Einstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro

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1 Einstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte Frankfurt University of Applied Sciences, 17. Mai 2017

2 Wege in den Beruf

3 Gute Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg 3

4 Wertschöpfungskette, Beispiel Automobil Crowdsourcees Zulieferung von Teilen (Zulieferparks, jis, jit) Werksgelände Belegschaft OEM Leiharbeit Werkverträge Fertigung Vormontage, Teilschritte der Montage Entwicklung Entwicklungsdienstleister unbefristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Facility, Kantine, Bewachung, Personal-DL befristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Instandhaltung, Teilelogistik, Logistik, Endprodukt 4

5 Ingenieurdienstleister Chance Arbeit kann durch verschiedene Einsatzunternehmen sehr abwechslungsreich sein. Risiken Häufig gelten keine Tarifverträge. Alle Bedingungen müssen selbst im Arbeitsvertrag ausgehandelt und vereinbart werden. Häufig gibt es keinen Betriebsrat. Oft werden die Arbeitsverträge nur für kurze Zeit bzw. für begrenzte Projekte abgeschlossen. Unbefristete Anstellung bei einem der Kundenunternehmen nicht garantiert. 5

6 Einstiegsgehälter in M & E

7 Wir reden über Entgelt Entgelt ist eine normalisierte Form von entgelten Was so viel heißt wie vergüten Historisch und umgangssprachlich gab/gibt es zwei Formen Das Gehalt eines Angestellten/einer Angestellten Der Lohn eines Arbeiters/einer Arbeiterin In der Gesetzgebung und in den Tarifverträgen wird in der Regel nur noch vom Entgelt gesprochen 7

8 und nicht über die Gesamtvergütung Monatliches Entgelt x12 oder x13 Jahresentgelt Gesamtvergütung beinhaltet aber Sonstige Engeltbestandteile Gratifikationen Anwesenheitsprämien Vermögenswirksame Leistungen Geldwerter Vorteil Dienstwagen Mitarbeiterbeteiligung Aktienoptionen Arbeitgeberdarlehen Betriebliche Altersversorgung 8

9 Unterschiedliche Gehälter Studienfach und Abschluss Branche Bundesland Gültigkeit von Tarifverträgen Befristung Arbeitszeit Sonderzahlungen Überstunden Geschlecht 9

10 Tarifvertrag und Gesetz im Vergleich Tarifverträge der IG Metall (M+E-Industrie) Gesetz Arbeitszeit Jahresurlaub Urlaubsgeld 35-Stunden-Woche (Fünf-Tage-Woche) 30 Arbeitstage = Sechs Wochen 50 % des Tagesentgelts pro Urlaubstag 48-Stunden-Woche (Sechs-Tage-Woche) 24 Werktage = Vier Wochen Kein Anspruch Sonderzahlung Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit: - 6 Monate: 25 % - 12 Monate: 35 % - 24 Monate: 45 % - 36 Monate: 55 % Kein Anspruch 10

11 Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: d. h. auf ein Jahr bezogen: 12 Monatsentgelte 12 Monatsgehälter 13 Monatsentgelte 13 Monatsgehälter Tarifentgelt Metallindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 12 Monatsentgelte 12,00 Monatsgehälter + Urlaubsgeld + 0,69 Monatsgehälter + Sonderzahlung + 0,55 Monatsgehälter* 13,24 Monatsgehälter. * Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 11

12 Nach Berufen Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen in Euro auf Basis von 35 Wochenstunden West Ost Männer Frauen Männer Frauen Bauingenieurwesen Chemieingenieurwesen Elektroingenieur/in Elektronik-, Fernmeldeingenieur/in Maschinenbauingenieur/in Wirtschaftsingenieur/in Keine Berufserfahrung, 35 Stunden/Woche, keine Führungsverantwortung, Betriebsgröße: Beschäftigte, ohne Sonderzahlungen, ohne Urlaubsgeld, Stand 09. Mai 2017

13 Zu geringe Gehälter Die meisten Berufsanfänger verkaufen sich unter Wert. Aus Unkenntnis Lieber weniger als zu viel verlangen. Gehälter werden nicht an die Arbeitszeit angepasst. Frauen orientieren sich nach andren Frauen. Das unterläuft tarifliche Standards und senkt Einstiegsgehälter. Deshalb bei tarifgebundenen Firmen bewerben und sich an den Gehältern orientieren.

