Bebauungs- und Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung
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- Gerhardt Vogt
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1 Gemeinde : Estenfeld Kreis: Würzburg Bebauungs- und Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Est
2 Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 4 Vorgeschichte Planungsrechtliche Voraussetzungen Regionalplan Flächennutzungsplan Änderung des Bebauungsplanes Städtebau Erschließung Umweltbericht Grünordnung Artenschutz Schallschutz Denkmalschutz Verfahren... 8
3 Seite 3 von 8 Übersichtslageplan Übersichtslageplan (Quelle: Auktor Ingenieur GmbH)
4 Seite 4 von 8 1. Allgemeines Die Gemeinde Estenfeld liegt ca. 6,0 km nordöstlich des Oberzentrums Würzburg und ca. 30,0 km südwestlich des Oberzentrums Schweinfurts, direkt an der Entwicklungsachse B 19 im Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken. Die geplante Industrie- und Gewerbegebietsfläche befindet sich 750 m südlich des Bundesautobahnanschlusses Estenfeld mit Direktanbindung an die B 19 zu den bestehenden Gewerbe- und Industriestandorten der Gemeinde Estenfeld und Kürnach. Die Gemeinde Estenfeld liegt im Planungsbereich des Regionalplanes Würzburg (2) und zwar im Verdichtungsbereich um das Oberzentrum Würzburg. Vorgeschichte Die Gemeinde Estenfeld hat mit Beschluss vom den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 vom in der Fassung vom , zuletzt redaktionell geändert am gemäß 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung am ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Am hat der Gemeinderat Estenfeld die 1. Änderung des Bebauungsplanes Industrieund Gewerbegebiet an der A 7 beschlossen. 2. Planungsrechtliche Voraussetzungen 2.1 Regionalplan Im Regionalplan der Region Würzburg wird der Bereich entlang der Bundesstraße 19 als ein vorrangig für die gewerbliche und industrielle Nutzung vorzusehender Raum beschrieben. 2.2 Flächennutzungsplan Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Estenfeld ist die überplante Fläche bereits als Teilbereich einer größeren gewerblichen Ausweisungsfläche aufgenommen worden. Diese Flächennutzungsplanneuaufstellung wurde am durch die Regierung von Unterfranken mit Auflagen genehmigt. 3. Änderung des Bebauungsplanes Seitens der Gemeindeverwaltung Estenfeld wurde festgestellt, dass für das Baugebiet Industrieund Gewerbegebiet an der A7 mehrere Bewerber vorhanden sind, die sich aufgrund ihrer Tätigkeiten sowie auch immissionsschutzrechtlich nicht in ein Industriegebiet einfügen. Aus diesem Grund werden die Teilflächen TF3, TF6 und TF7 vom beschränkten Industriegebiet in Gewerbegebiet nach 8 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 BauNVO aufgeführte Anlagen. Außerdem wurde aus erschließungstechnischen Gründen der Wendehammer zwischen der Teilfläche 2 und der Teilfläche 5 auf die Talseite gespiegelt. Die bereits gebaute Straße mit dem Wendeplatz wird nun in der bestehenden Form festgesetzt.. Alle anderen Festsetzungen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebietes an der A7 gelten weiterhin unter Berücksichtigung der hier dargestellten Änderungen.
5 Seite 5 von 8 4. Städtebau Das städtebauliche Konzept des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 wird in der vorliegenden 1. Änderung wie im rechtskräftigen Plan beibehalten. 5. Erschließung Die Erschließung des Baugebietes mit Verkehrsanbindung an die Direktanbindung sowie die innere Erschließung mit der Ver- und Entsorgung, Wasserversorgung, Löschwasser und Oberflächenwasserabfluss werden zur Zeit erstellt und sollen gemäß Bauzeitenplan bis Mitte 2014 abgeschlossen sein. 6. Umweltbericht Bei der vorliegenden 1. Änderung handelt es sich nur um eine Gebietsänderung, nämlich von beschränktem Industriegebiet in Gewerbegebiet. Zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 wurde ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht wird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes ergänzt und enthält das Datum vom geändert am Der Umweltbericht wird Anlage 1 zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A 7 1. Änderung. 7. Grünordnung Durch das Büro für Landschaftsarchitektur Thomas Struchholz, Eremitenmühlstraße 9, Veitshöchheim, wurde der Grünordnungsplan in den Bebauungsplan integriert sowie ein Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet und festgesetzt. An diesen Festsetzungen wird festgehalten, sodass Sie auch für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Bestandteil sind. Die Änderungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes wirken sich auf das grünordnerische Konzept nicht aus. 8. Artenschutz Für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung beachtet und die notwendigen Ausgleichsflächen ermittelt und festgesetzt. Für das Plangebiet wurde folgende Bilanzierung festgelegt: A. Ausgleichsflächen zur Förderung des Feldhamsters Der Gemeinde Estenfeld stehen folgende Ausgleichsflächen für den Feldhamster zur Verfügung: Ausweisung von Flächen mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung auf den Fl. Nrn. 346 und 347 der Gemarkung Maidbronn. Auf den Ackerflächen mit dem Umgriff von 2,2240 ha müssen 1,00 ha feldhamsterfreundlich bewirtschaftet werden. Ausweisung von Flächen mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung an den Fl. Nrn. 1251, 1252, 1253 und 1254 der Gemarkung Estenfeld. Auf diesen Ackerflächen mit dem Umgriff von 5,50 ha müssen ca. 4,50 ha feldhamsterfreundlich bewirtschaftet werden. Für die vorstehenden Flächen gilt gem. BauGB 9 Abs. 1 Nr. 20 folgende Festsetzung: Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
