Möglichkeiten und Grenzen der Berufsunfähigkeitsabsicherung in der betrieb lichen Altersversorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Möglichkeiten und Grenzen der Berufsunfähigkeitsabsicherung in der betrieb lichen Altersversorgung"

Transkript

1 Arbeitsgemeinschaft für betriebliche sversorgung e.v. BetrAV 5/2009 SONDERVERÖFFENTLICHUNG Dr. Rainer Goldbach, München Möglichkeiten und Grenzen der Berufsunfähigkeitsabsicherung in der betrieb lichen sversorgung

2 Dr. Rainer Goldbach, München Möglichkeiten und Grenzen der Berufsunfähigkeitsabsicherung in der betrieblichen sversorgung* Die Absicherung der Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich mit der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 2001 deutlich verschlechtert. Insbesondere wurde der Begriff der Erwerbsminderung gegenüber der bis dahin maßgeblichen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit gänzlich anders gefasst. Aus diesem Grund sollen im Folgenden einige Überlegungen zu der Frage angestellt werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die betriebliche sversorgung diese Lücke füllen kann. 1. Berufsunfähigkeit in den drei Säulen der sversorgung Nach der bis Ende 2000 geltenden Rechtslage in der gesetzlichen Rentenversicherung war Erwerbsunfähigkeit gemäß 44 SGB VI a.f. gegeben, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einer gewissen Regelmäßigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr möglich war. In Abgrenzung hierzu sollte Berufsunfähigkeit vorliegen, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken war ( 43 SGB VI a.f.). Dabei ist zum einen aus den vorstehenden Formulierungen deutlich der mit der Berufsunfähigkeit verbundene sogenannte Berufsschutz ablesbar. Als zweites wichtiges Element wurde zum anderen die Erwerbsfähigkeit gemessen an den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt. So war die konkrete Arbeitsmarktlage jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn keine vollschichtige Tätigkeit mehr möglich war. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom wurden die bis dahin maßgeblichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit grundlegend umgestaltet. Seitdem ist von voller Erwerbsminderung auszugehen, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr möglich ist ( 43 Abs. 2 SGB VI). Teilweise Erwerbsminderung liegt dagegen vor, wenn die vorstehend beschriebene Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mindestens sechs Stunden nicht mehr möglich ist ( 43 Abs. 1 SGB VI). Dabei ist die konkrete Arbeitsmarktlage nunmehr jedenfalls bei Prüfung der sechsstündigen Arbeitsfähigkeit unerheblich ( 43 Abs. 3 * Vortrag gehalten auf der aba-jahrestagung am in Stuttgart. SGB VI). Ebenso ist der Berufsschutz komplett entfallen, da keinerlei Bezug mehr auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen genommen wird. Lediglich für Geburten bis wird noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit nach 240 SGB VI gewährt, d.h. wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gegenüber körperlich, geistig und seelisch Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Schließlich wurde der Rentenartfaktor von 2 / 3 bei Berufsunfähigkeit auf ½ bei teilweiser Erwerbsminderung reduziert, die Zurechnungszeit verlängert und im Gegenzug die Erhebung von versicherungsmathematischen Abschlägen bei Bezug vor Erreichen der sgrenze eingeführt. Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in der privaten sversorgung aufgrund der vorstehend geschilderten Entwicklung seit 2001 jedenfalls für jüngere Versicherte regelmäßig nicht mehr an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Für eine autonome Definition seien beispielhaft die GDV- Musterbedingungen vom Stand Februar 2009 zitiert, die sich ihrerseits an 172 Abs. 2 VVG anlehnen: 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer [alternativ oft: mindestens sechs Monate] ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und [alternativ oft zusätzlich: außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und] auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind. Im Zusammenhang mit der betrieblichen sversorgung wird im Folgenden der Fokus von der Berufsunfähigkeit auf den Begriff der Invalidität verlagert, was zu gegebener Zeit auch noch begründet werden soll. Dazu sei zunächst noch kurz ergänzt, dass die Invaliditätsversicherung auch in den Anfängen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (bis 1957) unter diesem Begriff präsent war, die Invalidenversicherung (IV als Ergänzung der AHV) in der Schweiz und Invaliditätspensionen in Österreich (nach ASVG) noch heute Bestandteil der ersten Säule sind. In der privaten Absicherung findet man Invalidität dagegen im Bereich der Unfallversicherung definiert als dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls ( 180 VVG). Zur betrieblichen sversorgung sei zunächst auf die Legaldefinition von 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG verwiesen, wonach diese vorliegt, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der s-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden. Betriebliche Invalidenleistungen werden heute in der Praxis weit überwiegend von der Leistung gesetzlicher Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten abhängig gemacht. Eigenständige Regelungen sind wohl nur für bestimmte Berufsgruppen zu finden (z.b. als Fahr- oder Flugdienstuntauglichkeit). 2. Biometrische Rechnungsgrundlagen zur Invalidisierung Für die in der betrieblichen sversorgung gebräuchlichen biometrischen Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 2005 G wurden die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten abgeleitet aus den Statistiken des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) nach der Reform der Erwerbsminde- 2 Betriebliche sversorgung 5/2009 Sonderdruck

