Schule im Umbruch II

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1 Schule im Umbruch II Entwurf einer Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung von Beschäftigten in Schulsekretariaten und Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister Schulen

2 Vorwort Schule im Umbruch, unter diesem Titel hat die Bundesfachgruppe Schulen 2004 ein Positionspapier der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur beruflichen Fortbildung von Beschäftigten in Schulsekretariaten und Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister vorgelegt. Dieses Papier befasst sich mit den durch die Ergebnisse der PISA-Studie ausgelösten bildungspolitischen Diskussionen und begründet einen qualitativen Qualifizierungsbedarf für die fachlichen Aufgabenfelder in den Schulsekretariaten. Ziel dieser Diskussion ist es, den Beschäftigten in den Schulsekretariaten und den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern einen formalen Berufsabschluss zu ermöglichen. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schulsekretärin und zur Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung, sowie zur Geprüften Gebäudemanagerin/zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen sollen Beschlussfassungen nach 54 Berufsbildungsgesetz vorbereitet werden. Danach hat der Berufsbildungsausschuss, die nach dem Berufsbildungsrecht zuständige Stelle, die Kompetenz, Fortbildungsprüfungsregelungen zu erlassen. In dieser Rechtsvorschrift wird die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren geregelt. Mit dem Entwurf einer Rechtsvorschrift legt ver.di ein fachlich begründetes Konzept vor, nach dem Beschäftigte in Schulsekretariaten und im Schulhausmeisterinnen- und Schulhausmeisterbereich in Zukunft einen qualitativen Berufsabschluss erwerben können. Die Bundesfachgruppe Schulen wird Anfang 2007 einen weiteren Text vorlegen, mit dem Lernziele für eine Qualifizierung, die auf diesen Abschluss vorbereiten, formuliert werden. Damit legt ver.di ein qualitativ hochwertiges Qualifizierungskonzept vor. Für die engagierte Diskussion danken wir den Kolleginnen und Kollegen: Renate Brauer Kriemhild Gilles Jutta Lechte Christiane Wages Annedore Wieland Horst Domagalla Kurt Geilersdörfer Herbert Hirsch Anton Kadirogli Hermann Krämer Rainer Köpel Dieter Stradmann Hessen Nord Niedersachsen/Bremen Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Berlin/Brandenburg Rheinland-Pfalz Hamburg Bayern Hessen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Berlin, April 2007 Dorothea Müller Mitglied des ver.di-bundesvorstandes Kurt Martin Mitglied des ver.di-bundesvorstandes 1

3 ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin V.i.S.d.P.: Kurt Martin, Bundesfachbereich Gemeinden und Dorothea Müller, Bereich Berufsbildungpolitik Bearbeitung: Ilona Wichert, Bundesfachgruppe Schulen und Lothar Zindel, Bereich Berufsbildungspolitik Satz: Hauer+Ege GmbH, Stuttgart Druck: apm AG, Darmstadt W

4 Inhalt Vorwort... 1 Entwurf einer Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schulsekretärin und zur Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Gliederung der Prüfung Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsbereich Schulbetriebsmanagement Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Schülerangelegenheiten Personalwesen Schulentwicklung Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Bewerten der Prüfungsbereiche und Bestehen der Prüfung Wiederholung der Prüfung Inkrafttreten... 8 Anlagen... 9 Entwurf einer Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Umfang der Qualifikation und Gliederung der Prüfung Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsteil Technik Prüfungsteil Rechnungswesen und Haushalts- und Vergaberecht Organisation Projektarbeit Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung Wiederholung der Prüfung Inkrafttreten Anlagen

