Amtliches Schulblatt I Feuille officielle scolaire

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1 Amtliches Schulblatt I Feuille officielle scolaire Inhaltsverzeichnis/Sommaire Schulstatistische Erhebung 2008/Statistiques scolaires: enquête Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts der Dozierenden der ehemaligen HSW zur Bernischen Pensionskasse (BPK)/Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne HSW à la Caisse de pension bernoise (CPB) 40 Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts des Lehrpersonals der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie zur Bernischen Pensionskasse (BPK)/ Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation à la Caisse de pension bernoise (CPB) Berner Mannschafts-Orientierungslauf (BMOL) Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und Übertritte in Gymnasien 43 Übertritt in die Fachmittelschulen deutschsprachiger Kantonsteil 45 Weiterbildung für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe 46 Schulstatistische Erhebung 2008 Die Erziehungsdirektion wird im September 2008 bei den Leiterinnen und Leitern sowie den Lehrkräften der Schulen und Kindergärten im Kanton Bern die schulstatistische Erhebung für das Schuljahr 2007/08 durchführen. Stichtag der Erhebung ist der 15. September 2008 auf diesen Tag müssen sich die Lernenden-Angaben beziehen. Mit der Durchführung der schriftlichen Befragung ist die Firma Arsis Informatik, Bern, betraut. Wir haben alles unternommen, um den Aufwand, der bei den Schulen und Gemeinden durch die Erhebung anfällt, möglichst klein zu halten. Die Daten dienen einerseits der Bearbeitung bildungsstatistischer Fragen, sowohl auf gesamtschweizerischer als auch auf kantonaler Ebene (vgl. Andererseits bilden sie die Grundlage für die finanzielle Lastenverteilung von Gehältern der Lehrerschaft zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Es ist deshalb wichtig, dass die Formulare vollständig ausgefüllt werden, die damit erhobenen Informationen haben finanzielle Folgen für die Gemeinden. Damit die Erziehungsdirektion den Auftrag des Bundes korrekt, vollständig und in der vorgeschriebenen Form durchführen kann, ist die Mitwirkung sämtlicher bernischer Schulen (auch der privaten) von zentraler Bedeutung (vgl. Bundesstatistikgesetz [BStatG]), Art. 4-6; Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1; Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1, Art. 24 sowie das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG, BSG ), Art. 24a]. Die Erhebungsformulare können von den Schulen manuell oder elektronisch ausgefüllt werden. Öffentliche Volksschulen und Kindergärten, die der Erziehungsdirektion unterstellt sind (B1-Schulen), senden ihre Formulare anschliessend an die zuständige Finanzverwaltung bzw. Gemeindekasse zur Kontrolle weiter, alle anderen direkt an die Arsis Informatik. Schulen, welche die Erhebungsformulare elektronisch erfassen möchten, müssen vorgängig die Arsis Informatik kontaktieren (Telefon: , info@edstat.ch). Weitere Informationen zur Erhebung werden ab September im Internet unter der Adresse www. edstat.ch publiziert. Wir bitten die zuständigen Finanzverwaltungen bzw. Gemeindekassen die von den Schulen und Kindergärten ausgefüllten Erhebungsformulare (mit Stempel und Unterschrift) bis am 29. September 2008 an die «Arsis Informatik», Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern, weiterzuleiten. Für Ihre geschätzte Mitarbeit danken wir bestens. Die Erziehungsdirektion e-ducation 4I2008 ASB 39

2 Statistiques scolaires: enquête 2008 En septembre 2008, la Direction de l instruction publique mènera auprès des directeurs et des directrices d école ainsi que du corps enseignant une enquête statistique pour l année scolaire 2008/2009. Le jour de référence retenu étant le 15 septembre 2008, les données communiquées doivent se référer à cette date. L enquête sera réalisée par la société Arsis Informatik, Berne. Nous nous efforçons de réduire autant que faire se peut la charge administrative que vous occasionne ce recensement. Les données recueillies serviront tant à l actualisation des statistiques suisses et cantonales sur l éducation (voir qu à la répartition entre le canton et les communes de la charge financière que représentent les salaires du corps enseignant. Les informations recueillies ayant une incidence financière pour les communes, les formulaires doivent être remplis de manière exhaustive. Pour pouvoir remplir correctement, de manière complète et sous la forme qui convient le mandat qui nous a été confié par la Confédération, nous comptons sur une participation active de toutes les écoles publiques et privées bernoises à la réalisation de cette enquête (cf. art. 4 à 6 