6 Seite 6 von 8 B. Ausgleichsflächen gemäß Leitfaden Eingriffs- und Ausgleichsregelung Im Rahmen der Kompensationsberechnung gemäß Leitfaden Eingriffs- und Ausgleichsregelung wurde für das Plangebiet ein Bedarf an externen Ausgleichsflächen von 0,3660 ha errechnet. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes stehen folgende Flächen als externe Ausgleichsfläche zur Verfügung: Gemäß 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gilt für diese Flächen folgende Festsetzung: Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft a) Fl. Nr (Katasterfläche: 0,1456 ha), Gemarkung Estenfeld 0,1456 ha b) Fl. Nrn und 5310 (Teilflächen), Gemarkung Estenfeld ha gesamt 0,3660 ha Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um eine Stufe erreicht werden. Die Ausgleichsflächen werden deshalb mit dem Faktor 1,0 gewertet. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden somit von der Gemeinde Estenfeld bereitgestellt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind funktionsfähig bereitzustellen je nach Baufortschritt. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist sicherzustellen. Die Ausgleichsflächen sind ausreichend bemessen und werden auch für die 1. Änderung beibehalten und je nach Baufortschritt bereitgestellt. 9. Schallschutz Für das geplante Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung wird mittels Emissionskontingentierung eine schallimmissionstechnische Verträglichkeit zu der umgebenden Wohnbebauung erzielt. Diese Emissionskontingentierung wurde im Bebauungsplan 1. Änderung festgesetzt. Für die maßgeblichen Nachweispunkte des geplanten Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung wurden die Schallimmissionen zunächst für den bestehenden Zustand ermittelt. Diese Immissionen ergeben sich aus den angrenzenden und geplanten Industrie- und Gewerbegebieten, für die die Emissionen berechnet bzw. abgeschätzt wurden. Aus der so ermittelten Vorbelastung wurden die möglichen Emissionskontingente der Teilflächen (innerhalb der Baugrenzen) des geplanten Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung gemäß DIN errechnet.
7 Seite 7 von 8 Emissionkontingentierung gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche (einschl. Fahrverkehr auf dem Grundstück) die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tagsüber noch nachts überschreiten. FSQ [db/m²] TEILFLÄCHEN tags nachts TF TF TF TF TF TF TF Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis D erhöhen sich die Emissionskontingente L EK im Nachtzeitraum um folgende Kontingente: Richtungssektor Zusatzkontingent [db(a)] A - B 9 C 3 D 11 Die Einhaltung der zulässigen Schallemissionen ist im Genehmigungsverfahren unaufgefordert nachzuweisen. Die Prüfung der Einhaltung ist gemäß DIN 45691, Abschnitt 5, durchzuführen, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor k L EK i durch L EK,zus,k zu ersetzen ist. Bei Einhaltung der Kontingente kann davon ausgegangen werden, dass das geplante Baugebiet Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung schallimmissionstechnisch verträglich gegenüber der umgebenden schutzbedürftigen Bebauung ist. 10. Denkmalschutz Im Bereich des Baugebietes befindet sich ein Bodendenkmal das durch die Planung teilweise überlagert wird. Die Abgrenzungen dieses Bodendenkmales wurde durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege durch Erkundungsschlitze festgestellt. Um den Schutz des Bodendenkmales zu gewährleiste wurde im Bebauungsplan festgesetzt: Bodenabtrag bis Oberkante archäologischer Befund ist zulässig unter archäologischer Begleitung und tachymetrischer Einmessung der Befunde in der Fläche. Anschließend erfolgt eine Abdeckung mit Geotextil und Bodenauftrag über die Baumaßnahme. Bei einer Unterkellerung oder der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen in einem Bereich tiefer als 0,30 m unter der natürlichen Geländeoberkante sind entsprechende Rettungsgrabungen im Bereich des Eingriffes durchzuführen. Diese Rettungsgrabungen sind nur mit Zustimmung und unter Leitung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf Kosten des Bauträgers durchzuführen. Auf die Beachtung des Art. 7 Abs. 1 DSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
8 Seite 8 von Verfahren Aufstellungsbeschluss am Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom bis vom bis Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen am Billigungs- und Auslegungsbeschluss am Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB vom bis Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen am Satzungsbeschluss am Gemeinde Estenfeld, Rosalinde Schraud 1. Bürgermeister Würzburg, geändert, geändert, Bearbeitung: Helmut Scholz Prüfung: Dieter Roppel
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