Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2080
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Ausweitung und Stärkung des Kündigungsschutzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieanhaltendhoheArbeitslosigkeitistdasdrängendsteinnenpolitischeProbleminDeutschland.DieBekämpfungdiesesProblemskannnichtmitden MittelndesKündigungsschutzrechtserfolgen,erstrechtnichtmiteinem weiteren Abbau von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. 2.KündigungsschutzbewahrtdieBeschäftigten,dieunterseinenGeltungsbereichfallen,vorunbegründetenEntlassungen.ErschütztdieArbeitnehmer undarbeitnehmerinnenvorwillkürlichenentscheidungendesarbeitgebers und vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. 3.MotivationundKreativitätderBeschäftigtenwerdenerhöht,wennsienicht beständigangstumihrenarbeitsplatzhabenmüssen.zudemwerdendurch denkündigungsschutzanreizefürdieunternehmengesetzt,ininnovative ArbeitsorganisationundQualifizierungzuinvestieren,stattEntlassungen vorzunehmen. 4.LockerungenundAbbauvonArbeitnehmer-undArbeitnehmerinnenschutzrechtenführenzuunsicherenBeschäftigungsverhältnissen.DieQualitätder Beschäftigungs-undArbeitsbedingungenkorrespondiertinerheblichem MaßemitdemGraddesKündigungsschutzes.WennderKündigungsschutz aufgeweichtwird,werdendiemöglichkeitenerschwert,arbeitnehmer-und Arbeitnehmerinnenrechtewahrzunehmenunddurchzusetzen.DieDurchsetzungfastallervorhandenenRechtederBeschäftigten (Tarifverträge, Arbeitszeitgesetz,Bundesurlaubsgesetz,Betriebsverfassungsgesetzetc.) hängtvomvorhandenseineinesentsprechendenkündigungsschutzesab. Wennesdiesennicht oderfürimmerwenigerbeschäftigte gibt,mussbei jederinanspruchnahmederrechteundbeijederforderung,dieimbetrieb erhobenwird,miteinerkündigunggerechnetwerden.dadurchwürdendie Beschäftigtenerpressbarer,dieArbeitfürBetriebsräteundGewerkschaften würde erschwert. 5.EsgibtkeinenempirischbelegbarenZusammenhangzwischenKündigungsschutzundBeschäftigungsentwicklung.WederSchwellenwerte,abdenen derkündigungsschutzgilt,nochdiebetriebsgrößehabeneineneinflussauf daseinstellungs-undkündigungsverhaltenderunternehmen.derbisherige AbbauvonArbeitnehmer-undArbeitnehmerinnenschutzrechtenhatzukeinerEntlastungdesArbeitsmarktsgeführt.WederderErlassdes Arbeits-
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rechtlichenbeschäftigungsförderungsgesetzes von1996nochdasalsteil der Agenda2010 verabschiedete GesetzüberReformenamArbeitsmarkt von 2003 haben die gesetzgeberischen Intentionen erfüllt. DerKündigungsschutzistdemnachkeinBeschäftigungshemmnis.DieRegulierungdesArbeitsmarktshatinsgesamtnureinensehrbegrenztenEinflussaufdieArbeitslosigkeit.Entscheidendsindvielmehrdiekonjunkturelle Entwicklung,dieAuftragslageunddieGeschäftserwartung.Wennesbei steigender Nachfrage notwendig ist, stellen die Unternehmen auch ein. 6.LangfristigführenprekäreBeschäftigungsverhältnissezueinerBeeinträchtigungderInnovationsfähigkeitderdeutschenWirtschaft.Aufgrundseiner positivenwirkungenfürdiebeschäftigtenunddieunternehmenmussder KündigungsschutzaufmöglichstvieleBetriebeundBeschäftigteausgeweitet werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, MaßnahmenzurAusweitungundStärkungdesKündigungsschutzeswiefolgt zu ergreifen: 1.DieWartezeit (diedauerdesbeschäftigungsverhältnisses,abderdaskündigungsschutzgesetzgilt)wirdaufdreimonateverkürzt.eineeinschränkungdeskündigungsschutzesdurcheineausdehnungderwartezeit,wiesie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, ist dagegen abzulehnen. 2.DerSchwellenwert (diebeschäftigtenzahl,abderderkündigungsschutz eintritt) wird aufgehoben. 3.DerKündigungsschutzfürältereBeschäftigtewirdverbessert.Abeinem Lebensaltervon55JahrenundeinerBetriebszugehörigkeitvonzehnJahren werden ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. 4.DieMöglichkeiten,aufgrundlanganhaltenderoderhäufigerErkrankunggekündigt zu werden, werden gesetzgeberisch eingeschränkt. 