de la loi sur la statistique fédérale [LSF]; art. 1, al. 1 et art. 6 al. 1 de l ordonnance concernant l exécution des relevés statistiques fédéraux; art. 24 de la loi sur la péréquation financière et la compensation des charges [LPFC; RSB 631.1] et art. 24a de la loi sur le statut du personnel enseignant [LSE, RSB ]). Les formulaires peuvent être remplis par les écoles à la main ou sur support électronique. Les établissements publics de la scolarité obligatoire et les écoles enfantines publiques qui sont subordonnées à la Direction de l instruction publique (écoles B1) sont priés de transmettre les formulaires à l administration des finances ou à la caisse communale compétente pour contrôle. Les autres établissements les transmettent directement à la société Arsis Informatik. Les écoles qui souhaitent remplir les formulaires sur support électronique sont priées de contacter préalablement la société Arsis Informatik (téléphone: , info@edstat.ch). A partir de septembre, des informations complémentaires concernant l enquête seront publiées sur internet à l adresse Nous prions l administration des finances ou la caisse communale compétente de transmettre les formulaires remplis par les écoles et les écoles enfantines (avec tampon et signature) à la société Arsis Informatik, Schwarztorstrasse 56, 3007 Berne, d ici au 29 septembre Nous tenons d ores et déjà à vous remercier chaleureusement de votre précieuse collaboration. La Direction de l instruction publique Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts der Dozierenden der ehemaligen HSW zur Bernischen Pensionskasse (BPK) Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 sind auf den 1. Januar Dozierende der ehemaligen HSW von der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) zur Bernischen Pensionskasse (BPK) übergetreten. Die BLVK beurteilt diesen Pensionkassenübertritt als eine Teilliquidation. Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements (BLVK-TLR) vom 21. November 2007 hat die Verwaltungskommission der BLVK am 28. Mai bzw. 25. Juni 2008 folgende Beschlüsse zur Durchführung einer Teilliquidation gefasst: a) Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Teilliquidation sind erfüllt. b) Es besteht kein Grund, aus ökonomischer Sicht von der Durchführung einer Teilliquidation abzusehen. c) Die von der Teilliquidation betroffenen Personen sind 38 Dozierende, die von der ehemaligen HSW in die Berner Fachhochschule übergetreten sind. d) Stichtag für die Teilliquidation und Bilanzstichtag ist der 31. Dezember e) Der Fehlbetrag der BLVK beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 CHF f) Die zur Berner Fachhochschule übergetretenen Dozierenden der ehemaligen HSW haben einen kollektiven Anspruch auf technische Rückstellungen von CHF g) Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages werden die individuellen Austrittsleistungen für die 38 Dozierenden der ehemaligen HSW gemäss vorliegender Liste festgelegt. Die Gesamtsumme der vollen Austrittsleistungen beträgt CHF und die gekürzten Austrittsleistungen CHF (CHF ). Nach Art. 53d Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kann im Falle einer Unterdeckung die Austrittsleistung anteilmässig gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die BLVK Gebrauch gemacht. Die Rechtmässigkeit des Vorgehens und die korrekte Kürzung der Austrittsleistung hat die PK-Expertin der BLVK, Hewitt Associates SA, mit Schreiben vom 10. Juni 2008 bestätigt. Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit Schreiben vom 12. Juni 2008 zuhanden der Dozierenden des Fachbereichs Wirtschaft der Berner Fachhochschule BFH (ehemalige HSW-Dozierende) bestätigt, dass der Kanton Bern die Kürzung der Austrittsleistung ausgleichen wird, da diesen durch den Pensionskassenwechsel keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen sollen. Die BLVK hat die gekürzten Austrittsleistungen, vermindert um allfällig offene Beitrags- und Einkaufsschulden und verzinst ab dem 1. Januar 2008, mit Valuta 13. Juni 2008 an die BPK überwiesen. 40 e-ducation 4I2008 ASB

