Steuerpflichtig ist gemäss Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Art. 10

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1 Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Bundessteuer. Sie ist mit über 20 Milliarden Franken die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Der Name Mehrwertsteuer rührt daher, dass der von einer Unternehmung geschaffene Mehr - wert besteuert wird. Bei einer Kleiderfabrik beispielsweise besteht dieser Mehrwert hauptsächlich aus der Wertdifferenz zwischen den eingekauften Stoffen und den verkauften Kleidern. Die Steuer wird jeweils auf dem Nettobetrag der Wertschöpfung erhoben; die auf den vorangehenden Stufen bezahlte MWST kann als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgt in der Regel vierteljähr lich. Steuerpflichtig ist gemäss Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Art. 10 wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Von der Steuerpflicht befreit sind: x Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als Franken. x Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Insti tu tionen mit einem Jahresumsatz von weniger als Franken. Besteuert werden folgende durch Steuerpflichtige getätigte Umsätze, sofern sie nicht ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind: x die im Inland erbrachten Lieferungen von Gegenständen x die im Inland erbrachten Dienstleistungen x die Einfuhr von Gegenständen x der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland Die MWST bei der Einfuhr von Gegenständen wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung erhoben. Beispiele für Einfuhren von Dienstleistungen sind: Bezug von Computerprogrammen eines ausländischen Anbieters übers Internet, Werbung für eine schweizerische Unternehmung in einer ausländischen Zeitung oder die Vermögensverwaltung durch eine ausländische Bank. 60

2 Zur Anwendung gelangen folgende Steuersätze: Steuersätze Normalsatz 7,7% Reduzierter Satz 2,5% Von der Steuer ausgenommene oder steuerbefreite Umsätze mit 0% Grundsätzlich werden alle Umsätze zum Normalsatz von 7,7% besteuert. Zusammengefasst sind dies: x Gegenstände wie Waren, Rohstoffe, Fahrzeuge, Maschinen, Mobi liar x Energie wie Elektrizität, Gas, Heizöl, Treibstoffe x Dienstleistungen von Reisebüros, Taxi unternehmen, Coiffeuren, Inge nieuren, Rechtsanwälten, Architek ten, Werbebüros, Transportunter neh mungen, Restaurants und Ho tels x Gegenstände zum Eigenverbrauch Der reduzierte Satz von 2,5% kommt für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zur Anwendung: x Nahrungsmittel x Alkoholfreie Getränke x Futtermittel x Medikamente x Zeitungen, Bücher x Pflanzen, Sämereien x Wasser in Leitungen x Gegenstände zum Eigenverbrauch Von der Steuer ausgenommen sind folgende Umsätze: x Ärzte, Zahnärzte, Heil - behandlungen x Schulen x Kirche, soziale Institutionen x Kino, Theater, Konzerte x Lotterien x Sportanlässe x Geld- und Kapitalverkehr x Versicherungen x Wohnungs- und Geschäftsmieten x Liegenschaftskäufe x Im eigenen Betrieb gewonnene Erzeugnisse der Landwirtschaft Der Export von Gütern und Dienst - leistungen ist grundsätzlich von der MWST befreit. Durch die Steuersatzreduktion bzw. das Ausnehmen bestimmter Umsätze von der Steuer soll die Deckung der Grundbedürfnisse für sozial schlechter gestellte Bevölkerungsschichten erleichtert werden. Auf den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen ist ein Abzug der Vorsteuer nicht möglich. Für verschiedene von der Steuer ausgenommene Umsätze kann die freiwillige Versteuerung beantragt werden. Ein häufiges Beispiel sind Sportanlässe, sofern die auf Eintritten oder Startgeldern geschuldeten n tiefer sind als die Vorsteuerabzüge. Für Beherbergungsleistungen (Übernachtung und Frühstück) gilt ein Sondersatz von 3,7%. Die Steuerbefreiung der Exporte soll die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz fördern, was im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung im Inland von Bedeutung ist. Diese Steuerbefreiung entspricht auch den internationalen Gepflogenheiten, wonach Exporte nur im Bestimmungsland besteuert werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich. 61

