Statistischer Bericht

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1 Statistischer Bericht B I 5 - j / 11 Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin 2011 Schülerbewegung statistik Berlin Brandenburg Schüler am letzten Schultag Schulentlassene Schulabschlüsse Absolventen des Zweiten Bildungsweges Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin 2002/03 bis 2010/11 nach Art des Schulabschlusses Schulentlassene / / / / / / / / /11 ohne Abschluss mittlerer Schulabschluss Hauptschulabschluss allgemeine Hochschulreife erweiterter Hauptschulabschluss

2 Impressum Statistischer Bericht B I 5 - j / 11 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im September 2012 Preis pdf-version: kostenlos Excel-Version: kostenlos Druck-Version: 7, EUR Herausgeber Zeichenerklärung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 weniger als die Hälfte von 1 Behlertstraße 3a in der letzten besetzten Stelle, Potsdam jedoch mehr als nichts info@statistik-bbb.de nichts vorhanden Angabe fällt später an ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Tel / Zahlenwert nicht sicher genug Fax Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, x Tabellenfach gesperrt Potsdam, 2012 p vorläufige Zahl Auszugsweise Vervielfältigung und r berichtigte Zahl Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. s geschätzte Zahl

3 Inhaltsverzeichnis Seite Statistischer Bericht B I 5 j / 11 Vorbemerkungen 4 5 Aufgliederung der Schüler der 6. in Berlin am Ende des Schuljahres 2010/11 Grafiken nach Förderprognose, Schulart, rechtlichem Status der Schulen, Bezirken und Geschlecht Deutsche und ausländische Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen in 6 Absolventen/Abgänger und Schulentlassene Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Art des der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schulabschlusses Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, 2 Schüler aus der 6. in Berlin im Schulart und Geschlecht Schuljahr 2010/11 nach Förderprognose sowie tatsächliche Oberschulzugehörigkeit im folgen- 7 Ausländische Absolventen/Abgänger und Schulden Schuljahr entlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss, 3 Anteile deutscher und ausländischer Absol-, rechtlichem Status der Schulen, venten/abgänger der allgemeinbildenden Schulen Schulart und Geschlecht in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Bezirken Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden 4 Absolventen des Zweiten Bildungsweges in Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Berlin von 2002 bis 2011 nach erreichtem Bezirken, Schulabschluss und Geschlecht Schulabschluss Altersgliederung der Schulentlassenen der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Tabellen Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulart, rechtlichem Status der Schulen,, Geschlecht und Schulabschluss Schulenentlassene der allgemeinbildenden Schulen unter Berücksichtigung berufsfähigen- 10 Prüfungsteilnehmer und Abbrecher des Zweiten der bzw. berufsvorbereitender Lehrgänge in Bildungsweges in Berlin im Schuljahr 2010/11 Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis nach Institution, Prüfungsergebnis, Schulabschluss 2010/11 nach Schulabschluss und Ge- und Geschlecht schlecht Absolventen des Zweiten Bildungsweges in 2 Schulentlassene, darunter Ausländer, der all- Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 gemeinbildenden Schulen in Berlin in den nach Schulabschluss und Geschlecht Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Absolventen des Zweiten Bildungsweges mit bestandener Abschlussprüfung in Berlin im 3 Absolventen/Abgänger, darunter Ausländer, der Schuljahr 2010/11 nach Institution, Geschlecht, allgemeinbildenden Schulen in Berlin in den Alter und Schulabschluss Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Seite statistik Berlin Brandenburg 4 Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Berlin am letzten Tag des Schuljahres 2010/11 nach Schulart, rechtlichem Status der Schulen und... 13

