Inhalt. Nr. 107 vom 15. August Vorwort gesunder Menschenverstand 3

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1 Inhalt Titelbild «Burgerhütte Bäriswil» und Bilder Seite 7, 15, 21, 24: «Sommerzeit in Bäriswil» fotografiert von Regine Roth, Gemeindeverwaltung Bäriswil Inhalt Nr. 107 vom 15. August 2003 Vorwort gesunder Menschenverstand 3 Gemeindebehörden Aus dem Gemeinderat Wir stellen vor 7 Gratulationen 7 Baukommission 8 AHV-Zweigstelle 8 11 Schulen Oberstufe Hindelbank Kindergarten Bäriswil Schule Bäriswil Vereine Spitex-Verein Hindelbank Landfrauenverein Kirchgemeinde ELKI-Treff Bäriswil 21 Vor 27 Jahren Aus dem Bäriswiler Nr Nächste Ausgabe: Mitte November 2003 Redaktionsschluss: 3. November 2003 Herausgeber und Redaktion: Gemeinderat Bäriswil Ressortchefin: Elisabeth Zulauf 1

2 Werbung Kistler Sanitär AG Gabelrütteweg Bäriswil Tel.: Fax: info@kistler-sanitaer-ag.ch Unser oberstes Ziel: Ihre Zufriedenheit haben Sie fragen? Rufen Sie uns an Tel Gabelrütteweg 2 in 3323 Bäriswil ist der gesunde Weg zur Gelassenheit und Lebensfreude. Bäriswil Bäriswil Hindelbank Röhrenhütte Dienstag Uhr Schulhaus Universalraum Mittwoch Uhr Uhr Kirchgemeindehaus Donnerstag Uhr Schnuppern und neu einsteigen ist jederzeit möglich. Auskunft und Anmeldung Marianne Rymann dipl. Yogalehrerin SYG/EYU Vorderer Hubel Bäriswil Tel

3 Vorwort Gesunder Menschenverstand? Ist es Ihnen nicht auch schon passiert, dass es Ihnen bei Aussagen oder Handlungen anderer Leute schwer gefallen ist, sie zu verstehen und Sie sich die Frage gestellt haben: Ja wo bleibt denn hier um Himmels Willen der gesunde Menschenverstand? Ich möchte deshalb nachfolgend ein paar Betrachtungen zum sogenannten gesunden Menschenverstand wiedergeben, die vielleicht zum Nachdenken anregen, keinesfalls aber belehrend wirken sollen und seien Sie bitte nicht überrascht, wenn nachher weniger klar sein sollte als vorher. Der gesunde Menschenverstand kann im Grunde genommen als die Alltagslogik bezeichnet werden, mit welcher wir, ohne viel nachzudenken, unsere Umgebung als die für uns wirkliche und wahre Welt wahrnehmen und entsprechend handeln. Er hält uns beispielsweise davon ab, gegen Bäume zu laufen oder beim Hantieren mit dem Küchenmesser in den Finger zu schneiden jedenfalls nicht mehrmals nacheinander. Dies zeigt uns, dass der gesunde Menschenverstand etwas mit Lernen zu tun hat, gleichzeitig aber auch geprägt ist von der persönlichen subjektiven Wahrnehmung jedes einzelnen. Es gibt also nicht nur den einzigen, allein seligmachenden gesunden Menschenverstand, sondern jeder hat schliesslich seinen eigenen. Welcher, oder besser gesagt, wessen gesunder Menschenverstand ist nun der Richtige? Hat nicht vor ungefähr 50 Jahren nicht allzu weit von uns entfernt auch ein gewisser, in bestimmten Kreisen damals allgemein vorherrschender gesunder Menschenverstand für Millionen von Andersgläubigen zu «ungesunden» Folgen geführt? Wurden nicht im Mittelalter unter Berufung auf den gesunden Menschenverstand Leute mit anderer Wahrnehmung als Hexen bezeichnet und öffentlich verbrannt? Ich weiss ehrlich gesagt keine Antwort darauf und ich glaube, dass sich niemand finden lässt, der uns da helfen kann, obwohl mir eigentlich der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nichts gibt, was sich nicht irgendwie erklären liesse. Kurt Pfister seit Januar 2003 Gemeinderat in Bäriswil nämlich Albert Einstein wonach der gesunde Menschenverstand nichts anderes als die Summe aller Vorurteile sei. Mein Verstand sagt mir, selbstverständlich nicht ganz vorurteilslos, dass diese relativierenden Worte etwas Wahres beinhalten müssen. Also ich weiss nicht genau, wie es Ihnen nach dem Lesen dieser Zeilen geht, aber ich werde künftig mit meinem Appell an den gesunden Menschenverstand etwas vorsichtiger sein. Ausserdem werde ich gegenüber Ansichten oder Handlungen anderer Menschen, die ja schlussendlich auf dem Gelernten und dem subjektiv Wahrgenommenen der wahren Welt jedes Einzelnen, das heisst auf dem vielzitierten gesunden Menschenverstand basieren, etwas toleranter sein müssen. Kurt Pfister Weiterhelfen könnte vielleicht die Aussage eines als allgemein intelligent anerkannten Menschen 3

