Gemeindeamt Weinitzen
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- Kajetan Gerstle
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1 Gemeindeamt Weinitzen 8044 Weinitzen, Kirchplatz 4, Tel.: 03132/25 50, Fax: 03132/ Pol. Bezirk Graz-Umgebung Verhandlungsschrift DVR: /2012 über die Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2012 im Gemeindeamt Weinitzen (öffentlicher Teil) Die Einladung zur Sitzung erfolgte am 5. Dezember 2012 mittels und RSb Briefen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Beginn: Uhr Anwesende: Bürgermeister: Vizebürgermeister: GR Peter Kerschbaumer GR Andreas Frank GR Peter Frank GR Peter Fasching GR Ing. Johannes Kregar Hans Werner Tüchler Karl Celedin GR Evelyn Gruber GR Bojo Vogrin GR Richard Neuhold GR DI Dr. Josef Korber GR DI Erich Zotter GR Thomas Heidemann Entschuldigt: Gemeindekassier: Klaus Friedl GR Ulrike Klasnic Nicht entschuldigt: Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist bis auf TOP 12 öffentlich. Vorsitzender: Bgmst. Hans Werner Tüchler 1
2 Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister. 2.) Angelobung von Herrn Peter Kerschbaumer als Gemeinderat. 3.) Fragestunde. 4.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom (öffentlicher Teil). 5.) Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.0: Änderungspunkt 1(GrdstNr. 752/4 KG Weinitzen) und Änderungspunkt 2(GrdstNr. 263/3 und 263/7 KG Weinitzen) 6.) Beschlussfassung über das Budget und über die mittelfristige Planung der Gemeinde Weinitzen IEV KG für die Haushaltsjahre ) Dringliche Beschlussfassung über den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 sowie Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A und B und Festlegung der Höhe und Vergabe des Kassenkredites für das Haushaltsjahr ) Beschlussfassung über den Mittelfristigen Finanzplan für die Haushaltsjahre ) Beschlussfassung über den Untervoranschlag 2013 betreffend die Gastschulbeiträge für die Gemeinde Kumberg und die Stadt Graz. 10.) Beschlussfassung über ab geltende Hundeabgabeordnung. 11.) Allfälliges. 12.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom (nicht öffentlicher Teil). Verlauf der Sitzung: Zu TOP 1: Der Bürgermeister eröffnet um Uhr die Gemeinderatssitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und verliest die Tagesordnung. Zu TOP 2: Angelobung von Herrn Peter Kerschbaumer: Der Bürgermeister bittet Herrn Peter Kerschbaumer sich zu erheben und verliest folgendes Gelöbnis: Ich gelobe, der Republik Österreich und dem Lande Steiermark unverbrüchliche Treue zu bewahren, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten. Meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Amtsverschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. 2
3 Herr Peter Kerschbaumer Ich gelobe. GR Peter Kerschbaumer wird die Funktionen des ausgeschiedenen Gemeinderates DI Jürgen Wimmer in den Ausschüssen übernehmen. Zu TOP 3: Fragestunde: GR Dr. Korber teilt eine Kopie einer Seite aus der Kleinen Zeitung aus und bemerkt, dass zur Gemeindestrukturreform über die Köpfe der Betroffenen hinweg Dinge geschehen. Bgmst.: Wir haben vom Land nichts mehr gehört seit das Treffen mit Kumberg abgebrochen wurde. Ich schlage vor, falls wir zu einer Fusion mit Kumberg gezwungen werden, dann sollten wir die Bevölkerung fragen. Im Gemeindevorstand haben wir die Potentiale für eine Zusammenarbeit mit St. Radegund und Stattegg erarbeitet. Das Ergebnis wird dem Steuerberater zur Prüfung des tatsächlichen Einsparungspotentials vorgelegt. GR Dr. Korber: Nach der Karte in der Zeitung bleibt St. Radegund weiß. Ich bin morgen bei Frau Kampus und werde sie fragen wie das in die Zeitung kommt. Bgmst.: Radegund ist schon interessiert am Verband. Die Kampus darf nichts sagen, das haben andere schon probiert. Vizebgmst.: Die Karte ist nicht wirklich etwas Neues, das ist ein Wunschdenken vom Land. GR Fasching: Die Karte ist sicher alt. GR Dr. Korber will wissen, was los ist. Vizebgmst.: Es gibt einen Termin Ende Jänner, dann