4 4 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Zweck und Ziele der Statistik Aufgabe der Statistik der Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen und des Zweiten Bildungsweges ist es, gemeinsam mit der Statistik der allgemeinbildenden Schulen und des Zweiten Bildungsweges, verlässliche Aussagen über die Entwicklung wichtiger Eckdaten des Berliner Schulsystems sowie über Stand und Entwicklung der Zahl von nachträglich erworbenen Schulabschlüssen zu liefern. Sie dient vorwiegend als Grundlage zur Planung der für das Bildungswesen bereitzustellenden Ressourcen sowie zur Erstellung einer bundeseinheitlichen Bildungsstatistik. Des Weiteren ist sie eine wichtige Informationsquelle für Senatsverwaltungen, Institutionen der Bildungsforschung, Medien, Wirtschaft und die Öffentlichkeit. Rechtsgrundlage Die amtliche Statistik der Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen und des Zweiten Bildungsweges wird auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie der Anforderungen der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt und vom Statistischen Bundesamt koordiniert. Erhebung und Plausibilisierung der Daten werden in Berlin von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) durchgeführt. Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), BRV , zuletzt geändert durch Art. I GanztagsbetreuungsG für die n 5 und 6 und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen vom (GVBl. S. 166). Periodizität Die Statistik der Absolventen und Abgänger der allgemeinbildenden Schulen wird jährlich erhoben. Stichtag ist der jeweils letzte Schultag. Die Erhebungen über die Absolventen und Abgänger des Zweiten Bildungsweges werden jährlich im Oktober bzw. November durchgeführt. Berichtskreis Zum Berichtskreis gehören alle öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen sowie alle Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges des Landes Berlin. Außerdem werden die Prüfungen für Nichtschüler (nach 60 Abs. 3 SchulG Berlin) zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse nachgewiesen sowie, wenn es durchgeführt wurde, das Begabtenabitur ( Prüfung besonders befähigter Berufstätiger ). Jene allgemeinbildenden Schulabschlüsse, die nach den Gleichwertigkeitsregelungen auf Grund des Berliner Schulgesetzes bei erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung (ohne zusätzliche Prüfung) zuerkannt werden, zählen dagegen nicht zur Berichterstattung des Zweiten Bildungsweges. Methodische Hinweise Die Daten der allgemeinbildenden Schulen werden für folgende Schularten erhoben: Grundschulen, Sekundarschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen ( Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen) und Förderschulen. Die Daten der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges werden für diese Schularten erhoben: Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, das Berlin-Kolleg sowie die entsprechenden Einrichtungen der Volkshochschulen. Eingliederungslehrgänge für ausländische Jugendliche (EGL) werden seit dem Schuljahr 1999/2000 und Förderklassen für Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache (NDHS) der Mittelstufe seit dem Schuljahr 2008/2009 nicht mehr angeboten. Die Erhebung der Statistik der Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2008/09 erstmals ohne das Merkmal Wiederholer. Entsprechende Tabellen aus den Vorjahresberichten wurden aus dem Statistischen Bericht ersatzlos entfernt. In Bezug auf die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind auf Grund der Stichtagserhebung halbjährige Kurse, die nach dem Stichtag beginnen bzw. vor dem Stichtag enden (z.b. Vorkurse, besondere Lehrgänge), nicht in den Bestandszahlen enthalten. Prüfungs- und Abgängerzahlen aber werden jeweils für Zeiträume (Schuljahr oder Jahr) erhoben. Abbrecher- und Erfolgsquoten, die daraus anhand (unvollständiger) Bestandszahlen des Vorjahres errechnet werden können, sind daher nur eingeschränkt aussagefähig. Zahlen über ausländische Teilnehmer an Schulfremdenprüfungen liegen seit Berichtsjahr 2001 nicht mehr vor. Mit Einführung des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 wurde der bisherige Realschulabschluss vom mittleren Schulabschluss abgelöst. Genauigkeit Da es sich um eine Gesamterhebung handelt, können die Ergebnisse als zuverlässig eingestuft werden. Systematiken Auf Landesebene werden jährlich aktualisierte Schlüsselverzeichnisse für allgemeinbildende Schulen verwendet. (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Schlüsselverzeichnis zur Schulstatistik (Allgemeinbildende Schulen) ). Hinweise auf andere Veröffentlichungen Ergebnisse für das gesamte Bundesgebiet enthält die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Fachserie 11, Reihe 1 Allgemeinbildende Schulen. Die Fachserie steht unter zum kostenlosen Download zur Verfügung. (Hinweis: Auf der Startseite zu Zahlen & Fakten > Bildung, Forschung, Kultur -> Schulen die >entsprechende Publikation< auswählen.) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veröffentlicht die Berliner Ergebnisse über allgemeinbildende Schulen in den Broschüren Ausgewählte Eckdaten Allgemeinbildende Schulen und Blickpunkt Schule". Definitionen Schulen Eine allgemeinbildende Schule ist eine Bildungseinrichtung, in der Unterricht nach einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgesetzten oder genehmigten Lehrplan erteilt wird und deren Verwaltung einem Rektor untersteht. Unter dem Dach einer solchen organisatorischen Einheit können mehrere schulische Einrichtungen unterschiedlicher Schularten betrieben werden. In diesen Fällen zählt die Statistik (im Land Berlin seit dem Schuljahr 1994/95) die schulischen Einrichtungen als Schulen.