3 Rechtsmittelbelehrung Für die Versicherten der BLVK besteht die Möglichkeit, die Tatbestandsfeststellung und die Durchführung der Teilliquidation durch das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVS), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, überprüfen zu lassen. Einsprechende haben eine Überprüfung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntmachung der Teilliquidation im e-ducation Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern beim ASVS anzumelden Ostermundigen, im August 2008; Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK), die Direktion Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne HSW à la Caisse de pension bernoise (CPB) Sur la base de la décision du Conseil-exécutif du 12 décembre 2007, 38 chargés de cours de l ancienne HSW sont passés de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) à la Caisse de pension bernoise (CPB) au 1 er janvier La CACEB considère ce changement de caisse de pension comme une liquidation partielle. Sur la base de l art. 11, al. 1 du règlement de liquidation partielle (BLVK-TLR) du 21 novembre 2007, la commission d administration de la CACEB a pris les décisions suivantes, en date du 28 mai et du 25 juin 2008, pour la réalisation d une liquidation partielle: a) Les conditions de réalisation d une liquidation partielle sont réunies. b) Du point de vue économique, il n y a aucune raison de renoncer à une liquidation partielle. c) Les personnes concernées par la liquidation partielle sont 38 chargés de cours qui sont passés de l ancienne HSW à la Haute école spécialisée bernoise. d) Le jour de référence de la liquidation partielle et la date du bilan sont le 31 décembre e) Le découvert de la CACEB à la date du bilan, le 31 décembre 2007, s élève à CHF f) Les chargés de cours de l ancienne HSW ayant intégré la Haute école spécialisée bernoise ont un droit collectif à des provisions actuarielles à hauteur de CHF g) Sous prise en compte du découvert, les prestations de sortie individuelles des 38 chargés de cours de l ancienne HSW seront fixées conformément à la présente liste. La somme totale des prestations de sortie intégrales s élève à CHF et les prestations de sortie réduites à CHF (CHF ,8861). Conformément à l art. 53d, al. 3 de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP), il est possible de réduire proportionnellement la prestation de sortie en cas de découvert. La CACEB a fait usage de cette possibilité. La légalité du procédé et la réduction correcte de la prestation de sortie ont été confirmées par l expert en matière de prévoyance professionnelle de la CACEB, Hewitt Associates SA, dans un courrier daté du 10 juin Sur la base de la décision du Conseil-exécutif du 12 décembre 2007, la Direction de l instruction publique du canton de Berne a confirmé dans son courrier du 12 juin 2008 adressé aux chargés de cours du domaine spécialisé gestion de la Haute école spécialisée bernoise HESB (anciens chargés de cours HSW), que le canton de Berne compensera la réduction des prestations de sortie, étant donné qu ils ne doivent pas subir de préjudice économique en raison du changement de caisse de pension. La CACEB a versé à la CPB les prestations de sortie réduites, après déduction d éventuels montants de cotisation et d achat dus, avec intérêts depuis le 1 er janvier 2008 et avec date de valeur au 13 juin Indication des voies de recours Les assurés de la CACEB ont la possibilité de faire vérifier le constat de l état des faits et la réalisation de la liquidation partielle par l Office des assurances sociales et de la surveillance des fondations du canton de Berne (OASSF), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen. Les opposants doivent annoncer une vérification à l OASSF dans un délai de 30 jours à compter de la publication de la liquidation partielle dans e-ducation Feuille officielle scolaire du canton de Berne. Ostermundigen, août 2008; Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB), la direction Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts des Lehrpersonals der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie zur Bernischen Pensionskasse (BPK) Gestützt auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung Zentrum für medizinische Bildung MTT vom 9. Juli 2007 ist das Lehrpersonal der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie auf den 1. Januar 2008 von der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) zur Bernischen Pensionskasse (BPK) übergetreten. Die BLVK beurteilt diesen Pensionkassenübertritt als eine Teilliquidation. Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements (BLVK-TLR) vom 21. November 2007 hat die Verwaltungskommission der BLVK am 23. April bzw. 25. Juni 2008 folgende Beschlüsse zur Durchführung einer Teilliquidation gefasst: a) Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Teilliquidation sind erfüllt. b) Es besteht kein Grund, aus ökonomischer Sicht von der Durchführung einer Teilliquidation abzusehen. c) Die von der Teilliquidation betroffenen Personen sind 5 Lehrkräfte, die von der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie ins Medi; Zentrum für medizinische Bildung übergetreten sind. d) Stichtag für die Teilliquidation und Bilanzstichtag ist der 31. Dezember e) Der Fehlbetrag der BLVK beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 CHF f) Die zum Medi; Zentrum für medizinische Bildung übergetretenen Lehrkräfte der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie haben einen kollektiven Anspruch auf technische Rückstellungen von CHF e-ducation 4I2008 ASB 41

