- Entwurf - Planungsvereinbarung für die Erneuerung der EÜ Spellener Straße. Gegenstand der Vereinbarung
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- Elizabeth Michel
- vor 6 Jahren
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1 Anlage 2 zur Drucksache Entwurf - Zwischen der DB Netz AG vertreten durch den Regionalbereich West Hansastraße Duisburg nachstehend DB Netz AG genannt und der Stadt Voerde (Niederrhein) vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Voerde (Niederrhein) Rathausplatz Voerde (Niederrhein) nachstehend Straßenbaulastträger genannt wird folgende abgeschlossen: Planungsvereinbarung für die Erneuerung der EÜ Spellener Straße 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die Vereinbarung wird abgeschlossen mit dem Ziel der: - Änderung der Eisenbahnüberführung EÜ Spellener Straße in Bahn-km 22,650 der Strecke von Oberhausen nach Emmerich Str.-Nr. 2270, im Zuge der Gemeindestraße
2 (2) 2 von 7 Spellener Straße in Voerde (Niederrhein) auf beiderseitiges Verlangen der Kreuzungsbeteiligten ( 12 Nr. 2 EKrG). Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Stadt Voerde (Niederrhein) als Baulastträger der Straße. (3) In dieser Planungsvereinbarung werden die Grundlagen, der Umfang, die Durchführung sowie die Kostentragung der Planung festgelegt. (4) Für die Durchführung der Maßnahme ist zwischen den Beteiligten eine Kreuzungsvereinbarung nach 5 EKrG noch abzuschließen. Die Planungskosten gehen in die Verwaltungskostenpauschale ein, soweit im Folgenden keine anderen Regelungen getroffen wurden. 2 Beschreibung der zu planenden Maßnahme (1) Beschreibung der Maßnahme: a) b) c) Rückbau des Bestandsbauwerkes EÜ Spellener Straße in Bahn-km 22,650 der Strecke von Oberhausen nach Emmerich Str.-Nr Neben den vorhandenen Gleisanlagen (zwei Betriebsgleise und zwei bereits stillgelegte Gleise) werden alle fünf Überbauten sowie die zugehörigen flach gegründeten Widerlager zurückgebaut. Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Spellener Straße in Bahn-km 22,650 als Ersatz für das zurückgebaute Bestandsbauwerk EÜ Spellener Straße. Überführt wird neben den beiden bestehenden Gleisen der Strecke 2270 Oberhausen Hbf Emmerich das neu geplante dritte Gleis im Rahmen der ABS 46/2. Die lichte Weite der neuen Eisenbahnüberführung wird auf Anforderung der Voerde auf eine Gesamtbreite von ca. 10,85 m aufgeweitet. Eine Absenkung der Straße und damit Vergrößerung der lichten Höhe ist nach Aussage der Stadt Voerde nicht erforderlich. Da es sich bei der Erneuerungsmaßnahme EÜ Spellener Straße um eine Kreuzungsmaßnahme nach 12 Nr. 2 EKrG handelt, wird zur Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels für jeden Beteiligten ein Fiktiventwurf erstellt. Nach Vorlage eines ersten Entwurfes kommt für die Stadt Voerde als Fiktiventwurf der Bau einer separaten Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer EÜ (F+R) in Frage. Der Fiktiventwurf der DB Netz AG beinhaltet einen Neubau der Eisenbahnüberführung in gleichen Abmessungen und in gleicher Lage wie das Bestandsbauwerk (jedoch für drei Betriebsgleise). Nach einer ersten Kostenschätzung würde bei realen Baukosten (unter Deckung des dreigleisigen Ausbaus, daher ohne Gleisbau, Oberbau etc.) von ca. 2,1 Mio. eine Kostenbeteiligung von ca. 20 % auf die Stadt Voerde zukommen. (2) Die Beteiligten gehen davon aus, dass die Maßnahmen a) bis b) insgesamt kreuzungsbedingt sind. Ergibt sich im Planungsprozess, dass oben beschriebne Maßnahmen nicht kreuzungsbedingt sind oder dass es sinnvoll ist, zusätzliche nicht kreuzungsbedingte Maßnahmen mit zu planen, werden die Beteiligten darüber eine besondere Vereinbarung (Nachtrag zu dieser Planungsvereinbarung) treffen und dabei auch die Vergütung und Abrechnung dieser nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen regeln.