5 5 Allgemeine Schulpflicht Seit dem Schuljahr 2005/06 werden mit Beginn eines Schuljahres (1. August) alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 31. Dezember vollenden werden. Die Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Die Schüler können das zehnte Schuljahr auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie den Hauptschulabschluss erworben haben und der Schulaufsichtsbehörde ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nachweisen. Bildungsbereiche Im Land Berlin wird unterschieden nach Grundstufe (n 1 bis 6), Mittelstufe (n 7 bis 10) und Oberstufe (n 11 bis 13). International üblich ist die folgende Abgrenzung: Primarbereich (n 1 bis 4), Sekundarbereich I (n 5 bis 10) und Sekundarbereich II (n 11 bis 13). Diese Gliederung verwendet auch das Statistische Bundesamt in der bundeseinheitlichen Schulstatistik. Förderschulen werden im Allgemeinen nicht in diese Stufengliederung einbezogen, sondern als eigenständiger Bildungsbereich behandelt. Absolventen/Abgänger und Schulentlassene Als Absolventen (erfolgreich mit Abschlusszeugnis) bzw. als Abgänger (mit Abgangszeugnis) der allgemeinbildenden Schulen werden diejenigen Schüler gezählt, die nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht im Verlauf oder am Ende des Schuljahres eine allgemeinbildende Schule verlassen, es sei denn, sie wechseln zu einer anderen Schule der gleichen Schulart. Schulartwechsel innerhalb der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen sind dabei ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Als Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen werden diejenigen Schüler gezählt, die nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis eine allgemeinbildende Schule verlassen und nicht zur Weiterqualifikation an eine Schule einer anderen allgemeinbildenden Schulart überwechseln. Hier werden also jene Schüler gezählt, die nach Ende der Vollzeitschulpflicht die allgemeinbildenden Schulen verlassen. Schularten Grundschulen Der Bildungsgang der Grundschulen, die von allen Schülern besucht werden müssen, soweit sie nicht von der Schulpflicht ausgenommen sind, wegen einer Behinderung auf eine Förderschule überwiesen werden oder die 5. und 6. eines grundständigen Gymnasiums besuchen, umfasst die Schulanfangsphase und die n 3 bis 6. Die flexible Schulanfangsphase umfasst seit dem Schuljahr 2007/08 die n 1 und 2 und wird als pädagogische Einheit jahrgangsstufenübergreifend organisiert. Die Schüler rücken entsprechend ihrem Lernfortschritt und Leistungsstand unter Berücksichtigung ihrer sozialen Entwicklung nach einem, nach zwei oder nach drei Jahren in die 3 auf. Mit Beginn der 3. erfolgt in der Regel der Pflichtunterricht in einer Fremdsprache. Sekundarschulen Mit dem Schuljahr 2010/11 wurde die neue Schulform Sekundarschule eingeführt. Die Sekundarschule ist eine Ganztagsschule und ersetzt zukünftig die noch bestehenden Haupt-, Real- und n Gesamtschulen. An ihr können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden. Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem dualen Lernen, wobei in speziellen Unterrichtseinheiten auf die spätere Arbeits- und Berufswelt vorbereitet werden soll. Hauptschulen Die Hauptschulen umfassen die n 7 bis 10. Die Schüler haben neben dem Pflichtunterricht in einer Fremdsprache die Möglichkeit, im freiwilligen Unterricht eine weitere Fremdsprache zu erlernen. Wer die 9. erfolgreich abschließt, erreicht den Hauptschulabschluss; mit dem erfolgreichen Besuch der 10. wird der erweiterte Hauptschulabschluss erworben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Schülern mit erweitertem Hauptschulabschluss ein dem mittleren Schulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bescheinigt. Mit Einführung der n Sekundarschule im Schuljahr 2010/11 wird die Hauptschule zukünftig ersetzt. Realschulen Die Realschulen umfassen die n 7 bis 10. Die Schüler haben neben dem Pflichtunterricht in einer Fremdsprache die Möglichkeit, durch Belegung eines Kurses (Wahlpflichtunterricht) eine weitere Fremdsprache zu erlernen. Wird keine 2. Fremdsprache gewählt, muss sich der Schüler für einen anderen angebotenen Kurs entscheiden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Teilnahme am freiwilligen Sprachunterricht. Seit dem Schuljahr 2005/06 ersetzt der mittlere Schulabschluss MSA den bisherigen Realschulabschluss, der automatisch bei Versetzung in die 11. erworben wurde. Erst wer die 10. und zusätzlich die neuen verbindlichen Prüfungen erfolgreich absolviert hat, erwirbt den MSA. Die Abschlussklasse kann in der Regel wiederholt werden. Wenn ein Schüler die 10 nicht erfolgreich abschließt und von der Schule abgeht, wird festgestellt, ob er eine dem erweiterten Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erworben hat. Wer in die 10 einer Realschule versetzt worden ist, besitzt eine dem Hauptschulabschluss ( 9) gleichwertige Schulbildung. Hat ein Schüler die 9. ohne erreichen des Klassenziels abgeschlossen und verlässt er anschließend die Schule, dann wird festgestellt, ob er eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erworben hat. Mit Einführung der n Sekundarschule im Schuljahr 2010/11 wird die Realschule zukünftig ersetzt. Gymnasien Die Gymnasien umfassen neben der Mittelstufe eine Oberstufe, die seit dem Schuljahr 2010/11 aus einer zweijährigen Qualifizierungsphase, in der Grund- und Leistungskurse besucht werden, besteht. Seit dem Schuljahr 2006/07 wurde die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs an

