Amtliches Schulblatt I Feuille officielle scolaire
|
|
- Johannes Acker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amtliches Schulblatt I Feuille officielle scolaire Inhaltsverzeichnis/Sommaire Schulstatistische Erhebung 2008/Statistiques scolaires: enquête Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts der Dozierenden der ehemaligen HSW zur Bernischen Pensionskasse (BPK)/Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne HSW à la Caisse de pension bernoise (CPB) 40 Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts des Lehrpersonals der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie zur Bernischen Pensionskasse (BPK)/ Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation à la Caisse de pension bernoise (CPB) Berner Mannschafts-Orientierungslauf (BMOL) Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und Übertritte in Gymnasien 43 Übertritt in die Fachmittelschulen deutschsprachiger Kantonsteil 45 Weiterbildung für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe 46 Schulstatistische Erhebung 2008 Die Erziehungsdirektion wird im September 2008 bei den Leiterinnen und Leitern sowie den Lehrkräften der Schulen und Kindergärten im Kanton Bern die schulstatistische Erhebung für das Schuljahr 2007/08 durchführen. Stichtag der Erhebung ist der 15. September 2008 auf diesen Tag müssen sich die Lernenden-Angaben beziehen. Mit der Durchführung der schriftlichen Befragung ist die Firma Arsis Informatik, Bern, betraut. Wir haben alles unternommen, um den Aufwand, der bei den Schulen und Gemeinden durch die Erhebung anfällt, möglichst klein zu halten. Die Daten dienen einerseits der Bearbeitung bildungsstatistischer Fragen, sowohl auf gesamtschweizerischer als auch auf kantonaler Ebene (vgl. Andererseits bilden sie die Grundlage für die finanzielle Lastenverteilung von Gehältern der Lehrerschaft zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Es ist deshalb wichtig, dass die Formulare vollständig ausgefüllt werden, die damit erhobenen Informationen haben finanzielle Folgen für die Gemeinden. Damit die Erziehungsdirektion den Auftrag des Bundes korrekt, vollständig und in der vorgeschriebenen Form durchführen kann, ist die Mitwirkung sämtlicher bernischer Schulen (auch der privaten) von zentraler Bedeutung (vgl. Bundesstatistikgesetz [BStatG]), Art. 4-6; Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1; Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1, Art. 24 sowie das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG, BSG ), Art. 24a]. Die Erhebungsformulare können von den Schulen manuell oder elektronisch ausgefüllt werden. Öffentliche Volksschulen und Kindergärten, die der Erziehungsdirektion unterstellt sind (B1-Schulen), senden ihre Formulare anschliessend an die zuständige Finanzverwaltung bzw. Gemeindekasse zur Kontrolle weiter, alle anderen direkt an die Arsis Informatik. Schulen, welche die Erhebungsformulare elektronisch erfassen möchten, müssen vorgängig die Arsis Informatik kontaktieren (Telefon: , info@edstat.ch). Weitere Informationen zur Erhebung werden ab September im Internet unter der Adresse www. edstat.ch publiziert. Wir bitten die zuständigen Finanzverwaltungen bzw. Gemeindekassen die von den Schulen und Kindergärten ausgefüllten Erhebungsformulare (mit Stempel und Unterschrift) bis am 29. September 2008 an die «Arsis Informatik», Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern, weiterzuleiten. Für Ihre geschätzte Mitarbeit danken wir bestens. Die Erziehungsdirektion e-ducation 4I2008 ASB 39
2 Statistiques scolaires: enquête 2008 En septembre 2008, la Direction de l instruction publique mènera auprès des directeurs et des directrices d école ainsi que du corps enseignant une enquête statistique pour l année scolaire 2008/2009. Le jour de référence retenu étant le 15 septembre 2008, les données communiquées doivent se référer à cette date. L enquête sera réalisée par la société Arsis Informatik, Berne. Nous nous efforçons de réduire autant que faire se peut la charge administrative que vous occasionne ce recensement. Les données recueillies serviront tant à l actualisation des statistiques suisses et cantonales sur l éducation (voir qu à la répartition entre le canton et les communes de la charge financière que représentent les salaires du corps enseignant. Les informations recueillies ayant une incidence financière pour les communes, les formulaires doivent être remplis de manière exhaustive. Pour pouvoir remplir correctement, de manière complète et sous la forme qui convient le mandat qui nous a été confié par la Confédération, nous comptons sur une participation active de toutes les écoles publiques et privées bernoises à la réalisation de cette enquête (cf. art. 4 à 6 de la loi sur la statistique fédérale [LSF]; art. 1, al. 1 et art. 6 al. 1 de l ordonnance concernant l exécution des relevés statistiques fédéraux; art. 24 de la loi sur la péréquation financière et la compensation des charges [LPFC; RSB 631.1] et art. 24a de la loi sur le statut du personnel enseignant [LSE, RSB ]). Les formulaires peuvent être remplis par les écoles à la main ou sur support électronique. Les établissements publics de la scolarité obligatoire et les écoles enfantines publiques qui sont subordonnées à la Direction de l instruction publique (écoles B1) sont priés de transmettre les formulaires à l administration des finances ou à la caisse communale compétente pour contrôle. Les autres établissements les transmettent directement à la société Arsis Informatik. Les écoles qui souhaitent remplir les formulaires sur support électronique sont priées de contacter préalablement la société Arsis Informatik (téléphone: , info@edstat.ch). A partir de septembre, des informations complémentaires concernant l enquête seront publiées sur internet à l adresse Nous prions l administration des finances ou la caisse communale compétente de transmettre les formulaires remplis par les écoles et les écoles enfantines (avec tampon et signature) à la société Arsis Informatik, Schwarztorstrasse 56, 3007 Berne, d ici au 29 septembre Nous tenons d ores et déjà à vous remercier chaleureusement de votre précieuse collaboration. La Direction de l instruction publique Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts der Dozierenden der ehemaligen HSW zur Bernischen Pensionskasse (BPK) Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 sind auf den 1. Januar Dozierende der ehemaligen HSW von der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) zur Bernischen Pensionskasse (BPK) übergetreten. Die BLVK beurteilt diesen Pensionkassenübertritt als eine Teilliquidation. Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements (BLVK-TLR) vom 21. November 2007 hat die Verwaltungskommission der BLVK am 28. Mai bzw. 25. Juni 2008 folgende Beschlüsse zur Durchführung einer Teilliquidation gefasst: a) Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Teilliquidation sind erfüllt. b) Es besteht kein Grund, aus ökonomischer Sicht von der Durchführung einer Teilliquidation abzusehen. c) Die von der Teilliquidation betroffenen Personen sind 38 Dozierende, die von der ehemaligen HSW in die Berner Fachhochschule übergetreten sind. d) Stichtag für die Teilliquidation und Bilanzstichtag ist der 31. Dezember e) Der Fehlbetrag der BLVK beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 CHF f) Die zur Berner Fachhochschule übergetretenen Dozierenden der ehemaligen HSW haben einen kollektiven Anspruch auf technische Rückstellungen von CHF g) Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages werden die individuellen Austrittsleistungen für die 38 Dozierenden der ehemaligen HSW gemäss vorliegender Liste festgelegt. Die Gesamtsumme der vollen Austrittsleistungen beträgt CHF und die gekürzten Austrittsleistungen CHF (CHF ). Nach Art. 53d Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kann im Falle einer Unterdeckung die Austrittsleistung anteilmässig gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die BLVK Gebrauch gemacht. Die Rechtmässigkeit des Vorgehens und die korrekte Kürzung der Austrittsleistung hat die PK-Expertin der BLVK, Hewitt Associates SA, mit Schreiben vom 10. Juni 2008 bestätigt. Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit Schreiben vom 12. Juni 2008 zuhanden der Dozierenden des Fachbereichs Wirtschaft der Berner Fachhochschule BFH (ehemalige HSW-Dozierende) bestätigt, dass der Kanton Bern die Kürzung der Austrittsleistung ausgleichen wird, da diesen durch den Pensionskassenwechsel keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen sollen. Die BLVK hat die gekürzten Austrittsleistungen, vermindert um allfällig offene Beitrags- und Einkaufsschulden und verzinst ab dem 1. Januar 2008, mit Valuta 13. Juni 2008 an die BPK überwiesen. 40 e-ducation 4I2008 ASB
3 Rechtsmittelbelehrung Für die Versicherten der BLVK besteht die Möglichkeit, die Tatbestandsfeststellung und die Durchführung der Teilliquidation durch das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVS), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, überprüfen zu lassen. Einsprechende haben eine Überprüfung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntmachung der Teilliquidation im e-ducation Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern beim ASVS anzumelden Ostermundigen, im August 2008; Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK), die Direktion Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne HSW à la Caisse de pension bernoise (CPB) Sur la base de la décision du Conseil-exécutif du 12 décembre 2007, 38 chargés de cours de l ancienne HSW sont passés de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) à la Caisse de pension bernoise (CPB) au 1 er janvier La CACEB considère ce changement de caisse de pension comme une liquidation partielle. Sur la base de l art. 11, al. 1 du règlement de liquidation partielle (BLVK-TLR) du 21 novembre 2007, la commission d administration de la CACEB a pris les décisions suivantes, en date du 28 mai et du 25 juin 2008, pour la réalisation d une liquidation partielle: a) Les conditions de réalisation d une liquidation partielle sont réunies. b) Du point de vue économique, il n y a aucune raison de renoncer à une liquidation partielle. c) Les personnes concernées par la liquidation partielle sont 38 chargés de cours qui sont passés de l ancienne HSW à la Haute école spécialisée bernoise. d) Le jour de référence de la liquidation partielle et la date du bilan sont le 31 décembre e) Le découvert de la CACEB à la date du bilan, le 31 décembre 2007, s élève à CHF f) Les chargés de cours de l ancienne HSW ayant intégré la Haute école spécialisée bernoise ont un droit collectif à des provisions actuarielles à hauteur de CHF g) Sous prise en compte du découvert, les prestations de sortie individuelles des 38 chargés de cours de l ancienne HSW seront fixées conformément à la présente liste. La somme totale des prestations de sortie intégrales s élève à CHF et les prestations de sortie réduites à CHF (CHF ,8861). Conformément à l art. 53d, al. 3 de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP), il est possible de réduire proportionnellement la prestation de sortie en cas de découvert. La CACEB a fait usage de cette possibilité. La légalité du procédé et la réduction correcte de la prestation de sortie ont été confirmées par l expert en matière de prévoyance professionnelle de la CACEB, Hewitt Associates SA, dans un courrier daté du 10 juin Sur la base de la décision du Conseil-exécutif du 12 décembre 2007, la Direction de l instruction publique du canton de Berne a confirmé dans son courrier du 12 juin 2008 adressé aux chargés de cours du domaine spécialisé gestion de la Haute école spécialisée bernoise HESB (anciens chargés de cours HSW), que le canton de Berne compensera la réduction des prestations de sortie, étant donné qu ils ne doivent pas subir de préjudice économique en raison du changement de caisse de pension. La CACEB a versé à la CPB les prestations de sortie réduites, après déduction d éventuels montants de cotisation et d achat dus, avec intérêts depuis le 1 er janvier 2008 et avec date de valeur au 13 juin Indication des voies de recours Les assurés de la CACEB ont la possibilité de faire vérifier le constat de l état des faits et la réalisation de la liquidation partielle par l Office des assurances sociales et de la surveillance des fondations du canton de Berne (OASSF), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen. Les opposants doivent annoncer une vérification à l OASSF dans un délai de 30 jours à compter de la publication de la liquidation partielle dans e-ducation Feuille officielle scolaire du canton de Berne. Ostermundigen, août 2008; Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB), la direction Teilliquidation der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) infolge Übertritts des Lehrpersonals der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie zur Bernischen Pensionskasse (BPK) Gestützt auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung Zentrum für medizinische Bildung MTT vom 9. Juli 2007 ist das Lehrpersonal der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie auf den 1. Januar 2008 von der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) zur Bernischen Pensionskasse (BPK) übergetreten. Die BLVK beurteilt diesen Pensionkassenübertritt als eine Teilliquidation. Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements (BLVK-TLR) vom 21. November 2007 hat die Verwaltungskommission der BLVK am 23. April bzw. 25. Juni 2008 folgende Beschlüsse zur Durchführung einer Teilliquidation gefasst: a) Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Teilliquidation sind erfüllt. b) Es besteht kein Grund, aus ökonomischer Sicht von der Durchführung einer Teilliquidation abzusehen. c) Die von der Teilliquidation betroffenen Personen sind 5 Lehrkräfte, die von der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie ins Medi; Zentrum für medizinische Bildung übergetreten sind. d) Stichtag für die Teilliquidation und Bilanzstichtag ist der 31. Dezember e) Der Fehlbetrag der BLVK beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 CHF f) Die zum Medi; Zentrum für medizinische Bildung übergetretenen Lehrkräfte der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie haben einen kollektiven Anspruch auf technische Rückstellungen von CHF e-ducation 4I2008 ASB 41
4 g) Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages werden die individuellen Austrittsleistungen für die 5 Lehrkräfte der ehemaligen Schule für Aktivierungstherapie gemäss vorliegender Liste festgelegt. Die Gesamtsumme der vollen Austrittsleistungen beträgt CHF und die gekürzten Austrittsleistungen CHF (CHF ,8861). Nach Art. 53d Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kann im Falle einer Unterdeckung die Austrittsleistung anteilmässig gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die BLVK Gebrauch gemacht. Die Rechtmässigkeit des Vorgehens und die korrekte Kürzung der Austrittsleistung hat die PK-Expertin der BLVK, Hewitt Associates SA, mit Schreiben vom 24. Juni 2008 bestätigt. Die BLVK hat die gekürzten Austrittsleistungen, vermindert um allfällig offene Beitrags- und Einkaufsschulden und verzinst ab dem 1. Januar 2008, mit Valuta 27. Juni 2008 an die BPK überwiesen. Rechtsmittelbelehrung Für die Versicherten der BLVK besteht die Möglichkeit, die Tatbestandsfeststellung und die Durchführung der Teilliquidation durch das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVS), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, überprüfen zu lassen. Einsprechende haben eine Überprüfung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntmachung der Teilliquidation im e-ducation Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern beim ASVS anzumelden Ostermundigen, im August 2008; Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK), die Direktion Liquidation partielle de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) suite au passage du personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation à la Caisse de pension bernoise (CPB) Sur la base de l accord contractuel du 9 juillet 2007 entre le canton de Berne et la Fondation Zentrum für medizinische Bildung MTT, le personnel enseignant de l ancienne école de thérapie d activation est passé de la Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB) à la Caisse de pension bernoise (CPB) au 1 er janvier La CACEB considère ce changement de caisse de pension comme une liquidation partielle. Sur la base de l art. 11, al. 1 du règlement de liquidation partielle (BLVK-TLR) du 21 novembre 2007, la commission d administration de la CACEB a pris les décisions suivantes, en date du 23 avril et du 25 juin 2008, pour la réalisation d une liquidation partielle: a) Les conditions de réalisation d une liquidation partielle sont réunies. b) Du point de vue économique, il n y a aucune raison de renoncer à une liquidation partielle. c) Les personnes concernées par la liquidation partielle sont 5 enseignants qui sont passés de l ancienne école de thérapie d activation au Medi; Zentrum für medizinische Bildung. d) Le jour de référence de la liquidation partielle et la date du bilan sont le 31 décembre e) Le découvert de la CACEB à la date du bilan, le 31 décembre 2007, s élève à CHF f) Les enseignants de l ancienne école de thérapie d activation qui sont passés au Medi; Zentrum für medizinische Bildung ont un droit collectif à des provisions actuarielles à hauteur de CHF g) Sous prise en compte du découvert, les prestations de sortie individuelles des 5 enseignants de l ancienne école de thérapie d activation seront fixées conformément à la présente liste. La somme totale des prestations de sortie intégrales s élève à CHF et les prestations de sortie réduites à CHF (CHF ,8861). Conformément à l art. 53d, al. 3 de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP), il est possible de réduire proportionnellement la prestation de sortie en cas de découvert. La CACEB a fait usage de cette possibilité. La légalité du procédé et la réduction correcte de la prestation de sortie ont été confirmées par l expert en matière de prévoyance professionnelle de la CACEB, Hewitt Associates SA, dans un courrier daté du 24 juin La CACEB a versé à la CPB les prestations de sortie réduites, après déduction d éventuels montants de cotisation et d achat dus, avec intérêts depuis le 1 er janvier 2008 et avec date valeur au 27 juin Indication des voies de recours Les assurés de la CACEB ont la possibilité de faire vérifier le constat de l état des faits et la réalisation de la liquidation partielle par l Office des assurances sociales et de la surveillance des fondations du canton de Berne (OASSF), Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen. Les opposants doivent annoncer une vérification à l OASSF dans un délai de 30 jours à compter de la publication de la liquidation partielle dans e-ducation Feuille officielle scolaire du canton de Berne. Ostermundigen, août 2008; Caisse d assurance du corps enseignant bernois (CACEB), la direction 66. Berner Mannschafts-Orientierungslauf (BMOL) 2008 Der Breitensportanlass für alle Laufbegeisterten mit Kategorien für Gelegenheitsläuferinnen und -läufer findet Sonntag, 26. Oktober 2008, in Magglingen statt (Karte «magglingen/macolin»). Der BMOL 2008 zählt zusammen mit dem Schlusslauf des Valiant Cups vom Samstag, 25. Oktober 2008, zum OL-Nachwuchs-Cup des BOLV. Vereine und Schulen mit der grössten Beteiligung in den Nachwuchskategorien D/H-10 bis D/H-18 an beiden Läufen werden besonders ausgezeichnet. Detaillierte Ausschreibung siehe Anmeldeschluss: 6. Oktober Auskünfte: Verena Graf, Im Dorf 12, 3298 Oberwil, Telefon: , graf.verena@bluewin.ch 42 e-ducation 4I2008 ASB