soll eine Karte herauskommen. Bgmst.: Ich war sehr enttäuscht von Kumberg. Ich war jetzt bei der ISGS Weihnachtsfeier. Normalerweise hat der Bgmst. immer auf ein Getränk eingeladen. Ich wollte diesmal gleich gehen, da ist er mir nachgekommen, ob ich noch Zeit hätte, er wolle mir nur sagen, dass es ihm leid tue und er auch beim Land war und alles rückgängig gemacht habe. Ich habe das vorsichtig zur Kenntnis genommen und gesagt: Ich weiß nicht, ob du das kannst. Er hat aber wieder eine Aussendung gemacht in der steht, dass Weinitzen verschnupft ist und er nie Gebietsansprüche gestellt hat. Das stimmt nicht. Vizebgmst.: Der Gemeinderat müsste eine Teilung des Gemeindegebietes beschließen. Das kommt nicht in Frage. Nach der Novelle der Gemeindeordnung sind Verbände möglich. Bgmst.: Ich habe immer gesagt, es kommt auf die Trophäen des Landes an, ob es zu Zwangsfusionen kommt. Weinitzen ist eine gesunde, wachsende Gemeinde. GR Dr. Korber: Die Karte ist also nicht der letzte Stand. Bgmst.: Wir kennen die Karte vom Land nicht. 3
4 GR Fasching: Die Karte aus der Kleinen Zeitung ist dieselbe, die schon vor einem Jahr in der Zeitung war. Bgmst.: Es ist auch unsere Aufgabe, wenn wir genaueres wissen, die Bevölkerung aufzuklären. Für GR Dr. Korber ist die Vorgehensweise des Landes eine Diktatur. Der Bgmst. gibt ihm Recht. Vizebgmst.: Ich persönlich glaube nicht, dass wir zwangsfusioniert werden. GR Dr. Korber: Wir warten ab und setzen uns dann im Gemeinderat wieder zusammen. GR. Frank Peter erinnert den Bgmst. an das Problem mit den Hydranten. Dazu meint der Bgmst., dass das im Wasserverband schon Thema sei, aber der Geschäftsführer 5 Monate lang wegen Krankheit ausgefallen ist und zur Zeit an Grippe erkrankt ist. Der Bgmst. hat aber auch schon mit Herrn Anhofer darüber gesprochen. Zu TOP 4: Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom (öffentlicher Teil): Es wurden keine schriftlichen Einwendungen erhoben und gilt das Protokoll als genehmigt. Zu TOP 10: Ab geltende Hundeabgabeordnung: Da Herr Vittinghoff noch nicht da ist ersucht der Bgmst. den Gemeinderat mit dem Punkt 10 der Tagesordnung, und zwar der ab geltende Hundeabgabeordnung, weiterzumachen und bittet der Bgmst. Frau Mag. Weiss die Änderungspunkte zu erklären. Frau Mag. Weiss: Gemäß 2 Stmk. Hundeabgabegesetz 2013 beträgt die jährliche Hundeabgabe ab dem Jahr 2013 mindestens 60,--. Weiters muss der Gemeinderat die Hundeabgabe für den zweiten und jeden weiteren Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird, ebenfalls mit mindestens 60,-- oder mehr beschließen. Dann gibt es noch die Abgabebegünstigung gem. 5 für zuverlässige Hundezüchter, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde, und zwar mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten. Nach kurzer Diskussion stellt der Bgmst. den Antrag, 1.) die ab geltende jährliche Hundeabgabe mit 60,--, 2.) für den zweiten und jeden weiteren Hund ebenfalls 60,-- sowie 3.) die Abgabebegünstigung gem. 5 für zuverlässige Hundezüchter mit 50 % festzusetzen. HUNDEABGABEORDNUNG der Gemeinde Weinitzen laut Gemeinderatsbeschluss vom Aufgrund des 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten 4
5 von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) wird folgende Hundeabgabenordnung erlassen: 1 Gegenstand der Abgabe 1. Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Abgabe nach Maßgabe dieser Abgabeordnung. 2. Von der Abgabepflicht nicht umfasst sind die gemäß 4 Hundeabgabegesetz befreiten Hunde. Das sind: - Diensthunde öffentlicher Wachen sowie Hunde, welche zur Erfüllung sonstiger öffentlicher Aufgaben notwendig sind; - Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals in der für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Anzahl; - speziell ausgebildete Hunde, die zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser Personen notwendig sind oder die nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung der Halterin/des Halters diesen oder auf deren Hilfe diese Personen zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind; - Hunde eines konzessionierten Bewachungsunternehmens; - Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen 3. Der Nachweis, ob ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist er zur Abgabe heranzuziehen. 