Eröffnung der Badesaison

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1 41. Jahrgang (132) Freitag, den 4. Mai 2012 Nr. 18/2012 Eröffnung der Badesaison Das Waldschwimmbad Kandel hat bereits am vergangenen Samstag seine Pforten geöffnet. Bürgermeister Volker Poß hofft gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schwimmbades auf eine lange und sonnige Badesaison und auf viele Badegäste. Die Eintrittspreise bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert. Saisonkarten sind an der Kasse des Schwimmbades erhältlich. Weitere Informationen unter

2 Kandel Ausgabe 18/2012 F l o h m a r k t der Stadt Kandel am Samstag, den am Bahnhofsvorplatz Nähere Info s finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe unter Kandel.

3 Kandel Ausgabe 18/2012 Kulturelles aus der Verbandsgemeinde Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige Wohngemeinde gratulieren allen Altersjubilaren/innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden, recht herzlich! Veranstaltungstermine Erlenbach Illgen Dieter, Waldstraße Nauerth Hans, Hauptstraße Wüst Frieda, Waldstraße 14 Freckenfeld Neubauer Elfriede, Hauptstraße Kolba Manfred, Wattstraße 45 Kandel Sommer Karl-Wilhelm, Landauer Straße Butscher Hedwig, Marktstraße Groß Hermann, Scheffelstraße Keppel Rudi, Marktstraße Woz Paul, Röntgenstraße Kern Norbert, Juststraße Rödel Ludwig, Lindenstraße Sitter Günter, Humboldtstraße Meuschel Johanna, Saarstraße 2 a Koller Katharina, Röntgenstraße Metzger Madlen, Schulgasse Ramroth Regina, Guttenbergstraße Spangenberg Klaus, Kollwitzstraße 2 Minfeld Nungesser Werner, Hauptstraße 7 Steinweiler Deus Maria, Brotäckerstraße 8 Vollmersweiler Herrmann Friedrich, Hauptstraße 44 Winden Feith Mathilde, Steinweilerer Straße Jahre 73 Jahre 91 Jahre 93 Jahre 74 Jahre 76 Jahre 78 Jahre 70 Jahre 72 Jahre 77 Jahre 73 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 76 Jahre 78 Jahre 75 Jahre 92 Jahre 72 Jahre 75 Jahre 79 Jahre 73 Jahre 79 Jahre Samstag, , ab Uhr Tag der offenen Ohren der Musikschule Kandel e.v. in der Bienwaldhalle Kandel Uhr Abschlusskonzert der Früherziehungsklassen Uhr Instrumentenschnuppern Uhr Konzert Zeit für Ensembles Donnerstag, , Uhr, Einlass: Uhr Arnim Töpel Best of Mundart KUKUK und Stadtbücherei, Kulturkeller Kandel Samstag, , Uhr Narren-Casting, BiKaGe, Bienwaldhalle Kandel Redaktionsschlussvorverlegungen zum Vormerken! KW 20 Christi Himmelfahrt KW 22 Pfingstmontag KW 23 Fronleichnam Der Redaktionsschluss für die KW 20 (Christi Himmelfahrt) ist am Freitag, , Uhr. Der Redaktionsschluss für die KW 22 (Pfingstmontag) ist am Freitag, , Uhr. Der Redaktionsschluss für die KW 23 (Fronleichnam) ist am Freitag, , Uhr. Bitte geben Sie Ihre Manuskripte rechtzeitig zu den genannten Terminen ab, später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Amtsblattredaktion

4 Kandel Ausgabe 18/2012 Notfalldienste Ärzte Praxisbereich Kandel, Minfeld, Erlenbach, Winden, Steinweiler sowie Freckenfeld und Vollmersweiler Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14, Kandel Öffnungszeiten Montag, Uhr bis Dienstag, Uhr Dienstag, Uhr bis Mittwoch, Uhr Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr bis Freitag, Uhr Freitag, Uhr bis Samstag, Uhr Samstag, Uhr bis Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr bis Montag, Uhr Tel.: 07275/19292 Augenärzte Am Samstag, dem , in der Zeit von bis Uhr, am Sonntag, dem in der Zeit von bis Uhr, Mittwoch , in der Zeit von Uhr bis Donnerstag , Uhr Dr. Wehrle, Martin-Luther-Straße 35, Landau, Tel.: 06341/20969 Montags bis freitags: Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren. Zahnärzte Am Samstag, dem , in der Zeit von bis Uhr und am Sonntag, dem , in der Zeit von bis Uhr. Dr. Waldemar Pflaumer, Hinterstraße 19, Neupotz, Tel.: 07272/1619 Tierärzte Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Tel.: 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen. DRK-Rettungs- und Notarztdienst Rund um die Uhr erreichbar, Notruf: 112 Polizeiinspektion Wörth Tel.: 07271/9221-0, Notruf: 110 DRK-Ambulante Dienste Hausnotruf und Mobiler Mittagstisch Tel.: 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Hans Graf Sponeck Straße 33, Germersheim Apotheken Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von Uhr bis zum folgenden Tag Uhr dienstbereit. Gesetzlicher Zuschlag außerhalb der normalen Apothekenöffnungszeiten: 2,50. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Seit 1. April 2008 ist die Telefonansage des Apothekennotdienstes sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer 01805/ plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen. Ein Anruf dieser Nummer aus dem Festnetz kostet 0,14 pro Minute; die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind (max. 0,42 pro Minute). Auch auf der Website der Landesapothekerkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apotheken eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan angezeigt werden. Samstag, Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075 Sonntag, Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim, Tel.: 07276/ und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/ Montag, Dorschberg-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780 