Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation A. Problem und Ziel DieAnzahlderinderÖffentlichkeitbekanntgewordenenUnregelmäßigkeiten beiderherstellung,lagerungundlieferungvonlebensmittelnundfuttermittelnistinderletztenzeitgestiegen.diejüngstenmachenschaften,umetikettierungundhandelmitverdorbenemfleisch,habendieverbraucherinnenund VerbraucherinDeutschlandverunsichertunddasVertrauenindieSicherheitder Lebensmittelerschüttert.DieZahlderaufgedecktenFälleistseitEnde2005 höher als in den vergangenen zehn Jahren. DervorliegendeGesetzentwurfeinesVerbraucherinformationsgesetzesundzur ÄnderungdesLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuches (LFGB)unddes WeingesetzesisteinzentralerBausteinzurVorbeugungundraschenEindämmung von Lebensmittelskandalen. DieErweiterungdesRechtsderVerbraucherinformationistzugleichaberauch TeileinermodernenVerbraucherpolitik.VerbraucherinnenundVerbraucherzeigeneingesteigertesInteresseanInformationen,bevorsiesichzurAuswahl einesbestimmtenerzeugnissesentschließen.ausdemleitbilddesmündigen VerbrauchersherausistdiesesgesteigerteInteressezubegrüßenunddaherzu fördern.dieverbraucherinnenundverbrauchersollensichalsmarktteilnehmerinnenundmarktteilnehmerbegreifenkönnenundbesserbefähigtwerden, Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. B. Lösung VerbraucherinnenundVerbrauchernwirdmitdemvorliegendenGesetzentwurf ZugangzudenbeidenBehördenvorhandenenInformationenimAnwendungsbereich des LFGB und des Weingesetzes eröffnet. DarüberhinauswerdendieFälleausgeweitet,indenendieBehördenvonsich ausdieöffentlichkeitunternamensnennungübermarktrelevantevorkommnisse informieren sollen. ZudemwerdendieStaatsanwaltschaftenverpflichtet,dieÜberwachungsbehördenvonderEinleitungeinesStrafverfahrensbeiVerstößengegendasLFGB oder das Weingesetz zu unterrichten. C. Alternativen EineEinbeziehungderRegelungenindasInformationsfreiheitsgesetzdes BundeswürdewesentlicheBereichenichtbzw.unzureichendregeln.Soistdie

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode D. Finanzielle Auswirkungen 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine 2.Vollzugsaufwand BefugnisderBehördenzurInformationderÖffentlichkeitnichtRegelungsinhalt desinformationsfreiheitsgesetzes.darüberhinausistbeidenregelungenzur VerbraucherinformationdenspeziellenErfordernissendesLebensmittel-und FuttermittelrechtsundderPraxisderLebensmittelkontrolleureRechnungzutragen. DenbetroffeneninformationspflichtigenStellenentstehtdurchdasGesetzvermutlicheinMehraufwand,derausderPflichtzurBereitstellungundHerausgabe voninformationenfolgt.wiehochdiesermehraufwandinpersonellerhinsicht sein wird, lässt sich derzeit nicht quantifizieren. BeiderSchätzungdesMehraufwandessindauchmöglicheEinsparungenzuberücksichtigen,diesichausderAkzeptanzstiftendenWirkungdesRechtsaufZugangzuVerbraucherinformationenergeben.Sokönnenz.B.kostenintensive Nachfragen,Beschwerdenetc.vonBürgernaufgrunddernunmehrbestehenden MöglichkeiteinesInformationszugangsentfallen.DergleichwohlimRahmen desgesetzesvollzugesentstehendeverwaltungs-undpersonalmehrbedarfist durchdievorgesehenekostenregelungteilweiserefinanzierbar.soweitnicht durchgebührenundauslagenrefinanzierbarekostenentstehen,werdendiese durch Umschichtungen im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen. E. Sonstige Kosten DurchdasGesetzentstehenkeinezusätzlichenKostenfürdieErzeugerunddie übrigenwirtschaftsbeteiligten.dahersindauswirkungenaufdieeinzelpreise unddaspreisniveaunichtzuerwarten.durchdieerhebungvongebührenund AuslagenkönnendenVerbraucherinnenundVerbrauchernimEinzelfallKosten entstehen.diekostenmäßigenbelastungendürftenjedochfürdielebenshaltungderbetroffenennichtinsgewichtfallen.messbareauswirkungenaufdas Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten a)durchdenvorliegendengesetzentwurfwerdenkeineinformationspflichten für die Wirtschaft eingeführt oder geändert. b)eswirdeineneueinformationspflichtfürbürgerinnenundbürgergeschaffen. c)dergesetzentwurfenthälteineneueinformationspflichtundeinemodifizierte Informationspflicht für die Verwaltung.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5723

