RECHT intere ant Mandanteninformation Nr. 5 / 2008

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1 RECHT intere ant Mandanteninformation Nr. 5 / 2008 UNSER BERATUNGSTEAM: RECHTSGEBIETE: Rechtsanwälte Ralf-D. Kanzler Magister der Verwaltungswissenschaften Dipl.-Betriebswirt (FH) Vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hanns Kern Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Strafrecht Eckhard Finke Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberater Andreas Kaiser Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Strafrecht Christoph Becker Christiane Faust Diplom-Finanzwirt (FH) Fachanwalt für Steuerrecht Ilka Kühnl Christian Massmann Stefan Huth Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Jutta Hunzinger Dipl.-Psychologin Mediatorin (FU Hagen) Fachanwältin für Familienrecht Burkhard Beye Ltd. Stadtrechtsdirektor a.d. Dr. Gordon Dreher Dipl.-Finanzwirt (FH) Nils Neumann Kathrin Hübener Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmenssanierungen, Existenzgründungsberatung, Bankenrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftstrafrecht, Arbeitsrecht Familienrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Erbrecht, Testamentsgestaltung, Wettbewerbsrecht, Arzthaftungsrecht privates Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht Arbeitsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Jugendstrafrecht, Straßenverkehrsrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsunfallsachen Gaststättenrecht, Gewerberecht Steuerrecht, Bilanzrecht Arbeitsrecht Medienrecht Verwaltungsrecht, Versicherungs- und Versicherungsvertragsrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Nachbarschaftsrecht, Kaufvertragsrecht, öffentliches Baurecht, Allgemeines Zivilrecht Familienrecht, Opferschutz (Nebenklagevertretung), Mediation Verwaltungsrecht Steuerrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht Mietrecht, Allgemeines Zivilrecht, Internetrecht Allgemeines Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht Mannheimer Straße 173, Bad Kreuznach Telefon: (06 71) , Telefax: (06 71) in Kooperation mit: SKT Steuerberatungsgesellschaft mbh, Salinenstraße 13 b, Telefon: (06 71)

2 2 Arbeitsrecht Anschwärzen erwünscht? Der Gesetzgeber plant derzeit einen neuen 612 a BGB einzuführen. Nach dieser Vorschrift erhalten Arbeitnehmer das Recht, dem Arbeitgeber oder einer zur innerbetrieblichern Klärung zuständigen Stelle die Verletzung gesetzlicher Pflichten im Betrieb anzuzeigen, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten vorliegen. Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe, also ein innerbetrieblicher Klärungsversuch ist nach dieser Vorschrift nicht mehr erforderlich, wenn dem Arbeitnehmer ein Abhilfeverlangen nicht zumutbar ist. Der Arbeitnehmer, der die Rechte dieser Vorschrift wahrnimmt und hierbei gutgläubig handelt, wird geschützt, d. h. auch bei einer falschen Verdächtigung, die jedoch auf konkrete Anhaltspunkte beruhen muss, kann er nicht abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Der gläserne Arbeitnehmer Nach dem geplanten Gendiagnostikgesetz dürfen Arbeitgeber von Beschäftigten weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Untersuchungen oder Analysen verlangen. Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch diagnostische genetische Untersuchungen durch Genproduktanalysen zulässig. Voraussetzung ist, dass diese Untersuchungen zur Feststellung genetischer Eigenschaften erforderlich sind, die für schwerwiegende Erkrankungen oder schwerwiegende gesundheitliche Störungen die bei einer Beschäftigung an einem bestimmten Arbeitsplatz oder mit einer bestimmten Tätigkeit entstehen können, ursächlich oder mitursächlich sind. Im GenDG wird auch voraussichtlich ein ausdrückliches arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot enthalten sein, wonach der Arbeitgeber Beschäftigte bei einer Vereinbarung oder Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung nicht wegen ihrer genetischen Eigenschaften oder der genetischen Eigenschaften einer anderen Person benachteiligen darf. Ebenso darf aufgrund einer Weigerung an sich genetische Untersuchungen und Analysen vorzunehmen oder die Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen und Analysen zu offenbaren, keinen Nachteil für den Arbeitnehmer entstehen. Bei Verstößen sieht der Gesetzesentwurf eine angemessene Entschädigung für den Arbeitnehmer vor. Lebensalter und Sozialauswahl Mit Urteil vom 6. November 2008 (Aktenzeichen 2 AZR 701/07) hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr entschieden, dass im Rahmen einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung auch das Lebensalter berücksichtigt werden darf. Im Rahmen der Sozialauswahl sind Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und das Lebensalter in die Überlegungen einzustellen, welcher Arbeitnehmer gekündigt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht stellt in dieser Entscheidung klar, dass auch das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem AGG dieser Bewertung nicht entgegensteht. Zwar war die Zuteilung von Sozialpunkten nach dem Lebensalter und die damit verbundene

