Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen
|
|
- Barbara Martin
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher b. Wahl der Schülervertreter c. Wahl des Schülersprechers d. Wahl der Schulvorstandsmitglieder e. Wahl der Gesamtkonferenzvertreter f. Wahl der Fachkonferenzvertreter 5. Sitzungsordnung a. Gesamtschülerrat b. Schülervertretung c. Arbeitsgruppen 6. Aufgabenverteilung a. Schülervertretung b. Schülersprecher c. SV-Lehrer d. Protokollant 7. Raumordnung 8. SV-Veranstaltungen 9. Bestandsklausel 10. Inkrafttreten
2 1. Allgemeine Grundlagen der SV (1) Die Schülervertreter repräsentieren die Interessen der Schülerschaft vor der Schulleitung, der Öffentlichkeit und der Landesschulbehörde. Dabei unterliegen sie dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, wobei eigenverantwortlich Aufgaben und Ziele definiert und durchgeführt werden. (2) Als aktives Gremium des Lessing-Gymnasiums Uelzen unterliegt die Schülervertretung sowohl den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen als auch unserer Schulordnung. Somit ist die Schülervertretung berechtigt, sich eine eigene Satzung als Geschäftsordnung zu geben, welche die Bestimmungen der SV-Arbeit festsetzt. (3) Die Schülervertreter sind dazu verpflichtet, den Informationsfluss zu der Schülerschaft zu wahren. Dabei sollen verfügbare Medien wie die SV-Homepage aktiv genutzt werden. 2. Organe der SV Die SV gliedert sich in folgende Organe: 1. Gesamtschülerrat (GSR) 2. Schülervertretung (SV-Team) 3. Arbeitsgruppen
3 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher Die Wahlen sollen innerhalb der ersten vier Schulwochen nach den Sommerferien stattfinden. Gewählt werden jeweils zwei Klassensprecher für den zeitlichen Rahmen eines Schuljahres. Nach Beendigung der Wahl wird die Zustimmung der Gewählten eingeholt. b. Wahl des SV-Teams Das SV-Team wird im Zuge des ersten Gesamtschülerrats des Schuljahres gewählt und bestätigt. Dabei beträgt die maximale Anzahl an Mitgliedern 12, wobei es im Ausnahmefall bis zu 16 Mitglieder sein können, wenn die neu gewählten Schulvorstandsmitglieder bis zum Antritt ihres Amtes nicht Teil des SV-Teams waren. Die Wahl wird als Blockwahl durchgeführt, sofern weniger als 13 Kandidaten antreten. Wenn dies nicht der Fall ist, findet stattdessen eine Einzelwahl statt.
4 c. Wahl des Schülersprechers Die gesamte Schülerschaft ab Klasse 5 wählt aus den eigenen Reihen den Schülersprecher und einen Vertreter: Jeder Schüler kann sich selbst oder einen Mitschüler vor der Wahl als Kandidaten vorschlagen. Bei der Kandidatur durch einen Mitschüler muss vor der Wahl die Zustimmung des antretenden Schülers eingeholt werden. Es wird geheim mit jeweils einer Stimme gewählt, die Mehrheit entscheidet. Der Kandidat mit der zweitgrößten Anzahl an Stimmen ist stellvertretender Schülersprecher, der mit den meisten Stimmen Schülersprecher. Bei gleicher Stimmenanzahl wird eine geheime Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten um den entsprechenden Posten durchgeführt. Im Fall der Stichwahl um das Amt des Schülersprechers wird der Kandidat mit der zweitgrößten Anzahl an Stimmen in der Stichwahl Stellvertreter. Nach Beendigung der Wahl wird die Zustimmung der Gewählten eingeholt. d. Wahl der Schulvorstandsmitglieder Die Kandidaten schlagen sich selbst im Laufe des ersten Gesamtschülerrats des 2. Halbjahrs vor. Daraufhin werden in einer Einzelwahl vier Schulvorstandsmitglieder und vier Vertreter gewählt, wobei jedes wahlberechtigte Mitglied des Gesamtschülerrats vier Stimmen besitzt. Das Kumulieren von Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht möglich. Mit Abschluss der Wahl und Antritt des Amtes ist auch ein Anschluss an das SV-Team verbunden. e. Wahl der Gesamtkonferenzvertreter Die Gesamtkonferenzvertreter werden, nachdem sie sich selbstständig vorgeschlagen haben, in einer Blockwahl auf dem 1. Gesamtschülerrat des Schuljahres gewählt. Die maximale Anzahl an Vertretern beträgt 14, falls diese jedoch überschritten wird, wird stattdessen eine Einzelwahl durchgeführt. f. Wahl der Fachkonferenzvertreter Für jedes an der Schule unterrichtete Fach werden zwei Vertreter für die jeweiligen Fachkonferenzen gewählt. Diese stellen sich innerhalb des 1. Gesamtschülerrats des Schuljahres selbst zur Einzelwahl. Voraussetzung ist, dass sie in diesem Schuljahr in dem jeweiligen Fach unterrichtet werden.