4

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/5723 Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation DerTextdesGesetzentwurfsundderistgleich lautendmitdemtextaufdenseiten3bis16derbundestagsdrucksache 16/5404.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ImRahmenseinerAufgabenwahrnehmunghatderNationale NormenkontrollratdenGesetzentwurfdahingehendgeprüft, inwieweitinformationspflichtenunddarausresultierende BürokratiekostennachvollziehbardargestelltsowieAlternativen geprüft worden sind. MitdemvorliegendenEntwurfwerdeneineInformationspflichtfürBürgerundeineInformationspflichtfürdieVerwaltungeingeführt.DarüberhinauswirdeineInformationspflicht für die Verwaltung modifiziert. DieimGesetzentwurfeingeführtenundgeändertenInformationspflichtenwurdennachvollziehbardargestellt.Weiterhin begrüßtdernationalenormenkontrollratausdrücklichdie imgesetzentwurfenthaltenenprüfungennachkostengünstigeren Alternativen. AusdiesemGrundhatderNationaleNormenkontrollratin seinersitzungam8.märz2007beschlossen,demgesetzentwurf zuzustimmen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/5723 Stellungnahme des Bundesrates Anlage 3 DerBundesrathatinseiner834.Sitzungam8.Juni2007 beschlossen,zudemgesetzentwurfgemäßartikel76abs.2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 ( 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e VIG) InArtikel1sindin 2Satz1Nr.1BuchstabeedieWörter in der Regel zu streichen. AusweislichderGesetzesbegründungdientdieFormulierung inderregel dazu,uminausnahmefällenauch Informationenzugänglichzumachen,dievormehrals fünfjahrenentstandensind.vordemhintergrundder ZielstellungdesGesetzentwurfs Lebensmittelskandalenvorzubeugenunddieserascheinzudämmen isteine Regelung,welcheAnspruchaufVerbraucherinformationengewährt,diemehralsfünfJahrezurückreichen,nicht gerechtfertigt.insbesonderedieinderentwurfsbegründungerwähntenzeitreihenanalysengehenüberdasziel des Gesetzentwurfs weit hinaus. Anfragen,welchebiszuzehnJahrenzurückliegen, führenaußerdemzueinemerheblichenverwaltungsaufwand,dervonderbehördenurmitunverhältnismäßigen Mitteln zu leisten ist. 2. Zu Artikel 1 ( 3 Abs. 2a neu VIG) InArtikel1istin 3nachAbsatz2folgenderAbsatz2a einzufügen: (2a)DerAntragkannindenFällendes 1Abs.1Satz1 Nr.2bis4abgelehntwerden,wennsichderbetroffeneLebensmittelunternehmerimRahmenderAnhörungnach 4Abs.1bereiterklärt,diegewünschteInformationentsprechend 5Abs.1selbstzuerteilen. DerRechtsgedankeaus 40Abs.2LFGB (SelbsteintrittsrechtdesbetroffenenLebensmittelunternehmers) sollteauchimvigverankertwerden.inderregelverfügtderunternehmerindiesembereichderrisiken, EigenschaftenundZusammensetzungseinesProdukts überweitergehendeinformationenalsdiebehörde.zudemistesverfassungsrechtlichgeboten,dasssichder StaatimBereichderPrivatautonomieZurückhaltung auferlegt,insbesonderedann,wenndieprivatendasgewünschteresultatohnestaatlicheszutunbewerkstelligen. 3. Zu Artikel 1 ( 4 Abs. 1 Satz 3 neu VIG) InArtikel1istin 4Abs.1nachSatz2folgenderSatz einzufügen: DieBehördeistberechtigt,aufNachfragedesDritten, Name und Anschrift des Antragstellers weiterzugeben. DiedatenschutzrechtlicheNormdientderTransparenz imauskunftsverfahrenauchgegenüberdembetroffenen Unternehmen.DerUnternehmersollerfahren,werInformationenüberseineProdukteoderihnerhaltenmöchte. AuchimHinblickaufeinSelbsteintrittsrechtdesbetroffenenLebensmittelunternehmers,diegewünschteInformation zu erteilen, ist diese Regelung notwendig. 