ECM Grundlagen und operative Auswirkung
|
|
- Mina Gerstle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ECM Grundlagen und operative Auswirkung Entity in Charge of Maintenance Für die Instandhaltung zuständige Stelle
2 Grundlage der EU-Regelungen: AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der EU Primärrechtlicher Charakter Klärung der Begrifflichkeiten und Bedeutungen: Verordnung, Richtlinie, Beschluss, Empfehlung/Stellungnahme im Artikel 288 Absatz 2 bis 4 des AEUV Im EU-Recht hat eine Richtlinie Gesetzescharakter!
3 Basis des ECM Quelle: EBA
4 ECM Sicherheit Anforderung AEG 4 insges. 4a Erfüllung Anforderungen Sicherheit (Basis zur Konformitätsbewertung) Hinweis: Fachmitteilung 14/2014 des EBA Eisenbahn- sicherheits- Richtlinie 2004/49/EG i.v. 2008/110/EG Aktuell: 2016/798/EU Monitoring 1078/2012/EU ECM-Güterwagen 445/2011/EU (Basis zur Zertifizierung) Sicherheitsmethode für die Konformitätsbew. 1158/2010/EU Bewertung Risiken 402/2013/EU (Signifikanz)..
5 Aktuell im EU-Recht 4. Eisenbahnpaket basierend auf Verordnung EU 2016/796 Eisenbahnagentur der EU (ERA) Richtlinie EU 2016/797 Interoperabilität Richtlinie EU 2016/798 Eisenbahnsicherheit In Kraft getreten 2016, voraussichtliche Anwendung ab Juni 2019
6 Seit 2016: 2016/798/EU Quelle: EBA
7 Motivation Quelle: EBA
8 So geht`s Quelle: EBA
9 ECM für alle Fahrzeugarten Aktuell: Güterwagen (Verordnung EU 445/2011) -> muss angewendet werden -> ECM-Zertifizierung Für andere Fahrzeuge in Vorbereitung: nationale Behörden in Zusammenarbeit mit ERA, Einreichung der Empfehlung des ERA an die EU-Kommission Frühjahr 2018 Für andere Fahrzeug im Geltungsbereich der Sicherheits-Richtlinie wird die Anwendung der grundlegenden Vorgaben des Anhangs III der Verordnung 445/2011 bzw. analog der 2016/798 empfohlen dies gilt auch für Fahrzeuge, die nicht im Geltungsbereich der Richtlinie liegen!
10 Ril EU 2016/798 Art. 2: Gliederung in strukturelle und funktionale Bereiche Art. 2: Geltungsbereich
11 Ril EU 2016/798 Art. 2: Geltungsbereich Ausnahmen Ausgenommen sind: Untergrundbahnen, Straßenbahnen, funktional getrennte Netze Darüber hinaus können national eigene Ausnahmen erklärt werden: Infrastruktur im privaten Eigentum, Infrastruktur und Fahrzeuge, die ausschließlich lokal begrenzt eingesetzt wird/werden sowie ausschließlich historische und touristische Nutzung
12 Ril EU 2016/798 Art. 4: Alle in einem Boot
13 Allgemeine Grundsätze als Querschnitts -Faktoren in Bezug auf die Umsetzung des Systemes Sicherheit Art. 5: CSI Common saftey indicators -> Bewertungsgrundparameter (Anhang I) Art. 6: CSM Common safety methods -> zu verwendende Methoden Art. 7: CST Common saftey targets -> Ziel ist die Sicherung eines Mindestsicherheitsniveaus
14 Art. 9: Forderung der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystemes, Festlegung der Grundelemente in Abs. 3 Art. 14: Instandhaltung von Fahrzeugen: 1. Eintragung ins NVR 2. ECM ist verpflichtet ein Instandhaltungssystem einzuführen, 3. Definition von 4 ECM-Funktionen im Rahmen des Instandhaltungssystemes 4. Definition der Anforderungen in Anhang III
15 Die 4 ECM-Funktionen 1. Managementfunktion 2. Instandhaltungsentwicklungsfunktion 3. Fuhrpark- Instandhaltungsmanagementfunktion 4. Instandhaltungserbringungsfunktion
16 ECM I ECM II ECM III ECM IV die Managementfunktion, die als übergeordnete Funktion, der folgenden drei Funktionen für die Beaufsichtigung, Koordination und Gewährleistung des sicheren Zustands der Güterwagen verantwortlich ist. Diese Funktion ist nicht delegierbar und ist von der Zuständigen Stelle selbst vorzunehmen. die Instandhaltungsentwicklungsfunktion mit Zuständigkeit für die Verwaltung der Instandhaltungsunterlagen, einschließlich des Konfigurationsmanagements auf der Grundlage von Konstruktions- und Betriebsdaten sowie Leistung und Erfahrung. Die Funktion ist delegierbar und muss vorzugsweise vertraglich mit dem durchführenden Partner abgestimmt sein. die Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion zur Verwaltung der Aussetzung von Güterwagen zur Instandhaltung und deren Wiederinbetriebnahme nach der Instandhaltung. Diese Funktion ist delegierbar und mit entsprechenden Partnern hinsichtlich der Leistungen zu fixieren. In der Praxis liegen diese Aufgabenbereiche typischerweise im Flottenmanagement. die Instandhaltungserbringungsfunktion zur Erbringung der technischen Instandhaltung eines Güterwagens oder von Teilen davon, einschließlich der Betriebsfreigabeunterlagen. Hier sind wir im Bereich der Werkstätten sowie werkstattähnliche Leistungen unterwegs. Auch hier gilt, dass die Verantwortlichkeit delegierbar ist.
