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1 Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2011 ISSN L IV 3-3j / 07 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide Bremen Das veranlagte Einkommen und seine Besteuerung im Land Bremen Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik

2 Das veranlagte Einkommen und seine Besteuerung 2007 Stand 10/2011 Zeichenerklärung p = vorläufiger Zahlenwert r = berichtigter Zahlenwert s = geschätzter Zahlenwert. = Zahlenwert ist unbekannt oder geheim zu halten... = Zahlenangaben fallen später an = Zahlenwert ist genau null (nichts) x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend () = Wert mit beschränkter Aussagekraft / = Kein Nachweis, weil Ergebnis nicht ausreichend genau Herausgeber: Statistisches Landesamt Bremen An der Weide Bremen Telefon: (0421) Telefax: (0421) info@statistik.bremen.de Internet: Öffnungszeiten der Bibliothek Mo. bis Do.: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uh Fr.: 9:00-13:00 Uhr Statistisches Landesamt Bremen, Bremen Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

3 I n h a l t Seite Vorbemerkung und Erläuterungen 4 1 Natürliche Personen 1.1 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Grund-/ Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte aus der Summe der Einkünfte für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Sonderausgaben der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung des Einkommens aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer aus der tariflichen Einkommensteuer für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer aus der festzusetzenden Einkommensteuer für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung, Geschlecht und Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien Berufen 2007 nach Größenklassen der individuellen Einkünfte aus 32 freiberuflicher Tätigkeit 1.9 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, Gesamtbetrag der Einkünfte und festzusetzende Einkommen-/Jahreslohnsteuer 2007 nach Größenklassen des Gesamtbetrages 36 der Einkünfte in regionaler Gliederung 1.10 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 mit Gliederung nach positivem oder negativem Gesamtbetrag der Einkünfte in regionaler Gliederung 37 2 Personengesellschaften / Gemeinschaften 2.1 Einkünfte/Einnahmen der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl der Mitunternehmer/ Beteiligten und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte/Einnahmen Absetzung für Abnutzung (AfA) nach 7 EStG und Betriebsausgaben i.s.d. 4 Abs. 5 EStG der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte/Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten und Größenklassen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

4 Vorbemerkungen Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768), wird im Jahr 2007 wieder eine Lohn- und Einkommensteuerstatistik durchgeführt. Die Einkommensteuerstatistik 2007 übernimmt als Sekundärstatistik ihre Daten aus den Ergebnissen der Einkommensteuerveranlagung für den Feststellungszeitraum Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien enthalten: Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126). Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), zuletzt geändert durch Art 63 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864). Einkommensteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2005 (BStBl. I Sondernummer 1/2005), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2008 ( BStBl I S. 1017). Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544). Lohnsteuer-Richtlinien 2002 vom 11. Oktober 2001 geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom 8. Oktober 2003 (BStBl. I S. 455) und die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2005 vom 21. Oktober 2004 (BStBl. I S. 965). Als Erhebungsunterlagen für die Einkommensteuerstatistik 2007 dienten für Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, bei denen eine maschinelle Zwangs- oder Antragsveranlagung ( 46 EStG) durchgeführt wurde, die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten maschinellen Datenträger mit den anonymisierten Daten der Einkommensteuer-Veranlagung. Für nichtveranlagte Lohnsteuerpflichtige werteten wir 2004 erstmals nahezu vollzählig die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (ElsterLohn) der ArbeitnehmerInnen aus, die von den Arbeitgebern direkt an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Die Daten der Personengesellschaften/Gemeinschaften wurden zum größten Teil auf maschinellen Datenträgern erfasst, für einen kleinen Teil erhielten wir Statistische Blätter (Durchschriften des Feststellungsbescheides ESt 3 B. Wichtige Merkmale und Gliederungspunkte dieser Erhebung waren: Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen, festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen nach der Art der angewendeten Steuertabelle und nach überwiegender Einkunftsart. Bruttolohn, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt Lohnsteuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dargestellt wurden die Merkmale in der Schichtung nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte und des zu versteuernden Einkommens sowie des Bruttolohnes. Darüber hinaus sind ausgewiesen: Einkünfte/Einnahmen der Gesellschaften/Gemeinschaften nach der Zahl der Mitunternehmer oder Beteiligten und nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte/Einnahmen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zusammenveranlagte Ehegatten gelten grundsätzlich als ein Steuerpflichtiger. Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie unterliegen nur mit ihren im 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünften der Steuerpflicht. Der Einkommensteuer unterliegen gemäß 2 Abs. 1 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.