6 6 Gymnasien auf die zweijährige gymnasiale Oberstufe vorbereitet, in der die Einführungsphase (11. ) entfällt. Im Schuljahr 2010/11 entfiel nun erstmals die Einführungsphase (bis auf wenige Ausnahmen). Der verkürzte gymnasiale Bildungsgang rückte von der 10. nahtlos in die 12. auf und bildete damit den sogenannten Doppeljahrgang. Der erfolgreiche Abschluss des Gymnasiums führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Seit dem Schuljahr 2005/06 ersetzt der mittlere Schulabschluss MSA den bisherigen Realschulabschluss, der automatisch bei Versetzung in die 11. erworben wurde. Erst wer die 10. und zusätzlich die neuen verbindlichen Prüfungen erfolgreich absolviert hat, erwirbt den MSA. Wer in die 10. eines Gymnasiums versetzt worden ist, besitzt eine dem Hauptschulabschluss ( 9) gleichwertige Schulbildung. Hat ein Schüler die 9. ohne Erreichen des Klassenziels absolviert und verlässt anschließend die Schule, dann wird festgestellt, ob er eine dem Hauptschulabschluss ( 9) gleichwertige Schulbildung erworben hat. Grundständige Gymnasien beginnen bereits mit 5. Der Fremdsprachenunterricht (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht) wird entsprechend dem Unterrichtsbeginn nach der Sprachenfolge erfragt. Gesamtschulen Die Gesamtschulen umfassen die n 7 bis 10 und integrieren den Unterricht der Hauptschulen, der Realschulen und der Gymnasien mit dem Ziel, dass eine Entscheidung über das erreichte Bildungsniveau erst am Ende der 10. erfolgt. An die Stelle von n treten hier die Kerngruppen 7 bis 10. Im Land Berlin wird unterschieden nach n Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen. Gesamtschulen sind sowohl öffentliche als auch private Schulen. Einige Gesamtschulen sind mit einem Grundschulteil verbunden und beginnen dann schon mit der Schulanfangsphase; bei vielen Gesamtschulen ist eine Oberstufe, bestehend aus der Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifizierungsphase, angegliedert. Bei den Freien Waldorfschulen handelt es sich ausschließlich um Privatschulen mit besonderer pädagogischer Prägung. Sie führen die Klassen der Grundstufe und teilweise die der Mittel- und Oberstufe als einheitlichen Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner. Entsprechend den individuellen Leistungen kann am Ende der 9. der Hauptschulabschluss und am Ende der 10. der erweiterte Hauptschulabschluss oder der mittlere Schulabschluss erworben werden. Seit dem Schuljahr 2005/06 ersetzt der mittlere Schulabschluss MSA den bisherigen Realschulabschluss, der bisher automatisch bei Erfüllung der Versetzungsvoraussetzungen erworben wurde. Erst wer die 10. und zusätzlich die neuen verbindlichen Prüfungen erfolgreich absolviert hat, erwirbt nun den MSA. Wer die gymnasiale Oberstufe erfolgreich abgeschlossen hat, erhält das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Mit Einführung der n Sekundarschulen im Schuljahr 2010/11 werden die öffentlichen Gesamtschulen zukünftig ersetzt. Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten An diesen Einrichtungen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche unterrichtet, die zwar bildungsfähig sind, aber wegen einer intellektuellen, physischen oder psychischen Behinderung auf dem allgemeinen Bildungsweg nicht ausreichend gefördert werden können. Entsprechend dem spezifischen Förderungsbedarf der Schüler werden sie an Schulen für Lernbehinderte, geistig Behinderte oder an übrigen Förderschulen unterrichtet. Zu den übrigen Förderschulen werden statistisch die Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachbehinderte, Körperbehinderte sowie Schulen in Heimen (Verhaltensgestörte) und Schulen in Krankenhäusern gerechnet. Die Förderschulen umfassen in der Regel die Grund- und Mittelstufe sowie die Klassen für geistige Entwicklung und an übrigen Förderschulen in einigen Fällen auch die Oberstufe. An den übrigen Förderschulen sind Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialklassen eingerichtet. Die Schule für Lernen umfasst neun n. Die Abgänger der Schulen für Lernbehinderte werden in der Regel als Schulabgänger ohne Abschluss ausgewiesen es sei denn, es wurde der Hauptschulabschluss erreicht. An der Schule für geistige Entwicklung wird die Schulpflicht einschließlich der Berufsschulpflicht erfüllt. Die Abgänger dieser Förderschulen werden statistisch als Schulabgänger ohne Abschluss ausgewiesen. An den Schulen mit übrigem Förderschwerpunkt können alle allgemeinbildenden Abschlüsse erworben werden. Besondere Klassenarten Kombinierte Klassen In kombinierten Klassen sind Schüler mehrerer n zusammengefasst. Die Zuordnung ihrer Daten richtet sich nach dem Schüler mit der höchsten. Sonderklassen Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die Förderschwerpunkte Verhalten oder Sprache können an Grundschulen sonderpädagogische Kleinklassen eingerichtet werden. Die Schüler dieser Kleinklassen werden als Grundschüler gezählt. Des Weiteren gibt es an Grundschulen Kleinklassen zur besonderen Förderung von Schülern mit Lese- Rechtschreibstörung (LRS). In sonderpädagogischen Förderklassen an Schulen für Lernbehinderte und übrigen Förderschulen werden Schüler unterrichtet, die nach vorübergehender Förderung in eine Regelklasse integriert werden können. Die Schüler der sonderpädagogischen Förderklassen an Schulen für Lernbehinderte werden statistisch als Grundschüler gezählt. Gemeinsamer Unterricht für Behinderte und Nichtbehinderte An Berliner Schulen besteht die Möglichkeit, behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Regelklassen zu unterrichten. Zieldifferenter Unterricht in Integrationsklassen wird in der Grundstufe und der Mittelstufe angeboten. An übrigen Förderschulen eingerichtete Integrationsklassen werden statistisch den Grundschulen zugeordnet. Zielgerichtete Einzelintegration ist in jeder Klasse möglich und kann in der Grund-, Mittel- und Oberstufe erfolgen.