3 Wie funktioniert die Mehrwertsteuer? Stoffhändler Kleiderfabrik Boutique Der Stoffhändler importiert Stoffe im Wert von Fr und verkauft diese weiter an eine Kleiderfabrik für Fr Die Kleiderfabrik verarbeitet die Stoffe zu Kleidern und verkauft diese an eine Boutique für Fr Die Boutique verkauft die Kleider an die Kundinnen für Fr Verkaufswert der Stoffe Mehrwertsteuer 7,7% 770. = Rechnung Verkaufswert der Kleider Mehrwertsteuer 7,7% = Rechnung 310. Verkaufswert der Kleider Mehrwertsteuer 7,7% = Rechnung MWST-Abrechnung 770../. Vorsteuer 462. Abzuliefernde MWST 308. MWST-Abrechnung /. Vorsteuer 770. Abzuliefernde MWST MWST-Abrechnung /. Vorsteuer Abzuliefernde MWST Am Beispiel der Kleiderfabrik wird das Wesen der MWST gut veranschaulicht: Verkaufswert der Kleider an die Kleiderboutique /. Einkaufswert der Stoffe (= Vorleistung) Geschaffener Mehrwert ,0% Mehrwertsteuer ,7% Auf der nächsten Seite wird die Verbuchung der Mehrwertsteuer am Beispiel einer Klei derbou - tique dargestellt. Die MWST-Beträge sind auf ganze Franken gerundet. Unter versteht man die auf dem Umsatz geschuldete Mehrwertsteuer. Unter Vorsteuer versteht man die auf empfangenen Lieferungen und Leistungen bezahlte Mehr wert - steuer. Sie kann von der geschuldeten in Abzug gebracht werden. Den abzugsfähigen Betrag nennt man auch Vorsteuerabzug. Er beträgt hier 7,7% von Fr und wird am Zoll er hoben. Die Abrechnung der Vorsteuer ist in diesem Beispiel vereinfacht dargestellt. In der Praxis könnten auch die auf der Beschaffung von Maschinen, Mobiliar und Zutaten wie Faden und Knöpfen bezahlten Vorsteuern in Abzug gebracht werden (siehe Beispiel nächste Seite). 62

4 n Beispiel Verbuchung der MWST Datum Geschäftsverkehr Buchung Soll Haben Betrag Guthaben Vorsteuer Geschuldete Kauf Ladeneinrichtung Kaufpreis Mobiliar Verbindlichkeiten L+L MWST 7,7% 770. Guthaben Vorsteuer Verbindlichkei Rechnung ten L+L Kleidereinkauf Kaufpreis Warenaufwand Verbindlichkeiten L+L MWST 7,7% Guthaben Vorsteuer Verbindlichkei Rechnung 310. ten L+L Div. Kleiderverkäufe Verkaufspreis Kasse Warenertrag MWST 7,7% Kasse Geschuldete Kassabeleg Energierechnungen Nettobetrag Energieaufwand Verbindlichkeiten L+L MWST 7,7% 116. Guthaben Vorsteuer Verbindlichkei Rechnung ten L+L Kleidereinkauf Kaufpreis Warenaufwand Verbindlichkeiten L+L MWST 7,7% Guthaben Vorsteuer Verbindlichkei Rechnung ten L+L Div. Kleiderverkäufe Verkaufspreis Kasse Warenertrag MWST 7,7% Kasse Geschuldete Kassabeleg MWST-Abrechnung schuld /. Vorsteuerguthaben Geschuldete Guthaben Vorsteuer abzuliefernde MWST Postüberweisung Geschuldete Post der MWST netto Für die Vorsteuerverbuchung werden von der Steuerverwaltung zwei getrennte Konten verlangt: x Guthaben Vorsteuer für Material- und Dienstleistungsaufwand x Guthaben Vorsteuer für Investitionen und übriger Betriebsaufwand Aus methodischen Gründen wird hier ein einziges Konto verwendet. 63

