380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

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1 80/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 Alternativenprüfung für den Bereich Froschgrundsee Deckblatt Anhang 2 zum Erläuterungsbericht Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bernecker Str Bayreuth Auftragnehmer: Planungsgruppe Landespflege Bearbeitung: Dr. Ilse Albrecht August 201 Juli 2014 Kleine Düwelstr Hannover Tel. (0511) Fax (0511) Internet: Mail: info@pglandespflege.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangspunkt und rechtlicher Rahmen Beschreibung der Ausführungsvarianten Freileitungsvarianten Erdkabelvarianten... 4 Variantenvergleich Kriterien Variantenvergleich Anwendung Kriterien Wirtschaftlichkeit und Technik Zusammenfassendes Ergebnis Kriterien Wirtschaft und Technik Umwelt- und naturschutzfachliche Aspekte, Wohnumfeldstörungen Zusammenfassendes Ergebnis Umwelt- und naturschutzfachliche Aspekte, Wohnumfeldstörungen Quellen Anhang 1: Sichtbarkeitsanalyse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Technische Daten der beiden Freileitungsvarianten und... 4 Tab. 2: Technische Daten der Erdkabelvarianten

3 1 Ausgangspunkt und rechtlicher Rahmen Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO plant die Errichtung und den Betrieb einer 80-kV- Leitung von der Landesgrenze Bayern / Thüringen bis zum Umspannwerk Redwitz. Die Leitung ist unter Ziff. 4 der Anlage zum EnLAG als Vorhaben nach 1 Abs. 1 EnLAG, für das ein vordringlicher Bedarf besteht, aufgeführt. Die 80-kV-Leitung Altenfeld Redwitz gehört zu den vier Pilotvorhaben nach 2 Abs. 1 EnLAG, für die der Einsatz eines Erdkabels auf einem Teilabschnitt unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, um den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene zu testen. Für dieses Vorhaben wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und im Mai 2008 mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, dabei wurde dem Korridor West der Vorzug gegeben, der einen Übergabepunkt zur geplanten 80-kV-Leitung der 50Hertz nördlich des Froschgrundsees vorsieht. Der im Raumordnungsverfahren entwickelte Trassenkorridor quert den Froschgrundsees in Parallelführung zur ICE-Talbrücke. Im Rahmen der Alternativen- und Variantenprüfung müssen im Planfeststellungsverfahren sich anbietende Alternativlösungen in die Abwägung einbezogen werden, sie müssen mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden und schließlich darf - auf der Ebene des Abwägungsergebnisses - die Bevorzugung einer Lösung nicht auf einer Bewertung beruhen, die zur objektiven Gewichtigkeit der von den möglichen Alternativen betroffenen Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, B 10/09, juris Rn. 5; BVerwG, VR 9/07, BVerwG, a 5/97, BVerwGE 107, 142; BVerwG, C 4/95, BVerwGE 100, 28). Kommen Alternativlösungen ernsthaft in Betracht, so hat die Planfeststellungsbehörde sie als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen/Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange unter Einschluss des Gesichtspunkts der Umweltverträglichkeit einzubeziehen (vgl. Erläuterungsbericht). Die Planfeststellungsbehörde ist allerdings nicht verpflichtet, die Prüfung der Alternativen/ Varianten bis zuletzt offen zu halten. Sie ist vielmehr befugt, eine Alternative/Variante, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Stadium des Verfahrens auszuscheiden. Dabei gilt, dass eine Abwägung nicht bereits dann fehlerhaft ist, wenn sich später her-ausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern vielmehr erst dann, wenn sich die ausgeschiedene Lösung als vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (vgl. Erläuterungsbericht). Nach diesen Maßstäben sind zwei Freileitungsvarianten und verschiedene Varianten für die alternative Ausführung als Erdkabel auf Vor- und ggf. Nachteile zu untersuchen, um die Variante und Ausführungsweise zu evaluieren, die öffentlichen und privaten Interessen am besten Rechnung trägt. Um die Vor- und Nachteile einer Ausführung als Erdkabel zu betrachten, hat die Firma K2E eine Machbarkeitsstudie (201) erstellt. Ggf. mögliche Erdverkabelungen sollen im Folgenden im Hinblick auf ihre Folgen für Natur und Umwelt beurteilt werden und einer Freileitungslösung gegenüber gestellt werden. 2

4 2 Beschreibung der Ausführungsvarianten 2.1 Freileitungsvarianten Für die Querung des Froschgrundsees sind zwei Freileitungsvarianten möglich. Die Variante verläuft westlich der ICE-Talbrücke auf der der Ortschaft Weißenbrunn zugewandten Seite in einer Entfernung von mindestens 285 Meter zum nächstgelegenen, vorhandenen Wohnhaus. In einem Abstand von unter 400m zur Leitung liegen bei dieser Variante insgesamt 4 Wohngebäude und zwar in einem Gebiet, das überwiegend dem Wohnen dient. Abgesehen von den auch in der Variante gegebenen Auswirkungen auf das Landschaftsbild weist die Variante keine schwerwiegenden naturschutzfachlichen Konflikte auf. Alle Masten können außerhalb von Schutzgebieten bzw. naturschutzfachlich ansonsten sensiblen Bereichen errichtet werden. Das FFH-Gebiet Tal der oberen Itz sowie das Naturschutzgebiet Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn vorm Wald wird - ohne relevante Beeinträchtigung - nur auf einem kleinen Teilstück überspannt. Die Variante ist indes länger als die Variante. Technisch machbar aber erschwerend ist, dass die Bahnstrecke in der Variante A 1 zweimal gekreuzt werden muss. Die Variante verläuft östlich und auf der Weißenbrunn abgewandten Seite der neuen Eisenbahnbrücke und überspannt ebenso das FFH-Gebiet und das Naturschutzgebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen der Gebiete können auch für diese Variante ausgeschlossen werden. Zwischen dem letzten Mast südlich des Froschgrundsees und dem See wird allerdings ein Teil des FFH- Gebiets/NSG überspannt, in dem sich eine Graureiher-Kolonie befindet. Etwaig daraus resultierende artenschutzfachliche Konflikte können durch Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen so weit gemindert werden, dass artenschutzrechtliche Verbote auszuschließen sind. Die Variante stellt sich somit unter naturschutzfachlichen Aspekten etwas ungünstiger dar als die Variante. Sie liegt allerdings in etwas größerer Entfernung zu Weißenbrunn und ist technisch weniger aufwändig. Beide Varianten beginnen mit Mast 101, verzweigen sich dort und werden bei Mast 108 wieder zusammen geführt. Bei beiden Varianten wird das Tal der Itz, in dem sich der Froschgrundsee aufgrund des zum Zwecke des Hochwasserschutzes angelegten Dammes entwickelt hat, mit einem Spannfeld überspannt. Die dazugehörigen Maste werden jeweils auf den gegenüberliegenden höheren Lagen errichtet. Die Höhenlage der Leiterseile ist bei beiden Varianten so bemessen, dass sich die Leiterseile in Spannfeldmitte in Höhe der Fahrbahn der ICE-Trasse befinden, also kaum in den Bogen der Talbrücke hinabhängen noch das Brückenbauwerk deutlich überragen.

