- Entwurf - Planungsvereinbarung für die Erneuerung der EÜ Spellener Straße. Gegenstand der Vereinbarung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Entwurf - Planungsvereinbarung für die Erneuerung der EÜ Spellener Straße. Gegenstand der Vereinbarung"

Transkript

1 Anlage 2 zur Drucksache Entwurf - Zwischen der DB Netz AG vertreten durch den Regionalbereich West Hansastraße Duisburg nachstehend DB Netz AG genannt und der Stadt Voerde (Niederrhein) vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Voerde (Niederrhein) Rathausplatz Voerde (Niederrhein) nachstehend Straßenbaulastträger genannt wird folgende abgeschlossen: Planungsvereinbarung für die Erneuerung der EÜ Spellener Straße 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die Vereinbarung wird abgeschlossen mit dem Ziel der: - Änderung der Eisenbahnüberführung EÜ Spellener Straße in Bahn-km 22,650 der Strecke von Oberhausen nach Emmerich Str.-Nr. 2270, im Zuge der Gemeindestraße

2 (2) 2 von 7 Spellener Straße in Voerde (Niederrhein) auf beiderseitiges Verlangen der Kreuzungsbeteiligten ( 12 Nr. 2 EKrG). Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Stadt Voerde (Niederrhein) als Baulastträger der Straße. (3) In dieser Planungsvereinbarung werden die Grundlagen, der Umfang, die Durchführung sowie die Kostentragung der Planung festgelegt. (4) Für die Durchführung der Maßnahme ist zwischen den Beteiligten eine Kreuzungsvereinbarung nach 5 EKrG noch abzuschließen. Die Planungskosten gehen in die Verwaltungskostenpauschale ein, soweit im Folgenden keine anderen Regelungen getroffen wurden. 2 Beschreibung der zu planenden Maßnahme (1) Beschreibung der Maßnahme: a) b) c) Rückbau des Bestandsbauwerkes EÜ Spellener Straße in Bahn-km 22,650 der Strecke von Oberhausen nach Emmerich Str.-Nr Neben den vorhandenen Gleisanlagen (zwei Betriebsgleise und zwei bereits stillgelegte Gleise) werden alle fünf Überbauten sowie die zugehörigen flach gegründeten Widerlager zurückgebaut. Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Spellener Straße in Bahn-km 22,650 als Ersatz für das zurückgebaute Bestandsbauwerk EÜ Spellener Straße. Überführt wird neben den beiden bestehenden Gleisen der Strecke 2270 Oberhausen Hbf Emmerich das neu geplante dritte Gleis im Rahmen der ABS 46/2. Die lichte Weite der neuen Eisenbahnüberführung wird auf Anforderung der Voerde auf eine Gesamtbreite von ca. 10,85 m aufgeweitet. Eine Absenkung der Straße und damit Vergrößerung der lichten Höhe ist nach Aussage der Stadt Voerde nicht erforderlich. Da es sich bei der Erneuerungsmaßnahme EÜ Spellener Straße um eine Kreuzungsmaßnahme nach 12 Nr. 2 EKrG handelt, wird zur Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels für jeden Beteiligten ein Fiktiventwurf erstellt. Nach Vorlage eines ersten Entwurfes kommt für die Stadt Voerde als Fiktiventwurf der Bau einer separaten Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer EÜ (F+R) in Frage. Der Fiktiventwurf der DB Netz AG beinhaltet einen Neubau der Eisenbahnüberführung in gleichen Abmessungen und in gleicher Lage wie das Bestandsbauwerk (jedoch für drei Betriebsgleise). Nach einer ersten Kostenschätzung würde bei realen Baukosten (unter Deckung des dreigleisigen Ausbaus, daher ohne Gleisbau, Oberbau etc.) von ca. 2,1 Mio. eine Kostenbeteiligung von ca. 20 % auf die Stadt Voerde zukommen. (2) Die Beteiligten gehen davon aus, dass die Maßnahmen a) bis b) insgesamt kreuzungsbedingt sind. Ergibt sich im Planungsprozess, dass oben beschriebne Maßnahmen nicht kreuzungsbedingt sind oder dass es sinnvoll ist, zusätzliche nicht kreuzungsbedingte Maßnahmen mit zu planen, werden die Beteiligten darüber eine besondere Vereinbarung (Nachtrag zu dieser Planungsvereinbarung) treffen und dabei auch die Vergütung und Abrechnung dieser nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen regeln.