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6 Entwurf einer Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schulsekretärin und zur Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung 1 Die Industrie- und Handelskammer (...) oder die sonst zuständige Stelle nach BBiG (...) erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom (...) als zuständige Stelle nach 54 in Verbindung mit 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. Teil I Jg Nr. 20 S. 931 ff., ausgegeben zu Bonn am 31. März 2005) folgende Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfungen zur a) Geprüften Schulsekretärin b) Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zur a) Geprüften Schulsekretärin b) Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den 4 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmerinnen in schulträgerbezogenen und schulorganisatorischen Angelegenheiten folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen können: a) Wahrnehmung von Management- und Organisationsaufgaben im Schulbetrieb b) Planung, Steuerung und Kontrolle von schulinternen Geschäftsabläufen c) sach- und situationsgerechte Kommunikation mit in- und externen Partnern des Schulbetriebs d) Bearbeitung der individuellen und schullaufbahnbezogenen Schülerangelegenheiten e) Unterstützung der Planungsprozesse, Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Unterstützung der Controllingprozesse f) Bearbeitung der Personalangelegenheiten des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals g) sachgerechtes Einsetzen der Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik inklusive der schulspezifischen Software bei allen Geschäftsprozessen. (3) Die nach den 4 7 abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin. Die nach den 4 8 abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin für Schulverwaltung. 2 Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche a) Schulbetriebsmanagement b) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen c) Schülerangelegenheiten d) Personalwesen e) Schulentwicklung. (2) Die Prüfungsbereiche nach Absatz 1, Ziffer a) d) sind schriftlich und der Prüfungsbereich nach Absatz 1, Ziffer e) mittels einer Projektarbeit durchzuführen. 1) In der Rechtsvorschrift ist aufgrund der Tatsache, dass in dem Tätigkeitsbereich vorwiegend Frauen beschäftigt sind, auf die Darstellung der männlichen Form verzichtet. 5

7 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu den Fortbildungsprüfungen mit den Abschlüssen nach 1, Absatz 3 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis in einem Schulsekretariat, bei einem Schulträger oder einer Schulaufsichtsverwaltung oder b) eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem Schulsekretariat, bei einem Schulträger oder einer Schulaufsichtsverwaltung. (2) Abweichend von den in Absätzen 1 a) und b) genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 4 Prüfungsbereich Schulbetriebsmanagement (1) Im Prüfungsbereich Schulbetriebsmanagement soll unter Berücksichtigung der Entwicklung der inneren und äußeren Schulangelegenheiten die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, die Schulverwaltungsprozesse zu planen, durchzuführen/durchführen zu lassen und in den Schuljahresablauf zu integrieren. Dabei wird die Fähigkeit nachgewiesen, den schulischen Qualitätsentwicklungsprozess zu begleiten, zu unterstützen, kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Ergebnisse dieses Prozesses umzusetzen. Dabei können unter anderem folgende Inhalte/Qualifikationsmerkmale geprüft werden: a) Grundlagen des Schulrechts b) Grundzüge des Bildungswesens c) Verwaltungsverfahrensgesetz d) arbeitsplatzbezogene Arbeitsorganisation (Zeit- und Selbstmanagement, Informationsmanagement) e) Aufbau- und Ablauforganisation f) in- und externe Kommunikation und Kooperation g) situationsabhängige Kommunikationstechniken und ihre Grundlagen h) Konfliktmanagement i) Projektmanagement j) Qualitätsmanagement k) Organisationsentwicklung. 5 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) Im Prüfungsbereich Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, Haushaltsmittel zu bewirtschaften und Planungs- und Controllingprozesse für die der Schule zur Verfügung stehenden Budgets eigenverantwortlich durchzuführen. Dabei können unter anderem folgende Inhalte/Qualifikationsmerkmale geprüft werden: a) Kommunalverfassungsrecht b) Haushalts- und Kassenrecht der Gebietskörperschaften c) Grundzüge des Rechnungswesens d) Kosten- und Leistungsrechnung. 6

