Verwaltungsfachangestellter Verwaltungsfachangestellte

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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Lehrplan für die Berufsschule Verwaltungsfachangestellter Verwaltungsfachangestellte Fachlicher Bereich Klassenstufen 1 bis 3 August 2003

2 Der Lehrplan ist ab 1. August 2003 freigegeben. I m p r e s s u m Der Lehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom abgestimmt ist. Der Lehrplan wurde am Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul unter Mitwirkung von Kerstin Bronlik Christine Groll Reiner Schiffer Lothar Stache Angelika Zunkel Zittau Freital Lichtenstein Zwickau Leipzig erstellt und durch Jutta Kaminski Cornelia Ladisch Dr. Karin Spittel Chemnitz Zittau Freital überarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden HERSTELLUNG UND VERTRIEB Stoba-Druck Am Mart Lampertswalde Stoba-Druck@t-online.de Best.-Nr.: 03/L Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.

3 Berufsschule Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 Kurzcharakteristik des Bildungsganges 5 Stundentafel 7 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 8 Einzellehrpläne 9 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen 9 Kurzcharakteristik 9 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 10 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses 18 Kurzcharakteristik 18 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 19 Rechnungswesen und Controlling 28 Kurzcharakteristik 28 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 29 Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden 42 Kurzcharakteristik 42 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 43 Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten 49 Kurzcharakteristik 49 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 50 3

4 Klassenstufen 1 bis 3 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Berufsschule Vorbemerkungen Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen: "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in 1 fest: "(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage." Für die Berufsschule gilt 8 des Schulgesetzes: "(1) Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie ist hierbei gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung und führt gemeinsam mit Berufsausbildung oder Berufsausübung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen."... "(4) Der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss wird zuerkannt, wenn der Berufsabschluss mit gutem Ergebnis nachgewiesen werden kann und entweder der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben oder die Berufsschule mit gutem Ergebnis abgeschlossen wurde. Damit wird ein mittlerer Bildungsabschluss verliehen." Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Berufsschule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) festgeschriebenen Ziele umzusetzen. 4

5 Berufsschule Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Kurzcharakteristik des Bildungsganges Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte ist in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen, Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und der Kirchenverwaltung der Evangelischen Gliedkirchen tätig. Er/sie wird darüber hinaus in privatrechtlich organisierten Einrichtungen beschäftigt. Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation. Er/sie ist Ansprechpartner für Organisationen und ratsuchende Bürger und berücksichtigt deren besondere Situation und Interessen. Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte erfasst Problemstellungen und entwickelt rechtlich begründete, bürgerorientierte Lösungsvorschläge. Er/sie begründet Entscheidungen und setzt Arbeitstechniken situationsbezogen ein. Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte kommuniziert mit Bürgern und Mitarbeitern und arbeitet in Teams mit anderen konstruktiv zusammen. Er/sie erledigt die Aufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte versteht wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen, beurteilt Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen und berücksichtigt dabei wirtschaftliches Denken. Er/sie entwickelt Problembewusstsein für den Schutz der Umwelt und berücksichtigt entsprechende Möglichkeiten bei der Berufsausübung und in anderen Lebensbereichen. Für diesen Ausbildungsberuf sind die berufsübergreifenden und -spezifischen Erziehungs- und Bildungsziele des fachtheoretischen Bereichs, die das schulische Lernen an beruflichem Handeln ausrichten, in den Handlungsbereichen - Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen - Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses - Rechnungswesen und Controlling - Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden - Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten enthalten. Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele stellt auf die Entwicklung und Ausprägung der Handlungskompetenz ab. Sie erfolgt anwendungs- und projektorientiert an exemplarischen Aufgabenstellungen, wobei die Systematisierung des erworbenen Wissens permanenter Bestandteil der Ausbildung sein muss. Daher stehen schülerzentrierte Unterrichtsformen und ganzheitliches Lernen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Die im jeweiligen Handlungsbereich zu vermittelnden Inhalte sind offen formuliert. Damit ist die unterrichtende Lehrkraft in der Lage und gefordert, neue Erkenntnisse, die zu wesentlichen Veränderungen des Arbeitsablaufes und der -aufgaben der künftigen Einsatzgebiete des Verwaltungsfachangestellten/der Verwaltungsfachangestellten führen, in den Unterricht einzubeziehen. 5