5 5. Sitzungsordnung a. Gesamtschülerrat (1) An dieser Sitzung nehmen alle Interessierten teil, wobei die Teilnahme für alle Klassensprecher und Mitglieder des SV-Teams verpflichtend ist. (2) Der Gesamtschülerrat wird einmal im Semester vom Schülersprecher einberufen (ca. vier Wochen nach Schulbeginn), kann allerdings nach Bedarf auch häufiger tagen. (3) Stimmberechtigt sind alle Klassensprecher, Tutorenkurssprecher und Mitglieder des SV- Teams. (4) Die Leitung des Gesamtschülerrats obliegt dem Schülersprecher. b. Schülervertretung (1) An dieser Sitzung nehmen alle gewählten Mitglieder des SV-Teams verpflichtend teil. Bei Nichtteilnahme ist ein entschuldigender Grund zu nennen. (2) Bei wiederholt unentschuldigtem Fehlen kann durch eine Zweidrittelmehrheit ein Mitglied des SV-Teams aus diesem ausgeschlossen werden. (3) Die Schülervertretung tagt einmal pro Woche zu einer selbst gesetzten Zeit, welche der Schülerschaft mitzuteilen ist. Zudem steht ihr eine Schulstunde pro Woche zu, in der sie im Rahmen der SV-Arbeit dem Unterricht entschuldigt fern bleiben darf. (4) Die Leitung der Schülervertretung obliegt dem Schülersprecher. c. Arbeitsgruppen (1) An diesem Gremium nehmen alle durch das SV-Team bestimmten Mitglieder teil. Dabei muss mindestens ein Mitglied auch Teil der Schülervertretung sein, um die schulinterne Zusammenarbeit zu fördern. (2) Arbeitsgruppen legen ihre Sitzungszeiten zur Ausarbeitung selbstständig fest.
6 (3) Die Leitung übernimmt ein von der jeweiligen Arbeitsgruppe selbstgewählter Vertreter, welcher diese auch gegenüber anderen Gremien vertritt. (4) Zudem sind Arbeitsgruppen im Normalfall temporär begrenzt. 6. Aufgabenverteilung a. Schülervertretung (1) Die Schülervertretung ist für alle Fragen der Schülerschaft zuständig, welche über den Bereich der einzelnen Klasse oder Jahrgangsstufe hinausgehen. (2) Innerhalb dieser Sitzung wird versucht, Probleme der Schüler zu lösen sowie Interessen der Schüler durchzusetzen und sie gegenüber anderen Gremien und der Schulleitung zu vertreten. (3) Sie stellt die Verbindung zwischen Schüler- und Lehrerschaft dar und versucht, Ideen zur Gestaltung des schulischen und außerschulischen Lebens zu realisieren. (4) Ebenfalls geht es darum, bereits bestehende Projekte gegebenenfalls zu überarbeiten, deren weitere Betreuung und Durchführbarkeit zu gewährleisten und, falls erforderlich, zu ergänzen und zu verbessern. (5) Des Weiteren kann die Schülervertretung bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen einberufen und deren Mitglieder bestimmen. (6) Zudem wird innerhalb des SV-Teams darum gebeten, an anderen Gremien zur Förderung der schulinternen Vernetzung teilzunehmen oder sich für diese zur Wahl zu stellen. (7) Die Schülervertretung kann ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Schülersprecher initiieren. Dieses muss innerhalb des SV-Teams mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen und durch den Gesamtschülerrat mit dem selben Mehrheitsverhältnis bestätigt werden. Dazu kann eine außerplanmäßige Sitzung des Gesamtschülerrats durch das SV-Team einberufen werden, auf der die Schülervertretung die Gründe für das Misstrauensvotum darlegt und der amtierende Schülersprecher die Möglichkeit eingeräumt bekommt, seine Position zu rechtfertigen. Sollte das Misstrauensvotum zum Erfolg führen, wird der stellvertretende Schülersprecher in das Amt eingeführt.