2 Abgabepflichtiger 1. Abgabepflichtig ist die Halterin/der Halter eines über drei Monate alten Hundes. 2. Wer einen Hund in Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen österreichischen Gemeinde bereits zur Hundeabgabe herangezogen wird. 3. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so haften sie als Gesamtschuldner. 3 Allgemeine Abgabensätze 1. Die Abgabe wird für das Kalenderjahr erhoben und beträgt jährlich 60, Werden von einer Halterin/einem Halter neben Hunden, für die die Abgabe nach den 4 und 5 dieser Abgabenordnung ermäßigt ist, auch Hunde gehalten, für die die volle Abgabe zu entrichten ist, so gelten diese für die Bemessung der Abgabe je nach der Zahl der Hunde, für die die Ermäßigung gewährt ist, als zweiter und weitere Hunde. Dagegen sind Hunde, für die nach 4 Hundeabgabegesetz, ( 1 Z 2 dieser Verordnung) eine Abgabe nicht erhoben wird, bei der Berechnung des Abgabesatzes für die voll zur Abgabe heranzuziehenden Hunde nicht in Ansatz zu bringen. 4 Abgabensätze für Wach-, Berufs- und Jagdhunde Für Hunde, die ständig zur Bewachung von a) land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben, b) Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt liegen erforderlich sind c) für Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer zur Ausübung seines Berufs oder Erwerbs benötigt werden und d) Jagdhunde beträgt die Abgabe jährlich 50 % der in 3 festgesetzten Abgabe. 5 Abgabebegünstigung 1. Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde, und zwar mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird auf ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung um 50% der nach 3 festzusetzenden Abgabe gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie ihre Zuchttiere und die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB) beim Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen und sich schriftlich verpflichten, noch hinzukommende Tiere zur Eintragung zu bringen. 2. Die Begünstigung ist an die Bedingung geknüpft, dass a) ordnungsmäßige, den Kontrollorganen jederzeit zur Einsicht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand und der Verbleib der veräußerten Hunde zu ersehen ist; 5
6 b) Ab- und Zugang von Hunden innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und bei Veräußerungen unter Angabe des Namens und der Wohnung des Erwerbers beim Gemeindeamt angemeldet wird. 3. Für das Halten von Hunden, mit denen nachweislich ein Kurs Begleithund I oder II oder ein anderer übergeordneter Kurs einer vom Österreichischen Kynologenverband, oder von der Österreichischen Hunde-Sport-Union, vom Österreichischen Jagdhundegebrauchsverband oder von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder Ausbildungsstätte absolviert wurde, ist eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der in 3 geregelten Abgabe zu gewähren, wenn der Gemeinde ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. 6 Abgabenerhöhung 1. Ist ein Hundekundenachweis nach 3b Abs. 8 des Stmk. Landes- Sicherheitsgesetzes erforderlich und kann dieser bei einer Meldung nach 9 nicht vorgelegt werden, so erhöhen sich die im 3 festzusetzenden Abgaben auf das Zweifache. 2. Wird der Hundekundenachweis zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt, ist die Abgabe auf das ursprüngliche Ausmaß gemäß 3 herabzusetzen. Die Herabsetzung wird mit dem der Vorlage folgenden Monatsersten wirksam. 7 Antragstellung 1. Wer die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Jagd-, oder Berufshund oder eine Begünstigung nach 5 dieser Verordnung oder die Anerkennung eines Befreiungsanspruches nach 4 des Hundeabgabegesetzes ( 1 Z. 2 dieser Verordnung) anstrebt, hat spätestens bis zum 28. Februar beim Gemeindeamt den diesbezüglichen Antrag zu stellen. 