3 (1) (2) (3) (4) 3 von 7 3 Grundlagen und Umfang der Planung Der Planung werden folgende Unterlagen zugrunde gelegt, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind: Unterlagen des Straßenbaulastträgers: Schreiben Stadt Voerde vom xx.xx.xxxx zum Aufweitungsverlangen (Anlage 1a) Schreiben Stadt Voerde vom zum Straßenquerschnitt (Anlage 1b) Unterlagen der DB Netz AG: Fiktiventwurf DB Netz AG (Anlage 2a) Fiktiventwurf Stadt Voerde (Anlage 2b) Realentwurf (Anlage 2c) Berechnung Kostenteilung (Anlage 2d) Die Planung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie berücksichtigt die vorhersehbare Verkehrsentwicklung. Die Planung umfasst im wesentlichen Planungsleistungen folgender Leistungsbilder der HOAI 2009: a) Flächenplanung Landschaftsplanung b) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen c) Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Die Planung umfasst außerdem folgende Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zur HOAI 2009: a) Umweltverträglichkeitsstudie b) Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau c) Vermessungstechnische Leistungen d) Schallschutz (5) Folgende Leistungsphasen beinhaltet die Planung: a) Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 gem. HOAI 2009) b) Vorplanung einschließlich Variantenuntersuchung (Leistungsphase 2 gem. HOAI 2009) c) Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI gem. HOAI 2009) - für Bahnanlagen nach den Richtlinien der DB Netz AG einschließlich:
4 4 von 7 Kostenveranschlagung nach Granid-System sämtlicher vergabereifen Planungsunterlagen (auch Bauzustände und Gutachten) Bauzeiten- und Finanzierungsplan d) Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 gem. HOAI 2009) e) Entwurf der Kreuzungsvereinbarung (nach Checkliste EKrG gem. EBA Schreiben vom , GZ fekrg/ #1) mit Erläuterungsbericht, Plänen, Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und der (vorläufigen) Ablöseberechnung soweit erforderlich. (6) Es sind zunächst die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung zu erbringen. Die Weiterführung der Planung setzt eine schriftliche Einigung zwischen den Beteiligten und eine gemeinsame Festlegung der weiter zu planenden Variante voraus. 4 Durchführung der Planung (1) Der Straßenbaulastträger übernimmt die Planung für folgende Bestandteile der Maßnahme Es werden keine Planungen durch den Straßenbaulastträger erbracht (2) Die DB Netz AG übernimmt die Planung für folgende Bestandteile der Maßnahme Die Planungen gemäß 2 Abs. 1 a) c) (3) Die Beteiligten führen die Planung der Maßnahme selbst durch oder lassen sie durch geeignete und leistungsfähige Ingenieurbüros durchführen. Planungsleistungen der DB Netz AG können auch durch andere Konzernunternehmen der DB AG ausgeführt werden. (4) Die Planung berücksichtigt, dass die Durchführung der Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes sowie unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs erfolgen soll. (5) Die Beteiligten stimmen sich planerisch, terminlich und bautechnisch ab, soweit sich die Planungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gegenseitig berühren bzw. überschneiden. (6) Abweichungen von den Unterlagen nach 3 Abs. 1 bedürfen der schriftlichen Zustimmung des anderen Beteiligten, soweit dessen Belange berührt werden. Werden Änderungen in diesen Unterlagen vorgenommen, sind dem anderen Beteiligten unverzüglich die geänderten Unterlagen zu überlassen. (7) Die Planung wird EDV-gerecht durchgeführt. Die graphischen Daten werden digitalisiert im System übergeben. (8) Sofern bei einem Beteiligten bereits entsprechende Unterlagen (wie z. B. Ergebnisse von Gutachten, Wasser-, Lärm und Bodenuntersuchungen) vorhanden sind, stellt er diese dem anderen Beteiligten so rechtzeitig zur Verfügung, dass sie bei der Ausschreibung berücksichtigt werden können.