7 b. Schülersprecher (1) Der Schülersprecher vertritt die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, anderen Gremien und der gesamten Öffentlichkeit. Somit trägt er zudem die Verantwortung zur Einhaltung dieser Satzung. (2) Die Organisation der SV-Arbeit obliegt dem Schülersprecher in Absprache mit dem SV- Team, das heißt, er leitet die SV-Sitzungen und den Gesamtschülerrat. Dies beinhaltet die Festlegung der Tagesordnung, die Aufnahme von Wortmeldungen, sowie die Vergabe der Redezeit. Des Weiteren beruft er den Gesamtschülerrat ein und leitet die einzelnen Wahlgänge. (3) Der Schülersprecher schlägt zu Beginn eines Halbjahres jeweils einen Protokollanten und einen Gegenleser vor. Diese können sich freiwillig dazu melden und werden durch eine Mehrheit im SV-Team bestätigt. Bei Bedarf kann der Schülersprecher auch außerplanmäßig neue Kandidaten vorschlagen und zur Wahl stellen. c. SV-Beraterlehrer (1) Der SV-Lehrer unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben. (2) Er nimmt an dem Gesamtschülerrat und den SV-Sitzungen mit beratender Stimme teil. (3) Des Weiteren unterstützt er die Kommunikation zwischen Schüler- und Lehrerschaft, sowie der Schulleitung. d. Protokollant (1) Der Protokollant führt während einer jeden SV- und Gesamtschülerratssitzung das Protokoll und prüft die allgemeine Anwesenheit. (2) Der Gegenleser kontrolliert innerhalb der nächsten sieben Tage die Richtigkeit des Protokolls und bestätigt diese auf der nächsten Sitzung des SV-Teams. (3) Bei Nichtanwesenheit des Protokollanten übernimmt der Gegenleser seine Funktionen. Falls auch dieser nicht anwesend ist, wird zu Beginn einer Sitzung durch den Schülersprecher ein einmaliger Vertreter bestimmt.
8 7. Raumordnung Um das Privileg eines eigenen Raums nicht zu verlieren, unterliegt die Schülervertretung der Verantwortung zur Ordnung und Sauberhaltung des Raums. Zudem ist das SV-Team dazu verpflichtet, einen organisierten und ausgeglichenen Raumdienst zu entwickeln. 8. SV-Veranstaltungen (1) Von der Schülervertretung organisierte Veranstaltungen finden immer eigenverantwortlich in Absprache mit der Schulleitung statt. Dennoch können sowohl Verantwortung als auch andere Kompetenzen durch das SV-Team im Rahmen derartiger Veranstaltungen an betreuende Personen aus Schüler-, Lehrer- und/oder Elternschaft übertragen werden. (2) Zudem wird innerhalb des SV-Teams darum gebeten, an Seminaren zu Fortbildungszwecken teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für die jüngeren Mitglieder des Teams, um die Nachhaltigkeit und Effizienz der SV-Arbeit auch in Zukunft gewährleisten zu können. (3) Die Schülervertretung bildet regelmäßig die jeweils neu gewählten Klassensprecher im Rahmen eines Blockseminars über Schülerrechte und SV-Arbeit fort. 9. Bestandsklausel (1) Diese SV-Satzung kann nicht vollends abgeschafft, sondern nur durch eine Zweidrittelmehrheit innerhalb des SV-Teams überarbeitet werden. (2) Beschlüsse, die die freiheitlich-demokratischen Prinzipien und/oder die Souveränität der Schülervertretung beschneiden oder abschaffen, sind ungültig. (3) Des Weiteren hat jeder Schüler des Lessing-Gymnasiums Uelzen die Möglichkeit, einen Änderungsantrag zu stellen. Dieser muss zuerst dem SV-Team vorgestellt und anschließend von ihm mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.
