Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz"

Transkript

1 Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom Beide Gesetze sind am im BGBl veröffentlicht Änderungen im Asylverfahren und im Aufenthaltsgesetz 1 Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz 2 Qualifikationsrichtlinie (QRL) - Neufassung RL 2011/95/EU vom , über Normen für die Anerkennung von DSA oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Umsetzungsfrist:

2 1 AsylVfG Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder 2. internationalen Schutz nach der [QRL]; der internationale Schutz im Sinne der [QRL] umfasst den Schutz vor Verfolgung nach der GFK und den subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie; ( ) 4 4 Abs. 1 - Subsidiärer Schutz Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. 5 4 Abs. 1 - Subsidiärer Schutz Als ernsthafter Schaden gilt: die Verhängung / Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Art. 15 QRL; bislang definiert in 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 1 AufenthG 6 2

3 13 - Asylantrag Als Asylantrag gilt künftig die Schutzsuche vor politischer Verfolgung (Art. 16a GG), Verfolgung im Sinne der GFK ( 3 Abs. 1 AsylVfG) ernsthaftem Schaden im Sinne des Art. 15 QRL ( 4 Abs. 1 AsylVfG) Ein isolierter Antrag auf internationalen subsidiären Schutz bei der ABH ist nicht mehr möglich Es muss ein Asylantrag beim BAMF gestellt werden Asylantrag Der Asylantrag kann lediglich auf den internationalen Schutz beschränkt werden (ohne Art. 16a GG) Dadurch: - Dublin-Verfahren - Ablehnung als ou möglich ( 30 AsylVfG) - Wiederaufgreifensantrag künftig: Asylfolgeantrag Nur noch der nationale subsidiäre Schutz ( 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) kann isoliert bei der ABH beantragt werden 8 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige Gilt künftig auch für Familienangehörige von international subsidiär Geschützte Ausweitung des Schutzes auf: Eltern o. andere Erwachsene (Personensorgeberechtigte) von ledigen Minderjährigen minderjährige, ledige Geschwister von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und international subsidiär Geschützten. 9 3

4 34a Abs. 2 Aufschiebende Wirkung Anträge nach 80 Absatz 5 der VwGO gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig. Frist für den Eilantrag: 1 Woche Frist für die Klage: 2 Wochen S. Schreiben BAMF vom WICHTIG: Allein die Klage gegen die Abschiebungsanordnung entfaltet keine aufschiebende Wirkung! Abs. 2 - Erwerbstätigkeit Das Arbeitsverbot für Personen mit Aufenthaltsgestattung beträgt nunmehr nur noch neun Monate. 11 Inkrafttreten Die Änderungen im AsylVfG treten am 1. Dezember 2013 in Kraft. Die Änderungen der 34a und 61 AsylVfG sind seit 06. September 2013 in Kraft. 12 4

5 Die Umsetzung der QRL im Aufenthaltsgesetz Die Änderungen treten am 1. Dezember 2013 in Kraft Verbot der Abschiebung 60 wird neu strukturiert: Abs. 1 regelt das Abschiebungsverbot für Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge Abs. 2 regelt das Abschiebungsverbot für international subsidiär Geschützte Abs. 7 Satz 2 wird gestrichen Nationaler subsidiärer Schutz: 60 Abs. 5 und Abs. 2 - Beteiligungserfordernisse Über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach 60 Absatz 5 oder 7 ( ) entscheidet die ABH nur nach vorheriger Beteiligung des BAMF. 15 5

6 25 Abs. 2 AufenthG Einem Ausländer ist eine AE zu erteilen, wenn das BAMF die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des 3 Abs. 1 AsylVfG oder subsidiären Schutz im Sinne des 4 Abs. 1 AsylVfG zuerkannt hat Abs. 2 AufenthG Tatsächliche Gleichstellung von GFK- Flüchtlingen und international subsidiär Geschützten? Nein International subsidiär Geschützte erhalten eine AE nach 25 Abs. 2 S. 1 zweite Alternative! Rechtsfolgen nicht identisch mit GFK Flüchtlingen Abs. 2 S. 1 zweite Alternative Gleichstellung mit GFK-Flüchtlingen: Erlaubnisfiktion Erwerbstätigkeit BAföG, Ausbildungsförderung nach SGB III, Kinder- und Elterngeld Wohnsitzauflage (?) Besonderer Ausweisungsschutz 56 AufenthG Familiennachzug zu UMF 36 Abs. 1 AufenthG 18 6