3 3 Altersgruppenbildung ein an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung im Sinne des AGG. Diese sei jedoch gerechtfertigt, da gerade durch das Zusammenspiel mit den übrigen Kriterien der Sozialauswahl es nicht zu einer Überbewertung des Lebensalters kommt. Befristung und Schwangerschaft Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zurzeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Da diese Zustimmung nur sehr selten erteilt wird, sind befristete Arbeitsverhältnisse sehr beliebt, da das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen aufgrund der Befristung und nicht durch eine gesonderte Kündigungserklärung endet. In einem Fall, den das Arbeitsgericht Mainz zu entscheiden hatte, hatte der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Mitarbeiter, die schwanger geworden war, nicht verlängert. Die Arbeitnehmerin klagte auf Schadenersatz nach dem AGG. Im Rahmen des Prozesses konnte sie nachweisen, dass ihr Arbeitgeber aufgrund der Schwangerschaft das befristete Arbeitsverhältnis nicht verlängert hat. Der Arbeitgeber war so unvorsichtig gewesen, dies gegenüber der Mutter der Arbeitnehmerin zu bestätigen (vgl. Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 2. Dezember 2008, Aktenzeichen 3 Ca 1133/08). Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Sachfremde Schlechterstellungen von Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sind aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zulässig. Wenn Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelungen gewähren, müssen sie somit die Arbeitnehmer gleichbehandeln. Dies gilt auch bei mehreren Betrieben. Eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betriebe ist nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund existiert (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 3. Dezember 2008, Aktenzeichen 5 AZR 74/08). Steuerrecht Laufende Rechnungsnummern Seit ist der Rechnungsaussteller verpflichtet, eine laufende Rechnungsnummer auf seine Rechnungen aufzudrucken. Auch wenn dies der Ein oder Andere als kein wichtiges Merkmal der Rechnung ansah, muss dieser laufende Rechnungsnummer nunmehr jedoch besondere Bedeutung zukommen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen unterstellen die Betriebsprüfer schlichtweg, dass bei fehlenden Rechnungsnummern trotzdem Geldeingänge vereinnahmt worden sind, die an der Steuer vorbeigeschleust wurden. Es erfolgen Zuschätzungen mit Werten, die bei Weitem die Durchschnittswerte der vergangenen Monate überschreiten dürfen.