17 Sicherheitsrelevante Tätigkeiten der ECM Jede ECM muss ihre sicherheitsrelevanten Tätigkeiten identifizieren und verwalten Risiken sind zu bewerten und zu überwachen Das System ist weiter zu entwickeln und nachzuweisen Strukturierte Prozesse/Abläufe sowie Datenermittlungen zwecks Bewertungen sind vorzunehmen und zu dokumentieren
18 Anhang III der Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, die als übergeordnete Maximen in den Funktionen zu berücksichtigen sind: 1. Führungsaufgabe -> Systemverantwortung 2. Risikobewertung -> Identifizierung, Klassifizierung, methodisch 3. Überwachung -> Risikobeherrschung 4. Ständige Verbesserung -> PDCA-Zyklus 5. Struktur Verantwortlichkeiten -> Aufbau- und Ablauforganisation 6. Kompetenzmanagement -> Personalqualifikation, Fähigkeitserhalt und steigerung
19 7. Information -> Kommunikation, Dokumentation 8. Dokumentation -> Nachweis und Kommunikation 9. Untervergabe Tätigkeiten -> strukturierter Ansatz, vertragliche Regelungen, Bewertung Unterauftragnehmer 10. Instandhaltung -> strukturierter Ansatz, vertragliche Regelung, Datenerfassung, Erkenntnisse sammeln 11. Kontrolltätigkeit -> strukturierter Ansatz, Bewertung, Datenermittlung, Dokumentation
20 Zertifizierung ECM und Instandhaltungsfunktionen Quelle: EBA
21 Fazit Oberste Priorität Sicherheit (neben Operabilität, Diskriminierungsfreiheit) Aufbau eines Systemes, keine Einzelfaktoren, in Art und Methode ähnlich dem System zur DIN EN ISO 9000 ff. (Systemkompatibilität ca. 70%) Übergeordnet soll Vergleichbarkeit geschaffen werden; Vorgabe Ziele, Bewertungsgrundsätze, Methoden (CST, CSI, CSM) mit Blick auf Riskobeherrschung und Sicherheit Strukturierte Daten zur Entscheidungsfindung und Systementwicklung und zwar auf betrieblicher, technischer und kfm. Ebene -> deutliche Anforderungen an Monitoring Ausweitung auf weitere Fahrzeuge, nicht nur Güterwagen: Lokomotiven und Personentransport ist in Sicht System wird geprüft und überwacht, Nachweise und Aufrechterhaltung haben hohe Priorität (Zertifizierung und/oder Konformitätsbewertungen auf gesamt Systemebene oder der einzelnen ECM-Funktion)
22 Fazit Einbindung aller Beteiligten im Prozess, damit kommt der Bewertung von Unterauftragnehmern hohe Bedeutung zu (möglicherweise neues Verfahren zur Zertifizierung von Werkstätten) Forderung der ständigen Verbesserung: Datenerhebung, -auswertung/-bewertung, Maßnahme festlegen+umsetzen, Wirksamkeit prüfen -> Aufbau strukturiertes technisches, betriebliches Monitoring Strukturierte Kommunikations- und Meldewege: Ereignisse, Unfall, Haftung des ECM, über seine Grenzen hinaus -> schon spürbar durch die Anpassung der Haftpflicht (z.b.: Erhöhung der Vers.-Summe auf 20 Mio. ) Es findet ein gewisses Zusammenwachsen der ERA (Europäische Eisenbahn Agentur) und der nationalen Aufsichten (EBA) statt Am Ende: gemeinsames europäisches Eisenbahnsystem
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrVPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -
VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrAktuelle Eisenbahngesetzgebung in Deutschland und Europa
Vortragsveranstaltung Perspektiven des Gleisbaus der Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.v. am 8. September 2011 im Steigenberger Grandhotel Petersberg Aktuelle Eisenbahngesetzgebung in Deutschland und
MehrECM für Güterwagen die Behördensicht
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ECM für
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen
MehrTalbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt
Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt Berliner Hauptbahnhof (Bauphase) Foto: DB AG/Hans-Joachim Kirsche VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt Prozess
MehrSicherheitsbewertungsbericht
Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrGEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management
GEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management Transparenz, Sicherheit und Qualität im Facility Management: Das dreistufige Qualitätsprogramm GEFMA FM-Excellence Gütesiegel
MehrQM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung
QM-Handbuch der ReJo Personalberatung Version 2.00 vom 30.11.2012 Das QM-System der ReJo Personalberatung hat folgenden Geltungsbereich: Beratung der Unternehmen bei der Gewinnung von Personal Vermittlung
MehrAnforderungen zum Auditoren-Pool. für das
Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl
MehrGefahrgutthemen RID 2017 Ausblick auf zu erwartende Änderungen Aktuelle Entwicklung
16. Technische Informationsveranstaltung des VPI Gefahrgutthemen RID 2017 Ausblick auf zu erwartende Änderungen Aktuelle Entwicklung Radisson Blu Hotel, Frankfurt Rainer Kogelheide, GATX 23.06.2016 16.
MehrErfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern
Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrISO 9001: Einleitung. 1 Anwendungsbereich. 2 Normative Verweisungen. 4 Qualitätsmanagementsystem. 4.1 Allgemeine Anforderungen
DIN EN ISO 9001 Vergleich ISO 9001:2015 und ISO 9001:2015 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Kontext der Organisation 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
MehrKonzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner
26.11.2013, Heideck Joachim Wasner Inhalt 1. Externe Anforderungen / Presse 2. Rechtlicher Rahmen zur Errichtung und den Betrieb von Medizinprodukten 3. Anforderungen an die Auslegung und die Betriebssicherheit
MehrWas geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung
Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung Angestellten Forum des ZVK Stuttgart 04.03.2016 Birgit Reinecke ZentraleEinrichtungPhysiotherapieund
MehrMatrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen.
Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalt Vorgabedokumente Matrix- oder Gruppenzertifizierung Anwendungsbereich Zertifizierungsprozess Planung, Berechnung Audit
MehrÄnderungen im Fahrpersonalrecht
Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung
Mehrabcd abc LRQA Webinar DIN SPEC 91020 der neue Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
LRQA Webinar DIN SPEC 91020 der neue Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement Datum: Mittwoch, 13. Juni 2012 Uhrzeit: 12.00 Uhr (Dauer: ca. 45 Minuten) Referent: Dr. Martin Kaminski, proproduction
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG
MehrRWE Netzservice. RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management.
RWE Netzservice RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management. RWE NETZSERVICE: IHR VERLÄSSLICHER PARTNER IM FACILITY MANAGEMENT. RWE Netzservice überzeugt mit einem breit angelegten Leistungsspektrum,
MehrRichtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung
Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrUmweltmanagementsystem & Energiemanagementsystem
Umweltmanagementsystem & Energiemanagementsystem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 Das Umweltmanagementsystem (UMS) führt durch eine ganzheitliche Betrachtung verschiedener Unternehmensprozesse und
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
MehrECM für Güterwagen ein Praxisbericht und Ausblick zur Revision / Erweiterung der Gesetzgebung 4. IHRUS Fachtagung, 14. November 2014, Luzern
ECM für Güterwagen ein Praxisbericht und Ausblick zur evision / Erweiterung der Gesetzgebung 4. IHUS Fachtagung, 14. November 2014, Luzern Markus Vaerst Von der zufälligen zur systematischen Sicherheit
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 61. JAHRGANG LANGEN, 2. MAI 2013 NfL II 33 / 13 Änderung des nationalen Luftrechts zur Anpassung der LuftVZO und LuftGerPV Instandhaltungsbetriebsgenehmigungen zur Instandhaltung
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDie Revision der gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken 4. Symposium der VPI Hamburg, 14.01.