7 7 Zweiter Bildungsweg Der Zweite Bildungsweg ermöglicht den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, erweiterter Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss und allgemeine Hochschulreife) entweder über die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen mit einer anschließenden Prüfung oder durch das Ablegen einer Externenprüfung, d.h. einer Prüfung für Nichtschüler bzw. der Begabtenprüfung. Es wird vorausgesetzt, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt wurde. Der Besuch der Lehrgänge des Zweiten Bildungsweges ist freiwillig, er unterliegt nicht der allgemeinen Schulpflicht. Der Unterricht erfolgt nach einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgesetzten oder genehmigten Lehrplan. Es werden sowohl Lehrgänge für Berufstätige angeboten, ohne dass diese ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen müssen, als auch Lehrgänge für Teilnehmer, die nicht berufstätig sind. Im Rahmen des Zweiten Bildungsweges können darüber hinaus an den beruflichen Schulen die Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Lehrgänge zum Erwerb des Hauptschulabschlusses Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht in der Regel aus einem halbjährigen Vorkurs und einem einjährigen Hauptkurs. Der Vorkurs kann entfallen, wenn im vergangenen Halbjahr eine Berufsausbildung abgeschlossen oder eine 9. Klassenstufe durchlaufen wurde. Des Weiteren gibt es an einzelnen Volkshochschulen Tageslehrgänge für ausländische Jugendliche (bis 25 Jahre). Lehrgänge zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses Der betreffende Abendlehrgang besteht in der Regel ebenfalls aus einem halbjährigen Vorkurs und einem einjährigen Hauptkurs. Der Vorkurs kann entfallen, wenn der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand im vergangenen Halbjahr erworben wurde. An speziellen Volkshochschulen werden einjährige Tageslehrgänge (bevorzugt für Alleinerziehende) durchgeführt, allerdings muss dafür der Hauptschulabschluss und der Abgang aus der allgemeinbildenden Schule vor mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden. Lehrgänge zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht in der Regel wiederum aus einem halbjährigen Vorkurs und einem einjährigen Hauptkurs. Der Vorkurs kann entfallen, wenn im vergangenen Halbjahr der erweiterte Hauptschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand erworben oder eine 10. Klassenstufe der Realschule oder des Gymnasiums erfolglos durchlaufen wurde. Die Regelungen für Tageslehrgänge sind analog zum erweiterten Hauptschulabschluss. Bei den Abendlehrgängen zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses bzw. des mittleren Schulabschlusses wird der Vorkurs gemeinsam durchgeführt; die Differenzierung nach angestrebtem Schulabschluss erfolgt erst danach. Lehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Das Abitur kann in Berlin sowohl in Abendlehrgängen an Abendgymnasien (berufsbegleitend) als auch in Tageslehrgängen an Kollegs (ohne Berufstätigkeit) nachgeholt werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Vollendung des 19. Lebensjahres, der Hauptschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Die Ausbildung gliedert sich in einen Vorkurs, eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase (Kursphase). Für Absolventen mit Fachhochschulreife entfällt der Vorkurs, sie können gleich mit der Einführungsphase beginnen. An Abendgymnasien ist der Vorkurs je nach fremdsprachlichen Vorkenntnissen halbjährig oder ganzjährig. Die Hörer müssen bis zum Ende des ersten Halbjahres der Kursphase berufstätig sein, danach ist die Berufstätigkeit freigestellt. An den Kollegs ist der Vorkurs mindestens halbjährig. Die Teilnahme kann durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden; der Vorkurs ist jedoch verbindlich für Bewerber, die keine ausreichenden Vorkenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen können. Prüfungen für Nichtschüler (Fremdenprüfung) Prüfungen in den oben genannten Abschlussarten (mit Ausnahme der fachgebundenen Hochschulreife) sind auch für Nichtschüler möglich. Sie werden in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Fremdenprüfung sind unter anderem der Wohnsitz in Berlin und je nach angestrebten Abschluss ein Mindestalter: 16 Jahre für den Haupt- oder mittleren Schulabschluss, 18 Jahre für die Fachhochschulreife und 19 Jahre für die allgemeine Hochschulreife. Außerdem muss eine ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt sein und die Prüfungsteilnehmer dürfen nicht Schüler einer zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule oder eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums oder Kollegs sein. Die Vorbereitung auf die Fremdenprüfungen erfolgt zum Teil an privaten Ergänzungsschulen, zunehmend auch im Rahmen von berufsvorbereitenden Lehrgängen des Arbeitsamtes bei freien Trägern (Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen - BBE); seit 1999 außerdem in der Maßnahme "Nachholen des Hauptschulabschlusses" ( 61 SGB III). Begabtenprüfungen Besonders befähigte Berufstätige haben außerdem die Möglichkeit, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Die Zahl der Prüfungsfächer ist gegenüber dem Nichtschüler-Abitur reduziert, umfasst aber ein wissenschaftliches Fachgebiet; dieses muss an einer Hochschule des Landes Berlin gelernt werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u.a. der Wohnsitz in Berlin, ein Mindestalter von 25 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit. Die Prüfungen werden nach Bedarf durchgeführt.

8 8 Erhebungsmerkmale Allgemeinbildende Schulen Allgemeine Angaben Schulen/Klassen Bezirk Rechtsverhältnis Schulart Klassenart ggf. vorwiegende Behinderungsart Schülerbestand am letzen Schultag Geschlecht Ausländer nicht deutscher Herkunftssprache Förderprognose für Schüler der 6. Absolventen/Abgänger Geschlecht Ausländer nicht deutscher Herkunftssprache Abgänge im Laufe/am Ende des Schuljahres Art des Abschlusses Geburtsjahre Schülerbestand der Kurshalbjahre der gymnasialen Oberstufe Geschlecht Ausländer Bestand zu Beginn des Kurshalbjahres Zugänge und Abgänge im Laufe des Kurshalbjahres Bestand am letzten Schultag nach dem Verbleib