5 Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr und Übertritte in Gymnasien Grundlage: Mittelschuldirektionsverordnung vom 27. Mai 2008 (MiSDV) Formulare: Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare. Diese sind seit Juni im Netz aufgeschaltet. Sie finden Sie unter site/fb-mittelschule-anmeldeformulare.htm. 1. Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr 1.1 Aufnahmeverfahren aus dem 8. und 9. Schuljahr öffentlicher Schulen Anmeldung zur Beurteilung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 8. Schuljahres, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 besuchen möchten, sowie Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 9. Schuljahres, die das 9. Schuljahr im gymnasialen Unterricht wiederholen möchten, melden sich bis 1. November 2008 bei ihrer Schulleitung an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» und Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr». Beschluss über die Aufnahme: Die Lehrerschaft beurteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bis Ende Januar in den Bereichen Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt NMM. Einerseits wird die Sachkompetenz in diesen Fächern beurteilt, andererseits das Arbeits- und Lernverhalten beides nicht primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr. Für Schülerinnen und Schüler, welche einen Teil der Volksschule in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache absolviert haben, bzw. weniger als drei Jahre Unterricht in der zweiten Landessprache besucht haben, ist dies bei der Beurteilung der Sachkompetenz in der Erstsprache bzw. der zweiten Landessprache angemessen zu berücksichtigen. In solchen Fällen ist dies durch die Klassenlehrkraft auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» zu vermerken. Die Klassenlehrkraft beantragt im Falle einer günstigen Beurteilung der Schulleitung am Ende der Beurteilungsperiode den Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr. Weitere Angaben zum Empfehlungsverfahren finden sich im Anhang 2 MiSDV. Anmeldung zur Prüfung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Volksschulen des 8. und 9. Schuljahres, deren Beurteilung nicht zu einem Antrag auf prüfungsfreien Übertritt geführt hat, können zu einer Aufnahmeprüfung angemeldet werden. In diesem Fall übermittelt die Volksschule die Akten an die zuständige Maturitätsschule (Zuständigkeit und Adressen auf der Rückseite von Formular A). Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr» und gegebenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft». 1.2 Aufnahme aus Privatschulen Anmeldung: Alle Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder 10. Schuljahren, die in ein öffentliches Gymnasium übertreten möchten und nicht mehr als drei Jahre älter sind als Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs, melden sich bis zum 15. Februar 2009 zur Aufnahmeprüfung an. Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» und Formular BP «Prüfungsanmeldung für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen und 10. Schuljahren» Aufnahmeprüfung Für die Aufnahmeprüfung gibt es zwei Prüfungsserien, eine für Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und eine für solche aus dem 9. Schuljahr. Die Prüfung berücksichtigt so die unterschiedliche Vorbildung der Schülerinnen und Schüler aus dem 8. bzw. 9. Schuljahr. Die Prüfungsaufgaben werden von kantonalen Prüfungsgruppen erarbeitet und sind im ganzen Kanton dieselben. Auch findet die Prüfung überall zum gleichen Zeitpunkt statt. Geprüft werden die Bereiche Deutsch, Französisch, Mathematik. Die Mathematikprüfung ist zweigeteilt und gibt zwei Noten. In einer Prüfung werden Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft, in der anderen die Mathematisierfähigkeit und das Problemlöseverhalten. Die Prüfungspensen sind für Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und 9. Schuljahr unterschiedlich. Schülerinnen und Schüler, welche nicht das 8. oder 9. Schuljahr der öffentlichen Schulen besuchen und deren Alter mindestens ein Jahr über dem Referenzalter (ordentliches Alter der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr öffentlicher Volksschulen) liegt, werden mit dem gleichen Pensum geprüft wie die Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Schuljahr öffentlicher Volksschulen. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in der Erstsprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie nur in «Texte schreiben» geprüft werden sollen, wobei die Beurteilung die Dauer des Unterrichts in der Erstsprache berücksichtigt. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Französischkenntnissen (Unterricht in der zweiten Landessprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie in Französisch oder in Englisch geprüft werden sollen. In solchen Fällen ist dies der Schulleitung der Prüfungsschule auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» mitzuteilen. Weitere Angaben finden sich im Anhang 3 MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation Amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. e-ducation 4I2008 ASB 43
6 Prüfungsorganisation für die öffentlichen Gymnasien Aufgaben- und Terminkoordination: Dr. Thomas Multerer, Gymnasium Oberaargau, Rektor Prüfungsleitende Schulen: Absprachegebiet: Bern-Hofwil-Köniz Biel-Seeland Burgdorf Langenthal Thun-Interlaken Zuständige Schule: Gymnasium Kirchenfeld, Thomas Balsiger, Rektor Seeland Gymnasium Biel, Leonhard Cadetg, Rektor Gymnasium Burgdorf, Christian Joos, Rektor Gymnasium Oberaargau, Dr. Thomas Multerer, Rektor Gymnasium Thun-Seefeld, Dr. Peter Herren, Rektor Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, und 10 keine Di, Freies Gymnasium Bern Mi, und 12 Mo, und 14 Do, Di, Gymnasium NMS, Bern Mo, und Di, keine Gymnasium Muristalden Mo, und Do, Mi, oder Do, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr 2.1 Anmeldung für den Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr Falls die Aufenthaltsgemeinde den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 nicht selbst an ihrer Sekundarschule anbietet, werden die Schülerinnen und Schüler, welche prüfungsfrei in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr aufgenommen worden sind, von ihrer Schulleitung bis 15. Februar 2009 an das entsprechende Gymnasium angemeldet. Sie verwenden dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr», Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr» und gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft». Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben und deren Wohnsitzgemeinde den gymnasialen Unterricht nicht selber anbietet, gelten als angemeldet. 3. Übertritte aus dem GU9 in die Tertien (10. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Die Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr GU9 erfolgreich absolviert haben, treten in die Tertia eines Gymnasiums über. Sie sind von ihren Schulleitungen bis 15. Februar 2009 entsprechend dem gewünschten Schulort an das zuständige Gymnasium anzumelden. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular T: «Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt in das 10. Schuljahr (Tertia) eines Gymnasiums aus einer Sekundarklasse des 9. Schuljahres mit gymnasialem Unterricht» Prüfungsfreie Übertritte in die Sekunden (11. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Anmeldung: Schülerinnen und Schüler, welche gemäss MiSDV Art. 32 prüfungsfrei in die Sekunda übertreten können, melden sich bis 15. Februar 2009 beim entsprechenden Gymnasium an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular S «Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt in das 11. Schuljahr (Sekunda) eines Gymnasiums». 5. Ausserordentliche Übertritte mit Prüfung in die Tertien und Sekunden (10. und 11. Schuljahr) der kantonalen Gymnasien Anmeldung: Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei in die Tertia oder Sekunda übertreten können und nicht mehr als drei Jahre älter sind als Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs, melden sich bis 15. Februar 2009 an der zuständigen Schule zur Aufnahmeprüfung an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» Formular TP «Prüfungsanmeldung für das 10. Schuljahr (Tertia) an einem Gymnasium», bzw. Formular SP «Prüfungsanmeldung für das 11. Schuljahr (Sekunda) an einem Gymnasium» Prüfungsorganisation für die öffentlichen Gymnasien (Tertia und Sekunda) Aufgaben und Terminkoordination: Christian Joos, Gymnasium Burgdorf, Rektor Französischsprachiger Kantonsteil: Aldo Dalla Piazza, Gymnase français de Bienne, recteur 5.1 Aufnahmeprüfungen Tertia Prüfungsleitende Schulen: Absprachegebiet: Bern-Hofwil-Köniz Biel-Seeland Bienne-Jura bernois Burgdorf Langenthal Thun-Interlaken Zuständige Schule: Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Gerhard Joos, Konrektor Seeland Gymnasium Biel, Leonhard Cadetg, Rektor Gymnase français de Bienne, Aldo Dalla Piazza, recteur Gymnasium Burgdorf, Christian Joos, Rektor Gymnasium Oberaargau, Dr. Thomas Multerer, Rektor Gymnasium Interlaken, Martin Grunder, Rektor Geprüft werden die Erstsprache, zweite Landessprache und Mathematik schriftlich und je nach Prüfungsresultat auch zusätzlich mündlich. Weitere Angaben finden sich im Anhang 4a MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation Amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN Mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, und 9 Mi, und 11 Di, Do, Gym. français de Bienne Mi, und Do, Mi, Freies Gymnasium Bern Gymnasium NMS, Bern Gymnasium Muristalden Mi, und Do, Mo, und Di, Mo, und Di, Mo, und 14 Di, Mi, Mi, oder Do, e-ducation 4I2008 ASB
7 5.2 Aufnahmeprüfungen Sekunda Die Aufnahmeprüfungen Sekunda werden 2009 zentral am Gymnasium Burgdorf und am Gymnase français de Bienne (für den französischsprachigen Teil des Kantons) durchgeführt. Die Anmeldungen werden direkt an das Gymnasium Burgdorf bzw. Gymnase français de Bienne gesandt. Geprüft werden die Erstsprache und Mathematik schriftlich, je 120 Minuten, die zweite Landessprache und das Schwerpunktfach mündlich, je 30 Minuten. Weitere Angaben finden sich im Anhang 5 MiSDV. Die Prüfungspensen sind im e-ducation/amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungsdaten: Gymnasium schriftliche Prüfung DIN Mündliche Prüfung DIN Öffentliche Gymnasien Mo, , und 9 Mi, , und 11 Di, Do, Gym. français de Bienne Mi, , und Do, Mi, Die Erziehungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Übertritt in die Fachmittelschulen deutschsprachiger Kantonsteil Grundlage: Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) vom 27. Mai 2008 Formulare: Bitte verwenden Sie die neuen Formulare. Sie finden sie unter htm. Anmeldung zur Beurteilung: Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen und privaten Schulen des 9. Schuljahres, die in eine FMS übertreten möchten, melden sich bis zum 1. Dezember 2008 bei ihrer Schulleitung (evtl. Klassenlehrkraft) an. Sie verwenden dazu Formular 0 «Personalien zur Mittelschulanmeldung» und Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)». Beschluss über die Aufnahme: Die Lehrerschaft beurteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bis Ende Januar 2009 (Ende 1. Semester des 9. Schuljahres) in Deutsch, Französisch, Mathematik, NMM und Berufsfeldeignung. In den Fächern Deutsch und Mathematik werden die Sachkompetenz und das Arbeits- und Lernverhalten, in den Fächern Französisch und NMM nur die Sachkompetenz beurteilt. Die Beurteilungen erfolgen nicht primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf den Unterricht an Fachmittelschulen. Die Berufsfeldeignung wird im Hinblick auf die Teamfähigkeit und Selbstkompetenz einerseits wie auch auf die Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Berufsfeld andererseits beurteilt. Der Berufsfeldeignung kommt eine besondere Bedeutung zu: Eine Empfehlung sollte nur ausgesprochen werden, wenn die Eignung für Berufe in den Bereichen Gesundheit und Soziales gegeben ist. Für Schülerinnen und Schüler, welche einen Teil der Volksschule in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache absolviert haben bzw. weniger als drei Jahre Unterricht in der zweiten Landessprache besucht haben, ist dies bei der Beurteilung der Sachkompetenz in der Erstsprache bzw. der zweiten Landessprache angemessen zu berücksichtigen. In solchen Fällen ist dies durch die Klassenlehrkraft auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» zu vermerken. Für die Qualifikation zum Besuch einer FMS muss in sechs der acht Teilbereiche ein «empfohlen» stehen. Die abgebende Schule meldet die Empfohlenen der Fachmittelschule ihrer Region bis zum 15. Februar Sie verwendet dazu Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)» und Formular B «Laufbahnentscheid, Übertritt in eine Fachmittelschule (FMS)» gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» Weitere Angaben zum Empfehlungsverfahren finden sich im Anhang 2 MiSDV «Einzelheiten zum Empfehlungsverfahren für den Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr» (gilt gemäss Artikel 17 MiSDV analog für die FMS). Aufgebot zur Aufnahmeprüfung: Wenn die Anzahl der unbedingt Empfohlenen 75% der verfügbaren Plätze übersteigt, werden auch die empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten geprüft. In diesem Fall erhalten sie für die Prüfungen eine Gutschrift von einem Punkt. Die Fachmittelschulen benachrichtigen bis Anfang März 2009 die Kandidatinnen und Kandidaten über eine allfällige Aufnahmeprüfung. Anmeldung zur