5.DieSozialauswahl,diemomentanaufvierKriterienbeschränktist,wirderweitert.DerbesondereSchutzvonsog.Leistungsträgernwirdaufgehoben. ZusätzlicheKriteriensindArbeitsmarktchancen,Mobilitätseinschränkungen (Alleinerziehende)undgesundheitlicheEinschränkungendurcheinenArbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. 6.DieMöglichkeit,BetriebsvereinbarungenzurSozialauswahlundNamenslistenzudenzuKündigendenabzuschließen ( 1Abs.4und5desKündigungsschutzgesetzes),wirdalsunzulässigeEinschränkungdesindividuellen Rechtsschutzes gestrichen. 7.DiejeweilszuständigeGewerkschafterhältimFalleeinersozialungerechtfertigten Kündigung ein Verbandsklagerecht. 8.EswirdeingesetzlicherMindestabfindungsanspruchinHöhevoneinem MonatsgehaltproBeschäftigungsjahreingeführt.DieserAnspruchdarfkein ErsatzfürdenKündigungsschutzsein.DieFinanzierungdesAbfindungsanspruchswirdimBereichvonkleinenundmittlerenBetriebenüberein Umlagesystem gewährleistet. 9.DieMöglichkeit,ArbeitsverhältnisseohnedasVorliegensachlicherGründe befristen zu können, wird abgeschafft. Berlin, den 22. Juni 2006 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2080 Begründung DieFraktionDIELINKE.lehnteineweitereAufweichungdesKündigungsschutzes,wieimKoalitionsvertragvorgesehen,ab.Vielmehrsetztsiesichfür eineausweitungundstärkungdeskündigungsschutzesimbesonderenund vonarbeitnehmer-undarbeitnehmerinnenrechtenimallgemeinenein.eine weitereaufweichungdeskündigungsschutzes bereitsjetztfällteinteilder abhängigbeschäftigtennichtinseinengültigkeitsbereich hätteverheerende AuswirkungenaufdieDurchsetzungvonArbeitnehmer-undArbeitnehmerinnenrechtenunddieHandlungsfähigkeitderbetrieblichenInteressenvertretungenderArbeitnehmerundArbeitnehmerinnen.DerStellenwertdesKündigungsschutzesfürdieBeschäftigtenwurdedurchdieProtesteinFrankreich gegendengeplanten Erstanstellungsvertrag (CPE)eindrucksvollverdeutlicht. DiehäufigvorgetrageneBehauptung,derKündigungsschutzseieinBeschäftigungshemmnis,istdurchverschiedeneempirischeUntersuchungenwiderlegt. BisherigeLockerungenhabennachweislichnichtzumehrBeschäftigunggeführt.BereitsineinerOECD-StudieausdemJahr1999 (OECDEmployment outlook1999)wurdefestgestellt,dasseskeinengesichertenzusammenhang zwischenkündigungsschutzundbeschäftigungsniveaugibt.auchneuereuntersuchungenderoecdbelegen,dassderkündigungsschutzbeieinstellungen nureinemarginalerollespielt.vielmehrwirddasarbeitsvolumenmaßgeblich durch die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen bestimmt. WenninderDiskussionüberdenKündigungsschutzDänemarkalsangeblicher BelegfürdenZusammenhangzwischengeringemKündigungsschutzund geringerarbeitslosigkeitherangezogenwird,wirddergesamtkontextdesdänischenarbeitsmarkts (hohesundegalitäresarbeitslosengeld,hoherstellenwert derweiterbildungetc.)außerachtgelassen.einderartkonstruierterzusammenhanglässtsichempirischnichtbelegen,daanderefaktoren (Entwicklung dernachfrage,arbeitszeit,weiterbildung)fürdasbeschäftigungsniveauverantwortlich sind. EbensoentbehrendieBehauptungen,derKündigungsschutzseizuteuer,verursachezuvieleKündigungsschutzprozesseundverhinderedaherEinstellungen, jeglicherempirie.nur11bis15prozentderarbeitgeberseitigenkündigungen führenzueinerkündigungsschutzklage,wobeidiequoteinkleinenbetrieben geringeristundüberdiebetriebsgrößenklassenansteigt.bezogenaufdiegesamtezahlvonbeendigungenwirdlediglichin6prozenteinarbeitsgericht angerufen.hinzukommt,dassvordemarbeitsgerichtschnelleverfahren üblichsind:65prozentallereingereichtenklagensindnachdreimonaten beendet,wenigerals3prozentdauernlängeralseinjahrundlediglichknapp 4ProzentgehenindiezweiteInstanz.Vonletzterenwerdenknapp70Prozent innerhalbvonsechsmonatenbeendet.abfindungenwerdennurin10prozent derbeendigungengezahlt.bezogenaufdiearbeitgeberseitigenkündigungen erhalten lediglich 15 Prozent der Gekündigten eine Abfindung. EinBlickaufandereStaatenEuropasverdeutlicht,dassdieBundesrepublik DeutschlandnichtunbedingtSpitzenreiterhinsichtlichdesKündigungsschutzgradesist.SokennenbeispielsweisewederdieNiederlandenochPortugal SchwellenwerteimKündigungsschutzgesetz.InSpanien,denNiederlanden undportugalgibteszudemkeinewartezeiten.auchdiekontrollintensitätbei KündigungsschutzklagenistineinigeneuropäischenLändernhöher.InFrankreichundSpanienwirdintensiverdie Zweckmäßigkeit wirtschaftlicherentscheidungengeprüftundindenniederlandenistdiezustimmungderarbeitsverwaltungzukündigungennotwendigoderderarbeitgebermussgleichvor dasarbeitsgerichtziehen.nachdemkündigungsschutzindexderoecdliegt Deutschland lediglich auf Platz 10.