Die Revision der gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken 4. Symposium der VPI Hamburg, 14.01.2014 1 Themen 1. Einführung 2. Revision der CSM Risikobewertung (EU VO
MehrQS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung
8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
MehrGesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie
Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrVerpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Verpflichtende Energieaudits nach dem nvellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht 19.05.2015 Hintergrund Energiewende Ziele der EU 2 Energieeffizienzrichtlinie
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrVersion: 2 Referenz: A94-30/2.2013 Datum: 27.05.2013 Original: EN. Erläuterndes Dokument: ECM-Vorschriften für Güterwagen. 1.
OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-
MehrBedienungsanleitung. Motorpositioniertisch
Anzinger Straße 4 D 85614 Kirchseeon-Eglharting Telefon: 08091 / 562 98 67 Fax: 08091 / 562 98 66 E-mail: info@mm-engineering.com web: www.mm-engineering.com Bedienungsanleitung Motorpositioniertisch Inhaltsverzeichnis:
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrMaschinensicherheit in der EU
Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Karlsruhe, April 2015 Fritz Zoermer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Folie 1 Inhalt 1 Die Richtlinie
MehrNachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement
Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Dortmund, 30.10.2014-1 - Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 Energiedienstleistungsgesetz - 2 - Energiedienstleistungsgesetz Grundlagen Artikel 8
MehrHumanitäre Stiftung SRK
Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrBundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde Rolle des BAV Die Aufsichtsbehörde unterstützt
MehrIntegration betriebesspezifisch relevanter Kosten-/Nutzenaspekte in das betriebliche Rechnungswesen
Workshopunterlagen Integriertes Management Kosten-/Nutzencheck Kapitel 11 Integration betriebesspezifisch relevanter Kosten-/Nutzenaspekte in das betriebliche Rechnungswesen Unterlagen wurden erstellt
MehrVorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb
Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur
MehrIntegrierte Managementsysteme Eichenstraße 7b Germering 1. Umweltmanagement
1. Umweltmanagement Das Ansehen und die Zuverlässigkeit eines Unternehmens, sowie die Qualität seiner Produkte und Leistungen werden zunehmend auch nach den Umweltleistungen und Umweltauswirkungen eines
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrNeuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung
Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung 11. September 2008 Vorgeschichte und Meilensteine Auftrag des EDI: Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen und der politischen Machbarkeit eines «Präventionsgesetzes»
MehrInhalt. 2.1 Grundlagen 25 2.2 Vision, Mission und Strategien 26 2.3 Das Werkzeug Balanced Scorecard nutzen 29 2.4 Die BSC mit Prozessen verknüpfen 33
1 Mit Prozessorientiertem Qualitätsmanagement (PQM) zum Erfolg 1 1.1 Gründe für Prozessorientiertes Qualitätsmanagement 1 1.2 Die funktionsorientierte Sichtweise eines Unternehmens 3 1.3 Die prozessorientierte
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrGemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken
Gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken Thierry BREYNE, Dragan JOVICIC Europäische Eisenbahnagentur - Sicherheitsreferat Sicherheitsbewertung Anschrift: 120 Rue
MehrNormung für den Arbeitsschutz
Normung für den Arbeitsschutz Fachveranstaltung Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten Katharina von Rymon Lipinski Dortmund, 11.11.2014 Denis Junker - Fotolia.com Wofür braucht man Normen? Damit
MehrHinweise der Obersten Bauaufsicht
Hinweise der Obersten Bauaufsicht Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 29.10.2014 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Novelle BauO NRW / Technische Baubestimmungen Energieeinsparverordnung
MehrGemeinsame Stellungnahme
Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,
MehrUmweltaspekte Verschiedene Bewertungsmethoden aus der Praxis
Praxiswissen Umweltmanagement Ralph Meß Umweltaspekte Verschiedene Bewertungsmethoden aus der Praxis Übersicht über die Arbeitshilfen auswertung.xls beispiel_erfassung_bewertung.xls Auswertung der Bewertungskriterien
MehrRAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrKnow-How für die Medizintechnik
Know-How für die Medizintechnik ISO 13485:2016 - Neue Anforderungen Qualitätsmanagement für Medizinprodukte LISAvienna Business Treff Medizintechnik Regulatory Update 2016 am 07.06.2016 in Wien DI Martin
MehrWeiterentwicklung Trassenpreissystem. DB Netz AG Mario Theis Leiter Preise und Produkte Frankfurt,