6 Klassenstufen 1 bis 3 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Berufsschule Der Lehrplan orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung vorrangig an charakteristischen beruflichen Situationen. Aus diesem Grund wurden für die Vermittlung der Kenntnisse aus den Bereichen Datenverarbeitung, Verwaltungsrechnen und Organisationslehre keine eigenen Handlungsbereiche gebildet. Die entsprechenden Kenntnisse sind in die Handlungsbereiche integriert und somit bei den jeweiligen beruflichen Handlungssituationen einzubeziehen. Alle Handlungsbereiche des Lehrplanes sind miteinander verknüpft und jeder einzelne Bereich integriert Ziele und Inhalte aus den fachwissenschaftlichen Disziplinen. Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte kann Arbeitsabläufe in der Verwaltung effektiv gestalten und dabei Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechniken entsprechend den jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Erfordernissen und dem Stand der technischen Entwicklung nutzen. Die Entscheidung, wann Datenverarbeitung genutzt, Informationssysteme eingesetzt, mit Hilfe der Datenverarbeitungstechnik kommuniziert oder präsentiert wird, ergibt sich aus der konkreten Unterrichtssituation. Dazu ist es notwendig, dass der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte die Anlagen und Geräte, deren Funktionen und Vernetzungsmöglichkeiten, Leistungsmerkmale sowie Vor- und Nachteile kennt. Er/sie kann Standardkomponenten der Datenverarbeitung mit Anwendersoftware bedienen und ist insbesondere in der Lage, auf den Gebieten des Schriftverkehrs, der Kalkulation und der Informationsbeschaffung die Datenverarbeitung zu nutzen, um den konkreten Lerninhalt zu bearbeiten und das jeweilige Lernziel zu erreichen. Eine neue Rolle wird den Zielen und Inhalten von Rechnungswesen und Controlling beigemessen. In einem ersten Schritt sind die Grundzüge der doppelten Buchführung sowie die Grundlagen der Finanzierung zu vermitteln. Aufbauend auf den gewonnenen Kenntnissen sind weitere Themen unter dem Blickwinkel von bilanziellen Auswirkungen und Rentabilitätsgesichtspunkten zu behandeln. Der Verwaltungsfachangestellte/die Verwaltungsfachangestellte erkennt, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen lebensbegleitenden Lernen wichtige Voraussetzungen für eine langfristige erfolgreiche Berufsausübung sind. 6

7 Berufsschule Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Stundentafel Wochenstunden in den Klassenstufen Pflichtbereich Allgemeiner Bereich Deutsch Sozialkunde Religion/Ethik Sport Fremdsprache Fachtheoretischer Bereich Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses Rechnungswesen und Controlling Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten Bei Blockunterricht und für den wöchentlichen Teilzeitunterricht im Modell an den Berufsschulen ist die Rahmenstundentafel der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Hinweis: Auch bei Teilzeitunterricht im Modell darf die Anzahl der Wochenstunden im fachtheoretischen Bereich, die für die einzelnen Fächer/Handlungsbereiche in den Klassenstufen 1 und 2 festgelegt sind, nicht unterschritten werden. 7

8 Klassenstufen 1 bis 3 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Berufsschule Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht. Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt: - Kenntnisse (Wissen) - Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können) - Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen) Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren. Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen. Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben. Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt: Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd. Ziele Inhalte Hinweise zum Unterricht 8

9 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Berufsschule Gesamtgefüge einordnen Klassenstufen 1 bis 3 Einzellehrpläne Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen Kurzcharakteristik Hauptziel des Handlungsbereiches ist es, Handlungen des Staates in gesellschaftliche Zusammenhänge einzuordnen. Die Schülerinnen und Schüler können die Elemente und Aufgaben eines Staates erläutern. Sie verstehen die Grundsätze des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundes- und Landesebene. Ebenso können die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse der Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie die Bedeutung einzelner Grundrechte anhand selbstständiger Falllösungen nachweisen. Sie sind in der Lage, den rechtlichen Ordnungsrahmen ihrer Verwaltung aus den für ihre Fachrichtung relevanten Rechtsgrundlagen abzuleiten und ordnen ihren Ausbildungsbetrieb in das staatliche Gesamtgefüge ein. Die Schülerinnen und Schüler kennen das Zielsystem einer Verwaltung, ordnen den Zielen Leistungs- und Ordnungsaufgaben zu und stellen die Organstruktur sowie den Verwaltungsaufbau des Verwaltungsträgers dar. Sie sind sensibilisiert für die Notwendigkeit bürgernahen Verhaltens. Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihre Tätigkeit den Arten des Verwaltungshandelns zu. Verwaltungsrechtliche Regelungen mit Bezügen auf die Verfassung wenden sie an und beachten die Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Rechtsnatur der Gemeinde und erläutern die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei können sie die Aufgaben der Kommunen ableiten sowie die Rechtsstellung der Gemeindemitglieder und Gemeindeorgane beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit und können die Arten der Kommunalaufsicht voneinander abgrenzen. Die Schülerinnen und Schüler wenden Kenntnisse des Sozialhilferechts an. Dabei beziehen sie die Möglichkeiten und Besonderheiten begünstigenden Verwaltungshandelns sowie die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts anzuwendenden Bereiche des bürgerlichen Rechts ein und beachten verfassungsrechtliche Bindungen der Verwaltung. Sie bearbeiten sozialhilferechtliche Sachverhalte und besitzen die Fähigkeiten, diese praxisrelevant anzuwenden. 9

10 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Klassenstufen 1 bis 3 Gesamtgefüge einordnen Berufsschule Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 1 Allgemeine staatsrechtliche Probleme erkennen 12 Ustd. 2 Besonderheiten im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland erschließen 20 Ustd. 3 Einführung in die öffentliche Verwaltung 15 Ustd. 4 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns 17 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd. Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 5 Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen 32 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 6 Grundlagen des Sozialhilferechts 44 Ustd. 7 Verwaltungsverfahren nach Sozialgesetzbuch X bearbeiten 14 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 22 Ustd. 10