7 25 Abs. 2 S. 1 zweite Alternative Keine Gleichstellung mit GFK-Flüchtlingen: Keine Regelung für die Passpflicht Ersterteilung der AE für 1 Jahr; bei Verlängerung Erteilung für 2 weitere Jahre 26 Abs. 1 S. 3 Keine Privilegierung beim Familiennachzug; die Einschränkungen nach 29 Abs. 3 werden beibehalten NE erst nach 7 Jahren Besitz der AE; 26 Abs. 3 sieht Erteilung einer NE nach 3 Jahren nur für AE 25 Abs. 2 S. 1 erste Alternative vor; somit gilt 26 Abs Abs. 2 AufenthG Daueraufenthalt-EU geöffnet für GFK- Flüchtlinge und international Schutzberechtigte, nicht jedoch für national subsidiär Schutzberechtigte. DA-EU für 25 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt. (international subsidiär Schutzberechtigte) schon nach 5 Jahren. NE erst nach sieben Jahren. Asylverfahren wird angerechnet. Einbürgerung: Gestattungszeiten werden angerechnet ( 55 AsylVfG) Abs. 9 - Übergangsregelungen Ausländer, die eine AE nach 25 Abs. 3 besitzen, weil das BAMF oder die ABH festgestellt hat, dass Abschiebungsverbote nach 60 Abs. 2, 3 oder 7 S. 2 in der vor dem gültigen Fassung vorliegen, gelten als subsidiär Schutzberechtigte und erhalten von Amts wegen eine AE nach 25 Abs. 2 S. 1 zweite Alternative. Die Zeiten des Besitzes der AE nach 25 Abs. 3 S. 1 in der vor dem gültigen Fassung stehen Zeiten des Besitzes einer AE nach 25 Abs. 2 S. 1 zweite Alternative gleich. 21 7

Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland

Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland WE HAVE A DREAM - Jugendarbeit für und mit jungen Flüchtlingen Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland Flüchtlingszahlen 2015: 60.000.000 weltweit (UNHCR) 800.000 voraussichtlich

Mehr

Einführung in das Asylverfahren

Einführung in das Asylverfahren Einführung in das Asylverfahren Eine Präsentation von Konkrete Solidarität Frankfurt Sie finden die Präsentation auf unserer Homepage: https://nksnet.wordpress.com/asylum/ Gerne kommen wir auch in Ihre

Mehr

Anerkennungsformen im Asylverfahren

Anerkennungsformen im Asylverfahren Anerkennungsformen im Asylverfahren Politisches Asyl nach dem Grundgesetz Art 16 a, GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht In Verbindung mit der Drittstaatenregelung 25 (1) Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis

Mehr

FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland

FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland Stand: Dezember 2015 Kommunales Integrationszentrum Rhein-Sieg-Kreis Zur Einführung Der Rhein-Sieg-Kreis steht vor großen Herausforderungen. Im Augenblick kommen viele

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach

Mehr

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe FOCUS RECHT II Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe Referent: Timo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat (www.fr-hessen.de) FLÜCHTLINGSBEGLEITER/IN

Mehr

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher

Mehr

Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa

Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai 2016 Nicole Viusa Übersicht Unzulässigkeitsverfahren - Zuständigkeitskriterien Abschaffung von verbindlichen Fristen Einschränkung Selbsteintritt Unbegleitete

Mehr

Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche

Mehr

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Der Abschluss des Asylverfahrens ergeht durch Verwaltungsakt Feststellender Status-Verwaltungsakt (Status = Bündel einzelner

Mehr

Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf

Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

Unbegleitete Minderjährige Aktuelle Entwicklungen, Zugangsmöglichkeiten und Asylverfahren. Uta Rieger UNHCR-Zweigstelle Nürnberg