5 Tab. 1: Technische Daten der beiden Freileitungsvarianten und (Mast 101/101A 111/111A) Variante (Froschgrundsee West) Variante (Froschgrundsee Ost) Trassenlänge der Varianten 4.022,7 m.797,4 m.795,7 m Anzahl der Maste Spannfeldlänge Froschgrundsee Masthöhen nördl. u. südl. Froschgrundsee Höhe Erdseilspitze ünn 8 11 Maste, 4 7 Tragmaste, 4 Abspannmaste 580,0 m 565,72 m 7,50 (Mast 10A) und 76,50 m 67,50 m (Mast 104A) Mast 10A: 460,5 m ünn Mast 104A: 447, m 456, m ünn 8 11 Maste, 4 6 Tragmaste, 4 5 Abspannmaste 70,50 (Mast 10) und 7,50 m (Mast 104) Mast 10: 451,4 m ünn Mast 104: 449,1 m ünn Kreuzung ICE-Trasse 2malige Kreuzung ICE-Trasse keine Kreuzung 2.2 Erdkabelvarianten Für den Bereich Froschgrundsee kommen theoretisch fünf Varianten sowie eine Untervariante für eine Erdverkabelung in Betracht. Dabei werden entsprechend der Effizienzvorstellung des Gesetzgebers in der Begründung zum EnLAG jeweils ca. km-abschnitte angestrebt, wobei die Variante einen kürzeren Abschnitt als km vorsieht. Varianten 1 und 2 queren den Froschgrundsee mit einer Unterbohrung, Varianten, 4 und 5 queren das Tal der Itz nordwestlich des Froschgrundsees und werden nahe am Ortsrand von Weißenbrunn entlang geführt. Ansonsten unterscheiden sich die 5 Varianten in der Länge der Erdverkabelungsstrecke und in der Lage der südlichen Kabelübergangsanlage. Kosten und bautechnische Daten zum 80-kV-Erdkabel sind der Machbarkeitsstudie (K2E 201) zu entnehmen. Die folgende Tab. 2 enthält technische Daten und sonstige Angaben zu den jeweiligen Erdverkabelungs-Varianten. 4

6 Tab. 2: Technische Daten der Erdkabelvarianten Variante 1 Variante 2 Variante Variante Variante 4 Variante 5 Trassenlänge Erdkabel 2,72 km 2,44 km,16 km 1,1 km 2,87 km 2,8 Lage KÜA 1 Westlich des Feldwegs Östlich des Feldwegs Östlich des Feldwegs Östlich des Feldwegs wie Variante 1 wie Variante 1 Lage KÜA 2 Anzahl Unterbohrungsabschnitte Westlich der ICE-Trasse südl. eines Feldweges zwei aufeinander folgende Horizontalbohrungen, Unterbohrung St 2206 ( x), NSG und Hang am Ostrand von Weißenbrunn Östl. der ICE-Trasse u. nördl. der Straße von Fornbach nach Fischbach zwei aufeinander folgende Horizontalbohrungen, Unterbohrung Froschgrundsee, St 2206, Pöppelholz Östl. der ICE-Trasse u. südl. der Straße von Fornbach nach Fischbach zwei aufeinander folgende Horizontalbohrungen, Unterbohrung Froschgrundsee, St 2206, Pöppelholz Östl. der ICE-Trasse u. südwestl. des Froschgrundsee eine Horizontalbohrung, Unterbohrung Froschgrundsee, St 2206 wie Variante 2 wie Variante 2 zwei aufeinander folgende Horizontalbohrungen, Unterbohrung St 2206 ( x), NSG und Hang am Ostrand von Weißenbrunn. Eine Horizontalbohrung zur Kreuzung der ICE- Trasse eine Horizontalbohrung, Unterbohrung St 2206 ( x), NSG und Parkplatz. Eine Horizontalbohrung zur Kreuzung der ICE- Trasse Länge Unterbohrung 457 m, 05 m 710 m, 70 m 615 m, 480 m 615 m 457 m, 05 m, 190 m 60 m, 190 m max. Überdeckung Unterbohrung (ugok) Kreuzung ICE-Trasse 12,7 m, 21 m 17,6 m, 24 m 17,2 m, 26,2 m 17,2 m 21 m, 12,2 m 12,7 m, 12,2 m 1mal nördl Froschgrundsee nein nein nein 1mal nördl Froschgrundsee 1mal südl. Pöppelholz wie Variante 4 Gesamtkosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro 5

7 Variantenvergleich.1 Kriterien Variantenvergleich Im Rahmen dieses Variantenvergleichs werden die zwei in Frage kommenden Freileitungsvarianten sowie die sechs Kabelvarianten auf ihre Folgen für Natur und Umwelt untersucht. Weitere Kriterien sind technische Machbarkeit, Übertragungssicherheit und Kosten. Als Kriterium für die Beurteilung der technischen Machbarkeit ist insbesondere relevant, ob eine Standarderdverkabelung möglich ist, also die Verlegung des Erdkabels in ebenem Gelände und weitgehend in offener Bauweise erfolgen kann, oder ob besondere technische Anforderungen bestehen oder Hindernisse auftreten, die erhöhte Risiken bergen, mit höheren Kosten verbunden sind oder die Übertragungssicherheit gefährden. Soweit ein höherer technischer Aufwand oder höhere Kosten entstehen, ist dies ins Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Nutzen, z.b. für die Umweltschutzgüter zu setzen und zu bewerten. Die betrachteten technischen und wirtschaftlichen Aspekte sowie die Aspekte der Umweltfolgen werden in Kriterien umgesetzt (s. Tab. und Tab. 4) und der Gegenüberstellung zugrunde gelegt. Tab. 1: Kriterien für den Beurteilungsbereich Wirtschaftlichkeit und Technik Beurteilungsbereich Kriterium Messgröße bzw. Bewertungsmerkmal Wirtschaftlichkeit und Technik Eignung des Baugrundes Technische Schwierigkeiten Flexibilität der Baustellenflächen Zugänglichkeit der Baustellen Herstellung und Belastbarkeit der Muffenverbindungen Besonderheiten Unterbohrung Länge der Unterbohrungen Komplexität der Unterbohrung Wasserhaltung Technischer Aufwand für die Wasserhaltung Bauzeit Übertragungssicherheit Zugänglichkeit der Kabel bei Fehlerbehebung Kosten Kosten pro km Kabelstrecke Gesamtkosten für die jeweilige Kabelvariante + Freileitung 6