3 (1) (2) (3) (4) 3 von 7 3 Grundlagen und Umfang der Planung Der Planung werden folgende Unterlagen zugrunde gelegt, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind: Unterlagen des Straßenbaulastträgers: Schreiben Stadt Voerde vom xx.xx.xxxx zum Aufweitungsverlangen (Anlage 1a) Schreiben Stadt Voerde vom zum Straßenquerschnitt (Anlage 1b) Unterlagen der DB Netz AG: Fiktiventwurf DB Netz AG (Anlage 2a) Fiktiventwurf Stadt Voerde (Anlage 2b) Realentwurf (Anlage 2c) Berechnung Kostenteilung (Anlage 2d) Die Planung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie berücksichtigt die vorhersehbare Verkehrsentwicklung. Die Planung umfasst im wesentlichen Planungsleistungen folgender Leistungsbilder der HOAI 2009: a) Flächenplanung Landschaftsplanung b) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen c) Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Die Planung umfasst außerdem folgende Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zur HOAI 2009: a) Umweltverträglichkeitsstudie b) Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau c) Vermessungstechnische Leistungen d) Schallschutz (5) Folgende Leistungsphasen beinhaltet die Planung: a) Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 gem. HOAI 2009) b) Vorplanung einschließlich Variantenuntersuchung (Leistungsphase 2 gem. HOAI 2009) c) Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI gem. HOAI 2009) - für Bahnanlagen nach den Richtlinien der DB Netz AG einschließlich:

4 4 von 7 Kostenveranschlagung nach Granid-System sämtlicher vergabereifen Planungsunterlagen (auch Bauzustände und Gutachten) Bauzeiten- und Finanzierungsplan d) Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 gem. HOAI 2009) e) Entwurf der Kreuzungsvereinbarung (nach Checkliste EKrG gem. EBA Schreiben vom , GZ fekrg/ #1) mit Erläuterungsbericht, Plänen, Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und der (vorläufigen) Ablöseberechnung soweit erforderlich. (6) Es sind zunächst die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung zu erbringen. Die Weiterführung der Planung setzt eine schriftliche Einigung zwischen den Beteiligten und eine gemeinsame Festlegung der weiter zu planenden Variante voraus. 4 Durchführung der Planung (1) Der Straßenbaulastträger übernimmt die Planung für folgende Bestandteile der Maßnahme Es werden keine Planungen durch den Straßenbaulastträger erbracht (2) Die DB Netz AG übernimmt die Planung für folgende Bestandteile der Maßnahme Die Planungen gemäß 2 Abs. 1 a) c) (3) Die Beteiligten führen die Planung der Maßnahme selbst durch oder lassen sie durch geeignete und leistungsfähige Ingenieurbüros durchführen. Planungsleistungen der DB Netz AG können auch durch andere Konzernunternehmen der DB AG ausgeführt werden. (4) Die Planung berücksichtigt, dass die Durchführung der Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes sowie unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs erfolgen soll. (5) Die Beteiligten stimmen sich planerisch, terminlich und bautechnisch ab, soweit sich die Planungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gegenseitig berühren bzw. überschneiden. (6) Abweichungen von den Unterlagen nach 3 Abs. 1 bedürfen der schriftlichen Zustimmung des anderen Beteiligten, soweit dessen Belange berührt werden. Werden Änderungen in diesen Unterlagen vorgenommen, sind dem anderen Beteiligten unverzüglich die geänderten Unterlagen zu überlassen. (7) Die Planung wird EDV-gerecht durchgeführt. Die graphischen Daten werden digitalisiert im System übergeben. (8) Sofern bei einem Beteiligten bereits entsprechende Unterlagen (wie z. B. Ergebnisse von Gutachten, Wasser-, Lärm und Bodenuntersuchungen) vorhanden sind, stellt er diese dem anderen Beteiligten so rechtzeitig zur Verfügung, dass sie bei der Ausschreibung berücksichtigt werden können.