Unbegleitete Minderjährige Aktuelle Entwicklungen, Zugangsmöglichkeiten und Asylverfahren. Uta Rieger UNHCR-Zweigstelle Nürnberg Unbegleitete Minderjährige Aktuelle Entwicklungen, Zugangsmöglichkeiten und Asylverfahren Uta Rieger UNHCR-Zweigstelle Nürnberg 1 Gliederung 1. Änderungen in der Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen

Mehr

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz

Mehr

Basisinformationen Aufenthaltsgestattung

Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält zunächst eine Aufenthaltsgestattung. Dieser vorläufige Aufenthaltsstatus ist mit vielen Einschränkungen verbunden.

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil A 7 K 4375/07 VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: - Klägerin - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister

Mehr

Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts

Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts Kapitel 1. Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts A. Menschen zwischen Staaten Gründe für Migration und Flucht B. Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland von der Ausländerpolizeiverordnung

Mehr

OVG Lüneburg Beschluss vom 07.03.2008

OVG Lüneburg Beschluss vom 07.03.2008 Die durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (nunmehr: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in einem Asylverfahren einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer gegenüber

Mehr

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016

Mehr

Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015

Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015 Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015 Vorlesung: Einführung in das deutsche und europäische Asylsystem Dozenten: RA'in Pauline Endres de Oliveira / Dr. Johannes Eichenhofer

Mehr

MIGRATION und FLUCHT. A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern)

MIGRATION und FLUCHT. A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern) MIGRATION und FLUCHT A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern) Migranten sind Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Aufenthalt nach dem

Mehr

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger

Mehr

Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. UMF in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe. Ausländerrecht

Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. UMF in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe. Ausländerrecht 1 UMF in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Ausländerrecht Asyl- und ausländerrechtliche Grundlagen 15:30 16:30 Uhr Referent: Volker Maria Hügel,, - e.v., Münster 2 Qualifizierung der

Mehr

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

Notizen zu PPT Dienstabend zum Thema Migration, Flucht und Asylverfahren

Notizen zu PPT Dienstabend zum Thema Migration, Flucht und Asylverfahren Vorabbemerkung Aufgrund des Umfangs der Notizen zu einigen Folien kann die Notiz-Funktion von Powerpoint nicht genutzt werden. ----- Version 1.0 Seite 1 Migration Migration bedeutet, dass Menschen für

Mehr

GLOSSAR (Auswahl) INFORMATION des Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz STADT COTTBUS CHÓŚEBUZ. Stand: 24. März 2015

GLOSSAR (Auswahl) INFORMATION des Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz STADT COTTBUS CHÓŚEBUZ. Stand: 24. März 2015 INFORMATION des Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz GLOSSAR (Auswahl) STADT COTTBUS CHÓŚEBUZ Stand: 24. März 2015 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A Asylberechtigte Asylberechtigte

Mehr

Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts

Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Präsentation Forum Flüchtlingshilfe Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht

Mehr

Flucht und Asyl. Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland

Flucht und Asyl. Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland Flucht und Asyl Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland Mathias Schmitt Dipl. Sozialpädagoge (FH) Caritas Flüchtlingsberatung Eichstätt Inhalt der Einführung 1. Flucht

Mehr

Ablauf des deutschen Asylverfahrens

Ablauf des deutschen Asylverfahrens 1 Ablauf des deutschen Asylverfahrens Asylantragstellung - Entscheidung - Folgen der Entscheidung Erstverteilung und Unterbringung 3 In Deutschland kann ein Asylantrag nur beim Bundesamt für Migration

Mehr

Bundesministerium des Innern

Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 15. Mai 2014 11.503 Asylanträge im April 2014 Im April 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.503 Asylanträge gestellt,

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt

HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt 12. April 2016: Das Asylverfahren im Überblick 10. Mai 2016: Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Mehr

Orientierungsatz: Asylrecht (Türkei); Klage nur teilweise erfolgreich im Hinblick auf Offensichtlichkeitsverdikte nach 30 Abs.