4. Zu Artikel 1 ( 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 neu VIG) DemArtikel1 4Abs.1sindfolgendeSätzeanzufügen: EineBeteiligungDritterkannunterbleiben,wenndiese bereitsimrahmeneinergleichartigenanfrageinnerhalb desletztenjahresdurchgeführtwurde.hierüberistder Dritte zu unterrichten. DieÄnderungdientderVerwaltungsvereinfachungund der schnelleren Information der Verbraucher. ImHinblickaufdasInformationsbedürfnisderVerbraucher,insbesonderebeiÖffentlichkeitsresonanz,stehtzu befürchten,dasgleichartigeanfragenzuverschiedenen Zeitpunktengestelltwerden.UmnichtinjedemFalldas komplexeverwaltungsverfahrenerneutdurchführenzu müssen,sollteaufdasbereitsabgeschlosseneanhörungsverfahren zurückgegriffen werden können. 5. Zu Artikel 1 ( 4 Abs. 3 Satz 3 VIG) InArtikel1 4Abs.3Satz3sindnachdemWort oder diewörter einrechtsbehelfkeineaufschiebendewirkung hat, frühestens aber einzufügen. DieÄnderungerfasstnunauchdieSituation,indenenein Dritter,dervonderEntscheidungüberdenAntragaufInformationszugangbetroffenist,erfolgreichvorläufigen Rechtsschutzbeantragthat.DerEntwurfregeltnichtausdrücklich,waspassierensoll,wennzwareineAnordnung dersofortigenvollziehungergangenist,dasgerichtauf AntragdesDrittenaberdieaufschiebendeWirkungeines RechtsbehelfswiederhergestelltoderdieAnordnungder sofortigenvollziehungaufgehobenhat.gewolltistersichtlich,dassineinersolchensituationvorerstkeininformationszugangerfolgt.derwortlautdesentwurfs bringtdiesabernichthinreichendzumausdruck.die Schutzfrist vonzweiwochen,diedemdrittenoffenbar eineüberlegungsfristzuderfrageeinräumensoll,ober einenantragaufgewährungvorläufigenrechtsschutzes stellen will, lässt die Änderung unberührt.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6. Zu Artikel 1 ( 6 Abs. 1 Satz 2 VIG) In Artikel 1 6 Abs. 1 ist Satz 2 zu streichen. Folgeänderung: InArtikel1 6Abs.1Satz1sinddieWörter vorbehaltlich des Satzes 2 zu streichen. 6Abs.1Satz2VIG-Elegtfest,dassderZugangzuInformationen,welchesichaufInformationennach 1 Abs.1Satz1Nr.1VIG-Ebeziehen,kostenfreibleiben soll. DiegenerelleKostenfreiheitfürdenZugangzuInformationennach 1Abs.1Satz1Nr.1VIG-EverwehrtgeradeindemBereich,indemmitdemgrößtenMehraufwandzurechnenseinwird,eineErhebung kostendeckendergebühren.diesgingezulastender Länderhaushalte. DerMehraufwandkannderzeitnochnichtbeziffertwerden.Deshalbistesnichtgerechtfertigt,denZugangzu ausgewählteninformationengänzlichkostenfreizustellen.diesgiltinsbesondereauchimhinblickaufdiegemeindenundgemeindeverbände.nachderregelungdes EntwurfswärenauchdieLänderbeiderErstellungeigenerRegelungenimSinnedes 1Abs.2Satz2VIG-Ean dieregelungdes 6Abs.1Satz2VIG-Egebunden.Im Fallevon 1Abs.2Satz2VIG-E (ÜbertragungderAufgabeaufdieGemeinden/Gemeindeverbände)wäredie KostenlastbeidenGemeindenundGemeindeverbänden und zöge eine Ausgleichspflicht der Länder nach sich. EntgegendenimGesetzentwurferwähntenEinsparungenistvoneinempersonellenundmateriellenMehraufwand auszugehen. 7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc ( 40 Abs. 1 Satz 3 LFGB) Artikel2Nr.2BuchstabeaDoppelbuchstabeccistwie folgt zu fassen:,cc) In Satz 3 werden aaa)dieangabe Nr.2bis5 durchdieangabe Nr. 3 bis 5 ersetzt und bbb) das Wort besonderes gestrichen. DieRegelungstellteineVerbesserungdes 40LFGB, deminformationsrechtderbehördezurgefahrenabwehr, zugunstenderverbraucherdar.sieträgtdazubei, schnellernamenvonunternehmenbekanntgebenzu können,diegegengesundheitlichenormendeslebensmittelrechts verstoßen. DieAbwägungsklauseldes 40Abs.1Satz3sollzukünftignurnochaufdieNummern3bis5erstrecktwerden.DiebestehendeAbwägungsklauselwirddemWertesystemdesGrundgesetzesnichtgerecht,wenn gesundheitlicherisikenundgefahrenfürdenmenschen, derenschutzdienorm (gegendieverstoßenwurde) eigentlichbezweckt,imrahmenderbehördlichenabwägungmitwirtschaftlicheninteressendesrechtsuntreuenverglichenwerdenmüssen.durchdieänderung hättedergesetzgeberpergesetzbereitseineinteressenabwägungzugunstenderöffentlichkeitauchindenfällendesbloßenverstoßesgegennormen,diedemschutz vorgesundheitlichengefährdungenodertäuschungen dienen, vorgenommen. 