5 5 von 7 (9) Das erforderliche Baurecht für die Maßnahme wird von der DB Netz AG bei der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL Emmerich Oberhausen nach 18 ff. AEG beantragt (10) Die Beteiligten übergeben einander folgende Planungsergebnisse: Vorplanungsheft in 1-facher Ausfertigung zur Prüfung Entwurfsheft in 1-facher Ausfertigung zur Prüfung Die Information über das Prüfergebnis erfolgt in einer Frist von 4 Wochen. 5 Kostentragung (1) Die Kosten für die Planung gem. 3 Abs. 3 und 4 werden bei Durchführung der Maßnahme, auch wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt geschieht, Bestandteil der Kostenmasse der Kreuzungsvereinbarung. Die Planungskosten werden auf die Verwaltungskostenpauschale angerechnet und sind damit abgegolten. (2) Bis zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme werden die Kosten von den Beteiligten in dem Umfang getragen, wie sie die Planung gemäß 4 Abs. 1 und 2 erbringen. (3) Veranlasst einer der Beteiligten nach Festlegung einer Planungsvariante aus der Vorplanung oder nach Abschluss der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung eine nicht nur unwesentliche Planungsänderung, so hat er die Kosten für die nicht mehr verwertbare Planung sowie ggf. notwendige Anpassungen der Planung des anderen Beteiligten zu tragen. Diese Kosten werden nicht auf die Verwaltungskostenpauschale nach 5 der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) angerechnet. (4) Eine abschließende Abrechnung der Kosten für die Planung und erbrachte Mitwirkungshandlungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt nur dann, wenn die Planung abgebrochen oder die Maßnahme nicht realisiert wird. Kostentragungspflichtig ist in diesem Fall der Beteiligte, in dessen Verantwortungsbereich der Grund für den Abbruch oder die Nichtrealisierung entstanden ist. (5) Die Höhe der Kosten, die dem anderen Beteiligten gemäß Abs. 4 in Rechnung gestellt werden können, ergibt sich aus der mit Dritten vereinbarten Vergütung für die von diesen erbrachten Leistungen und einer Vergütung für die Eigenleistungen der Beteiligten. Beim Abbruch der Planung werden vom Verursacher auch die Aufwendungen ersetzt, die trotz Kündigung von Planungsverträgen mit Ingenieurbüros infolge fortbestehender Vergütungsansprüche nach 649 BGB entstehen. Außerdem werden bereits angefallene Gebühren für Verwaltungsakte auf Nachweis erstattet.

6 6 von 7 (6) Für die Abrechnung der Eigenleistungen gem. Abs. 3 und 4 vereinbaren die Beteiligten folgende Stundensätze: - Straßenbaulastträger: Stundensatz.. - DB Netz AG: örtliche Dispo Kosa ohne Zuschläge. Sie stellen die Basis der Kostenberechnung der DB Netz AG dar, die vom Bund anerkannt wird. Die Kostensätze unterliegen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf werden die örtlichen Kostensätze für die in Betracht kommenden Leistungen von der DB Netz AG mitgeteilt. Unternehmerleistungen und Leistungen anderer Konzernunternehmen werden nach ihrer Anlastung ohne Zuschläge weiter verrechnet. 6 Abrechnung der Kosten (1) Den Rechnungen für die Leistungen gem. 3 werden folgende Unterlagen beigefügt: - Kopien der Unternehmerrechnungen für Drittleistungen - Kopien der Rechnungen anderer Konzernunternehmen der DB AG mit Stundennachweisen bzw. bei Beauftragung der DB ProjektBau GmbH Kopie der Preisvereinbarung auf der Basis des Zielkostenverfahrens - Kopien der Rechnungen von Eigenbetrieben der Stadt Voerde (Niederrhein) - Stundennachweise für Eigenleistungen der DB Netz AG / Stadt Voerde (Niederrhein) (2) Alle Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. (3) Es wird eine Zahlungsfrist von 4 Wochen vereinbart. (4) Rechnungsanschrift: 7 Sonstiges (1) Es ist beabsichtigt, dass die DB Netz AG all in 2 Abs.1 aufgeführten Maßnahmen baulich durchführt. Der Baudurchführende ist für die Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung mit den Unternehmern zuständig. (2) Müssen Bahnanlagen von Beauftragten des Straßenbaulastträgers betreten werden, bedürfen diese hierzu einer besonderen Erlaubnis.