11 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Berufsschule Gesamtgefüge einordnen Klassenstufe 1 Klassenstufe 1 1 Allgemeine staatsrechtliche Probleme erkennen Zeitrichtwert: 12 Ustd. Den Schülerinnen und Schülern ist die Notwendigkeit einer staatlichen Ordnung bewusst. Sie können die Aufgaben und Elemente des Staates beschreiben. Dabei unterscheiden sie die unterschiedlichen Arten der Gewaltenteilung. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Staats- und Regierungsformen und unterscheiden die Merkmale von Einheitsstaaten und Bundesstaaten. Aufgaben des Staates Elemente des Staates - Staatsgebiet - Staatsvolk - Staatsgewalt horizontale und vertikale Gewaltenteilung vgl. LPE 2 Rechtsstaat Staatsformen - Monarchie - Republik Schülervortrag Regierungsformen - Diktatur - Demokratie Einheitsstaat, Bundesstaat, Staatenbündnisse 11

12 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Klassenstufe 1 Gesamtgefüge einordnen Berufsschule 2 Besonderheiten im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland erschließen Zeitrichtwert: 20 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler können die Grundsätze unserer Verfassungen erklären. Sie erkennen die Verbindung zu den allgemeinen Menschenrechten. Den Schülerinnen und Schülern ist die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern bewusst. Sie können das Gesetzgebungsverfahren des Bundes in Grundzügen beschreiben. Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist den Schülerinnen und Schülern in ihren wesentlichen Inhalten bekannt. Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland - Republik - Demokratie Art. 20, 28 GG Vertiefung in Sozialkunde, Klassenstufe 2 - Rechtsstaat vgl. LPE 1 Staatsgewalt - Bundesstaat - Sozialstaat Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Ausübung der Funktionen der Staatsgewalt aktuelle politische Ereignisse einbeziehen Gesetzgebungsverfahren des Bundes in Grundzügen Verfassung des Freistaates Sachsen - Verfassungsprinzipien Verbindung zum GG - Staatsziele und Grundrechte Unterschiede zum GG - sächsische Landesorgane und ihre Funktionen Exkursion zum Landtag, Internetrecherche 12

13 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Berufsschule Gesamtgefüge einordnen Klassenstufe 1 3 Einführung in die öffentliche Verwaltung Zeitrichtwert: 15 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Ziele der öffentlichen Verwaltung, können daraus den Aufbau der öffentlichen Verwaltung ableiten und deren Träger bestimmen und charakterisieren. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Arten der öffentlichen Verwaltung. Ziele der öffentlichen Verwaltung Träger der öffentlichen Verwaltung - unmittelbare Staatsverwaltung Bundesverwaltung Landesverwaltung - mittelbare Staatsverwaltung Körperschaften Anstalten Stiftungen Beliehene - Selbstverwaltung Arten der öffentlichen Verwaltung - Unterscheidung nach Aufgabenerledigung - Unterscheidung nach Formen des Handelns Verwaltungshandeln mit Innen- und Außenwirkung Verwaltungshandeln nach öffentlichem und privatem Recht - Kirchenorganisation Sach- und Formalziele dreistufigen Verwaltungsaufbau im Freistaat Sachsen aufzeigen Besonderheiten Kommunalverwaltung darstellen Zuordnung der Ausbildung vgl. Klassenstufe 1, Handlungsbereich "Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses", LPE 1 an Beispielen erklären an Beispielen erklären 13

14 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Klassenstufe 1 Gesamtgefüge einordnen Berufsschule 4 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns Zeitrichtwert: 17 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge des Verwaltungsverfahrensrechts. Sie wenden die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns an und begegnen bei ihren beruflichen Handlungen den Bürgern hilfreich, kompetent und freundlich. Stellung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung Grundgesetz (GG), Sächsische Verfassung (SächsVerfassung) Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) Spezialgesetze vgl. Klassenstufe 1, Handlungsbereich "Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden", LPE 1 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns - Gesetzmäßigkeit Artikel 20 GG - Verhältnismäßigkeit Willkürverbot - pflichtgemäßes Ermessen Ermessensfehler - Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Abs. 1 GG - Treu und Glauben - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vgl. Klassenstufe 1, Handlungsbereich "Rechnungswesen und Controlling" - bürgerfreundliches Verhalten Verwaltungsverfahren - Begriff Verwaltungsverfahren - Arten von Verwaltungsverfahren nichtförmliches Verfahren förmliches Verfahren Planfeststellungsverfahren an Beispielen erklären - Grundsätze des Verwaltungsverfahrens 10 bis 29 VwVfG an ausgewählten Beispielen erklären 14

15 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Berufsschule Gesamtgefüge einordnen Klassenstufe 2 Klassenstufe 2 5 Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen Zeitrichtwert: 32 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen den rechtlichen Rahmen des Kommunalrechts. Sie sind in der Lage, die Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung zu erklären und können die Aufgaben der Kommunen ableiten. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Rechte und Pflichten der Gemeindebewohner sowie der Gemeindeorgane. Sie kennen die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht. Die Schülerinnen und Schüler sind mit den Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit vertraut. Stellung des Kommunalrechts in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland Entstehung und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung Aufgaben der Gemeinden und Landkreise - freiwillige Aufgaben - Pflichtaufgaben (ohne Weisung) - Weisungsaufgaben Rechtsstellung der Gemeindebewohner - Einwohner - Bürger Organe der Gemeinde - Gemeinderat Zusammensetzung Wahlverfahren Aufgaben Rechtsstellung der Gemeinderäte - Bürgermeister Wahlverfahren Rechtsstellung Aufgaben Art 28 Abs. 2 GG Art 82 bis 89 SächsVerfassung Kurzvorträge 2 SächsGemO eigene Rechtsstellung beurteilen Wahlergebnisse feststellen Rechte und Pflichten der Gemeinderäte an Beispielen erläutern Kommunalaufsicht und deren Befugnisse - Rechtsaufsicht - Fachaufsicht Aufgaben der Landkreise und deren Organe Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit Verwaltungsverband, Zweckverband 15