3 rungsrente. Wie eingangs erläutert, ist damit ein deutlicher Rückgang gegenüber den bis dahin maßgeblichen Richttafeln 1998 erkennbar. Gemessen wurde dabei die Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, d.h. eine Differenzierung fand insoweit nicht statt, womit der Blick auf die Invalidität insgesamt nachträglich begründet sein sollte. Speziell erwähnt sei, dass den Statistiken nach zwar ein Rückgang der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten etwa ab 58 zu beobachten war, dieser aber mit der Wirkung von Vorruhestands- und steilzeitprogrammen begründet wurde. Mit Blick auf die Verkürzung der Bezugsfristen des Arbeitslosengelds und das Auslaufen der staatlich geförderten steilzeit wurde dieser Effekt in den Rechnungsgrundlagen bewusst nicht abgebildet. Die damit resultierenden, in höheren sbereichen sehr hohen Invalidisierungswahrscheinlichkeiten könnten aus heutiger Sicht aber auch kritisch hinterfragt werden, wenn die Forderung nach stärker seniorengerechten Arbeitsplätzen als Folge der Demografie tatsächlich umgesetzt werden würde. Schließlich wurde bei der Erstellung der Richttafeln 2005 G die grundsätzlich denkbare Reaktivierung als immateriell ignoriert, da in diesem Fall die (unverfallbare) Anwartschaft auf srente in der Regel fortbestehe, was die rechnerischen Auswirkungen relativiere, und betriebliche Invalidenrenten selbst bei Befristung der gesetzlichen Renten oft weiter gezahlt würden. Wie stark angemessene biometrische Rechnungsgrundlagen zur Invalidisierung bestandsspezifisch variieren können, sei zunächst am Beispiel der vom selben Herausgeber publizierten Richttafeln für berufsständische Versorgungseinrichtungen aus dem Jahr 2006 verdeutlicht. Dort liegen die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten um 40 bis 80% niedriger als bei den Richttafeln 2005 G. Betont werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass dies nicht zwingend nur Ausfluss einer anderen Risikosituation sein muss, sondern auch Folge einer abweichenden Risikodefinition sein kann. Interessant ist auch der Quervergleich mit den Rechnungsgrundlagen DAV 2001 EM für private Erwerbsminderungs(zusatz)versicherungen. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der Vorgängertafeln DAV 1998 EU wegen der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei hier auch Reaktivierungswahrscheinlichkeiten ermittelt wurden. Nachfolgend ist die Abweichung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten (2. Ordnung) aus DAV 2001 EM gegenüber den Richttafeln 2005 G in Abhängigkeit vom dargestellt. Erkennbar sind dabei sowohl vermutlich den Sicherheitserfordernissen