8 Tab. 2: Kriterien für die Beurteilung Kabel / Freileitung im Hinblick auf umwelt- und naturschutzfachliche Belange sowie im Hinblick auf Wohnumfeldstörungen Beurteilungsbereich Kriterium Messgröße bzw. Bewertungsmerkmal Mensch Umfang der betroffenen Wohnbebauung Störung des Wohnumfeldes Sichtbeziehungen Sichtbarkeitsanalyse Störung der Erholungsnutzung Querung von Vorbehaltsgebieten Landschaft Querung von Gebieten mit Bedeutung für die Erholungsnutzung Sichtbeziehungen Vorsorgender Gesundheitsschutz Elektrische und magnetische Felder Boden Flächeninanspruchnahme Boden Flächeninanspruchnahme an Böden allgemeiner Bedeutung Flächeninanspruchnahme an Böden besonderer Bedeutung Funktionsverlust von Boden Austausch von Boden gegen thermisch stabilisiertes Bettungsmaterial Wasser Gewässerbeeinträchtigungen Nachteilige Folgen für den Grundwasserhaushalt durch temporäre Wasserhaltung Nachteilige Folgen für Oberflächengewässer durch temporäre Wasserhaltung Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Freileitungsmaste oder Kabelübergangsanlagen Bedeutung der berührten Landschaft für das Landschaftsbild Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber Freileitung, KÜA Querung von Landschaftsschutzgebieten (ausgewiesene, schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete) Länge der Überspannung der Gebiete [m] Schwere der Konflikte im Hinblick auf die Schutzziele 7

9 Beurteilungsbereich Kriterium Messgröße bzw. Bewertungsmerkmal Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Beeinträchtigung wertvoller Offenland-Biotope veränderte oder beseitigte Fläche Schwere der Konflikte Beeinträchtigung von Wäldern und Gehölzen Verlust wertvoller Wald- und Gehölzflächen Verlust sonstiger Wald- und Gehölzflächen Beeinträchtigung von geschützten und naturschutzwürdigen Bereichen (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, naturschutzwürdige Bereiche, gesetzlich geschützte Biotope) Länge der Querung der Gebiete Schwere der Konflikte im Hinblick auf die Schutzziele Beeinträchtigung der Avifauna Kultur- und Sachgüter Beeinträchtigung von Kultur- und Bodendenkmalen Entwertung von Böden von kulturhistorischer Bedeutung Inanspruchnahme von Flächen mit Fundstellenhäufung.2 Anwendung Kriterien Wirtschaftlichkeit und Technik Die Ausführung der 80-kV-Leitung als Erdkabel entspricht im Ausgangspunkt nicht dem heutigen Stand der Technik. Grund hierfür ist u.a., dass bei Erdkabeln im Höchstspannungs (Drehstrom)bereich (80-kV) im Gegensatz zum 110-kV und Mittelspannungsnetz bislang keine ausreichenden betrieblichen Erfahrungen bestehen. Insbesondere der großräumige Einsatz von Erdkabeln ist im Höchstspannungsnetz noch nicht erprobt. Auch ist mit erheblichen Mehrkosten für eine Kabellösung zu rechnen. Dementsprechend schneidet die Freileitung bei den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Technik immer besser ab als das Erdkabel. Die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Technik sind daher nur für den Vergleich jeweils der Erdkabel- bzw. Freileitungsvarianten untereinander relevant. 8

10 Beurteilungsbereich: Wirtschaftlichkeit und Technik Kriterium: Eignung des Baugrundes 1 lt. Buchholz & Partner (2012) sind aufwendige 2 Gesteinsmeißelungen notwendig, da vor allem auf den Plateauflächen Festgestein oberflächennah ansteht. Für die Horizontalbohrungen sind Felsbohrung 4 erforderlich. 5 Die sandig kiesigen Verwitterungsdecken, z.b. auf den Hochflächen, sind nicht besonders standfest. Kabelgräben sind hier mit 5 zu verböschen. in den steileren Bereichen der Hänge sowie im Auenbereich wird bei offener Bauweise Gabenverbau empfohlen. Kriterium: Technische Schwierigkeiten während der Bauphase Flexibilität der Baustellenflächen Zugänglichkeit der Baustellen Besonderheiten 1 Keine ausreichende Fläche vorhanden zur Einrichtung eines Bohrplatzes zwischen den beiden Unterbohrungsabschnitten. Keine schwerlastfähige Zuwegung innerhalb der Ortsbebauung möglich. Kein ausreichender Platz für die Rohrmontage. Platzverhältnisse unter der ICE-Brücke nicht ausreichend für Muffenbauwerke und Muffenarbeiten. 2 Platzbedarf für Baustellenflächen gerade ausreichend. Zugänglichkeit zu den Baustellen ist gegeben. Zugänglichkeit des Vereinsheims ist während der Bauzeit von 1 bis 2 Jahren eingeschränkt, weil dort Bohrplatz eingerichtet wird. wie Variante 2 wie Variante 2 4 wie Variante 1 5 Zugänglichkeit der Baustelle ist gegeben. Behinderungen an zwei Straßen während der Bohrarbeiten zu erwarten. Fläche für Einrichtung eines Bohrplatzes auf der westlichen Seite der Bohrung ist ausreichend. Platzverhältnisse unter der ICE-Brücke kaum ausreichend für Rohreinzug, Kabeleinzug, Muffenbauwerke und Muffenarbeiten. Qualität des Baugrundes für die grundsätzliche Realisierbarkeit der Freileitung nicht relevant. keine besonderen Schwierigkeiten während der Bauphase keine besonderen Schwierigkeiten während der Bauphase 9