16 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Klassenstufe 3 Gesamtgefüge einordnen Berufsschule Klassenstufe 3 6 Grundlagen des Sozialhilferechts Zeitrichtwert: 44 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler können die Sozialhilfe in das System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland einordnen. Sie kennen die Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sowie den Aufbau des Sozialgesetzbuches. Die Schülerinnen und Schüler können Leistungen der Sozialhilfe den Sozialhilfeträgern zuordnen. Sie wenden Kenntnisse der Gewährung von Sozialhilfeleistungen fallbezogen an. Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung - Sozialversicherung - Versorgung - Fürsorge Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe - Aufbau und Ziele des Sozialgesetzbuches - BSHG und dessen Durchführungsverordnungen Aufgabe und Grundsätze der Sozialhilfe, z. B. - Rechtsanspruch auf Sozialhilfe - Nachrangigkeit - Einzelfall, Beachtung von Wünschen - Einsetzen der Sozialhilfe - Formen der Sozialhilfe - Zusammenarbeit mit freien Trägern Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe vgl. LPE 2 Sozialstaatsprinzip Abstimmung mit Handlungsbereich "Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses", Klassenstufe 3 SächsAGBSHG 2 bis 10 BSHG an Beispielen erläutern sachliche und örtliche Zuständigkeit an Beispielen erläutern Aufgabenübertragung und Kostenübernahme 16

17 Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Berufsschule Gesamtgefüge einordnen Klassenstufe 3 Rechtliche Stellung des Hilfeempfängers - Rechte und Pflichten an Fallbeispielen erläutern - Einkommen und Vermögen an Beispielen berechnen Sozialhilfeleistungen - Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) berechnen HLU als laufende oder einmalige Leistung HLU außerhalb von Einrichtungen HLU innerhalb von Einrichtungen - Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) bestimmen Arten der HbL Einkommensgrenzen bestimmen Leistungen des Sozialhilfeträgers berechnen an Fallbeispielen bearbeiten an Fallbeispielen bearbeiten 7 Verwaltungsverfahren nach Sozialgesetzbuch X bearbeiten Zeitrichtwert: 14 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler lösen entsprechende Problemstellungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sozialgesetzbuches X. Sie wenden dabei auch ihre Kenntnisse aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht an. Komplexbeispiel Verwaltungsverfahren nach SGB X vgl. Klassenstufe 1, LPE 4 Fallbearbeitung Verwaltungsrechtsschutz im Sozialhilferecht - Vorverfahren an Beispielen erläutern - Klagen vor dem Verwaltungsgericht Abgrenzung zur Sozialgerichtsbarkeit, vgl. LPE 7, Handlungsbereich "Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses" 17

18 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Klassenstufen 1 bis 3 des Geschäftsprozesses Berufsschule Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses Kurzcharakteristik Ziel des Handlungsbereiches ist es, den Schülerinnen und Schülern ihre Rolle als Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bewusst zu machen. Sie setzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung gezielt ein und nutzen Kommunikationstechniken und Teamarbeit bei der Lösung der Arbeitsaufgaben. Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihr Ausbildungsverhältnis in das System der dualen Berufsausbildung ein und wenden die für die Berufsausbildung wesentlichen rechtlichen Bestimmungen an. Sie beurteilen die unterschiedlichen Interessen bei der Personalbedarfs- und Personaleinsatzplanung. Im Sinne einer effektiven Mitarbeiterführung sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, verschiedene Entscheidungssysteme, Führungsstile und Führungstechniken anzuwenden. Sie können die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung für die Personalentwicklung beurteilen. Sie begründen die unterschiedlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten ist den Schülerinnen und Schülern bewusst und sie kennen die entsprechenden rechtlichen Regelungen. Sie entwickeln aufgabenbezogen Datenbankstrukturen, werten Personaldaten aus und führen den erforderlichen Schriftverkehr mit einem Textverarbeitungsprogramm durch. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Zusammensetzung der Bezüge des Angestellten und können dessen Vergütung berechnen. Sie sind mit den wesentlichen beamtenrechtlichen Regelungen vertraut. Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Notwendigkeit und Grenzen sozialgesetzlicher Regelungen bewusst und sie sind über Möglichkeiten der Vermögensbildung von Arbeitnehmern informiert. Sie können die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates entsprechenden Sachverhalten zuordnen. Im Sinne des kollektiven Arbeitsrechts wissen die Schülerinnen und Schüler neben tariflichen Bestimmungen auch arbeitsschutzrechtliche Regelungen zu beurteilen und anzuwenden. 18

19 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Berufsschule des Geschäftsprozesses Klassenstufen 1 bis 3 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 1 Eintritt in das Berufsleben gestalten 10 Ustd. 2 Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten 14 Ustd. 3 Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts kennen lernen 8 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd. Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 4 Individuelles Arbeitsrecht gestalten 30 Ustd. 5 Grundlagen des Beamtenrechts 8 Ustd. 6 Grundlagen der Vergütung und Besoldung 20 Ustd. 7 Mitverantwortung bei der sozialen Sicherung 10 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 8 Interessen der Beschäftigten vertreten 12 Ustd. 9 Kollektives Arbeitsrecht 18 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd. 19