9 10. Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach Vorlage bei der Schulleitung, ihrer Verabschiedung durch die Schülervertretung und die Unterzeichnung durch den Schülersprecher in Kraft. Dabei verlieren alle bisherigen Satzungen ihre Gültigkeit. Ort, Datum Unterschrift
Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen
Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Ablauf der Wahlen in einem
MehrSeite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse
Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden
MehrKonzept der Schülervertretung (SV-Konzept)
Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina
MehrSatzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn
Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
MehrGeschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Allgemein 1 Aufgabe und Ziele (1) Die Schülervertretung vertritt und repräsentiert ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und
MehrSatzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen
Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 22. April 2010 I. Allgemeines 1 Zusammensetzung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Schülervertretung der Dreieichschule Langen besteht
MehrAlles Rund um die Schülervertretung
Alles Rund um die Schülervertretung Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt
MehrSMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008
SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008 I Organe der SMV 1 Allgemeines SMV geht uns alle an. Die SMV fördert die Zusammenarbeit von Schülern und fördert eine Atmosphäre
MehrStatut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014
Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien
MehrSatzung der Schülervertretung (SV) der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch Ludwigshafen-Oggersheim
Satzung der Schülervertretung (SV) der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch Ludwigshafen-Oggersheim 1 Schülervertretung Die Belange der Schüler/innen werden in der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch,
MehrSchülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2
Grundschule Osburg Grundschule Osburg, Schulstraße 16, 54317 Osburg Schülervertretungskonzept Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgaben einer Schülervertretung S. 2 1.1 Rechte der Schülervertretung S. 2 2. Zusammensetzung
MehrSatzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010
Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen 3 II. Organisation der Schülervertretung 4 1.
MehrStatut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll
Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014
MehrSatzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.
e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt
MehrStatut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium
Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Die Schülerschaft des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums hat sich dieses Statut in der vorliegenden Form, das am 15.09.2016 von der Klassensprechervollversammlung
MehrRichtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates
Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
Mehr(1) Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wirken die Schüler durch ihre Schülervertretungen eigenverantwortlich mit.
1 15.01.2007 Satzung der Schülervertretung der Gesamtschule Paderborn - Elsen 1 Allgemeine Grundlagen der SV (1) Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wirken die Schüler
MehrSatzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.
Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".
MehrMustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld
Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld Textausgabe Stand: März 2015 Mustersatzung und
MehrSatzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath
Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath Inhalt: 1. Aufbau der SV - Das Kernteam - Der Schülerrat 2. Ablauf einer Schülerratssitzung 3. Wahlen 4. Informationsfluss 5. SV-Pause/-Stunde
MehrSATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER
SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet
MehrWahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz)
Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigen Wahlberechtigt sind nach 90 die Elternsprecherinnen
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrGeschäftsordnung. Präambel
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste Kinder- und Jugendparlament Rathaus Friedenau, Niedstraße 1-2, 12159 Berlin Geschäftsordnung Präambel Das Kinder- und
MehrI. Grundsätze der Schülervertretung
I. Grundsätze der Schülervertretung Artikel 1 Aufgaben und Ziele der Schülervertretung (1) Die Schülervertretung vertritt ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Scharnhorstgymnasiums
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
Mehr6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI
6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI In nachfolgendem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Anrede verwendet selbstverständlich richtet sich die Satzung auch
MehrSatzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer
MehrDie SMV ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn sie von der Basis der Schülerschaft unterstützt wird.
Satzung der SMV des Auguste Pattberg - Gymnasiums Präambel Unter Berufung auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Schulgesetz des Landes Baden Württemberg regelt diese Satzung die Aufgaben
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrGewusst wie der Weg zu einem. Klassensprecher
Gewusst wie... Leitfaden Leitfaden Moderation... der Weg zu einem besseren... der Weg zu einer besseren in SV Schülerinnen- - und - Schülervertretung der Albert Schweitzer Schule Solingen SV - Was ist
MehrSatzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen
Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung
MehrSV Satzung. (Stand: Hervorhebungen kennzeichnen Änderungsvorschläge der SV. Formale Korrekturen sind nicht gekennzeichnet.