9 9 1 Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen unter Berücksichtigung berufsbefähigender bzw. berufsvorbereitender Lehrgänge¹ in Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Schuljahr Mittlerer Schulabschluss⁴ Weiblich Ohne Schulabschluss² Männlich Hauptschulabschluss³ Erweiterter Hauptschulabschluss Allgemeine Hochschulreife Schulentlassene Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent⁵ 2002/ ,1 48,9 12,2 39,4 6,6 40,3 15,1 41,7 34,2 49,2 31,9 57,4 2003/ ,2 48,8 11,4 39,7 5,9 39,2 15,8 41,2 34,1 49,4 32,9 56,7 2004/ ,3 49,7 10,4 37,4 6,7 40,9 14,6 42,2 33,5 50,2 34,8 57,9 2005/ ,1 48,9 10,2 39,4 7,4 40,0 15,8 44,9 29,6 47,0 37,0 56,5 2006/ ,4 49,6 10,7 40,4 7,8 42,5 15,7 45,1 26,6 47,6 39,2 56,5 2007/ ,8 49,2 10,5 39,7 7,7 42,6 14,5 45,5 25,8 47,3 41,6 55,3 2008/ ,8 50,2 9,9 41,0 7,3 45,2 13,3 45,6 25,9 49,1 43,8 55,2 2009/ ,9 49,1 10,2 41,0 7,4 41,7 14,2 45,4 24,5 46,4 43,7 55,0 2010/ ,0 49,0 10,0 41,2 7,5 43,5 13,0 44,7 24,5 46,5 44,9 54,2 darunter ausländische Schulentlassene Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent⁵ 2002/ ,3 44,7 28,4 36,1 9,5 42,8 21,6 42,4 27,9 50,0 12,7 57,6 2003/ ,0 46,0 25,1 38,3 8,8 43,2 24,1 43,8 27,4 50,5 14,6 56,1 2004/ ,7 46,3 24,0 36,0 10,8 40,7 20,4 46,3 29,0 51,0 15,7 56,9 2005/ ,8 47,2 22,5 37,6 13,0 42,1 24,6 50,4 23,4 50,0 16,7 55,2 2006/ ,1 48,9 22,5 42,2 12,0 43,7 25,3 49,1 24,5 49,9 15,6 60,6 2007/ ,6 46,4 21,9 37,4 12,9 42,5 23,5 48,4 25,3 50,6 16,3 52,1 2008/ ,8 48,2 18,5 42,0 12,6 46,1 23,6 47,6 25,6 49,7 19,6 54,4 2009/ ,8 47,2 19,4 39,0 10,6 41,8 24,2 53,2 23,8 43,8 22,0 54,3 2010/ ,8 48,2 17,5 38,4 11,2 44,3 19,8 47,1 23,0 48,7 28,4 56,2 1 Berufsbefähigende Lehrgänge (BB10) an Berufsschulen und berufsvorbereitende Lehrgänge für Lernbehinderte (BV10) an Sonderberufsschulen sind Vollzeitlehrgänge im 10. Jahr der allgemeinen Schulpflicht und entfallen ab dem Schuljahr 2007/08 2 ohne Übergänge zu BB10- und BV10-Lehrgängen, einschließlich der Abgänger ohne Abschluss aus diesen Lehrgängen (diese entfallen ab dem Schuljahr 2007/08) 3 einschließlich der Abgänger mit Hauptschulabschluss aus BB10-Lehrgängen an beruflichen Schulen (diese entfallen ab dem Schuljahr 2007/08) 4 bis Schuljahr 2004/05 Realschulabschluss 5 Frauenanteile der jeweiligen Abschlussart

10 10 2 Schulentlassene, darunter Ausländer, der allgemeinbildenden Schulen in Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Schuljahr Männlich Weiblich Ohne Schulabschluss¹ Hauptschulabschluss Erweiterter Hauptschulabschluss Mittlerer Schulabschluss² Allgemeine Hochschulreife Schulentlassene Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent³ 2002/ ,1 48,9 13,6 39,3 5,2 41,8 15,1 41,7 34,2 49,2 31,9 57,4 2003/ ,1 48,9 11,8 39,4 4,7 40,4 15,9 41,2 34,4 49,4 33,2 56,7 2004/ ,9 50,1 10,2 38,4 5,8 42,3 14,8 42,2 34,0 50,2 35,2 57,9 2005/ ,0 49,0 9,8 39,3 6,9 40,8 15,9 44,9 29,9 47,0 37,4 56,5 2006/ ,3 49,7 10,3 40,9 7,6 42,6 15,8 45,1 26,8 47,6 39,4 56,5 2007/ ,8 49,2 10,5 39,7 7,7 42,6 14,5 45,5 25,8 47,3 41,6 55,3 2008/ ,8 50,2 9,9 41,0 7,3 45,2 13,3 45,6 25,9 49,1 43,8 55,2 2009/ ,9 49,1 10,2 41,0 7,4 41,7 14,2 45,4 24,5 46,4 43,7 55,0 2010/ ,0 49,0 10,0 41,2 7,5 43,5 13,0 44,7 24,5 46,5 44,9 54,2 darunter ausländische Schulentlassene Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent³ 2002/ ,2 44,8 29,7 36,3 8,0 44,7 21,6 42,4 28,0 50,0 12,7 57,6 2003/ ,8 46,2 25,6 38,7 7,5 45,0 24,3 43,8 27,8 50,5 14,8 56,1 2004/ ,4 46,6 23,9 37,0 9,7 40,4 20,8 46,3 29,6 51,0 16,0 56,9 2005/ ,4 47,6 21,7 38,2 12,4 43,0 25,1 50,4 23,9 50,0 17,0 55,2 2006/ ,0 49,0 22,2 42,6 11,9 43,5 25,5 49,1 24,7 49,9 15,7 60,6 2007/ ,6 46,4 21,9 37,4 12,9 42,5 23,5 48,4 25,3 50,6 16,3 52,1 2008/ ,8 48,2 18,5 42,0 12,6 46,1 23,6 47,6 25,6 49,7 19,6 54,4 2009/ ,8 47,2 19,4 39,0 10,6 41,8 24,2 53,2 23,8 43,8 22,0 54,3 2010/ ,8 48,2 17,5 38,4 11,2 44,3 19,8 47,1 23,0 48,7 28,4 56,2 1 einschließlich Übergänge zu BB10-Lehrgängen und zu entsprechenden Lehrgängen für Lernbehinderte an beruflichen Schulen vor Ende der allgemeinen Schulpflicht entfallen ab dem Schuljahr 2007/08 2 bis Schuljahr 2004/05 Realschulabschluss 3 Frauenanteile der jeweiligen Abschlussart

