Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten
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- Gerda Hausler
- vor 8 Jahren
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1 Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten bfd-online-seminar Montag, 24. Juni :00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Wolfgang A. Schmid KPWT Rau & Kollegen Moderator: Stefan Wache bfd
2 Fachinformations-Tipps zum Seminar Personaldaten datenschutzgerecht verwalten ca. 170 Seiten, inkl. CD-ROM ISBN Weka EUR 98,00 (inkl. 7 % MwSt.) Mitarbeiterschulung Grundlagen des Datenschutzes - CBT CD-ROM ISBN Weka EUR 235,62 (inkl. 19 % MwSt.) Datenschutz perfekt im Griff ca. 400 Seiten, inkl. CD-ROM ISBN Weka EUR 190,46 (inkl. 7 % MwSt.) Praxissoftware Datenschutz-Richtlinien CD-ROM ISBN Weka EUR 354,62 (inkl. 19 % MwSt.) Mehr Infos & Bestellformular in der Mediathek zum Seminar!
3 Agenda 15:00 16:00 Uhr Referat + 15 Minuten Fragen Folien & Seminarvideo in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: : bfd online - Mehr Effizienz für Ihr Wissensmanagement" (kostenlos) : Bilanzplanung auf den Punkt" Auch Videos vergangener bfd-online-seminare buchbar!
4 32 BDSG geltende Fassung -
5 Rechtsgrundlage der Datenverwendung 4a 32 erforderlich 32 I S. 2 als Spezialvorschrift bei Verdacht auf Straftaten AGG, KunstUrhG, TMG Problem Einwilligung nach 4a verlangt Freiwilligkeit, die üblicherweise fehlt Einwilligung nur in Randbereich denkbares Mittel Existiert Mitabeitervertretung, scheidet im Zweifel 4a aus.
6 Erforderlichkeit Denkbarer Prüfungsaufbau 1. Geeignetheit: kann der verfolgte Zweck überhaupt erreicht werden 2. Nicht mildere Mittel, die ebenfalls geeignet sind, vorhanden - mehr Personaleinsatz bei gleichen Kosten - Veränderung der Konstruktion - Bessere Beleuchtung Hinweis: Ist die Alternative teurer fällt sie weg 3. Gegenwärtig erforderlich
7 32 Abs. 1 S. 1 Datenerhebung im Bewerbungsverfahren Es gelten die Grundsätze zum Fragerecht des Arbeitgebers Einstellungsfragebogen ist datenschutzrechtlich zu überprüfen Umfang der Datenerhebung geringer, da Daten nur für Auswahl relevant Aufbewahrung der Rumpfdaten für maximal drei Jahre
8 32 Abs. 1 S. 1 Datenerhebung im laufenden Beschäftigungsverhältnis Erhebung zulässig, wenn nach der Zweckbestimmung erforderlich und nicht wegen arbeitsrechtlicher Besonderheiten verboten Whistleblowing aufgrund von Compliance-Richtlinien, etc: Empfehlung der Art. 29-Gruppe (WP 117) - Information der Mitarbeiter über Zweck und Anwendungsbereich - Enge Begrenzung auf Anwendungsbereich - Zusicherung von Vertraulichkeit von besser namentlichen Meldungen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Löschung nach 2 Monaten nach Abschluss der Untersuchung - Information des Beschuldigten wenn keine Verdeckungsgefahr mehr besteht
9 32 Abs. 1 S. 1 Verarbeiten von Daten im laufenden Beschäftigungsverhältnis Speicherung oder Veränderung, wenn Bezug zur konkreten Tätigkeit Elektronische Personalakte, Aufbau nach Bergmann/Möhrle/Herb, 32 Rn Festlegung des Inhalts und der Dauer der Aufbewahrung - Regelung über Aktenteile mit sensiblem Inhalt; Gesundheitsdaten - Regelung über Verschlüsselung - Kreis der Zugriffsberechtigten Personen - Regelung über Auswertung der Inhalte (evtl. BV bei Datamining) - Protokollierung der Zugriffe - Hinweis der Mitarbeiter über Auskunftsrechte - Vorabkontrolle durch DSB
10 32 Abs. 1 S. 1 Nutzung von Beschäftigtendaten für Innenrevision zulässig, Abgleich mit Terrordatei Data-Mining und Screening (wenn zur Aufdeckung von Straftaten vorgenommen, dann nur über 32 Abs. 1 S. 2),
11 32 Abs. 1 S. 2 Datenverwendung zur Aufdeckung von Straftaten Nicht erfasst sind Vorgehen zur Aufdeckung von OWis, Vertragsbrüche Datenverwendung zur Prävention, vorbeugenden Kontrolle richtet sich damit nach 32 Abs. 1 S. 1 Tatsächliche Anhaltspunkte: Tatsachen als Indizien für eine Straftat dokumentierbar, auch glaubwürdige und plausible anonyme Hinweise oder die konkrete Lebenserfahrung
12 Problem: Kontrollmechanismen nach Zufallsprinzip Keine verdeckten Massenscreenings, da nicht konkreter Verdacht gegen alle Mitarbeiter begründbar Keine schutzwürdigen Betroffeneninteressen - Art und Ausmaß der Maßnahme im Hinblick auf den Anlass = Art und Schwere der Straftat, Intensität des Verdachts Allgemein gilt: Maßnahme, die geeignet ist zur Aufdeckung von Straftaten, nicht aber zur Verhinderung von Straftaten (z.b. weil nie bekannt gemacht), ist nach 32 Abs. 1 S. 2 zu beurteilen
13 32 Abs. 2 Fragerecht des AG des im BDSG Auch unstrukturierte Datensammlungen betroffen
14 Fragen?
15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folien & Seminarvideo in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: : bfd online - Mehr Effizienz für Ihr Wissensmanagement" (kostenlos) : Bilanzplanung auf den Punkt" Auch Videos vergangener bfd-online-seminare buchbar!
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