Prüfung: Zu einer Aufnahmeprüfung angemeldet werden können Schülerinnen und Schüler aus 9. Schuljahren privater und öffentlicher Schulen und aus Quarten, deren Beurteilung nicht zu einem Antrag auf prüfungsfreien Übertritt geführt hat, oder für die kein Empfehlungsverfahren möglich ist (z.b. aus 10. Schuljahren). In diesem Fall erfolgt eine Anmeldung zur Prüfung bis 15. Februar 2009 an die zuständige Fachmittelschule (Zuständigkeit und Adressen unten auf Formular A). Es werden dazu verwendet: Formular A «Anmeldung zum Besuch einer Fachmittelschule (FMS)» sowie FormularBP «Prüfungsanmeldung für den Übertritt an eine Fachmittelschule (FMS)» gegebenenfalls auch Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» Prüfungsbereiche: Geprüft werden vier Bereiche: Deutsch und Mathematik schriftlich sowie Französisch mündlich, je gemäss Lehrplan für bernische Sekundarschulen bis und mit dem 1. Semester des 9. Schuljahres. Zusätzlich wird ein Prüfungsgespräch zur Berufsfeldeignung durchgeführt. e-ducation 4I2008 ASB 45
8 Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in der Erstsprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie nur in «Texte schreiben» geprüft werden sollen, wobei die Beurteilung die Dauer des Unterrichts in der Erstsprache berücksichtigt. Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Französischkenntnissen (Unterricht in der zweiten Landessprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie in Französisch oder in Englisch geprüft werden sollen. In solchen Fällen ist dies der Schulleitung der zuständigen kantonalen Fachmittelschule auf dem Formular C «Ergänzungen zum Antrag der Klassenlehrkraft» mitzuteilen. Die Prüfungsaufgaben werden von kantonalen Prüfungsgruppen erarbeitet und finden im ganzen Kanton zum selben Zeitpunkt statt. Weitere Angaben finden sich im Anhang 7a MiSDV. Die Prüfungspensen sind im education/amtlichen Schulblatt 3/2008 publiziert. Prüfungstermin: März 2009 Die einzelnen Fachmittelschulen informieren die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten über den Ort und den Zeitpunkt der Durchführung der Aufnahmeprüfungen. Kantonale Fachmittelschulen FMS Bern Bremgartenstrasse Bern FMS Biel Scheibenweg Biel FMS Oberaargau Weststrasse Langenthal FMS Thun Äussere Ringstrasse Thun Die Erziehungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Weiterbildung für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe Für die bäuerlich-hauswirtschaftlichen Schulen und wohl generell für den Hauswirtschaftsunterricht auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe ist es zurzeit sehr schwierig, gut ausgebildete Lehrpersonen zu finden. Für die interessierten Lernenden auf diesen beiden Bildungsstufen braucht es kompetente Lehrende. Das heisst: hohe Fachkompetenz und viel Praxiserfahrung in den «erweiterten Hauswirtschaftsthemen», aber auch Wissen zum landwirtschaftlichen Kontext. Die spärliche Resonanz auf Stelleninserate für Lehrpersonen an den Hauswirtschaftlichen Fachschulen oder Beraterinnen im ländlichen Raum verlangt nach Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung. Im Auftrag der Bildungskonferenz Bäuerin (Schulleiterinnenkonferenz) bieten die beiden Bildungszentren Liebegg (Gränichen AG) und Wallierhof (Riedholz, SO) ab Januar 2009 eine «interkantonale Weiterbildung Fachrichtung Hauswirtschaft» an. In den 18 Kurstagen, verteilt auf das ganze Jahr, ist die Vernetzung der hauswirtschaftlichen Themen im landwirtschaftlichen Umfeld zentral. Die Zusammenhänge in der Agrarpolitik mit ihren Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion und auf die einzelnen Betriebe, aber auch die Betriebsentwicklung als Herausforderung, sowie die rechtlich-soziale Stellung für alle Mitglieder des Unternehmens sind eine wichtige Wissensbasis für die Lehrpersonen und Beraterinnen. Die Funktionen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Hilfsmittel zu Budget, Arbeitsvoranschlag, Berechnung von Dienstleistungen und Rentabilitätsberechnung sind weitere wichtige Themen dieser Weiterbildung. An einzelnen Kurstagen erleben die Teilnehmenden exemplarische Unterrichtseinheiten für die Tertiärstufe. Im Bereich Selbstversorgung (Konservieren, Backen) kann das eigene Wissen aktiv vertieft und erweitert werden. Gesprächsrunden mit Beispielen zu Modulinhalten und -planung auf den erwähnten Bildungsstufen runden das vielfältige Programm ab. Informationsveranstaltung: «Interkantonale Weiterbildung Fachrichtung Hauswirtschaft», , Uhr am BZ Wallierhof, Höhenstrasse 46, 4533 Riedholz. Anmeldungen zur Infoveranstaltung: bis , regula.gygax@vd.so.ch oder Telefon: /51. Weitere Informationen zur Weiterbildung: e-ducation 4I2008 ASB
Gymnasium, FMS, WMS, BMS. Gymnasium, FMS, WMS, BMS
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement secondaire du 2 e degré et de la formation professionnelle
MehrAbbruch der Mittelschulausbildung
Merkblatt Abbruch der Mittelschulausbildung Anmeldung an die Berufs-, Studien- und 1. Ausgangslage Die Integration ins Erwerbsleben setzt heute meist einen Abschluss auf Sekundarstufe II voraus. Grundsätzlich
MehrReglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich
Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,
Mehrgesamtschweizerisch anerkannt vom Verband Schweizerischer Handelsschulen
SCHULDOK MPA BERUFS UND HANDELSSCHULE AG TAGESSCHULE Direktion / Schulleitung Frau Irène Büsser Vollzeitausbildung: Bürofachdiplom (BFD VSH) 1 Jahr gesamtschweizerisch anerkannt vom Verband Schweizerischer
Mehrgestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 4,
Aufnahme in die K+S Klassen am Gymnasium Rämibühl 1.50. Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die. Klasse der
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
Mehr126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrAbteilung Berufsmaturität. Allgemeine Informationen Prüfungsvorbereitungskurse für die BM2
Abteilung Berufsmaturität Allgemeine Informationen Prüfungsvorbereitungskurse für die BM2 Schuljahr 2015-2016 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait BMS Langenthal 3 2. Prüfungsvorbereitungskurs A für die
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.
MehrTechnische Berufsmaturität für Lernende TBM I
Technische Berufsmaturität für Lernende TBM I Ein Angebot des Berufsbildungszentrums Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Was ist die Berufsmaturität? Die Berufsmaturität vermittelt eine
MehrPensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation
Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen
MehrNachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016
Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...