11 11 3 Absolventen/Abgänger, darunter Ausländer, der allgemeinbildenden Schulen in Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Schuljahr Mittlerer Schulabschluss² Männlich Weiblich Ohne Schulabschluss¹ Hauptschulabschluss Erweiterter Hauptschulabschluss Allgemeine Hochschulreife Absolventen/Abgänger Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent³ 2002/ ,7 49,3 13,1 39,3 5,0 41,8 14,5 41,7 36,7 50,0 30,6 57,4 2003/ ,7 49,3 11,3 39,4 4,5 40,4 15,2 41,2 37,3 50,4 31,7 56,7 2004/ ,6 50,4 9,8 38,4 5,5 42,3 14,2 42,2 36,7 51,1 33,8 57,9 2005/ ,8 49,2 9,5 39,3 6,6 40,8 15,4 44,9 32,4 47,6 36,1 56,5 2006/ ,3 49,7 9,7 40,9 7,2 42,6 14,9 45,1 31,3 48,3 37,0 56,5 2007/ ,7 49,3 9,8 39,7 7,2 42,6 13,6 45,5 30,3 48,0 39,0 55,3 2008/ ,7 50,3 9,2 41,0 6,8 45,2 12,3 45,6 30,9 49,5 40,8 55,2 2009/ ,9 49,1 9,5 41,0 6,8 41,7 13,2 45,4 29,8 47,2 40,6 55,0 2010/ ,9 49,1 9,2 41,2 6,9 43,5 12,0 44,7 30,6 47,4 41,3 54,2 darunter ausländische Absolventen/Abgänger Anzahl 2002/ / / / / / / / / Prozent³ 2002/ ,7 45,3 28,5 36,3 7,7 44,7 20,7 42,4 31,0 50,8 12,2 57,6 2003/ ,9 47,1 24,4 38,7 7,2 45,0 23,2 43,8 31,3 52,6 14,0 56,1 2004/ ,1 46,9 23,0 37,0 9,3 40,4 20,0 46,3 32,3 51,5 15,4 56,9 2005/ ,3 47,7 20,9 38,2 12,0 43,0 24,2 50,4 26,6 50,4 16,4 55,2 2006/ ,9 49,1 20,9 42,6 11,2 43,5 24,0 49,1 29,0 50,0 14,8 60,6 2007/ ,9 47,1 20,6 37,4 12,1 42,5 22,0 48,4 30,0 52,1 15,3 52,1 2008/ ,7 48,3 17,2 42,0 11,7 46,1 21,9 47,6 30,9 49,5 18,2 54,4 2009/ ,2 47,8 17,9 39,0 9,8 41,8 22,4 53,2 29,6 46,5 20,3 54,3 2010/ ,4 48,6 16,2 38,4 10,4 44,3 18,3 47,1 28,9 49,9 26,2 56,2

12 12 3 Absolventen/Abgänger, darunter Ausländer, der allgemeinbildenden Schulen in Berlin in den Schuljahren 2002/03 bis 2010/11 nach Schulabschluss und Geschlecht Schuljahr Mittlerer Schulabschluss² Männlich Weiblich Ohne Schulabschluss¹ Hauptschulabschluss Erweiterter Hauptschulabschluss Allgemeine Hochschulreife darunter Schulartwechsler 2002/ / / / / / / / / darunter ausländische Schulartwechsler 2002/ / / / / / / / / einschließlich Übergänge zu BB10-Lehrgängen und zu entsprechenden Lehrgängen für Lernbehinderte an beruflichen Schulen vor Beendigung der allgemeinen Schulpflicht 2 bis Schuljahr 2004/05 Realschulabschluss 3 Frauenanteile der jeweiligen Abschlussart 1 Deutsche und ausländische Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Art des Schulabschlusses 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% D e u t s c h e A u s l ä n d e r Schüler Schüler allgemeine Hochschulreife mittlerer Schulabschluss¹ erweiterter Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss ohne Schulabschluss 1 bis Schuljahr 2004/05 Realschulabschluss

13 13 4 Schüler¹ der allgemeinbildenden Schulen in Berlin am letzten Tag des Schuljahres 2010/11 nach Schulart, rechtlichem Status der Schulen und Schulart rechtlicher Status der Schule Grundstufe Mittelstufe Klassen Oberstufe für 1. u geistige ³ 13. Beh.² Grundschulen x x x x x x x x öffentlich x x x x x x x x privat x x x x x x x x Sekundarschulen x x x x x x x öffentlich x x x x x x x privat x x x x x x x Hauptschulen x x x x x x x x x öffentlich x x x x x x x x x privat x x x x x x x x x Realschulen x x x x x x x x x öffentlich x x x x x x x x x privat x x x x x x x x x Gymnasien x x x x öffentlich x x x x privat x x x x x Gesamtschulen x öffentlich x x x x x x privat x Freie Waldorfschulen x privat x Förderschulen öffentlich privat darunter Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung⁴ x x x öffentlich x x x privat x x x öffentlich privat die Schülerzahlen können von denen zu Beginn des Schuljahres abweichen 2 Klassen für geistig Behinderte, die keiner Klassenstufe zuzuordnen sind 3 Doppeljahrgang 12- und 13-jähriges Abitur 4 Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen u./o. Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