Orientierungsatz: Asylrecht (Türkei); Klage nur teilweise erfolgreich im Hinblick auf Offensichtlichkeitsverdikte nach 30 Abs. VG München, Urteil v. 24.02.2014 24 K 13.30605 Titel: Normenketten: GG Art. 16a AsylVfG 2, 3 I, 4 I, 30 III, 34 AufenthG 60 I, II, V, VII 30 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 AsylVfG 77 Abs. 1 AsylVfG 60 Abs. 1 Satz

Mehr

Titel: Erfolglose Klage einer Yezidin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Titel: Erfolglose Klage einer Yezidin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft VG München, Urteil v. 13.05.2016 M 4 K 16.30558 Titel: Erfolglose Klage einer Yezidin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Normenkette: AsylG Schlagworte: Irak, Folgeantrag, Yezide, irakischer Staatsangehöriger,

Mehr

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner kanzlei@ra-leuschner.de BVkE/Caritas, Fulda, 20.01.2016 1 Typische Fragen und Sorgen der UMF Was ist mit meiner

Mehr

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

AK Asyl Backnang.

AK Asyl Backnang. www.ak-asyl-backnang.de 1 Aktivitäten des AK Asyl Deutschkurse: mit Lehrer für Anfänger und Fortgeschrittene individuelles Lernen am Montagnachmittag Asylcafé jeden ersten Dienstag im Monat Beratung &

Mehr

Schutz - Raum - Kirche, , Frankfurt Dublin-III und Kirchenasyl Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen

Schutz - Raum - Kirche, , Frankfurt Dublin-III und Kirchenasyl Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen Gliederung: I. 3 Fallkonstellationen für Kirchenasyl II. Prinzipien der Dublin-III-VO III. Wer fällt unter die Dublin-III-VO und wer nicht?

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT STADE IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT STADE IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Beglaubigte Abschrift VERWALTUNGSGERICHT STADE Az.: 6 A 3239/13 In der Verwaltungsrechtssache IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Proz.-Bev.: Klägers, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt

Mehr

Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen Vorwort Gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) Hier ist er endlich der neue Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen. Dieser Leitfaden

Mehr

Stefan Loubichi: Die AZAV im Lichte der Flüchtlingssituation

Stefan Loubichi: Die AZAV im Lichte der Flüchtlingssituation Stefan Loubichi: Die AZAV im Lichte der Flüchtlingssituation Hinweis: Für die Inhalte können wir keinerlei rechtliche Gewähr übernehmen! Informationen der training & consulting GmbH training & consulting

Mehr

VG Saarlouis Urteil vom 27.6.2007

VG Saarlouis Urteil vom 27.6.2007 1. Zur Frage des Schutzes staatenloser Palästinenser in Syrien 2. Die Bezeichnung jedes anderen Landes, in das der Ausländer einreisen darf oder das zu seiner Aufnahme bereit ist als (weiteres) Abschiebezielland

Mehr

Einführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014

Einführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014 deutsche und europäische Asylsystem 04.11.2014 Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen

Mehr

Das Asylverfahren in Deutschland

Das Asylverfahren in Deutschland Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland Ablauf des Verfahrens, Fallbeispiele, weiterführende Informationen DIE BASISINFORMATIONEN 1 Meldung als Asylsuchender und

Mehr

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer - Der undzum in Übersichtstafeln - Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486 26 voigt@ggua.de www.ggua-projekt.de

Mehr

Das Leben von Flüchtlingen in Deutschland

Das Leben von Flüchtlingen in Deutschland Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Das Leben von Flüchtlingen in Deutschland Philipp Schaffner Asylberater in Augsburg Flucht Krieg Folter Politische Verfolgung Terror bzw. willkürlicher Gewalt

Mehr

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus

Mehr

Schlagwortverzeichnis / Begriffserklärung zum Thema Migration

Schlagwortverzeichnis / Begriffserklärung zum Thema Migration A Abschiebestaat Abschiebung Abschiebungsanordnung Abschiebungshaft Abschiebungshindernis Arbeitserlaubnis Arbeitsmigration Der Staat, in die der Ausländer abgeschoben werden soll bezeichnet man als Abschiebestaat.

