HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ"

Transkript

1 MERKBLATT Recht und Fairplay HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ Wer im Internet Informationen oder Kommunikationsdienste zur Verfügung stellt, ist mit der Frage konfrontiert: Wer haftet dafür, wenn die verbreiteten Inhalte rechtliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen? Mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) am 1. März 2007 wurden die früheren Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie des Mediendienste- Staatsvertrages (MDStV) zusammenfasst. Die Fragen der Haftung der Anbieter von Telemedien regelt nunmehr das TMG. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die wichtigsten Haftungsregeln verschaffen. FÜR WEN GELTEN DIE HAFTUNGSREGELN DES TMG? Betroffen sind alle Anbieter von Telemedien, das heißt jede juristische oder natürliche Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung zur Verfügung stellt oder den bloßen Zugang zur Nutzung vermittelt ( 2 Nr. 1 TMG). Der Begriff Telemedien umfasst nach 1 TMG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht reine Telekommunikationsdienste sind, die ausschließlich in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen ( 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz), oder rein telekommunikationsgestützte Dienste sind, bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erbracht wird ( 3 Nr. 25 Telekommunikationsgesetz) und soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt. Betroffen sind darüber hinaus auch alle Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf. Das sind solche Dienste, die nach Form und Inhalt mit herkömmlichem Fernsehen vergleichbar sind und als Massenmedien erscheinen, insbesondere Spielfilme, Sportberichte, Fernsehfilme und Dokumentarfilme. Keine audiovisuellen Mediendienste auf Abruf im Sinne dieses Gesetzes sind Angebote, bei denen die Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten kein Hauptzweck der Dienste ist, sondern Ansprechpartner: Dr. Amelie Winkhaus Stand: August 2010 Durchwahl: 089 / IHK-Service: Tel. 089 / Fax: 089 / Anschrift: Max-Joseph-Str. 2, München winkhaus@muenchen.ihk.de Homepage:

2 Seite 2 von 6 nur eine Nebenerscheinung darstellt. Das sind zum Beispiel Internetseiten, die nur zu Ergänzungszwecken audiovisuelle Inhalte enthalten, z. B. grafische Elemente, kurze Werbespots oder Informationen über ein Produkt oder nicht-audiovisuelle Dienste. Das Gesetz gilt für alle Anbieter, einschließlich der öffentlichen Stellen, unabhängig davon, ob die Nutzung ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt. Den im TMG vorgeschriebenen Informationspflichten unterliegen jedoch lediglich geschäftsmäßige Internet- Angebote, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht des Anbieters nicht vorausgesetzt wird. Zu beachten ist daher, dass nicht nur Online-Shops, sondern auch bloße Unternehmenspräsentationen oder Informationsangebote den Vorschriften des TMG genügen müssen. Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert (vgl. 2 Nr. 1 TMG). ACHTUNG: Grundsätzlich gilt das Herkunftslandprinzip, so dass das TMG für einen in Deutschland niedergelassenen Anbieter von Telemedien grundsätzlich auch dann gilt, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb der EU erbracht werden ( 4 TMG). Bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf wird das Herkunftsland nach besonderen Kriterien festgestellt, entscheidend ist dabei in der Regel der Ort, an dem die wirksame Kontrolle über den audiovisuellen Mediendienst ausgeübt wird (vgl. 2a TMG). HAFTUNG FÜR EIGENE INFORMATIONEN ( 7 TMG) Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eigene und fremde Informationen der Diensteanbieter handelt. Für ihre eigenen Informationen haften die Anbieter uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften (z.b. Jugendschutzgesetz, Strafgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), vgl. 7 Abs. 1 TMG. Als eigene Information gelten auch Aussagen Dritter, die sich der Anbieter zu Eigen macht. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er sie zitiert, ohne sich erkennbar zu distanzieren. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen ( 7 Abs. 2 TMG). Allenfalls besteht die Pflicht, die Information zu entfernen oder zu löschen, wenn ihm die Rechtswidrigkeit bekannt ist. KEINE HAFTUNG FÜR DURCHLEITUNG FREMDER INFORMATIONEN ( 8 TMG)