7 7 von 7 (3) Als Ansprechpartner benennen die Beteiligten: DB Netz AG: Straßenbaulastträger: 8 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für einen der Partner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. (3) Diese Planungsvereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung. Ort, Datum... DB Netz AG Stadt Voerde (Niederrhein) i. V. i. V Die Namen der Unterzeichner sind unter den Unterschriften in Druckschrift zu wiederholen! Verzeichnis der Anlagen:

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG)

PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG) A -3.1 PHA SE IIIA (SAN IERUNGS PLANUNG) 1 A-3.1 PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG) A-3.1.1 Hinweise zum Vertragsmuster für den Bereich Sanierungsplanung und -durchführung Das in Anhang A-3.1.3 enthaltene

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Infrastrukturnutzungsvertrag

Infrastrukturnutzungsvertrag Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Ankum Bersenbrücker Eisenbahn GmbH Die Ankum Bersenbrücker Eisenbahn GmbH - nachfolgend ABE genannt vertreten durch die Betriebsführerin Verkehrsgesellschaft

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der die Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach - nachfolgend HTB genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt - nachfolgend EVU

Mehr

Die. Ortsgemeinde Jünkerath Rathaus Jünkerath. und die. DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße Frankfurt am Main

Die. Ortsgemeinde Jünkerath Rathaus Jünkerath. und die. DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße Frankfurt am Main Die Ortsgemeinde Jünkerath Rathaus 54584 Jünkerath - nachstehend Gemeinde genannt - und die DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt am Main - nachstehend DB Station&Service

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH Die Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH (RBB) OT Bitterfeld Straße am Landgraben 5 06749 Bitterfeld-Wolfen nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Vertrag. VII.100ü. Zwischen. und. wird folgender. geschlossen: INHALT ANLAGEN. Leistungsbeschreibung. Honorarermittlung. Vertrags-Nr.

Vertrag. VII.100ü. Zwischen. und. wird folgender. geschlossen: INHALT ANLAGEN. Leistungsbeschreibung. Honorarermittlung. Vertrags-Nr. Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Zwischen vertreten durch [Bauamt] in [Straße, Ort] - nachstehend Auftraggeber genannt - und in [Straße, Ort] - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DE Infrastruktur GmbH

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DE Infrastruktur GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Die Speicherstraße 23 in 44147 Dortmund - nachfolgend DI genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt schließen folgenden

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft Die Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiegesellschaft Georgenstraße 22, 10117 Berlin - nachfolgend NEB genannt

Mehr

Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur ABS Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing

Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing P l anungsabschni tt 3 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH, DB ProjektBau GmbH Laufen, 06.10.2015 Vorstellung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Forschungs- und Entwicklungsvertrag der Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Forschungs- und Entwicklungsvertrag der Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Forschungs- und Entwicklungsvertrag der Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (FE-Vertrag-ZE bzw. FE-Vertrag - AN 1) ) 1) Bestandteil werden die BEBF-ZE

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG Die intermodal.sh GmbH & Co. KG, Brückenstraße 5, 24537 Neumünster - nachfolgend intermodal.sh genannt und das Eisenbahnverkehrsunternehmen/der

Mehr

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau Vertrag -Entscheidungsunterlage - Bau- Anhang 9 Bund (RifT-Muster B209) - BMVBW 2003 - «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Land Fassung: Juli Bieter:

Land Fassung: Juli Bieter: Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

vertreten durch den Ministerpräsidenten sowie vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Stefan Garber die DB Energie GmbH

vertreten durch den Ministerpräsidenten sowie vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Stefan Garber die DB Energie GmbH Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten - nachfolgend "Land" genannt -, sowie die OB Netz Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Stefan

Mehr

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Vertragsmuster Thermische Bauphysik

Vertragsmuster Thermische Bauphysik Vertragsmuster Thermische Bauphysik Zwischen.. vertreten durch..... vertreten durch. (Fachaufsicht führende Ebene)..... (Straße)(Ort) diese vertreten durch..... (Baudurchführende Ebene). (Straße)(Ort)

Mehr

Vereinbarung. Dr. K.-G. Heide und Dr. M. Krause, Labor für Abstammungsgenetik, Steenbeker Weg 33, Kiel (nachfolgend: die Sachverständigen)

Vereinbarung. Dr. K.-G. Heide und Dr. M. Krause, Labor für Abstammungsgenetik, Steenbeker Weg 33, Kiel (nachfolgend: die Sachverständigen) Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister der Justiz, dieser vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz und Dr.

Mehr

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über

Mehr

Muster Vertrag LAK Liegenschaft: Datum:

Muster Vertrag LAK Liegenschaft: Datum: Muster Vertrag LAK Liegenschaft: Datum: Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrags... 4 2 Grundlagen des Vertrags... 5 2.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen - Anlage 1... 5 2.2 Angebot auf

Mehr

Die Vorbemerkung vorausgeschickt, schließen die Parteien nachstehenden Vertrag.

Die Vorbemerkung vorausgeschickt, schließen die Parteien nachstehenden Vertrag. Vertrag zur Regelung einer freien Mitarbeitertätigkeit Zwischen und dem Architekten Dipl.-Ing. Frank Hadwiger St. Georgstr. 9 37688 Beverungen- Amelunxen Vorbemerkung 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt

Mehr

Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen

Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen Vertrag über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen zwischen der Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts Neuer Wandrahm 4 20457

Mehr

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung: Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG. IDR Bahn GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG. IDR Bahn GmbH & Co. KG Stand: 13./14.01.2009 IDR Bahn GmbH & Co. KG Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG Die IDR Bahn GmbH & Co. KG - nachfolgend IDR Bahn KG genannt - und das Eisenbahnverkehrsunternehmen

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen In der Phase der Planung und werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung von Außenanlagen geschaffen. Ziel ist die Erhöhung der Außenanlagenqualität und

Mehr

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab?

Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt Nr. 52 Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt für den Bauherrn Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet VERTRAG über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1 07743 Jena vertreten durch den Kanzler der FSU, Herrn Dr. K. Bartholmé durchführende

Mehr

Erläuterungen zur Südbahn und ihrer Finanzierungsmöglichkeiten

Erläuterungen zur Südbahn und ihrer Finanzierungsmöglichkeiten - 1- Erläuterungen zur Südbahn und ihrer Finanzierungsmöglichkeiten 1. Allgemeines Als Südbahn wird die zweigleisige Strecke Ulm-Friedrichshafen bezeichnet (Kursbuchstrecke 751). Sie ist ca. 104 km lang

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 104 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 12 Regen, 31.07.2013 Inhalt:

Mehr

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R.

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. Schwerdhelm INHALTSVERZEICHNIS Übersicht über die Bahnübergänge Rechtliche

Mehr

V E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

V E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen V E R T R A G über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Vertrag Freianlagen. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Vertrag Freianlagen. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Vertrag -Freianlagen- RifT-Muster L211 Land Fassung: Juli 2006 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung Projekt: PRÄAMBEL Die Unterzeichneten möchten diese Vereinbarung treffen, um einige Parameter der zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen zu definieren. Sie unterliegen der Vertraulichkeitspflicht im

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region.

Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region. Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region. ballungsraumverkehr für zehn millionen menschen. rhein-ruhr-express (RRX) Die Rhein-Ruhr-Region als größter europäischer Ballungsraum benötigt ergänzend

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

Fragenkatalog Nr. 1 vom

Fragenkatalog Nr. 1 vom Öffentliche Ausschreibung 1213-15-45797 Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom 09.02.2015 Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw.