4 4 Achtung, achten Sie bitte darauf, dass eine stornierte Rechnung nicht einfach aus den Rechnungsnummern verschwindet, sondern dokumentiert wird, eine geänderte Rechnung die gleiche Rechnungsnummer erfährt, wie die ursprüngliche Rechnung, so dass eine lückenlose Reihenfolge der Rechnungsnummern nachgewiesen werden kann. Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer Das Pendel des Bundesverfassungsgerichtes hat zugunsten der 8 Millionen Pendler ausgeschlagen. Seit Anfang 2007 konnten diese keine Fahrtkosten mehr geltend machen, weil die ersten 20 Kilometer ihrer Fahrtstrecke vom Wohnort zum Dienstort steuerlich nicht geltend gemacht werden konnten. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer konnten die Fahrtkosten im Rahmen des Werbungskostenabzugs vom Arbeitnehmer in Höhe von 0,30 /km angesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Entscheidung vom 9. Dezember 2008 das bis dato geltende Gesetz als verfassungswidrig gekippt. Damit können Berufspendler vorerst alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 0,30 /km beim Finanzamt geltend machen. Schon der zuvor angerufene Bundesfinanzhof hat die Pendlerpauschale insoweit für verfassungswidrig erklärt und im Januar d. J. das Bundesverfassungsgericht angerufen. Obwohl die Bundesregierung starkem Druck ausgesetzt war, insbesondere aus Bayern, hat sie die Gelegenheit in den vergangenen Monaten nicht genutzt, den Hinweis des Bundesfinanzhofes aufzugreifen und eine Neuregelung der Pendlerpauschale in Gesetzesform zu verabschieden. Die von dem Bundesfinanzhof gezeigte rote Karte findet ihre Bestätigung durch die jetzt ergangene Entscheidung des zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtshofes, der vermehrt Steuergesetzes für verfassungswidrig erklärte. So wurde das Erbschaftsteuergesetz gekippt, welches gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist zum durch den Bundestag und Bundesrat in seiner Neufassung verabschiedet wurde. Ebenso wurde auch die begrenzte Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen für verfassungswidrig erklärt. Die Pendler können sich nunmehr freuen. Die entsprechenden Bescheide aus dem Jahre 2007 sind unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen, so dass ein Einspruch gegen die Nichtanerkennung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer sich erübrigen dürfte. Inwieweit die Pendlerpauschale mit 0,30 pro gefahrenen Kilometer politisch standhält, mag dahinstehen. Der Bundesfinanzminister plant schon für 2010 eine Änderung. Denkbar wäre durchaus, dass die Politik sich insoweit etwas einfallen lässt und die Pendlerpauschale in ihrer Höhe kürzt, so dass vielleicht für den gefahrenen Kilometer nicht mehr 0,30 sondern nur noch 0,15 oder 0,20 angerechnet werden. Sicherlich wird die Pendlerpauschale eines der heftigst umstrittenen Wahlkampfthemen im Jahre 2009 werden. Und nun noch ein kurzer Hinweis auf die steuerlichen Änderungen, die uns im Jahre 2009 erfreuen sollen:

5 5 Abgeltungssteuer: Erträge aus Kapitalanlagen, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden ab dem mit 25 % versteuert, sofern die hierfür zugrunde liegenden Wertpapiere ab diesem Datum angeschafft wurden. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das Halbeinkünfteverfahren bei Aktienerträgen wird im Privatvermögen gestrichen. Der Sparerfreibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden auf 801,00, bei verheirateten auf 1.602,00. Darüber hinausgehende Werbungskosten werden nicht anerkannt. Altersentlastungsbetrag: Ruheständler, die Jahre alt werden, bekommen ab 2010 einen Altersentlastungsbetrag von 32 % der Einkünfte, höchstens jedoch 1.520,00. Wer im Jahr 2008 das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält ab 2009 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 33,6 % der Einkünfte, höchstens jedoch 1.596,00. Dies bezieht sich für Einkünfte aus Arbeitslohn, Miet- oder Kapitalerträgen. Arbeitslosenversicherung: Ab dem sinkt für Beschäftigte der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3,3 % auf 2,8 %. Im gleichen Zuge erhöht sich jedoch der Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5 %. Wo bleibt hier die Entlastung? Bausparer: Die staatliche Wohnungsbauprämie von 45,06 für Alleinstehende und 90,11 für Ehepaare wird ab 2009 nur noch gezahlt, wenn der Bausparvertrag nach Zuteilung auch tatsächlich wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Dies ist dann gegeben, wenn gebaut, ein Haus gekauft oder die Modernisierung einer Wohnimmobilie vorgenommen wird. Beitragsbemessungsgrenzen: The same procedure as every year Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wird angehoben. In den alten Bundesländern beläuft diese sich nunmehr monatlich auf 5.400,00 (vormals 5.300,00 ) und in den neuen Bundesländern klettert die Grenze auf 4.550,00 (vormals 4.500,00 ). Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich bundeseinheitlich ab auf 3.675,00 (vormals 3.600,00 ).