Mehr

Ausgabe: Januar Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Ausgabe: Januar Tabellen Diagramme Erläuterungen. Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: Januar Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Entwicklung der Asylantragszahlen Entwicklung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/3684-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., BV., vertreten durch Edward Daigneault, Rechtsanwalt, 1160 Wien, Lerchenfelder

Mehr

Stand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund

Stand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund Stand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeit Ausbildung - Praktikum Arbeitserlaubnisverfahren und Zugang zu Förderleistungen Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Mehr

FLÜCHTLINGE FLÜCHTLINGE. Normalität in https://www.hdg.de/lemo/img/galeriebilder/deutscheeinheit/ausreisebewegung-ddr-1989_foto_lemo-f-6-177_uls.

FLÜCHTLINGE FLÜCHTLINGE. Normalität in https://www.hdg.de/lemo/img/galeriebilder/deutscheeinheit/ausreisebewegung-ddr-1989_foto_lemo-f-6-177_uls. 1945 1949 ca. 12 Mio. FLÜCHTLINGE 1989 1990 ca. 780.000 FLÜCHTLINGE 2015 ca. 800.000 oder 1,5 Mio.? http://www.fr-online.de/image/view/2015/4/7/30643936,33040205,dmflashteaserres,imago54022781h.jpg Normalität

Mehr

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren Das Zuwanderungsgesetz 2013 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen zum Zuwanderungsgesetz Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n

Mehr

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Thomas Stöckl Asylverfahrensberater bei Amnesty International Rechtsreferendar am Landgericht Leipzig Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Leipzig, den 14.04.2016 Struktur I. Kurzübersicht:

Mehr

A. Problem und Ziel Nach bisheriger Rechtslage haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Ausländerinnen

A. Problem und Ziel Nach bisheriger Rechtslage haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Ausländerinnen Deutscher Bundestag Drucksache 18/445 18. Wahlperiode 05.02.2014 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Diesen Flyer finden Sie auch unter www.landinsicht-sh.de/publikationen.html Vorwort In Deutschland brauchen viele Migrantinnen

Mehr

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889

Mehr

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis 03.11.2015 Rechtsanwältin Martina Lörsch info@martina-loersch.de Agenda Rechtliche Möglichkeit

Mehr

Rechtliche Aspekte zu Flüchtlingsfragen. Rechtsanwalt Rolf Stahmann Deutscher Anwaltverein

Rechtliche Aspekte zu Flüchtlingsfragen. Rechtsanwalt Rolf Stahmann Deutscher Anwaltverein Rechtliche Aspekte zu Flüchtlingsfragen Rechtsanwalt Rolf Stahmann Deutscher Anwaltverein Tagesspiegel vom 01.08.2013: Politik sucht nach Lösungen für Protestcamps In Berlin, München und Hamburg zelten

Mehr

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Referent: Claudius Brenneisen Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Aufenthaltszwecke 16 + 17 Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch,

Mehr

Freizügigkeit 1. und 2. Klasse?

Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik

Mehr

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,

Mehr

Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist?

Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist? Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist? 1. Formen der Ablehnung des Asylantrages und Interventionsmöglichkeiten 2. Verfahren bei Gericht: Klage, Eilantrag, Verfassungsbeschwerde

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen

Mehr

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren Das Zuwanderungsgesetz 2012 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen zum Zuwanderungsgesetz Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Asyl in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Asyl in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout. Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Asyl in Deutschland Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de S 2 Begründung des Reihenthemas Die Themen Flucht und

Mehr

Willkommenskultur 2.0 Die neue Beschäftigungsverordnung

Willkommenskultur 2.0 Die neue Beschäftigungsverordnung Willkommenskultur 2.0 Die neue Beschäftigungsverordnung Arbeitszuwanderung von drittstaatsangehörigen Personen 1 Die Neuordnung des Beschäftigungsrechts Beschäftigungsverordnung (BeschV) für neu einreisende

Mehr

WORKSHOP 3 Miteinander leben (und) lernen: Integration von jungen Flüchtlingen in Zeiten des demografischen Wandels

