Bezirksregierung Düsseldorf. Das Anerkennungsverfahren nach 45b SGB XI in NRW

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1 Das Anerkennungsverfahren nach 45b SGB XI in NRW Bonn Beuel, Ulrike Seibert

2 Dezernat 34 Arbeitsmarkt- und Sozialpolitische Förderprogramme Unsere Aufgabe ist u. a. die Umsetzung sozialpolitischer Förderprogramme des Landes, z.b. Wohnberatungsstellen für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen Projekte zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements Projekte im Rahmen der Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen, z.b. Demenz-Servicezentren Für den Bereich Sozialpolitischer Förderprogramme und für die Anerkennungen niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 SGB XI ist das Dezernat 34 ASPF- der Bezirksregierung Düsseldorf landesweit zuständig.

3 Wer ist unsere Zielgruppe? Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Wer ist pflegebedürftig? Als Pflegebedürftige im Sinne von 45a SGB XI gelten immer Pflegebedürftige in häuslicher Pflege der Stufen 0, I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen

4 Was bedeutet häusliche Pflege? Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen ( Wikipedia). Sind bei diesen Personen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten durch die MEDICPROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbh zusätzlich Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt worden, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz und damit zu einem erhöhten Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung führen (siehe 45a SGB XI), besteht ein Anspruch auf einen Betrag zur Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen.

5 Der ursprüngliche Betreuungsbetrag für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen ist seit 2008 von 460,00 jährlich auf 100,00 pro Monat (Grundbetrag) bzw. 200,00 pro Monat (erhöhter Betrag) angehoben worden. Der Betreuungsbetrag kann eingesetzt werden für eine Betreuung durch: 1. Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen 2. Kurzzeitpflegeeinrichtungen 3. zugelassene Pflegedienste (nur Betreuung, nicht Pflege oder hauswirtschaftliche Versorgung) und 4. die nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote

6 Was als niedrigschwelliges Betreuungsangebot gilt, regelt für Nordrhein Westfalen die Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO). Sie gliedert sich in Teil A regelt die Anerkennung (keine Fördermittel des Landes) Teil B regelt die Modellförderung (Förderung durch Land+Pflegekassen oder Kommune+Pflegekassen)

7 Welche Grundvoraussetzungen müssen für eine Anerkennung erfüllt werden? Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern erbracht. Was ist Ehrenamt? Was ist kein Ehrenamt? Ehrenamtliche leisten ihren Dienst freiwillig (also kein Praktikant, FSJ, BFD ler oder ähnl.) Ehrenamtliche können jederzeit aufhören Ehrenamtliche haben keinen Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag geschlossen Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 2.100,00 pro Jahr erhalten (sog. Übungsleiterpauschale; vgl. 3, Nr. 26 EstG)

8 Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer müssen durch eine Fachkraft angeleitet werden. Wer ist eine Fachkraft? Krankenschwestern und Krankenpfleger Kinderkrankenschwestern und -pfleger Altenpflegerinnen und -pfleger Heilpädagoginnen und -pädagogen Sozialarbeiterinnen und -arbeiter Sozialpädagoginnen und -pädagogen Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder vergleichbare Qualifikationen jeweils mit einschlägiger Berufserfahrung.

9 Was ist einschlägige Berufserfahrung? Berufserfahrung meint Erfahrung im Beruf. Damit sind Erfahrungen außerhalb einer beruflichen Tätigkeit, etwa ehrenamtliche Aufgaben, nicht erfasst. Erfahrung beschreibt die bei einer praktischen Tätigkeit gewonnenen Kenntnisse und den durch regelmäßige Tätigkeit eingetretenen Wissens- und Fähigkeitszuwachs. Beruf meint die Tätigkeit nach Ausbildungsabschluss. Mit Berufsausbildungszeiten lässt sich also keine einschlägige Berufserfahrung sammeln. Einschlägig bedeutet zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend. In jedem Fall sollte diese einschlägige Berufserfahrung aktueller Natur sein.