4 Gemeindebehörden Aus dem Gemeinderat Gemeinderechung 2002 Die Referendumsfrist der Gemeinderechnung ist unbenützt abgelaufen. Die Genehmigung durch den Gemeinderat ist somit rechtskräftig. Trottoir Dorfstrasse An der Gemeindeversammlung vom wurde für den Bau des Trottoirs Dorfstrasse ein Kredit von Fr gesprochen. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die Kreditabrechnung weist eine Kreditüberschreitung von Fr auf. Die Mehrkosten resultieren aus den hohen Vermessungskosten. Die Genehmigung der Kreditabrechnung und des Nachkredites liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Kanalisationssanierung Mattstettenstrasse An der Gemeindeversammlung vom wurde für die Sauberwasserleitung RAL4 ein Kredit von Fr gesprochen. Der Gemeinderat hat am beschlossen, das Projekt fallen zu lassen, da es für die Ausführung eine wesentlich günstigere Lösung gibt und hat dafür einen neuen Kredit von Fr gesprochen. Die Referendumsfrist ist am unbenützt abgelaufen. Der Kredit ist somit rechtskräftig. Der ursprüngliche Kredit über Fr wird deshalb abgerechnet. Die Kreditabrechnung weist eine Kreditunterschreitung von Fr auf. Spezialkommission Schulhaus-Sanierung Simon Kübli hat das Arbeitsverhältnis per Ende Schuljahr gekündigt. Er ist somit aus der Spezialkommission Schulhaus-Sanierung ausgeschieden. Seine Arbeit wird bestens verdankt. Als Ersatz von Simon Kübli wurde Karin Roth, Lehrerin Bäriswil, gewählt. Bezirksspital Jegenstorf Am hat die Delegiertenversammlung des Spitalverbandes beschlossen, den Verkaufserlös aus der Veräusserung des Spitalgebäudes an die Verbandsgemeinden auszubezahlen. Bäriswil erhält 2,6% oder Fr Demission im Gemeinderat Nach 9-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat hat Peter Christen auf Ende 2003 seinen Rücktritt im Gemeinderat angekündigt. Die Ersatzwahl erfolgt an der Gemeindeversammlung vom Gemeindeversammlung / Verzicht auf den Die zu überarbeitenden Reglemente über die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung liegen noch nicht vor. Die verbleibenden GV- Geschäfte sind nicht ausserordentlich dringend und können ohne weiteres erst an der GV vom behandelt werden. Aus diesem Grund wird auf die Durchführung der GV vom verzichtet. Tageselternverein Der Gemeinderat Vechigen hat der Aufnahme von Bäriswil in den Tageselternverein zugestimmt. Für die Vermittlung und bei Fragen ist für die Gemeinde Bäriswil Therese Amiet-Ryser zuständig. Frau Amiet-Ryser ist unter der Telefonnummer erreichbar. Personelles Maxi Birk, Verwaltungslehrling der Gemeindeverwaltung Bäriswil hat Ende Juni die 3-jährige Lehre erfolgreich abgeschlossen. Zum Lehrabschluss gratulieren wir Maxi Birk herzlich und wünschen ihr in der beruflichen wie privaten Laufbahn Befriedigung und alles Gute! Ortsplanungsrevision Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Der am vom Gemeinderat gesprochene Kredit von Fr für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist somit rechtskräftig. Der Planungsvertrag wurde mit Jörg Wetzel abgeschlossen. Der Gemeinderat wählt am eine Spezialkommission welche die Planungsarbeiten begleitet. 4

5 Gemeindebehörden Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentlichen Strassen Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenbaugesetz folgendes vor: Das Wichtigste: Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m hineinragen, über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2.0 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes haben. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.bsp. Mais, Getreidearten) in einem ausreichenden Abstand zur Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Die Strassenanstösser werden gebeten, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Oktober 2003 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Bei Missachtung und erfolgloser einmaliger Erinnerung, werden wir die Arbeiten auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen. Mottfeuer schaden der Umwelt Jeden Herbst, wenn die Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt werden, häufen sich die Klagen über die dichten, beissenden Rauchschwaden der mottenden Feuer, welche ganze Wohngebiete einnebeln. Laub, Astmaterial und jede Art von pflanzlichen Abfällen dürfen nicht länger im Freien verbrannt werden. Die Gründe dafür sind einleuchtend: Voraussetzung für eine vollständige Verbrennung bilden genügend Luftzufuhr und eine ausreichend hohe Temperatur. Nebst Rauch beeinträchtigen der lästige Geruch sowie übrige Schadstoffemmissionen das allgemeine Wohlbefinden. Bei der Verbrennung von nassen Grünabfällen entstehen das giftige Kohlenmonoxydgas und organische Verbindungen mit teils krebserregender Wirkung wie z.b. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK; Bestandteile von Teer). Was darf noch im Freien verbrannt werden? Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht. Grünabfälle zu verwerten ist bedeutend umweltverträglicher als diese zu verbrennen! Bei Waldarbeiten z.b. können Äste etc. liegen gelassen und dem natürlichen Abbauprozess überlassen werden. Das wiederum schafft wertvollen Lebensraum für Kleinstlebewesen. Bei Feld- und Gartenarbeiten kann das Restmaterial gehäckselt, kompostiert oder als Brennholzschnitzel verwendet werden. Allgemeine Unkräuter dürfen nach wie vor verbrannt werden, aber hier gilt ebenfalls der Grundsatz «Keine Mottfeuer!» 5

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7 Gemeindebehörden Wir stellen vor Neuer Lehrling Hallo Leute! Es freut mich, ab dem 4. August 2003, auf der Gemeindeverwaltung als Kaufmann-Lehrling zu arbeiten und mich ausbilden zu lassen. 17 Jahre lang lebe ich schon auf dieser Welt. In meiner Freizeit beschäftige ich mich am Computer, höre Musik, manchmal treibe ich Sport oder verbringe meine Zeit mit meinen Kollegen/innen. Wenn Sie mehr von mir wissen möchten, können Sie mich auf der Gemeindeverwaltung besuchen. Freundliche Grüsse Luca Colasessano Gratulationen Wir gratulieren zum 92. Geburtstag am 29. August Fischer Werner, Dorfstrasse 9 zum 89. Geburtstag am 4. November Kilchenmann-Guggisberg Lea, hinterer Hubel 4 zum 86. Geburtstag am 4. November Wyler Hans, Schmittliweg 1 zum 85. Geburtstag am 9. Oktober Galli Hans, Kirchweg 15 zum 82. Geburtstag am 6. September Blatter Hans Ruedi, Kirchweg 9 am 9. September Blatter-Berner Elsa, Kirchweg 9 am 14. November Trachsel Hans, Mätteli 2 zum 80. Geburtstag am 29. Juni Kläy-Brönnimann Rosa, Hausmattweg 7 am 30. Juli Matter-Steiner Gertrud, Gässli 8 am 28. September Hofer Paul, Tannhölzli 3 am 8. Oktober Marti-Krenger Johanna, hinterer Hubel 3 am 29. Oktober Gerber Hedwig, Juraweg 2 7