Dienstag, Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Tel.: 07275/ Mittwoch, Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020 Donnerstag, Apotheke am Rathaus, Zeppelinstraße 3, Jockgrim, Tel.: 07271/51665 Freitag, Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/ Malteser Mobiler Sozialer Pflegedienst/Fahrdienste/Hausnotruf/24-Stunden- Fahrdienste, Tel.: 07275/ Bereitschaft, Tel.: 07275/ oder 0176/ Essen auf Rädern: Tel.: 07275/ Ökumenische Sozialstation/Häusliche Pflegedienste, Bienwaldresidenz, Arthur-Nisio-Str. 23, Wörth Tel.: 07271/ Die diensthabende Schwester ist rund um die Uhr unter dieser Rufnummer zu erreichen. Fax.: 07271/ Mobiler Pflege Service Marktstraße 5, Kandel Tel.: 07275/61691 Alten- und Krankenpflege 24-Stunden Bereitschaftsdienst Amb. Pflegedienst ALT und JUNG, Lindenstr. 29, Kandel 24 Std. Bereitschaftsdienst von Montag bis Sonntag. Die diensthabende Schwester Christine Furchheim ist unter der Tel.-Nr / oder 0172/ zu erreichen. Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich Bei Störungen können Sie unter der Handy-Nr. 0172/ anrufen. Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden) Tel.: 07275/ Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr anrufen. Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Freckenfeld) Herr Frech, Tel.: 0170/ Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Tel.: 0800/ Stromversorgung der Pfalzwerke AG Pfalzwerke Aktiengesellschaft, Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Kandel Tel.: 07275/ Bei Störungen im Stromnetz: 0800/ (außer Winden) Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden, Tel.: 0171/ (Stadtwerke Bad Bergzabern). Verbandsgemeinde Amtlicher Teil Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Montags bis freitags von bis Uhr; dienstags von bis Uhr sowie donnerstags von bis Uhr; Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen u. Bauen Di und Do, Uhr und nachmittags Uhr Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr /960101

5 Kandel Ausgabe 18/2012 Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstelle Montags bis freitags von bis Uhr; dienstags von bis Uhr; donnerstags von bis Uhr Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten! Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/ bis 146, Fax- Nr.: 07275/ Sprechtage und Sprechzeiten Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Ingrid Mendel, hat ihr Büro in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, Zimmer-Nr. 311, Kandel. Ihre Sprechstunden sind zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung. Tel.: 07275/ Ingrid.Mendel@ VG-Kandel.de. Seniorenbeauftragte Die Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Waltraud Köhler, hat ihr Büro in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, Zimmer Nr. 128, Erdgeschoss. Waltraud Köhler ist unter der Tel.-Nr / dienstags von Uhr und mittwochs von Uhr und von Uhr - in Ausnahmefällen auch unter der Tel.-Nr /5232, zu erreichen. Waltraud.Koehler@vg-kandel. de. Verbandsgemeindejugendpfleger Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Kandel, Herr Schendekehl, hat sein Büro im Zimmer 126 (Erdgeschoss) der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8. Holger Schendekehl ist unter der Tel.-Nr / montags von bis Uhr und donnerstags von bis Uhr zu erreichen. jugendpflege@vg-kandel.de. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter /veranstaltungen. Öffnungszeiten des Tourismusbüros und des Fahrkartenverkaufes am Bahnhof Montags bis freitags von 09:00-13:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr, von April bis Oktober auch samstags von 09:00-14:00 Uhr Feuerwehrinformation Freiw. Feuerwehr Erlenbach Einsatzübung nach FwDV3 mit KLF und MZF Fr., den , Jugendfeuerwehr Steinweiler Übung Gruppe 1, Do. den , Uhr Gruppe 2, Do. den , Uhr Freiwillige Feuerwehr Vollmersweiler Übung Mo., den , Uhr Jugendfeuerwehr Freckenfeld Übung Mo., den , Uhr Freiwillige Feuerwehr Freckenfeld Übung - Best. Objekt Mi., den , Uhr Freiwillige Feuerwehr Kandel Übung Allgemein Di., den , Uhr Sirenenüberprüfung Um das sichere Funktionieren der Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren in unserem Verbandsgemeindebereich zu überprüfen, werden monatlich die Sirenen über Funk ausgelöst. Als festgelegter Überprüfungstag ist der 1. Samstag im Monat vorgesehen. So findet am Samstag, dem , Uhr diese Sirenenüberprüfung statt. Nur durch diese Überprüfung können Probleme mit der Funkauslösung oder der Sirene selbst erkannt und schnellstens behoben werden. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme. Helferinnen und Helfer zur Sammlung gesucht Damit Mama wieder lacht! Gesucht werden Frauen und Männer, die für die Spendensammelaktion des Müttergenesungswerkes (MGW) rund um den Muttertag ehrenamtlich aktiv werden. Das Spendengeld verhilft Müttern und ihren Kinder durch Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen zu neuer Gesundheit und Lebensfreude. Zeit haben für die Kinder, das ist einer der am häufigsten genannten Wünsche von Müttern. Denn Mütter sind unter ständigem Zeitdruck, wenn sie allen Verpflichtungen des Alltags gerecht werden wollen. Sie sind Mutter, Partnerin, Haushaltsmanagerin, Freundin, Kollegin, Tochter oder Schwester: eine Belastung, die krank machen kann. Dann leiden die Kinder mit. Neben dem ständigen Zeitdruck ist fehlende Unterstützung aus dem Umfeld einer der am meisten von Müttern genannten Belastungsfaktoren. Jetzt brauchen Mütter unsere Unterstützung. Das Müttergenesungswerk hilft Ihnen mit Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen auf den Weg zur Gesundheit. In medizinischen, physiotherapeutischen und sozialpsychologischen Behandlungen lernen die Mütter wieder auf sich zu achten und die Anforderungen des Alltags neu zu ordnen. So können sie es schaffen, wieder für die Familie da zu sein, ohne die letzten Energiereserven zu verlieren - und Zeit zu haben für die Kinder. Spenden für das Müttergenesungswerk sichern, dass die Mütter diese Unterstützung nutzen können. So können Mütter von den Hilfen informiert werden, kann die Betreuung auch nach der Kurmaßnahme gewährleistet werden. Finanziell hilft das MGW auch dann, wenn Frauen sich die Zuzahlungen, Ausstattung oder Taschengeld nicht leisten können und deshalb auf die dringend nötige Kurmaßnahme verzichten müssten. Bitte setzen Sie ein Zeichen und lassen Sie Mütter in unserem Land nicht allein. Helfen Sie, Spenden für die Gesundheit von Müttern zu sammeln. Die jährliche Sammlungsaktionen für das Müttergenesungswerk finden unter dem Motto Damit Mama wieder lacht! rund um den Muttertag statt. Informationen über: Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Frau Ahrens, Telefonnr Ihre Ansprechpartnerin im Müttergenesungswerk: Petra Gerstkamp Telefon: Informationen zu den Haus- und Straßensammlungen unter: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 1128, Kandel, Herr Poß, Redaktion: Frau Seiler, Tel.: 07275/960114, Fax: 07275/960101, Amtsblatt@VG-Kandel.de. Internetadresse: Druck, Verlag und Zustellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2, Tel / oder -240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, Essingen, Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/ , Mobil 0170/ , info@u-b-werbung.de Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Föhren. redaktion@wittich-foehren.de, Internet: Erscheint wöchentlich freitags. Bezugspreis: 1 Exemplar pro Haushalt kostenlos. Exemplare 0,50 Euro.

6 Kandel Ausgabe 18/2012 Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung - Hilfe bei der Antragstellung - Die nächste Beratung des Versichertenberaters Karl-Heinz Schneider findet kostenlos für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung am: Mittwoch den 16. Mai 2012, in der Zeit ab Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Zimmer 216 statt. Bei Rentenantragsstellungen und Kontenklärungen sind die Versicherungsunterlagen und der Personalausweis mitzubringen. Anmeldungen sind unter Tel.-Nr erforderlich. Kleiderkammer Die Kleiderkammer in Kandel Elsässer Straße 33 Erdgeschoss hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag vormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14 Uhr bis 17 Uhr Telefonisch erreichbar unter Hilfebedürftige können dort gegen Berechtigungsscheine, die vom Job Center oder von den Sozialämtern ausgestellt werden, Kleidung erhalten. Gut erhaltene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Anfrage, ob die abzugebenden Kleidungsstücke gebraucht werden, wäre wünschenswert, da die Bevorratungsmöglichkeiten begrenzt sind. Insbesondere werden Kinderbekleidung sowie Babyaustattung und Schwangerschaftsbekleidung benötigt. Wohnungsbedarf Die Verbandsgemeinde Kandel sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern und von Obdachlosigkeit bedrohten Familien Häuser und Wohnungen zur baldigen Anmietung. Pro qm können bis zu 4,50 gezahlt werden. Wohnungsangebote sind zu richten an Herrn Seiler Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, Kandel, Tel.Nr , Fax Nr Sperrmüllbörse Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben: - Fernsehwagen aus dunklem Holz (gut erhalten) für Fernseh- und TV-Geräte, Tel / Schiebetürschrank mit Spiegel, 2,50m breit - 2,00m hoch - 0,65m tief, Tel / Kleiner Röhren-Farbfernseher voll funktionsfähig, K2-Inliner Gr. 37, Tel / Verschiedene Kinderspielsachen und Bücher (kellergelagert), Tel / x 1000 l Heizöltank mit Befüll- und Entlüftungszubehör, Tel / Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.-Nr / an oder per an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. Nichtamtlicher Teil Alte Mauern mit jungem Energieverbrauch Einen Altbau auf den Heizenergiebedarf eines Neubaus zu bringen ist heute machbar. Es gibt bereits historische Gebäude, die nach der Sanierung den Verbrauch eines Energiesparhauses erreicht haben, ohne ihre denkmalgeschützte Fassade einzubüßen. Die meisten Bestandsgebäude stammen aber aus den Jahren 1950 bis 1980 und sind weitaus einfacher zu modernisieren. Die Herausforderung besteht darin, eine solche Sanierung richtig zu planen und finanziell zu stemmen. Mit der finanziellen Belastung tut sich leichter, wer die Geldanlage als Investition in die Zukunft begreift und alle Mittel der finanziellen Förderung nutzt, angefangen von einer Energieberatung, die die Schwachstellen des Hauses bis ins Detail analysiert bis hin zum zinsvergünstigten staatlichen