11 Beurteilungsbereich: Wirtschaftlichkeit und Technik Die Standsicherheit der Talbrücke am Froschgrundsee könnte durch Aufgrabungen in Fundamentnähe der Brückenpfeiler beeinträchtigt werden. Kriterium: Unterbohrung Länge der Unterbohrungen Komplexität der Unterbohrung m nicht relevant im Freileitungsbau. Hohe Risiken bei der Herstellung der Horizontalbohrungen. Felsbohrung m Länge einer der Unterbohrung erreicht fast die maximale Länge eines transportierbaren Kabelabschnitts von 750 m. Aufgrund der im Untergrund vorhandenen Gesteine ist mit bohrtechnischen Schwierigkeiten zu rechnen. mechanische Belastung der Bohrkanäle/ Kabelschutzrohre wegen unterschiedlicher Wasserstände im Froschgrundsee möglich. Probleme beim Einbringen der Messkabel zur Steuerung der Horizontalbohrung im Bereich Froschgrundsee möglich m Aufgrund der im Untergrund vorhandenen Gesteine ist mit bohrtechnischen Schwierigkeiten zu rechnen. mechanische Belastung der Bohrkanäle/ Kabelschutzrohre wegen unterschiedlicher Wasserstände im Froschgrundsee möglich. Probleme beim Einbringen der Messkabel zur Steuerung der Horizontalbohrung im Bereich Froschgrundsee möglich. 615 m wie Variante m Hohe Risiken für die Herstellung der Horizontalbohrungen. Felsbohrung m wie Variante 4 nicht relevant im Freileitungsbau. 10

12 Beurteilungsbereich: Wirtschaftlichkeit und Technik Kriterium: Wasserhaltung Technischer Aufwand für die Wasserhaltung 1 In den Abschnitten mit offener Bauweise wird der 2 Grundwasserspiegel nicht angeschnitten. Nördlich des Froschgrundsees (Rother Buntsandsteinplateau) kann Hangwasser auftreten, das abgeleitet werden muss. Südlich des Froschgrundsees (Pöpelholz Buntsandsteinplateau, 4 5 Schönstedter Buntsandsteinplateau) ist mit Schichtenwasser und Stauwasser zu rechnen (s. Bucholz & Partner 2012), so dass in geringem Umfang eine Wasserhaltung notwendig werden kann. In den Abschnitten mit HDD-Bohrungen ist grundsätzlich keine Wasserhaltung erforderlich. Kriterium: Bauzeit 1 Es ist mit einer Bauzeit von mindestens zwei Jahren ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen 2 zu rechnen. 4 5 Kriterium: Übertragungssicherheit Aufwand Fehlerbehebung Wasserhaltung in erheblichem Umfang bei der Herstellung der Mastfundamente nicht erforderlich, allenfalls ist mit dem Anfall von Sicker- oder Hangwasser zu rechnen (s. Buchholz & Partner 2012). Es ist mit einer Bauzeit von einem dreiviertel Jahr zu rechnen. 1 2 Die Zugänglichkeit der Austritte der Horizontalbohrungen für Reparaturen sind dauerhaft sicherzustellen. Aufwand zur Fehlerbehebung gering. Fehler sind leicht zu orten. 4 5 Im Reparaturfall muss ein Kabelaustausch in den Horizontalbohrungen ermöglicht werden. Die Reparaturzeit im Bereich offener und geschlossener Verlegung kann bis zu einigen Wochen betragen. Muss eine neue Horizontalbohrung erstellt werden, so kann dies einige Monate in Anspruch nehmen. 11

13 Beurteilungsbereich: Wirtschaftlichkeit und Technik Kriterium: Kosten spezifische Kosten pro km Kabelstrecke bzw. Freileitungsstrecke Gesamtkosten für die jeweilige Kabelvariante + Freileitung bzw. für die Freileitungsvariante Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Gesamtfazit Machbarkeitsstudie (K2E 201) Euro Euro Euro Euro 1 Erdkabelvariante wird als nicht realisierbar eingestuft wegen nicht ausreichendem Platz im Kreuzungsbereich Erdkabeltrasse / ICE-Trasse unterhalb der Talbrücke und in Ortsnähe von Weißenbrunn. 2 Variante erscheint realisierbar, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Variante erscheint realisierbar, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Variante erscheint realisierbar, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Von den Gesamtkosten am günstigsten 4 Erdkabelvariante wird als nicht realisierbar eingestuft wegen nicht ausreichendem Platz im Kreuzungsbereich unterhalb der Talbrücke und in Ortsnähe von Weißenbrunn. 5 Erdkabelvariante wird als nicht realisierbar eingestuft wegen der erforderlichen langen Unterbohrung. Zusammenfassendes Ergebnis Kriterien Wirtschaft und Technik Von den fünf Erdkabelvarianten werden als Ergebnis der Machbarkeitsstudie (K2E 201) überhaupt nur drei als realisierbar angesehen, nämlich die Varianten 2, und, die eine Querung des Froschgrundsees mit einer Unterbohrung vorsehen. 12

14 Die Herstellung der Kabelverbindungen ist jedoch mit einem großen technischen Aufwand und erheblichen technischen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Auf mehr als 1 km Kabelstrecke sind bei den Varianten 2 und Unterbohrungen vorgesehen, das entspricht bei Variante 2 etwa der Hälfte der Kabelstrecke, bei Variante etwa einem Drittel. Hinzu kommt, dass bei Variante 2 die Länge der Unterbohrung die maximale Länge eines transportierbaren Kabelabschnitts von 750 m Länge erreicht. Alleine hieran könnte eine Realisierung scheitern. Bei Unterbohrung des Froschgrundsees ist mit bohrtechnischen Schwierigkeiten aufgrund der im Untergrund vorhandenen Gesteine zu rechnen. Es müssen Felsbohrungen durchgeführt werden. Aber auch in den Abschnitten mit offener Bauweise ist die Herstellung des Kabelgrabens aufwendiger als bei einer standardmäßigen Verlegung, denn zum Teil muss wegen des anstehenden Festgesteins der Untergrund aufgemeißelt werden. Hinzu kommen bei einer Querung des Froschgrundsees spezielle Probleme: So ist eine erhöhte mechanische Belastung der Bohrkanäle/Kabelschutzrohre wegen unterschiedlicher Wasserstände im Froschgrundsee nicht auszuschließen. Wie und ob sich dies langfristig auf die Übertragungssicherheit auswirkt, steht nicht fest. Außerdem könnte das Einbringen der Messkabel zur Steuerung der Horizontalbohrung Probleme bereiten. Gegen eine Erdkabelverbindung sprechen weiterhin die extrem langen Bauzeiten, die durch die nur langsam vorankommenden Horizontalbohrungen begründet sind. Außerdem ist die dauerhafte Übertragungssicherheit nicht gewährleistet, denn im Falle eines auftretenden Fehlers im Bereich der Unterbohrung kann die Reparatur einige Wochen dauern, wenn nicht sogar mehrere Monate, sofern eine neue Horizontalbohrung vorgenommen werden muss. Gegenüber einer Freileitung sind die Kosten deutlich höher. Die durchschnittlichen spezifischen Kosten für alle Kabelvarianten liegen bei Euro pro km, die durchschnittlichen Freileitungskosten pro km liegen bei Euro. Eine Erdverkabelung würde demnach etwa knapp das 1fache an Kosten verursachen. Fazit: : Die hier gegebenen konkreten Rahmenbedingungen lösen technische Risiken und Mehrkosten für ein Erdkabel aus, die über die auch bei einem Pilotprojekt in Kauf zu nehmenden Unsicherheiten bzw. Mehrkosten hinausgehen, und ein Erdkabel hier als nicht vertretbar erscheinen lassen. Dies gilt selbst dann nicht, wenn man abweichend von der Intention des Gesetzgebers einen deutlich kürzeren als km Erdkabel-Teilabschnitt bildet..4 Umwelt- und naturschutzfachliche Aspekte, Wohnumfeldstörungen Beurteilungsbereich: Schutzgut Mensch Kriterium: Umfang der betroffenen Wohnbebauung Anzahl Wohngebäude in einem Abstand von 200 m bzw. 400 m zur Freileitungstrasse Schutzbedürftigkeit der Wohnnutzung 1 2 nicht relevant für Erdkabel Von einer Unterschreitung des 400m- Abstandes sind 4 Wohngebäude in Weißenbrunn betroffen, die in einem überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiet liegen. 1

