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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt Dok. Nr.: DG(SANCO)/9004/2002 Überblick über die Ergebnisse einer Reihe von Inspektionsbesuchen Bewertung der Kontrollen in den Bereichen Fleischerzeugnisse, Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Umhüllungen 1 in den Mitgliedstaaten 1 Fleischerzeugnisse (Richtlinie 92/5/EWG des Rates), Hackfleisch/Faschiertes & Fleischzubereitungen (Richtlinie 94/65/EG), Umhüllungen (Richtlinie 92/118/EWG des Rates). 19/11/

2 1. ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG WICHTIGSTE ERGEBNISSE Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Kontrollsysteme der nationalen Behörden Amtliche Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben Betriebliche Standards in den Verarbeitungsbetrieben Rückverfolgbarkeit von Fleischerzeugnissen NACHFASSENDE MASSNAHMEN EMPFEHLUNGEN Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ANHANG I: LISTE DER INSPEKTIONSBESUCHE

3 1. ZUSAMMENFASSUNG Das Lebensmittel- und Veterinäramt führte im Zeitraum eine Reihe von Inspektionsbesuchen in den Mitgliedstaaten durch, um die Kontrollen im Bereich der Herstellung von Fleischerzeugnissen zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass sich die Mitgliedstaaten der Bedenken der Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit auf zentraler Ebene bewusst sind. Mehrere Mitgliedstaaten haben Lebensmittelbehörden eingerichtet, um die Standards über die gesamte Lebensmittelkette hinweg zu verbessern. Diese Initiativen werden begrüßt, sie sind im Allgemeinen jedoch noch zu neu, als dass sie bereits entscheidende Auswirkungen gehabt haben könnten. Die amtlichen Stellen sind in der Regel angemessen ausgestattet, und ihre Unabhängigkeit von äußerem Druck ist ausreichend gewährleistet. Die Mitarbeiter der Behörden waren entsprechend qualifiziert, und es wurden ausreichende Schulungsmöglichkeiten bereitgestellt (obgleich es gelegentlich auch Fälle gab, in denen die Mitarbeiter der Behörden mit den technischen Aspekten der Betriebe, für die sie zuständig waren, nicht ausreichend vertraut schienen). Es wurde jedoch festgestellt, dass die amtlichen Kontrollprogramme in einigen Fällen unvollständig waren. Insbesondere die von den zentralen Behörden durchgeführten Kontrollen der Aufgabenwahrnehmung der regionalen und lokalen Dienststellen waren in bestimmten Mitgliedstaaten unzulänglich. Die Entwicklung dokumentierter Kontrollprogramme, mit denen die Durchführung amtlicher Kontrollen überwacht werden kann, erforderten mehr Aufmerksamkeit. Im Allgemeinen waren die Hygienestandards in den einzelnen Betrieben zufrieden stellend. In einer kleinen Zahl von Betrieben wurden jedoch Mängel festgestellt, die Anlass zu ernsthaften Fragen bezüglich der Sicherheit der jeweils verarbeiteten Lebensmittel geben. In diesen Fällen ergriffen die nationalen Behörden zufrieden stellende Maßnahmen, um die festgestellten Probleme zu lösen. Anlass zu Besorgnis gibt jedoch die Tatsache, dass die Mängel nicht in einem früheren Stadium erkannt und behoben wurden. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Eigenkontroll -Programmen (HACCP) und der Einführung von wirksamen Rückverfolgbarkeitssystemen waren jedoch ebenfalls weitere Anstrengungen erforderlich. Die zuständigen nationalen Behörden müssen ausreichende rechtliche Befugnisse und die erforderlichen Ressourcen erhalten, damit sie die Verbesserungen, die sich aufgrund dieser Inspektionsbesuche als notwendig erwiesen, durchführen können. -3-

