TOP 6: Vorberatung zum Haushaltsplan 2018, Darstellung der Neuen Kommunalen Haushaltsrechnung NKHR

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1 Planungsausschuss / Verbandsversammlung 18. Oktober 2017 DS 08 PA-2017 TOP 6: Vorberatung zum Haushaltsplan 2018, Darstellung der Neuen Kommunalen Haushaltsrechnung NKHR Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung im Anschluss an den Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. November 2015 DS 16 VV/2015 die Gliederung des Haushaltsplanes 2018 wie in dieser Drucksache beschrieben vorzunehmen Von der Kameralistik zur Doppik: Bedeutung und Auswirkungen auf den Haushaltsplan 1. Ausgangssituation Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat am die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) beschlossen. Die Regionalverbände Baden- Württembergs hatten sich für die Erarbeitung eines gemeinsamen Grundrasters für die Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ausgesprochen und hierfür eine Arbeitsgruppe Doppik gebildet. Mitglieder hierbei waren die Verwaltungsleiter/Innen der Regionalverbände Südlicher Oberrhein, Neckar-Alb, Nordschwarzwald sowie dem Verband Region Rhein Neckar. Ziel dabei war insbesondere, das auf Kommunen ausgerichtete Neue Kommunale Haushaltsrecht sinnvoll und so weit als rechtlich möglich auf die Ebene der Regionalverbände Baden-Württemberg herunter zu brechen. Im Frühjahr 2016 wurde mit allen noch kameralistisch buchenden Regionalverbänden die gemeinsame Umstellung auf die Doppik und verbunden damit auch die Beschaffung der Finanzsoftware NKHR SMART des Rechenzentrums KIVBF in Karlsruhe beschlossen. Am 30. Mai 2017 war gemeinsamer Projektbeginn am Standort Karlsruhe des Rechenzentrums KIVBF. Für das Haushaltsjahr 2018 wird nun der Haushaltsplan des Regionalverbandes zum ersten Mal nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts abgekürzt NKHR erstellt. Der hier vorgelegte Vorschlag für die Struktur des doppischen Haushalts wurde entsprechend der Aufgabenstruktur der Regionalverbände entwickelt und folgt den Empfehlungen des Leitfadens zur Haushaltsgliederung der Gemeindeprüfungsanstalt.. 2. Aufbau und Bestandteile des neuen Haushaltsplans Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr. Mit der Umstellung auf das neue ressourcenorientierte Haushaltsrecht ändert sich die Haushaltstruktur grundlegend. Der kamerale Haushaltsplan war geprägt von der Aufteilung in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Die bisherige Haushaltsstruktur nach der VwV Gliederung und Gruppierung wird durch den Produktplan Baden-Württemberg und den Kontenrahmen abgelöst. Die bisherige Grobgliederung des Haushalts in Einzelpläne erfolgt künftig auf Ebene von Teilhaushalten, die die Verbandsversammlung bereits festgelegt hat. Die Differenzierung in Unterabschnitte wird durch Produktgruppen ersetzt. Die Unterscheidung der Einnahmen und 1

2 Ausgaben anhand der Gruppierung geschieht künftig auf differenzierten Ertrags- und Aufwandskonten. 3. Gliederung der Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Dies setzt auch bei den Regionalverbänden eine Untergliederung in mindestens zwei Teilhaushalten voraus. Die Untergliederung des Gesamthaushaltes in zwei Teilhaushalte wurde von der Verbandsversammlung bereits am 20. November 2015 beschlossen. Folgende Teilhaushalte wurden gebildet: Teilhaushalt 1: Verwaltung und Regionalplanung Teilhaushalt 2: Die Teilhaushalte sind gleichzeitig als Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) anzusehen. Sie sind bestimmten Verantwortungsbereichen zuzuordnen. Die Mittel in einem Budget sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird. Auf Grund der besonderen Struktur der Regionalverbände wurden produktorientierte Teilhaushalte, die sich an der Organisationsstruktur orientieren, gebildet. Im Wesentlichen entspricht diese Aufteilung auch der bisherigen Unterteilung des Haushalts in Einzelpläne und in Abschnitte im kameralen Verwaltungshaushalt. Organisatorisch wurden somit die zentrale Verwaltung mit der Gremienarbeit und die Planungsarbeit für die Regionalplanung in einem Teilhaushalt zusammengefasst. Der zweite Teilhaushalt besteht lediglich aus den finanzwirtschaftlichen Vorgängen. Diese Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen entspricht ungefähr den Ein- und Auszahlungen des kameralen Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Damit bleibt der neue Haushalt gut lesbar und verständlich.im NKHR umfasst der Haushaltsplan den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. In den Plänen sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zu veranschlagen, die das jeweilige Haushaltsjahr wirtschaftlich betreffen. Der Ergebnishaushalt enthält die geplanten Aufwendungen und Erträge. Der Finanzhaushalt enthält die geplanten Auszahlungen und Einnahmen. 4. Festlegung von Produktbereichen und Produktgruppen In der Kameralistik war der Haushaltplan im Wesentlichen eine Gegenüberstellung ob die Erträge ausreichen, um die Aufwendungen zu bezahlen - kurz: Haben wir für das was wir tun (wollen) genug Geld. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll erstens von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform (Auszahlung/Einnahme) auf eine ressourcenorientierte Darstellung (Auswendungen /Erträge) umgestellt werden und zweitens die Steuerung der Kommunalverwaltungen soll statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden. Ein weiteres wichtiges Merkmal des neuen Haushaltsrechts ist daher die Produktbildung. Diese basiert auf dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg. Die Produktbereiche (zweistellig) des Produktplans werden in Produktgruppen (vierstellig) gegliedert und diese wiederum in Produkte. Das 2