15 Beurteilungsbereich: Schutzgut Mensch Bei der Freileitungsvariante (Ost) beträgt der Abstand zu allen Wohngebäu- 4 den im Weißenbrunn mehr als 400 m. 5 Kriterium: Störung des Wohnumfeldes Sichtbeziehungen Sichtbarkeitsanalyse Sichtbeziehungen, die das Wohnumfeld beeinträchtigen können, bestehen nördlich und südlich von Weißenbrunn von den höheren Hanglagen aus sowie nördlich von Fornbach. Eine Sichtbarkeitsanalyse wurde nur für die beiden Freileitungsvarianten durchgeführt. Im ANHANG 1 ist das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse dokumentiert. Bei einer Erdverkabelung ist die Kabelübergangsanlage bestimmend für die Sichtbarkeit, bei einer Freileitung sind es die Masten. Von allen Erdkabelvarianten weist die Variante die geringste Störung des Wohnumfeldes auf, weil die KÜA z.t. durch Waldbestände abgeschirmt ist. 1 Die südliche KÜA wird von Fornbach aus gut sichtbar sein. 2 Die Störung des Wohnumfeldes durch die südliche KÜA ist geringer als bei Erdkabelvariante 1. die südliche KÜA befindet sich zwischen Waldgebieten und ist dadurch vom Wohnumfeld abgeschirmt. Die südliche KÜA ist zwar gegenüber den umliegenden Ortschaften abgeschirmt, würde sich jedoch in unmittelbarer Nähe des Vereinsheims befinden. 4 wie Erdkabelvariante 2. 5 wie Erdkabelvariante 2. Kriterium: Störung der Erholungsnutzung Im Hinblick auf Störungen des Wohnumfeldes aufgrund von Sichtbeziehungen auf die Freileitung ist die Variante (Ost) günstiger zu bewerten. Dies gilt vor allem für Sichtbeziehungen von den Hanglagen südlich und nördlich Weißenbrunn aus. Gegenüber den Wohngebäuden in Trassennähe am Ostrand von Weißenbrunn ist die Leitung wegen der Topographischen Gegebenheiten visuell gut abgeschirmt. Eindrucksstärke Belastung: im Bereich mittel, nördlich Weißenbrunn mittel hoch, südlich Weißenbrunn überwiegend hoch, nördlich von Fornbach mittel - hoch und hoch. Eindrucksstärke Belastung: im Bereich Froschgrundsee mittel hoch, nördlich Weißenbrunn mittel hoch, südlich Weißenbrunn mittel hoch und hoch, nördlich Fornbach mittel hoch und hoch. Querung von Vorbehaltsgebieten Landschaft Querung von Gebieten mit Bedeutung für die Erholungsnutzung Sichtbeziehungen Alle Erdkabelvarianten sind etwa gleichwertig im Hinblick einer Störung der Erholungsnutzung. Bei den Freileitungsvarianten ist die Variante mit einer westlichen Querung des Froschgrundsees geringfügig günstiger als die Variante zu bewerten. 14

16 Beurteilungsbereich: Schutzgut Mensch 1 bei allen Kabelvarianten befindet sich 2 die nördliche gelegene KÜA in dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet VBG 9.8 (Gebiete des südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit hohem 4 Erholungswert) 5 Mast 101 und 102 (beide Varianten) befinden sich in dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet VBG 9.8 (Gebiete des südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit hohem Erholungswert). Das Umfeld des Froschgrundsees hat eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung. Es besteht eine Sichtbeziehung von einem Aussichtspunkt am südlichen Ufer sowie von einem Cafe aus über den Froschgrundsee. Die Maste werden zum Teil verdeckt durch den Waldbestand, die Variante (West) zudem durch die Talbrücke. Bei beiden Varianten überragt die Spitze der Maste als gut sichtbarer Teil die Talgrundbrücke. Aufgrund der größeren Nähe zu den Aussichtspunkten wirken die beiden Maste 10 und 104 bei der Variante (Ost) etwas dominanter als bei Variante (West) (s. Fotosimulation) nördlich von Weißenbrunn verlaufen Wanderwege, von den höheren Lagen aus besteht eine Sichtbeziehung auf das Itztal und die ICE-Talbrücke. Die Maste werden zum Teil durch den Waldbestand verdeckt. 15