SV Satzung (Stand: 07.09.2011 Hervorhebungen kennzeichnen Änderungsvorschläge der SV. Formale Korrekturen sind nicht gekennzeichnet.) Erklärung zum folgenden Satzungstext Aus Vereinfachungsgründen zur
MehrSatzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
MehrSATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
MehrGymnasien für Erwachsene Gläser 1
17.08.2016 Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 Was liegt heute an? Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten, die Sie als Schülerinnen und Schüler besitzen, um an den Entscheidungsprozessen in unseren
MehrS A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.
S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wurde mit Bescheid vom 7. April 2000, GS 4-5/VIII-8/30, vom Amt
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
MehrS a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel
S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt
Mehrdes Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v.
S A T Z U N G des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. I. Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (2) Der
MehrSatzung der Schülervertretung des St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf (SdS-SUG)
Schülervertretung Satzung der Schülervertretung des St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf (SdS-SUG) Eingangsformel 1 Die Schülervertretung des erzbischöflichen St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf hat gemäß dem
MehrSatzung der Schülervertretung am Gymnasium der Stadt Frechen
Satzung der Schülervertretung am Gymnasium der Stadt Frechen Frechen, im März 2013 Mit dieser Satzung macht der Schülerrat des Schuljahres 2012/2013 von seinem Recht Gebrauch, der Schülervertretungsarbeit
MehrSatzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.
Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine
MehrSatzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern
Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt
MehrSatzung. TuS Altenessen 1919 e.v
Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins
MehrDie Teilnahme der Eltern am erzieherischen Leben an der DISD wird umgesetzt durch:
DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE DUBAI ELTERNBEIRATSORDNUNG Vorwort: Die Väter, Mütter oder gesetzlichen Vertreter (nachfolgend Eltern) der Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen haben das Recht und
MehrSatzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz
Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler
Mehr(4) Organe der Studienfachschaft sind die Fachschaftsvollversammlung, der Fachschaftsrat und die Fachschaftsversammlung.
Satzung der Studienfachschaft Soziologie 1 Soziologie: Allgemeines (1) Die Studienfachschaft vertritt die Studierenden ihres Faches oder ihrer Fächer und entscheidet insbesondere über fachspezifische Fragen
MehrSatzung des Vereins Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V.
Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee-Netzbüro Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V. Netzbüro Schönstr. 5 7, 13086 Berlin Tel.: 030/56 49 84 86 Fax: 030/56 49 84 87 Mail: info@aerzte-weissensee.de Satzung
MehrSatzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..
Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg. 3. Geschäftsjahr
MehrSatzung. Make Change Possible e.v.
Satzung Make Change Possible e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen: Make Change Possible e.v.. b) Der Verein Make Change Possible e.v. hat seinen Sitz in Heidelberg.
MehrMitbestimmung in der Demokratie
Mitbestimmung in der Demokratie Vom Klassensprecher bis zum Landesschulsprecher Präsentiert von Anna-Lena Schepp Arezo Abirinejad Michelle Müller Wie wird die Demokratie in den hessischen Schulen sichtbar?
MehrEs wird darauf hingewiesen, dass der Einfachheit halber in der nachfolgenden Satzung die maskuline Form zugrunde gelegt wird.
SV des Gymnasiums Kusel Staatliches Gymnasium Kusel, Walkmühlstr. 9 Es wird darauf hingewiesen, dass der Einfachheit halber in der nachfolgenden Satzung die maskuline Form zugrunde gelegt wird. 1. Allgemeines
MehrSatzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
Mehr( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.
Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrSatzung. Deutsche Kindergärten Apenrade
1: Name und Zugehörigkeit Satzung Deutsche Kindergärten Apenrade 1.1. Die körperschaftseigene Einrichtung ("Selvejende institution) trägt den Namen Deutsche Kindergärten Apenrade und hat seinen Sitz in
MehrKonzept der Schülervertretung (SV)
Konzept der Schülervertretung (SV) 1) Ausgangslage Die SV-Arbeit am HGB wurde in den letzten Jahren stetig inhaltlich weiterentwickelt. Es stellte sich heraus, dass eine aktive SV am HGB nur durch großes
MehrSatzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012
Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012 (Stadtzeitung Nr. 11 vom 6. Juni 2012) i.d.f. der Änderungssatzung vom 28. Juni 2016 (Stadtzeitung Nr. 13 vom 6. Juli 2016) Inhaltsverzeichnis:
MehrGeschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v.
Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v. 1. Mitgliederversammlung 1 Aufgaben Die Aufgaben der DJK-Mitgliederversammlung sind insbesondere: 1. Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher
MehrKinder- und Jugendrat Mariahof. Präambel. Zusammensetzung des Kinder- und Jugendrates. Wahl des Kinder- und Jugendrates
Präambel Mit dem Kinder- und Jugendrat wird den jungen Menschen von Mariahof die Möglichkeit gegeben, in konzeptionell verankerter Form ihre Wünsche zu äußern, ihre Interessen einzubringen und diese auf
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrIntegrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge
Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und
MehrLeitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim
Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den
MehrFußballclub Ostrach 1919 e.v.
Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub
MehrSatzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen
MehrI. Allgemeines. 1 Aufgaben und Selbstverständnis
Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln beschlossen durch den Ausschuss für Soziales und Senioren der Stadt
MehrVereinssatzung Call Center Essen
Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)
MehrSatzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v.
Satzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins ist Wirtschaftsjunioren Leipzig (e.v.). Er soll nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrVerwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016
Mehr81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern
Ich bin Elternsprecher / Elternsprecherin und jetzt? Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit Lehren und anderen Eltern zusammen das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung
MehrSatzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen
Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in
MehrSatzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins
Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
Mehr3.2) Die Mitgliedschaft in der AG ist auf Schulen in Nordrhein-Westfalen begrenzt.
ORGANISATIONSSTATUT (Stand: 06.03.2015) 1) Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1) Der Zusammenschluss der nordrhein-westfälischen Gymnasien mit bilingualen deutsch-englischen Unterrichtsangeboten führt den Namen
MehrSatzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach
Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach 1 Name und Sitz des Bundes 1. Der Bund führt den Namen Bund staatlich geprüfter Techniker für Landbau,
MehrSatzung des DFN-Vereins
Satzung des DFN-Vereins Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. Juli 2000 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist: "Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
MehrS A T Z U N G. "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz
1 S A T Z U N G "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure,
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrL A N D K R E I S S C H WA N D O R F
G E S C H Ä F T S O R D N U N G für die Jugendfeuerwehr des Landkreises Schwandorf im Kreisfeuerwehrverband Schwandorf Inhaltsverzeichnis I. Kreisjugendfeuerwehrtagung 2 Tagesordnung 3 Anwesenheit und
MehrS A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
MehrSATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ
SATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ Entsprechend der Satzung der Caritas-Konferenzen Deutschlands e.v. vom 11.05.1971, letztmalig geändert und ergänzt durch den Beschluss des Diözesanrates der Caritas- Konferenzen
MehrSatzung des Kulturvereins Einhalden e.v.
Satzung des Kulturvereins Einhalden e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kulturverein Einhalden e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein ist nicht auf
MehrReha und Gesundheitssportverein Salzgitter Bad e.v.
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorstand, Gesamtvorstand 3. Wirtschafts und Kassenführung 4. Bevollmächtigung zu Rechtsgeschäften 5. Versammlungen 6. Sitzungen 1. Allgemeines 1.1 Die gilt für alle Organe des
MehrSatzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
- 1 - Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Institut
MehrS a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.
S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führte den Namen Pro Hund Philippsburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein
Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein Abschnitt I Wahl des Elternbeirats 1 Elternbeirat Kindertageseinrichtung (1) Nach Art.14 Abs. 3 des BayKiBiG ist in jeder
Mehrvom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,
Mehr(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.
Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrH21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.
MehrSatzung FachFrauenNetzwerk e.v.
Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrVerein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
MehrG E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005
G E S C H Ä F T S O R D N U N G der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 ALLGEMEINES 1 Die im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften
MehrSatzung der Fachschaft WiSo
Satzung der Fachschaft WiSo Stand: 1. Oktober 2010 Universität Trier Fachschaft WiSo Fachbereich IV Raum C-335 54296 Trier Tel.: +49 / 651 / 201-2637 E-Mail: fsrwiso@uni-trier.de Inhaltsverzeichnis: Abschnitt
Mehr