10 Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer müssen durch eine Qualifizierung von mindestens 30 Unterrichtsstunden auf die Arbeit mit den Pflegebedürftigen vorbereitet worden sein. Welche Inhalte muss die Qualifizierung berücksichtigen? Basiswissen über Krankheitsbilder, Behandlungsformen und Pflege Allgemeine Situation der pflegenden Personen einschließlich des sozialen Umfeldes Umgang mit den Erkrankten (insbes. bei Verhaltensauffälligkeit, Aggression, Widerstand) Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung Kommunikation und Gesprächsführung Zum Nachweis der erfolgreichen Qualifizierungsmaßnahme kann ein Zertifikat ausgestellt werden.

11 Welche Unterlagen werden noch benötigt? Ein Betreuungskonzept, welches - Art, Inhalte und Umfang der Betreuungsleistung ausführlich beschreibt - die Zielgruppe / Zielgruppen benennt - Angaben zur Regelmäßigkeit, Dauer und zu den Preisen der Angebote enthält Hinweis: Der Preis des Betreuungsangebots pro Stunde sollte 25,00 incl. aller Nebenkosten nicht überschreiten Ein Konzept zur Qualitätssicherung - dazu gehören Aussagen zum Thema Umgang mit Krisensituationen oder Notfallrufnummer für die ehrenamtlichen Mitarbeiter, Vertretung im Krankheitsfall, aber auch z. B. Dokumentation der Betreuungseinsätze. Der Nachweis eines angemessenen Versicherungsschutzes (Haftpflicht und Unfallversicherung) ist ebenfalls erforderlich Wichtig: Dieser Versicherungsschutz muss auch für ehrenamtliche Mitarbeiter gelten! Bei Betreuungsgruppen: Aussagen zu Räumlichkeiten und deren Ausstattung. Hinweis: Derzeit gibt es aber noch keine konkreten Vorgaben zu Raumgröße oder Barrierefreiheit.

12 Und dann? Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, kann der Anerkennungsbescheid gefertigt werden. Der Anerkennungsbescheid wird an den verantwortlichen Träger des Betreuungsangebots adressiert! Hat Ihr Betreuungsangebot einen eigenen Namen (Café Kännchen, Zeit für Sie, Offener Handarbeitstreff)? Dann kann dieser im Antrag bereits angegeben werden. Er wird von uns auch im Anerkennungsbescheid genannt. Das anerkannte Angebot wird umgehend in die Online-Datenbank unter eingegeben und dort veröffentlicht. Damit können Ratsuchende, aber auch Pflegekassen überprüfen, ob Ihr Angebot bereits durch die Bezirksregierung anerkannt wurde und Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI abgerechnet und Kosten erstattet werden dürfen. Die Anerkennung erfolgt unbefristet. Nach erfolgter Anerkennung müssen Sie einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht ausfüllen und der Bezirksregierung Düsseldorf zusenden. Dieser Vordruck ist jeweils in der aktuellsten Fassung auf der Homepage der Bezirksregierung verfügbar.

13 Ich möchte die Betreuung ohne Ehrenamtliche durchführen Seit 2009 ist es grundsätzlich möglich, die Anerkennung eines Betreuungsangebots ohne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu beantragen, wenn es auf gewerblicher Basis durchgeführt wird (als Einzelanbieter, als Gewerbebetrieb mit fest angestellten Mitarbeitern) von Einzelanbietern auf frei- oder nebenberuflicher Basis ausgeübt wird Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (eingetragene Vereine) können die Anerkennung eines Betreuungsangebots beantragen, wenn nur fest angestellte Mitarbeiter betreuen sollen. Fest angestellt sind die Personen, die aufgrund einer vertraglichen oder rechtlichen Verpflichtung beim Träger tätig sind. Dazu gehören z. B. 1-Euro-Jobber, 400-Euro-Kräfte, FSJ ler, BFD, Praktikanten...