20 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Klassenstufe 1 des Geschäftsprozesses Berufsschule Klassenstufe 1 1 Eintritt in das Berufsleben gestalten Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die relevanten rechtlichen Bestimmungen auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden. Sie orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Ausbildungsverhältnis - rechtliche Grundlagen Grundgesetz (GG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, Manteltarifvertrag für Auszubildende - duales System der beruflichen Bildung - zuständige Stellen für die Berufsausbildung - Inhalt des Ausbildungsvertrages - Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag Jugendarbeitsschutz Verbindung zum eigenen Ausbildungsvertrag - rechtliche Bestimmungen Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG) - Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen im Ausbildungsbetrieb Jugend- und Auszubildendenvertretung Integration gewählter Vertreter 20

21 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Berufsschule des Geschäftsprozesses Klassenstufe 1 2 Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten Zeitrichtwert: 14 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung der personellen Bedingungen der Verwaltung für deren Aufgabenerfüllung. Sie sind über die Grundlagen der Organisation der Verwaltung informiert und können entsprechende Pläne praxisbezogen anwenden. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung als Instrument der Personalentwicklung und setzen sie zur eigenen Entwicklung bewusst ein. Sie sind in der Lage, Entscheidungssysteme, Führungsstile und Führungstechniken zu beurteilen sowie ein angemessenes Kommunikations- und Konfliktverhalten bei der Mitarbeiterführung anzuwenden. Organisation der Verwaltungswirtschaft - Aufbau- und Ablauforganisation - Pläne der Verwaltungswirtschaft Organisationspläne in den Verwaltungen Ablaufdiagramme erstellen - Stellenarten, Stellenbeschreibung Personalpolitik - Ziele und Aufgaben - Personalbedarfs- und Einsatzplanung - Weiterbildung Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen Mitarbeiterführung Entscheidungssysteme - Direktorialsystem - Kollegialsystem Führungssysteme Einlinien- und Mehrliniensystem Führungstechniken - management by objectives - management by exception - management by delegation 21

22 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Klassenstufe 1 des Geschäftsprozesses Berufsschule Führungsstile - autoritärer Führungsstil - kooperativer Führungsstil Kommunikation und Konfliktverhalten vgl. Deutsch, Klassenstufe 1, Lernbereich 1 Personalgespräche durchführen 3 Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts kennen lernen Zeitrichtwert: 8 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die rechtlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts. Sie können diese auf die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst übertragen und anwenden. Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst - privatrechtlicher Art - öffentlich-rechtlicher Art Begründung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst - Rechtsgrundlagen - Begründung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsvertrag Probezeit Nebenabreden Arbeitsvertragsgestaltung mit einem Textverarbeitungsprogramm 22

23 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Berufsschule des Geschäftsprozesses Klassenstufe 2 Klassenstufe 2 4 Individuelles Arbeitsrecht gestalten Zeitrichtwert: 30 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, bei Einstellungsverfahren und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken. Dabei schätzen sie die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ein. Sie kennen rechtliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis sowie die Rechte und Pflichten eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Sie sind über die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit informiert. Bei der Gestaltung von Schriftstücken und Formularen verwenden sie geeignete Software. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten kritisch. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - staatsbürgerliche Pflichten - Pflichten aus dem Arbeitsvertrag - allgemeine Verhaltenspflichten - Folgen bei Pflichtverletzungen Gestaltung einer Abmahnung Rechte aus dem Arbeitsverhältnis - Beschäftigungszeit an Beispielen bestimmen - Vergütung Vertiefung in LPE 6 - Urlaub Urlaubsanspruch berechnen - Sozialbezüge Arten nennen Verwaltung der Personaldaten - Personaldatei Datenbanken gestalten - Personalstatistiken aus der Personaldatei - Datenschutz Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Zeitablauf befristetes Arbeitsverhältnis - Kündigung Arten, Fristen Gestaltung eines Kündigungsschreibens - Auflösungsvertrag Hinweis auf LPE 7 - Berufs- und Erwerbsunfähigkeit - Altersgrenze - Tod 23

24 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Klassenstufe 2 des Geschäftsprozesses Berufsschule Arbeitsgerichtsbarkeit - Aufgaben - Instanzen Exkursion zum Arbeitsgericht 5 Grundlagen des Beamtenrechts Zeitrichtwert: 8 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundlagen des Beamtenrechts und können die Arten der Beamtenverhältnisse unterscheiden. Sie sind mit der Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses vertraut. Rechtsgrundlagen GG, Beamtenrechtrahmengesetz, Sächsisches Beamtengesetz Grundsätze des Berufsbeamtentums Arten von Beamtenverhältnissen Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen 6 Grundlagen der Vergütung und Besoldung Zeitrichtwert: 20 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen den Bezügen des Angestellten und des Beamten. Sie wissen, wie sich diese zusammensetzen und welche Leistungen den Beschäftigten zustehen. Die Vergütung des Angestellten können sie berechnen. Sie überblicken das Verfahren der Einkommensteuererhebung. Unterscheidung von Vergütung und Besoldung vgl. Klassenstufe 2, LPE 3 und LPE 5 Vergütung der Angestellten an Praxisbeispielen berechnen BAT-O Vergütungstarifverträge nach Ausbildungsrichtung verwenden - Grundvergütung Eingruppierung, Neueinstellung, Höhergruppierung - Ortszuschlag Zulagen - weitere Leistungen jährliche Sonderzuwendung Urlaubsgeld vermögenswirksame Leistungen 24