2. Bei verspäteten Anträgen ist die Abgabe für das laufende Kalenderjahr auch dann zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Jagd-, oder Berufshund oder die Voraussetzung für eine Begünstigung nach 5 oder die Voraussetzungen für die Gewährung der Befreiung nach 4 des Hundeabgabegesetzes vorliegen. 8 Fälligkeit der Abgabe 1. Die Hundeabgabe ist von der/vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und bis zum 15. April ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Die Selbstberechnung gilt als Festsetzung der Abgabe auch für die folgenden Jahre soweit nicht infolge einer Änderung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach 1 Z 2 und 5 eine neue Festsetzung zu erfolgen hat. Wird bis zu diesem Zeitpunkt das Ableben, das Abhandenkommen oder die Weitergabe des Hundes nachgewiesen, entfällt die Abgabepflicht für diesen Hund. 2. Wird der Hund innerhalb des Jahres erworben, ist die Abgabe binnen sechs Wochen nach dem Erwerb des Hundes anteilsmäßig für den Rest des Jahres zu berechnen und zu entrichten. Wird bei der Anmeldung des Hundes nachgewiesen, dass der Hund erst nach dem 30. September erworben wurde, so ist für das laufende Jahr keine Abgabe zu entrichten 3. Ist ein Verfahren nach 7 Punkt 1 anhängig, so ist die Abgabe innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der den Parteiantrag behandelnden Erledigung, frühestens jedoch am 15. April, fällig. 9 Einrechnung der Abgabe Wer einen bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde zu dieser Abgabe herangezogenen Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht, oder wer an Stelle eines zur Abgabe bereits herangezogenen Hundes einen neuen anschafft, kann gegen Ablieferung der Abgabequittung die Einrechnung der bereits für den gleichen Zeitraum entrichteten Abgabe erlangen. 10 An- und Abmeldepflicht 1. Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden. 2. Die Meldung hat zu enthalten: - Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters, - Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Geburtsjahr) des Hundes, - Kennzeichnungsnummer gem. 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer) 3. Der Meldung sind anzuschließen: - die Registernummer des Stammdatensatzes gem. 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz, - der für das Halten des Tieres notwendige Hundekundenachweis (sofern nach 3b Abs. 8 des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes erforderlich), - der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz 6
7 4. Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. 11 Auskunftspflicht und Kontrolle Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer, Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter sowie die Hundehalterinnen/Hundehalter oder deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung und Ausfüllung der ihnen von der Gemeinde übersandten Unterlagen bei der Durchführung von Hundebestandsaufnahmen verpflichtet. Die Pflicht, Hunde gemäß 10 zu melden, wird hiedurch nicht berührt. 12 Strafen Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer 1. der Meldepflicht gemäß 11 Abs. 1 oder 3 Stmk. Hundeabgabegesetz 2013 nicht zeitgerecht oder nicht nachkommt; 2. einen Nachweis gemäß 11 Abs. 2 Z 1 und 3 leg. cit. nicht erbringt; 3. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht die Hundeabgabe verkürzt. 13 Inkrafttreten Die Abgabenordnung tritt mit in Kraft. TOP 10: BESCHLUSS IN OFFENER ABSTIMMUNG: Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin: Dem Ersuchen des Bgmst., da Herr Vittinghoff noch nicht da ist mit dem Punkt 10 der Tagesordnung, und zwar der ab geltende Hundeabgabeordnung, weiterzumachen, wird einstimmig zugestimmt. Dem Antrag des Bgmst., 1.) die ab geltende jährliche Hundeabgabe mit 60,--, 2.) für den zweiten und jeden weiteren Hund ebenfalls 60,-- sowie 3.) die Abgabebegünstigung gem. 5 für zuverlässige Hundezüchter mit 50 % festzusetzen, stimmen 12 Gemeinderäte zu. 1 Gegenstimme: GR Dr. Korber Zu TOP 