17 Beurteilungsbereich: Schutzgut Mensch Kriterium: vorsorgender Gesundheitsschutz Elektrische und magnetische Felder Dieses Kriterium spielt für die Abwägung der Varianten keine Rolle, denn sowohl bei den Erdkabelvarianten als auch bei den Freileitungsvarianten werden die Grenzwerte der 26. BImSchV weit unterschritten. 1 Das elektrische Feld wird bei einer 2 Erdverkabelung durch die Bodenüberdeckung abgeschirmt. Das magnetische Feld wird nicht abgeschirmt. An der Stelle, an der das 4 Erdkabel der Wohnbebauung am 5 nächsten kommt, ist eine Unterbohrung vorgesehen, dadurch ist der Abstand des Erdkabels zur Oberfläche größer als bei offener Bauweise. Aufgrund dieses Umstandes sowie der Entfernung zur Wohnbebauung werden die Grenzwerte der 26. BImSchV weit unterschritten. Aufgrund der großen Bodenabstände des untersten Leiterseils der Freileitung werden die Grenzwerte der 26. BImSchV für das elektrische und magnetische Feld weit unterschritten. Beurteilungsbereich: Schutzgut Boden / Wasser Kriterium: Flächeninanspruchnahme Boden In Anspruch genommene Fläche an Böden allgemeiner Bedeutung für den Kabelgraben und die KÜAs bzw. für die Maststandorte entwertete Fläche an Böden besonderer Bedeutung Böden hervorragender bzw. besonderer Bedeutung werden bei allen Erdkabelvarianten nicht beeinträchtigt. Bei der Freileitungsvariante werden Böden besonderer Bedeutung für einen Maststandort in Anspruch genommen. Die Flächeninanspruchnahme ist bei einer Erdverkabelung generell höher als bei einer Freileitung. 1 Kabelgraben: m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden hervorragender Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Itztal werden unterbohrt. 2 Kabelgraben: m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden besonderer Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Pöppelholz werden unterbohrt. die dauerhafte Flächeninanspruchnahme für 9 11 Masten beträgt ca m m 2 Böden besonderer oder hervorragender Bedeutung sind nicht berührt. 16

18 Beurteilungsbereich: Schutzgut Boden / Wasser Kabelgraben: 4.00 m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden besonderer Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Pöppelholz werden unterbohrt. Kabelgraben: m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden besonderer Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Pöppelholz werden unterbohrt. 4 Kabelgraben: m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden hervorragender Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Itztal werden unterbohrt. 5 Kabelgraben: m 2 KÜA: 4200 m 2 Böden hervorragender Bedeutung lt. LEK4 im Bereich Itztal werden unterbohrt. Kriterium: Versiegelung von Boden die dauerhafte Flächeninanspruchnahme für 9 Masten beträgt ca m m 2. Mast 106 befindet sich in einem Gebiet mit Böden besonderer Bedeutung (LEK4) versiegelte Flächen an Böden allgemeiner Bedeutung im Bereich der KÜA bzw. der Maststandorte versiegelte Fläche an Böden besonderer Bedeutung Die Versieglung von Boden ist in den Freileitungsabschnitten und Erdkabelabschnitten sehr gering. In den Freileitungsabschnitten wird nur der Boden im Bereich der Fundamente versiegelt. In den Kabelabschnitten der Erdkabelvarianten beschränkt sich die Versiegelung auf die beiden KÜAs. Für die Abwägung ist das Kriterium nicht relevant. 1 Wege innerhalb der KÜA: 1.06 m² Relaishaus: 15 m² Parkplatz für Servicefahrzeuge 45 m² Portalfundamentköpfe: 27 m² Gerätefundamentköpfe: 6 m² Blitzauffangstangenfundamentköpfe: 8 m² Summe versiegelte Fläche: m² bei 9 11 Masten werden ca. 1 m m 2 versiegelt. 17

19 Beurteilungsbereich: Schutzgut Boden / Wasser Kriterium: Funktionsverlust von Boden Austausch von Boden gegen thermisch stabilisiertes Bettungsmaterial Bei den im Trassenverlauf der Erdkabelvarianten befindlichen Böden handelt es sich um schluffige, tonige und lehmige Böden, z.t. steht das Festgestein an der Erdoberfläche an. Auf den Einbau von thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial kann daher nicht verzichtet werden. In der Auflistung sind die Mengen an thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial aufgeführt, die eingebaut werden müssten. Die gleiche Menge an Bodenaushub (ohne Berücksichtigung der Auflockerung) müsste abgefahren werden m für eine Freileitung nicht relevant m m.82 m m m Gewässerbeeinträchtigungen Nachteilige Folgen für den Grundwasserhaushalt Nachteilige Folgen für Oberflächengewässer 1 2 Nachteilige Folgen für den Grundwasserhaushalt durch temporäre Wasserhaltung Nachteilige Folgen für den Grundwasserhaushalt durch temporäre Wasser- sind bei allen Erdkabelvarianhaltung sind bei beiden Freileitungsva- ten nicht gegeben. Allenfalls muss in rianten nicht gegeben. geringem Umfang Stau- oder Sickerwasser 4 abgeleitet werden. 5 Es ist nicht auszuschließen, dass durch das Einbringen von thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial sich die Verhältnisse des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwassers ändert, denn das Bettungsmaterial könnte in Bereichen mit Stauwasser als Dränage wirken. 18

20 Beurteilungsbereich: Schutzgut Landschaft Kriterium: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Freileitung oder Kabelübergangsanlagen Bedeutung der berührten Landschaft für das Landschaftsbild Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber Freileitung bzw. KÜA Bei allen Erdkabelvarianten befindet sich die nördlich KÜA in einem Teilraum von hoher Bedeutung, die südliche KÜA in einem Teilraum von mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild. Durch eine Erdverkabelung wird das Landschaftsbild nicht durch Freileitungsmasten belastet. Maximal könnten 8 Freileitungsmaste entfallen. 1 Durch den Erdkabelabschnitt könnten 6 Maste entfallen. Mast 101 und 108 würden durch KÜAs ersetzt. 2 Durch den Erdkabelabschnitt könnten 6 Maste entfallen. Mast 101 und 108 würden durch KÜAs ersetzt. Durch den Erdkabelabschnitt könnten 8 Maste entfallen. Mast 101 und 110 würden durch KÜAs ersetzt. Durch den Erdkabelabschnitt könnten Maste entfallen. Mast 101 und 105 würden durch KÜAs ersetzt. Durch die geringe Anzahl an entfallenden Masten ist die Entlastungswirkung für das Landschaftsbild gering. 4 Durch den Erdkabelabschnitt könnten 6 Maste entfallen. Mast 101 und 108 würden durch KÜAs ersetzt. 5 Durch den Erdkabelabschnitt könnten 6 Maste entfallen. Mast 101 und 108 würden durch KÜAs ersetzt. Beide Freileitungsvarianten unterscheiden sich kaum hinsichtlich der Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft. Mast 101 bis Mast 104 werden in einem Teilraum mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild errichtet. Mast 105 bis Mast 108 werden in einem Teilraum mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild errichtet. Aufgrund des vorhandenen Reliefs ist die Landschaft in beiden Teilräumen hoch empfindlich gegenüber hoch aufragenden Strukturen. Von den höheren Lagen aus ist eine gute Sichtbarkeit auf die Masten gegeben. 19