6 6 Die Versicherungspflichtgrenze beläuft sich auf 4.050,00 (vormals 4.012,40 ). Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können von den Arbeitnehmern ab 2009 bis 2.592,00 steuer- und sozialabgabenfrei angespart werden. Zusätzlich dürfen sie weitere 1.800,00 steuerfrei anlegen. Degressive Abschreibung: Seit dem ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter abgeschafft worden. Im Jahre 2009 wird sie wieder, allerdings nur befristet, eingeführt. Sie gilt für Wirtschaftsgüter, die vom bis gekauft werden und beträgt 25 % des Restbuchwertes. Eine degressive Abschreibung ist jedoch nur dann zugelassen, wenn das Wirtschaftsgut mehr als 1.000,00 netto kostet. Darunter liegende Anschaffungskosten unterliegen den Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Eigenheimzulage: Die Altersgrenze für bisherige (Altfälle) Bezieher von Eigenheimzulagen wird von dem 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Dies gilt jedoch nicht bei der Kinderzulage. Elterngeld: Eltern, die bereits Elterngeld beantragt haben, können ihren Antrag ändern und die Bezugsdauer noch einmal neu zwischen sich aufteilen. Bisherige Regelung: Mit Antragstellung muss sich entschieden werden, welcher Elternteil für welche Monate den Einkommensersatz erhalten soll. Diese Entscheidung war verbindlich und konnte nur in begründeten Ausnahmen geändert werden. Ab 2009 kann die Elternzeit auch in Härtefällen auf berufstätige Großeltern ausgeweitet werden. Danach erhalten Eltern von minderjährigen Müttern gesetzlich einen Anspruch auf eine dreijährige Babypause und dem damit verbundenen Rückkehrrecht in die ehemalige Arbeitstelle. Familienstiftung: Aufgrund der letztlich bekannt gewordenen Kapitalanlagen durch Gründung von Stiftung in Lichtenstein hat der Gesetzgeber reagiert. Wer sein Vermögen in einer Stiftung anlegt, muss mit einer Pauschalbesteuerung rechnen. Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und andere Erträge selbst dann erfasst, wenn die Stiftung nichts ausschüttet. Beim Stifter, nahen Angehörigen oder anderen Begünstigten kommt es zu einer pauschalen Einkommenshinzurechnung.