der privaten Versicherungswirtschaft geschuldete enorme Aufschläge als auch genau für den Bereich der älteren Männer Abschläge. Abbildung 1 naturgemäß stark von den zugrunde gelegten Annahmen beeinflusst werden. Dass es dabei bereits hinsichtlich der grundlegenden Annahme zur Invalidisierungswahrscheinlichkeit keine absolut richtige Aussage gibt, hatten wir im vorangegangenen Abschnitt erläutert. Als eine mögliche Herangehensweise sei im Folgenden zunächst der Prämienaufwand in Prozent der Invalidenleistung unter verschiedenen Annahmekombinationen zu Geschlecht, Geburtsjahr, Rechnungszins, Endalter und Invalidisierung dargestellt. Abbildung Mann, geboren 1960, Zins 6%, Endalter 67, Inv. 100% RT 2005 G Demnach müsste beispielsweise ein 46-jähriger, 1960 geborener, aktiv beschäftigter Mann unter Zugrundelegung des Endalters 67, eines Rechnungszinses von 6% und der vollen Invalidisierungswahrscheinlichkeiten nach den Richttafeln 2005 G zur Finanzierung der Anwartschaft auf eine lebenslange Invalidenrente eine laufende Prämie in gleich bleibender Höhe von rund 15% der gewünschten Invalidenleistung aufbringen. Für ein Absicherungsniveau in Höhe des Jahreseinkommens wäre also ohne Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen z.b. eine jährliche Prämie in Höhe von 15% dieses Einkommens fällig. Würde statt der laufenden Prämie in gleich bleibender Höhe dagegen jeweils nur die einjährige Risikoprämie zur Absicherung des Invaliditätsrisikos im jeweils folgenden Jahr gezahlt, so stiege diese von knapp 4% im 46 auf astronomische 53% im 66. Die laufende Prämie bei Finanzierungsbeginn im 66 stimmt selbstverständlich in jedem Fall mit der 1-jährigen Risikoprämie in diesem überein. Eine auf das Endalter 67 abgekürzte Rente ließe sich nach dieser Betrachtungsweise natürlich deutlich günstiger als eine lebenslange Invalidenrente versichern, wobei der Prämienaufwand zum Endalter hin wieder auf Null fällt. Einleuchtend ist auch, dass die Versicherung einer dreijährigen Zeitrente verglichen hiermit zunächst noch niedrigeren Aufwand verursacht, zum Endalter hin aber schließlich teurer werden muss. Nachfolgend sind die entsprechenden Resultate zum Vergleich auch noch für eine komplett andere Annahmenkombination dargestellt. 300% Abbildung 3 250% 200% 20 Frau, geboren 1980, Zins 3%, Endalter 65, Inv. 50% RT 2005 G 150% 100% Männer Frauen 15 50% 0% -50% Kostenbetrachtungen zur Invaliditätsabsicherung Hinsichtlich der Kosten einer Invaliditätsabsicherung im Rahmen der betrieblichen sversorgung lassen sich verschiedene Betrachtungsweisen einnehmen, deren Ergebnisse 5 0 Sonderdruck Betriebliche sversorgung 5/2009 3