MehrHerzlich willkommen zur Einführungsveranstaltung Elektronische Pensenmeldung
Herzlich willkommen zur Einführungsveranstaltung Elektronische Pensenmeldung #620 985 1 Themen Generelles zum Projekt Elektronische Pensenmeldung aktuelle Version Einführung Support für die Schulleiter
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrTeilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009
com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche
MehrInteGREATer e.v. Berlin vor Ort
InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut
MehrQV 2016 KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ ERWEITERTE GRUNDBILDUNG
QV 2016 KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ ERWEITERTE GRUNDBILDUNG Liebe Lernende In keinem Lehrjahr werden Sie von so vielen Gerüchten überhäuft wie in diesem nun kommenden Jahr. Diese Agenda soll Ihnen alle Informationen
MehrSekundarschule Kurzzeitgymnasium. TRITTs. Über. verfahren D V S
Sekundarschule Kurzzeitgymnasium TRITTs Über verfahren Bildungs- und Kulturdepartement Zentrale Dienste Schulbetrieb Schulentwicklung Schulberatung Schulaufsicht Schulevaluation Dienststelle Volksschulbildung
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrAmtliches Schulblatt Feuille officielle scolaire
Anstellungen 61 Mitteilung betreffend die Probezeit bei unbefristeten und befristeten Anstellungen Engagements 61 Communiqué concernant la période probatoire dans les engagements à durée déterminée et
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 1 2. Voraussetzung... 1 3. Kursort... 1
MehrReglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation
Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen
MehrGesuch um finanzielle Unterstützung für
FINANZABTEILUNG Dorfstrasse 48 Postfach 135 3661 Uetendorf Gesuch um finanzielle Unterstützung für Nach den Richtlinien des Reglements über Gemeindebeiträge an Schulgelder von privaten Bildungsangeboten
MehrPersonalien zur Mittelschulanmeldung
FORMULAR 0 Personalien zur Mittelschulanmeldung Für Berufsmaturitätsschulen, Fac hmittelschulen, Gymnasien, gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr, W irtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrPensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation H:\DIVOR BADEN\Kunden\EMK\Reglemente\Definitive Reglemente\Teilliquidationsreglememt\Teilliquidationsreglement
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrDie neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick
Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick Informationen bzgl. der GRUNDSCHULE Übertrittszeugnis Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses
MehrANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG UND REAKTIVIERUNG IHRER SCHNUPPERPLÄTZE
ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG UND REAKTIVIERUNG IHRER SCHNUPPERPLÄTZE Ab dem 20. Januar 2016 können Sie sich ein Benutzerkonto erstellen, unter: www.girlsdayboysday.lu Zum Erstellen Ihres Benutzerkontos klicken
MehrFussballverband Bern/Jura
Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 1 Fussballverband Bern/Jura Ressort Ausbildung Gültig ab 1. Juli 2005 Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 2 1. Einleitung 1.1. Rekrutierung Gemäss Art. 3 Ziffer
MehrICT-Verantwortliche an den deutschsprachigen Volksschulen und Kindergärten im Kanton Bern. - Bemerkungen und Erläuterungen zum Pflichtenheft
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrJeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten.
Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten. Die Kinderkrippe und der Kindergarten Die Kinder von 6. Monate können
MehrBerufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen
Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen Zugangswege für Detailhandelsfachleute, Pharmaassistentinnen und Kaufleute B-Profil Kurs Erweiterte Allgemeinbildung Start: August 2015
MehrTest Abschlusstest 62
Abschlusstest 62 1 Sie rufen bei einer Firma an. Was sind Ihre ersten Worte am Telefon? a Ihr Name b Bonjour. c Name Ihrer Firma 2 Sie rufen bei der Firma Dumesnil an. Eine Dame meldet sich mit den Worten:
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrAnleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten
Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrSprachaufenthalte - Informationen allgemein
Sprachaufenthalte - Informationen allgemein Allgemeines In den Jahreskursen werden Sprachaufenthalte organisiert, um die Sprachkompetenz der Lernenden zu fördern und die geforderten Lernziele der Berufsmaturität
MehrPensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION
Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION 2/6 Das vorliegende Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Swatch Group (CPK) stützt sich auf Artikel
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrInformationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg
Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall
MehrODA NEWSLETTER FEBRUAR 12. SONDERAUSGABE Myoda.ch die online-plattform für Einblickstage und Praktika
ODA NEWSLETTER FEBRUAR 12 SONDERAUSGABE Myoda.ch die online-plattform für Einblickstage und Praktika SEITE 2 SONDERAUSGABE ODA NEWSLETTER Kostenloses Dienstleistungsangebot Mit www.myoda.ch stellen wir
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
Mehr2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des
MehrPersonalien zur Mittelschulanmeldung
FORMULAR 0 Personalien zur Mittelschulanmeldung Für Berufsmaturitätsschulen, Fac hmittelschulen, G ymnasien, W irtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschule Dieses Formular ist zusammen mit den entsprechenden
MehrMerkblatt Profilwechsel. Kaufmännische Grundbildung. M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest
Merkblatt Profilwechsel Kaufmännische Grundbildung M-Profil E-Profil B-Profil Berufsattest Bildungszentrum Zürichsee Horgen und Stäfa August 2005 Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich Teilkonferenz der
MehrDer Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013
Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in
MehrZweisprachige Matura und Immersionsunterricht an der SAMD
Zweisprachige Matura: Zweitsprache Englisch in den Immersionsfächern Geschichte und ". Angebot Die Schweizerische Alpine Mittelschule bietet ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine zweisprachige
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
MehrReglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrRahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
MehrVerordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO)
45.0 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden ) von der Regierung erlassen am
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
Mehrgesamtschweizerisch anerkannt vom Verband Schweizerischer Handelsschulen
SCHUL-DOK MPA BERUFS- UND HANDELSSCHULE AG KAUFMÄNNISCHE BILDUNG Direktion / Schulleitung Frau Irène Büsser Bürofachdiplom (BFD VSH) 1 Jahr (Vollzeit) gesamtschweizerisch anerkannt vom Verband Schweizerischer
MehrDer Übertritt ans Gymnasium
Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrSchritte zum Systempartner Stufe Großhandel
Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite
Mehrwochenbettbetreuung.ch V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5
wochenbettbetreuung.ch ANLEITUNG FÜR DIE NEUE WEBSITE VON WOCHENBET TBETREUUNG.CH V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5 Inhalt 1. Grundsätzliches 2. Registrierung (Login erstellen) 3. Passwort
MehrBM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute
Kanton St. Gallen Bildungsdepartement BM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Lust auf mehr? Mehr Befriedigung bei der Arbeit? Mehr Möglichkeiten
MehrKurzanleitung ecari-mofa
Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kurzanleitung ecari-mofa Applikationsaufruf: www.stva.sg.ch (dem entsprechenden Link folgen) Kurzanleitung ecari-mofa.docx
MehrReservierungs-Assistent
Diese Module sind in GMS Hotel Felix integriert und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit in der Rezeption. Reservierungs-Assistent Neue Anfragen bzw. bereits gesendete Angebote und Absagen Anfragen
MehrIm Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.
Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Dieser Teil besteht aus insgesamt 7 Aufgaben, in denen Ihnen unterschiedliche Situationen aus dem Universitätsleben
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrPromotionsordnung Schweizer Gymnasium
Promotionsordnung Schweizer Gymnasium Zugerberg, 26. Juni 2015 - 2 - 1. Beurteilungen 1.1. Zeugnisse Die Schülerinnen und Schüler der G1 und G2 (1. und 2. Klasse des Langzeitgymnasiums) erhalten das Zeugnis
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINES SCHNUPPERPLATZES
ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINES SCHNUPPERPLATZES Ab dem 15. Januar 2015 können Sie sich ein Benutzerkonto erstellen, unter: www.girlsdayboysday.lu Zum Erstellen Ihres Benutzerkontos klicken Sie bitte auf
MehrGebührenpflichtige Dokumente
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrProjektbewerbung (Projektskizze) Einführung. 1. Projektdaten
Projektbewerbung (Projektskizze) Einführung Die Age Stiftung sucht für das Programm «Socius wenn Älterwerden Hilfe braucht» zehn Projekte aus Gemeinden oder Regionen, die den Aufbau und Betrieb von bedürfnisorientierten
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrOnline-Dienste des EPA
Online-Dienste des EPA MyFiles Verwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Online-Dienste des EPA...1 1. MyFiles aktivieren...3 2. Auf MyFiles zugreifen...4 3. Was Sie in MyFiles tun können...5 4. Vertretung zurücknehmen...6
MehrPflege und Therapie. Wenig Mühe beim Berufseinstieg
und Therapie Ein Jahr nach Studienabschluss sind fast 75 Prozent der Neuabsolvent/innen aus dem FH-Bereich und Therapie im Gesundheitswesen tätig, mehrheitlich in einem Spital oder in einer Klinik. Insgesamt
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrPENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag
MehrAnleitung Postfachsystem Inhalt
Anleitung Postfachsystem Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Einloggen... 2 3 Prüfen auf neue Nachrichten... 2 4 Lesen von neuen Nachrichten... 3 5 Antworten auf Nachrichten... 4 6 Löschen von Nachrichten... 4
MehrLiebe Kolleginnen Liebe Kollegen
Von: nebis-bibliotheken-request@nebis.ch im Auftrag von Gross Christine An: nebis-bibliotheken@nebis.ch Thema: NEBIS / Aleph V20: Neuerungen - Aleph V20: nouveautés Datum: Montag, 8. November 2010 15:57:57
MehrReglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement)
Berufsmaturitätsreglement 413.326 Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) (vom 1. Oktober 2002) 1 Der Bildungsrat beschliesst:
MehrTelefon. Fax. Internet. E-Mail
2.1. ANMELDEBOGEN SCHLESWIG-HOLSTEIN Wir haben Interesse, können aber zurzeit keine Zusage machen. Wir möchten teilnehmen! Name der Schule/ Schulart Wir streben eine Auszeichnung mit... Sternen an. Die
MehrStatuten der Previs Personalvorsorgestiftung Service Public. Sorgfalt. Weitblick. Kompetenz.
Statuten der Previs Personalvorsorgestiftung Service Public Sorgfalt. Weitblick. Kompetenz. I. Einleitende Feststellungen 1. Mit öffentlicher Urkunde vom 13. Januar 1988, letzte Änderung vom 24. April
MehrErziehungsdirektion des Kantons Bern Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern Änderungen ab 1. August 2012
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern Änderungen ab 1. August 2012 Die geänderte Lektionentafel für die Primarstufe sowie die Anpassungen in den Lehrplänen
MehrWegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2)
Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2) Agenda März/April 2016 Mai/Juni 2016 Sie erhalten Ihr persönliches Prüfungsaufgebot. Sie können daraus ersehen an welchen Terminen eine Prüfung
MehrKooperatives Schulmodell Sekundarschule Eschenbach / LU. DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
Kooperatives Schulmodell Sekundarschule Eschenbach / LU 1 Gliederung und Modell Niveau A: höhere Anforderungen Niveau B: erweiterte Anforderungen Niveau C: grundlegende Anforderungen Niveau D: grundlegende
MehrEin Konstrukt das mit Leben erfüllt wird. Un concept à faire vivre transfrontalièrement. Grenzüberschreitend in allen Lebenslagen.
. Ein Konstrukt das mit Leben erfüllt wird. Grenzüberschreitend in allen Lebenslagen. Auch für unsere Zukunft und folgende Generationen in der Region Pamina. Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Un concept
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrPlagiatsprävention. Wie funktioniert www.copy-stop.ch
Plagiatsprävention Wie funktioniert www.copy-stop.ch Administrativer Ablauf 1. Schulleitung meldet Lehrpersonen 2. Informationsmail von Angelica Bär MBA ZH 3. Passwortmail von Angelica Bär MBA ZH VAs (und
MehrBeurteilungskonzept der Primarschule Ittigen. Das Lernen begleiten, begutachten und beurteilen
Beurteilungskonzept der Primarschule Ittigen Das Lernen begleiten, begutachten und beurteilen Die Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) vom 14. Mai
MehrCour suprême du canton de Berne. Umgang mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen und Vermögenswerten
Obergericht des Kantons Bern Strafabteilung Cour suprême du canton de Berne Section pénale Hochschulstrasse 17 Postfach 7475 3001 Bern Telefon 031 635 48 08 Fax 031 635 48 15 Obergericht-Straf.Bern@justice.be.ch
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrInstrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden
news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office
MehrIGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14
Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des
MehrAnmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen»
Eingang Bestätigung Zulassung Anmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen» Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben per Post an Patricia Tremel, Universität Bern,
Mehr