WORKSHOP 3 Miteinander leben (und) lernen: Integration von jungen Flüchtlingen in Zeiten des demografischen Wandels WORKSHOP 3 Miteinander leben (und) lernen: Integration von jungen Flüchtlingen in Zeiten des demografischen Wandels Referent: Helmut Selzer (Landesaufnahmestelle Lebach) Moderation: Hanna Penth Gäste:

Mehr

Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,

Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel, Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel, 1.4.2014 Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Förderung aus dem Bleiberechtsprogramm (Bunarbeitsministerium

Mehr

Modul 2: Grundlagen des Asylund Migrationssozialrechts. Ibbenbüren,

Modul 2: Grundlagen des Asylund Migrationssozialrechts. Ibbenbüren, Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Modul 2: Grundlagen des Asylund Migrationssozialrechts Ibbenbüren, 22.4.2016 Rechtsanwalt Heiko Habbe Eifflerstr. 3 22769 Hamburg RA.Habbe@gmx.de

Mehr

Junge Flüchtlinge Lebenssituation und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen

Junge Flüchtlinge Lebenssituation und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen Junge Flüchtlinge Lebenssituation und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen Landesfachtag DaZ 22.11.2014 Überblick Das Netzwerk Land in Sicht Überblick: Aufenthaltsrecht Flüchtlinge in Schleswig-Holstein

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests

Mehr

Fragen zum Asylverfahren in Deutschland und in der Schweiz

Fragen zum Asylverfahren in Deutschland und in der Schweiz Fragen zum Asylverfahren in Deutschland und in der Schweiz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zum Asylverfahren in Deutschland und in der Schweiz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Glossar. Aufenthaltserlaubnis: Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen IHK Hochrhein-Bodensee Schopfheim, 19. Januar 2016 Referent: RA Bernd Wieland, Fachanwalt für Arbeitsrecht Agenda I. Flüchtlinge

Mehr

Einführung in das allgemeine Ausländerrecht

Einführung in das allgemeine Ausländerrecht Einführung in das allgemeine Ausländerrecht 2 Da das Flüchtlingsrecht im Zentrum dieses Buches steht, wird das allgemeine Ausländerrecht im Folgenden nur sehr grob und vereinfacht dargestellt. Dadurch

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern Deutscher Bundestag Drucksache 17/13022 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen

Mehr

Aufenthaltsgestattung

Aufenthaltsgestattung netzwerkbleiberecht stuttgart www.bleibinbw.de tübingen pforzheim Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Informationen

Mehr

VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes

VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes WS 2015/16: Vorlesung Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 03.11.2015 Dr.

Mehr

Leitung: Gisela Lamkowsky, NUA NRW Dr. Gertrud Hein, NUA NRW Birgit Rafflenbeul, NUA NRW

Leitung: Gisela Lamkowsky, NUA NRW Dr. Gertrud Hein, NUA NRW Birgit Rafflenbeul, NUA NRW 1 Leitung: Gisela Lamkowsky, NUA NRW Dr. Gertrud Hein, NUA NRW Birgit Rafflenbeul, NUA NRW Einführungsreferat zum Thema Bleibeperspektive Referent: Volker Maria Hügel, Münster 3 Gefördert aus Mitteln von:

Mehr

Übersicht über die möglichen rechtlichen Aufenthaltsarten für Flüchtlinge in Deutschland

Übersicht über die möglichen rechtlichen Aufenthaltsarten für Flüchtlinge in Deutschland Übersicht über die möglichen rechtlichen Aufenthaltsarten für Flüchtlinge in Deutschland Rechtsquellen: - Art. 16 a Grundgesetz (GG) - Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) - Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -

Mehr

Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land

Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land 1. VORBEMERKUNGEN - Asylbewerber sind Personen mit Asylgesuch ab Einreise

Mehr

UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015

UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015 UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015 (unter Zugrundelegung eines Skriptes aus einer derzeit stattfindenden Fortbildungsreihe