4 Variiert man die Annahmen einzeln, so lässt sich festhalten, dass der Prämienaufwand in Relation zur Invalidenleistung mit wachsendem Endalter drastisch (und für spätere Geburtsjahrgänge leicht) steigt als Folge der hohen Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in den hohen sbereichen, für Männer im Einklang mit den unterschiedlich hohen Invalidisierungswahrscheinlichkeiten deutlich höher als für Frauen ist, durch eine hohe Zinsannahme infolge niedrigerer Leistungsbarwerte gedämpft wird und von einer konstanten Modifikation der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten (nahezu) linear abhängt. nativ wurde die Relation zwischen Invaliden- und sabsicherung anhand der jeweiligen Anwartschaftsbarwerte auf lebenslange bzw. auf das Endalter z abgekürzte Invalidenrente untersucht. Dabei stellen die gestrichelten Linien den relativen Anteil der Invaliden- an der kombinierten, gleich hohen Invaliden- und sabsicherung dar, egal, ob diese durch eine laufende oder eine Einmalprämie finanziert wird. Die durchgezogenen Linien setzen dagegen die reine Invalidenabsicherung in Relation zu ihrem komplementären Anteil in der kombinierten Invaliden- und sabsicherung und lassen sich interpretieren als die erforderliche relative Absenkung der sleistung, um bei unverändertem Finanzierungsaufwand die Invalidenleistung um 100% zu erhöhen. Abbildung 4 20% 18% 16% 14% 12% 10% Frau, geboren 1980, Zins 3%, Endalter 65, Inv. 50% RT 2005 G aaiy / aaiay aai(z)y / aaiay Der Einfluss einzelner Parameter auf die Relation von Invaliden- und sabsicherung lässt sich ähnlich wie oben beschreiben, außer dass eine hohe Zinsannahme (und ein früherer Geburtsjahrgang) die zeitlich potenziell früher einsetzende Invalidenrelativ zur sabsicherung verteuert und eine konstante Modifikation der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten nur sublinear wirkt. 4. Überlegungen zum Niveau einer Invalidenabsicherung Die Frage nach einem angemessenen Absicherungsniveau im Falle der Invalidität ist grundsätzlich eigentlich nur sozialpolitisch zu beantworten. Im Folgenden wollen wir jedoch einiges Zahlenmaterial des VDR und des Statistischen Bundesamtes präsentieren, wonach hier ein gewisser Korrekturbedarf bestehen würde. Nach den VDR-Statistiken 2007 zur Erwerbsminderungsrente standen rund Zugängen etwa wegfallende Renten gegenüber. Von den wegfallenden Renten endeten ungefähr die Hälfte durch Tod, ein Drittel durch Ablauf und ein Sechstel aus sonstigen Gründen (im Wesentlichen Überschreiten der sgrenze) nach einer durchschnittlichen Laufzeit von nur 6,1 (Männer) bzw. 5,5 (Frauen) Jahren. Von den Leistungsbeziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zum Renten wegen Erwerbsminderung 6,4%, wegen s 69,9% und wegen Todes 23,7%. Trotz dieses relativ geringen Anteils von Erwerbsminderungsrenten entfallen zu diesem Stichtag nach Angaben des Statistischen Bundesamts über Sozialleistungen aus der Grundsicherung im und bei Erwerbsminderung von den Empfängern 46,4% auf den sbereich 18 bis 64 (volle Erwerbsminderung) und 53,6% auf den sbereich ab 65. Selbst wenn also bei srentnern das Armutsrisiko derzeit vernachlässigbar sein sollte, ist es für Invalidenrentner demnach wohl fast zehnmal höher. 8% 6% 4% 2% 0% aaiy / zaaay aai(z)y / "zagay" Die nachfolgenden ebenfalls aus den VDR-Statistiken abgeleiteten Grafiken stellen die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung dar, zunächst für den Bestand zum und dann nur für den Neuzugang im Jahr Abbildung 6 Unter diesem Blickwinkel reicht in der folgenden Annahmenkombination für unter 42 Jahren selbst eine komplette Aufgabe der sversorgung nicht aus für eine Verdoppelung der lebenslangen Invalidenrente, mit anderen Worten entfällt in diesen Fällen mehr als die Hälfte des Barwertes der kombinierten s- und Invalidenversorgung auf die reine Invalidenversorgung Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente in EUR Männer Frauen Ø Männer 550 Ø Frauen Abbildung % 120% 100% Mann, geboren 1960, Zins 6%, Endalter 67, Inv. 100% RT 2005 G aaix / aaiax % 60% 40% 20% 0% 65 aai(z)x / aaiax aaix / zaaax aai(z)x / "zagax" Bezogen auf den gesamten Bestand betrug der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten wegen s 718 und der Erwerbsminderungsrenten nur geringfügig weniger mit 696. Über die Gründe für den markanten altersabhängigen Verlauf lässt sich nur spekulieren. (Kürzere Ausbildungszeiten und damit früherer Berufseinstieg und höhere Leistungen bei jungen Frauen gegenüber Männern? Daraus oder aus Babypausen folgend niedrigere Leistungen bei älteren Frauen?) Auffallend ist jedenfalls, dass sich diese Charakteristik beim 4 Betriebliche sversorgung 5/2009 Sonderdruck