25 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Berufsschule des Geschäftsprozesses Klassenstufe 2 Besoldung der Beamten - Dienstbezüge Grundgehalt Familienzuschlag Zulagen - sonstige Bezüge Anwärterbezüge jährliche Sonderzuwendungen vermögenswirksame Leistungen Urlaubsgeld - sonstige finanzielle Leistungen an Beamte Einkommensteuererhebung Bundesbesoldungsgesetz Überblick über die Inhalte der Einkommensteuererklärung 7 Mitverantwortung bei der sozialen Sicherung Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Zweige der Sozialversicherung und die Bedeutung von freiwilligen Versicherungen. Sie sind sich ihrer Mitverantwortung für die Absicherung von Lebensrisiken bewusst. Sozialversicherung - Rechtsgrundlagen - Träger Zweige der Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Unfallversicherung Bedeutung für den Arbeitnehmer Vorträge Leistungen der Sozialversicherung Individualversicherungen - Bedeutung - Zustandekommen - Versicherungsarten Auswahl Erfahrungen aus dem privaten Bereich 25

26 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Klassenstufe 3 des Geschäftsprozesses Berufsschule Klassenstufe 3 8 Interessen der Beschäftigten vertreten Zeitrichtwert: 12 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie wenden diese Kenntnisse auch als Grundlage für ihr eigenes Handeln an und beurteilen die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Interessenslage der Beteiligten. Rechtsgrundlagen Organe der Interessenvertretung von Arbeitnehmern Abgrenzung SächsPersVG und Betriebsverfassungsgesetz Personalrat - Wahl - Zusammensetzung - Rechtsstellung - Aufgaben Wiederholung und Abgrenzung der Aufgaben JAV, LPE 1 Personalversammlung - Zusammensetzung - Aufgaben Beteiligungsrechte des Personalrates - Mitbestimmung Anwendung an Beispielen - Mitwirkung - Anhörung - Information 26

27 Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung Berufsschule des Geschäftsprozesses Klassenstufe 3 9 Kollektives Arbeitsrecht Zeitrichtwert: 18 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler können das Zustandekommen von Tarifverträgen nachvollziehen und positionieren sich zu den Zielen der Tarifvertragspartner. Sie wissen, welche legalen Formen des Arbeitskampfes die Sozialpartner einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für die Arbeitnehmer und wenden diese zur Lösung von arbeitsrechtlichen Problemen an. Tarifvertragsrecht - Tarifvertragspartner - Tarifvertrag Begriff Arten rechtliche Wirkung Geltungsbereich Zustandekommen Recht des Arbeitskampfes - Streik - Aussperrung - Schlichtungsverfahren Tarifvertragsgesetz (TVG) aktuelle Themen einbeziehen Arbeitsschutzrecht - Jugendarbeitsschutz vgl. LPE 1 - Mutterschutz - Schwerbehindertenschutz an Beispielen erläutern - Arbeitszeitgesetz vgl. Handlungsbereich "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klassenstufe 1, LPE 3 - Kündigungsschutz vgl. LPE 3 27

28 Klassenstufen 1 bis 3 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Kurzcharakteristik Eine wesentliche Funktion dieses Handlungsbereiches besteht darin, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die Unterschiede bei der Mittelbeschaffung und der Mittelverwendung öffentlicher Haushalte und privatwirtschaftlich geführter Unternehmen zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler würdigen die erbrachten Verwaltungsleistungen vor dem Hintergrund der Kostenstruktur. Anhand von Beispielen weisen sie die Bedeutung der Daten für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung nach und erläutern die Grenzen der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie bereiten Daten für Vergleichs-, Entscheidungs- und Berichtszwecke auf und stellen sie in Statistiken dar. Im Teilbereich des öffentlichen Haushaltswesens wenden die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden und speziellen Rechtsnormen an. Sie klassifizieren die Einnahmen der öffentlichen, insbesondere der kommunalen Haushalte. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die Grundsätze der Beschaffung, Verwaltung und Verwendung von finanziellen Mitteln. Sie analysieren die Haushaltssystematik der kommunalen Haushalte und kennen die Bedeutung dieser Systematik für Planung, Ausführung und Kontrolle der Haushalte. Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Rechnungswesen als Kern eines Informationssystems zur Planung, Steuerung und Kontrolle öffentlicher Betriebe. Sie können die Operationen des Rechnungswesens in den Bereichen der Bestands- und Erfolgsrechnung anhand eines Belegganges vornehmen und beurteilen. Dabei beachten sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Schülerinnen und Schüler erlangen eine hohe Selbstständigkeit bei der Berechnung relevanter Vorgänge und bei der Buchung entsprechender Geschäftsfälle. Auf der Grundlage von Produktbeschreibungen öffentlicher Betriebe und Verwaltungen ermitteln die Schülerinnen und Schüler die Kosten für ein Produkt. Sie unterziehen die ermittelten Daten durch einen Soll-Ist-Vergleich einer wirkungsvollen Kosten-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Sie erstellen einfache Investitions- und Finanzierungsrechnungen. Im Rahmen der Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung setzen sie geeignete Software ein. 28

