterter - / Widerspruch Erweiterte Zustimmung Postmortale Organspende international 2009 DSO
32 Gruppenantrag März 2012 Recht auf Information und Aufklärung für jeden Bürger Informierte und unabhängige Entscheidung. Grundsatzes der Freiwilligkeit Umwandlung der bislang geltenden erweiterten Zustimmungslösung in eine Entscheidungslösung
33 Information: 15. Herner Lebertag Organspende Gruppenantrag März 2012 Uangreiche Information zu Organspende und Transplantation durch die Behörden und Krankenkassen Alle Bürger über 16 Jahren Informationsmaterial + Spenderausweis = 1,7 Mill. Verhältnis zur Patientenverfügung (PV) Erfassung: Speicherung der Erklärung und der PV auf der elektronischen Gesundheitskarte
34 15. Herner Lebertag Organspende rettet Leben Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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