Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Kreisausschuss TOP Kreistag TOP TOP TOP

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1 Vorlage Nr. 253 /WP09 öffentliche Sitzung Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Kreisausschuss TOP Kreistag TOP TOP TOP Vorschläge zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom bis Der Präsident des Sozialgerichts Duisburg bittet mit Schreiben vom um die Aufstellung einer Vorschlagsliste gemäß 14 SGG zur Benennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom bis zum Für die neue Amtszeit sind laut Mitteilung des Sozialgerichtes voraussichtlich 5 durch den Kreis Kleve vorzuschlagende ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu berufen. Die doppelte Anzahl, d.h. 10 Personen, sind vorzuschlagen. Es ist zulässig und erwünscht, Personen vorzuschlagen, die bereits als ehrenamtliche Richterinnen/ Richter tätig gewesen sind. Ehrenamtliche Richterinnen/ Richter, deren Amtszeit zum endet, sind: Giesen, Heinz; Meisenweg 21; Geldern Gorißen, Marion; Dürerstraße 38a; Kleve Kersten, Gertrud; Kirchstraße 18; Kranenburg Krebber, Dr,. Klaus; Theodor-Heuss-Straße 20; Emmerich am Rhein Looschelders, Herbert; Am Forstgarten 18; Kleve Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben, und solche, die Mitglied eines Widerspruchsausschusses sind, sollen nicht benannt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass einige ehrenamtliche Richterinnen und Richter infolge sonstiger Belastungen oft den Ladungen zur Teilnahme an den Verhandlungen nicht Folge leisten können. Aus diesem Grunde sollen vorrangig solche Personen vorgeschlagen werden, bei denen aller Voraussicht nach solche Hinderungsgründe nicht oft bestehen. Es kann damit gerechnet werden, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter etwa vier- bis sechsmal jährlich zu Sitzungen eingeladen werden.

2 - 2 - Das Amt der ehrenamtlichen Richterin/des ehrenamtlichen Richters bei dem Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat ( 16 Abs. 1 SGG). Persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus 17 und 18 SGG sowie aus 21 bis 23 VwGO. Hiernach sind vom Amt der ehrenamtlichen Richterin/des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht ausgeschlossen: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, Personen, die nicht das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Zu Ziffer 3. wird darauf hingewiesen, dass der Begriff des öffentlichen Dienstes nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen weit auszulegen ist. U. a. gelten die Angestellten folgender Organisationen in diesem Sinne als Angestellte im öffentlichen Dienst: Sparkasse, Landesbank Nordrhein-Westfalen, Bundesknappschaft, Innungskrankenkasse, Ärztekammer, Landschaftsverband, Handwerkerschaft. Gleiches gilt für Angestellte (Geschäftsführer/- Geschäftsführerinnen) von Ratsfraktionen und leitende Angestellte von Gesellschaften, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden (z. B. WestLB AG, Stadtwerke- AG u. ä.). Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften (Kindergarten, Bibliothek, Schule) fallen nicht unter die Regelung des 22 Nr. 3 VwGO. Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sind allerdings wählbar, sobald sie im Ruhestand bzw. Rentnerin oder Rentner oder lediglich als Ehrenbeamte tätig sind. Im

3 - 3 - öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeiter können dagegen auch während der aktiven Beschäftigungszeit zu ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern berufen werden. Die Berufung zum Amt der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters dürfen gemäß 23 VwGO ablehnen: Geistliche und Religionsdiener, Schöffen und andere ehrenamtliche Richter, Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind, Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, Personen, die die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht haben. In besonderen Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der Übernahme des Amtes befreit werden. Die Vorschlagsliste ist dem Sozialgericht Duisburg bis zum vorzulegen. Sie muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Beruf/Arbeitgeber, Mitteilung, ob bereits eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter ausgeübt wurde Bei der Berufsbezeichnung sind Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter usw. zu vermeiden; bei Rentnern und Pensionären ist auch die frühere Berufsbezeichnung anzugeben. Zur Erstellung der Liste stehen den Kreistagsfraktionen folgende Vorschlagsrechte zu: CDU 5 SPD 2 FDP 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 DIE LINKE 1 Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag Vorschläge zur Aufstellung der Vorschlagsliste vorzulegen. Beschlussvorschlag:

4 - 4 - Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom bis werden folgende Personen benannt: Herr Heinz Giesen, Meisenweg 21, Geldern, Tel /8338 Geb , selbst. Handwerksmeister Frau Gertrud Kersten, Kirchstr. 18, Kranenburg, Tel /5496 Geb , Fachlehrerin Herr Dr. Klaus Krebber, Theodor-Heuss-Str. 20, Emmerich am Rhein, Tel /3454 Geb , Arzt (heute Rentner) Frau Christel Sager, In de Wyenhorst 29, Geldern, Tel /2782 Geb , Kauffrau (heute Hausfrau) Herr Peter Poell, Hinter der Mauer 75, Goch, Tel /98222 Geb , selbst. Konditormeister (heute Rentner) Frau Waltraud Kokon, Gelderner Str. 22, Issum, Tel / Geb , Rentnerin/Kaufmännische Angestellte Frau Brigitte Wucherpfennig, Weyerstege 38, Kleve, Tel /28803 Geb , Rentnerin/Chemielaborantin Frau Marion Gorißen, Dürerstraße 38a, Kleve, Tel /48899 Geb , Hausfrau Herr Herbert Looschelders, Am Forstgarten 18, Kleve, Tel / Geb , Sozialarbeiter Frau Carolin Neumeyer, Weststr. 22, Kerken, Tel. 0172/ Geb , Rechtsanwaltsfachangestellte Kleve, Kreis Kleve Der Landrat 1.2

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