5 Neuzugang ganz ähnlich darstellt. Besonders betroffen von niedrigen Renten wären auch hier demnach der sbereich von etwa 25 bis 40 Jahren und bei Frauen etwa ab 50, wobei der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten wegen s im Neuzugang 671 und wegen Erwerbsminderung nur noch 611 betrug. Abbildung Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente in EUR 350 Männer Frauen Ø Männer Ø Frauen Wenn man deshalb den Vergleich zwischen Bestand und Neuzugang als Indiz für die Entwicklung der Erwerbsminderungsrenten betrachtet, so fällt auf, dass diese verglichen mit den allgemeinen Niveauminderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung noch deutlich stärker zurück gehen und im Neuzugang knapp 10% unter den srenten liegen, wobei der Unterschied im Bestand deutlich geringer ist. Und dies, obwohl der Versorgungsbedarf bei Erwerbsminderung mindestens im Einzelfall deutlich höher als zunächst im liegen dürfte. Einer stärkeren Lastentragung der zweiten Säule für die Invaliditätsabsicherung diametral entgegen steht der fortgesetzte Trend zur Auslagerung von Risiken, wie er sich etwa in der Verbreitung beitragsorientierter Systeme auf Basis des Sparstatt des Versicherungsprinzips gegebenenfalls noch unter Gewährung lediglich der erworbenen Anwartschaft ohne Hinzurechnung und in gewissem Sinne auch im Wandel vom Fürsorge- zum Entgeltcharakter der betrieblichen sversorgung manifestiert. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine externe Rückdeckung in der Regel nur abgekürzte Invalidenrenten versichert. Die obigen Betrachtungen zu den Kosten der Invaliditätsabsicherung wenn die Ergebnisse je nach Annahmen auch breit streuen haben deutlich werden lassen, dass eine nennenswerte Invalidenabsicherung auch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dabei ist eine Ausweitung des von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auszufüllenden Dotierungs- bzw. des steuerlichen Förderrahmens nicht unbedingt realistisch. Als Reaktion auf zumindest postulierte veränderte Lebenswirklichkeiten könnte jedoch z.b. auch die Umschichtung von Mitteln aus der Hinterbliebenen- zur Invalidenversorgung angedacht werden. Kritisch hinterfragt werden muss jedoch, welche Hebelwirkung in Relation zu den Einschnitten bei der gesetzlichen Rentenversicherung die betriebliche sversorgung überhaupt haben kann, wenn auf sie laut ssicherungsbericht 2008 nur 6% der seinkommen (ohne öffentlichen Dienst) entfallen. 5. Konsequenzen für die betriebliche Invalidenabsicherung Aufgabe der Betriebspartner und ihrer Berater könnte daher künftig auch sein, auf diese Problematik mindestens im Zusammenhang mit einer Neuordnung der betrieblichen sversorgung stärker einzugehen. Dabei könnten u.a. die nachfolgenden Aspekte beleuchtet werden. Erwerbsminderungsrenten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung heute grundsätzlich auf längstens drei Jahre, Verlängerungen ebenfalls auf höchstens drei Jahre befristet ( 102 Abs. 2 SGB VI). Solche befristeten Erwerbsminderungsrenten werden zudem erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet ( 101 Abs. 1 SGB VI). Zu überlegen wäre daher, eine ergänzende betriebliche Invalidenversorgung bereits in der Kalkulation von Versorgungssystemen ebenfalls stärker auf diese Zeitrentensystematik auszurichten sowie vorhandene Regelungen auf ihre Bestimmungen hinsichtlich der Rentenhöhe nach Reaktivierung zu überprüfen. Eine stärkere Fokussierung der Invalidenabsicherung auf befristete oder abgekürzte Leistungen könnte jedenfalls im Hinblick auf Kostenaspekte (siehe unten) eine mögliche Flexibilisierung darstellen. Wartezeiten als Ersatz für eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung sollten in der betrieblichen sversorgung wegen deren Kollektivcharakter in der Regel wohl vertretbar sein. Kritisch ist jedoch eine mögliche Risikoselektion durch Wahloptionen hinsichtlich einer (evtl. höheren) Invalidenabsicherung etwa im Rahmen der Entgeltumwandlung zu sehen. Als Beispiel für eine mögliche Verbindung dieser individuellen und kollektiven Komponente sei die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC) nach dem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie vom April 2008 erwähnt. Sonderdruck Betriebliche sversorgung 5/2009 5