7 7 Freigrenzen: Freigrenzen für private Veräußerungsgeschäfte von 599,99 gilt auch für 2009 und kann auch, wie bislang, für Wertpapiere genutzt werden, sofern diese innerhalb eines Jahres, vom Anschaffungsdatum gerechnet, verkauft werden. Liegt der Gewinn jedoch über der Freigrenze, muss der gesamte Betrag ab dem ersten Euro, entsprechend der Abgeltungssteuer, versteuert werden. gesetzliche Rente: Steuerzahler können ab % ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (max ,00 bei Alleinstehenden und ,00 bei Verheirateten) als Sonderausgaben geltend machen. Neurentner haben jedoch 58 % ihrer Bezüge zu versteuern. Der Restbetrag gilt als persönlicher, zeitlebens, unveränderter Rentenfreibetrag. Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter können von kleinen und mittleren Betrieben bei Investitionen von ihrem steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass die Unternehmen bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten. Diese wurden für die Jahre 2009 bis 2010 vorübergehend auf die Beträge bei bilanzierenden Unternehmen auf ,00, vormals ,00, angehoben, für Einnahmen-Überschuss-Rechner auf ,00, vormals ,00 ). Jahresbescheinigung: Ab 2009 sind die Banken und Finanzdienstleister nicht mehr verpflichtet, so genannte Jahresbescheinigungen auszustellen. Diese werden jedoch auf Antrag wahrscheinlich kostenpflichtig von den Banken erstellt. Krankenversicherungsbeiträge: Das Bundesverfassungsgericht hat pro Steuerzahler entschieden. Ab 2010 können die Beiträge zur Krankenversicherung besser abgesetzt werden, jedoch sieht der Gesetzentwurf vor, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen allerdings nicht mehr abziehbar sein sollen. Wie groß die Steuerersparnis für den Einzelnen letztendlich sein wird, bleibt abzuwarten. Kindergeld: Ab 2009 hat sich das Kindergeld für das 1. und 2. Kind auf 164,00 (154,00 zuvor), dem 3. Kind auf 170,00 (154,00 zuvor) und ab dem 4. Kind auf 195,00 (179,00 zuvor) erhöht.

8 8 Pendlerpauschale: Für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2009 geltend die alten Regelungen zur Pendlerpauschale. Siehe ausführlicher Hinweis in diesem Informationsbrief. Teileinkünfteverfahren: Zukünftig sind für die im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen Kapitalgesellschaften ab 2009 das Teileinkünfteverfahren anzusetzen, anstelle des Halbeinkünfteverfahrens. Damit sind künftig 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerpflichtig, entsprechend sind 60 % der damit zusammenhängenden Betriebsausgaben absetzbar. In eigener Sache: Zum 31. Dezember 2008 verabschieden wir unseren Kollegen und Partner, Herrn Rechtsanwalt Eckhard Finke. Herr Finke wird neue Aufgaben in Frankfurt und Koblenz als Anwalt wahrnehmen. Auch wenn uns der Abschied von unserem langjährigen Kollegen schwerfällt, wünschen wir ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute. Herr Finke wird unserem Hause verbunden bleiben und darüber hinaus auch weiterhin als Geschäftsführer der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbh tätig sein. Der Name unserer Partnerschaftsgesellschaft wird sich mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ändern in Kanzler Kern Kaiser Das Dezernat des Herrn Kollegen Finke wird von Herrn Kollegen Rechtsanwalt Dr. Gordon Dreher übernommen, der bereits seit vier Jahren Herrn Finke im Aufgabenbereich der Insolvenzbearbeitung unterstützte und des Weiteren selbständig zusammen mit Herrn Finke die Baurechtsfälle in unserer Kanzlei bearbeitete. In das Dezernat Baurecht wird auch Herr Kollege Nils Neumann wechseln. Der von ihm bislang betreute Aufgabenbereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts wird von Herrn Rechtsanwalt Thomas Orlean übernommen. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen auch gleichzeitig den neu in unserer Kanzlei eingetretenen Kollegen, Herr Rechtsanwalt Thomas Orlean vorstellen. Herr Orlean ist seit 2004 als Anwalt zugelassen. Über die Stationen Bonn und Wiesbaden ist er in Bad Kreuznach ansässig geworden. Herr Kollege Orlean war jahrelang im Immobilienrecht tätig und hat für eine namhafte Unternehmensgruppe Verwaltung und Abwicklung eines größeren Immobilienbestandes betreut. Herr Kollege Orlean kann daher auf eine reichhaltige praktische Erfahrung zurückgreifen. Alle anderen Dezernate bleiben unverändert besetzt. Für das anstehende Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen geruhsame und erholsame Tage und für das kommende Jahr 2009 viel Glück, Gesundheit und eine erfolgreiche Hand in Ihrer Arbeit.

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