8 Gemeindebehörden Baukommission Zu beachten: Öffnungszeiten Bauverwaltung: Mo, Di + Do, Fr: bis Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt: Janos Varga, Gabelrütteweg 1 A / Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand Urs und Ursula Luginbühl, Obere Rütte 19 / Anbau Wintergarten unterkellert, Einbau Dusche/WC im UG Fritz und Ursula Sommer, Hausmattweg 12 / Umnutzung Estrich zu Wohnzwecken, Einbau von 3 DFF sowie Bad/WC Regula Rohrbach und Daniel Büttiker, Dorfstrasse 13 / Umbau/Sanierung Eingangsbereich 1.OG, Einbau Galerie DG, Einbau 5 DFF, Einbau 1 Fenster im OG und 2 im DG, Dachumdeckung, Abbruch Lukarnen Peter von Siebenthal, Gabelrütteweg 39 / Vergrösserung Fenster Ulrich Schwarz, Oberer Giebel 1 / Anbau Werkstatt und Einbau 2 Dachflächenfenster Stephan und Doris Conrad, obere Rütte 11 / Anbau Wintergarten Eduard Kistler, oberer Galgen 2 / Neubau Doppeleinfamilienhaus, Gabelrütteweg 3 + 3A AHV-Zweigstelle Kostenloser Auszug aus Ihrem AHV-Konto Wichtig für Ihre Rente: Individuelles Konto (IK) und Versicherungsausweis Wer sich um seine spätere AHV/IV-Rente Sorgen macht, muss wissen, dass die Rentenhöhe primär von den Beitragsleistungen und der Beitragsdauer abhängig ist. Entscheidend ist, ob die Beiträge gemäss vom Arbeitgebenden auch abgerechnet wurden. Die Ausgleichskassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto laufend nach. Darin sind die für die Rentenfestsetzung massgebenden Angaben eingetragen, vor allem Höhe und Erwerbszeitpunkt von Einkünften. Auf Ihrem AHV/IV-Versicherungsausweis (graue Karte) sehen Sie, welche Ausgleichskasse für Sie ein individuelles Konto führt. Die Adressen aller Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten jedes Telefonbuchs oder im Internet unter Ein Kontoauszug zeigt Beitragslücken Sie können selbst mit wenig Aufwand prüfen, ob alle Ihre AHV/IV/EO-Beiträge korrekt und lückenlos abgerechnet wurden: Schicken Sie ein an ik@akbern.ch und verlangen Sie einen kostenlosen Auszug aus allen Ihren individuellen Konten. Anzugeben sind in jedem Fall AHV-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum und Zustelladresse (kein Postfach). Oder Sie bestellen den Auszug im Internet unter Unsere Homepage führt Sie in der Rubrik «Informationen» via «Versicherungsausweise und individuelle Konti» zu «Kostenlosem Auszug aus Ihrem AHV-Konto», wo ein elektronischer «Antrag für einen Kontoauszug» geöffnet werden kann. Sie können aber auch bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts ein Merkblatt mit Bestelltalon verlangen. Schicken Sie den Talon an eine der auf Ihrem Versicherungsausweis eingetragenen Ausgleichskassen oder an die Ausgleichskasse des Kantons Bern. Im Normalfall ist Ihre Anfrage in spätestens zwei Wochen schriftlich beantwortet. Diese Gratisdienstleistung ist für arbeitnehmende, selbständigerwerbende und nichterwerbstäti- 8

9 Gemeindebehörden ge Personen in der Regel alle vier Jahre empfehlenswert. Wer muss besonders auf Beitragslücken achten? Wer viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden leistet, muss besonders auf eine lückenlose Beitragsabrechnung achten. Behalten Sie darum Ihre Lohnausweise bis zur Kontrolle des Auszugs aus Ihrem individuellen Konto, denn nicht abgerechnete Beiträge können von der Ausgleichskasse innert fünf Jahren noch nachgefordert werden. Wer als selbständigerwerbende oder nichterwerbstätige Person noch von keiner Ausgleichskasse betreut wird, muss sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton melden. Ihre Rente hängt auch von Ihren zukünftigen Beiträgen ab Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung sind Ihre künftigen Beitragsleistungen heute unbekannt, vor allem weil sie einkommensabhängig sind. Deshalb kann eine künftige Altersrente erst kurz vor der Pensionierung einigermassen zuverlässig ermittelt werden. Klar ist aber: Beitragslücken in Form fehlender Beitragsjahre bzw. nicht abgerechneter Einkünfte führen später zu lebenslanger Rentenkürzung. Geben Sie dem/der Arbeitgebenden bei Arbeitsantritt Ihren Versicherungsausweis ab und kontrollieren Sie beim Austritt, ob die zuständige Ausgleichskasse eingetragen ist. Was ist zu tun...? bei Verlust des Versicherungsausweises: Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgebenden, die Ausgleichskasse, die Ihre Beiträge bezieht oder an die nächste AHV-Zweigstelle. Für einen neuen Versicherungsausweis müssen Sie ein amtliches Dokument vorweisen (z.b. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis). wenn die Personalien auf dem Versicherungsausweis nicht mehr stimmen: Bei einer Namensänderung gehen Sie gleich vor, wie beim Verlust des Versicherungsausweises; wir benötigen zusätzlich Ihren alten Versicherungsausweis. wenn Sie eine Beitragslücke feststellen: Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse in Verbindung, die für den Beitragsbezug zuständig war, als die Beitragslücke entstand, oder mit derjenigen, welche heute Ihre Beiträge bezieht. Liefern Sie Belege (z.b. Lohnausweise und -abrechnungen), welche Ihre Lohnansprüche zumindest glaubhaft machen. bei Scheidung: Verlangen Sie bei einer auf Ihrem Versicherungsausweis eingetragenen Ausgleichskasse die Einkommensteilung (Splitting). Diese ist auf amtlichem Formular (erhältlich bei jeder Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle) zu beantragen. Die Rechtskraft der Scheidung müssen Sie belegen. bei Schwarzarbeit oder vermuteter Schwarzarbeit: Informieren Sie sich im Internet unter Im Übrigen gehen Sie gleich vor, wie wenn Sie eine Beitragslücke festgestellt haben. bei geplanter oder bevorstehender vorzeitiger Pensionierung: Analysieren Sie Ihre gesamte Einkommens- und Vermögenssituation. Prüfen Sie die Frage eines Rentenvorbezugs (vgl. Merkblatt 3.04, im Internet unter Verlangen Sie bei der Ausgleichskasse, welche Ihre Beiträge bezieht, auf amtlichem Formular eine Rentenvorausberechnung. Auskünfte und Beratung Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der AHV- Zweigstelle ihres Wohnortes oder auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern unter Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige In der AHV/IV/EO gelten Personen als nichterwerbstätig, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich: vorzeitig Pensionierte IV-Rentenbezüger/innen Studierende «Weltenbummler» ausgesteuerte Arbeitslose Geschiedene Verwitwete Ehegatten von Pensionierten. Ferner gelten, unter gewissen Voraussetzungen, als nichterwerbstätig Personen, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind. 9