8. Zu Artikel 2 Nr. 3 ( 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB) DerBundesratbittet,imweiterenVerlaufdesGesetzgebungsverfahrenszuprüfen,obin 42Abs.5Satz3 LFGB-EdieWörter personenbezogenerdaten zu streichen sind. Nach 42Abs.5LFGB-EwerdendieStaatsanwaltschaftenverpflichtet,dienach 38Abs.1Satz1LFGBzuständigeBehördeüberdieEinleitung desstrafverfahrens gemeintistdasstaatsanwaltschaftlicheermittlungsverfahren zuunterrichten. 42Abs.5Satz3 LFGB-Eschränktdiesnurinsoweitein,alsdieWeitergabepersonenbezogenerDatenunterbleibenkann.AllerdingssindFälledenkbar,indenenschondiebloßeSachmitteilungdenErmittlungszweckgefährdet.Umdeutlich zumachen,dassinsolchenfällendieunterrichtungganz undnichtnurdieweitergabepersonenbezogenerdaten unterbleibenkann,wärediebezugnahmeauf personenbezogene [ ]Daten in 42Abs.5Satz3LFGB-Ezu streichen.andererseitsistnichterkennbar,inwieferndie imgesetzentwurfvorgesehenemitteilungohnepersonenbezogenedatenfürdiezuständigenbehördenüberhaupt von Nutzen sein kann. EineentsprechendeÄnderungwürdesichüber 31 Abs.7WeinG (Artikel3Nr.2desGesetzentwurfs)auch auf das Weingesetz erstrecken. 9. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 neu ( 44 Abs. 5 neu, 60 Abs. 2 Nr. 22a neu LFGB) InArtikel2sindnachNummer3folgendeNummern4 und 5 anzufügen:,4. Dem 44 wird folgender Absatz 5 angefügt: (5)ErkennteinLebensmittelunternehmeroderhat ergrundzuderannahme,dasseinihmangebotenes oderanihnimsinnevonartikel3nr.8derverordnung (EG)Nr.178/2002weitergegebenesLebensmitteldenAnforderungenandieLebensmittelsicherheit nichtentspricht,sounterrichteterunverzüglichunter AngabeseinesNamensundseinerAnschrifthierüber diefürdieüberwachungzuständigebehördeunter AngabedesNamensundderAnschriftdesjenigen, vondemdaslebensmittelangebotenoderanihnweitergegebenwurde,sowieartundmengedesvonihm beanstandetenlebensmittelsundteiltgleichzeitigdie veranlassten Maßnahmen mit. 5.In 60Abs.2wirdnachNummer22folgendeNummer 22a eingefügt: 22a.entgegen 44Abs.5dieBehördenicht,nicht richtig,nichtvollständigodernichtrechtzeitig unterrichtet,.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/5723 Zu Nummer 4 neu DerGammelfleischskandalhatgezeigt,dass schwarzenschafen imbereichderlebensmittelwirtschaft frühzeitigdashandwerkgelegtwerdenmuss.hierzu isteserforderlich,dassdieredlichenlebensmittelunternehmer,sobaldsiekenntnisvonunlautererenmachenschaftenerhalten,hierüberdiezuständigenbehördenunterrichten,damitdienotwendigenbehördlichen Maßnahmenergriffenwerdenkönnen,umzuverhindern,dassderLieferantdasLebensmittelaneinenanderenwenigersorgsamenLebensmittelunternehmer veräußert. AufdieEntschließungdesBundesrateszurOptimierungderLebensmittelsicherheitvom9.März2007 (Bundesratsdrucksache59/07 Beschluss )wirdverwiesen. Zu Nummer 5 neu EntsprechenderOrdnungswidrigkeitstatbestandbez. 44Abs.5,wennderLebensmittelunternehmerseiner Mitteilungspflichtnichtwiegesetzlichgefordertnachkommt. 10. Zu Artikel 2 Nr. 6 neu ( 60 Abs. 3 Nr. 4 LFGB) InArtikel2istnachNummer5 neu folgendenummer 6 anzufügen:,6. 60 Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: 4.entgegenArtikel19Abs.1Satz1einVerfahren nicht,nichtrechtzeitigodernichtvollständig einleitet,. DiePraxiszeigt,dassesLebensmittelunternehmerhäufigbeieinemsog.stillenRückrufbelassen,wennsieerkennen,dassdasLebensmittelnichtdenAnforderungenentspricht.FormalgesehenistdamitdasVerfahren nachartikel19abs.1derverordnung (EG)Nr.178/ 2002 (rechtzeitig)eingeleitet,allerdingsnichtvollständig.dasverfahrennachartikel19abs.1derverordnung (EG)Nr.178/2002siehtnämlichauchvor,dass dielebensmittelunternehmervonsichauszumeinen diebehördendarüberzuunterrichtenhabenundgrundsätzlich,wenndasproduktbereitsdenverbrauchererreichthabenkönnte,derverbraucher (ggf.öffentlich) ebenfallszuunterrichtenist.geradeaberdenaktiven SchrittderUnterrichtungderÖffentlichkeitscheuendie Lebensmittelunternehmer. 11. Zu Artikel 2 Nr. 7 neu ( 60 Abs. 5 LFGB) InArtikel2istnachNummer6 neu folgendenummer 7 anzufügen:,7.in 60Abs.5werdendieAngabe zwanzigtausend durchdieangabe fünfzigtausend sowiedie Angabe zehntausend durchdieangabe fünfundzwanzigtausend ersetzt. DieErhöhungdesBußgeldrahmensistangezeigt,um dieabschreckungswirkung,insbesonderebezüglich wirtschaftlichervorteile,zuerhöhen.diebisherigen BußgeldhöhensindimHinblickauchaufdieBußgeldbewehrungandererRechtsbereichenichtmehrzeitgerecht. 12. Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 neu (Inkrafttretens- regelung) Dem Artikel 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen: LandesrechtlicheRegelungenzurVerbraucherinformationgeltenbiszumInkrafttretenvonArtikel1weiter. DieSperrwirkungdesArtikels72Abs.1GGbewirkt mitverkündungdesgesetzeszurneuregelungdes RechtsderVerbraucherinformation,dasslandesrechtlicheRegelungenzurVerbraucherinformationunwirksamwerden.DaArtikel1 (Verbraucherinformationsgesetz)abererstsechsMonatenachVerkündunginKraft tritt,trittinländern,diebereitseigeneverbraucherinformationsgesetzeverabschiedethaben,inderzwischenzeiteineschlechterstellungfürdieverbraucherschaftein.dashinausschiebendersperrwirkungauf denzeitpunktdesinkrafttretenswürdedieseschlechterstellung verhindern. 13. Zum Gesetzentwurf insgesamt a)derbundesrathältesfürerforderlich,entsprechend 3Abs.5VIGinderFassungdesGesetzesbeschlussesvom29.Juni2006 (Bundesratsdrucksache 584/06vom1.September2006i.V.m.Bundestagsdrucksache16/1408)denLänderndieMöglichkeit zueröffnen,durchrechtsverordnunganderealsdie Stellen,dieüberdieInformationenverfügen,zur Auskunftserteilung für zuständig zu erklären. b)derbundesratbittetdiebundesregierung,diearbeitenandenauslegungshinweisenfürdieunbestimmtenrechtsbegriffedes 40LFGBgemeinsam mitdenländernfortzuführenundalsbaldnachinkrafttretenderneuregelungabzuschließen,umso denbehördenrechtssicherheitfüröffentlichewarnungen zu geben. c)derbundesratbegrüßtes,dassdiebundesregierung einengesetzentwurfvorgelegthat,dernachderzeitigemerkenntnisstandimwesentlichendenberechtigtenanliegenderverbraucheraneinerverbesserungdertransparenzbeilebensmittelnund Bedarfsgegenständenebensogerechtwerdenkann, wiedenbelangendeshandelsundderwirtschaft hiervorallemdenbelangenkleinerundmittelständischerunternehmensowielandwirtschaftlichererzeuger.inwelchemumfangdiesderfall seinwird,bleibterstenerfahrungenmitderanwendung des Gesetzes vorbehalten. VordiesemHintergrundistderBundesratderAuffassung,dassdasGesetzspätestenszweiJahrenachseinemInkrafttretenevaluiertwerdenmuss.DieBundesregierungwirdgebeten,dieLänderindieEvaluierung einzubeziehenundregelmäßigimrahmenihrerverbraucherpolitischenberichterstattungüberdieerfahrungenmitdemverbraucherinformationsgesetzzu berichten,vorschlägezurweiterentwicklungzuerarbeitenunddasweiterevorgehenengmitdenländern

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode abzustimmen.imübrigenbekräftigtderbundesratdie inseiner825.sitzungam22.september2006gefasste Entschließung (Bundesratsdrucksache584/06 Beschluss).

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/5723 Gegenäußerung der Bundesregierung Anlage 4 Zu Nummer 1 (ZuArtikel1 ( 2Satz1Nr.1Buchstabee VIG)) DieBundesregierungvermagdemvomBundesratunterbreitetenÄnderungsvorschlagnichtzufolgen.SieistderAnsicht,dassdiein 2Satz1Nr.1Buchstabeevorgeschlagene RegelungeinensachgerechtenundwohlabgewogenenInteressenausgleichbeinhaltet,dernichtzueinerunnötigenBürokratisierungführt.DurchdieinderVorschriftenthaltene KlarstellungdesRegel-Ausnahmeverhältnisseswirdsichergestellt,dasseineInformationsgewährungbeiVorgängen, dielängerals5jahrezurückliegen,nurinsolchenausnahmefälleninbetrachtkommt,beideneneinbesonderes,das normalemaßübersteigendesinformationsbedürfnisdesantragstellersodersonstigebesondereumstände (z.b.längere gerichtliche Verfahren) bestehen. Zu Nummer 2 (Zu Artikel 1 ( 3 Abs. 2a neu VIG)) DasVerbraucherinformationsgesetzeröffnetdenVerbraucherinnenundVerbraucherneinenverbindlichenAnspruch aufzugangzuverbraucherrelevantenbehördlicheninformationen.dieseranspruchsolltenichtdadurchabgeschwächt werden,dasssichdieverbraucherzunächstaneinedritte StelleaußerhalbderVerwaltungwendenmüssen,zumalsich unterschiedlicheauffassungendarüber,obderdrittediegewünschteinformationauchtatsächlicherteilenkann,nicht immervermeidenlassenwerden.diesituationimrahmen des 40LFGB,aufGrunddessensichdieBehördenmitInformationenamtlichenbzw.offiziellenCharaktersandieallgemeineÖffentlichkeitwendenkönnen,istmiteinemindividuellenInformationsanspruchderVerbraucherinnenund Verbraucher nicht vergleichbar. Zu Nummer 3 (ZuArtikel1 ( 4Abs.1Satz3 neu VIG)) DievomBundesratvorgeschlageneWeitergabevonpersonenbezogenenDatenderAntragstelleranWirtschaftsunternehmenkönntedazuführen,dassinteressierteVerbraucherinnenundVerbraucherausSorgevorderWeitergabeihrer personenbezogenendatenvonderwahrnehmungihrerinformationsrechteabgehaltenwerden.diebundesregierung vermagsichdaherausgründeneinesmöglichstniedrigschwelligeninformationszugangsdemvorschlagdesbundesrates nicht anzuschließen. Zu Nummer 4 (Zu Artikel 1 ( 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 neu VIG)) DieBundesregierunglehntdenvomBundesratunterbreitetenÄnderungsvorschlagab.DieEinfügungdesBegriffsder gleichartigenanfrage kannzueinernichtunerheblichen ZahlvonStreitigkeitendarüberführen,obimEinzelfalltrotz geringfügigverändertersachlagenochvoneiner Gleichartigkeit auszugehenist.daheristesnachauffassungder Bundesregierungzumindestzweifelhaft,obdiebeantragte RegelungauchinderpraktischenAnwendungzueinerVerfahrenserleichterungundzueinerEntlastungderdurchführenden Behörden führen wird. Zu Nummer 5 (Zu Artikel 1 ( 4 Abs. 3 Satz 3 VIG)) DievomBundesratvorgeschlageneEinfügungeinerKlarstellung,dassimFalledergerichtlichenWiederherstellung deraufschiebendenwirkungeinesrechtsbehelfesdesdrittenkeineinformationserteilungerfolgenkann,istaussicht derbundesregierungnichterforderlich.diebundesregierunggehtangesichtsderdurchgängigenverwaltungspraxis davonaus,dassverwaltungsbehördeneinegerichtlicheentscheidungüberdieaufschiebendewirkungeinesrechtsbehelfes respektieren. Zu Nummer 6 (Zu Artikel 1 ( 6 Abs. 1 Satz 2 VIG)) DieBundesregierunglehntdenAntragdesBundesratesab. Gemäß 40Abs.1Nr.2LFGBsollendiezuständigenBehördenbeiRechtsverstößenvonsichausdieÖffentlichkeit informieren.soferndiesimeinzelfallnichterfolgtist,erscheintesangebracht,dassdiebehördediebegehrteauskunftkostenfreierteilt.infolgederin 40Abs.1Nr.2 LFGBnormiertenRechtspflichtzurInformationderÖffentlichkeitbestehtnachAnsichtderBundesregierungeinqualitativerUnterschiedzuanderenAuskunftsersuchen,dereine unterschiedlichebehandlungrechtfertigt.diebundesregierunggehtzudemdavonaus,dassauskünfteüberrechtsverstößeimregelfalleherunproblematischerteiltwerden können,dasiemiteinemtendenziellgeringerenverwaltungsaufwand verbunden sind. Zu Nummer 7 (ZuArtikel2Nr.2BuchstabeaDoppelbuchstabe cc ( 40 Abs. 1 Satz 3 LFGB)) DieBundesregierungvermagdemVorschlagdesBundesrates,auchimFalleeinesbloßen unbewiesenen Verdachts aufeinegefährdungvonsicherheitundgesundheitkeine AbwägungzwischendemInformationsinteressedesAntragstellersundeinemmöglichenGeheimhaltungsinteresseder betroffenenunternehmenvorzunehmen,nichtzufolgen.bei denin 40Abs.1Satz2Nr.2bis5genanntenFallgestaltungenhandeltessichumähnlichgelagerteSachverhalte,die nachansichtderbundesregierungdaheraucheinegleichartige Interessenabwägung erfordern. Zu Nummer 8 (Zu Artikel 2 Nr. 3 ( 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB)) DieBundesregierungwirddasAnliegendesBundesrates prüfen.

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Zu Nummer 9 (ZuArtikel2Nr.4und5 neu ( 44 Abs.5 neu, 60Abs.2Nr.22a neu LFGB)) Zu Nummer 10 (ZuArtikel2Nr.6 neu ( 60Abs.3 Nr.4 LFGB)) Zu Nummer 11 (ZuArtikel2Nr.7 neu ( 60Abs.5 LFGB)) DieBundesregierungbegrüßtzwardasausdenÄnderungsvorschlägendesBundesratesdeutlichwerdendeAnliegen, daslfgbvordemhintergrundderverschiedenengeschehenseitnovember2005imzusammenhangmitüberlagertem Fleisch anzupassen. AuchdieBundesregierungsiehthierAnpassungsbedarf. DeshalbhatdasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzzwischenzeitlichdenEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesLebensmittel-und FuttermittelgesetzbuchessowieandererVorschriftenerarbeitetunddenLändernzugeleitet.DarinwirddernotwendigeAnpassungsbedarfdesLFGBimRahmeneinesGesamtkonzeptesaufgegriffen.DiesesGesamtkonzeptbeinhaltet zumeinenvorschläge,dieüberdievombundesratunterbreitetenänderungsvorschlägehinausgehen.zumanderen weichendiedarinvorgesehenenregelungen beiderselben Grundkonzeption inzumteilwesentlichenpunktenvon den Änderungsvorschlägen des Bundesrates ab. VordiesemHintergrundhältesdieBundesregierungnicht fürangezeigt,dieunterbreiteteneinzelnenänderungsvorschlägeimrahmendesvorliegendengesetzgebungsverfahrens aufzugreifen. Zu Nummer 12 (Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 neu (Inkrafttretensregelung)) FürdasAnliegen,einWeitergeltenlandesgesetzlicherRegelungenzurVerbraucherinformationfürdieZeitzwischen VerkündungdesVerbraucherinformationsgesetzesimBundesgesetzblattundInkrafttretendesArtikels1VIGzuermöglichen,hatdieBundesregierunggrundsätzlichVerständnis.Siebezweifeltjedoch,dasshierzudievomBundesrat vorgeschlageneeinfügungeinesneuensatzesinartikel4 Abs.2VIGerforderlichist.Richtigist,dassnachüberwiegenderAuffassunginderjuristischenLiteraturdieSperrwirkungvonbundesgesetzlichenRegelungengegenübergleichgerichtetemLandesrechtimRegelfallbereitsmitder VerkündungdesBundesgesetzesimBundesgesetzblatteintritt.GleichwohlsindfürbesondereFallgestaltungenAusnahmenanerkanntworden,indenendieSperrwirkungerst mitdeminkrafttretenderbundesgesetzlichenregelung greift.diesistz.b.derfall,wennzwischenverkündung undinkrafttreteneinüberdasgewöhnlichemaßhinauslangerzeitraumvorgesehenist.dadersperrwirkungbundesgesetzlicherregelungenderverfassungsrechtlichegrundsatzdesbundesfreundlichenverhaltenszugrundeliegtund sievorallemeinedivergierenderechtsetzungvonbundund Ländernvermeidensoll,trittnachAuffassungderBundesregierungauchimvorliegendenFall,indemnahezuinhaltsgleichesLandesrechtvoneinereventuellenSperrwirkung betroffenwäre,derbeginndersperrwirkungerstmitinkrafttretenein.andernfallswürdeeszudemwidersinnigen undauchausgründenderbundestreuenichtzurechtfertigendenergebniskommen,dassdasbundesrechtwährend einerübergangsphasezwischenverkündungundinkrafttretenzueinemvorübergehendenaußerkrafttretennahezu inhaltsgleicherlandesrechtlicherbestimmungenmitgleicher Zielsetzung führen würde. Zu Nummer 13 (Zum Gesetzentwurf insgesamt) a)nachansichtderbundesregierungistkeineänderung desvorliegendengesetzentwurfserforderlich,umdem AnliegendesBundesratesRechnungtragenzukönnen. Unabhängigdavon,dassesbereitsdiejetzigeFormulierungdes 3Abs.1Satz2Nr.2VIGdenLändernermöglicht,dieZuständigkeitfürdieAuskunftserteilungim RahmenihrerBehördenorganisationeineranderenStelle zuzuweisen,könnendiesenachderföderalismusreform gemäßartikel84abs.1ggohnehinabweichenderegelungendereinrichtungderbehördenunddesverwaltungsverfahrenstreffen.eineränderungdes 3Abs.5 VIG bedarf es daher nicht. b)inumsetzungdesvonderverbraucherschutzministerkonferenzam7.september2006verabschiedeten 13-Punkte-Papieres hatdiebundesregierungbereits EndeletztenJahresAuslegungshinweiseandieLänder versandt.dieweitereabstimmungdieserauslegungshinweisemitdenländernwurdemitblickaufdie EntscheidungdesBundespräsidenten,dasVerbraucherinformationsgesetznichtauszufertigen,zunächstzurückgestellt.UnmittelbarnachderVerabschiedungdesVerbraucherinformationsgesetzeswirddieBundesregierung diebereitsbegonneneabstimmungmitdenländernfortführen. c)diebundesregierungbegrüßtdiepositiondesbundesrates,dassdervorgelegtegesetzentwurfdenberechtigten AnliegenderVerbraucherunddenBelangendesHandels undderwirtschaftnachderzeitigemerkenntnisstandim Wesentlichengerechtwerdenkann.Siewirddievom BundesratgeforderteEvaluierungnachspätestens2JahrendurchführenunddieLänderhierbeiindieEvaluierung einbeziehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI), Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie Deutscher Bundestag Drucksache 16/5370 16. Wahlperiode 16. 05. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/6627 16. Wahlperiode 10. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5551 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4893 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3630, 17/4145