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode InderBundesrepublikDeutschlandbestehtbisher außerfürbestimmtepersonengruppenwiebeispielsweisebetriebs-undpersonalräteoderwehr-und Ersatzdienstleistende zumeistkeinkündigungsschutzimsinneeinesbestandschutzesdesarbeitsverhältnissesundsomitimsinneeinerbeschäftigungssicherung.einfürarbeitnehmerundarbeitnehmerinnenerfolgreicher KündigungsschutzprozessführteherseltenzumErhaltdesArbeitsplatzes. WennesderArbeitgeberdaraufanlegt,haternach 9desKündigungsschutzgesetzes (KSchG)dieMöglichkeit,dasArbeitsverhältnistrotzdemgegenZahlungeinerAbfindungaufzulösen.Diesistmöglich, wenngründevorliegen, dieeinedenbetriebszweckendienlicheweiterezusammenarbeitzwischenarbeitgeberundarbeitnehmernichterwartenlassen ( 9KSchG).Solche GründekönnennötigenfallsdurcheinenProzess,dermitderentsprechenden Schärfe geführt wird, herbeigeführt werden. Hinzukommt,dasssowohlbeipersonen-alsauchbeiverhaltensbedingten KündigungenineinemKündigungsschutzprozesszwarüberprüftwird,obder angegebenegrundtatsächlichbestehtundoberzueinerkündigungausreicht. ImFallevonbetriebsbedingtenKündigungen (z.b.aufgrundvonauftragsmangeloderrationalisierungen)überprüfendiegerichteaberlediglich,obdie KündigungeneineangemesseneFolgederunternehmerischenEntscheidungen, diedenbetriebsbedingtenkündigungenzugrundeliegen,sind.lautbundesarbeitsgerichthabendiegerichteallerdingsnichtdiezweckmäßigkeitderzuden KündigungenführendenunternehmerischenEntscheidungenzuprüfen weder inwirtschaftlichernochintechnischeroderorganisatorischerhinsicht.bei einergutvorbereitetenundbegründetenbetriebsbedingtenkündigungbestehen daherwenigeaussichtenfürdiebeschäftigten,einenkündigungsschutzprozess zu gewinnen. Zur Begründung einzelner vorgeschlagener Maßnahmen: Verkürzung der Wartezeit ImKoalitionsvertraghatdieBundesregierungvereinbart,denArbeitgeberndie Möglichkeitzugeben,mitneuEingestellteneineWartezeitvon24Monatenzu vereinbaren.diesesvorhabenwürdedenkündigungsschutzweitererheblich einschränken,daaufdemarbeitsmarkteinehohefluktuationzubeobachten ist.momentangibtesca.siebenmillionenneueinstellungenprojahr.fürsie würdedaskündigungsschutzgesetzfürzweijahrenichtgelten.durchdiegeplanteanhebungderwartezeitwürdedahersowohldiezahldermenschen,die unterdaskündigungsschutzgesetzfallen,erheblicheingeschränktalsauchdie MobilitätderBeschäftigten,diekaumnochvonsichauseinArbeitsverhältnis beendenwerden.bereitsbeieinerwartezeitvonsechsmonatengiltderkündigungsschutzin21prozentderentlassungennicht,beieinerwartezeitvon 24Monatenwürdeerbei48ProzentderKündigungennichtmehrgreifen.Die AusdehnungderWartezeitschafftzwarkeineArbeitsplätze,istabereinerheblicherAngriffaufArbeitnehmerundArbeitnehmerinnenundihreRechte. DieWartezeitmussstattdessenverkürztwerden,damitderKündigungsschutz frühergilt,denbeschäftigtensomitfrüherschutzgewährtunddiezahlder Kündigungen,beidenendasKündigungsschutzgesetzgreift,erhöhtwerden. NichtsdestotrotzhabenbeideVertragspartnerineinemZeitraumvondrei MonatenausreichendMöglichkeit,sicheinBildvonderZusammenarbeitzu machen und diese zu prüfen. Schwellenwert und gesetzlicher Mindestabfindungsanspruch DaSchwellenwerteohnehinkeinenEinflussaufdieBeschäftigungsentwicklunghaben,müssensieaufgehobenwerden.DannwürdenalleabhängigBe-