Darlehen, das bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen beantragt werden kann. Steigende Brennstoffkosten sorgen dafür, dass eine Außenwanddämmung sich bereits nach überschaubarer Zeit als wirtschaftlich erweisen kann, vor allem, wenn sie zusammen mit einer anstehenden Putzsanierung durchgeführt wird, bei der ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden muss. Schließlich erhöht eine gedämmte Außenwand die Behaglichkeit im Haus und den Wert der Immobilie. Aber auch schon kleinere kostengünstige Maßnahmen wie das Dämmen der Rollladenkästen oder das Abdichten der Gebäudehülle gegen Luftzug können sich spürbar auswirken. Ausführliche Information zur energetisch sinnvollen Sanierung von Altbauten sowie zu anderen Fragen des Energiesparens erhalten Ratsuchende in einem kostenlosen persönlichen Beratungsgespräch mit den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater hat am Mittwoch, den von Uhr Sprechstunde in Kandel, Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter / Wechsel des Strom- und Gasanbieters Vortrag bei der Verbraucherzentrale in Germersheim Einen Vortrag zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am um 17 Uhr in ihrem Stützpunkt in Germersheim an. Fabian Fehrenbach, Energiejurist der Verbraucherzentrale, geht dabei auf Fragen zur Strom- und Gasversorgung ein, hilft bei der Beurteilung, ob die Abrechnung zu hoch ist, informiert Ratsuchende, die einen neuen Anbieter suchen oder Probleme mit ihrem Versorger haben und gibt Hilfestellung beim Wechsel des Anbieters. Die deutlichen Preiserhöhungen für Strom und Gas der letzten Jahre veranlassen viele Haushalte, über einen Wechsel ihres Versorgers nachzudenken. Dabei besteht vielfach Unklarheit, was man beim Preisvergleich und Vertragsabschluss beachten sollte. Auch beim Versuch, ihre Abrechnungen nachzuvollziehen, fühlen sich viele Verbraucher überfordert. Denn nicht immer ist es einfach, die Berechnungen im Detail zu verstehen. In seinem Vortrag geht der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, Fabian Fehrenbach auf all diese Fragen ein. Termin: Dienstag, Beginn: 17 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Ort: Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zi 44 Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung für den Vortrag ist erforderlich unter (07274) (Do Uhr) sowie (0631) (Mo - Do von 9 bis 17 Uhr, Fr von 9 bis 13 Uhr), per Fax an(0631) oder per an vb-germersheim@vz-rlp.de. Rentenblicker erklärt Jugendlichen die Altersvorsorge Wie Alterssicherung funktioniert und was die gesetzliche Rentenversicherung schon in jungen Jahren leisten kann, zeigt www. rentenblicker.de, das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Nach einem Relaunch ist das Portal jetzt noch stärker auf Jugendliche von 16 bis 25 Jahren zugeschnitten. Schüler im Ferienjob, Auszubildende, junge Eltern, Studenten oder Jugendliche im Freiwilligendienst finden hier lebensnahe Informationen zur Rentenversicherung.

7 Kandel Ausgabe 18/2012 Außerdem gibt der Rentenblicker neutrale und von Geschäftsinteressen unabhängige Tipps zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Informationen im Rentenblicker orientieren sich an den Lebenslagen junger Menschen. Dazu gibt es in dem werbefreien Portal interaktive Angebote und Nachrichten. Der Stil ist klar und für Jugendliche verständlich. Das Portal ist auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich. Auf Wunsch kommen Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz an die Schulen im ganzen Land, um Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht bei Fragen zur Altersvorsorge zu unterstützen. Seit dem Start der Jugendkampagne erlebten rund Schüler in Rheinland-Pfalz in insgesamt 100 Doppelstunden das Fach Rente. Zudem gibt es kostenloses Unterrichtsmaterial für Schulen; weitere Hinweise hierzu unter Das Anfordern der Materialien sowie des Rentenblicker-Schulservice ist kostenlos auch möglich per an rentenblicker@drv-rlp.de oder per Fax an Pfalzklinikum Klingenmünster Termine Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen Die Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen trifft sich am Donnerstag, dem 3. Mai um 19 Uhr im Pfalzklinikum in Klingenmünster, BKV-Zentrum. Der reguläre Gruppentreff immer am ersten Donnerstag im Monat wird durch das Team des Interdisziplinären Schlafzentrums unter Leitung von Dr. Hans-Günter Weeß unterstützt. Neue Interessenten sind herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: 06349/ (Schlafzentrum) und 06236/61403 (Selbsthilfegruppe) Gruppe für Angehörige Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Erwachsenen trifft sich wegen des Feiertags ausnahmsweise am zweiten Dienstag, 8. Mai um Uhr im Pfalzklinikum in Klingenmünster. Die weiteren Gruppentreffs finden jeweils am ersten Dienstag des Monats unter Leitung von Oberärztin Dr. Michaela Gensheimer (Tel / ) und Sozialarbeiterin Heike de Haan (Tel / ) im Gebäude 4, 1. OG, Raum statt. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter den genannten Telefonnummern sowie Tipps für den guten Schlaf Zu den Seminaren am 4. und 5. Juni oder am 6. und 7. Juli 2012 jetzt anmelden! Zweitägige Seminare zum Thema Schlaf - diese Möglichkeit bietet das Pfalzklinikum am 4. und 5. Juni sowie am 6. und 7. Juli. Vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen oder akuten Schlafbeschwerden können sich dabei aktiv mit ihrem Schlafverhalten auseinander setzen und selbst etwas für ihre Gesundheit tun. Eine gute Gelegenheit dazu bietet das Schlafseminar. Dr. Hans-Günter Weeß vom Interdisziplinären Schlafzentrum und der ehemalige Ärztliche Direktor des Pfalzklinikums, Professor Reinhard Steinberg, haben mit ihrem Team das Konzept der Schlafseminare entwickelt. Die Teilnehmer erfahren viel Wissenswertes rund um das Thema Schlaf, beispielsweise zu Ursachen von Schlafstörungen. Sie trainieren spezielle Entspannungsübungen und werden in Gesprächskreisen und Verhaltensschulungen motiviert. So erlernen die Teilnehmer Techniken und Methoden, die es ihnen ermöglichen, ihr Schlafproblem selbst zu bewältigen. Es wird angestrebt, Schlafstörungen möglichst ohne Schlafmittel zu begegnen. Einige Anmeldungen für das Seminar am 4. und 5. Juni und für das Seminar am 6. und 7. Juli werden noch entgegen genommen. Fast alle Krankenkassen unterstützen die Teilnahme am Schlafseminar mit der Übernahme von bis zu 75 Prozent der Kosten. Das Schlafseminar wird auch von der Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen empfohlen, die sich in der Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat um 19 Uhr im Pfalzklinikum trifft. Viele Seminarteilnehmer schlafen heute deutlich besser als vor dem Seminar. Anmeldung zum Schlafseminar: Schlafzentrum Klingenmünster 06349/ Information zur Selbsthilfegruppe: Helene Schwarz 06236/ Offene Kreativwerkstatt Im Rahmen der offenen Kreativwerkstatt wollen wir Menschen mit psychischer Beeinträchtigung die Möglichkeit geben mit verschiedensten Materialien ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Sie können verschiedene Techniken des Filzens erlernen, Sägearbeiten erstellen, Serviettentechnik ausprobieren oder andere Bastel- und Malarbeiten erstellen. Die Kreativwerkstatt ist immer jeden zweiten Dienstag im Monat von 14:00-16:00 Uhr. Die nächste Kreativwerkstatt findet am Dienstag, den 08. Mai, in den Räumlichkeiten des Zentrums für seelische Gesundheit in der Bismarckstraße 15 in Kandel statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Weitere Infos bei: Sozialtherapeutische Kette ggmbh, Zentrum für seelische Gesundheit Kandel, Tel.: 07275/ Pflegestützpunkt Kandel und Wörth Der Pflegestützpunkt informiert und berät hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und ihre Angehörigen über alle Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie unabhängig, unverbindlich, kostenlos und unter Wahrung der Schweigepflicht. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause. Für die Stadt Kandel Pflegestützpunkt Kandel, Zimmer 128 Gartenstraße 8, Kandel, Tel / und , Fax: 07275/ (Fr. Scheib, Frau Adling, Hr. Kurz) pflegestuetzpunkt-kandel@kreis-germersheim.de Für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kandel Pflegestützpunkt Wörth Arthur-Nisio-Straße 23, Wörth, Tel / od (Fr. Schwind, Fr. Tremmel-Kempf) pflegestuetzpunkt-woerth@kreis-germersheim.de Pflegebroschüre Hilfe- und Pflegeangebote im Landkreis Germersheim Die Pflegebroschüre enthält umfassende Informationen rund um das Thema Hilfe und Pflege. Sie richtet sich an betroffene Menschen und ihre Angehörigen ebenso wie an Fachleute und am Thema Interessierte. Kontakt: Kreisverwaltung Germersheim: Tel / oder 07274/53265, Internet: Fußball-Schiedsrichter-Ausbildung Du bist mutig, willst Verantwortung übernehmen und hast Interesse am Fußball. Du willst dein Selbstbewusstsein stärken, Sport treiben und Teil eines pfiffigen Teams sein. Dann werde Fußball-Schiedsrichter(in)! 189 Schiedsrichter, davon 9 Schiedsrichterinnen, gehören der pfiffigen südpfälzischen Schiedsrichterfamilie an. Rund 50 neue Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wurden in den vergangen zwei Jahren im Rahmen von dezentralen Lehrgängen ausgebildet. Auch in diesem Jahr wird im Fußballkreis Südpfalz eine dezentrale Schiedsrichter-Ausbildung stattfinden. Die 18 Regeln des Fußballs werden den Teilnehmern an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden im August & September (25. / & 01. / 02.9.) näher gebracht. In diesem Jahr werden die Teilnehmer erstmals mit praktischen Übungen konfrontiert werden. Am letzten Kurstag erfolgt die schriftliche Abschlussprüfung. Nach deren Bestehen sind die Teilnehmer berechtigt, Fußballspiele als Schiedsrichter(in) zu leiten. Der Vorteil dieses Lehrgangs besteht darin, dass die jüngeren Teilnehmer nicht von der Schule fernbleiben müssen bzw. die Berufstätigen keinen Urlaub nehmen müssen. Die südpfälzische Schiedsrichtervereinigung würde sich freuen, dich bald als Teilnehmer(in) bei der dezentralen Schiedsrichter- Ausbildung begrüßen zu dürfen. Anmeldung und weitere Informationen unter:

8 Kandel Ausgabe 18/2012 Lust auf Besuch? Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz/ Bolivien wollen sich ab September 2012 unser Land genauer anschauen. Dazu suchen wir Familien, die neugierig und offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15-17 Jahre alt) als Kind auf Zeit aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch den Besuch den eigenen Alltag neu zu erleben. Die jungen Bolivianer lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine meist recht gute Verständigung gewährleistet ist. Da das Programm auf eine schulische Initiative zurückgeht, ist es für Ihr potentielles bolivianisches Kind auf Zeit verpflichtend, das zu Ihrer Wohnung nächstliegende Gymnasium oder Realschule zu besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht vom 22. September 2012 bis zum 27. Januar Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein, an einem Gegenbesuch im Juni 2013 teilzunehmen. Für Fragen und weitere Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum e.v., die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Ute Borger, Königstraße 20, Stuttgart, Tel , Fax , ute. borger@humboldteum.de. Geprüfter Technischer Fachwirt Internationaler Titel: Bachelor Professional of Technical Management (CCI) in Experten- oder Führungslaufbahn Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 8. September 2012 einen berufsbegleitenden Lehrgang zum/zur Geprüften Technischen Fachwirt/in mit bundeseinheitlichen, öffentlich-rechtlichen Abschluss an. Zielgruppe für den Lehrgang sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich/technischen oder kaufmännischen Bereich und ca. 6 Monate Berufspraxis verfügen. Der Abschluss qualifiziert sowohl für eine Führungs- als auch eine Expertenlaufbahn (Meister oder technischer Sachbearbeiter) in der Industrie oder mittelständischen Unternehmen. Der Lehrgang erstreckt sich über ca. 20 Monate und gliedert sich in drei Teile. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. Eine rückzahlungsfreie Förderung durch das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist möglich. Es gibt Frühbucher-Rabatte. Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel: , mail@ifb-woerth.de, IFB-Homepage: Tiere entlaufen, vermisst. Am wurde auf dem Hubhofweg eine Katze aufgefunden. Wer diese Katze vermisst oder Hinweise auf den Besitzer geben kann, wird gebeten, sich unter folgender Telefonnummer zu melden: Südpfalz Tourismus Kandel e.v. informiert Saison erfolgreich eröffnet Am vergangenen Sonntag wurde die Tourismus-Saison der Verbandsgemeinde Kandel auf dem Bauernhof Kerth in Minderslachen eröffnet. Gemeinsam mit Landrat Dr.Fritz Brechtel begrüßte Bürgermeister Volker Poß, Vorsitzender des Südpfalz Tourismus Kandel e.v, begrüßten die zahlreich erschienenen Gäste. Musikalisch begleitet wurde die Eröffnung von der Stadtjugendkapelle Kandel unter der Leitung von Michael Gerdes. Die jungen Musiker ließen sich von der nasskalten Witterung nicht entmutigen und lieferten mit viel Engagement ein flottes Programm. Die von Martina Kerth zubereiteten Köstlichkeiten fanden um die Mittagszeit riesigen Anklang; Mitglieder des Gesangvereins Minderslachen sorgten, generalstabsmäßig organisiert und flott, dafür, dass niemand hungrig bleiben musste. Im Café boten 40 Kuchen und Torten ein Paradies für Liebhaber von süssen Spezialitäten und fanden schon frühzeitig ihre Abnehmer. Für durstige Kehlen hatten die Weingüter Frank Bohlender, Familie Kehrt und Familie Heintz ausreichend Flüssiges mitgebracht. Ein kleiner Bummel entlang der Genussmeile verleitete zum kleinen Sonntagseinkauf. So konnte man bei der Seifenmanufaktur duftende Seifen erstehen und beim Spargelhof Zapf hatte man die Gelegenheit, sich mit den Zutaten für ein Festtagsessen eindecken - hatte er doch frisch vom Feld die Königin des Gemüses, wunderbaren Spargel, mitgebracht und die passenden Beilagen gab es ebenfalls gleich vor Ort zu erstehen. In der großen Halle, die man aufgrund der widrigen Witterungsverhältnisse bezogen hatte, warteten einige sportliche Aktionen auf die Gäste. So konnte man sich auf einem großen Parcours nach einer kurzen Einweisung im Segway-Fahren üben - eine Aktion, die vielen Teilnehmern ein Strahlen auf das Gesicht zauberte und die Lust auf mehr weckte. Hierzu sei so viel schon verraten: Der Südpfalz-Tourismus Kandel e.v. arbeitet bereits eine Tour für den Sommer aus! Den Gleichgewichtssinn konnte man auf der slackline des Abenteuerparkes testen, wobei hier die Kinder oftmals den Erwachsenen überlegen waren. Das Glücksrad des Abenteuerparkes war ebenfalls sehr beliebt sorgte mit attraktiven Preisen sorgten für glückliche Gesichter. Die riesige Strohhüpfburg ließ Kinderherzen höher schlagen und wurde ausgiebig genutzt, während es beim Rundgang über den Bauernhof viel zu entdecken gab. Die Naturführer Südpfalz e.v. brachten Kindern und Erwachsenen die Lebenswelt der Wildkatze näher und zogen die Aufmerksamkeit mit einer reichen Auswahl an Tierpräparaten auf sich. Am Stand des Südpfalz Tourismus Kandel e.v. konnte man sich mit reichlich Informationsmaterial eindecken; auch der Informationsstand des Naturschutzgroßprojektes Bienwald lieferte viel Wissenswertes rund um das Thema Bienwald. Und wer die Natur in der Umgebung kennenlernen wollte, hatte dazu Gelegenheit bei einer kleinen Rundfahrt mit der Flotten Biene. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, insbesondere an Familie Kerth, die ihren Bauernhof für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt und uns tatkräftig unterstützt hat.