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,

Mehr

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/13297 16. Wahlperiode 04. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung A. Problem und Ziel DasimOktober2008verabschiedeteFinanzmarktstabilisierungsgesetz

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6739. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6739. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/6739 16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/6290) 18. 10. 2007 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) Drucksache 16/6290

Mehr

16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008

16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008 Deutscher Bundestag Drucksache 16/10579 16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Mehr

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12356 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen

Mehr

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/2969 16. Wahlperiode 17. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Mehr

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6054 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9447 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

DieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen

DieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen Deutscher Bundestag Drucksache 16/12429 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) A. Problem und Ziel

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13652 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/9898

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5047 16. Wahlperiode 20. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages. Deutscher Bundestag Drucksache 16/13189 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie. Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Reinhard Schultz (Everswinkel)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie. Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Reinhard Schultz (Everswinkel) Deutscher Bundestag Drucksache 16/11448 16. Wahlperiode 18. 12. 2008 Bericht* des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines Gesetzes zur

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz Deutscher Bundestag Drucksache 15/3681 15. Wahlperiode 06. 09. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG)

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/7418 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/6262 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/12578 17. Wahlperiode 28. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Deutscher Bundestag Drucksache 16/643 16. Wahlperiode 14. 02. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem

Mehr

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13036 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/6248 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel

Mehr

einheitlichfürallekrankenkassenmitausnahmederlandwirtschaftlichen Krankenkassen von der Bundesregierung festzulegen.

einheitlichfürallekrankenkassenmitausnahmederlandwirtschaftlichen Krankenkassen von der Bundesregierung festzulegen. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10474 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass nachfolgender Verordnung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Deutscher Bundestag Drucksache 17/1952 17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/3162 16. Wahlperiode 25. 10. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung Deutscher Bundestag Drucksache 16/519 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3036. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3036. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/3036 16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/2712) 19. 10. 2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) Drucksache 16/2712

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9199 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3355 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes

Mehr

allealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,

allealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen, Deutscher Bundestag Drucksache 16/10996 16. Wahlperiode 20. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes A. Problem

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/11906 16. Wahlperiode 11. 02. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/4972 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder Deutscher Bundestag Drucksache 16/8449 16. Wahlperiode 06. 03. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus,

Mehr

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/11339 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts A. Problem und Ziel DasGesetzbezweckteineweitereVereinfachungundModernisierungdes

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659 16. Wahlperiode 30. 11. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens A. Problem und Ziel InErfüllungihrergesellschaftlichenAufgabehatdieJustizindenvergangenen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9559 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 599/05 (Beschluss) 23.09.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz legt für

Mehr

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8869 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/7438 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Deutscher Bundestag Drucksache 16/10145 16. Wahlperiode 20. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/11469 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel BeiderAnwendungverschiedenerRegelungen,diedasRechtderprivaten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/10599 16. Wahlperiode 15. 10. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,

Mehr

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,

Mehr

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) 02.03.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben Deutscher Bundestag Drucksache 16/445 16. Wahlperiode 24 01. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg),

Mehr

DenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater

DenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater Deutscher Bundestag Drucksache 16/12011 16. Wahlperiode 18. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7983

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7983 Deutscher Bundestag Drucksache 16/7983 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn, Dr. Günter Krings, Philipp Mißfelder, Jens Spahn, Peter

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung Bundesrat Drucksache 330/10 28.05.10 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel Die Änderungsverordnung dient dazu, die

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)

Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/13058 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 - WehrRÄndG 2007)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 - WehrRÄndG 2007) Bundesrat Drucksache 226/07 (Beschluss) 11.05.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 - WehrRÄndG 2007)

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13433 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie Deutscher Bundestag Drucksache 17/3023 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie A. Problem und Ziel 1.DieRichtlinie2009/110/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung Bundesrat Drucksache 94/1/15 27.04.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung Der Ausschuss

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5819 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5097 Entwurf

Mehr

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032. der Bundesregierung. Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032. der Bundesregierung. Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG) A. Problem und Ziel ZurErfassungderUnfälleinderBinnenschifffahrtwurdeimJahre1958der

Mehr

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 333/11 27.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von

Mehr

Bundesrat Drucksache 336/08. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bundesrat Drucksache 336/08. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bundesrat Drucksache 336/08 20.05.08 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi - K Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/11173 16. Wahlperiode 02. 12. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer

Mehr

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des

Mehr