3 Seite 3 von 6 Für fremde Inhalte, die der Diensteanbieter in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder zu denen er den Zugang vermittelt, ist er nicht verantwortlich ( 8 Abs. 1 TMG). Voraussetzung ist allerdings, dass er die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Botschaft nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat. Die Regelung schützt zum Beispiel reine TK-Dienstleister, Betreiber von -Servern und Access-Provider. Sie gilt auch für die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung von Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung geschieht und nicht länger gespeichert wird, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist ( 8 Abs. 2 TMG). Erfasst wird dadurch etwa die Speicherung von s, die der Provider auf seinem Server vornimmt, um dem Empfänger den Abruf zu ermöglichen. KEINE HAFTUNG FÜR CACHING ( 9 TMG) Der Diensteanbieter ist für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung nicht verantwortlich, wenn diese allein dem Zweck dient, die Übermittlung fremder Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu machen (Caching, 9 TMG). Die Haftungsprivilegierung kommt dem Anbieter jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen zugute. So darf er die Informationen nicht verändern. Er muss die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen sowie die nach anerkannten Industriestandards festgelegten Regeln zur Aktualisierung beachten. Er darf die anerkannte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten nicht beeinträchtigen. Zudem ist er verpflichtet, Informationen unverzüglich zu entfernen oder den Zugang zu sperren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass sie am Ursprungsort gelöscht oder gesperrt wurden bzw. dass ein Gericht oder eine Behörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat. KEINE HAFTUNG FÜR HOSTING ( 10 TMG) Unter Hosting versteht man das Speichern von Informationen im Auftrag eines Nutzers, der sie auch eingegeben hat. Die Bandbreite denkbarer Informationen reicht dabei von einzelnen Beiträgen in Newsgroups bis hin zu kompletten Homepages. Bei der Haftungsbeschränkung für das Hosting wird zwischen straf- und zivilrechtlichen Zusammenhängen unterschieden ( 10 TMG). In strafrechtlicher Hinsicht ist der Diensteanbieter von der Haftung befreit, wenn er keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Informationen hat. Bei zivilrechtlichen Ersatzansprüchen kommt die Haftungsprivilegierung nur zum Tragen, wenn ihm auch keine

4 Seite 4 von 6 Umstände bekannt sind, aus denen die Rechtswidrigkeit offensichtlich wird. Er haftet insoweit auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis. Zudem muss er die Informationen jeweils unverzüglich entfernen oder sperren, sobald er die entsprechende Kenntnis erlangt. Auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt, dürfte hier die Einschränkung gelten, dass Entfernung und Sperrung technisch möglich und zumutbar sein müssen. KEINE UMGEHUNG DER HAFTUNG DURCH ZUSAMMENWIRKEN VON ANBIETER UND NUTZER Die Haftungsprivilegierungen nach dem Telemediengesetz (TMG) finden keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter bei der Durchleitung fremder Informationen ( 8 TMG) oder beim Caching ( 9 TMG) absichtlich mit dem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Die Haftungserleichterung beim Hosting ( 10 TMG) greift nicht ein, wenn der Nutzer dem Dienstanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird. Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn der Anbieter die Erarbeitung von Inhalten auf konzernrechtlich selbstständige, aber vertragsgebundene Unternehmen überträgt. KEINE GESETZLICHE REGELUNG DER HAFTUNG FÜR HYPERLINKS Die umstrittene Frage, welche Verantwortlichkeit die Verwendung von Hyperlinks auslöst, wurde auch im neuen Telemediengesetz nicht geregelt. In diesem Bereich kommt der Rechtsprechung deshalb weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Betroffen sind etwa Inhaltsanbieter, die als Autoren eigene Beiträge im Internet veröffentlichen. Da der Anbieter für eigene Inhalte verantwortlich ist und sich unter Umständen auch fremde Inhalte zu eigen macht, indem er sie in entsprechender Weise in sein Angebot einbindet, ist bei der Gestaltung einer Homepage die Abgrenzung zu Fremdangeboten technisch und optisch möglichst klar darzustellen. Es ist nach den verschiedenen Möglichkeiten der Verlinkung zu unterscheiden: Bei einem Inline-Link werden eigene oder fremde Inhalte direkt in die eigenen Website eingebunden, ohne dass es zu einem Adressenwechsel kommt. Beim Betrachter entsteht der äußere Eindruck, dass der vermittelte Inhalt vom ursprünglich besuchten Seitenanbieter stammt. Bei Inline-Links ist möglichst die Zustimmung des Inhabers der verlinkten Seite einzuholen, um die Gefahr von Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstößen zu vermeiden. Da diese Inhalte leicht als eigene Inhalte des Seitenanbieters qualifiziert werden, sollte mög-

