MODULE SOFTFAIR UPDATE UPDATE-INFORMATIONEN (STAND ) 1 LEBEN MODUL. 1.1 Integration der Geeignetheitsprüfung im Leben Modul

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1 MODULE SOFTFAIR UPDATE UPDATE-INFORMATIONEN (STAND ) 1 LEBEN MODUL 1.1 Integration der Geeignetheitsprüfung im Leben Modul Zum tritt das Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) in Kraft. Die nationale Umsetzung der IDD-Richtlinie sieht unter anderem Änderungen in der Gewerbeordnung (GewO), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vor, die erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit als Versicherungsvermittler haben. Gemäß Paragraf 7c VVG müssen Vermittler erweiterte Beratungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten nachkommen. Versicherungsanlageprodukte sind per Definition Produkte, die nicht der Absicherung biometrischer Risiken dient, sondern eine Kapitalanlagekomponente haben und direkten oder indirekten Marktschwankungen unterliegen. Dies ist sowohl bei konventionellen als auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen der Fall. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benennt hinsichtlich der oben gennannten Definition auch Ausnahmen dies sind unter anderem: - Sofort beginnende Rentenversicherungen - Betriebliche Altersversorgung - Zertifizierte Produkte nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), also Riesterund Basisrenten - Nicht-Lebensversicherungsprodukte Für die softfair Produktwelt bedeutet dies, dass Produkte aus dem Produktbereich Private Rente dem Terminus Versicherungsanlageprodukte zuzuordnen sind. Im Rahmen der zuvor genannten erweiterten Beratungspflichten müssen innerhalb einer Geeignetheitsprüfung Fragen gestellt werden, etwa nach Kenntnis und Erfahrungen im Anlagebereich, nach den finanziellen Verhältnissen sowie nach den Anlagezielen und der Risikotoleranz. Softfair hat im Bereich Private Rente die Eingabeoberfläche um die Geeignetheitsprüfung erweitert. Über die mitgeteilten Informationen wird ermittelt welches Produkt, bzw. welche Produkte für den Kunden geeignet und empfehlenswert sind. Der Inhalt als auch das Ergebnis der Geeignetheitsprüfung wurden im Beratungsprotokoll ergänzt. Damit unterstützt softfair seine Anwender bei der Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderung, die im Zusammenhang mit der Beratung von Versicherungsanlageprodukte am dem vom Versicherungsvermittler erfüllt werden müssen 1 I Update Module

2 2 I Update Module

3 1.2 Dokumentation In der Beratungsdokumentation wird dann das Ergebnis der Geeignetheitsprüfung ausgewertet und dokumentiert inkl. Empfehlung. 3 I Update Module

4 2 KRANKEN MODUL 2.1 IPIDs Per sofort stehen im Kranken Modul die neuen VVG-relevanten IPIDs (=Insurance Product Information Document) zur Verfügung. Die Dokumente sind wie gewohnt im DokumentenCenter sowie im Kranken Modul bei den Tarifdokumenten verfügbar: 4 I Update Module

5 3 SACH MODUL 3.1 IPIDs Per sofort stehen im Sach Modul die neuen VVG-relevanten IPIDs (=Insurance Product Information Document) zur Verfügung. Die Dokumente sind wie gewohnt im DokumentenCenter sowie im Sach Modul bei den Tarifdokumenten verfügbar: 5 I Update Module

6 In diesem Zusammenhang wurden darüber hinaus folgende weiteren Anpassungen vorgenommen: Antragsseite ausgehändigte Unterlagen Die Nomenklatur wurde von Produktinformationsblatt gemäß 4 VVG-InfoV geändert in Produktinformationsblatt gemäß 4 VVG-InfoV / Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Deckungsnote ausgehändigte Unterlagen Die Nomenklatur wurde von Produktinformationsblatt gemäß 4 VVG-InfoV geändert in Produktinformationsblatt gemäß 4 VVG-InfoV / Informationsblatt zu Versicherungsprodukten softfair GmbH Albert-Einstein-Ring 15 D Hamburg tel fax mail info@softfair.de web Geschäftsführer: Matthias Brauch 6 I Update Module

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