10 Werbung Sprachen lernen wie zu Hause. Ihre Vorteile Kleingruppen persönliche Atmosphäre versierte Lehrkräfte Unser Angebot Erwachsene Kinder (ab 6 Jahren) Englisch English for Kids Französisch Parlons français Spanisch Hablamos español Italienisch Deutsch für Fremdsprachige Talk - Hubelweg Bäriswil Tel Fax talkinfo@gmx.ch Schützen Sie sich vor Einbruch! Voraussetzung für die Zuverlässigkeit eines Sicherheitskonzeptes ist eine sorgfältige Planung. Lassen Sie sich durch einen kompetenten Fachberater direkt an Ihrem Ort beraten. Verlangen Sie eine kostenlose Beratung vor Ort oder fordern Sie Unterlagen an. GmbH für Haus- und Sicherheitstechnik Warten Sie nicht länger auf umfassende Sicherheit. Verlangen Sie gleich jetzt eine Offerte von STRADA, der Motorfahrzeugversicherung der Winterthur. Wir sind für Sie da. Sandstrasse 7 Tel Schönbühl Fax Internet: ekb.ch Winterthur Versicherungen Hauptagentur Schönbühl-Mattstetten-Bäriswil, Ronald Bärtschi Zentrumsplatz 10, 3322 Schönbühl, Telefon ronald.baertschi@winterthur.ch 10

11 Gemeindebehörden In zeitlicher Hinsicht entrichten Nichterwerbstätige Beiträge an die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 63, Männer 65, Stand 2003). Sie haben sich deshalb, falls sie noch nicht erfasst sind, bei der der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das ausführliche Merkblatt 2.03 über Nichterwerbstätige erhältlich. Beide Dokumente können auch im Internet unter (Rubriken «Formulare» und «Merkblätter») abgerufen werden kann. Selbständigerwerbende In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.b. nach Aussen mit einem Firmennamen auftreten, und in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, indem, sie z.b. Investitionen tätigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbständig beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die vertraglichen. In zeitlicher Hinsicht entrichten Selbständigerwerbende Beiträge an die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Anmeldeformulare und das ausführliche Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende sind bei allen örtlichen AHV-Zweigstellen erhältlich und können im Internet unter (Rubriken «Formulare» und «Merkblätter») abgerufen werden. Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Informationen an Arbeitgebende im Kanton Bern Nach Artikel 80 UVG «klären die Kantone die Arbeitgeber über ihre Versicherungspflicht auf; sie überwachen deren Einhaltung». Im Kanton Bern ist dies unserer Ausgleichskasse übertragen. Erfüllung der UVG-Versicherungspflicht durch die Arbeitgebenden Alle Arbeitgebenden müssen ihre Arbeitnehmenden gegen Unfälle versichern. Grundsätzlich umfasst dieses Versicherungsobligatorium sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten. Arbeitgebende, deren Betrieb nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA versichert ist, müssen ihr Personal bei einer anerkannten Privatversicherung oder Krankenkasse gegen Unfall versichern. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei den Unfallversicherern. Informationspflicht der Arbeitgebenden und der Arbeitslosenversicherung Arbeitgebende müssen Mitarbeitende, die aus dem Arbeitsverhältnis oder der obligatorischen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle ausscheiden, schriftlich darauf hinweisen, dass sie ihre Unfalldeckung wieder in die Krankenversicherung aufnehmen. Ebenso muss die Arbeitslosenversicherung Personen, die keine Leistungen mehr erhalten und kein neues Arbeitsverhältnis eingehen, schriftlich darauf hinweisen, dass sie ihre Unfalldeckung selbst wieder in die Krankenversicherung aufzunehmen haben. Im übrigen ist die Erfüllung des Krankenversicherungsobligatoriums Sache jeder Einzelperson. Weitere Auskünfte und Informationen Die AHV-Zweigstellen in den Gemeinden geben zum Thema UVG bzw. KVG kostenlos Merkblätter ab. Auch im Internet finden sich Informationen unter Ausgleichskasse des Kantons Bern AHV-Zweigstelle Moosseedorf-Bäriswil Tel