21 Beurteilungsbereich: Schutzgut Pflanzen und Tiere Kriterium: Beeinträchtigung wertvoller Offenland-Biotope veränderte oder beseitigte Fläche Schwere der Konflikte Bei zwei Erdkabelvarianten werden Offenlandbiotope baubedingt für den Kabelgraben in Anspruch genommen. Bei den anderen Erdkabelvarianten sind wertvolle Offenlandbiotope nicht berührt. Variante ist geringfügig günstiger zu bewerten. Der Unterschied ist nicht entscheidungsrelevant. 1 Im Bereich des Kabelgrabens befinden sich feuchte und nasse Hochstaudenfluren Mast 104 wird auf einer artenreichen Grünlandfläche errichtet. (GH640). 2 keine wertvollen Offenlandbiotope berührt. im Bereich des Kabelgrabens befindet sich mäßig artenreiches Grünland (ew 6510) wie Variante keine besondere Beeinträchtigung. 4 keine wertvollen Offenlandbiotope berührt. 5 Kriterium: Beeinträchtigung von Wäldern und Gehölzen Verlust wertvoller Wald- und Gehölzflächen Verlust sonstiger Wald- und Gehölzflächen Verlust an Bäumen Für die als nicht realisierbar eingestuften Erdkabelvarianten 1 und 4 müssten Gehölze eingeschlagen werden. Die anderen Varianten sind konfliktfrei. 1 Naturnahe Feldgehölze (WO) und mesophile Buchenwälder (WM, WM910) befinden sich im Bereich der Baustellenfläche für die Unterbohrung zwischen den beiden Abschnitten. 2 wertvolle Waldbestände werden unterbohrt. wertvolle Waldbestände werden unterbohrt bzw. überspannt. 4 wie Variante 1 5 wertvolle Waldbestände werden unterbohrt. Die Eingriffe in Wald- und Gehölzbestände sind nahezu gleichwertig. bei Mast 10 wird ein Mischwaldbestand eingeschlagen. die Auwaldbestände am Froschgrundsee werden überspannt. die Auwaldbestände am Froschgrundsee werden überspannt Die Waldbestände Pöppelholz werden bis auf einen kleinen Bereich überspannt. Eine Aufforstungsfläche wird für Mast 106 und Arbeitsfläche eingeschlagen. 20

22 Beurteilungsbereich: Schutzgut Pflanzen und Tiere Beeinträchtigung von geschützten und naturschutzwürdigen Bereichen (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, naturschutzwürdige Bereiche, gesetzlich geschützte Biotope) Länge der Querung der Gebiete Schwere der Konflikte im Hinblick auf die Schutzziele Das Kriterium ist für die Abwägung der Varianten nicht relevant, da keine Konflikte mit Schutzgebieten auftreten. 1 das FFH-Gebiet Tal der oberen Itz 2 (562-02) wird mittels einer Unterbohrung gequert. Das NSG Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn, Stadt Rödental wird eben- 4 falls unterbohrt. 5 Beeinträchtigung der Avifauna Bis auf die Bauzeit ist eine Beeinträchtigung der Avifauna durch eine Erdverkabelung nicht gegeben. Die Beeinträchtigungen in der Bauphase lassen sich durch Schutzmaßnahmen vermeiden (z.b. Bauzeitenbeschränkung). 1 Allgemeine Schutzmaßnahmen während der Bauphase erforderlich. das FFH-Gebiet Tal der oberen Itz (562-02) wird überspannt. Das NSG Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn, Stadt Rödental wird überspannt. Der gravierendste Konflikt zwischen der geplanten 80-kV-Freileitung und der Avifauna betrifft die Graureiherkolonie. In dem artenschutzrechtlichen Beitrag wird detailliert auf die Situation am Froschgrundsee eingegangen. im Hinblick auf artenschutzfachliche Aspekte ist die westliche Variante günstiger zu bewerten. Graureiherkolonie wird zum Teil überspannt. Möglichkeit des Anflugs an die untersten Leiterseile und der Aufgabe von Brutplätzen oder der Kolonie größer, aber mit Minderungs-/Ausgleichsmaßnahmen nicht signifikant bzw. nicht relevant für die Lokalpopulation. 2 Während der Brutzeit in der Graureiherkolonie müssen bei den Erdkabelvarian- ten 2 und die Bohrungen am Bohrplatz am südlichen Rand des Froschgrundsees unterbrochen werden. ICE-Talbrücke trennt Graureiherkolonie 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen während von der Freileitung. Risiko der Aufgabe der Kolonie und des Anflugs an die Leiterseile 5 der Bauphase erforderlich. geringer. 21

23 Beurteilungsbereich: Schutzgut Kulturgüter Kriterium: Beeinträchtigung von Kultur- und Bodendenkmalen Entwertung von Böden von kulturhistorischer Bedeutung Inanspruchnahme von Flächen mit Fundstellenhäufung Konfliktstärke ist bei einer Freileitung generell deutlich geringer als bei einer Erdverkabelung. Böden kulturhistorischer Bedeutung sind im Trassenbereich nicht bekannt. Es besteht das Risiko, dass bei den Erdkabelvarianten 1, 4 und 5 Bodendenkmale beschädigt werden. 1 Variante verläuft in der Nähe einer archäologische Vorbehaltsfläche (Bodendenkmäler) (FNP Rödental ) 2 Kultur- und Bodendenkmale sind nicht berührt. Kultur- und Bodendenkmale sind nicht berührt. Kultur- und Bodendenkmale sind nicht berührt. 4 Variante verläuft in der Nähe einer archäologische Vorbehaltsfläche (Bodendenkmäler) (FNP Rödental ) 5 Variante verläuft in der Nähe einer archäologische Vorbehaltsfläche (Bodendenkmäler) (FNP Rödental ) Kultur- und Bodendenkmale sind nicht berührt..5 Zusammenfassendes Ergebnis Umwelt- und naturschutzfachliche Aspekte, Wohnumfeldstörungen Erdkabel Die von einer Ausführung als Erdkabel gegenüber der Freileitung ausgehenden Vorteile sind gering. Im 400m Abstand zur Freileitung liegen nur 4 Wohnhäuser in einem überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiet. Die nördliche KÜA wäre nördlich des Froschgrundsees in den oberen Lagen eines Hanges vorzusehen und daher weithin sichtbar, was die visuelle Entlastung durch das Erdkabel ebenfalls relativiert. Auch die südliche KÜA wird bis auf in Variante mehr oder weniger gut sichtbar sein von den umliegenden Ortsrändern. Die visuelle Entlastungswirkung erstreckt sich auf maximal 8 Maste. In Bezug auf die umwelt- und naturschutzfachlichen Kriterien schneiden diejenigen Varianten am ungünstigsten ab, die auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie als nicht realisierbar eingestuft wurden, nämlich die Varianten 1 und 4. Am konfliktträchtigsten ist bei den Erdkabelvarianten die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Kabelübergangsanlagen, kleinräumige Eingriffe in Buchenwaldbestände (FFH-Lebensraumtyp WM910) im Bereich der Baustellenfläche für die Horizontalbohrung bei Variante 1 und 4 und Veränderung der natürlichen Bodenhorizonte durch Umlagerung und das Einbringen von thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial, was als Folgewirkung nachteilige Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwassers mit sich bringen kann. Ansonsten treten bei den Erdkabelvarian- 22