14 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Einzelanbieter oder Anbieter mit fest angestelltem Betreuungspersonal müssen nachweisen, dass die Befähigung zur Betreuung ihrer Zielgruppe vorliegt und wie diese erworben wurde. Dazu gehören ein beruflicher Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Nachweise der vorhandenen Qualifikationen (Prüfungsurkunden, Weiterbildungszertifikate oder Ähnliches). Diese Unterlagen müssen alle (in Kopie) dem Antrag beigefügt werden! Welche Qualifikationen werden anerkannt? Fachstudium (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie o.ä.) Fachausbildung (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilpädagogik, Heilerziehungspflege o.ä.) Qualifikation als Betreuungskraft nach 87b SGB XI Im Einzelfall kann auch eine 30-stündige Grundqualifizierung als Ehrenamtliche Betreuungskraft nach 45b SGB XI ausreichen

15 Welche Unterlagen müssen noch vorgelegt werden? Ein Betreuungskonzept - Art, Inhalte und Umfang der Betreuungsleistung und die Zielgruppe werden ausführlich beschrieben Ein Konzept zur Qualitätssicherung - dazu gehören Aussagen zum Thema Umgang mit Krisensituationen, Notfallvertretung im Krankheitsfall, aber auch z. B. Dokumentation der Betreuungseinsätze. Angaben zur Regelmäßigkeit, Dauer und zu den Preisen der Angebote Hinweis: Der Preis des Betreuungsangebots pro Stunde darf 25,00 incl. aller Nebenkosten nicht überschreiten. Der Nachweis eines angemessenen Versicherungsschutzes (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Wichtig: Bitte abklären, ob eine evt. Privathaftpflicht auch berufsbedingte Schäden übernimmt! Alle Personen, welche Betreuungen durchführen, müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Die Bezirksregierung fordert das Führungszeugnis nach Antragstellung an, es muss nicht von vornherein dem Antrag beiliegen.

16 Welche Führungszeugnisse gibt es? Das aktuelle erweiterte polizeiliche Führungszeugnis -Belegart O- (Behördenführungszeugnis) - Dieses enthält die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das aktuelle erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden - Belegart OE- (Behördenführungszeugnis) Dieses wird angefordert, wenn jemand eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger. Es enthält neben den obigen Angaben auch Angaben zu weiteren kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen wegen Straftaten, etwa auch eine Verurteilung wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus.

17 Und dann? Liegen die erforderlichen Unterlagen vor, werden diese von uns fotokopiert. Die gesammelten Antragskopien auf Anerkennung nach Typ 7. werden ca. 14-tägig dem MGEPA zur (Mit-) Entscheidung vorgelegt. Sobald diese Entscheidung (Erlass) des MGEPA vorliegt, kann der Anerkennungsbescheid oder der Ablehnungsbescheid gefertigt werden. Dieses Verfahren dauert derzeit ca. 6 Wochen. Der Anerkennungsbescheid (natürlich auch der Ablehnungsbescheid) wird an den verantwortlichen Träger des Betreuungsangebots / Antragsteller adressiert! Hat Ihr Betreuungsangebot einen eigenen Namen (Hand in Hand, Zeit für Sie, Betreuung mit Herz...)? Dann kann dieser im Antrag bereits angegeben werden. Er wird dann von uns auch im Anerkennungsbescheid genannt. Das anerkannte Angebot wird umgehend in die Online- Datenbank unter eingegeben und dort veröffentlicht. Damit können Ratsuchende, aber auch Pflegekassen überprüfen, ob Ihr Angebot bereits durch die Bezirksregierung anerkannt wurde und Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI abgerechnet und Kosten erstattet werden dürfen. Die Anerkennung erfolgt unbefristet. Nach erfolgter Anerkennung müssen Sie einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht ausfüllen und der Bezirksregierung Düsseldorf zusenden. Dieser ist jeweils in der aktuellsten Fassung auf der Homepage der Bezirksregierung verfügbar.