29 Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Klassenstufen 1 bis 3 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 1 Die Einnahmen der öffentlichen Haushalte erschließen 10 Ustd. 2 Haushaltssatzung - Haushaltssystematik - Haushaltsplan 22 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd. Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 3 Den Haushaltsplan ausführen 16 Ustd. 4 Organisation und Aufgaben kommunaler Kassen 16 Ustd. 5 Grundlagen der Buchführung 32 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 6 Buchführung im Betrieb 12 Ustd. 7 Der Jahresabschluss 12 Ustd. 8 Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling 40 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd. 29

30 Klassenstufe 1 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule Klassenstufe 1 1 Die Einnahmen der öffentlichen Haushalte erschließen Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Einnahmearten der öffentlichen Haushalte und klassifizieren diese. Sie sind in der Lage, die Bedeutung der Einnahmen zu werten. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einnahmen zugrunde liegende Rechtsformen Übersicht über die Struktur der Einnahmen der öffentlichen Hand Steuern - Begriff - Einteilung Steuerquelle, Art der Erhebung, Ertragshoheit im Überblick - Aufgaben Steuerungsfunktion, Umverteilungsfunktion - Steueraufkommen der Kommunen Grundgesetz (GG), Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) Notwendigkeit von Satzungen im Rahmen des Steuerfindungsrechts Spezielle Abgaben Rechtsnormen des Verwaltungskostenrechts SächsKAG Einnahmen der Ordnungsbehörden Finanzausgleich - Arten vertikal, horizontal, interkommunal - Finanzzuweisung Bildung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse im Überblick Kreditwirtschaftliche Einnahmen aus Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Weitere privatwirtschaftliche Einnahmen Zins- und Kreditberechnung am PC berechnen Übersicht 30

31 Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Klassenstufe 1 2 Haushaltssatzung - Haushaltssystematik - Haushaltsplan Zeitrichtwert: 22 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen das Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung. Sie würdigen deren Bedeutung, den Inhalt und die Besonderheiten. Sie sind in der Lage, Einnahmen und Ausgaben dem Verwaltungs- bzw. dem Vermögenshaushalt zuzuordnen und Haushaltsstellen zu bilden. Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplans. Sie kennen allgemeine und spezielle Haushaltsgrundsätze, deren Bedeutung und sind mit Möglichkeiten einer flexiblen Haushaltsführung vertraut. Haushaltssatzung - Zustandekommen und Erlass - Inhalt - Besonderheiten Haushaltssatzungen der Kommunen nutzen - genehmigungspflichtige Teile Anzeige-, Vorlage-, Genehmigungspflicht Unterteilung des Haushalts - Verwaltungshaushalt - Vermögenshaushalt Haushaltssystematik - Gliederungs- und Gruppierungsplan - Haushaltsstellen Übungen anhand von Beispielen Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes Interpretation von Haushaltsplänen Allgemeine Haushaltsgrundsätze - Vorherigkeit - Jährlichkeit und Jährigkeit - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - stetige Aufgabenerfüllung konjunkturgerechtes Verhalten Vertiefung Handlungsbereich "Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen", Klassenstufe 1, LPE 4 - gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht Pflicht-, Soll-, Mindestzuführung allgemeine Rücklage - Haushaltsausgleich 31

32 Klassenstufe 1 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule Veranschlagungsgrundsätze - Einheit und Vollständigkeit - Haushaltswahrheit und -klarheit - Einzelveranschlagung - Bruttoveranschlagung - Kassenwirksamkeit Deckungsgrundsätze und Deckungsfähigkeit Ausnahmen echte und unechte; einseitige und gegenseitige; kraft Gesetz und kraft Haushaltsvermerk 32

33 Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Klassenstufe 2 Klassenstufe 2 3 Den Haushaltsplan ausführen Zeitrichtwert: 16 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundsätze zur Ausführung des Haushaltsplanes. Sie kennen die Phasen des Haushaltsvollzuges und können Arten von Kassenanordnungen unterscheiden. Ausführungsgrundsätze - sachliche Bindung - betragliche Bindung über- und außerplanmäßige Ausgaben Nachtragssatzung - zeitliche Bindung Ausnahmen Übungen an Fallbeispielen Entwicklung eines Ablaufdiagramms praktische Bedeutung der haushaltswirtschaftlichen Sperre und Konsequenzen Phasen des Haushaltsvollzuges - Sachentscheidungen treffen Zuständigkeiten beteiligter Organe - Bewirtschaftung - Feststellung - Anordnung Arten von Kassenanordnungen 33