4 2. EINLEITUNG Im Rahmen des Anfang 2000 aufgestellten Inspektionsprogramms des Lebensmittelund Veterinäramts wurde mit einer Reihe von Besuchen in den Mitgliedstaaten begonnen, um die Kontrollsysteme und betrieblichen Standards bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen sowie Umhüllungen zu bewerten. Der Abschluss dieser Reihe verzögerte sich aufgrund der Auswirkungen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in vier Mitgliedstaaten im Jahr 2001 und des damit zusammenhängenden Mangels an ausreichend qualifiziertem Personal in diesem Zeitraum. Eine Liste der durchgeführten Inspektionen findet sich in Anhang I. Die einzelnen Berichte können unter folgender Adresse abgerufen werden: 3. WICHTIGSTE ERGEBNISSE Es sei darauf hingewiesen, dass die im Folgenden aufgeführten Mängel nicht in allen besuchten Mitgliedstaaten bzw. Betrieben festgestellt wurden. Sie waren jedoch so weit verbreitet, dass sie Anlass zu Besorgnis geben Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften In sechs Mitgliedstaaten waren einzelne Elemente der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht oder nur teilweise umgesetzt worden. Dabei handelte es sich jedoch in vielen Fällen um relativ geringfügige Fragen im Zusammenhang mit spezifischen technischen Elementen Kontrollsysteme der nationalen Behörden Struktur und Organisation der nationalen Behörden Die zuständigen Behörden in den besuchten Mitgliedstaaten sind entweder auf der Grundlage eines zentralen, pyramidenförmigen Verwaltungssystems oder aber als dezentralisiertes System organisiert, in dem die Überwachung und Durchführung der Kontrollprogramme nicht auf zentraler Ebene erfolgen, sondern auf die regionale Ebene übertragen wurden. Die zentralen Systeme führten in der Regel dazu, dass die Kontrollen der Standards in den Betrieben einem harmonisierten Ansatz entsprachen und dass das jeweilige Personal einer umfassenderen Rechenschaftspflicht unterlag. Dennoch wurde ein Mangel an Ressourcen und an adäquaten Überprüfungsprogrammen auf nationaler Ebene festgestellt, die zu Mängeln im Hinblick auf die Leistung der zuständigen Behörden führten. In den Mitgliedstaaten mit dezentralisierten Systemen taten sich die zentralen zuständigen Behörden gelegentlich schwer, die Leistung der regionalen Dienststellen effizient zu kontrollieren und/oder zu überprüfen. -4-

5 Darüber hinaus war auf der zentralen Ebene aufgrund des unzulänglichen Informationsflusses von den regionalen zu den zentralen Dienststellen die Situation in den Bereichen Kontrolle/Gesundheit nicht immer ausreichend bekannt Unabhängigkeit In allen besuchten Mitgliedstaaten wurde festgestellt, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben unabhängig von kommerziellem Druck von außen wahrnehmen können. Es wurde jedoch festgestellt, dass amtliche Mitarbeiter gelegentlich in einzelnen Betrieben zu sehr darauf vertrauten, dass die Betreiber die Rechtsvorschriften einhielten Ressourcen In der Regel wurde festgestellt, dass die zentralen zuständigen Behörden über ausreichend Personal verfügten. In einigen Fällen führte jedoch ein Personalmangel dazu, dass die Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf regionaler und lokaler Ebene nicht mit der vorgeschriebenen Häufigkeit erfolgte. In einigen Mitgliedstaaten wurde ein Personalmangel auf regionaler Ebene sowie auf der Ebene der Überwachung von Betrieben festgestellt Personal In einigen Mitgliedstaaten wurde festgestellt, dass private, von den zuständigen Behörden unter Vertrag genommene Tierärzte zum Einsatz kommen. Interessenkonflikte oder eine Verlust an Unabhängigkeit schienen sich daraus nicht zu ergeben Einstellung und Ausbildung Bezüglich der Einstellung von Mitarbeitern wurden keine signifikanten Probleme festgestellt. Die Mitarbeiter schienen ausreichend qualifiziert, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. In allen Mitgliedstaaten wurden Schulungen durchgeführt, obwohl nicht immer klar war, dass formale Ausbildungsprogramme existieren Befugnisse der zuständigen Behörde In den dezentralen Verwaltungssystemen mangelte es den zentralen Behörden in der Regel an den Befugnissen, die erforderlich wären, um auf regionaler und lokaler Ebene bestimmte Standards durchzusetzen. In einigen Mitgliedstaaten waren die zentralen Behörden nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. In einigen Betrieben wurde festgestellt, dass die vorhandenen Durchsetzungsbefugnisse zur zögernd genutzt wurden. Gelegentlich zeigte sich, dass in Fällen, in denen Mitarbeiter auf lokaler oder regionaler Ebene Mängel feststellten, keine effizienten Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel ergriffen wurden. -5-