5 MWST-Abrechnung mit Saldosteuersätzen Zur Vereinfachung von Buchhaltung und Administration kann auf Antrag des Steuer pflich tigen die MWST-Abrechnung mittels Saldosteuersätzen gewählt werden. Diese Ab rech nungs art hat den Vorteil, dass die auf dem Umsatz an rechenbare Vorsteuer nicht ermittelt und verbucht werden muss und lediglich der Umsatz mittels eines branchenabhängigen Saldo steuersatzes besteuert wird. Die Steuerabrechnung mit der MWST-Verwaltung erfolgt zudem nur halbjährlich. Voraussetzungen für die Abrechnung mittels Saldosteuersatz sind: x Der steuerbare Jahresumsatz (inklusive MWST) darf nicht mehr als Fr be - tragen. x Die nach dem massgebenden Saldosteuersatz zu bezahlenden Steuern dürfen pro Jahr Fr nicht übersteigen. x Der Steuerpflichtige hat diese Abrechnungsmethode während einer Steuerperiode beizubehalten; ein Wechsel von der effektiven zur Abrechnung mit Saldosteuersatz ist frühestens nach drei Jahren möglich. Branchenbezogene Saldosteuersätze sind z.b. x Bäckerei 0,6% x Drogerie 1,2% x Möbelgeschäft 2,0% x Reiseveranstalter 2,0% x Optiker 3,5% x Maler/Tapezierer 5,1% x Treuhandbüro 5,9% x Temporärfirma 6,5% 64

6 n Beispiel Verbuchung der MWST nach der Saldomethode Ein Architekt erzielt einen Halbjahresumsatz von Fr ohne Mehrwertsteuer. Gegen - über den Kunden rechnet er die MWST mit 7,7% ab, gegenüber der Steuer verwaltung hingegen nur zum bewilligten Saldosteuersatz von 5,9%, da er auf den Vor steuer abzug verzichtet. Die MWST-Beträge sind auf ganze Franken gerundet. Datum Geschäftsverkehr Buchung Soll Haben Betrag Geschuldete Honorarertrag Div. Honorarrechnungen Nettopreis MWST 7,7% Rechnungen Forderungen L+L Honorarertrag Mobiliarkauf Kaufpreis MWST 7,7% 770. Rechnung Mobiliar Verbindlichkeiten L+L Energierechnungen Nettobetrag MWST 7,7% 116. Rechnung Energieaufwand Verbindlichkeiten L+L MWST-Abrechnung MWST 5,9% vom Honorarumsatz Honorarertrag Geschuldete von Banküberweisung der Geschuldete geschuldeten MWST Bank Saldo Honorarertrag Erfolgsrechnung In seinen Rechnungen an die Kunden macht der Architekt keinen Hinweis auf den Saldosteuersatz, sondern verrechnet ausschliesslich 7,7% MWST. Die Ermittlung der Vorsteuer entfällt. Im Gegensatz zur normalen MWST-Abrechnung ist der an die Kunden verrechnete Umsatz hier 100%. 65

7 Die Steuerpflichtigen rechnen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Regel nach vereinbartem Entgelt ab. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vierteljährlich, bei der Anwendung von Saldosteuersätzen halbjährlich. Der geschuldete Betrag muss innert 60 Tagen bezahlt werden. Abrechnungsart Nach vereinbartem Entgelt (Rechnungen) Nach vereinnahmtem Entgelt (Zahlungen) Die wird aufgrund der Rechnungen an die Kunden abgerechnet, die Vorsteuer aufgrund der Rechnungen der Lieferanten. Diese Abrechnungsart entspricht dem Normalfall. Für die Eidgenössische Steuerverwaltung ist von Vorteil, dass sie rascher zu ihrem Geld kommt, weil die Rechnungsstellung an die Kunden zeitlich vor der Zahlung erfolgt. Vorteilhaft für den Steuerpflichtigen ist, dass er die Vorsteuer bereits bei Erhalt der Liefe ranten - rech nung geltend machen kann (und nicht erst bei deren Bezahlung). Nachteilig ist, dass bei Rabatt- und Skontoabzug, bei Rücksendungen und bei Forderungsverlusten die Zahlung niedriger ist als der Rechnungsbetrag und deshalb der steuerbare Umsatz nachträglich korrigiert werden muss. Die wird aufgrund der eingegangenen Zahlungen der Kunden abgerechnet, die Vor - steuer aufgrund der an die Lieferanten geleisteten Zahlungen. Diese Abrechnungsart ist nur mit einer speziellen Bewilligung der Eidgenössischen Steuer ver wal - tung mög lich. Sie ist vor allem für Geschäfte mit grossem Barverkehr geeignet. 66

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