4 g) Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages werden die individuellen Austrittsleistungen für die 5 Lehrkräfte der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie gemäss vorliegender Liste festgelegt. Die Gesamtsumme der vollen Austrittsleistungen beträgt CHF und die gekürzten Austrittsleistungen CHF (CHF ,8861). Nach Art. 53d Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kann im Falle einer Unterdeckung die Austrittsleistung anteilmässig gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die BLVK Gebrauch gemacht. Die Rechtmässigkeit des Vorgehens und die korrekte Kürzung der Austrittsleistung hat die PK-Expertin der BLVK, Hewitt Associates SA, mit Schreiben vom 24. Juni 2008 bestätigt. Die BLVK hat die gekürzten Austrittsleistungen, vermindert um allfällig offene Beitrags- und Einkaufsschulden und verzinst ab dem 1. Januar 2008, mit Valuta 27. Juni 2008 an die BPK überwiesen. Rechtsmittelbelehrung Für die Versicherten der BLVK besteht die Möglichkeit, die Tatbestandsfeststellung und die Durchführung der Teilliquidation durch das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVS), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, überprüfen zu lassen. Einsprechende haben eine Überprüfung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntmachung der Teilliquidation im e-ducation Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern beim ASVS anzumelden Ostermundigen, im August 2008; Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK), die Direktion Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation à la Caisse de pension bernoise (CPB) Sur la base de l accord contractuel du 9 juillet 2007 entre le canton de Berne et la Fondation Zentrum für medizinische Bildung MTT, le personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation est passé de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) à la Caisse de pension bernoise (CPB) au 1 er janvier La CACEB considère ce changement de caisse de pension comme une liquidation partielle. Sur la base de l art. 11, al. 1 du règlement de liquidation partielle (BLVK-TLR) du 21 novembre 2007, la commission d administration de la CACEB a pris les décisions suivantes, en date du 23 avril et du 25 juin 2008, pour la réalisation d une liquidation partielle: a) Les conditions de réalisation d une liquidation partielle sont réunies. b) Du point de vue économique, il n y a aucune raison de renoncer à une liquidation partielle. c) Les personnes concernées par la liquidation partielle sont 5 enseignants qui sont passés de l ancienne école de thérapie d activation au Medi; Zentrum für medizinische Bildung. d) Le jour de référence de la liquidation partielle et la date du bilan sont le 31 décembre e) Le découvert de la CACEB à la date du bilan, le 31 décembre 2007, s élève à CHF f) Les enseignants de l ancienne école de thérapie d activation qui sont passés au Medi; Zentrum für medizinische Bildung ont un droit collectif à des provisions actuarielles à hauteur de CHF g) Sous prise en compte du découvert, les prestations de sortie individuelles des 5 enseignants de l ancienne école de thérapie d activation seront fixées conformément à la présente liste. La somme totale des prestations de sortie intégrales s élève à CHF et les prestations de sortie réduites à CHF (CHF ,8861). Conformément à l art. 53d, al. 3 de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP), il est possible de réduire proportionnellement la prestation de sortie en cas de découvert. La CACEB a fait usage de cette possibilité. La légalité du procédé et la réduction correcte de la prestation de sortie ont été confirmées par l expert en matière de prévoyance professionnelle de la CACEB, Hewitt Associates SA, dans un courrier daté du 24 juin La CACEB a versé à la CPB les prestations de sortie réduites, après déduction d éventuels montants de cotisation et d achat dus, avec intérêts depuis le 1 er janvier 2008 et avec date valeur au 27 juin Indication des voies de recours Les assurés de la CACEB ont la possibilité de faire vérifier le constat de l état des faits et la réalisation de la liquidation partielle par l Office des assurances sociales et de la surveillance des fondations du canton de Berne (OASSF), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen. Les opposants doivent annoncer une vérification à l OASSF dans un délai de 30 jours à compter de la publication de la liquidation partielle dans e-ducation Feuille officielle scolaire du canton de Berne. Ostermundigen, août 