5 Seite 5 von 6 lichst ein ausdrücklicher Hinweis aufgenommen werden, dass es sich um fremde Inhalte handelt und der Anbieter keine Haftung für den Inhalt übernimmt. Beim sogenannten Framing werden mehrere Dokumente nebeneinander oder ein bestimmter Ausschnitt eines fremden Dokuments sichtbar. Hier sollte ebenfalls die Zustimmung des Inhabers der verlinkten Seite eingeholt werden. Bezüglich der Haftung kommt es darauf an, ob der Linksetzer bei den in Betracht kommenden Nutzern den Eindruck erweckt, er wolle die fremden Leistungen als eigene erbringen. Beim schlichten Bezugsquellenhinweis beispielsweise liegt ein derartiges zu Eigen machen nicht vor. Ein Surface-Link verweist auf die Homepage (Startseite) eines fremden Anbieters. Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstöße kommen hier in der Regel nicht in Betracht, da ohne weiteres erkennbar ist, dass der Besucher sich auf einer neuen Seite befindet. Es dürfen jedoch keine fremden Logos, Labels, Titel oder Marken auf der eigenen Seite verwendet werden. Bei Surface-Links handelt es sich nur um ein Bereithalten fremder Inhalte zur Nutzung. Bei einem Deep-Link wird der Besucher auf eine tieferliegende Seite des fremden Anbieters verlinkt. Hier kommt es ebenfalls darauf an, ob für den Besucher erkennbar ist, dass es sich um eine fremde Seite handelt. Allgemein lässt sich feststellen, dass Inline-Links und Framing vermieden werden sollten, während Surface-Links und Deep-Links eher unproblematisch sind, da erkennbar ist, dass man sich auf einer neuen Seite befindet. Bei Kenntnis über rechtswidrige Inhalte auf einer fremden Seite sollte der entsprechende Link sofort gelöscht werden. STRAFRECHTLICHE HAFTUNG IM TELEMEDIENGESETZ ( 16 TMG) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen 6 Abs. 2 S. 1 TMG den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht oder wer die in 5 Abs. 1 TMG vorgeschriebenen Informationen in der Anbieterkennzeichnung gar nicht, fehlerhaft oder unvollständig verfügbar hält (nähere Informationen hierzu im Merkblatt Das neue Telemediengesetz ). Auch Verstöße gegen einige datenschutzrechtlichen Vorschriften der 12 bis 15 TMG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar ( 16 Abs. 2 TMG): Danach handelt ordnungswidrig, wer die Bereitstellung von Telemedien von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung sei-

6 Seite 6 von 6 ner Daten für anderweitige Zwecke abhängig macht, sofern dem Nutzer kein anderweitiger Zugang möglich ist. Zudem ist die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ordnungswidrig, soweit diese für das Vertragsverhältnis zwischen Diensteanbieter und Nutzer, die Nutzung als solche, ihre Abrechnung oder zur Rechtsverfolgung nicht erforderlich sind; gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Löschung der Daten. Ebenso fällt hierunter die fehlende, unvollständige oder falsche Unterrichtung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung bzw. Verwendung personenbezogener Daten zu Beginn eines Nutzungsvorgangs. Schließlich handelt der Diensteanbieter insbesondere dann ordnungswidrig, wenn er nicht sicherstellt, dass der Nutzer die Nutzung jederzeit beenden kann, dass die personenbezogenen Daten unmittelbar nach Nutzungsbeendigung gelöscht oder gesperrt werden, dass die Nutzung der Telemedien vor Kenntnisnahme Dritter geschützt ist und dass die Daten bei der Nutzung verschiedener Telemedien grundsätzlich getrennt verwendet werden. Die genannten Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu belangt werden, 16 Abs. 3 TMG. Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK München für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Immobilienverwaltung plus

Immobilienverwaltung plus Immobilienverwaltung plus... mit volljuristischem Sachverstand MHLemmer - Immobilien - ass. iur. Michael H. Lemmer - Wilhelmstraße 30-35418 Buseck (Großen-Buseck) Telefon 06408 2018 - Fax 06408 4080 -

Mehr

Impressum und Kontaktdaten

Impressum und Kontaktdaten Kontaktdaten Impressum und Kontaktdaten GOSGOH ist eine Produktmarke der 3Hmed GmbH Anschrift: 3Hmed GmbH Orthopädietechnik & Sport Pforzheimer Str. 176 Eingang 3 4 D-76275 Ettlingen Telefon: +49 (0) 7243

Mehr

Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht)

Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) Sie finden das Dokument auf der Internetseite www.ihk-berlin.de unter der Dokumenten-Nr. 80379 Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) Wer geschäftsmäßig im Internet eigene oder fremde elektronische

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Teledienstegesetz vom 22. Juli 1997, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr 1 (nicht amtliche Fassung) 1 Artikel 1 und 2

Mehr

Bei der Übermittelung fremder Inhalte haftet der Diensteanbieter nicht, wenn die Voraussetzungen des 8 Abs. 1 Telemediengesetz erfüllt sind:

Bei der Übermittelung fremder Inhalte haftet der Diensteanbieter nicht, wenn die Voraussetzungen des 8 Abs. 1 Telemediengesetz erfüllt sind: Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet Telemediengesetz TMG Diensteanbieter Stand: September 2012 Erster Anknüpfungspunkt des Telemediengesetzes TMG, welches lediglich als Filter für die Haftung