5: Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.0: Der Bgmst. begrüßt Herrn DI Vittinghoff und bittet ihn um seine Ausführungen. DI Vittinghoff: Es handelt sich hier um die 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.0, wovon 2 Auffüllungsgebiete betroffen sind. Der 1. Änderungspunkt befindet sich am Prenterweg entlang des Siedlungsbestandes. Es könnten dort 2 Bauplätze, eine Baulücke und eine Erweiterung Richtung Wald, als Auffüllungsgebiet konsumiert werden. Der 2. Änderungspunkt betrifft den Stichweg entlang der Landesstraße Niederschöcklstraße. Dort befindet sich im Häuserbestand eine unbebaute Lücke die ebenfalls als Auffüllungsgebiet ausgewiesen werden muss, damit sie bebaubar ist. GR Dr. Korber: Das war schon einmal drinnen und ist von Krug wieder herausgenommen worden. 7
8 DI Vittinghoff: Das war damals das Loch auf Loch zu Prinzip. Es ist irgendwo Bauland herausgenommen worden, damit man wo anders eines bekommt. Das Grundstück ist dort voll erschlossen mit Kanal, Wasserleitung, Straße und Infrastruktur. Nach dem Beschluss findet ein Anhörverfahren statt, d.h., die Eigentümer und die Abteilung 13 werden angeschrieben. GR Gruber: Wieso ist das nicht gleich mit dem Flächenwidmungsplan mitgemacht worden? DI Vittinghoff: Das Raumordnungsgesetz hat im Jahr 2010 eine Erweiterung nach außen nicht erlaubt, deshalb konnte das so bei der Revision nicht ausgewiesen werden. Der Bgmst. bedankt sich bei Herrn Vittinghoff und stellt den Antrag, der 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.0 mit dem Änderungspunkt 1(GrdstNr. 752/4 KG Weinitzen) und dem Änderungspunkt 2(GrdstNr. 263/3 und 263/7 KG Weinitzen) nach dem vorliegenden Entwurf stattzugegeben. TOP 5: BESCHLUSS IN OFFENER ABSTIMMUNG: Dem Antrag des Bgmst., der 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.0 mit dem Änderungspunkt 1(GrdstNr. 752/4 KG Weinitzen) und dem Änderungspunkt 2(GrdstNr. 263/3 und 263/7 KG Weinitzen) nach dem vorliegenden Entwurf stattzugegeben, wird einstimmig zugestimmt. Zu TOP 6: Budget und mittelfristige Planung der Gemeinde Weinitzen IEV KG für die Haushaltsjahre : Der Bgmst. begrüßt Herrn Mag. Allitsch. Mag. Allitsch: Zum Teil ist es schon bekannt, dass auch für die KG eine Vorausschau auf 3 Jahre gemacht werden muss. Wenn es den Volksschulneubau nicht gäbe, gäbe es auch keine Änderung im Budget und in der mittelfristigen Planung der Gemeinde Weinitzen IEV KG. Die positive Änderung ist, dass das Zinsniveau so weit herunter gegangen ist. Bei den Mieteinnahmen und Betriebskosten gibt es vorerst keine großen Veränderungen, weil die Volksschule erst 2014 bezogen wird. Zuerst wird der Volksschulneubau über einen Rahmen(Kassenkredit) finanziert, und erst später geht man in das Darlehen hinein. Die im Budget vorgesehenen Kosten betragen 3,6 Millionen Euro, wobei die KG noch 3 x ,-- als auslaufenden Zuschuss erhält. Von der Gemeinde erhält die KG zuerst einen Zuschuss von ,--, später von ,-- jährlich. Die Kredittilgung der KG findet noch in den Jahren 2013, 2014 und 2015 statt, wobei im 3. Jahr ein neues Darlehen von 3 Millionen Euro dazukommt. Wenn die Gemeinde jedes Jahr ,-- dazuzahlt und mit einem Zinssatz des Darlehens von 5% ist die Summe über 10 Jahre finanzierbar. In diesen unsicheren Zeiten und damit die Gemeinde das Budget einhalten kann ist noch ein bisschen Reserve da. Bei einer Kredithöhe von 3 Millionen Euro sind im Budget mit Reserve 3,9 Millionen Euro vorgesehen. GR Dr. Korber: Das Land ist pleite und es sind politisch unsichere Zeiten. Gibt es eine schriftliche Zusage vom Land über die Fördermittel? 8