8 6 Schülerangelegenheiten (1) Im Prüfungsbereich Schülerangelegenheiten soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Schullaufbahnangelegenheiten und einzelfallbezogene Schülerangelegenheiten selbstständig zu bearbeiten. Dabei können unter anderem folgende Inhalte/Qualifikationsmerkmale geprüft werden: a) Schulrecht (Zugangsvoraussetzungen, Schullaufbahnwechsel, Schulabschlüsse, Schulpflichtüberwachungen) b) Datenschutzgesetze c) Verwaltungsverfahrensgesetz d) Versicherungsbestimmungen e) allgemeine und vertragsrechtliche Vorschriften des BGB. 7 Personalwesen (1) Im Prüfungsbereich Personalwesen soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, Personalangelegenheiten des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals selbstständig zu bearbeiten. Dabei können unter anderem folgende Inhalte/Qualifikationsmerkmale geprüft werden: a) Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht b) datenschutzrechtliche Vorschriften c) allgemeine und vertragsrechtliche Vorschriften des BGB d) schulrechtliche Gesetze, Verordnungen und Erlasse e) Personalentwicklung f) Lehrerfortbildung. 8 Schulentwicklung (1) Im Prüfungsbereich Schulentwicklung soll im Rahmen einer Projektarbeit die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, bildungspolitische Zielsetzungen ressourcen- und bedarfsorientiert auf der schulischen Ebene umsetzen zu können. Dabei weist die Prüfungsteilnehmerin ihre Befähigung nach, konzeptionell zu arbeiten und eine Projektplanung durchzuführen, vorzustellen und zu vertreten. (2) Die Projektarbeit besteht im Erstellen einer Konzeption, die folgende Aspekte berücksichtigen muss: a) Entwicklung eines Vorschlages zur Konkretisierung einer bildungspolitischen Entscheidung mittels eines Umsetzungskonzeptes für die Schule b) Bedarfsprüfung c) Beurteilung von Strukturdaten, Ressourcen und Ausgangslage d) Entwicklung der Konzeption (Zeitrahmen, Ressourceneinsatz, Alternativen, Dokumentation) e) Umsetzung des Projektergebnisses f) Beurteilung der Folgen und des Veränderungsbedarfes in der schulischen Aufbau- und Ablauforganisation g) Evaluierung des Projektergebnisses. 7

9 (3) Die Prüfungsteilnehmerin schlägt dem Prüfungsausschuss das Thema für die Projektarbeit vor. Für die Erstellung der Projektarbeit ist eine Bearbeitungsdauer von zwei Monaten vorgesehen. Das Ergebnis der Projektarbeit ist schriftlich vorzulegen und in einem Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer vorzustellen und zu vertreten. 11 Wiederholung der Prüfung Jeder nicht bestandene Prüfungsbereich kann zweimal wiederholt werden. 9 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (1) Die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlich oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Rechtsvorschrift entsprechen. Eine Freistellung von der Projektarbeit ist nicht zulässig. 12 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 10 Bewerten der Prüfungsbereiche und Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Prüfungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (2) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß den Anlagen 1 bis 4 auszustellen, das die Bewertung der Prüfungsteile ausweist. 8

10 Anlage 1 (zu 10 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär vom XX. Monat 200X bestanden. Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 9

11 Anlage 2 (zu 10 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Schulsekretärin/Geprüfter Schulsekretär vom XX. Monat 200X bestanden. Prüfungsbereiche Punkte 3 Note e) Schulbetriebsmanagement f) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen g) Schülerangelegenheiten h) Personalwesen Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 3) Die Punktebewertungsskala ist wie folgt gegliedert: Punkte = Note 1 = sehr gut; unter Punkte = Note 2 = gut; unter Punkte = Note 3 = befriedigend; unter Punkte = Note 4 = ausreichend; unter Punkte = Note 5 = mangelhaft; unter 30 0 Punkte = Note 6 = ungenügend 10

12 Anlage 3 (zu 10 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung vom XX. Monat 200X bestanden. Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 11

13 Anlage 4 (zu 10 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Schulverwaltung vom XX. Monat 200X bestanden. Prüfungsbereiche Punkte 3 Note e) Schulbetriebsmanagement f) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen g) Schülerangelegenheiten h) Personalwesen Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 4) Die Punktebewertungsskala ist wie folgt gegliedert: Punkte = Note 1 = sehr gut; unter Punkte = Note 2 = gut; unter Punkte = Note 3 = befriedigend; unter Punkte = Note 4 = ausreichend; unter Punkte = Note 5 = mangelhaft; unter 30 0 Punkte = Note 6 = ungenügend 12