14 Mehr mit Tarif Fächergruppen Jahresentgelt mit Tarifvertrag Jahresentgelt ohne Tarifvertrag Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Physik ,00 Euro ,00 Euro +8% Wirtschaftswissenschaft ,00 Euro ,00 Euro +17% Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung in der Metall- und Elektroindustrie auf Basis einer 35-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Datenbasis Zeitraum 2011/ /12. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank) 14

15 Monatsentgelt ist nicht gleich Monatsentgelt Einstiegseinkommen nach Entgelt-Rahmentarifvertrag als Ingenieur/-in ab 1. April 2017, Basis: 35 Std./Woche für Hessen nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 9 Entgeltgruppe 10 Monatsgrundentgelt 3.777, , ,00 Einkommen für 12 Monate + Urlaubsvergütung (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % vom Monatsgrundentgelt) = Jahreseinkommen* , , , , , ,00 944, , , , , ,00 * zzgl. 10 % Leistungszulage. +14,3 % bei 40 Std./Woche 15

16 Tarifrunde 2018 Arbeitszeit an Lebensphasen anpassen Arbeitszeitkonten (kein Verfall) Bessere Schichtarbeit" Mobile Arbeit regeln

17 Arbeiten im Ausland 17

18 Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung

19 Vorüberlegungen Worum geht es? Was sind meine Ziele? Was akzeptiere ich und warum? Minimal- und Maximalforderung Was ist mir wichtig? Was darf nicht passieren? Was habe ich zu bieten? Lage des Gegenüber? Welche Forderungen stellt er/sie? Seine/ihre Interessen?

20 Meine Argumente Fähigkeiten Fertigkeiten angeboren angelernt Durch äußere Umstände bestimmt Verbesserung durch Training Wo habe ich sie unter Beweis gestellt? Was genau habe ich gemacht? Wie lässt sich das im Lebenslauf belegen? Passen sie zur Stelle? Welche kann ich verbessern (Schwäche)?

21 Das Verhandlungsgespräch I Beziehung zum Gegenüber aufbauen Mit Namen anreden Small Talk Gemeinsamkeit finden Stift und Papier Blickkontakt Aktiv zu hören Mimik und Gestik Ruhig bleiben Abwarten

22 Das Verhandlungsgespräch II Frage zurück geben Klar ausdrücken Kein Konjunktiv Ich-Botschaften Nett und freundlich, aber bestimmt in der Sache Flexible sein Forderungen belegen können Üben Große Zahlen aussprechen Keine Dankbarkeit Mit Männern vergleichen

23 Inhalt des Arbeitsvertrages

24 Bewerbung I: Auskunftspflicht des Arbeitnehmers Was muss der Bewerber bzw. Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber offenbaren? Grundsätzlich gilt: Es müssen nur solche Umstände mitgeteilt werden, die einen rechtzeitigen Arbeitsbeginn verhindern oder die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht dauerhaft unmöglich machen.

25 Bewerbung II: Fragerecht des Arbeitgebers Grundsätzlich gilt, der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung einer bestimmten Frage haben. Zulässige Fragen Ansteckende Krankheiten, geplante Kuren oder Operationen Weitere Arbeitsverhältnisse beruflicher Werdegang, Vorbeschäftigung und Ausbildung Vorstrafen* Vorheriger Verdienst* Gesundheit: Nur zulässig, wenn Einsatz dauerhaft unmöglich. AIDS-Infektion: nur bei Ansteckungsgefahr; AIDS-Erkrankung: ja Unzulässige Fragen Familienplanung Schwangerschaft, Sexuelle Orientierung Krankheiten*, Behinderungen* Vorstrafen*, Vermögenverhältnisse/Schulden* Parteizugehörigkeit**, Religionszugehörigkeit**, Gewerkschaftszugehörigkeit** Blut- und Urintest*** Assessment Center, graphische Gutachten*** * ausnahmsweise/ Zulässig, wenn relevant für Stelle * Zulässig, wenn relevant für Stelle oder Förderung möglich ** Zulässig bei Bewerbung bei einer Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft *** Zulässig nur mit Zustimmung des Bewerbers/nach Aufklärung

