Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom

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1 Vorbehalt der Vorläufigkeit Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom Stand , gültig ab Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum ohne eigenes Verschulden für 2014 eine (endgültig oder vorläufig) verbindliche behördlich festgelegte Erlösobergrenze gemäß 4 Abs. 1 ARegV nicht vor. Das Preisblatt ist sorgfältig nach allen vorliegenden Erkenntnissen ermittelt. Soweit sich aus einer späteren behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze 2014 gegenüber der bei der Verprobung 2014 zu Grunde gelegten Erlösobergrenze eine höhere Erlösobergrenze für das Jahr 2014 ergeben sollte und soweit dies nicht ohne Nachteil für den Netzbetreiber auf anderem Wege zukünftig erlöswirksam berücksichtigt werden kann (z.b. über das Regulierungskonto oder über Anpassungen der Erlösobergrenzen ab 2015), behält sich die Thüga Energienetze GmbH vor, die Netzentgelte (ggf. ab rückwirkend) anzupassen. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind kaufmännisch gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 25,41 / 30,24 2,91 / 3,46 86,78 / 103,27 0,46 / 0,55 Umspannung MS/NS 27,93 / 33,24 3,32 / 3,95 99,49 / 118,39 0,46 / 0,55 Niederspannungsnetz 51,70 / 61,52 3,47 / 4,13 90,65 / 107,87 1,92 / 2, Abrechnungsentgelt Abrechnungspreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 216,68 / 257,85 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 1 von 7 Stand: 12/2013

2 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 497,65 / 592,20 Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 250,55 / 298,15 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz nach individueller Vereinbarung 1.4 Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 291,33 / 346,68 Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) (x) 291,33 / 346,68 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 3 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit, diese n vor Beginn eines neuen Abrechnungsjahres (Kalenderjahr) zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste Abrechnungsjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte: Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 14,46 / 17,21 0,46 / 0,55 Umspannung MS/NS 16,58 / 19,73 0,46 / 0,55 Niederspannungsnetz 15,11 / 17,98 1,92 / 2,28 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 2 von 7 Stand: 12/2013

3 2.2 Abrechnungsentgelt Siehe Preise für Messstellenbetrieb Siehe Preise für Messdienstleistung Siehe Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 15,00 / 17,85 4,53 / 5,39 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 7,50 / 8,93 2,26 / 2, Abrechnungsentgelte Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Abrechnung Halbjährliche Abrechnung Vierteljährl. Abrechnung Monatliche Abrechnung Eintarifzähler 11,67 / 13,98 23,34 / 27,77 46,68 / 55,55 140,04 / 166,65 Zweitarifzähler 12,11 / 14,41 24,22 / 28,82 48,44 / 57,64 145,32 / 172,93 Zwei- 14,45 / 17,20 28,90 / 34,39 57,80 / 68,78 173,40 / 206,35 Richtungszähler Maximumzähler 14,45 / 17,20 28,90 / 34,39 57,80 / 68,78 173,40 / 206,35 Pauschalanlage 14,45 / 17,20 28,90 / 34,39 57,80 / 68,78 173,40 / 206,35 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 3 von 7 Stand: 12/2013

4 3.3 Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,26 / 9,83 Zweitarifzähler 16,53 / 19,67 Zweirichtungszähler 16,53 / 19,67 Maximumzähler (*) 41,32 / 49,17 Wandler 24,79 / 29,50 Schaltgerät 12,40 / 14,76 (*) Maximumzähler können zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes eingesetzt werden. 3.4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Halbjährliche Ablesung Jährliche Ablesung Vierteljährliche Ablesung Monatliche Ablesung Eintarifzähler 4,21 / 5,01 8,42 / 10,02 16,84 / 20,04 50,52 / 60,12 Zweitarifzähler 6,47 / 7,70 12,94 / 15,40 25,88 / 30,80 77,64 / 91,39 Zwei-Richtungszähler 12,14 / 14,45 24,28 / 28,89 48,56 / 57,79 145,68 / 173,36 Maximumzähler 12,14 / 14,45 24,28 / 28,89 48,56 / 57,79 145,68 / 173, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 4 von 7 Stand: 12/2013

5 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,58 ct/kvarh / 1,88 ct/kvarh 6. Unterbrechung der Anschlussnutzung Die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber wird entsprechend unserer Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung NAV in Rechnung gestellt. Die Ergänzenden Bedingungen sind auf unserer Homepage unter veröffentlicht. 7. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz entsprechend unserer Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung NAV. Die Ergänzenden Bedingungen sind auf unserer Homepage unter veröffentlicht. Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; - Zugang zum Energy Data View; - Technische Einrichtung / Einspeisemanagement nach EEG Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben: A, B, C (<= kwh/a) 0,178 / 0,21 B-Anteil (> kwh/a) 0,055 / 0,07 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0,03 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 5 von 7 Stand: 12/2013

6 9. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 wird in folgender Höhe erhoben: Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11 / 0,13 Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61 / 0,73 Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV in Gemeinden bis Einwohner 1,32 / 1,57 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 / 1, StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: A (<= kwh/a) 0,092 / 0,11 A+ ( kwh/a) 0,482 / 0,57 A++ ( kwh/a)* 0,532 / 0,63 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 / 0,06 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0,03 * entsprechen der Letztverbraucherkategorisierung von C (Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben). 11. Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: A, B, C (<= kwh/a) 0,250 / 0,30 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 / 0,06 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0,03 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 6 von 7 Stand: 12/2013

7 12. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Ohne 0,009 / 0,01 Preisblatt Netznutzung Strom 2014_NCR Seite 7 von 7 Stand: 12/2013

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