9 Bgmst.: Ich habe keine Ängste wegen der Zusage. Wir haben als erstes die Zusage der Fördermittel für den Volksschulneubau erhalten. Die 10- jährige Zusage für die KG wurde eingehalten, und auch die Zusagen von Frau Klasnic wurden von Voves übernommen. Es ist nicht üblich, dass du eine Zusage schriftlich erhältst. Ich bin vom Büro Voves nicht enttäuscht worden. Mag. Allitsch: Wenn keine Bedarfszuweisungen kommen würden, dann wären ,-- auf 25 Jahre zu zahlen. GR Ing. Kregar: Man muss auch noch die Inflation berücksichtigen und die Planung der Außenanlagen und die Verkehrsanbindung bedenken. Mag. Allitsch: Unsere Planung sieht auch noch keine Einnahmen aus dem Verkauf des alten Volksschulgebäudes vor. Bgmst.: Man kann die ersten 2 Jahre noch nichts lukrieren aus dem Verkauf bzw. der Verwertung. Die Architekten haben auch eine Referenzliste gebracht und die Kosten immer eingehalten oder sogar unterschritten. GR Dr. Korber: Bei der Zusage des Landes gehe ich nach dem Vertrauensgrundsatz und werde diesem Punkt zustimmen. Nach kurzer Diskussion wegen der Planung der Außenanlagen wird vom Bgmst. der Antrag gestellt, dem Budget und der mittelfristigen Planung der Gemeinde Weinitzen IEV KG für die Haushaltsjahre zuzustimmen. TOP 6: BESCHLUSS IN OFFENER ABSTIMMUNG: Dem Antrag des Bgmst., dem Budget und der mittelfristigen Planung der Gemeinde Weinitzen IEV KG für die Haushaltsjahre zuzustimmen, wird einstimmig zugestimmt. Zu TOP 7: Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 sowie Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A und B und Festlegung der Höhe und Vergabe des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2013: Der Bgmst. verliest den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 nach der Gesamtübersicht mit nachstehenden Summen: A. Ordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen ,00 Summe der Ausgaben ,00 0,00 B. Außerordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen ,00 9
10 Summe der Ausgaben ,00 Abgang ,00 Der Bgmst. erklärt, dass bei dem Abgang von ,-- noch kein Kredit enthalten ist. GR Dr. Korber fragt, ob die Förderung für den Kanal und die Anschlussgebühr bzw. Einmündungsgebühr der Stadt Graz im Voranschlag berücksichtigt wurden. Vom Bgmst. wird beides verneint, da die alten Kosten von Graz nicht mehr stimmen und noch keine neuen bekannt sind. Im Voranschlag sind nur die reinen Kanalkosten veranschlagt. Frau Hermann berichtet, dass der Voranschlag von der Bezirkshauptmannschaft angeschaut wurde und ihr dabei aufgetragen wurde, 1% weniger von den abgestuften Ertragsanteilen im Voranschlag zu berücksichtigen, was sie auch vom Soll-Überschuss abziehen musste. Der Vizebgmst. möchte wissen, wieso es im Kindergarten eine Steigerung der Kosten im Vergleich zum Rechnungsabschluss 2011 um fast das Doppelte gibt. Frau Hermann erklärt, dass der Voranschlag 2012 schon eine Erhöhung zum Rechnungsabschluss 2011 aufweist. WIKI habe ihre Gebühren leicht erhöht, die 3. Gruppe würde zusätzliche Personalkosten und weitere Kosten verursachen auch der laufende Betrieb würde teurer, aber die Elternbeiträge wurden nicht erhöht. Auch die Kinderkrippe zeige höhere laufende Kosten auf. Der Bgmst. ergänzt, dass die Zahlen von WIKI übernommen worden sind. Bei WIKI gäbe es eine Erhöhung um 6% und die Gemeinde Weinitzen sei die Gemeinde mit den niedrigsten Kindergartenbeiträgen. Auch GR Fasching bestätigt eine Erhöhung von 6% bei WIKI und mehr Personalkosten durch die 3. Gruppe. Bgmst.: Wenn wir den Kindergarten und die Kinderkrippe in dieser Form nicht anbieten, fehlen uns diese Kinder in der Schule, die wir auch erhalten müssen. Wenn wir diese Geburten nicht hätten und diese Einrichtungen, dann hätten sie uns den Schulbau nicht genehmigt. Keine Gemeinde verdient an diesen Einrichtungen. Der Vizebgmst. möchte wissen, warum der Musikverein mehr Förderung erhält als der Sportverein. Dazu erklärt der Bgmst., dass der Sportverein die ganze Anlage zur Verfügung hat, die Halle zum halben Preis erhält und die Gemeinde dem Sportverein immer wieder geholfen hat, wenn es notwendig war. Wenn die Schule gebaut wird, werden sich auch die Kinder auf dem Sportplatz aufhalten. GR Gruber möchte wissen, wie viele Weinitzener noch beim Sportverein dabei sind. Dazu meint der Bgmst., dass man von der Jugend ausgehen müsse. Für GR DI Zotter ist beim Sport auch die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden wichtig. 10