26 Bewerbung III: Lügen? Bei unzulässigen oder verbotene Frage, muss der Bewerber nicht antworten und darf unzulässige Fragen bewusst falsch beantworten. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nicht den Arbeitsvertrag anfechten oder dem Arbeitnehmer deswegen Schwierigkeiten machen. Rechtsfolgen bei Falschbeantwortung zulässiger Fragen: u.u. Anfechtung des Vertrags wg. arglistiger Täuschung ( 123 BGB), ansonsten folgenlos Katalog unerlaubter Fragen gemäß AGG 1 AGG fasst das Ziel des neuen Gesetzes zusammen: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

27 Der Arbeitsvertrag I Schriftform: Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist möglich Recht auf Verschriftlichung der Vertragsinhalte (NachweisG) Inhalt: Namen der Vertragspartner, Beginn, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Gehalt, Urlaub, Verweis auf Tarifverträge u. Betriebsvereinbarungen 106 Gewerbeordnung Weisungsbefugnis des Arbeitgebers

28 Arbeitsvertrag II Probezeit Höchstens sechs Monate Kein Kündigungsschutz Befristung Schriftlich Ohne sachlichen Grund: maximal 2 Jahre, darf dabei höchstens 3 x verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn in den letzten 3 Jahren zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat.

29 Der Arbeitsvertrag III Arbeitsaufgabe: Genaue Beschreibung der Tätigkeit. Je allgemeiner, desto eher kann der Arbeitnehmer mit einer anderen Aufgabe betraut werden. Für die tarifliche Eingruppierung ist immer die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Arbeitsort: Genaue Festlegung, sonst ist Versetzung an einen anderen Standort möglich. Arbeitszeit: ist regelungsbedürftig, da sonst das Arbeitszeitgesetz gilt: Montag bis Samstag bis zu 10 Stunden täglich wöchentlich bis zu 60 Stunden Halbjahresdurchschnitt 48 Tarifvertrag: Stunden

30 Der Arbeitsvertrag IV Überstunden: Nicht automatisch und schon gar nicht unbezahlt In welchem Rahmen Überstunden nach dem Arbeitsvertrag mit dem Grundgehalt abgegolten werden können, ist umstritten. Urlaub: Gesetzliche Mindesturlaub: 4 Wochen Tarifverträge: oft 6 Wochen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen: Sonderurlaub Entgelt und Eingruppierung: Gesetz: angemessen, Mindestlohn Tarifvertrag: Eingruppierung und Bezahlung nach Tätigkeit, regelmäßige Tariferhöhungen Verhandlungssache

31 Der Arbeitsvertrag V Dienstreisen und Dienstwagen: In vielen Betrieben gibt es Reisekostenregelungen. Die Kostenerstattung muss nicht im Vertrag geregelt sein, jedoch vor Reiseantritt geklärt werden. Dienstwagen sind angenehm, doch Vorsicht: Es gibt häufig Streit um Fahrtenbücher und bei Privatnutzung ist geldwerter Vorteil zu versteuern (1%-Regelung). Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln: Oft Rückzahlungsvereinbarungen Zulässig nur für nachgewiesene Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bringen. Nach der Rechtsprechung ist Bindungsdauer begrenzt: 1 Monat Lehrgang / 6 Monate Rückzahlungspflicht mehr als 2 Jahre Weiterbildung / 5 Jahre Bindung

32 Informationen und Beratung Check von Arbeitsverträgen und Zeugnissen Überprüfung von Bezahlung und Eingruppierung Informationen/Kontakt zum tarifgebundenen Betrieben Tariferhöhungen Gerichtliche Vertretung Seminare und Weiterbildung IG Metall Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt

33 Die IG Metall steht für Solidarität in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft Demokratie in Betrieb und Gesellschaft Gleiche Bildungschancen Tarifverträge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube Entgeltgerechtigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Existenzsichernde Beschäftigung Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung

34 Das wichtigste zum Schluss Was bin ich wert? Berufseinstieg, Gehalt und Karriereentwicklung für Informatiker in der ITK-Branche Berufseinstieg und Bezahlung von Frauen Was muss ich beachten? 24. Mai 2017, 14:15 Uhr 07. Juni 2017, 14:15 Uhr Vortragsfolien unter /mitte

35 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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