2008; Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB), la direction 66. Berner Mannschafts-Orientierungslauf (BMOL) 2008 Der Breitensportanlass für alle Laufbegeisterten mit Kategorien für Gelegenheitsläuferinnen und -läufer findet Sonntag, 26. Oktober 2008, in Magglingen statt (Karte «magglingen/macolin»). Der BMOL 2008 zählt zusammen mit dem Schlusslauf des Valiant Cups vom Samstag, 25. Oktober 2008, zum OL-Nachwuchs-Cup des BOLV. Vereine und Schulen mit der grössten Beteiligung in den Nachwuchskategorien D/H-10 bis D/H-18 an beiden Läufen werden besonders ausgezeichnet. Detaillierte Ausschreibung siehe Anmeldeschluss: 6. Oktober Auskünfte: Verena Graf, Im Dorf 12, 3298 Oberwil, Telefon: , graf.verena@bluewin.ch 42 e-ducation 4I2008 ASB

5 Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und Übertritte in Gymnasien Grundlage: Mittelschuldirektionsverordnung vom 27. Mai 2008 (MiSDV) Formulare: Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare. Diese sind seit Juni im Netz aufgeschaltet. Sie finden Sie unter site/fb-mittelschule-anmeldeformulare.htm. 1. Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr 1.1 Aufnahmeverfahren aus dem 8. und 9. Schuljahr öffentlicher Schulen Anmeldung zur Beurteilung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 8. Schuljahres, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 besuchen möchten, sowie Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 9. Schuljahres, die das 9. Schuljahr im gymnasialen Unterricht wiederholen möchten, melden sich bis 1. November 2008 bei ihrer Schulleitung an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» und Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr». Beschluss über die Aufnahme: Die Lehrerschaft beurteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bis Ende Januar in den Bereichen Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt NMM. Einerseits wird die Sachkompetenz in diesen Fächern beurteilt, andererseits das Arbeits- und Lernverhalten beides nicht primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr. Für Schülerinnen und Schüler, welche einen Teil der Volksschule in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache absolviert haben, bzw. weniger als drei Jahre Unterricht in der zweiten Landessprache besucht haben, ist dies bei der Beurteilung der Sachkompetenz in der Erstsprache bzw. der zweiten Landessprache angemessen zu berücksichtigen. In solchen Fällen ist dies durch die Klassenlehrkraft auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» zu vermerken. Die Klassenlehrkraft beantragt im Falle einer günstigen Beurteilung der Schulleitung am Ende der Beurteilungsperiode den Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr. Weitere Angaben zum Empfehlungsverfahren finden sich im Anhang 2 MiSDV. Anmeldung zur Prüfung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 8. und 9. Schuljahres, deren Beurteilung nicht zu einem Antrag auf prüfungsfreien Übertritt geführt hat, können zu einer Aufnahmeprüfung angemeldet werden. In diesem Fall übermittelt die Volksschule die Akten an die zuständige Maturitätsschule (Zuständigkeit und Adressen auf der Rückseite von Formular A). Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr» und gegebenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft». 1.2 Aufnahme aus Privatschulen Anmeldung: Alle Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder 10. Schuljahren, die in ein öffentliches Gymnasium übertreten möchten und nicht mehr als drei Jahre älter sind als Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs, melden sich bis zum 15. Februar 2009 zur Aufnahmeprüfung an. Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» und Formular BP «Prüfungsanmeldung für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen und 10. Schuljahren» Aufnahmeprüfung Für die Aufnahmeprüfung gibt es zwei Prüfungsserien, eine für Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und eine für solche aus dem 9. Schuljahr. Die Prüfung berücksichtigt so die unterschiedliche Vorbildung der Schülerinnen und Schüler aus dem 8. bzw. 9. Schuljahr. Die Prüfungsaufgaben werden von kantonalen Prüfungsgruppen erarbeitet und sind im ganzen Kanton dieselben. Auch findet die Prüfung überall zum gleichen Zeitpunkt statt. Geprüft werden die Bereiche Deutsch, Französisch, Mathematik. Die Mathematikprüfung ist zweigeteilt und gibt zwei Noten. In einer Prüfung werden Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft, in der anderen die Mathematisierfähigkeit und das Problemlöseverhalten. Die Prüfungspensen sind für Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und 9. Schuljahr unterschiedlich. Schülerinnen und Schüler, welche nicht das 8. oder 9. Schuljahr der öffentlichen Schulen besuchen und deren Alter mindestens ein Jahr über dem Referenzalter (ordentliches Alter der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr öffentlicher Volksschulen) liegt, werden mit dem gleichen Pensum geprüft wie die Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Schuljahr öffentlicher Volksschulen. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in der Erstsprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie nur in «Texte schreiben» geprüft werden sollen, wobei die Beurteilung die Dauer des Unterrichts in der Erstsprache berücksichtigt. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Französischkenntnissen (Unterricht in der zweiten Landessprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie in Französisch oder in Englisch geprüft werden sollen. In solchen Fällen ist dies der Schulleitung der Prüfungsschule auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» mitzuteilen. Weitere Angaben finden sich im Anhang 3 MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation Amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. e-ducation 4I2008 ASB 43

6 Prüfungsorganisation für die öffentlichen Gymnasien Aufgaben- und Terminkoordination: Dr. Thomas Multerer, Gymnasium Oberaargau, Rektor Prüfungsleitende Schulen: Absprachegebiet: Bern-Hofwil-Köniz Biel-Seeland Burgdorf Langenthal Thun-Interlaken Zuständige Schule: Gymnasium Kirchenfeld, Thomas Balsiger, Rektor Seeland Gymnasium Biel, Leonhard Cadetg, Rektor Gymnasium Burgdorf, Christian Joos, Rektor Gymnasium Oberaargau, Dr. Thomas Multerer, Rektor Gymnasium Thun-Seefeld, Dr. Peter Herren, Rektor Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, und 10 keine Di, Freies Gymnasium Bern Mi, und 12 Mo, und 14 Do, Di, Gymnasium NMS, Bern Mo, und Di, keine Gymnasium Muristalden Mo, und Do, Mi, oder Do, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr 2.1 Anmeldung für den Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr Falls die Aufenthaltsgemeinde den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 nicht selbst an ihrer Sekundarschule anbietet, werden die Schülerinnen und Schüler, welche prüfungsfrei in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr aufgenommen worden sind, von ihrer Schulleitung bis 15. Februar 2009 an das entsprechende Gymnasium angemeldet. Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr», Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr» und gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft». Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben und deren Wohnsitzgemeinde den gymnasialen Unterricht nicht selber anbietet, gelten als angemeldet. 3. Übertritte aus dem GU9 in die Tertien (10. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Die Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 erfolgreich absolviert haben, treten in die Tertia eines Gymnasiums über. Sie sind von ihren Schulleitungen bis 15. Februar 2009 entsprechend dem gewünschten Schulort an das zuständige Gymnasium anzumelden. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular T: «Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt in das 10. Schuljahr (Tertia) eines Gymnasiums aus einer Sekundarklasse des 9. Schuljahres mit gymnasialem Unterricht» Prüfungsfreie Übertritte in die Sekunden (11. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Anmeldung: Schülerinnen und Schüler, welche gemäss MiSDV Art. 32 prüfungsfrei in die Sekunda übertreten können, melden sich bis 15. Februar 2009 beim entsprechenden Gymnasium an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular S «Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt in das 11. Schuljahr (Sekunda) eines Gymnasiums». 5. Ausserordentliche Übertritte mit Prüfung in die Tertien und Sekunden (10. und 11. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Anmeldung: Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei in die Tertia oder Sekunda übertreten können und nicht mehr als drei Jahre älter sind als Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs, melden sich bis 15. Februar 2009 an der zuständigen Schule zur Aufnahmeprüfung an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular TP «Prüfungsanmeldung für das 10. Schuljahr (Tertia) an einem Gymnasium», bzw. Formular SP «Prüfungsanmeldung für das 11. Schuljahr (Sekunda) an einem Gymnasium» Prüfungsorganisation für die öffentlichen Gymnasien (Tertia und Sekunda) Aufgaben und Terminkoordination: Christian Joos, Gymnasium Burgdorf, Rektor Französischsprachiger Kantonsteil: Aldo Dalla Piazza, Gymnase français de Bienne, recteur 5.1 Aufnahmeprüfungen Tertia Prüfungsleitende Schulen: Absprachegebiet: Bern-Hofwil-Köniz Biel-Seeland Bienne-Jura bernois Burgdorf Langenthal