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2080 schäftigtenindengültigkeitsbereichdeskündigungsschutzesfallen.bereits beieinemschwellenwertvonfünfbeschäftigtenfallen3,5millionenarbeitnehmerundarbeitnehmerinnenausdemkündigungsschutzheraus siekönnenjederzeitohneangabevongründengekündigtwerden.eineaufhebung desschwellenwertswürdedenschutzerhöhen,diebeschäftigtenkönnten selbstbewussterforderungenformulierenundsichfürdieverbesserungihrer Arbeitsbedingungen einsetzen. DieFinanzierungdesgesetzlichenMindestabfindungsanspruchssollfürkleine undmittlerebetriebeübereinumlageverfahrenähnlichdemverfahrenzum Mutterschaftsgeldermöglichtwerden.KleineundmittlereBetriebezahlenentsprechendihrerBeschäftigtenzahlineinUmlagesystemein,ausdemdanndie Mindestabfindungen geleistet werden. Verbesserung des Kündigungsschutzes für ältere Beschäftigte DieBundesregierungplantlautKoalitionsvertrag,dieerleichtertenBefristungsmöglichkeitenfürüber52-Jährigezuerhalten.Diesistabzulehnen,daeseuroparechtswidrigunddiskriminierendist.ZudemwurdeselbstimZwischenberichtzurEvaluierungvonHartzIbisIIIdiesesInstrumentalsnichterfolgreich hinsichtlichseinerbeschäftigungswirkungeingeschätzt.auchdievonderbundesregierungberufeneexpertenkommissionzurerstellungdes5.altenberichts sprichtsichinihrenhandlungsempfehlungenexplizitgegeneinelockerung deskündigungsschutzesfürälterebeschäftigteaus (S.476),dadieszueiner vermehrten Entlassung Älterer und ihren Ersatz durch Jüngere führen würde. DahermussimGegenteilgeradefürältereBeschäftigte,diemomentangeringereChancenaufdemArbeitsmarkthaben,beilangerBetriebszugehörigkeit derkündigungsschutzerheblichgestärktwerden.dieskanndurchlängere KündigungsfristenoderdenAusschlussvonordentlichenKündigungenab einembestimmtenalter (55Jahre)undeinerbestimmtenBetriebszugehörigkeit (zehn Jahre) ermöglicht werden. Krankheit kein Kündigungsgrund EinzunehmendesProblemist,dassKündigungenaufgrundlängereroderhäufigerErkrankung (machenca.eindrittelderpersonenbedingtenkündigungen aus)durchdiegängigegerichtspraxisvermehrtlegitimiertwerden.dierechtsprechunggewichtettendenziellrentabilitätsgründehöheralssozialeschutzrechte.dieseentwicklungmussdurcheineeinschränkungundpräzisierung dermöglichkeiten,wegenkrankheitgekündigtzuwerden,aufgehaltenwerden. Verbandsklagerecht der Gewerkschaften EinVerbandsklagerechtderGewerkschaftenistsinnvoll,davieleBeschäftigte geradeinkleinenunternehmen häufigihrerechteausangstvorrepressionennichtwahrnehmen.indiesenfällenkönnendiegewerkschaftenanstelle der einzelnen Beschäftigten Klage einreichen. Keine Befristung ohne sachliche Begründung DieMöglichkeit,BefristungenohnedasVorliegensachlicherGründevornehmenzukönnen,isteinerheblicherEinschnittinArbeitnehmer-undArbeitnehmerinnenschutzrechte,daderKündigungsschutzhierdurchumgangenwerden kann. Dies muss rückgängig gemacht werden.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
MehrZur lückenhaften Datenlage und anhaltenden Kritik nach 10 Jahren Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7714 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrRehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Lesben und Schwulen in beiden deutschen Staaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10841 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer,
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehrder Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10462 16. Wahlperiode 02. 10. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Verbot
MehrSolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrRechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5595 16. Wahlperiode 13. 06. 2007 Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4164 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Diaspora Potenziale von Migrantinnen und Migranten für die Entwicklung
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrNeuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
MehrFachkräfteprogramm Bildung und Erziehung unverzüglich auf den Weg bringen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2019 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland
MehrInnovationsnetzwerk für Europa Europäisches Technologieinstitut
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5733 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Antrag der Abgeordneten Carsten Müller (Braunschweig), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina Reiche (Potsdam), Dorothee Bär, Axel
MehrAuswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Einlagensicherheit bei den Sozialversicherungsträgern sowie auf die private Altersvorsorge