Mehr

Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH. An der Autobahn Oyten. Geschäftsführer: Mario Müggenburg

Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH. An der Autobahn Oyten. Geschäftsführer: Mario Müggenburg Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH An der Autobahn 42 28876 Oyten Geschäftsführer: Mario Müggenburg Telefon: 04207 04207 9099865 Telefax: 04207 6695780 E-Mail: info@mueggenburg-maiss-gmbh.de 1 / 7 Registereintrag

Mehr

Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet Telemediengesetz TMG

Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet Telemediengesetz TMG Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Telemediengesetz TMG Diensteanbieter Erster Anknüpfungspunkt des Telemediengesetzes TMG, welches lediglich als Filter für die Haftung nach allgemeinen

Mehr

WER MUSS DIE INFORMATIONSPFLICHTEN DES TMG BEACHTEN?

WER MUSS DIE INFORMATIONSPFLICHTEN DES TMG BEACHTEN? MERKBLATT Recht und Steuern PFLICHTANGABEN IM INTERNET-IMPRESSUM Wer eine eigene Homepage (Werbeseite, Shop, Blog oder Portal) betreibt oder im Internet irgendetwas anbietet (z.b. in einem Online Portal)

Mehr

Telemediengesetz(TMG)

Telemediengesetz(TMG) Telemediengesetz(TMG) TMG Ausfertigungsdatum: 26.02.2007 Vollzitat: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083)"

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen

Mehr

Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014. Rechtswissenschaftliches Institut

Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014. Rechtswissenschaftliches Institut Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 Seite 1 XI. Provider-Haftung 1. Provider 2. Haftung 3. Access Provider 4. Haftungsprivilegierungen

Mehr

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können Impressum Angaben gemäß 5 TMG KimBo 38640 Goslar Vertreten durch: KimBo HAFTUNGSAUSSCHLUSS: HAFTUNG FÜR INHALTE Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit

Mehr

Impressum & Rechtliche Hinweise

Impressum & Rechtliche Hinweise Impressum & Rechtliche Hinweise Impressum Anbieterin dieses Dienstes GmbH & Co. KG Gerhard-Lüking-Straße 10 32602 Vlotho Tel.: +49 5733 / 798-0 Fax: +49 5733 / 798-202 E-Mail: info(at)hettich-furntech.com

Mehr

Mitmach-Web eine rechtsfreie Zone?

Mitmach-Web eine rechtsfreie Zone? Zulässigkeit und rechtliche Grenzen des Web 2.0 HRO Ansprechpartner Mitmach-Web eine rechtsfreie Zone? Rechtsanwalt Dr. Peter Katko Rechtsanwalt Dr. Ulrich Fülbier Holme Roberts & Owen Germany LLP Dr.

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015.

Rechtswissenschaftliches Institut. Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015. Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 1 Provider-Haftung 1. Grundlagen 2. Access Provider 3. Content Provider 4. Hosting Provider 5. Weitere

Mehr

Brauchen wir überhaupt Recht im Web? Rechtliches rund ums Internet. Brauchen wir überhaupt Recht im Web? Rechtsquellen. Anbieter von Mediendiensten

Brauchen wir überhaupt Recht im Web? Rechtliches rund ums Internet. Brauchen wir überhaupt Recht im Web? Rechtsquellen. Anbieter von Mediendiensten Rechtliches rund ums Internet Auch das Web ist kein rechtsfreier Raum Brauchen wir überhaupt Recht im Web? Das hilft doch nur den Abmahnvereinen und Anwälten Das Web muss frei bleiben von staatlichen Eingriffen

Mehr

2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen

2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen Die KICS - Kinder-Computer-Schule wird betrieben durch: ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung Geschäftsführer: Herr Frank Herzig Am Teichfeld 31 06567 Bad Frankenhausen fon: +49 (0) 34671 76479

Mehr

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212 MERKBLATT Recht / Steuern PFLICHTANGABEN IM INTERNET-IMPRESSUM Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212 Datum/Stand August 2013 Wer eine eigene Homepage

Mehr

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftungsausschluss (Disclaimer) Haftungsausschluss (Disclaimer) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach 8 bis 10 TMG sind

Mehr

Impressum. OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16. D-10439 Berlin. Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32. Mail: hello@otostudios.