6 Prioritätensetzung bei den amtlichen Kontrollen In den besuchten Mitgliedstaaten war in der Regel eine Mindesthäufigkeit der Besuche zur Kontrolle/Überprüfung von Betrieben festgelegt worden. Diese Mindesthäufigkeit wurde jedoch nur begrenzt im Hinblick auf bestimmte Risikofaktoren oder aufgrund der Ergebnisse der Kontroll- /Überprüfungsbesuche angepasst. Eine Prioritätensetzung interner Überprüfungskontrollen innerhalb der amtlichen Stellen (von der zentralen zur regionalen bzw. von den regionalen zu den lokalen Dienststellen) wurde nur selten festgestellt Dokumentierte Kontrollprogramme Dokumentierte Kontrollprogramme für Aktivitäten auf nationaler oder regionaler Ebene waren nicht immer vorhanden, obgleich in den Betrieben einige Programme vorhanden waren. Konzeption und Durchführung der vorhandenen Programme zeigten insgesamt gewisse Mängel, so dass sie nur von begrenztem Wert sind Amtliche Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben Das Ausmaß der amtlichen (veterinärmedizinischen) Überwachung wurde in der Regel als ausreichend erachtet. Es wurde jedoch festgestellt, dass die jeweiligen amtlichen Mitarbeiter in einigen Fällen keine ausreichenden Kenntnisse bezüglich der Arbeitsabläufe in den Betrieben besaßen, für die sie zuständig waren. Darüber hinaus hatten sie Mängel, die vom Inspektionsteam festgestellt wurden, in einigen Fällen nicht erkannt bzw. nicht behoben. Selbst in Fällen, in denen Mängel erkannt und Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden, wurden nicht immer ausreichende Aufzeichnungen geführt. Es wurde eine Reihe relativ geringfügiger alltäglicher Probleme bei der Lagerung, Verwendung und Aufzeichnung von Genusstauglichkeitskennzeichen festgestellt. In einigen der besuchten Mitgliedstaaten wurden jedoch potentiell schwerwiegende Mängel bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen der Verwendung des Genusstauglichkeitskennzeichens festgestellt Betriebliche Standards in den Verarbeitungsbetrieben Anlage, Instandhaltung und Betriebshygiene Obwohl die Standards im Allgemeinen akzeptabel waren, wurde in den meisten der besuchten Mitgliedstaaten in einer Minderheit von Betrieben potentiell schwerwiegende Mängel festgestellt. Besorgnis wurde insbesondere in Bezug auf eine unzulängliche Trennung von rohem und verarbeitetem Material, Kontaminierungsrisiken aufgrund unzulänglicher Lagerbedingungen und der Handhabung von Umhüllung und Verpackung, unzulängliche Reinigungsprogramme, geringe Standards der Betriebshygiene, unzulängliche Instandhaltung und zu eng belegte Verarbeitungsräume geäußert. -6-

7 In einigen Fällen wurden die nationalen Behörden aufgefordert, unverzüglich tätig zu werden, um in einzelnen Betrieben potentielle Gesundheitsrisiken zu beseitigen. Die Reaktion auf diese Fälle wurde als zufrieden stellend erachtet Eigenkontroll -Programme (HACCP) Bezüglich des Vorhandenseins von Eigenkontroll -Programmen auf der Grundlage der HACCP-Prinzipien gab es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede. Selbst in Fällen, in denen sie vorhanden waren, waren die kritischen Kontrollpunkte gelegentlich falsch festgelegt, oder sie wurden nicht korrekt überwacht, oder es wurden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen, wenn die Schwelle überschritten war, ab der ein Eingreifen erforderlich gewesen wäre. Die Beteiligung der amtlichen Stellen an der Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung dieser Programme war nicht immer ausreichend. Häufig wurden Mängel bei der Überwachung der Programme für Wasser, Schädlingsbekämpfung und mikrobiologische Standards festgestellt Rückverfolgbarkeit von Fleischerzeugnissen Systeme zur Rückverfolgung von Fleischerzeugnissen von den Verarbeitungsbetrieben bis hin zu den verwendeten Rohstoffen waren weit verbreitet. Leider war die Effizienz dieser Systeme oft fraglich. 4. NACHFASSENDE MASSNAHMEN Nach jedem Inspektionsbesuch wurden noch nicht geklärte Fragen vom Lebensmittel- und Veterinäramt in Verbindung mit dem jeweiligen Mitgliedstaat nachfassend bearbeitet. In den meisten Fällen wurde zufrieden stellend zugesichert, dass die ausgesprochenen Empfehlungen befolgt und die erforderlichen Verbesserungen vorgenommen worden waren. In Fällen, in denen dies nicht geschah, ergreifen die Dienststellen der Kommission die erforderlichen Maßnahmen, um diese Fragen zu einem zufrieden stellenden Abschluss zu bringen. 5. EMPFEHLUNGEN 5.1. Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (1) Wo dies noch nicht geschehen ist, sollten alle Elemente der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Sektor ordnungsgemäß umgesetzt werden. (2) In Kenntnis der Gesundheitsrisiken, die mit Fleischerzeugnissen verbunden sind, sollten die nationalen Behörden in Zusammenarbeit mit den Erzeugern und Verarbeitern über die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung hinweg effiziente, dokumentierte Kontrollsysteme einführen, um eine rasche Ermittlung und Kontrolle lebensmittelbedingter Risiken zu ermöglichen. -7-