Thun-Interlaken Zuständige Schule: Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Gerhard Joos, Konrektor Seeland Gymnasium Biel, Leonhard Cadetg, Rektor Gymnase français de Bienne, Aldo Dalla Piazza, recteur Gymnasium Burgdorf, Christian Joos, Rektor Gymnasium Oberaargau, Dr. Thomas Multerer, Rektor Gymnasium Interlaken, Martin Grunder, Rektor Geprüft werden die Erstsprache, zweite Landessprache und Mathematik schriftlich und je nach Prüfungsresultat auch zusätzlich mündlich. Weitere Angaben finden sich im Anhang 4a MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation Amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN Mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, und 9 Mi, und 11 Di, Do, Gym. français de Bienne Mi, und Do, Mi, Freies Gymnasium Bern Gymnasium NMS, Bern Gymnasium Muristalden Mi, und Do, Mo, und Di, Mo, und Di, Mo, und 14 Di, Mi, Mi, oder Do, e-ducation 4I2008 ASB

7 5.2 Aufnahmeprüfungen Sekunda Die Aufnahmeprüfungen Sekunda werden 2009 zentral am Gymnasium Burgdorf und am Gymnase français de Bienne (für den französischsprachigen Teil des Kantons) durchgeführt. Die Anmeldungen werden direkt an das Gymnasium Burgdorf bzw. Gymnase français de Bienne gesandt. Geprüft werden die Erstsprache und Mathematik schriftlich, je 120 Minuten, die zweite Landessprache und das Schwerpunktfach mündlich, je 30 Minuten. Weitere Angaben finden sich im Anhang 5 MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation/amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN Mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, , und 9 Mi, , und 11 Di, Do, Gym. français de Bienne Mi, , und Do, Mi, Die Erziehungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Übertritt in die Fachmittelschulen deutschsprachiger Kantonsteil Grundlage: Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) vom 27. Mai 2008 Formulare: Bitte verwenden Sie die neuen Formulare. Sie finden sie unter htm. Anmeldung zur Beurteilung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen und privaten Schulen des 9. Schuljahres, die in eine FMS übertreten möchten, melden sich bis zum 1. Dezember 2008 bei ihrer Schulleitung (evtl. Klassenlehrkraft) an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» und Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)». Beschluss über die Aufnahme: Die Lehrerschaft beurteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bis Ende Januar 2009 (Ende 1. Semester des 9. Schuljahres) in Deutsch, Französisch, Mathematik, NMM und Berufsfeldeignung. In den Fächern Deutsch und Mathematik werden die Sachkompetenz und das Arbeits- und Lernverhalten, in den Fächern Französisch und NMM nur die Sachkompetenz beurteilt. Die Beurteilungen erfolgen nicht primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf den Unterricht an Fachmittelschulen. Die Berufsfeldeignung wird im Hinblick auf die Teamfähigkeit und Selbstkompetenz einerseits wie auch auf die Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Berufsfeld andererseits beurteilt. Der Berufsfeldeignung kommt eine besondere Bedeutung zu: Eine Empfehlung sollte nur ausgesprochen werden, wenn die Eignung für Berufe in den Bereichen Gesundheit und Soziales gegeben ist. Für Schülerinnen und Schüler, welche einen Teil der Volksschule in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache absolviert haben bzw. weniger als drei Jahre Unterricht in der zweiten Landessprache besucht haben, ist dies bei der Beurteilung der Sachkompetenz in der Erstsprache bzw. der zweiten Landessprache angemessen zu berücksichtigen. In solchen Fällen ist dies durch die Klassenlehrkraft auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» zu vermerken. Für die Qualifikation zum Besuch einer FMS muss in sechs der acht Teilbereiche ein «empfohlen» stehen. Die abgebende Schule meldet die Empfohlenen der Fachmittelschule ihrer Region bis zum 15. Februar Sie verwendet dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)» und Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in eine Fachmittelschule (FMS)» gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» Weitere Angaben zum Empfehlungsverfahren finden sich im Anhang 2 MiSDV «Einzelheiten zum Empfehlungsverfahren für den Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» (gilt gemäss Artikel 17 MiSDV analog für die FMS). Aufgebot zur Aufnahmeprüfung: Wenn die Anzahl der unbedingt Empfohlenen 75% der verfügbaren Plätze übersteigt, werden auch die empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten geprüft. In diesem Fall erhalten sie für die Prüfungen eine Gutschrift von einem Punkt. Die Fachmittelschulen benachrichtigen bis Anfang März 2009 die Kandidatinnen und Kandidaten über eine allfällige