9 Kandel Ausgabe 18/2012 Juze Kandel Live am Schwanenweiher Von Rock bis Rap - Ist alles am Start Mai - auf der Bühne am Schwanenweiher Ab Uhr wird geboten: Juze-Band Edenkoben Silah Gino in the Bottle (Juze Kandel) Die Tanzgruppe Juicy RSK Schulband Enne & special guests Öffnungszeiten: Montag 14:00-20:30 Uhr Dienstag 14:00-20:30 Uhr Mittwoch 14:00-20:30 Uhr Donnerstag 14:00-20:30 Uhr Freitag 14:00-22:00 Uhr

10 Kandel Ausgabe 18/2012 Am 6. Mai: Aktionstag Radel ins Museum Spannende Geschichte und Geschichten erwarten die Besucher Auf die Radel und ab ins Museum, unter diesem Motto steht der Aktionstag des Vereins Südpfalz- Tourismus Landkreis Germersheim e.v. (SÜD) am Sonntag, 6. Mai Geöffnet sind die Museen bei freiem Eintritt von 11 bis 17 Uhr. Zum 15. Mal beteiligen sich alle Museen aus dem Landkreis Germersheim sowie drei aus dem Landkreis Südliche Weinstraße. Eröffnet wird der Aktionstag am 6. Mai um 12 Uhr im Heimatmuseum in Kuhardt. Auch liegen in den Museen Teilnahmekarten an einer Verlosung aus. Als Preise winken eine Familien-Draisinenfahrt, eine Nachenfahrt für 12 Personen auf dem Altrhein bei Germersheim, 2 Eintrittskarten zum Klettern im Abenteuerpark Kandel sowie eine kostenlose Führung für 20 Personen mit Kaffee und Kuchen im Glockenmuseum Insheim. Weitere Infos bei Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.v., Silke Wiedrig, Tel /53-219, s.wiedrig@kreisgermersheim.de Jugendrotkreuz Ferienfreizeit Sommerferien 2012: Otterndorf/Nordsee für Jährige, vom Ferien direkt hinterm Deich in Sichtweite der Ozeandampfer, tolle Möglichkeiten im Camp: Kanu, schwimmen, segeln, reiten, Minigolf, Radfahren, viele Spiel- und Sportplätze, kreative Workshops, große Turnhalle, Jugendkino und Partyabende. Vollverpflegung. Tarnschlucht / Frankreich für Jährige, vom Die Tarn hat eine der schönsten Schluchten Europas geprägt und bietet beste Voraussetzungen für ungefährlichen Kanuspaß. Höhlentouren, Abseilen, Klettern und Canyoning sind möglich. Ausflüge in die Umgebung und tolle Gruppenaktionen runden das Programm ab. Vollverpflegung (Selbstversorger). Jugendfreizeit La Brise / Südfrankreich für Jährige, vom Unser Platz liegt nahe bei Stes, Marie de la Mer am feinkörnigen Sandstrand. Es gibt einen Swimmingpool Beachvolleyball- und Beachfußballplatz, großzügige Sanitäranlagen sowie Disko und Karaokeparty s, Vollverpflegung (Selbstversorger). Hausfreizeit in Schneebergerhof für 9-12-Jährige, vom Spiel, Spaß und Aktionen rund um unser Haus, die alte Schule in Schneebergerhof in der Nordpfalz, Ausflüge in die Umgebung. Vollverpflegung (Selbstversorger). CDU VG Kandel Forum zum Thema Bürgerbeteiligung Die CDU lädt die Bevölkerung herzlich zum Regionalforum nach Jockgrim ein. Die Veranstaltung ist prominent besetzt: Neben der rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner werden Christian Baldauf, stellvertretender CDU-Vorsitzender und Bezirksvorsitzender sowie Dr. Stephan Eisel von der Konrad-Adenauer-Stiftung und der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart dabei sein. Wie gestalten wir die Bürgerbeteiligung von morgen? Diese Frage soll beim Regionalforum der rheinland-pfälzischen CDU in Jockgrim diskutiert werden. Die Beteiligung junger wie alter Menschen am politischen Prozess ist für unsere Demokratie ein wichtiger Impuls. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, mitzudiskutieren, wie wir die Beteiligung von Morgen gestalten können. Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 11. Mai, um 18 Uhr im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße 24, statt. Aktuelle Info s unter: Mitteilungen der Kreisverwaltung Umweltpreis 2012 des Landkreises Germersheim Jetzt Vorschläge einreichen - Frist bis 4. Mai In diesem Jahr vergibt der Landkreis Germersheim zur aktiven Förderung des Umweltschutzes wieder einen Umweltpreis. Noch bis zum 4. Mai können Vorschläge eingereicht werden. Verliehen wird der Umweltpreis an drei Zielgruppen: Bürger, Vereine und Kommunen, Kinder, Jugend und Schulen und Wirtschaft, Verbände und Forschung. Außerhalb dieser Kategorien kann für herausragende Leistungen ein Sonderpreis vergeben werden. Vorschläge darf jeder einreichen. Bei der Preisvergabe finden ausschließlich Leistungen Berücksichtigung, die im Bereich des Kreises Germersheim erbracht wurden oder in den Kreis hineinwirken. Auszeichnungswürdig sind Maßnahmen, die in vorbildlicher Art und Weise dazu beitragen, die Umweltsituation nachhaltig positiv zu beeinflussen und fachlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Jede Zielgruppe kann Euro gewinnen. Das Geld stellt die Sparkassen-Stiftung zu Verfügung. Weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim unter Tel / oder auch per g.roth@ kreis-germersheim.de. Die kompletten Informationen stehen auch auf der Internetseite des Landkreises Germersheim unter unter Fachbereich 32. Gebäude- und Wohnungszählung Erhebungsstellen starten die Begehung bei fehlenden Antworten In den kommenden Wochen werden Erhebungsbeauftragte im Auftrag der Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit rund Wohngebäude in Augenschein nehmen. Mit dieser so genannten Ersatzvornahme im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung enden die Erhebungen des Zensus Die Begehungen sind erforderlich, weil wir für diese Gebäude bisher keine Informationen vorliegen haben, erklärt Alfred Gadinger von der Kreisverwaltung Germersheim. Es handelt sich dabei ganz überwiegend um Adressen, zu denen aus den zur Verfügung stehenden Registern keine Eigentümer ermittelt werden konnten. Auf den Landkreis Germersheim bezogen betrifft das insgesamt Fälle: Das sind 5,7 % der zu erfassenden Wohngebäude, bei denen entsprechende Ermittlungen anzustellen sind. Damit liegt der Kreis weit unter dem Landesdurchschnitt. In diesen Fällen werden Erhebungsbeauftragte vor Ort die benötigten Gebäudemerkmale wie den Gebäudetyp, das ungefähre Baujahr und die Anzahl der Wohnungen in Erfahrung bringen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung handelt es sich um eine Vollerhebung. Mit der abschließenden Begehung stellen wir sicher, dass zu allen Wohngebäuden im Kreis Informationen vorliegen, so Gadinger. Erlenbach Amtlicher Teil Sprechtage und Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters: dienstags von bis Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 31, Tel.: 07275/1304 Senioren Grüß Gott, alle miteinander! Wie immer ist am 2. Donnerstag im Monat unser Seniorentreff. Wir sehen uns also am 10. Mai ab Uhr - hoffentlich bei schönem Wetter in der Grillhütte - falls es regnet oder zu kalt ist, im Bürgerhaus wieder.