12 Schule Oberstufe Hindelbank Aus dem Oberstufenzentrum Hindelbank geplaudert Abschlussarbeiten der 9. Klassen Die Schülerinnen und Schüler unserer 9. Klassen des Schuljahres 2002/2003 haben sich noch vor Schuljahresende noch einmal so richtig «ins Zeug gelegt» und eine «Abschlussarbeit» gemacht. Klasse 9a realisierte mit Herrn Stefan Adank einen Film mit dem Titel «Mafiosi in the Hood». Die Klasse 9b unter der Leitung von Franz Gäumann führte das Theaterstück «Hotel Goldtown» von Kurt Hutterli auf. Die Klasse 9c schliesslich gestaltete mehrere Videospots unter der Leitung von Stefanie Burgunder und mir. Das viele Proben, die Herstellung der Kulissen bzw. das wiederholte Drehen einzelner Szenen, das unendliche Schneiden der Filmsequenzen und... bedeuteten einiges an Mehrarbeit, teilweise auch in der Freizeit. Allen herzlichen Glückwunsch zu den gelungenen Arbeiten und ein grosses Dankeschön! Schulschlussfest Am Mittwoch, 2. Juli 2003 führten wir unsere traditionellen Schulschluss-Aktivitäten durch: Ausstellung der Arbeiten aus Werken textil und nicht textil sowie ausgewählter Arbeiten aus dem Zeichnungsunterricht, Disco, Darbietung der Lehrerband, Auftritt der «Full Steam Jazzband» und Festwirtschaft. An dieser Stelle möchte ich allen Mitwirkenden recht herzlich für ihren Einsatz danken, insbesondere der Familie Ramseier, die einen grossen Beitrag zum Gelingen der Festwirtschaft geleistet hat. Merci vöu mou! (Soledurner-Dialäkt) Als «Nebengeräusch» unseres Festes mussten wir am Folgetag leider feststellen, dass in der näheren Umgebung des Schulareals schon während oder auch nach unserem Fest «Trink- und Rauchgelage» stattgefunden haben. Liegengebliebene Flaschen aller Art sowie viel Abfall mussten in mühsamer Arbeit eingesammelt werden. Diese bedauerlichen Nebenerscheinungen geben natürlich der Lehrerschaft Anlass den Ablauf, den Zeitpunkt und den Sinn dieses Festes zu überdenken. Es wird sich nach einigen Diskussionen bestimmt herausstellen, ob ein Schulschlussfest noch im bisherigen Rahmen oder in einer neuen Fassung durchgeführt werden soll. Schulabgängerinnen und -abgänger im Schuljahr Schülerinnen und Schüler wurden Ende des letzten Schuljahres aus der Schulpflicht entlassen. Mit Erleichterung dürfen wir feststellen, dass fast alle für ihre weitere Ausbildung etwas gefunden haben. Nachfolgend eine Übersicht: Sekundarklasse 9a Schüler 10. Schuljahr in Bern Schüler 10. Schuljahr in Burgdorf Schülerin Handelsschule in La Neuveville Schülerin Handelsschule in St.Imier Schüler KV, Firma ESA in Burgdorf Schülerin KV, Firma Pfister Treuhand Schüler KV, Gemeindeverwaltung Köniz Schüler KV, Riedbach Schülerin KV, Stadtverwaltung Burgdorf Schüler Lehre als Automatiker, Firma WIFAG in Bern Schüler Lehre als Bauzeichner, Firma Koller in Hasle-Rüegsau Schüler Lehre als Informatiker, Koppigen Schüler Lehre als Schreiner, Firma Forster in Oberburg Schülerin Pharma-Assistentin, Worb Schülerin Praktikum in einer Kinderkrippe in Burgdorf Sekundarklasse 9b Schüler 10. Schuljahr DIDAC in Bern Schülerin 10. Schuljahr DIDAC in Lausanne Schülerin 10. Schuljahr in la Neuveville Schülerin 10. Schuljahr NMS in Bern Schüler 10. Schuljahr NMS in Bern Schüler 10. Schuljahr BSP in Burgdorf Schülerin Diplommittelschule in Bern Schüler Gymnasium in Burgdorf Schülerin Gymnasium in Fribourg Schüler Lehre als Automechaniker, Garage Hügli, Hindelbank Schüler Lehre als Elektromonteur, Dürig & Partner AG Schüler Lehre als Hochbauzeichner, Büro Schio Burgdorf Schüler Lehre als Informatiker, Schule Benedict Schülerin Lehre als Kauffrau, Thorberg Krauchthal Schüler Lehre als Verkäufer in Ittigen Schüler Wirtschaftsmittelschule in Bern Realklasse 9c Schülerin 10. Schuljahr HVA in Bern 2 Schülerinnen 10. Schuljahr DIDAC in Lausanne 2 Schülerinnen 10. Schuljahr BSA in Burgdorf Schülerin 10. Schuljahr, Bildungszentrum für Gestalten in Bern Schüler Lehre als Automech., Garage Bauder in Oberburg Schüler Lehre als Carrosseriespengler, Kunz AG in Gümligen Schüler Lehre als Landschaftsgärtner, Schmid & Partner AG, Hindelbank Schülerin Lehre als Logistik-Assistentin in Bern Schüler Lehre als Maurer, Firma Haueter in Krauchthal Schüler Lehre als Zimmermann, Firma Bolzli in Oberburg Schüler Anlehre als Elektromonteur, Swisscom in Bern Schüler Momentan keine Lehrstelle als Maler gefunden Realklasse 9d Schüler Schüler Schülerin Schüler Schülerin Schüler Schülerin 10. Schuljahr BFF in Bern 10. Schuljahr BSA in Burgdorf 10. Schuljahr BSA in Burgdorf 10. Schuljahr BSP in Burgdorf 10. Schuljahr BSP in Burgdorf Lehre als Automechaniker, Garage Gerbsch in Ittigen Lehre als Fachangestellte, «Gesundheit» in Langenthal 12

13 Schule Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Lehre als Hufschmied, Firma Schöni in Krauchthal Lehre als Landmaschinen-Mechaniker, Firma Fiechter in Krauchthal Lehre als Landmaschinen-Mechaniker, Firma Studer in Lyssach Lehre als Logistik-Assistent, Firma ELAG Kirchberg Lehre als Maurer, Firma Mühlemann in Kirchberg Lehre als Verkäufer, Migros in Burgdorf Neue Schülerinnen und Schüler Schuljahr Schülerinnen und Schüler treten auf das neue Schuljahr in die 7. Klassen ein. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gemeinden: Bäriswil 13 (6 Mädchen, 7 Knaben) Hindelbank 16 (11 Mädchen, 5 Knaben) Krauchthal 34 (21 Mädchen, 13 Knaben) Mötschwil 0 (0 Mädchen, 0 Knabe) Wir hoffen, dass sich alle bei uns wohl fühlen werden und wünschen ihnen alles Gute und viel Erfolg am Oberstufenzentrum! Verabschiedungen von Lehrkräften Auf Ende Schuljahr 2002/2003 trat Otto Hofer in den wohlverdienten Ruhestand. Während 37 Jahren wirkte er zum Wohl zuerst der Sekundarschule und dann des Oberstufenzentrums in Hindelbank. Otto, wir danken dir ganz herzlich für deine Arbeit und wünschen dir für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und vor allem gute Gesundheit. «Gniesses»! Nach einem Jahr verliessen uns zwei weitere Lehrkräfte: Andrea Aebersold (Hauswirtschaft) und Stefan Adank (Teilpensum, Stellvertretung für Otto Hofer). Auch ihnen sei an dieser Stelle für ihre grosse Arbeit ganz herzlich gedankt. Wir wünschen beiden für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute! Wahlen von neuen Lehrkräften Zur Aufstockung des Kollegiums wurden drei neue Lehrerinnen gewählt: Frau Nadine Habermacher aus Bern; sie übernimmt ein Pensum von 18 Lektionen vorwiegend an Sekundarklassen sowie Musik an 2 Realklassen Frau Christine Flückiger aus Utzenstorf; sie übernimmt ein Pensum von 23 Lektionen als Klassenlehrerin der Realklasse 7c inkl. 5 Lektionen einer 8. Realklasse. Frau Andrea Messerli aus Kirchberg übernimmt ein Teilpensum von 8 Lektionen Hauswirtschaft. Wir wünschen ihnen einen guten Start und viel Erfolg und Befriedigung an ihrem neuen Arbeitsplatz. Ich hoffe, dass sie sich in unserem Kollegium gut einleben und wohl fühlen werden! Schulraumerweiterung Nach Annahme des Projektes durch die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2003 wurde das Bauvorhaben im Anzeiger publiziert. Näheres über den voraussichtlichen Baubeginn kann erst ausgesagt werden, wenn die Einsprachefrist abgelaufen ist. Herbstquartal Schuljahr In der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien werde ich den ersten von drei Teilen der Schulleiterausbildung in Angriff nehmen. Herr S. Hiltbrand wird mich während dieser Woche vertreten. In der 3. Schulwoche führt die Sekundarklasse 8b unter der Leitung der Herren U. Gyger und A. Wüthrich eine so genannte Sommersportlandschulwoche in St. Blaise durch. Der gemeinsame 1. Elternabend für alle 7. Klassen findet dieses Jahr am Dienstag, den statt. Am Montag, den orientieren die Schulleiter der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Berufsmaturitätsschulen) interessierte Eltern, Schülerinnen und Schüler an einem Informationsabend in der Aula. Kindergarten Bäriswil Provisorische Einführung des Kindergartens für die 5-jährige Ch. Sidler, SL 2 Gemäss Anhang 1 des OgR ist festgelegt, dass der Kindergarten in Bäriswil als einjähriger Kindergarten geführt wird. Die gegenwärtigen und auch in den nächsten Jahren zu erwartenden geringen Kinderzahlen an 6-jährigen erlaubt auch die Aufnahme von 5-jährigen Kindern, Auf Antrag der Schulkommission hat der Gemeinderat am 19. Mai 2003 die provisorische Einfüh- 13

14 Werbung Der Laden, der nach Bäriswil gehört. Der Laden, der den Bäriswilern gehört Öffnungszeiten: Montag Freitag Mo, Di, Do, Fr Samstag Telefon Fax :lkuhqg6lh,kuhp%huxiqd KJHKHQ HUOHGLJHL K,KUH% URDUEHLW *HUQH XQWHUVW W]H LFK 6LH EHL,KUHU % URDUEHLW XQG VWHOOH,KQHQ IROJHQGH 'LHQVWOHLVWXQJHQ ]XU 9HUI JXQJ $OOJHPHLQH.RUUHVSRQGHQ] ' ) ( 6S %$/0(5 VZRUNLQJGHVN 2EHUH 5 WWH %lulvzlo HPDLO EDOPHUKDHQQL#EOXHZLQFK $XIWUDJVEHDUEHLWXQJ 2IIHUWHQ 5HFKQXQJHQ 'DWHQHUIDVVXQJ 0DUNHWLQJ 'LUHFW 0DLOLQJV,QVHUDWH 'UXFNVDFKHQ :HUEHPLWWHO *HVWDOWXQJ YRQ 3UlVHQWDWLRQVIROLHQ (YHQWRUJDQLVDWLRQ YRQ $=.XQGHQ 0LWDUEHLWHUDQOlVVH *HEXUWVWDJVIHLHUQ -XELOlHQ +RFK]HLWHQ XVZ.XQGHQ XQG 0LWDUEHLWHU]HLWXQJHQ 7H[WUHGLJLHUXQJ XQG.RUUHNWXUOHVHQ :HLWHUH $UEHLWHQ DXI $QIUDJH NUHDWLY ± VSHGLWLY ± GLVNUHW,QWHUHVVH" )UDJHQ",FK KHOIH,KQHQ JHUQH 5XIHQ 6LH DQ.DULQ %DOPHU7HO 14

15 Schule rung des 2-jährigen Kindergartens im Sinne eines Versuches beschlossen. Die Versuchsphase ist auf 2 Jahre befristet und dauert vom 1. August 2003 bis 31. Juli Über die Weiterführung entscheidet der Gemeinderat jährlich auf Antrag der Schulkommission. Damit keine baulichen Massnahmen erforderlich werden (Vergrösserung der Infrastruktur) ist die Klassengrösse auf 18 Kinder beschränkt. Über die Aufnahme der 5-jährigen in den Kindergarten entscheidet die Schulkommission. Die neue Möglichkeit ist bei den betroffenen Familien auf positives Echo gestossen. Alle 5-jährigen Kinder sind im Kindergarten angemeldet worden. Die Schulkommission Bäriswil Schule Bäriswil Ferienplan Primarschule Bäriswil 2003 Herbst Sa bis So Winter Sa bis So Sportwoche Sa bis So Frühling Sa bis So Auffahrt Do bis So Sommer Fr bis So Herbst Sa bis So Winter Sa bis So Sportwoche Sa bis So Frühling Sa bis So Auffahrt Do bis So Sommer* Sa bis So Herbst Sa bis So Winter Sa bis So *In Jahren in denen die Woche 1 eine Schulwoche ist, dauern die Sommerferien 6 Wochen (Woche 27 32) 15

16 Schule Projektwoche in der Schule Bäriswil Die letzte Schulwoche wurde vom Kindergarten bis zur 6. Klasse dem Thema «Farben» gewidmet. Am Morgen trafen wir uns alle in der alten Turnhalle und bemalten Steine. Zum gemeinsamen Morgenanfang sangen wir alle zusammen unsere Farbenlieder, bevor jede Klasse ihr eigenes Programm durchführte. Am Nachmittag durften die Kinder aus einem reichhaltigen Angebot von Ateliers auswählen: Farbenküche T-Shirt färben Steinzeit-Bilder malen Monster farbiger Stock Mosaik Bodypainting Mit viel Begeisterung engagierten sich alle und es war eine rundum gelungene Woche. Von der Lehrerschaft: R. Graf Nino und Nadine beim Mosaik Oliver und Joel im Atelier Bodypainting 16

17 Schule Timo, Robin, Lars und Joel beim Löten Da wurde Schmuck hergestellt 17

18 Werbung Atmen und Bewegen mit Qi Gong loslassen freier bewegen lebendiger atmen innere Ruhe gesteigerte Lebenskraft Fortlaufende Gruppenkurse (75 Min.): Hindelbank Kirchgemeindehaus Mo. + Mi.: 19.30, ab 20./ Bäriswil Unterer Galgen 7 Di. + Do.: 09.30, ab 21./ Einzeltherapie nach Vereinbarung Theres Kistler-Ramseier Atem- und Körpertherapeutin Unterer Galgen Bäriswil Tel Mit uns dürfen Sie rechnen. Keel und Meyer malen gipsen tapezieren isolieren 3324 Hindelbank, Bernstrasse 10 Telefon fachmännisch Keel und Meyer Buchhaltungs- und Treuhandbüro Mühlemattweg 6 / Postfach 3324 Hindelbank Telefon keelundmeyer@bluewin.ch sauber termingerecht 18

19 Vereine SPITEX-Verein Hindelbank Wir stellen vor Iseli Kathrin Familie: verheiratet Wohnort: Heimiswil Hobbys: Töpfern Lesen bin gerne in der Natur Ausbildung: Pflegefachfrau DN II Beim Spitex seit: 1. Mai 2003 Die Arbeit beim Regionalen Spitex-Verein Hindelbank gefällt mir......weil sie so abwechslungsreich und vielfältig ist...weil ich gerne Klienten zu Hause unterstütze, pflege und begleite Rytz Esther Familie: 2 Söhne, 20 und 18 Jahre alt Wohnort: Hettiswil Hobbys: Skifahren Walking Garten Lesen Ausbildung: Kinderkrankenschwester Beim Spitex seit: 1. Februar 2003 Die Arbeit beim Regionalen Spitex-Verein Hindelbank gefällt mir:...weil ich selbständig arbeiten kann...weil ich Kontakt zu Menschen habe...weil ich Schülerinnen und Schüler begleiten kann...weil ich Verantwortung tragen kann...weil ich in einem Team mitarbeiten kann. Wir sitzen gemütlich mit Kollegen und Kolleginnen beim Feierabendbier. Frau XY trifft sich zum walken mit ihren Turnkolleginnen. Sie sind bei den Nachbarn zum Apéro eingeladen... Alles Orte wo viel diskutiert, aber auch «getratscht» wird. Sind sie bei diesen diversen Anlässen als Privatperson eingeladen, so können sie soviel «tratschen» wie sie wollen. Als öffentliche Person z.b. angestellt auf der Gemeindeverwaltung, Altersheim, Spitex, Schule, oder sind sie im Gemeinderat, Kommissionsmitglied, Rechnungsrevisor, Vorstandsmitglied etc., kann das was sie sagen unter die Schweigepflicht fallen. Aus diesem Grund laden wir sie zu einem Referat mit anschliessender Frage- und Diskussionsrunde zum Thema Datum: Mittwoch, 20. August 2003 Zeit: bis ca Uhr Ort: Kirchgemeinde Hindelbank ein. Referent: Dr. Lorenz Hirt, Fürsprecher Bern Schweigepflicht Herr Dr. Hirt wird u.a. in seinem Referat aufzeigen, was und wer unter die Schweigepflicht fällt. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Schweigepflicht nicht eingehalten wird. Es würde uns freuen, sie am 20. August 2003 zu diesem Anlass begrüssen zu dürfen um mit ihnen zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Der Anlass ist öffentlich und die Teilnahme ist kostenlos Regionaler Spitex-Verein Hindelbank 19

20 Vereine Herzlichen Dank Der Regionale Spitex-Verein Hindelbank dankt an dieser Stelle seinen Mitgliedern herzlich für den Jahresbeitrag. Budget-Versammlung Die Budgetversammlung des Regionalen Spitex- Vereins Hindelbank findet am Mittwoch, 10. September 2003, um 20 Uhr, im Kirchgemeindehaus Hindelbank statt. Landfrauenverein Hindelbank...weil es mir gefällt «unterwegs» zu sein. Kurs- und Tätigkeitsprogramm 2003/04 1. Kreationen mit Sonnenblumen, Dahlien+Co. Leitung: Frau Pensa, Inforama Waldhof Daten: Dienstag, , 2 1/2 Std., Uhr Ort: Blumenfeld Fam. Lehmann, Hindelbank Kosten: Fr allf. Blumen etc. Anmeldung: T. Oppliger, Rund um den Speisekürbis Leitung: S. Glauser + S. Ruch, Krauchthal Daten: Dienstag, , Uhr, Ort: Fam. Glauser, Krauchthal Kosten: Fr. 15. Anmeldung: T. Oppliger, Krippenfiguren nach Doris Egli Leitung: Frau M. Kummer, Kirchberg Daten: 6 x 3 Std., Dienstagabend, ab , Uhr Ort: Handarbeitszimmer OSZ Kosten: Fr Fr. 35. p/figur Anmeldung: Th. Kistler, YOGA für JederMann / Frau Leitung: Frau M. Rymann, Bäriswil Daten: 7 x 1 1/4 Std., Donnerstagabend, ab , Uhr Ort: Kirchgemeindehaus H`bank Kosten: Fr Anmeldung: T. Oppliger, Originelle Weihnachtskärtli Leitung: Frau S. Henzi, Hindelbank Kurs für SchülerInnen Daten: Mittwoch, Uhr Ort: Hortraum OSZ Kosten: Fr Material Kurs für Erwachsene Daten: Mittwoch, Uhr Kosten: Fr Material Anmeldung: T. Oppliger, Aktion Pausenmilch Donnerstag, , Primarschulhaus 7. Adventsmärit im Kirchgemeindehaus am 22./ Wir führen am Sonntag die Kaffeestube 8. Kerzenziehen im Kirchgemeindehaus am 21./ 22./ 23. und 26. November 2003 s. Plakate 9. Adventsfeier Donnerstag, 4. Dezember 2003 Inserat folgt im Anzeiger 10. Theaterbesuch im Rüttihubelbad Januar 2004: Datum und weitere Angaben werden im Anzeiger publiziert 11. Männerkochkurs Leitung: Frau R. Gäumann, H bank Daten: 5 x 3 Std., Donnerstagabend, Uhr, ab Ort: Schulküche OSZ Kosten: Fr Essen Anmeldung: M. Gertsch, Tonhühner (wetterfest) Leitung: Frau H. Kipfer, Bern Daten: 3 x 2 1/2 Std., Dienstagnachmittag, und (glasieren), Ort: Bümpliz/Schwabgut (Atelier) Kosten: Fr Material Anmeldung: Th. Kistler, 031 / Kochdemo «Kleine Häppchen» Leitung: Frau Liechti, Stalden Daten: Mittwoch, , Uhr Ort: Schulküche OSZ 20