6 Impressum Betriebliche sversorgung Mitteilungsblatt der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche sversorgung e.v. (Zitierweise: BetrAV) Herausgeber und Verlag: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche sversorgung e.v. Schriftleitung: RAin Dr. Birgit Uebelhack, Heidelberg Redaktion: Sabine Drochner, Heidelberg 6 Betriebliche sversorgung 5/2009 Sonderdruck

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch

Mehr

Tabelle 1: Arbeitszeitgrenzen zur Festsetzung des Erwerbsminderungsstatus

Tabelle 1: Arbeitszeitgrenzen zur Festsetzung des Erwerbsminderungsstatus Tabelle 1: Arbeitszeitgrenzen zur Festsetzung des Erwerbsminderungsstatus Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt alt vollschichtig nicht voll, aber mindestens halbschichtig unter halbschichtig

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ ALS DIREKT- VERSICHERUNG Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV!

BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV! BU Anspruch aus dem Versorgungswerk Architekten versus priv. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VHV! Eine Berufsunfähigkeit kann uns alle treffen Ursachen für Berufsunfähigkeit Jedes Jahr müssen über

Mehr

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.

Mehr

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben zählt heute,

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Finanzielle Sicherheit bei Verlust Ihrer Arbeitskraft. Für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind Sie selbst verantwortlich! Wenn es um die Absicherung

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

DIA Ausgewählte Trends 2013

DIA Ausgewählte Trends 2013 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov, Köln 21.11.2013 - Dritte Befragung Maßnahmen zur Altersvorsorge Wichtigkeit und Wahrscheinlichkeit Im Rahmen

Mehr

VA Aktuell 2/00. Berufsunfähigkeit (BU)

VA Aktuell 2/00. Berufsunfähigkeit (BU) VA Aktuell 2/00 Berufsunfähigkeit (BU) Die BU ist neben den Risiken des Alters und des Todes das wichtigste von der berufsständischen Versorgung abgesicherte Risiko. Zwar ist die Zahl der BU-Rentner bei

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

CHECK24 Versicherungscheck

CHECK24 Versicherungscheck CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5 1 A 7.3 Erläutern Sie mögliche Probleme asymmetrischer Informationsverteilung auf a) einem Kreditmarkt. b) einem Versicherungsmarkt. c) dem Arbeitsmarkt. Lösungsskizze (ACHTUNG: Mit Hilfe der Stichpunkte

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde

Mehr

Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung

Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Grundsatz - Besitzstandswahrung Im Falle der Reduzierung betrieblicher Versorgungsversprechen sind

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre LGL Aktuell März 215 Lohnumfrage 215 - Primarschullehrpersonen Fakt ist, dass sich die Bruttolöhne in den drei Gemeinden aneinander angleichen. Wir stellen deshalb hier nur noch die durchschnittliche Bruttolohnveränderung

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

DIE SOZIALVERSICHERUNG

DIE SOZIALVERSICHERUNG EINLEITUNG So können Sie sicher starten DIE SOZIALVERSICHERUNG BBK VBU-Schulung zum Thema Sozialversicherung EINLEITUNG Jetzt einsteigen und los! Ein neuer Lebensabschnitt hat für Sie begonnen: die berufliche

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Berufsunfähigkeitsvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Für eine gesicherte Existenz Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeder Mensch hat Wünsche

Mehr

Viele Wege führen zur Rente vor 67

Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Es trifft nicht immer nur die Anderen!

Es trifft nicht immer nur die Anderen! Es trifft nicht immer nur die Anderen! Die Berufsunfähigkeits-Versicherung der LV 1871 Die Fragen Wäre es möglich, dass...... Sie bei einem Autounfall verletzt werden?... Sie durch Ihren Beruf oder Sport

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente?

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente? Von der Werkstatt in ein Integrations-Projekt Was ist mit der Rente? Die Erklärungen sind in Leichter Sprache. Die Schrift ist dann schwarz. Die Gesetze sind in schwerer Sprache. Die Schrift ist dann blau.

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist.

Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist. Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist. Risikoversicherung Garantiert gut gesichert. Jetzt Premium inklusive Pflege-Bonus Was wäre wenn? Was wird aus Ihrer Familie, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Niemand

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr