Landschaftsplan Netphen. 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung -

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1 Landschaftsplan Netphen 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung -

2 7 Landschaftsplan (zu 11 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität sind im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Dabei sind die sich aus den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Anforderungen untereinander und gegenüber den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen gerecht abzuwägen. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. 2

3 Planungsvorgaben für den Landschaftsplan Landesentwicklungsplan und Regionalplan Bauleitplanung der Kommune Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege Europäisches ökologisches Netz / NATURA2000 3

4 Inhalte des Landschaftsplanes ( 7 LNatSchG) 1. die Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft ( 10), 2. die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft ( 20 Absatz 2, 23, 26, 28, 29 des Bundesnaturschutzgesetzes), 3. die Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds ( 21 des Bundesnaturschutzgesetzes), 4. besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung ( 12) und 5. die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen ( 13), insbesondere zur Förderung der Biodiversität. 4

5 1. Beteiligungsphase Bürgerbeteiligung ( 16 LNatSchG) Stellungnahmen der TÖB Auswertung der Anregungen und Überarbeitung Beteiligung der Gremien des Kreises 5

6 2. Beteiligungsphase Offenlegung ( 17 LNatSchG) Stellungnahmen der TÖB Auswertung der Anregungen und Überarbeitung Satzungsbeschluss Anzeige b. Bezirksregierung Bekanntmachung / Inkrafttreten 6

7 Möglichkeiten zur Einsichtnahme und Beteiligung Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom Auslegung der Unterlagen Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung Netphen, Rathaus unter Eingabe des Suchbegriffs: Landschaftsplan Netphen 7

8 Bürgersprechtage und -orte (Mi.) Netphen Rathaus, Ratssaal (Do.) Dreis-Tiefenbach Dreisbachhalle,100- Mann-Raum (Mo.) Deuz Alter Bahnhof Deuz (Di.) Hainchen Bürgerhaus (Do.) Nenkersdorf Dorfgemeinschaftshalle (Mo.) Eckmannshausen - Kath. Pfarrheim Uhrzeit: jeweils Uhr 8

9 Mögliche Planungs- und Zeithorizonte 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (II/III ) Prüfung der Anregungen/Bedenken (III/IV ) Überarbeitung des Planentwurfs (IV ) Gremienbeteiligung (I ) Offenlegungsbeschluss durch Kreistag (I ) 2. Entwurf Offenlegung (II/III ) - Prüfung der Anregungen/Bedenken (III ) - Überarbeitung des Planentwurfs (III/IV ) - Gremienbeteiligung ( IV 2018) - Satzungsbeschluss durch Kreistag (IV ) - Anzeige bei der Bezirksregierung (I 2019) - Inkrafttreten des Landschaftsplanes (I/II 2019) 9

10 Veränderungen gegenüber Entwurf 2004 Reduzierung der Schutzgebietsanzahl/- flächen: (NSG Alter Bach, Abgrenzungsänderungen an NSGs, Streichung NDs, LBs) Änderung der Regelungen (Verbote) Streichung der Uferrandstreifen in NSG Streichung der Umbruchverbotszonen Verzicht auf Brachflächenfestsetzung Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) 10

11 Aufbau / Struktur des Landschaftsplanes Textteil Band 1 Schutzobjekte Band 2 Entwicklungsziele, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Band 3 Umweltbericht Kartenteil Festsetzungskarte 1 Schutzobjekte Festsetzungskarte 2 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Entwicklungskarte Entwicklungsziele Karte Gesetzlich geschützte Flächen ) 11

12 Festsetzungskarte 1 : Geschützte Teile von Natur und Landschaft ( BNatSchG) Naturschutzgebiete (NSG) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Naturdenkmale (ND) Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) 12

13 Regionalplandarstellungen Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Ziel 20 (1) Die BSN sind entweder in ihrer Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete festzusetzen oder über langfristigen Vertragsnaturschutz zu sichern. 13

14 Naturschutzgebiete (NSG) N 1 Siegaue (30,1 ha) N 2 Auenwald (25,0 ha) N 3 - Gillerstal am Rothaarkamm (66,3 ha) N 4 - Netphener Rothaarkamm und Wiesentäler (2.031 ha) N 5 - Birkenborn (40,3 ha) N 6 - Grünland südlich Irmgarteichen (12,9 ha) 14

15 Weitere Schutzobjekte und -flächen 1 Landschaftsschutzgebiet (LSG) 10 Naturdenkmale (Einzelbäume und Felsen) 44 Geschützte Landschaftsbestandteile 15

