Sockelbetrag [ /Jahr]

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1 Preisblatt 1 Netzzugangsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung (Kunden mit smessung, RLM) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze Jahresarbeit Obergrenze Sockelbetrag [] durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit [ct/kwh] ,00 0 0, , , , , , , ab , ,1893 Preistabelle für Zone Untergrenze [kw] Obergrenze [kw] Sockelbetrag [] durch Sockelbetrag abgegoltene [kwh/h] spreis der nicht abgegoltenen [ /kw und Jahr] , , , , , , , ,60 5 ab , ,01 Die Preise enthalten gemäß 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den den Stadtwerken Stein vorgelagerten Netzen und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Konzessionsabgabe und geltender Umsatzsteuer.

2 Preisblatt 2 Netzzugangsentgelte Erdgas für Kunden ohne smessung (SLP) Die zur Anwendung kommenden Preise für einen Kunden ohne smessung richten sich nach dessen Jahresverbrauch und ergeben sich aus der entsprechenden Stufe und bestehen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Preisblatt für nicht leistungsgemessene Kunden Jahresentnahme Von Jahresentnahme bis Arbeitspreis [ct/kwh] Grundpreis [] 1 kwh kwh 1,8559 4, kwh kwh 1, , kwh kwh 1, , kwh kwh 1, ,00 ab kwh 1, ,00 Die Preise enthalten gemäß 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den den Stadtwerken Stein vorgelagerten Netzen und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Konzessionsabgabe und geltender Umsatzsteuer.

3 Preisblatt 3 Entgelt für den Messstellenbetrieb* Balgengaszähler G 4 15,59 Balgengaszähler G 6 20,61 Balgengaszähler G 10 25,99 Balgengaszähler G 16 19,49 Balgengaszähler G 25 32,18 Balgengaszähler G 40 70,50 Balgengaszähler G ,25 Balgengaszähler G ,25 Drehkolbenzähler G 65 DN ,63 Drehkolbenzähler G 100 DN ,13 Drehkolbenzähler G 250 DN ,38 Drehkolbenzähler G 400 DN ,88 Turbinenradzähler G 400 DN ,08 Turbinenradzähler G 400 DN ,12 Mengenumwerter EK 260, inkl. FE ,40 * Messstellenbetrieb: Beschaffung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen gemäß 21b EnWG Entgelt für die Messung Messung für Kunden ohne smessung (SLP)** Jährliche Messung 2,73 Halbjährliche Messung 5,46 Vierteljährliche Messung 10,92 Monatliche Messung 32,76 ** Messung per Kundenselbstablesung mittels Ablesekarte oder bei selbstständiger, unaufgeforderter Eingabe in unserem Internetportal Messung für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung (Kunden mit smessung)*** Monatliche Messung 213,05 *** Messung per Zählerfernauslesung

4 Vom Standard abweichende Messung Sind für die Messung weitere Vorrichtungen erforderlich, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Konkretisierungen von Anforderungen an Funktionalität und Ausstattung von Messsystemen gemäß einer noch ausstehenden Verordnung nach 21i EnWG. Ein- und Ausbau eines Inkassozählers erfolgt nur auf Anforderung und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand. Kostenpflichtig ist ferner im Bedarfsfall die Bereitstellung eines GSM-Modems durch den Netzbetreiber. Entgelt für die Abrechnung Abrechnung für Kunden ohne smessung (SLP) Jährliche Abrechnung 9,00 Halbjährliche Abrechnung 18,00 Vierteljährliche Abrechnung 36,00 Monatliche Abrechnung 108,00 Abrechnung für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung (Kunden mit smessung) Monatliche Abrechnung 120,00 Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer.

5 Preisblatt 4 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabeverordnung Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom in ihrer aktuell gültigen Fassung. Konzessionsabgabe für Entnahmestellen innerhalb der Grundversorgung: wenn Erdgas ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird: 0,51 ct/kwh für sonstige Entnahmestellen: 0,22 ct/kwh Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden i.s. der KAV: bei einem gemessenen Verbrauch bis zu kwh pro Abnahmefall und Jahr: 0,03 ct/kwh bei einem gemessenen Verbrauch von mehr als kwh pro Abnahmefall und Jahr: keine Berechnung Der obige Preis wird zusätzlich zum Netznutzungsentgelt für Letztverbraucher erhoben und versteht sich zzgl. geltender Umsatzsteuer. Preisblatt 5 Entgelt für Abschaltvereinbarungen Für das Jahr 2014 kann Kunden ein reduziertes Netzentgelt im Rahmen einer vertraglichen Abschaltvereinbarung zum Zweck der Netzentlastung gewährt werden. Die Voraussetzungen zum Angebot dieses reduzierten Entgeltes durch den Gasverteilnetzbetreiber ist mit der Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes Ende Dezember 2012 geschaffen worden ( 14b EnWG). Eine vertragliche Regelung zwischen Netzbetreibern und Letztverbrauchern ist Voraussetzung zur Gewährung des reduzierten Netzentgeltes. Weitere Details zu diesen Regelungen erhalten Sie auf Anfrage.

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