Inhaltsverzeichnis: Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) So entsteht ein Bauleitplan. Einordnung der städtischen Planung

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2 Inhaltsverzeichnis: Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Der Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan So entsteht ein Bauleitplan Einordnung der städtischen Planung Bundes- und Landesplanung Regionalplanung städtische Planung

3 Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Die Aufgaben und Inhalte der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Es werden zwei Stufen städtebaulicher Planung unterschieden: 1. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 2. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

4 Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplanbereiten die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vor. Ziele sind: eine geordnete städtebauliche Entwicklung eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung eine menschenwürdige Umwelt

5 Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne müssen die Gemeinden die öffentlichen und privatenbelange gegeneinander gerecht abwägen.

6 Der Flächennutzungsplan Als Grundlage für Bebauungspläne schafft er die Voraussetzungen, Flächen für bestimmte Nutzungen zu sichern.

7 Der Winsener Flächennutzungsplan: erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet ist im Maßstab 1 : 5000 dargestellt enthält die Grundzüge für die geordnete städtebauliche Entwicklung enthält die überwiegende Nutzungsart enthält keine parzellenscharfe Darstellung der Nutzungsgrenzen enthält nur das Planungsziel und unterscheidet nicht nach Bestand und Planung enthält keine Aussagen über Dringlichkeit und Zeitpunkte der Realisierung bindet nur Behörden und Planungsträger hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für den Bürger

8 In 5 BauGB wird der Inhalt eines Flächennutzungsplanes aufgeführt, von dem hier nur die wichtigsten Nutzungsarten genannt werden: Der Flächennutzungsplan Bauflächen Öffentliche und private Einrichtungen Grün-und Sportflächen Flächen für die Landund Forstwirtschaft Verkehrsflächen Flächen für Versorgungsanlagen

9 Der Bebauungsplan Während im Flächennutzungsplan die beabsichtigten Nutzungen nur dargestellt werden, setzt der Bebauungsplan die zulässige Nutzung rechtsverbindlich fest.

10 gilt jeweils nur für ein Teilgebiet der Stadt hat üblicherweise den Maßstab 1 : 1000 wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt grenzt unterschiedliche Nutzungen parzellenscharf ab legt detailliert und rechtsverbindlich für jedermann fest, was und wie gebaut werden darf Der Bebauungsplan

11 Der Bebauungsplan Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art der Nutzung (z.b. Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) Maß der Nutzung (z.b. das Maß der überbaubaren Grundstücksflächen und das Verhältnis zwischen Geschossfläche und Grundstücksfläche) Zahl der Vollgeschosse die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen; die Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen; die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Verkehrsflächen die öffentlichen und privaten Grünflächen die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft;

12 So entsteht ein Bauleitplan Allgemeine Vorarbeiten der Verwaltung 1. Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB Empfehlung durch Planungsausschuss Beschluss durch Verwaltungsausschuss Ortsübliche Bekanntmachung durch Presse und Aushang

13 So entsteht ein Bauleitplan 2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB Ziel der Planung wird erläutert/ Planerische Alternativen werden aufgezeigt Der Bürger kann zum ersten Mal seine Meinung zu den Plänen der Verwaltung äußern Die Stadt Winsen (Luhe) führt die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der Regel als Bürgersammlung durch, die in geeigneten Räumen in räumlicher Nähe zum Plangebiet stattfindet.

14 So entsteht ein Bauleitplan

15 So entsteht ein Bauleitplan

16 So entsteht ein Bauleitplan 3. Frühzeitige Behördenbeteiligung, Scoping-Termin nach 4 Abs. 1 BauGB Jetzt werden andere Behörden und Institutionen gefragt. Diese benennen ihre Notwendigkeiten 4. Erstellung eines Bauleitplanentwurfs Dies ist die Aufgabe der Stadtplanung Entwurfsbeschluss Empfehlung durch Planungsausschuss Beschluss durch Verwaltungsausschuss

17 So entsteht ein Bauleitplan 5. Öffentliche Planauslage für die Bürger für die Dauer eines Monats Hier kann der Bürger wieder seine Anregungen und Bedenken äußern. Auf jede Stellungnahme geht das Planungsamt bei seiner Abwägung ein. 6. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Andere Behörden und Institutionen werden zu dem Planentwurf befragt. Dabei geben sie ihre fachlichen Stellungnahmen ab. 7. Abwägungsvorgang: Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies ist die schwierigste Phase, da ruhig und genau überlegt werden muss, wie der Plan aufgestellt werden soll. Dem Rat wird von der Verwaltung ein Abwägungsentwurf (Vorschlag) vorgelegt. Der Rat beschließt über die Abwägung. 8. Bei Änderung des Planentwurfs wird der Plan erneut ausgelegt. Der Bürger kann auch zu den geänderten Planentwurf seine Anregungen und Bedenken äußern.