34 Klassenstufe 2 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule 4 Organisation und Aufgaben kommunaler Kassen Zeitrichtwert: 16 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau öffentlicher Kassen und deren Aufgaben. Sie beherrschen die Möglichkeiten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Schülerinnen und Schüler kennen das Wesen und die Aufgaben der Verwaltungsbuchführung sowie den Aufbau und die Aufgaben der Bücher der Kameralistik. Sie sind in der Lage, Buchungsvorgänge für Zahlungen zu bearbeiten. Grundsätze der Organisation kommunaler Kassen - Grundsatz der Einheitskasse - Ausnahmen Zahlstellen Handvorschüsse Übertragung von Kassengeschäften auf Dritte Übersicht - Grundsatz der Funktionsteilung personeller Aufbau Aufgaben kommunaler Kassen - eigentliche Kassengeschäfte - zusätzliche Kassengeschäfte - weitere Kassengeschäfte - fremde Kassengeschäfte Schülerinnen und Schüler berichten über den Aufbau der Kasse ihrer Ausbildungseinrichtung Übersicht mit Beispielen erarbeiten - weitere Aufgaben der Kasse Führung von Bestandsverzeichnissen und Anlagenachweisen Zahlungsverkehr - Barzahlung - bargeldlose Zahlung Grundsätze der Kameralistik - Ordnungsmäßigkeit - Sicherheit - Wirtschaftlichkeit - zeitliche und sachliche Buchung Soll-Ist-Rest-System Kassenreste und Haushaltsreste Unterschiede zur kaufmännischen Buchführung ansprechen Verbindungen zur Haushaltsüberwachung herstellen an Beispielen unterscheiden 34

35 Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Klassenstufe 2 Bücher für die zeitliche Buchung - Zeitbuch = Kassenhauptbuch Muster/Praxisbeispiele zeigen - Vorbücher - Kontogegenbücher - Schecküberwachungsbuch - Wertebuch Bücher für die sachliche Buchung - Sachbuch für den Verwaltungshaushalt Muster verwenden - Sachbuch für den Vermögenshaushalt - Vorbücher - Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Buchungsvorgänge - zeitlich - sachlich Buchungstag Abschluss der Bücher - Tagesabschluss Kassenfehlbeträge und Kassenüberschüsse - Zwischenabschluss - Jahresabschluss 35

36 Klassenstufe 2 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule 5 Grundlagen der Buchführung Zeitrichtwert: 32 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind über Aufgaben, Bedeutung, Organisation und Rechtsgrundlagen der Buchführung informiert. Sie besitzen Kenntnisse über Inhalt und Aufbau des Inventars und der Bilanz sowie über Inventurablauf und Inventurarten. Sie beherrschen das System der Doppik und erkennen die Auswirkungen erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle auf das Unternehmen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die wirtschaftliche Bedeutung der Abschreibung, sie verstehen das Wesen der Umsatzsteuer und beherrschen deren Berechnung und Buchung. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einen zusammenhängenden Geschäftsgang zu buchen. Bedeutung des Rechnungswesens in öffentlich-rechtlichen Unternehmen Gesetzliche Basis ordnungsgemäßer Buchführung - privatwirtschaftlich geführte Unternehmen - gemeindliche Wirtschaftsbetriebe Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einbeziehen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Inventurpflicht und Ablauf Inventurarten Stichtagsinventur, permanente Inventur Aufbau und Gliederung des Inventars Bilanzgliederung - Anlagevermögen - Umlaufvermögen - Eigenkapital - Fremdkapital 266 HGB Gliederungskriterien Wertänderungen in der Bilanz - Aktivtausch - Passivtausch - Aktiv-Passiv-Mehrung - Aktiv-Passiv-Minderung Auflösung der Bilanz in Konten an komplexen Aufgabenstellungen üben 36

37 Berufsschule Rechnungswesen und Controlling Klassenstufe 2 Einfacher und zusammengesetzter Buchungssatz Buchen laufender Geschäftsfälle auf Bestandskonten Abschluss von Bestandskonten vom Beleg zum Buchungssatz Hauptbuchabschluss Erfolgskonten als Unterkonten zum Konto Eigenkapital Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten Abschluss der Erfolgskonten 275 HGB Abschreibungen auf Anlagegüter - lineare - degressive - nach Leistung Berechnung und Buchung der Abschreibungen Buchung und Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 6 Abs. 2 EStG Wesen der Umsatzsteuer - Bemessungsgrundlage, Steuersätze 10, 12 UStG - Wertschöpfung/Mehrwertbildung - Umsatzsteuer-Vorsteuer-Zahllast Berechnung und Buchung der Umsatzsteuer - Buchung der Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Einkauf - Buchung der Umsatzsteuer beim Verkauf - Ermittlung der Zahllast am Monatsende allgemeines Umsatzsteuer-Voranmeldeformular verwenden Organisation der doppelten Buchführung - Aufbau und Gliederung eines Kontenrahmens - Zusammenhang zwischen Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbüchern Kontenplan - zusammenhängender Geschäftsgang Komplexaufgabe, Buchführungsprogramm 37

38 Klassenstufe 3 Rechnungswesen und Controlling Berufsschule Klassenstufe 3 6 Buchführung im Betrieb Zeitrichtwert: 12 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler buchen Geschäftsfälle aus der Beschaffungs- und Absatzwirtschaft und führen Buchungen aus dem Personalbereich durch. Buchung von Geschäftsvorfällen aus der Materialwirtschaft - Einkauf von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Waren - Buchung von Liefererskonti und -boni aufwandsorientiertes Buchungsverfahren Buchung von Geschäftsfällen aus der Absatzwirtschaft - Verkauf von eigenen Produkten - Buchung Kundenskonti Aufnahme und Rückzahlung von Krediten Gehalts- und Lohnberechnung vom Brutto- zum Nettolohn Buchung der Löhne und Gehälter Skonto und Kreditkosten vergleichen Lohnsteuertabellen einsetzen Bedeutung der Lohnnebenkosten vgl. Handlungsbereich "Personelle und arbeitsrechtliche Gestaltung des Geschäftsprozesses", Klassenstufe 3, LPE 6 38

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