Aufnahmeprüfung. Anmeldung zur Prüfung: Zu einer Aufnahmeprüfung angemeldet werden können Schülerinnen und Schüler aus 9. Schuljahren privater und öffentlicher Schulen und aus Quarten, deren Beurteilung nicht zu einem Antrag auf prüfungsfreien Übertritt geführt hat, oder für die kein Empfehlungsverfahren möglich ist (z.b. aus 10. Schuljahren). In diesem Fall erfolgt eine Anmeldung zur Prüfung bis 15. Februar 2009 an die zuständige Fachmittelschule (Zuständigkeit und Adressen unten auf Formular A). Es werden dazu verwendet: Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)» sowie FormularBP «Prüfungsanmeldung für den Übertritt an eine Fachmittelschule (FMS)» gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» Prüfungsbereiche: Geprüft werden vier Bereiche: Deutsch und Mathematik schriftlich sowie Französisch mündlich, je gemäss Lehrplan für bernische Sekundarschulen bis und mit dem 1. Semester des 9. Schuljahres. Zusätzlich wird ein Prüfungsgespräch zur Berufsfeldeignung durchgeführt. e-ducation 4I2008 ASB 45

8 Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in der Erstsprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie nur in «Texte schreiben» geprüft werden sollen, wobei die Beurteilung die Dauer des Unterrichts in der Erstsprache berücksichtigt. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Französischkenntnissen (Unterricht in der zweiten Landessprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie in Französisch oder in Englisch geprüft werden sollen. In solchen Fällen ist dies der Schulleitung der zuständigen kantonalen Fachmittelschule auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» mitzuteilen. Die Prüfungsaufgaben werden von kantonalen Prüfungsgruppen erarbeitet und finden im ganzen Kanton zum selben Zeitpunkt statt. Weitere Angaben finden sich im Anhang 7a MiSDV. Die Prüfungspensen sind im education/amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungstermin: März 2009 Die einzelnen Fachmittelschulen informieren die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten über den Ort und den Zeitpunkt der Durchführung der Aufnahmeprüfungen. Kantonale Fachmittelschulen FMS Bern Bremgartenstrasse Bern FMS Biel Scheibenweg Biel FMS Oberaargau Weststrasse Langenthal FMS Thun Äussere Ringstrasse Thun Die Erziehungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Weiterbildung für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe Für die bäuerlich-hauswirtschaftlichen Schulen und wohl generell für den Hauswirtschaftsunterricht auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe ist es zurzeit sehr schwierig, gut ausgebildete Lehrpersonen zu finden. Für die interessierten Lernenden auf diesen beiden Bildungsstufen braucht es kompetente Lehrende. Das heisst: hohe Fachkompetenz und viel Praxiserfahrung in den «erweiterten Hauswirtschaftsthemen», aber auch Wissen zum landwirtschaftlichen Kontext. Die spärliche Resonanz auf Stelleninserate für Lehrpersonen an den Hauswirtschaftlichen Fachschulen oder Beraterinnen im ländlichen Raum verlangt nach Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung. Im Auftrag der Bildungskonferenz Bäuerin (Schulleiterinnenkonferenz) bieten die beiden Bildungszentren Liebegg (Gränichen AG) und Wallierhof (Riedholz, SO) ab Januar 2009 eine «interkantonale Weiterbildung Fachrichtung Hauswirtschaft» an. In den 18 Kurstagen, verteilt auf das ganze Jahr, ist die Vernetzung der hauswirtschaftlichen Themen im landwirtschaftlichen Umfeld zentral. Die Zusammenhänge in der Agrarpolitik mit ihren Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion und auf die einzelnen Betriebe, aber auch die Betriebsentwicklung als Herausforderung, sowie die rechtlich-soziale Stellung für alle Mitglieder des Unternehmens sind eine wichtige Wissensbasis für die Lehrpersonen und Beraterinnen. Die Funktionen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Hilfsmittel zu Budget, Arbeitsvoranschlag, Berechnung von Dienstleistungen und Rentabilitätsberechnung sind weitere wichtige Themen dieser Weiterbildung. An einzelnen Kurstagen erleben die Teilnehmenden exemplarische Unterrichtseinheiten für die Tertiärstufe. Im Bereich Selbstversorgung (Konservieren, Backen) kann das eigene Wissen aktiv vertieft und erweitert werden. Gesprächsrunden mit Beispielen zu Modulinhalten und -planung auf den erwähnten Bildungsstufen runden das vielfältige Programm ab. Informationsveranstaltung: «Interkantonale Weiterbildung Fachrichtung Hauswirtschaft», , Uhr am BZ Wallierhof, Höhenstrasse 46, 4533 Riedholz. Anmeldungen zur Infoveranstaltung: bis , regula.gygax@vd.so.ch oder Telefon: /51. Weitere Informationen zur Weiterbildung: e-ducation 4I2008 ASB

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