16 Landschaftsschutzgebiet (LSG) Vorgaben des Regionalplanes: Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sind in ihren wesentlichen Teilen als Landschaftsschutzgebiete festzusetzen. Ziele des Landschaftsschutzgebietes: - Erhaltung vorhandener Landschaftsstrukturen für den Naturhaushalt und die Erholungseignung - Sicherung der Kulturlandschaft - Steuerung von Anträgen zur Erstaufforstung - Nachhaltige Optimierung erforderlicher Eingriffe in Natur und Landschaft 16

17 44 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) 9 Gebiete mit Gesamtbestand an Objekten 24 Baumreihen, Wald und Gehölzbestände 3 Obstwiesen und -weiden 2 Quellen und Fließgewässer 6 Bergbaustollen 17

18 Landwirtschaftliche Nutzung im NSG Grundschutz und Verträge (KLP) Keine Einschränkungen oder Vorgaben zur Nutzungsart und -intensität Mahdhäufigkeit und -termine, Düngungsintensität, Beweidungszeitpunkte und Beweidungsdichte Entschädigungsverpflichtungen Ausgleichszahlungen (bis 130 /ha/jahr) Bewirtschaftungsempfehlungen 18

19 Land- und Forstwirtschaft im LSG Bestandsschutzregelung - Keine Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung - Keine Einschränkungen oder Vorgaben zur Nutzungsart und -intensität Mahdhäufigkeit und -termine Düngungsintensität Beweidungszeitpunkte und Beweidungsdichte Acker- oder Grünlandnutzung 19

20 Festsetzungskarte 2 : Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Anpflanzungen (A) Maßnahmen an Fließgewässern (G) Maßnahmen an Teichen (T) Umwandlung von Nadelholzbeständen (W) Pflege von Grünlandflächen (P) Anlage und Entwicklung von Waldrändern (M) Sonstige Maßnahmen (S) 20

21 Festsetzungskarte 2 : Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 21

22 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Freiwilligkeitsprinzip (Vertragsnaturschutz) keinerlei Verpflichtungen für den Eigentümer Entschädigungszahlung für wirtschaftliche Nachteile Finanzierung und Umsetzung durch den Kreis Realisierung nur nach Abschluss von Verträgen oder : Überwiegend Anrechenbarkeit als Ausgleichsmaßnahme / Ökokonto-Maßnahme 22

23 Freiwillige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen In diesem Landschaftsplan sind folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nach 13 LNatSchG vorgesehen: Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Anzahl Gesamtfläche/-länge A - Anpflanzungen, davon: 8 W W Einzelbäume 15 Baumreihen m Hecken und Gehölzstreifen m - Umwandlung von Nadelholzbeständen in Grünland oder Brachflächen (Kategorie I), davon 9,0 ha Weihnachtsbaumkulturen - Umwandlung/Umbau von nicht standortgerechten Beständen in standortgerechtes Laubholz oder Sukzessionsflächen (Kategorie II) 42 13,0 ha 46 43,2 ha T - Maßnahmen an Teichen 43 15,6 ha G - Maßnahmen an Quellen und Fließgewässern m M - Anlage, Pflege und Entwicklung von Waldrändern m P - Bewirtschaftung oder Pflege von Grünlandflächen ,7 ha S - Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ,6 ha Summe ,1 ha 23

24 Entwicklungskarte : Entwicklungsziele für die Landschaft 24

25 Karte 4 : Gesetzlich geschützte Flächen Nachrichtliche Darstellung NATURA2000 / FFH-Gebiete Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile ( 39 LNatSchG) Wildnisentwicklungsgebiete ( 40 LNatSchG) Geschützte Alleen ( 41 LNatSchG) 25

26 Karte 4 : Gesetzlich geschützte Flächen 26

27 Nutzungsmöglichkeiten des Landschaftsplanes Plan enthält einen umfangreichen Fundus möglicher Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen für Bauleitplanverfahren für Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren (z.b. Straße) für das Ökokonto Bauleitplanverfahren erfordern keine zusätzliche Gremienbeteiligung Förderungsmöglichkeiten der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch das Land und Europäische Union 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

29 NSG Siegaue 29

30 NSG Auenwald 30

31 NSG Gillerstal am Rothaarkamm 31

32 NSG Netphener Rothaarkamm und Wiesentäler 32

33 NSG Birkenborn 33

34 NSG Grünland südlich Irmgarteichen 34

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