11 Kandel Ausgabe 18/2012 Zum Auftakt der Sommersaison gibt es vielleicht auch eine kleine Überraschung. Am Dienstag, den 8. Mai, nachmittags ab ca Uhr wollen wir die Grillhütte erst einmal aus dem Winterschlaf wecken, d. h. fegen, die Tische und Bänke feucht abwischen, usw.. Helfer dazu sind gerne willkommen. Da Margret verreist ist, melden sich die Kuchenspender zur Abstimmung bitte bei Ursel, Telefon Bis bald - wir freuen uns schon - euer Team vom Seniorentreff. Deutsche Kriegsgräberfürsorge Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat im abgelaufenen Jahr wiederum ein gutes Spendenaufkommen erbracht. In unserer Ortsgemeinde fand leider im letzten Jahr eine solche Haus- und Straßensammlung nicht statt. Da mir die Arbeit dieser humanitären Organisation persönlich sehr am Herzen liegt, möchte ich mich heute in dieser Angelegenheit an Sie wenden. Die Sammlung für den Volksbund in Rheinhessen-Pfalz haben in früheren Jahren gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt. Leider ist es mittlerweile schwierig, Freiwillige zu finden, die diese so wichtige Sammeltätigkeit übernehmen können oder wollen. In Abstimmung mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge haben wir uns deshalb entschlossen, Ihnen diesen Spendenaufruf auf diesem Weg zukommen zu lassen. Der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug wird bis zu 100,- EUR als Spendenbescheinigung von den Finanzämtern anerkannt. Auf Wunsch stellt der Volksbund Ihnen dennoch auch bei kleineren Spenden gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte spenden Sie einen kleinen, mittleren oder auch großen Betrag für diesen guten Zweck und unterstützen Sie so die wichtige völkerverbindende und friedensstiftende Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Herzlichen Dank Ihr Ortsbürgermeister Klaus Bolz Spendenkonto: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kontonummer: 44933, BLZ: Kreis- und Stadtsparkasse Speyer Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Samstag, Uhr Bücherei Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, :00 Uhr Krabbelgruppe im Jugendheim Mittwoch, :00 Uhr Hauskreis: Bibelgespräch in Rheinzabern Donnerstag, :00 Uhr Präparandenunterricht in Rheinzabern Kontakt: Pfarrer Borchers ist immer zu den üblichen Geschäftszeiten zu sprechen; am besten nach telefonischer Absprache. Bürostunde Pfarramtssekretärin Kerstin Mathes donnerstags 08:30-12:30 Uhr. Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 32, Erlenbach, Tel /3448, Fax 07275/914107, pfarramt.erlenbach@evkirchepfalz.de, Internet:www. prot-kirche-erlenbach.de Konzert 20 Jahre Chorleiterin Petra Nuber Der Gesangverein 1882 lädt ein zum Konzert im Bürgerhaus. Am Samstag, den 5. Mai 2012 findet im Bürgerhaus Erlenbach um Uhr unser Konzert 20 Jahre Chorleiterin Petra Nuber statt. Mitwirkende sind: Gesangverein Erlenbach, Leitung Petra Nuber, Gesangverein Minderslachen, Leitung Martina Kaiser, Geige Alyssa Knoll und am Klavier Dr. Achim Knoll. Eintritt frei. Die gesamte Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen. Gabi Seiler TC Medenspieltermine Fr., Uhr TCE Mädchen U15 - TV TA Maximiliansau So., Uhr TCE Damen - TC Wasgau Birkenhördt So., Uhr TC 77 Jockgrim - TCE Herren 30 Jeder Zuschauer ist herzlich willkommen. Wir wünschen allen Spielern und Spielerinnen viel Erfolg!! Freckenfeld Amtlicher Teil Sprechtage und Sprechzeiten der Ortsbürgermeisterin: montags von bis Uhr Ruf-Nummer der Ortsbürgermeisterin: 06340/8242 sowie der Ortsgemeinde: 06340/92666 während der Bürostunde. Gemeindewald-Info! Da sich die Brennholz-Saison so langsam dem Ende zu neigt, findet montags keine Sprechstunde mehr im Rathaus statt. Die Sprechstunde wird voraussichtlich wieder im Oktober beginnen. Immer am 1. Montag im Monat von Uhr. Die wöchentliche Sprechstunde in Kandel donnerstags von Uhr findet durchgehend statt. Niederschrift der Jagdgenossenschaft Die Niederschrift der Jagdgenossenschaft vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Freckenfeld vom , liegt ab Freitag, den bis zur Einsichtnahme durch Genossenschaftsmitglieder, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, Zimmer 303 aus. Satzung der Jagdgenossenschaft Freckenfeld Die am beschlossene Satzung durch die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Freckenfeld liegt ab Freitag, den bis Freitag, den in der Zeit von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr sowie dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, Zimmer 303 zur Einsichtnahme aus. Satzung der Jagdgenossenschaft Freckenfeld 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Freckenfeld. Sie hat ihren Sitz in Freckenfeld. (2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetzes -LJG -) Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Luitpoldplatz 1, Germersheim. 2 Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Freckenfeld nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen.

12 Kandel Ausgabe 18/2012 (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben. 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: (1) die Genossenschaftsversammlung, (2) der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Sind die Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft ganz oder teilweise der Ortsgemeinde Freckenfeld übertragen und werden die Verwaltungsgeschäfte durch die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel geführt, kann die Genossenschaftsversammlung nach Bedarf stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG, 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 7 Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht im Sinne des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach 13 wahr. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere

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