18 So entsteht ein Bauleitplan 9. Satzungsbeschluss nach 10 BauGB durch den Rat Der Rat wägt die vorgebrachten Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern ab. Der Bauleitplan wird im Amtsblatt veröffentlicht. Ab nun gilt der aufgestellte Bauleitplan. Der Bürger kann sich auf sein Recht verlassen.

19 Einordnung der städtischen Planung In den einzelnen Planungsebenen werden Zielvorstellungen entwickelt, die mit den anderen Planungsebenen abgestimmt werden müssen. Dadurch kann die Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Einfluss auf die Planung des Großraumes, des Landes und des Bundes haben In der Hierarchie stehen die Planungen des Bundes (z.b. Bundesraumordnungsprogramm) und der Länder (z.b. Landesraumordnungsprogramm) über der Regionalplanung und der städtischen Bauleitplanung.

20 Einordnung der städtischen Planung Man unterscheidet zwischen: Bundes- und Landesplanung Bundesraumordnungsprogramm Landesraumordnungsprogramm Regionalplanung Regionales Raumordnungsprogramm Städtische Planung Flächennutzungsplan Bebauungsplan Hinzu kommen informelle städtische Planungsinstrumente: Integriertes Stadtentwicklungskonzept städtebauliche Rahmenpläne Dorfentwicklungspläne

21 Einordnung der städtischen Planung Bundes- und Landesplanung Bundesraumordnungsprogramm Landesraumordnungsprogramm In diesen Programmen werden alle großräumigen wichtigen Fachplanungen der verschiedenen Planungsträger aufgeführt und aufeinander abgestimmt, z.b. die Fernstraßen-, die Eisenbahn-oder Wasserstraßenplanungen oder Wirtschaftsplanungen

22 Einordnung der städtischen Planung Regionalplanung Regionales Raumordnungsprogramm Im Land Niedersachsen ist die Regionalplanung den Landkreisen und den kreisfreien Städten übertragen worden. Für die Stadt Winsen (Luhe) ist der Landkreis Harburg für die Regionalplanung zuständig.

23 Einordnung der städtischen Planung Regionalplanung Regionales Raumordnungsprogramm Der Landkreis Harburg konkretisiert mit dem regionalen Raumordnungsprogramm die Planungen des Landes für die Region. In dem vom Landkreis Harburg aufgestellten regionalen Raumordnungsprogramm sind im wesentlichen festgelegt: die Funktion der Gemeinde im Raum die Entwicklungsziele für die Gemeinde die regional bedeutsamen Verkehrslinien die Erholungsräume

24 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept ist ein gebietsbezogenes Planungs-und Steuerungsinstrument für lokal angepasste Lösungsansätze. Nach der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung ist die Erstellung eines ISEK Fördergrundlage und Voraussetzung für sämtliche Programme der Städtebauförderung.

25 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept begründet Anpassungserfordernisse und beschreibt Ziele und Handlungsschwerpunkte, verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder, setzt zeitliche und inhaltliche Prioritäten, entsteht unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ist auf kontinuierliche Fortschreibung angelegt und dient als langfristiger Orientierungsrahmen

26 Städtebauliche Rahmenpläne Städtebaulicher Rahmenplan Der städtebauliche Rahmenplan besitzt keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Er ist jedoch im Rahmen einer städtebaulichen Sanierung von Bedeutung als Beurteilungsgrundlage für u.a.: die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung, die Beteiligung der Betroffenen und die Erörterung der Sanierung, die Abstimmung mit anderen öffentlichen Aufgabenträgern und Bedarfsträgern, Entscheidungen nach 144 und 145 als Ausformung der Ziele und Zwecke der Sanierung

27 Dorfentwicklungspläne Ein Dorfentwicklungsplan besitzt ebenfalls keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Ein Dorfentwicklungsplan ist Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung Die im Dorfentwicklungsplan formulierten Ziele und Einzelmaßnahmen ermöglichen es dem Rat, über einen gewissen Zeitraum Prioritäten festzulegen, die auf die Bedürfnisse der Bürger abgestimmt sind. Bei den Beschlüssen zu Einzelvorhaben können diese einmal festgestellten Ziele als Entscheidungshilfe dienen.

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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