Impressum. OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16. D-10439 Berlin. Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32. Mail: hello@otostudios. Impressum OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16 D-10439 Berlin Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32 Mail: hello@otostudios.de Geschäftsführer: Christian Heiter Inhaber: Christian Heiter, Martin

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Website gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber der Seite (im folgendem: Rettung der Südkurve) die folgenden

Mehr

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Goethestraße 27 18209 Bad Doberan Telefon: 038203/77690 Telefax: 038203/776928 Datenschutzbeauftragter Schütte, Goethestraße 27, 18209 Bad Doberan

Mehr

Formale Rahmenbedingungen für Websites

Formale Rahmenbedingungen für Websites Formale Rahmenbedingungen für Websites Vorweg: Die Zusammenstellung kann nur eine Anregung sein, welche rechtlichen Aspekte bei Webseiten greifen können eine Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt

Mehr

Medienrecht 5. Teil. Die stürmische Entwicklung der neuen Medien in den 90er Jahre erforderte rechtliche Regelungen

Medienrecht 5. Teil. Die stürmische Entwicklung der neuen Medien in den 90er Jahre erforderte rechtliche Regelungen 1 Dr. Harald Vinke Medienrecht 5. Teil G. Multimedia/Neue Medien I. Rechtliche Entwicklung 1. Ausgangslage Die stürmische Entwicklung der neuen Medien in den 90er Jahre erforderte rechtliche Regelungen

Mehr

Themenübersicht. Grundlagen: Haftung im Internet Risiko Web 2.0 Haftungsrisiken: Ein Praxisbeispiel. Passau, 8./9. November 2007.

Themenübersicht. Grundlagen: Haftung im Internet Risiko Web 2.0 Haftungsrisiken: Ein Praxisbeispiel. Passau, 8./9. November 2007. Konferenz Web 2.0 - ein Geschäftsmodell für f r die öffentliche Hand Passau, 8./9. November 2007 Fachanwalt für f r IT-Recht Justiziar Themenübersicht Grundlagen: Haftung im Internet Risiko Web 2.0 Haftungsrisiken:

Mehr

Das Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz Das Rechtsdienstleistungsgesetz Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft tritt, wird das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen. Es regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Mehr

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders JA, ich möchte Teil des heartleaders-netzwerkes sein und die Wirtschaft verändern! Ich beantrage die Mitgliedschaft als Trainer, Berater, Coach (Monatsbeitrag

Mehr

Datenschutzgerechte Website-Gestaltung. rechtliche Aspekte. Dr. Klaus Globig, Stv. LfD 28.01.2011 5. Europäischer Datenschutztag Folie 1

Datenschutzgerechte Website-Gestaltung. rechtliche Aspekte. Dr. Klaus Globig, Stv. LfD 28.01.2011 5. Europäischer Datenschutztag Folie 1 Folie 1 Folie 2 Datenschutzgerechte Website-Gestaltung rechtliche Aspekte Folie 3 Was ist eine Web-Site? Technisch handelt es sich bei einer Website um Daten, die auf elektronischem Weg über das Internet

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Die Haftung der Internet Provider nach dem Telemediengesetz

Die Haftung der Internet Provider nach dem Telemediengesetz Frederic Ufer Die Haftung der Internet Provider nach dem Telemediengesetz Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 LI Gliederung Kapitel 1 Einleitung 1 I. Das Internet als gesellschaftliches Phänomen 1 II. Überblick

Mehr

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Telefon: 05138-600 34 33 Telefax: 05138-600 34 34 Vertreten

Mehr

41. DFN Betriebstagung Forum Recht

41. DFN Betriebstagung Forum Recht 41. DFN Betriebstagung Forum Recht Haftung für fremde Inhalte im Internet 1 1.Teil: Einführung und Begriffe Multimedia-Normen II. Providertypen III. Zuordnung nach Angebot bzw. Leistung 2 1.Teil: Einführung

Mehr

1. Herausgeber. 2. Geschäftsführung Dipl.-Wi.-Ing. Markus Werckmeister (Geschäftsführer)

1. Herausgeber. 2. Geschäftsführung Dipl.-Wi.-Ing. Markus Werckmeister (Geschäftsführer) 1. Herausgeber WMC Werckmeister Management Consulting GmbH Erlenweg 11 61389 Schmitten-Dorfweil, Deutschland Telefon +49-6084-9597-90 (Fax -93) email: info@werckmeister.com 2. Geschäftsführung Dipl.-Wi.-Ing.

Mehr

Pflichtangaben im Internet-Impressum. Nr. 117/15

Pflichtangaben im Internet-Impressum. Nr. 117/15 Pflichtangaben im Internet-Impressum Nr. 117/15 Ansprechpartner: Ass. jur. Stefanie Sentner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13

Mehr

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de

Mehr

Rechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme

Rechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Rechtsfragen digitaler Bibliotheken Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Übersicht 1. Was leistet eine digitale Bibliothek? 2. Allgemeine Pflichten des Diensteanbieters

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

Impressum. Angaben gemäß 5 TMG: Vertreten durch: Kontakt: Registereintrag: Umsatzsteuer-ID: Farbenmühle mcdrent GmbH & CO. KG Hagdorn 13 45468 Mülheim

Impressum. Angaben gemäß 5 TMG: Vertreten durch: Kontakt: Registereintrag: Umsatzsteuer-ID: Farbenmühle mcdrent GmbH & CO. KG Hagdorn 13 45468 Mülheim Impressum Angaben gemäß 5 TMG: Farbenmühle mcdrent GmbH & CO. KG Hagdorn 13 45468 Mülheim Vertreten durch: Jens Müller Kontakt: Telefon: 004915168497847 E-Mail: info@mcdrent.de Registereintrag: Eintragung

Mehr

Den nachfolgenden Quellcode können Sie kopieren, um das Impressum auf Ihrer Webseite einzufügen.

Den nachfolgenden Quellcode können Sie kopieren, um das Impressum auf Ihrer Webseite einzufügen. Ihr Impressum Im Folgenden finden Sie den Textdaten für Ihr persönliches Webseiten-Impressum gemäß der von Ihnen getätigten Angaben. Sofern Sie die Inhalte gleich in HTML-Form auf Ihrer Webseite integrieren

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Wiederholungsfall Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Website unter anderem Informationen über die terroristische Vereinigung

Mehr

[Rechtssicher online handeln]

[Rechtssicher online handeln] Friedberg, 13.03.2008 [Rechtssicher online handeln] Neue Vorschriften, Entscheidungen und Lösungen www.ec-m.de Träger des EC-M Konsortialpartner 1 Transferzentrum Mittelhessen Agenda Pflichten für Diensteanbieter

Mehr

VulvaKarzinom-SHG e.v.

VulvaKarzinom-SHG e.v. Online-Selbsthilfe Rahmenbedingungen und Erfahrungen am Beispiel des Forums Referent: Ulf Röllinghoff Vortrag bei der NAKOS-Fachtagung Neue Medien Neue Selbsthilfe?! am 23.11.2010 in Berlin Gründung am

Mehr

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz Hinweise zum Datenschutz Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Lesen Sie: 1 Welche personenbezogenen Daten von YeBu erfasst werden. 2 Wie wir an Ihre Daten kommen. 3 Wozu

Mehr

http://kvu.der-norden.de/kajak/nz/bilder_nz.html

http://kvu.der-norden.de/kajak/nz/bilder_nz.html ...Kanu & Kajak Menü Titel & Autor Bilder aus Neuseeland Info zu Neuseeland Baja California Andamanensee/Thailand Bilder Neuseeland Milford Sound Doubtful Sound 1 von 6 22.05.15 15:15 Westcoast Methsantan

Mehr

Datenschutz im Internet - Die Datenschutzerklärung I. Grundsätzliches Bietet jemand einen elektronischen Informations- und/oder Kommunikationsdienst, wie etwa eine Website, eine App, Werbeemails oder Social

Mehr

Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) von Felix Banholzer Das Telemediengesetz regelt andere Teledienste als das Telekommunikationsgesetz. Daher ist eine

Mehr

Liste Gute-Unternehmen.de

Liste Gute-Unternehmen.de Liste Gute-Unternehmen.de Gute-Unternehmen.de Status Quo: Selbsterklärung komplette Bearbeitung der elf Themen Beschreibung von mindestens 10 Maßnahmen Festlegung von Verantwortlichkeiten, Zeiten und Kontrolle

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v. Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung

Mehr

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer: Haftung für Inhalte

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer: Haftung für Inhalte Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte

Mehr

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei

Mehr

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

internetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Haftung Haftung für das Verhalten Dritter Überblick über Haftung

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Gerlingen, Stand 27.05.2016 I. Allgemeines, Vertragsgegenstand, Änderungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen a) Die Firma Matthias

Mehr

Verantwortlichkeit und Haftung von Providern

Verantwortlichkeit und Haftung von Providern Verantwortlichkeit und Haftung von Providern Digital Rights Day 2007 an der Hochschule der Medien Stuttgart Themenüberblick Provider: Diensteanbieter im weitesten Sinne, die fremde Inhalte speichern bzw.

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

FREY RECHTSANWÄLTE. Strategische Beratung Rechtsmanagement

FREY RECHTSANWÄLTE. Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE Kaiser-Wilhelm-Ring 40, 50672 Köln Tel. +49 221 420748 00 Fax +49 221 420748 29 Email info@frey.tv www.frey.tv 19. medienforum.nrw

Mehr

Rechtliche Fallstricke im Rechenzentrum

Rechtliche Fallstricke im Rechenzentrum Rechtliche Fallstricke im Rechenzentrum Datenschutz Haftung für Inhalte Spam und E-Mail-Filterung Dr. Hendrik Schöttle Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht 24. Juni 2010 Übersicht Datenschutz Haftung für

Mehr

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff. Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren

Mehr

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Stand: Jänner 2015 Stand: Jänner 2015 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Nutzungsbedingungen und -rechte 3 2. Rechte an Software, Dokumentation und sonstigen

Mehr

Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.

Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen. Vermittlerprofil gemäß den Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinie Ihr Versicherungsmakler im Profil: Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten

Mehr

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04. November 2011) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Geltungsbereich Vertragspartner Angebot und Vertragsschluss Vertragsrecht Widerrufsrecht Haftungsausschluss/

Mehr

Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz (TMG) Telemediengesetz (TMG) TMG Ausfertigungsdatum: 26.02.2007 Vollzitat: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324)

Mehr

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen 5. Telekommunikation, Medien und Rundfunk Hier finden Sie Musterschreiben an Telekommunikationsunternehmen, an Anbieterinnen und Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten (Telemedien) und den

Mehr

8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES

8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES 8 PROBLEMPUNKTE BEI DER ERSTELLUNG VON WEBSITES AUSWAHL DER DOMAIN REGISTRIERUNG DER DOMAIN GESTALTUNG DER WEBSITE LINKS ZU ANDEREN WEBSITES BANNER- UND POPUP-WERBUNG METATAGS ABRUFBARKEIT DER WEBSITE

Mehr

Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website

Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website Teilnahmebedingungen Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website www.zeig-uns-deine-heimat.de 1. Wettbewerb 17.05.2016 bis 31.07.2016 1.1 Die COMPASS GmbH führt einen Video-Wettbewerb über die eigens

Mehr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 211873639

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 211873639 Angaben gemäß 5 TMG: Eureka Versicherungsmakler GmbH Treskowallee 125 10318 Berlin Geschäftsführer: Herr Andreas Übel Herr Sebastian Große Telefon: +49 (30) 293 799-0 Telefax: +49 (30) 293 799-20 E-Mail:

Mehr

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen.

Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen. Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Name der verantwortlichen

Mehr

Vom 2009. Artikel 1. Änderung des Telemediengesetzes

Vom 2009. Artikel 1. Änderung des Telemediengesetzes E n t w u r f e i n e s E r s t e n G e s e t z e s z u r Ä n d e r u n g des T e l e m e d i e n g e s e t z e s ( 1. T e l e m e d i e n ä n d e r u n g s g e s e t z ) 1 Vom 2009 Der Bundestag hat das

Mehr

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS 1. Teilnahmevoraussetzungen 1.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Landwirte, der Landhandel und Betreiber von Biogasanlagen mit Betriebssitz in Deutschland.

Mehr

Scheidet ein Agentur-Mitarbeiter mit Zugang zum ServicePool aus der Agentur aus, so ist dies dem ServicePool-Team umgehend mitzuteilen.

Scheidet ein Agentur-Mitarbeiter mit Zugang zum ServicePool aus der Agentur aus, so ist dies dem ServicePool-Team umgehend mitzuteilen. 1. Geltungsbereich und Zugangsberechtigung Bei der Webseite handelt es sich um ein Angebot der Volkswagen AG (nachstehend Volkswagen ServicePool genannt). Eine Zugangsberechtigung zu diesem ServicePool

Mehr

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h.

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h. Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h. Stelzhamergasse 4/9 1030 Wien Österreich Geschäftsführer: Franz Klar Leitung:

Mehr

OBLADEN. Sächsisches Staatsministerium des Inneren 01095 Dresden. A B M A H N U N G kino.to

OBLADEN. Sächsisches Staatsministerium des Inneren 01095 Dresden. A B M A H N U N G kino.to OBLADEN R E C H T S A N W A L T Sächsisches Staatsministerium des Inneren 01095 Dresden OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte Büro Köln RA Philipp Obladen Ubierring 43 50678 Köln Tel. 0221.789 529-80 Fax. 0221.789

Mehr

TMG- RefE. Welche Folgen hä3e die geplante Gesetzesänderung für Freifunk? Reto Mantz h3p://www.offenenetze.

TMG- RefE. Welche Folgen hä3e die geplante Gesetzesänderung für Freifunk? Reto Mantz h3p://www.offenenetze. TMG- RefE Welche Folgen hä3e die geplante Gesetzesänderung für Freifunk? 16.5.2015 Reto Mantz Twi3er: @offenenetze h3p://www.offenenetze.de CC- BY (DE) h3p://creaqvecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

Wettbewerbsrecht, Internetrecht. Webseite, Impressum, Anbieterkennzeichnung, Vorschaltseite, Wartungsseite, Baustellenseite

Wettbewerbsrecht, Internetrecht. Webseite, Impressum, Anbieterkennzeichnung, Vorschaltseite, Wartungsseite, Baustellenseite Gericht LG Düsseldorf Aktenzeichen 12 O 312/10 Datum 15.12.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Wettbewerbsrecht, Internetrecht Webseite, Impressum, Anbieterkennzeichnung, Vorschaltseite,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostingverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostingverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostingverträge der 2raumwelten Grabowski & Schwiebert GbR Präambel 1. Die Grabowski & Schwiebert GbR, vertreten durch die Gesellschafter Christjan Grabowski und Helge Schwiebert,

Mehr

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Datenschutz-Erklärung

Datenschutz-Erklärung Datenschutz-Erklärung Das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart nimmt den Datenschutz ernst und misst dem Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte hohe Bedeutung bei. Wir verpflichten uns zur Einhaltung

Mehr

Datenschutz in der Anwaltskanzlei

Datenschutz in der Anwaltskanzlei Gerhard Dobmeier Datenschutz in der Anwaltskanzlei Theorie und Forschung, Bd.807 Rechtswissenschaften, Bd.127 S. Roderer Verlag, Regensburg 2004 Ili Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand der Arbeit 1 I. Einleitung

Mehr

GLASFASERNETZ DATACENTER RHEIN-NECKAR RHEIN-NECKAR-CLOUD MULTIMEDIA DATENSCHUTZHINWEISE DER MANET GMBH DSH_MA_08201506

GLASFASERNETZ DATACENTER RHEIN-NECKAR RHEIN-NECKAR-CLOUD MULTIMEDIA DATENSCHUTZHINWEISE DER MANET GMBH DSH_MA_08201506 DSH_MA_08201506 Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und Produkten. Datenschutz und Datensicherheit für unsere Kunden haben für die MAnet GmbH ( MAnet ) einen hohen Stellenwert.

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

1 Website Impressumsund Informationspflichten, Haftung

1 Website Impressumsund Informationspflichten, Haftung 1 Website Impressumsund Informationspflichten, Haftung 1/1 Allgemeine Informationspflicht (Impressumspflicht) 5 TMG übernimmt die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter gemäß 6 Satz 1 TDG.

Mehr

UNERBETENE KOMMUNIKATION IM DETAIL

UNERBETENE KOMMUNIKATION IM DETAIL UNERBETENE KOMMUNIKATION IM DETAIL Was versteht man unter unerbetener Kommunikation? Anrufe, Telefaxe und elektronische Post (zb E-Mails, SMS) als Massensendung oder zu Werbezwecken bedürfen der vorherigen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de"

Allgemeine Geschäftsbedingungen einfachverheiratet.de Allgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de" I. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Hochzeitsportals einfachverheiratet.de durch Verbraucher, die

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 19 vom 01.06.2006 - Die Stadt Passau

Mehr

Erfolgreich mit Sozialen Medien - Rechtliche Aspekte. von Rechtsanwalt Martin Hahn Händlerbund Rechtsabteilung

Erfolgreich mit Sozialen Medien - Rechtliche Aspekte. von Rechtsanwalt Martin Hahn Händlerbund Rechtsabteilung Erfolgreich mit Sozialen Medien - Rechtliche Aspekte von Rechtsanwalt Martin Hahn Händlerbund Rechtsabteilung 1 Herzlich Willkommen! 2 Themen: 1. Impressums- und andere Informationspflichten 2. Wettbewerbs-,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Hinweisblatt. zum Versand von E-Mail-Werbung

Hinweisblatt. zum Versand von E-Mail-Werbung Bei der Versendung von bzw. E-Mail-Newslettern an Ihre Kunden müssten Sie folgendes beachten: 1. Versendung mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung a) Die Einwilligung des Adressaten für ist erforderlich,

Mehr

Nicht die Finger verbrennen!

Nicht die Finger verbrennen! Jugendwerkwoche Augsburg 28.2. - 2.3.2011 Anton Knoblauch, Bayer. Innenministerium Nicht die Finger verbrennen! Rechtliches zum Thema Internetauftritt und Webpräsenz Um was geht es? Was ist beim Aufbau

Mehr

Aumontzey: Ferienhaus in den Vogesen

Aumontzey: Ferienhaus in den Vogesen Haustyp: Bauernhaus Etagenanzahl: 2 Nutzfläche ca.: 350 m² Küche: Einbauküche Bad: Dusche Anzahl Schlafzimmer: 5 Anzahl Badezimmer: 1 Terrasse: 1 Gäste-WC: ja CaaDirect GmbH Herr R. Schmitt 4051 Basel

Mehr

Den nachfolgenden Quellcode können Sie kopieren, um das Impressum auf Ihrer Webseite einzufügen.

Den nachfolgenden Quellcode können Sie kopieren, um das Impressum auf Ihrer Webseite einzufügen. Ihr Impressum Im Folgenden finden Sie den Textdaten für Ihr persönliches Webseiten-Impressum gemäß der von Ihnen getätigten Angaben. Sofern Sie die Inhalte gleich in HTML-Form auf Ihrer Webseite integrieren

Mehr