Vertrag für Kindertagespflege
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- Karola Maurer
- vor 6 Jahren
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1 Vertrag für Kindertagespflege zwischen Holger Dickopf Sürther Hauptstr Köln Tel: Fax: Mobil: und Sorgeberechtigten Straße PLZ, Stadt Arbeitgeber Tel.privat Tel.dienstl. Mobil Für die Betreuung von geb. am.
2 Es wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen: 1. Umfang der Betreuungszeiten Die Tagespflege beginnt am und findet im Haus der Betreuungsperson statt. Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut: Wochentage Uhrzeit/en (von bis) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eine rechtzeitige Absprache ermöglicht in Ausnahmefällen auch eine Abweichung der Regelbetreuungszeit. Um den Kindern einen geregelten Tagesablauf bieten zu können, müssen alle bis 9.00 Uhr da sein. Zwischen Uhr und Uhr ist Mittagsruhe. Dann sollen alle sich zumindest ausruhen, damit die Kinder, die schlafen, dies auch in Ruhe können. 2. Eingewöhnungszeit Die Eingewöhnungszeit wird nach Absprache mit den Eltern individuell gestaltet. 2
3 3. Betreuungsgeld Für die Betreuung gilt folgender Monatstarif:. Std. die Woche a = im Monat Das Betreuungsgeld ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus per Dauerauftrag auf folgendes Konto zu überweisen: Holger Dickopf Bank: ING DiBa Konto-Nr.: BLZ: Windeln, Feuchttücher, Gläschen und Nahrung werden von den Eltern zur Verfügung gestellt. 4. Schließungs-/Feiertage und Ferien Die Tagespflegestelle hat pro Jahr insgesamt 34 Schließungstage, die keine Auswirkungen auf die vereinbarte Monatspauschale haben. Es gibt festgelegte und variable Schließungstage. Die variablen Schließungstage werden frühzeitig bekannt gegeben. Festgelegte Schließungstage sind: (Heilig Abend) (Silvester) Unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung müssen die Ferienzeiten der Tageskinder grundsätzlich bezahlt werden. Feiertage und Brauchtumstage sind in den Betriebszeiten nicht eingeschlossen. Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag gelten als Brauchtumstage, Rosenmontag gilt als Feiertag. 3
4 5. Erkrankungen der Kinder Es werden nur Kinder betreut, die frei von ansteckenden Krankheiten sind. Dazu zählen insbesondere: Masern, Windpocken, Durchfall, ansteckende Hautausschläge, Erbrechen, Fieberinfekte, Läuse, starker Husten und Schnupfen etc. Durch eine Krankheit geschwächte Kinder sollten 2 Tage zu Hause bleiben. Ebenso Kinder, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung mit Antibiotika behandelt werden müssen. Nach der Genesung des Kindes ist dies mit einem Attest zu bescheinigen. 6. Erkrankung des Personals Kann die Betreuung auf Grund von Krankheit nicht gewährleistet werden, muss die Tagespflegestelle geschlossen werden. Nach dem 5.Werktag wird gezahltes Betreuungsgeld anteilig erstattet. 7. Haftung Die Leitung hat eine erweiterte Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Eltern sind verpflichtet, eine zusätzliche Unfallversicherung für das Kind abzuschließen. 8. Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen hierzu bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Wichtig: Für den Fall, dass der Vertrag bereits vor Beginn des Betreuungsverhältnisses wieder gekündigt wird, läuft die Kündigungsfrist erst ab dem Datum des ursprünglich vereinbarten Beginns des Betreuungsverhältnisses. 9. Elterngespräche Um den Betriebsablauf nicht zu stören, werden für längere Elterngespräche gesonderte Termine vereinbart. 4
5 10. Weitere Vereinbarungen Mit Abschluss des Vertrages wird gleichzeitig das Konzept der Tagespflegestelle anerkannt. Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln. Das Tageskind kann im PKW bzw. per Fahrrad in einem entsprechenden Kindersitz zu Unternehmungen wie Einkaufen, Besuche, Spielplatz und ähnlichem mitgenommen werden. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass auch öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können. Regenkleidung, Gummistiefel und Wechselwäsche werden nach Absprache von den Eltern zur Verfügung gestellt. In besonderen Fällen kann die Tagespflegeperson mit Einverständnis der Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht an eine andere Person, die den Sorgeberechtigten bekannt ist, übertragen. Sämtliche Arztbesuche, Vorsorgetermine, Impfungen etc. werden von den Sorgeberechtigten selbst wahrgenommen. Medikamente jeglicher Form (selbst Nasenspray, Hustensaft ) dürfen von der Tagespflegeperson nicht verabreicht werden. Das Kind ist pünktlich abzugeben und pünktlich wieder abzuholen. Sollte das Kind von Dritten abgeholt werden, ist dies nur nach vorheriger Absprache möglich. Die das Kind abholende dritte Person muss vorher mit einem Erziehungsberechtigten vorstellig werden. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, muss die dritte Person sich mit ihrem Personalausweis ausweisen. 5
6 11. Sondervereinbarungen Es gelten folgende Sondervereinbarungen: 12. Geltungsdauer Der Vertrag wird unbefristet/befristet geschlossen und gilt ab dem. / befristet bis. 13. Schriftform Änderungen und Ergänzungen müssen als solche gekennzeichnet und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden 14. Vertragsaushändigung Jede Vertragspartei hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. 15. Internetseite Fotos, auf denen das Kind abgebildet ist, dürfen auf der Internetseite nach dem jeweiligen Einverständnis veröffentlicht werden. 6
7 16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Unterschrift der Pflegeperson Unterschrift (en) des (der) Sorgeberechtigten Köln, den Vermittelt durch 7
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