14 Entwurf einer Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen Die Industrie- und Handelskammer (...) erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom (...) als zuständige Stelle nach 54 in Verbindung mit 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. Teil I JG.2005 Nr. 20 Seite 931 ff., ausgegeben zu Bonn am ) folgende Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/ zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen nach den 4 bis 7 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/ zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen und damit die Befähigung, in unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Strukturen und vergleichbaren Einrichtungen den funktionalen Betrieb zu gewährleisten. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um in unterschiedlich strukturierten Schulen in einer selbstständigen Tätigkeit folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können: a) Gewährleistung des funktionalen Betriebs b) Steuerung der objektbezogenen Prozesse c) Steuerung der technischen Betriebsmittel d) Akquirierung und Bewertung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen e) Beherrschung der Vorgänge des Rechnungswesens f) Organisation der Betriebsläufe, Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren g) sach- und situationsgerechte Kommunikation mit in- und externen Partnern des Schulbetriebs. (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, um insbesondere die folgenden im Zusammenhang stehenden Aufgaben eines Geprüften Gebäudemanagers für Schulen/einer Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen wahrnehmen zu können: a) Gewährleistung des funktionalen Betriebes b) Steuerung der objektbezogenen Prozesse c) Steuerung der technischen Betriebsmittel d) Planung und Steuerung der Betriebsabläufe. (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gebäudemanager für Schulen/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen. 2 Umfang der Qualifikation und Gliederung der Prüfung (1) Die Qualifikation zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen umfasst handlungsspezifische Qualifikationen, die nach dieser Rechtsvorschrift geprüft werden. 13

15 (2) Die Prüfung zum Geprüften Gebäudemanager für Schulen/zur Geprüften Gebäudemanagerin für Schulen gliedert sich in die Prüfungsteile: a) Technik b) Rechnungswesen und Haushalts- und Vergaberecht c) Organisation d) Projektarbeit. (3) Die Prüfungsteile des Abs. 2 mit den Ziffern a c sind schriftlich und die Projektarbeit nach Abs. 2 Ziffer d ist schriftlich und praktisch durchzuführen. 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu der Fortbildungsprüfung mit dem Abschluss nach 1(4) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder b) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. (2) Die Berufspraxis nach Abs. (1) muss wesentliche Bezüge zu den in 1 (2) formulierten Aufgaben nachweisen. (3) Abweichend von den in Abs.1 a) und b) genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 4 Prüfungsteil Technik (1) Im Prüfungsteil Technik soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen, technische Anlagen zur Gewährleistung eines funktionalen Schulbetriebs zu steuern. Diese Handlungskompetenz setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Qualifikationsmerkmalen zusammen, aus denen sinnvoll zusammenhängend geprüft werden kann: a) Maßnahmen der Objektbetreuung, wie z. B. Steuerung der objektbezogenen Prozesse, Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz b) Beurteilung des Zusammenwirkens der verschiedenen technischen Systeme im Hinblick auf ihre Nutzung, wie z. B. Raumklima, Beleuchtung, Schallschutz, Optimierung des Energieverbrauchs c) Steuerung und Regelung der Systeme von technischen Anlagen unter Anwendung der spezifischen Informations- und Kommunikationssysteme Heizungsanlagen Steuerung und Regelung verschiedener Anlagensysteme, Überwachung von Wartungszyklen und Wartung der Heizungssysteme Lüftungs- und Klimaanlagen Steuerung und Regelung verschiedener Anlagensysteme, Überwachung der Wartungszyklen und Wartung der Lüftungs- und Klimaanlagen Schwimmbadtechnik Überwachung der Wartungszyklen und Wartung der Schwimmbadtechnik 14