11 Auf die Frage von GR Dr. Korber nach dem Grundstücksankauf antwortet der Bgmst., dass die Gemeinde das Grundstück für das Gemeindeamt haben will und es ideal wäre, wenn dieser Bereich mit Niederschöckl zusammenwachsen würde. Für das Jubiläum der Gemeinde im nächsten Jahr ist im Budget kein Betrag vorgesehen(antwort des Bgmst. auf die Frage von GR Ing. Kregar). Der Vizebgmst. möchte wissen, wie gut der WIKI Bus ausgelastet ist. Der Bgmst. wartet noch auf den Auslastungsbericht und man einigt sich darauf, den WIKI Bus bei schlechter Auslastung vielleicht nur auf die Ferienzeit zu reduzieren. Sodann bedankt sich der Bgmst. bei Herrn Mag. Allitsch und stellt die Anträge, a.) dem Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 nach dem vorliegenden Entwurf sowie b.) der Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A u. B mit 500 v.h. und c.) der Festlegung der Höhe des Kassenkredites mit ,00 zuzustimmen, bzw. zu genehmigen sowie d.) den Kassenkredit an den Bestbieter zu vergeben. TOP 7: BESCHLÜSSE IN OFFENER ABSTIMMUNG: Den Anträgen des Bgmst. a.) dem Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 nach dem vorliegenden Entwurf sowie b.) der Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A u. B mit 500 v.h. und c.) der Festlegung der Höhe des Kassenkredites mit ,00 zuzustimmen, bzw. zu genehmigen sowie d.) den Kassenkredit an den Bestbieter zu vergeben, wird einstimmig zugestimmt. Zu TOP 8: Mittelfristiger Finanzplan für die Haushaltsjahre (nur ordentlicher Haushalt): Da der Mittelfristige Finanzplan beschlossen werden muss, hat Frau Hermann den ordentlichen Haushalt grob fortgeführt. Sodann wird vom Bgmst. der Antrag gestellt, dem Mittelfristigen Finanzplan für die Haushaltsjahre zuzustimmen. TOP 8: BESCHLUSS IN OFFENER ABSTIMMUNG: Dem Antrag des Bürgermeisters, dem Mittelfristigen Finanzplan für die Haushaltsjahre zuzustimmen, wird einstimmig zugestimmt. Zu TOP 9: Untervoranschlag 2013 betreffend die Gastschulbeiträge für die Gemeinde Kumberg und die Stadt Graz: 11
12 Der Bgmst. stellt den Antrag, den Untervoranschlag 2013 betreffend die Gastschulbeiträge für die Gemeinde Kumberg und die Stadt Graz( 1.666,--) zu genehmigen. TOP 9: BESCHLUSS IN OFFENER ABSTIMMUNG: Dem Antrag des Bgmst., den Untervoranschlag 2013 betreffend die Gastschulbeiträge für die Gemeinde Kumberg und die Stadt Graz( 1.666,--) zu genehmigen, wird einstimmig stattgegeben. Zu TOP 11: Allfälliges: GR Dr. Korber, weist auf den Annagraben als gefährliche Rennstrecke für die Weizer hin. GR Kerschbaumer regt dazu eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot an. Der Bgmst. sieht das als gute Idee. Die Gemeinde habe jedoch auf der Landesstraße fast keine Rechte. Bei Schüttengruber hat es 4-5 schwere Unfälle gegeben, aber die Gemeinde hat auf ihr Ansuchen bis heute keine Antwort erhalten. Die Gemeinde könne nur einen Antrag stellen, wenn die Schule gebaut wird. Bei der Weihnachtsfeier der Polizei wurde von 1300 Lenkerund Fahrzeugüberprüfungen im letzten Jahr berichtet, wobei nur 14 Führerescheine entzogen wurden. Für Geschwindigkeitsüberwachungen habe die Polizei fast keine Zeit. Nach Beendigung des Tagesordnungspunktes Allfälliges ersucht der Bürgermeister die Zuhörer den Saal zu verlassen. Sodann schließt der Bürgermeister um Uhr die Sitzung und bedankt sich bei allen Gemeinderäten herzlich für die gute Zusammenarbeit und dass der Gemeinderat in einer Linie geht. Es sei wichtig, dass die Vorhaben soweit verwirklicht wurden, dass die Bürger keinen Grubendienst mehr zahlen müssen und die Volksschule gebaut wird. Der Bgmst. bedankt sich auch bei Frau Hermann für die Erstellung des Voranschlages und wünscht allen Gemeinderäten und deren Familien frohe Weihnachten und vor allem Gesundheit im neuen Jahr. 12
13 Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung (öffentlicher Teil) besteht aus 13 Seiten. Weinitzen, am Vorsitzender: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer: 13
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