Mehr

Rechtsschutz gegen die behördliche Entscheidung

Rechtsschutz gegen die behördliche Entscheidung Rechtsschutz gegen die behördliche Entscheidung 12. Januar 2015 RA'in Pauline Endres de Oliveira und RA'in Simone Rapp, Berlin Überblick I. Grundlagen: Behördenentscheidung, Urteil, Instanzenzug II. Die

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes Generalsekretär Vorstand Sozial- und Fachpolitik Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Telefon-Zentrale 0761 200-0 Telefon-Durchwahl 0761

Mehr

Lennestadt, Arbeit, Ausbildung und Praktikum von Flüchtlingen

Lennestadt, Arbeit, Ausbildung und Praktikum von Flüchtlingen Lennestadt, 09.05.2016 Arbeit, Ausbildung und Praktikum von Flüchtlingen Warum ist das Thema Qualifikation und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019

Mehr

I. Einführende Begriffserklärung

I. Einführende Begriffserklärung I. Einführende Begriffserklärung 1.Ausländer: Wer ist in Deutschland überhaupt Ausländer? - Ausländer durch 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt - Nach dieser Definition jeder, der nicht Deutscher

Mehr

Informationsveranstaltung zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter

Informationsveranstaltung zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter Informationsveranstaltung zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter Berlin, 19.06.2015 1 Lebensbedingungen Unsicherheit über weitere Perspektive psychosoziale Konsequenzen, Traumatisierung, fehlende Tagesstruktur,

Mehr

Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer im Rentenalter

Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer im Rentenalter Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer im Rentenalter 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer im Rentenalter Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Mai 2016 Fachbereich:

Mehr

Anlage 2 : Zahlen und Fakten. Europa

Anlage 2 : Zahlen und Fakten. Europa Anlage 2 : Zahlen und Fakten Europa Seit Jahresbeginn sind mehr als 340.000 Flüchtlinge angekommen Bevorzugte Einreiseländer: Griechenland, Türkei, Ungarn, Österreich, Mazedonien, Serbien, Bulgarien Deutschland

Mehr

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: i Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung der

Mehr

1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,

1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt, Bundesrat Drucksache 355/14 (Beschluss) 19.09.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld-

Mehr

Frankfurt am Main. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit ausländischem Pass

Frankfurt am Main. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit ausländischem Pass Frankfurt am Main Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit ausländischem Pass Sie können Leistungen zur Grundsicherung im Jobcenter Frankfurt am Main beantragen, wenn folgende Voraussetzungen

Mehr

Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht. Herzlich Willkommen! Termin 2. Refugee Law Clinic Leipzig e.v.

Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht. Herzlich Willkommen! Termin 2. Refugee Law Clinic Leipzig e.v. Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht Termin 2 Herzlich Willkommen! Refugee Law Clinic Leipzig e.v. SoSe 2015 Ablauf Termin 2: Überblick Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Verwaltungsakte allgemein

Mehr

08.11.2015. Das Asylverfahren. aktuelle Rechtslage am 12.11.2015. Asylstatistik-Anträge

08.11.2015. Das Asylverfahren. aktuelle Rechtslage am 12.11.2015. Asylstatistik-Anträge Das Asylverfahren aktuelle Rechtslage am 12.11.2015 Asylstatistik-Anträge 1 Zuwanderungsgesetz 2004 GEAS Grundgesetz Art 16a Überblick deutsches Asylrecht Asylgesetz-neu- (AufenthaltsG) Asylverfahrensgesetz

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte

Arbeitsrechtliche Aspekte Flüchtlinge in Ausbildung integrieren gewusst wie! Arbeitsrechtliche Aspekte Freiwilliger Zusammenschluss von mehr als 240 Unternehmen. Mitgliedschaft ist freiwillig, mit Tarifbindung oder ohne. Beratung

Mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil vom 04.11.2014. Der am 00.0.1985 geborene Kläger ist nach eigenen Angaben indischer Staatsangehöriger.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil vom 04.11.2014. Der am 00.0.1985 geborene Kläger ist nach eigenen Angaben indischer Staatsangehöriger. 14 K 1800/14.A Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil vom 04.11.2014 T e n o r : Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Kostenentscheidung

Mehr