14 14 5 Aufgliederung der Schüler der 6. in Berlin am Ende des Schuljahres 2010/11 nach Förderprognose, Schulart, rechtlichem Status der Schulen, Bezirken und Geschlecht Merkmal Sekundarschule Förderprognose für Gymnasium/ Sekundarschule Ohne Förderprognose¹ Anzahl % Anzahl % Anzahl % Grund-, Sekundar- und Gesamtschulen , , ,5 männlich , , , , , ,5 öffentliche Schulen , , ,0 männlich , , , , , ,9 private Schulen , , ,4 männlich , , , , , ,8 nach Schularten Grundschule , , ,7 männlich , , , , , ,4 öffentliche Schulen , , ,2 männlich , , , , , ,8 private Schulen , , ,0 männlich , , , , ,8 76 9,3 Sekundarschule , , ,5 männlich , , , , , ,8 öffentliche Schulen , , ,7 männlich , , , , , ,3 private Schulen , , ,3 männlich , , , , ,5 9 16,7 Gesamtschule private Schulen , ,5 10 6,8 männlich , ,8 5 7, , ,8 5 6,3 Freie Waldorfschule private Schulen ,9 13 4, ,0 männlich ,1 7 4, , ,7 6 3, ,9

15 15 5 Aufgliederung der Schüler der 6. in Berlin am Ende des Schuljahres 2010/11 nach Förderprognose, Schulart, rechtlichem Status der Schulen, Bezirken und Geschlecht Merkmal Sekundarschule Förderprognose für Gymnasium/ Sekundarschule Ohne Förderprognose¹ Anzahl % Anzahl % Anzahl % nach Bezirken Mitte , , ,2 Friedrichshain-Kreuzberg , ,6 71 3,2 Pankow , ,3 26 1,0 Charlottenburg-Wilmersdorf , , ,5 Spandau , ,5 51 2,3 Steglitz-Zehlendorf , , ,7 Tempelhof-Schöneberg , ,9 42 1,4 Neukölln , , ,5 Treptow-Köpenick , ,4 71 3,9 Marzahn-Hellersdorf , , ,1 Lichtenberg , ,4 64 3,8 Reinickendorf , ,6 40 1,6 Berlin , , ,5 1 einschließlich Schüler, die an der jeweiligen Schule verbleiben, oder Schüler, die auf eine Schule mit Förderschwerpunkt Lernen" übergehen 2 Schüler aus der 6. ¹ in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Förderprognose sowie tatsächliche Oberschulzugehörigkeit im folgenden Schuljahr Förderprognose tatsächliche Oberschulzugehörigkeit² 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Sekundarschule Gymnasium/ Sekundarschule Sekundarschule Freie Waldorfschule Gymnasium 1 ohne Schüler mit keiner oder sonstiger Förderprognose (4,5% aller Schüler) 2 Schüler der 7. am Anfang des folgenden Schuljahres ohne Schüler von Förderschulen sowie ohne Wiederholer und Schüler, die schon in der 6. auf einem Gymnasium waren (2 435)

16 16 6 Absolventen/Abgänger und Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, Schulart und Geschlecht Schulart Schulabschluss rechtlicher Status der Schule dar. Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung¹ Sekundarschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen Förderschulen Absolventen/Abgänger ohne Schulabschluss x x x x x x 1 x Klassen für geistig Behinderte x x x x x Hauptschulabschluss x x x x x x x 2 x x erweiterter Hauptschulabschluss x x x x x x x x 4 x x x x x x 3 x x mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x x x x x x x x x Allgemeine Hochschulreife x x x x x x x 20 x x x x x x x Absolventen/Abgänger x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x

17 17 6 Absolventen/Abgänger und Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, Schulart und Geschlecht Schulart Schulabschluss rechtlicher Status der Schule dar. Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung¹ Sekundarschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen Förderschulen öffentliche Schulen Absolventen/Abgänger x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x private Schulen Absolventen/Abgänger x x x x x x 40 x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x darunter Schulartwechsel innerhalb der allgemeinbildenden Schulen mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x 4 x x x x x 1 x Schulentlassene mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x x x x x x x x x Schulentlassene x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x

18 18 6 Absolventen/Abgänger und Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, Schulart und Geschlecht Schulart Schulabschluss rechtlicher Status der Schule dar. Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung¹ Sekundarschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen Förderschulen darunter Absolventen/Abgänger ohne Schulabschluss x x x x x x 1 x Klassen für geistig Behinderte x x x x x Hauptschulabschluss x x x x x x x 2 x x erweiterter Hauptschulabschluss x x x x x x x x 3 x x x x x x 2 x x mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x x x x x x x x x Allgemeine Hochschulreife x x x x x x x 11 x x x x x x x Absolventen/Abgänger x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x 98 91

19 19 6 Absolventen/Abgänger und Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, Schulart und Geschlecht Schulart Schulabschluss rechtlicher Status der Schule dar. Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung¹ Sekundarschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen Förderschulen öffentliche Schulen Absolventen/Abgänger x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x private Schulen Absolventen/Abgänger 911 x x x x x x x x 22 x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x darunter Schulartwechsel innerhalb der allgemeinbildenden Schulen mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x 3 x x x x x x Schulentlassene mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x x x x x x x x x Schulentlassene x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen u./o. Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 2 bis Schuljahr 2004/05 Realschulabschluss

20 20 7 Ausländische Absolventen/Abgänger und Schulentlassene der allgemeinbildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2010/11 nach Schulabschluss,, rechtlichem Status der Schulen, Schulart und Geschlecht Schulart Schulabschluss rechtlicher Status der Schule dar. Schulen für Lernu./o. geistige Behinderung¹ Sekundarschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen und Freie Waldorfschulen Förderschulen Absolventen/Abgänger ohne Schulabschluss x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x Hauptschulabschluss x x x erweiterter Hauptschulabschluss x x mittlerer Schulabschluss² x x x x x x x x x x x x x x x x Allgemeine Hochschulreife x x x x Absolventen/Abgänger x x x x x x x x x x x x x x x Klassen für geistig Behinderte x x x x x 34 27

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