8 (3) Es sollten angemessene Ressourcen bereitgestellt werden, um sicher zu stellen, dass im Sektor der Fleischerzeugnisse effiziente amtliche Kontrollen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden. Bei der Festlegung dieser Kontrollen sollte der Ermittlung von Risikofaktoren Rechnung getragen werden und eine entsprechende Prioritätensetzung erfolgen. (4) Die Rechtsvorschriften für Verarbeitungsbetriebe, einschließlich der Entwicklung und Anwendung von HACCP-Verfahren, sollten eingehalten werden. (5) Besondere Aufmerksamkeit sollte der Entwicklung von Systemen zur Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lebensmittelkette hinweg gewidmet werden, so dass der Ursprung von Fleisch und anderen Zutaten für die Herstellung von Fleischerzeugnissen zuverlässig ermittelt werden kann. -8-

9 6. ANHANG I: LISTE DER INSPEKTIONSBESUCHE Mitgliedstaat Inspektionsbesuch Datum Titel Österreich 3189/2001 April 2001 Bewertung der Kontrolle der Hygienebedingungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von frischem Schweinefleisch, Fleischzubereitungen, Hackfleisch/Faschiertem und Fleischerzeugnissen Belgien 1077/2000 Juni 2000 Bewertung der Überwachung der Bedingungen für die Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch/Faschiertem, Fleischzubereitungen sowie gesalzenen, getrockneten und/oder erhitzten Därmen, Blasen und Mägen Dänemark 1011/2000 Januar 2000 Bewertung der Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch und Fleischzubereitungen Finnland 3376/2001 Dezember 2001 Bewertung der Kontrollen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch sowie der Bearbeitung von Tierdärmen durchgeführt werden Frankreich 1066/2000 März 2000 Bewertung der Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Tierdärmen Deutschland 3171/2001 Februar 2001 Beurteilung der bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Hackfleisch/Faschiertem und Umhüllungen durchgeführten Kontrollen Griechenland 3159/2001 Februar 2001 Bewertung der Kontrollen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch sowie bei der Bearbeitung von Tierdärmen durchgeführt werden Irland 3313/2001 Januar Februar 2001 Bewertung der Kontrollen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch sowie der Bearbeitung von Tierdärmen durchgeführt werden Italien 1235/2000 November 2000 Bewertung der Kontrollen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch sowie bei der Verarbeitung von Tierdärmen durchgeführt wurden Luxemburg 3357/2001 Oktober 2001 Bewertung der Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Herstellung und das Inverkehrbringen von Frischfleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen sowie von Fleischerzeugnissen Niederlande 1075/2000 Mai 2000 Bewertung der Durchführung der Kontrollen der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Umhüllungen Portugal 1234/2001 September 2000 Bewertung der Überwachung bei Herstellung und Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch/Faschiertem Spanien 1061/2000 Februar 2000 Bewertung der Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen Schweden 1216/2000 September 2000 Bewertung der bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Hackfleisch/Faschiertem und Umhüllungen durchgeführten Kontrollen Vereinigtes Königreich 3175/2001 Januar 2001 Bewertung der Kontrollen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch und Fleischzubereitungen durchgeführt werden -9-

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