Weiterentwicklung Trassenpreissystem DB Netz AG Mario Theis Leiter Preise und Produkte Frankfurt, 11.03.2015 Trassenentgelte sind wesentliche Säule der Finanzierung zur Sicherstellung einer qualitativ
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrWichtige Stationen auf dem Weg zu zertifizierbaren Umweltmanagementsystem- Modellen
Wichtige Stationen auf dem Weg zu zertifizierbaren Umweltmanagementsystem- Modellen ab 1975 Compliance-Öko-Audits in den USA 1989 ICC-Leitfaden Umweltschutz-Audits 1990 Beginn der Entwicklung eines EG-weiten
MehrEnergieaudit nach DIN EN 16247-1. Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen
Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen Energieaudit Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Einleitung Um die ehrgeizigen europäischen und deutschen
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Energieberatertag Saar 2015 23.09.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrHans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr
Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene
MehrPositionspapier. Anlage. Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht. Zusammenfassung
Anlage Positionspapier Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht Zusammenfassung Ratings treffen eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, mit der Zahlungen eines
MehrQualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch
84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik
MehrUmsetzung IT-SiG in den Ländern
Umsetzung IT-SiG in den Ländern Erfahrungen aus dem Bereich AtG Seite 1 Betroffenheit im Nds. Umweltministerium KRITIS-Sektoren Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) Energie (Kerntechnische
MehrQualität im üblichen Sprachgebrauch ist...
Qualität im üblichen Sprachgebrauch ist... wenn der Kunde zurückkommt - und nicht das Produkt alles richtig machen... ein fehlerfreies f Produkt bzw. eine fehlerfreie f Leistung Übereinstimmung zwischen
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
DE 27.8.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 222/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 842/2011 DER KOMMISSION vom 19. August 2011 zur Einführung von
MehrVerordnung über das Risikomanagement
0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98
MehrNovellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-
Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Energiesparmaßnahmen De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 18.03.2015. 71 SD 1 033 Revision: 1.0 24. März 2015
Akkreditierungskriterien (freiwilliger Bereich) für unabhängige Bewertungsstellen im Bereich des Schienenverkehrs, die die ordnungsgemäße Anwendung von Risikomanagementverfahren und deren Ergebnisse überprüfen
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrSkill Management: Anforderungen, Erfahrungen und Lösungen aus der Luftfahrt für die maritime Wirtschaft
Skill Management: Anforderungen, Erfahrungen und Lösungen aus der Luftfahrt für die maritime Wirtschaft Jörg Latteier, Geschäftsführer MINT Software Systems Veranstaltung Maritime IT, 02.09.2015, Kaltenkirchen
MehrBetriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh www.systemkonzept.de Aachener Straße 68 50674 Köln Tel: 02 21 / 56 908 0 Fax: 02 21 / 56 908 10 E-Mail: info@systemkonzept.de Betriebsärztliche
MehrLeitfaden zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen (Entity in Charge of Maintenance - ECM)
1 von 31 Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen (Entity in Charge of Maintenance - ECM) 2 von 31 Ausgabenverzeichnis Ausgabenstand Geändertes Kapitel Änderung Datum
MehrVorstellung des neuen EDL-G
Vrstellung des neuen EDL-G Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Wer ist betrffen und welche Möglichkeiten bieten sich? Expertentag im Rahmen der Bayerischen Klimawche 24.07.2015 Hintergrund Energiewende
Mehr5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,
5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen
MehrAnlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
MehrFragen &Antworten HACCP. Antworten auf die häufigsten Fragen. aus der Praxis. D. UIlmer BEHR'S...VERLAG
Fragen &Antworten HACCP Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis D. UIlmer BEHR'S...VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Autor 17 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Rechtliches Basiswissen zu HACCP 21
MehrDE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie
DE 098/2008 IT- Sicherheitsleitlinie Chemnitz, 12. November 2008 Inhalt 1 Zweck der IT-Sicherheitsrichtlinie...2 2 Verantwortung für IT- Sicherheit...2 3 Sicherheitsziele und Sicherheitsniveau...3 4 IT-Sicherheitsmanagement...3
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrGesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum
MehrAuditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken
Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren
Mehr