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10740 16. Wahlperiode 30. 10. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Martina Bunge,
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrMissbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern Verbraucher umfassend schützen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6779 16. Wahlperiode 24. 10. 2007 Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Dr. Hans Georg Faust, Annette Widmann- Mauz, Dr. Wolf Bauer, Maria Eichhorn, Hubert Hüppe, Dr.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien
Mehretwadieimmai2011aktualisiertenleitsätzederorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungfürmultinationaleunternehmenoder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6313 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Effektive Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise Der Bundestag wolle beschließen:
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrWiedereingliederung fördern Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13103 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping,
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
MehrUmgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11488 17. Wahlperiode 09. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus,
MehrNachhaltige Hilfe für Haiti: Entschuldung jetzt Süd-Süd-Kooperation stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/774 17. Wahlperiode 23. 02. 2010 Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dag delen, Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Heidrun Dittrich, Wolfgang
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrAuswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter
Mehrfristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13098 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Memet Kilic, Jerzy
MehrInsofernistWeiterbildungsförderungauchAlterssicherung.JehöherdieBeschäftigungschancen,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8380 16. Wahlperiode 05. 03. 2008 Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Marcus Weinberg, Michael Kretschmer, Katherina Reiche (Potsdam), Dorothee Bär, Ingrid
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10584 16. Wahlperiode 15. 10. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) 1. zu dem Antrag
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10618 17. Wahlperiode 06. 09. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrKredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12349 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dag delen, Werner Dreibus, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/762 17. Wahlperiode 17. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Roland Claus, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
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MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
MehrWirtschafts- und Außenpolitik für eine sichere Rohstoffversorgung Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland, Europa und den Partnerländern
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Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
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Mehrder Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9503 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Entwicklung
MehrSchutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleisten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4556 16. Wahlperiode 07. 03. 2007 Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich,
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrGemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2014 sozial und ökologisch ausrichten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8378 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland
MehrAnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
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