18 Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote Familien unterstützende Dienste Helferkreis Tagesbetreuung Beratungsagenturen Betreuungsgruppen Einzelbetreuung

19 Folgende Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Bereich sind möglich: 1. Betreuungsgruppe Eine Gruppe demenziell Erkrankter oder anderer in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkter Personen werden in der Regel außerhalb ihres eigenen Haushalts, also an einem vom Träger festzulegenden Ort von mehreren Helfern betreut. Die Gruppengröße umfasst mindestens 4 Pflegebedürftige und 2 Betreuer und höchstens 9 Pflegebedürftige und mindestens 3 Betreuer, da auf höchstens 3 Pflegebedürftige mindestens 1 Betreuer kommen muss (3:1). 2. Helferkreise Einzelne Helferinnen und Helfer betreuen stundenweise Pflegebedürftige in deren eigener Häuslichkeit. 3. Kleingruppen unterscheidet sich von Ziffer 1. durch die Größe: 2-3 Pflegebedürftige mit 1 oder mehr Betreuer(n) Die Betreuung kann bei angemessenen Räumlichkeiten auch bei einem Pflegebedürftigen zu Hause stattfinden. Es handelt sich um eine Betreuungsform insbesondere für den ländlichen Bereich.

20 4. Einzelbetreuung Unterscheidet sich von Ziffer 2. durch die Dauer des einzelnen Angebotes: Einzelne Helferinnen und Helfer betreuen Pflegebedürftige in deren eigener Häuslichkeit. Unterschied: Die Einzelbetreuung kann einen ganzen Tag bzw. eine ganze Nacht oder auch darüber hinaus andauern. 5. Familien entlastende und Familien unterstützende Dienste FED/FUD Feststehende Begriffe aus dem Bereich der Behindertenversorgung. Die Anerkennung als Familienentlastender und - unterstützender Dienst ist nur für Einrichtungen möglich, welche Menschen mit Behinderungen als Zielgruppe haben. FED/FUDs sind meist an eine größere Einrichtung (z.b. Lebenshilfe, Bodelschwinghsche Anstalten) angebunden. Im Rahmen der Aufgaben des FUD werden spezielle Gruppenangebote (z.b. Konzert, Kino, Museum, Zoobesuch) oder zielorientierte Einzelbetreuungen durchgeführt. Handelt es sich bei einer Einrichtung offensichtlich um einen FED/FUD nach den o.g. Kriterien, ist grundsätzlich immer die Anerkennung des Angebotstyps Nr. 5 ausreichend, auch wenn darüber hinaus weitere Angebotstypen beantragt oder lt. Konzeption durchgeführt werden.

21 6. Beratungsagentur 7. Anderes niedrigschwelliges Angebot Hier sind Ehrenamtliche nicht zwingend vorgesehen. Eine Agentur wird insbesondere im Bereich der Vermittlung von Angeboten i.s. der Ziffern 1-5 und 7 tätig und kann sich die Tätigkeit auch vergüten lassen. Hierunter sind Angebote zu verstehen, die ebenfalls wie die Angebote Typ 1 5- auf Entlastung in der eigenen Häuslichkeit oder in Formen betreuten Wohnens ausgerichtet sind. Zumeist handelt es sich um Anbieter, die Betreuung auf professionell-gewerblicher Basis, z. B. durch qualifizierte, fest angestellte Mitarbeiter oder auch als qualifizierte Einzelperson anbieten. Eine Anerkennung als anderes niedrigschwelliges Betreuungsangebot ist immer dann zu prüfen, wenn keine Ehrenamtlichen in der Betreuung eingesetzt werden. Handelt es sich bei einem Antragsteller offensichtlich um einen Anbieter nach den o.g. Kriterien, ist grundsätzlich immer die Anerkennung des Angebotstyps Nr. 7 ausreichend, auch wenn darüber hinaus weitere Angebotstypen beantragt oder lt. Konzeption durchgeführt werden. Über die Anträge wird z. Zt. im Einzelfall in Absprache mit dem Ministerium entschieden

22 8. Einzelfallbetreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe 9. weitere Gruppen ehrenamtlich tätiger Personen / Selbsthilfegruppen Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen im Einzelfall zu stellen. Diese vermittelt bzw. führt auch den erforderlichen Pflegekurs durch. Grundsätzlich gilt, dass als Nachbar gelten kann, wer mit dem Betroffenen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Hierunter sind freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen zu verstehen, welche das Ziel verfolgen, durch persönliche Unterstützung oder Zuhilfenahme von ehrenamtlichem Engagement die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, Betreuungsbedürftigen oder deren Angehörigen zu verbessern. Auch über die Anträge auf Anerkennung als Selbsthilfegruppe wird im Einzelfall in Absprache mit dem Ministerium entschieden.

23 Hinweis zu Versorgungsverträgen: Grundsätzlich können alle der o.g. Angebote auch als (Zusatz)leistungen durch Pflegedienste und - einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach dem SGB XI erbracht werden. Diese Anbieter benötigen jedoch in diesem Fall keine gesonderte Anerkennung, sondern gelten als zugelassene Dienste im Sinne des 45 b Abs. 1 Satz 6 Nrn. 1 bis 3 SGB XI; es sei denn, es handelt sich um ein zusätzliches Angebot mit ehrenamtlichen Helfern.

24 Kleiner Exkurs zum Thema Ehrenamt: Folgende Punkte sind dem Ehrenamt eigen: die Tätigkeit ist unentgeltlich (die Erstattung von Aufwandsentschädigungen sind möglich. Es dürfen nur keine sog. unechten Aufwandsentschädigungen sein, die als Einkünfte den Lebensunterhalt sichern und somit Entgeltcharakter haben.) die Tätigkeit ist freiwillig die Tätigkeit dient dem Allgemeinwohl die Tätigkeit erfolgt über eine Organisation, die gemeinnützig tätig ist Daraus ergibt sich, dass in folgenden Institutionen ein Ehrenamt ausgeübt werden kann: Parteien Kirchen bzw. öffentlich-rechtlich Religionsgemeinschaften Privatrechtlichen Organisationen (z.b. Stiftungen, Vereine, Verbände) Einrichtungen im Bereich Bildung (z.b. Tagesstätten, Schulen) Einrichtungen im Bereich Gesundheitswesen, hierzu gehören z.b. auch Rettungsdienste Einrichtungen im Bereich Wohlfahrtspflege

25 Merke: Nur bei inländischen juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts oder bei gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke kann eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit kann man die bis zur Höhe von pro Jahr steuerfreie sogenannte Übungsleiterpauschale ( 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz) erhalten. Eine Privatperson als gewerblicher Anbieter, sei es als Einzelanbieter oder als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), kann keine Ehrenamtlichen beschäftigen.

26 Häufigkeit der Hilfe- und Betreuungsangebote Angebotstypen: 436 x Typ 1 : Betreuungsgruppen 254 x Typ 2 : Helferkreis 99 x Typ 3 : Kleingruppen 158 x Typ 4 : Einzelbetreuung 157 x Typ 5 : FuD und FeD 100 x Typ 6 : Beratungsagentur 390 x Typ 7 : sonstige Angebote 7 x Typ 9 : Selbsthilfegruppen Insgesamt sind am in Nordrhein - Westfalen Angebote anerkannt.

27 Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren können Sie uns gerne anrufen. Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 34 SPF- Am Bonneshof Düsseldorf Frau Seibert 0211 / Herr Gawin 0211 / Herr Torner 0211 / Frau Bärwolf 0211 / Frau Becker 0211 / Frau Kois 0211 / Frau Riemann 0211 / Herr Pieper 0211 / Fax: 0211 / Weitere Informationen im Internet unter: und Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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