24 ten keine weiteren schwerwiegenden Konflikte auf. Empfindliche Bereiche im Umfeld des Froschgrundsees und das Pöppelholz können unterbohrt werden. Freileitung Technisch und wirtschaftlich unterscheiden sich beide Freileitungsvarianten wenig (s. Tab. 1): Beide Varianten beinhalten 4 Tragmaste und 4 Abspannmaste Variante beinhaltete 7 Tragmaste und 4 Abspannmaste, Variante 6 Tragmaste und 5 Abspannmaste, die Variante (West) ist ca. 200 m länger als Variante (Ost), die Baukosten sind bei Variante trotz der geringeren Länge etwas höher als bei Variante A 1. Nachteilig ist bei Variante die zweimalige Kreuzung der ICE-Trasse. Variante kommt ohne Kreuzung aus. Konflikte mit dem Schutzgut Avifauna treten bei der Freileitungsvariante wegen der Überspannung eines Teils der Graureiherkolonie am Froschgrundsee auf. Es besteht im worst case die Möglichkeit, dass die Graureiher Horste nicht mehr annehmen oder die Kolonie mittelfristig aufgegeben, dies wird sich aber nicht nachteilig auf die Gesamtpopulation auswirken. Artenschutzfachlich relevant ist ferner der Umstand, dass Graureiher bei Störungen in Panik auffliegen und mit dem untersten Leiterseil kollidieren könnten. Aufgrund des deutlichen Abstands zwischen den Horsten und den Leitungen, zwei denkbaren Fluchtwegen für die Graureiher, von denen einer nicht durch die Leitung verstellt ist, eintretende und ggf. durch die ICE-Brücke schon eingetretene Gewöhnungseffekte und die Seltenheit eines solchen Ereignisses, dessen Auftreten durch Maßnahmen (Einzäunung des Bereichs) noch weiter reduziert werden kann, wird das Anflugrisiko allerdings nicht als signifikant angesehen. Die Einzelheiten hierzu sind im Artenschutzfachbeitrag behandelt. Ein derartiger Konflikt besteht bei Variante nicht, weil die Freileitungstrasse durch die ICE-Talbrücke von der Graureiherkolonie getrennt ist. Im Hinblick auf visuelle Auswirkungen der Leitung auf das Wohnumfeld ist Variante (Ost) günstiger zu bewerten. Relativierend ist, dass dort, wo die Freileitung der Wohnbebauung am nächsten kommt, nämlich am östlichen Ortsrand von Weißenbrunn, die Freileitung durch Gehölze und Wald gegenüber den Wohngebäuden visuell abgeschirmt ist. Vom südlichen Ortsrand von Weißenbrunn aus sowie vom nördlichen Ortsrand von Fornbach ist allerdings insbesondere die Variante 1 weniger sichtbar(s. Sichtbarkeitsanalyse, ANHANG 1). Wichtig für die Beurteilung der beiden Varianten ist auch die Bedeutung des Froschgrundsees für die Erholungsnutzung, denn vom südlichen Ufer aus bestehen Blickbeziehungen über den See auf die Talbrücke. Um diese Sichtbeziehung so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, ist ein möglichst weites Spannfeld gewählt worden und die Leiterseile sind an der Stelle des tiefsten Durchhangs in Höhe der ICE-Fahrbahn untergebracht. Zudem wurden die Masten am Hang positioniert, so dass sie zum Teil durch Gehölze verdeckt sind oder sich vor dem dunklen Hintergrund des Waldes schlecht abheben. Lediglich die Spitze der Maste 10 und 104 überragt bei beiden Varianten die Talbrücke. Aufgrund der größeren Nähe zu den Aussichtspunkten ist die Ostvariante A 2 etwas ungünstiger als die Westvariante. Die Unterschiede sind jedoch letztlich nicht so bedeutend, dass sich hieraus ein Vorzug der einen oder der anderen Variante ableiten könnte. Fazit: In der Gesamtbetrachtung beider Varianten ist weder für die Variante A 1 noch für die Variante ein offensichtlicher Vorteil zu erkennen. Augenfällig sind lediglich die Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen auf die Avifauna bei der Variante (Graureiher), die bei der Variante so nicht gegeben sind, und der größeren Nähe der Variante A 1 zur Wohnbebauung von Weißenbrunn. Beide Aspekte führen nicht zu derart gravierenden Nachteilen, dass sich daraus ein Vorrang der einen oder der anderen Variante ableiten könnte. Für die Variante (Ost) kann aus Gutachtersicht letztlich ausschlaggebend sein, dass der Raum östlich von Weißenbrunn, die Landschaft und so auch das für das Wohnen relevante unmittelbare Umfeld erst kürzlich durch die ICE-Trasse in An- 2

25 spruch genommen wurde, und daher eine weitere Intensivierung dieses gravierenden Eingriffs in die bisherige Landschaftsstruktur durch die Wahl der Variante A 1 nicht erfolgen sollte. Demnach ist der Variante A 2 der Vorzug einzuräumen, allerdings nur dann - was gutachterlich nachgewiesen ist - wenn artenschutzrechtliche Verbote ausgeräumt sind. Bearbeitet: Planungsgruppe Landespflege Hannover, den 5. August Juli 2014 (Dr. Ilse Albrecht) 4 Quellen BUCHHOLZ & PARTNER (2012): Geotechnischer Bericht, geologisch-bodenkundliches Vorgutachten. im Auftrag K2 Engineering GmbH, Bearbeitung: H. Stoye & K. Scholz, Schkeuditz K2E (201): Machbarkeitsstudie - Verkabelung Froschgrundsee und Pöppelholz. Im Auftrag der TenneT TSO GmbH. LEK4 (2005): Landschaftsentwicklungskonzept Region Oberfranken West. Herausgeber: Regierung Oberfranken West. 24

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