Mehr

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...

Mehr

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Energetische Sanierung einer Sporthalle am Beispiel des TSV Hachmühlen. Vortrag beim Landessportbund Niedersachsen am 10.

Energetische Sanierung einer Sporthalle am Beispiel des TSV Hachmühlen. Vortrag beim Landessportbund Niedersachsen am 10. Energetische Sanierung einer Sporthalle am Beispiel des TSV Hachmühlen Vortrag beim Landessportbund Niedersachsen am 10. Juni 2016 Ausgangssituation Im Sommer 2014 wurde die Grundschule in Hachmühlen geschlossen

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft

Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft (Basis: PatG 1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.126/2013)

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo

Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo Zwischen.. vertreten durch..... vertreten durch. (Fachaufsicht führende Ebene)..... (Straße) (Ort) diese vertreten durch..... (Baudurchführende

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Vermittlung eines Sachverständigen

Vermittlung eines Sachverständigen Vermittlung eines Sachverständigen Bitte reichen Sie den folgenden Antrag vollständig ausgefüllt bei der Handwerkskammer ein. Wir werden Ihren Antrag sodann an einen geeigneten Sachverständigen weiterleiten.

Mehr

Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt

Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Sehr geehrter Besitzer eines neu errichteten Gebäudes, ich nehme Bezug auf diverse Veröffentlichungen in den Amtsblättern

Mehr

Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar Stadt Esslingen am Neckar Tiefbauamt 30.06.2016 Sachbearbeiter/in: Thomas Blind V O R L A G E 66/212/2016 Ausschuss für Technik und Umwelt 11.07.2016 öffentlich Betreff: Instandsetzung Brückenbauwerk Augustinerstraße/

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag)

Vertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag) Vertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag) Stand: 23.07.2013 Herausgeber: Stadtwerke Leer Anstalt öffentlichen

Mehr

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer ENTWURF Software Wartungsvertrag zwischen im Folgenden Auftraggeber und SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer SoulTek Software-Wartungsvertrag Seite 1/6 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Kaufvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) Hardwarelieferung, Hardwaremontage, Softwareüberlassung

Kaufvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) Hardwarelieferung, Hardwaremontage, Softwareüberlassung Kaufvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) Hardwarelieferung, Hardwaremontage, Softwareüberlassung Anbieter: Moselstrasse 18 Kunde: Firma Strasse Ort 1. Der Anbieter liefert dem

Mehr

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf

Mehr

Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen

Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Bieter: «AnredeAmt_kurz» «OrtAmt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Massnahme» «Leistung»

Bieter: «AnredeAmt_kurz» «OrtAmt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Massnahme» «Leistung» Bund Fassung: April 2016 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «OrtAmt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Massnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht

HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht Rechtsanwalt und Notar Prof. Rudolf Jochem www.rj-anwaelte.de 1 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in der Fassung 21.11.1984

Mehr

Beratervertrag Finanzierung/Kreditsanierung

Beratervertrag Finanzierung/Kreditsanierung Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Auftragnehmer genannt, wird folgender

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung

Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung nach 43 b Absatz 3 Satz 9 SGB V (Zuzahlungsvereinbarung ZuzV) zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin und dem GKV-Spitzenverband, Berlin 1/5

Mehr

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag Dies ist ein unverbindlicher Mustervertrag. Der BBK übernimmt für Folgen seiner Verwendung im konkreten Einzelfall keine Haftung.

Mehr

Lizenzvertrag. - Profi cash -

Lizenzvertrag. - Profi cash - Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand

Mehr

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick

Mehr

Vereinbarung. der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus. zwischen

Vereinbarung. der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus. zwischen Vereinbarung der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus zwischen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Modellprojekt Gemeinsam sein Seite 1/7 Inhalt 1 Zielsetzung... 3 2 Arbeitskreis der Wohngemeinschaft...

Mehr