Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW

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1 Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW gültig ab 01. Januar 2012 beinhaltet die Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich - Horten - Straße Kempen Internet:

2 Preisblatt 1 Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreis-System) Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im unter h/a über h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a Ct/kWh /kw/a Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. Umspannung 48,26 0,14 Mittelspannungsnetz 5,11 2,05 37,91 0,73 einschl. Umspannung 5,78 2,23 57,08 0,17 Niederspannungsnetz 12,09 2,9 70,16 0,58 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

3 Preisblatt 2 Preise für Netznutzung bei atypischer Netznutzung (Monatsleistungspreis-System) Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis /kw Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. 6,69 0,12 Umspannung Mittelspannungsnetz 6,32 0,73 einschl. Umspannung 9,51 0,17 Niederspannungsnetz 11,69 0,58 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

4 Preisblatt 3 Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (Lastprofilkunden) Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Grundpreis 1,50 /Monat 1,79 /Monat Arbeitspreis 4,74 ct/kwh 5,64 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Lieferanten nach VDEW-Lastprofil eingespeisten elektrischen Arbeit und der vom Kunden an der Abnahmestelle tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit. Näheres hierzu regelt der 13 StromNZV und der Lieferanten-Rahmenvertrag. Gemäß 13 Abs. 3 StromNZV sind monatlich einheitliche Marktpreise für Mehr- und Mindermengen anzuwenden. Hierzu werden die Phelix-Spotmarktpreise der EEX, differenziert nach Base und Peak, ermittelt. Aus diesen Werten gebildete durchschnittliche Jahreswerte sind im Internet veröffentlicht. Die sich ergebenden Mengen der Base- und Peak-Anteilen aus den Mehr-/Mindermengen werden mit dem Durchschnittswert multipliziert und in Ansatz gebracht. Es werden nur Energiemengen berechnet. Netzentgelte sind nicht Gegenstand der Mehr-/Mindermengenabrechnung.

5 Preisblatt 4 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Elektro-Speicherheizung 1,50 Ct/kWh 1,79 Ct/kWh Elektro-Wärmepumpe 1,50 Ct/kWh 1,79 Ct/kWh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

6 Preisblatt 5 Mess- und Abrechnungspreise Messpreis Entgelt für den Messstellenbetrieb (Messpreis I) Entgelt für Ablesung und Datenbereitstellung (Messpreis II) Summe Messentgelte (Messpreis I + II) Brutto-Preise inkl. 19% Netto-Preise Netto-Preise Netto-Preise Mehrwertsteuer Wechselstrom-Eintarifzähler 18,64 /a 0,99 /a 19,63 /a 23,36 /a Drehstrom-Eintarifzähler 20,00 /a 0,99 /a 20,99 /a 24,98 /a Drehstrom-Mehrtarif-Zähler 29,31 /a 0,99 /a 30,30 /a 36,06 /a Wechselstrom-Mehrtarif-Zähler 27,76 /a 0,99 /a 28,75 /a 34,21 /a Drehstrom - 2 Richtungszähler 29,80 /a 0,99 /a 30,79 /a 36,64 /a Drehstrom-Zähler mit registrierender Leistungsmessung 93,24 /a 0,99 /a 94,23 /a 112,49 /a dito als 2 Richtungszähler 96,61 /a 0,99 /a 97,60 /a 116,14 /a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS Drehstrom-Zähler mit registrierender Leistungsmessung 214,89 /a 0,99 /a 215,88 /a 256,90 /a dito als 2 Richtungszähler 218,67 /a 0,99 /a 219,66 /a 261,40 /a Wandler 131,77 /a 156,81 /a TK-Komponente 34,95 /a 41,59 /a Sonstige Messeinrichtung Stromwandler 34,73 /a 41,33 /a Tarifschaltung 19,60 /a 23,32 /a Abrechnungspreis Jahreskunde 6,40 /a 7,62 /a Monatskunde 76,77 /a 91,36 /a

7 Preisblatt 6 Sonstige Entgelte Netto-Preise Konzessionsabgabe Cent/kWh Entnahmen < 30 kw und kwh ausgenommen Schwachlasttarife 1,59 Entnahmen im Schwachlasttarif 0,61 Entnahmen > 30 kw und kwh 0,11 Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Cent/kWh Endkunden mit Verbrauch bis kwh je Abnahmestelle 0,002 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab kwh je Abnahmestelle 0,050 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab kwh je Abnahmestelle, bei produzierenden Gewerbebetrieben deren Stromkosten 4% des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). 0,025 Entgelte für Blindstrom (alle Spannungsebenen) Cent/kvarh Überschreitet die in einem Monat bezogene induktive Blindarbeit 50% der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) 1,00 Die vorstehenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer

8 Preisblatt 7 Umlage nach 19 StromNEV Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und Tennet TSO GmbH veröffentlichen die Umlage auf Grundlage der Festlegung der BNetzA vom 14. Dezember 2011 in Verbindung mit der dazugehörigen Internetveröffentlichung. Die 19 StromNEV-Umlage für 2012 wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Umlage je Letztverbrauchergruppe Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,151 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,025 ct/kwh Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

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