3 Produkt ist die kleinste Einheit und beschreibt eine Leistung der Verwaltung. Bei der Bildung der Teilhaushalte können mehrere Produktbereiche zu einem Teilhaushalt zusammengefasst werden. Bei den Regionalverbänden gibt es eigentlich nur ein Produkt: Die Regionalplanung. Die Regionalplanung ist nach dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg dem Produktbereich 51: Räumliche Planung und Entwicklung zugeordnet. Während der Gesetzgeber die Ebene der Produktgruppen vorschreibt, überlässt er die Entscheidung über die weitergehende Unterteilung den Verwaltungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der Haushaltsplan 2018 gegliedert auf die Ebene der vierstelligen Produktgruppen. Diese Ebene wird empfohlen vom Leitfaden zur Haushaltsgliederung für eine Tiefengliederung des Haushaltes. Somit ergibt sich für den zukünftigen doppischen Haushaltsplan folgende Gliederung: Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Verwaltung und Regionalplanung Produktbereich (2-stellig) Produktgruppe (4-stellig) Produktbereich Produktgruppe 11 Innere Verwaltung 1100 Zentrale Verwaltung 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Regionalplanung Regionalentwicklung 61 Allgemeine 6110 Allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine 6130 Abwicklung der Vorjahre Abb. 1: Haushaltsstruktur Der Produktbereich 11: Innere Verwaltung enthält die Produktgruppe Zentrale Verwaltung. Unter der Produktgruppe zentrale Verwaltung werden alle die Buchungsvorgänge erfasst, die Leistungen der Geschäftsstelle des Regionalverbandes für Aufgaben der Gesamtverwaltung betreffen und alle Ausgaben für die Gremienarbeit. Mit der Produktgruppe 5110 werden alle die Buchungsvorgänge dargestellt die die Erstellung des Regionalplanes sowie dessen Umsetzung betreffen 3

4 Von der Haushaltsstelle des kameralen Haushalts zum Sachkonto des doppischen Haushalts: Auszug aus der Überleitungstabelle Alt Haushaltsstelle Neu Verwaltungshaushalt Einnahmen Sachkonten Ertrag Landeszuschuss ( 43 I LplG) Sonst. Allg. Zuweisung v. Land vermischte Einnahmen Erträge aus Verkauf Erstattungen öffentlicher Bereich Erstattungen privater Bereich Zuschüsse, Zuweis. Bund - MORO-KOMOBIL Zuweisungen lauf. Zwecke Bund Zuschüsse/Zuweis. Land (Flächen gew. d. Inn Zuweisungen lauf. Zwecke Land Verbandsumlage ( 43 II LplG) Regionalverbandsumlage Zinseinnahmen Zinsertrag von Kreditinstituten Alt Neu Verwaltungshaushalt Ausgaben Haushaltsstelle Sachkonten Aufwand Ehrenamtliche Entschädigung Aufw. f. ehrenamtl.u. sonst.tätigkeit Dienstbezüge Beamte Dienstaufwendungen Beamte Dienstbezüge Dienstaufwendungen Tariflich befristete Mitarbeiter, Praktikanten Dienstaufwendungen Sonstige Umlage Beamte Versorgungsverbanamte Beiträge Versorgungskasse Be Zusatzversorgung, Umlage Beschäftigt Beiträge zu Versorgungskasse Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge Beihilfen-Umlage (pensionierte) Beihilfen, Unterstützungsl. Bedienstete Beamte Personalnebenkosten Sonstige Personal- und Versorgungsaufw Unterhaltungskosten Unterh. Grundst. und bauli.anlagen Geräte, Ausstattungsgegenstände Erwerb von geringwertigen Vermögensgegen Miete Geschäftsräume Mieten und Pachten Miete Server, Kopierer, Fax Mieten und Pachten

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