16 Sanitärtechnik und -einrichtungen Steuerung und Regelung verschiedener Anlagensysteme, Überwachung der Wartungszyklen und Wartung der Sanitäranlagen d) Überwachung der Funktionalität der Aufzugstechnik e) Überwachung der Wartungszyklen, Verhalten bei Störungen f) Überwachung der Systeme der Ver- und Entsorgung. 5 Prüfungsteil Rechnungswesen und Haushalts- und Vergaberecht (1) Im Prüfungsteil Rechnungswesen soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften, der Budget- und betrieblichen Vorgaben, Budgetverantwortung wahrzunehmen. Diese Handlungskompetenz setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Qualifikationsmerkmalen zusammen, aus denen sinnvoll zusammenhängend geprüft werden kann: a) Befähigung, die Haushaltsmittel zu bewirtschaften und Planungs- und Controllingprozesse für die der Schule zur Verfügung stehenden Budgets eigenverantwortlich durchzuführen. b) Akquirierung und Bewertung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen unter Beachtung der vertragsrechtlichen Vorschriften. 6 Organisation (1) Im Prüfungsteil Organisation soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben, Betriebsabläufe zu planen, zu steuern, umzusetzen, zielgruppenorientiert und situationsbezogen mit in- und externen Partnern zu kommunizieren. Diese Handlungskompetenz setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Qualifikationsmerkmalen zusammen, aus denen sinnvoll zusammenhängend geprüft werden kann: a) Gebäude- und Objektverwaltung b) Gebäude- und Objektbewirtschaftung c) Kommunikation, wie z. B. Kommunikation mit in- und externen Partnern, Methoden der Gesprächsführung, Konfliktsituationen d) Personaleinsatzplanung, wie z. B. Reinigungspersonal, sonstiges Personal. 7 Projektarbeit (1) Im Prüfungsteil Projektarbeit soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, betriebliche Aufgabenstellungen aus den Bereichen Technik, Rechnungswesen und Organisation zu bearbeiten. In einer schriftlichen Hausarbeit ist nachzuweisen, betriebliche Problemstellungen erkennen, beurteilen, lösen und darstellen zu können. Die Prüfungsteilnehmer/-innen können dem Prüfungsausschuss hierzu einen Vorschlag unterbreiten. 15

17 Für die Bearbeitung der schriftlichen Hausarbeit stehen 30 Arbeitstage zur Verfügung. (2) Über die Ergebnisse der Hausarbeit wird ein situationsbezogenes Fachgespräch von mindestens 20 Minuten Dauer geführt. Dabei weisen die Prüfungsteilnehmer/-innen nach, dass sie in der Lage sind, betriebliche Problemlösungen zu vertreten und zu begründen. 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 10 Wiederholung der Prüfung Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. 11 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Prüfungsteilnehmer/-in kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlich oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlich Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Rechtsvorschrift entspricht. Eine Freistellung von der Projektarbeit ist nicht zulässig. 9 Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den schriftlichen Prüfungsteilen und der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (2) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß den Anlagen 1 und 2 auszustellen, das die Bewertung der Prüfungsteile und der Projektarbeit ausweist. 16

18 Anlage 1 (zu 9 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen vom XX. Monat 200X bestanden. Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 17

19 Anlage 2 (zu 9 Abs. 2) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen Herr/Frau geboren am hat am in die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift über die Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Gebäudemanager/Geprüfte Gebäudemanagerin für Schulen vom XX. Monat 200X bestanden. Prüfungsbereiche Punkte 2 Note a) Technik b) Rechnungswesen, Haushalts- und Vergaberecht c) Organisation d) Projektarbeit Datum Unterschrift (Siegel der zuständigen Stelle) 2) Die Punktebewertungsskala ist wie folgt gegliedert: Punkte = Note 1 = sehr gut; unter Punkte = Note 2 = gut; unter Punkte = Note 3 = befriedigend; unter Punkte = Note 4 = ausreichend; unter Punkte = Note 5 = mangelhaft; unter 30 0 Punkte = Note 6 = ungenügend 18

20 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Ich war Mitglied der Gewerkschaft: Monat/Jahr von: Monat/Jahr bis: Monat/Jahr Persönliche Daten: Name Vorname/Titel Straße/Hausnr. Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) PLZ Wohnort Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Geburtsdatum Bankleitzahl Kontonummer Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in Selbstständige/r Vollzeit Teilzeit Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi-Volontär/in- Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Angestellte/r DO-Angestellte/r freie/r Mitarbeiter/in Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Anzahl Wochenstd. Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Monatsbeitrag: Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Straße/Hausnummer im Betrieb Datum/Unterschrift PLZ Ort Werber/in: Personalnummer im Betrieb Name W Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Vorname Telefon Mitgliedsnummer

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