21 Vereine Kosten: Fr. 10. Anmeldung: T. Oppliger, 034 / Computer-Grundkurs (für Anfänger) Leitung: Frau B. Pfister, Bern Daten: 4 x 2 Std., Freitagabend, , Uhr Ort: Computerraum Primarschule Kosten: Fr Anmeldung: T. Oppliger, Das Kursgeld wird am 1. Abend einkassiert. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Für sie erhöht sich das Kursgeld um Fr. 5.. Anmeldungen werden unter obigen Telefonnummern bis Freitag, 19. September 2003 entgegengenommen. Die Anmeldungen sind verbindlich! Bitte Programm aufbewahren erscheint nur 1 x im Anzeiger. Der Vorstand ELKI-Treff Bäriswil ELKI-TREFF Begegnungsort für Eltern + Kinder in Bäriswil Endlich ist es soweit, Bäriswil hat einen eigenen Eltern-Kind-Treff (ELKI-Treff)! Ein paar initiative Frauen haben sich entschlossen, die Idee eines Treffs für Familien aus Bäriswil zu verwirklichen. Einmal im Monat möchten wir im ELKI-Treff den Kindern ab 0 bis ca. 6 Jahren sowie deren Eltern die Möglichkeit bieten, neue Kontakte zu knüpfen und sich kennen zu lernen, Spiel und Spass zu haben sowie Erfahrungen auszutauschen. Wir treffen uns jeden ersten Donnerstagnachmittag im Monat von 14 Uhr bis 17 Uhr. Die nächste ELKI-Treffs finden am 4. September 2003 im Hornusserhüttli Bäriswil sowie am 2. Oktober 2003 auf dem Spielplatz obere Rütte statt (Verschiebungsdatum bei schlechtem Wetter jeweils eine Woche). Während der kälteren Jahreszeiten sind die Treffs in der Röhrehütte geplant. Flugblätter mit den aktuellen Daten und Infos sind im Dorfladen und der Gemeindeverwaltung erhältlich sowie bei der Plakatwand beim Feuerwehrmagazin ersichtlich. Wir hoffen, dass wir mit unserem neuen Treffpunkt in Bäriswil möglichst viele Eltern mit Kindern ansprechen können und freuen uns auf einen wiederum gut besuchten ELKI-Treff am 4. September. Der ELKI-Treff wird Sie laufend über den weiteren Verlauf informieren und lädt Sie ein, mit Anregungen oder anderen Bemerkungen an deren Kontaktpersonen Monika Boillat, Neumatt 9, 3323 Bäriswil, Tel oder Marianne Berger, Giebelweg 4, 3323 Bäriswil, Tel , mabemu@blu .ch zu gelangen. 21

22 Werbung Malergeschäft Walther Stefan Walther Hubelweg Bäriswil Generalagentur Reto Pedrett Bahnhofstrasse Burgdorf Telefon JAHRE WIR JUBILIEREN SIE PROFITIEREN! Jeden Monat ein neuer Hit Informieren Sie sich unter oder bei uns im Geschäft. Es lohnt sich auf jeden Fall! 22

23 Vor 27 Jahren Aus dem Bäriswiler Nr. 7, 22. Juni 1976 Aus der Schulkommission Schulhauserweiterung In der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom haben die Stimmbürger den notwendigen Kredit für die Schulhauserweiterung auf ein Klassenzimmer mit Unterkellerung als Mehrzweckraum bewilligt. Wir möchten an dieser Stelle den Einwohnern für ihren Beschluss und das entgegengebrachte Vertrauen danken. Mit der Erweiterung wird es uns möglich, alle drei Klassen in reglementarisch korrekt ausgebauten Zimmern unterzubringen. Das leer werdende Unterschulzimmer wird in Zukunft seinem ursprünglich geplanten Zweck als Handarbeitsraum dienen. Nur unter dieser Bedingung werden wir vom Staat die uns zukommende Subvention erhalten. In unserer letzten Sitzung vom haben wir nach gründlicher Prüfung der eingeholten Offerten entschieden, die Architektenarbeiten Herrn Heinrich Peter, Hindelbank, zu übergeben. Der Entschluss lag nahe, da dieses Architekturbüro bereits den Schulhausbau führte. Durch die Kenntnis der Pläne, dem Besitzen sämtlicher Korrespondenzen hat Herr Peter gegenüber den andern einen grossen Vorsprung. Die Detailplanung ist in vollem Gange. Bald werden schon die Profile stehen! Wenn wir so weiterarbeiten können, so ist es uns möglich den geplanten Arbeitsablauf einzuhalten. Arbeitsabwicklung: 1. Planungsphase bis ca. 4-6 Wochen nach der Zustimmung der Gemeindeversammlung. 2. Bewilligungsverfahren bis 4 Wochen nach erfolgter Planung 3. Baubeginn nach Erhalt der Baubewilligung. 4. Fertigstellung Ende 1976, Anfang

24 Werbung Alterbeistandschaften Pro Senectute Kanton Bern unterstützt Die Gemeinden......bei der Such nach Beiständinnen und Beiständen und bietet Einführungskurse an. Diese beinhalten administrative, juristische und psychologische Themen und nimmt Freiwilligen die vielfach vorhandenen Schwellenangst. Der Kurs eignet sich aber auch für gewählte Behördenmitglieder. Die nächsten Kurse starten 3) Mittwoch, 22. Oktober Kosten pro Kurs (6 Abende à 2 h): Fr (werden in der Regel durch die Gemeinde übernommen) Anmeldungen durch die Gemeinde bzw. Sozialdienst nimmt gerne entgegen: Projekt Alterbeistandschaften Bolligenstrasse 94, 3065 Bolligen-Station Tel (Ursula Grau Danzeisen) HERBALIFE Ein weltweit erfolgreiches Ernährungsprogramm. Topenergie, Leistung und Wohlbefinden durch gute Ernährung und Gewichtskontrolle. 30 Tage Geld-zurück-Garantie. Birthe Zehntner Selbständige Herbalife-Beraterin Vorderer Hubel 21, 3323 Bäriswil Tel: birthezehntner@besonet.ch 24

25 Bäriswiler Veranstaltungskalender 2003 Dorfvereine, Gemeinde und Kommissionen September 5./6. Fr/SaFeldschützen Bärenschiessen 9. Di Schulkommission Infoabend Medienkonsum 12. Fr Verein Röhrenhütte Pizzaessen Röhrenhütte Oktober 17./18. Fr/SaFeuerwehrverein Lotto Schulhaus Fr-So Kulturkommission/ Verein Röhrenhütte Ausstellung Röhrenhütte November 7. Fr Familienverein Räbeliechtli-Umzug 8. SaHornussergesellschaft Raclette-Abend 8./9. Sa/So Kulturkommission/ Verein Röhrenhütte Ausstellung Röhrenhütte 19. Mi Dorfvereine Präsidentenkonferenz 22. SaFeuerwehrverein Feuerwehrball 27. Do SVP öff. Infoabend Gemeindeversammung Dezember 1. Mo Einwohnergemeinde Gemeindeversammlung

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