5 5 von 7 (9) Das erforderliche Baurecht für die Maßnahme wird von der DB Netz AG bei der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL Emmerich Oberhausen nach 18 ff. AEG beantragt (10) Die Beteiligten übergeben einander folgende Planungsergebnisse: Vorplanungsheft in 1-facher Ausfertigung zur Prüfung Entwurfsheft in 1-facher Ausfertigung zur Prüfung Die Information über das Prüfergebnis erfolgt in einer Frist von 4 Wochen. 5 Kostentragung (1) Die Kosten für die Planung gem. 3 Abs. 3 und 4 werden bei Durchführung der Maßnahme, auch wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, Bestandteil der Kostenmasse der Kreuzungsvereinbarung. Die Planungskosten werden auf die Verwaltungskostenpauschale angerechnet und sind damit abgegolten. (2) Bis zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme werden die Kosten von den Beteiligten in dem Umfang getragen, wie sie die Planung gemäß 4 Abs. 1 und 2 erbringen. (3) Veranlasst einer der Beteiligten nach Festlegung einer Planungsvariante aus der Vorplanung oder nach Abschluss der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung eine nicht nur unwesentliche Planungsänderung, so hat er die Kosten für die nicht mehr verwertbare Planung sowie ggf. notwendige Anpassungen der Planung des anderen Beteiligten zu tragen. Diese Kosten werden nicht auf die Verwaltungskostenpauschale nach 5 der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) angerechnet. (4) Eine abschließende Abrechnung der Kosten für die Planung und erbrachte Mitwirkungshandlungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt nur dann, wenn die Planung abgebrochen oder die Maßnahme nicht realisiert wird. Kostentragungspflichtig ist in diesem Fall der Beteiligte, in dessen Verantwortungsbereich der Grund für den Abbruch oder die Nichtrealisierung entstanden ist. (5) Die Höhe der Kosten, die dem anderen Beteiligten gemäß Abs. 4 in Rechnung gestellt werden können, ergibt sich aus der mit Dritten vereinbarten Vergütung für die von diesen erbrachten Leistungen und einer Vergütung für die Eigenleistungen der Beteiligten. Beim Abbruch der Planung werden vom Verursacher auch die Aufwendungen ersetzt, die trotz Kündigung von Planungsverträgen mit Ingenieurbüros infolge fortbestehender Vergütungsansprüche nach 649 BGB entstehen. Außerdem werden bereits angefallene Gebühren für Verwaltungsakte auf Nachweis erstattet.
6 6 von 7 (6) Für die Abrechnung der Eigenleistungen gem. Abs. 3 und 4 vereinbaren die Beteiligten folgende Stundensätze: - Straßenbaulastträger: Stundensatz.. - DB Netz AG: örtliche Dispo Kosa ohne Zuschläge. Sie stellen die Basis der Kostenberechnung der DB Netz AG dar, die vom Bund anerkannt wird. Die Kostensätze unterliegen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf werden die örtlichen Kostensätze für die in Betracht kommenden Leistungen von der DB Netz AG mitgeteilt. Unternehmerleistungen und Leistungen anderer Konzernunternehmen werden nach ihrer Anlastung ohne Zuschläge weiter verrechnet. 6 Abrechnung der Kosten (1) Den Rechnungen für die Leistungen gem. 3 werden folgende Unterlagen beigefügt: - Kopien der Unternehmerrechnungen für Drittleistungen - Kopien der Rechnungen anderer Konzernunternehmen der DB AG mit Stundennachweisen bzw. bei Beauftragung der DB ProjektBau GmbH Kopie der Preisvereinbarung auf der Basis des Zielkostenverfahrens - Kopien der Rechnungen von Eigenbetrieben der Stadt Voerde (Niederrhein) - Stundennachweise für Eigenleistungen der DB Netz AG / Stadt Voerde (Niederrhein) (2) Alle Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. (3) Es wird eine Zahlungsfrist von 4 Wochen vereinbart. (4) Rechnungsanschrift: 7 Sonstiges (1) Es ist beabsichtigt, dass die DB Netz AG all in 2 Abs.1 aufgeführten Maßnahmen baulich durchführt. Der Baudurchführende ist für die Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung mit den Unternehmern zuständig. (2) Müssen Bahnanlagen von Beauftragten des Straßenbaulastträgers betreten werden, bedürfen diese hierzu einer besonderen Erlaubnis.
7 7 von 7 (3) Als Ansprechpartner benennen die Beteiligten: DB Netz AG: Straßenbaulastträger: 8 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für einen der Partner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. (3) Diese Planungsvereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung. Ort, Datum... DB Netz AG Stadt Voerde (Niederrhein) i. V. i. V Die Namen der Unterzeichner sind unter den Unterschriften in Druckschrift zu wiederholen! Verzeichnis der Anlagen:
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