5 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Summen der Einkünfte aus jeder Einkunftsart ( 2 Abs. 3 EStG) - Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 Satz 1 EStG) - Sonderausgaben ( 10, 10b, 10c, EStG) - Steuerbegünstigungen für Wohnzwecke ( 10e bis 10i, 52 Abs. 21 Satz 6 EStG, 7 FördG) - Außergewöhnliche Belastungen ( 33 bis 33c EStG) - Verlustabzug nach 10d, 52 Abs. 25 EStG + Zuzurechnendes Einkommen einer Familienstiftung ( 15 Abs. 1 AStG) = Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) - Freibeträge für Kinder ( 31, 32 Abs. 6 EStG) - Härteausgleich ( 46 Abs. 3 EStG, 70 EStDV) = Zu versteuerndes Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer. Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer Steuerbetrag laut Grund-/Splittingtabelle oder Steuerbetrag bei Anwendung des Progressions-Vorbehalts ( 32b EStG) + Steuer auf die einem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Einkünfte ( 34, 34b EStG) = Tarifliche Einkommensteuer ( 32a Abs.1, 5 EStG) - Ausländische Steuern ( 34c Abs. 1 u. 6 EStG, 12 AStG) - Steuerermäßigungen ( 34f, 34g und 35, 35a EStG) + Pauschalsteuer bei ausländischen Einkünften ( 34c Abs. 5 EStG) + Nachsteuer nach 10 Abs. 5 EStG i.v.m. den 30, 31 EStDV + Zuschlag nach 3 Abs. 4 Satz 2 Forstschäden-Ausgleichsgesetz + Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, soweit in den Fällen des 31 EStG das Einkommen um Freibeträge für Kinder gemindert wurde + Anspruch auf Altersvorsorgezulage in den Fällen des 10a Abs. 2 EStG = Festzusetzende Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2007 sind mit den Ergebnissen früherer Jahre nur eingeschränkt vergleichbar, da bis 2001 lohnsteuerpflichtige Personen, die keine Einkommensteuerveranlagung durchführen ließen, nur insoweit in die Statistik einbezogen werden konnten, als deren Lohnsteuerkarten dem Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wurden. Erst ab dem Berichtsjahr 2004 werden nichtveranlagte Lohnsteuerzahler, bedingt durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, weitgehend vollständig nachgewiesen. Dies führt dazu, dass in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007 im Land Bremen Lohnsteuerpflichtige ohne Einkommensteuerveranlagung enthalten sind, 2004 im Land Bremen Lohnsteuerpflichtige ohne Einkommensteuerveranlagung enthalten sind, während dies 2001 nur Steuerpflichtige waren.

6 Tab. 1.1 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Grund-/Splitting Tab. 1.1 Einkünfte aus: Gesamtbetrag Land- und Gewerbebetrieb Selbständiger Nichtselbständiger Lfd. der Einkünfte Forstwirtschaft Arbeit Arbeit Nr. von... bis Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR unter... EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Seite 6

7 tabellen-gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Einkünfte aus: nachrichtlich: Kapitalvermögen Vermietung und Bruttolohn Versorgungsfreibetrag Werbungskosten Verpachtung Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Nr steuerpflichtige insgesamt pflichtige nach der Grundtabelle besteuert pflichtige nach der Splittingtabelle besteuert Seite 7

8 Noch: Tab. 1.1 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Grund-/Splitting noch Tab.1.1 Einkünfte aus: darunter Gesamtbetrag Summe der Alters- Entlastungsbetrag Sonstigen Einkünften Einkünfte 3) entlastungsbetrag für Alleinerziehende Lfd. der Einkünfte nach 24a EStG nach 24b EStG Nr. von... bis Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR unter... EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Nur für veranlagte Steuerpflichtige. 3) Die Summe der Einkünfte enthält nicht nur die Summe der positiven und die Summe der negativen Einkunftsarten, sondern auch die Hinzurechnungen. 4) Ohne getrennt veranlagte Steuerpflichtige. Seite 8

9 tabellen-gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte darunter Freibetrag für Gesamtbetrag der Sonderausgaben Außergewöhnliche Altersvorsorgebeiträge Land- und Forstwirte Einkünfte insgesamt 1) Belastungen nach 13 Abs. 3 EStG insgesamt 4) nach 10a EStG Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Nr steuerpflichtige insgesamt pflichtige nach der Grundtabelle besteuert pflichtige nach der Splittingtabelle besteuert Seite 9

10 Noch: Tab. 1.1 noch Tab 1.1 Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Grund-/Splitting Gesamtbetrag Einkommen Abzuziehende KFB Zu versteuerndes Tarifliche nach Einkommen Einkommensteuer 5) Lfd. der Einkünfte 32 Abs. 6 EStG Nr. von... bis Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR unter... EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Für Fälle ohne EStV: Einbehaltene Lohnsteuer. Seite 10

11 tabellen-gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Festzusetzende Festzusetzender Altersvorsorgezulage Hinzuzurechnendes Einkommensteuer/ Solidaritäts- Verbleibende nach Kindergeld nach Jahreslohnsteuer 5) zuschlag Einkommensteuer 10a Abs. 2 EStG 31 Satz 4 EStG Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Nr steuerpflichtige insgesamt pflichtige nach der Grundtabelle besteuert pflichtige nach der Splittingtabelle besteuert Seite 11

12 Tab. 1.2 Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte aus der Summe der Einkünfte Tab. 1.2 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Gesamtbetrag Summe der positiven Summe der negativen Summe der Lfd. der Einkünfte Einkunftsarten Einkunftsarten Einkünfte 3) Nr. von... bis Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR unter... EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Die Summe der Einkünfte enthält nicht nur die Summe der positiven und die Summe der negativen Einkunftsarten, sondern auch die Hinzurechnungen. Seite 12

13 für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2007 Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Abzüglich Altersentlastungsbetrag Entlastungsbetrag für Allein- Freibetrag für Land- und Gesamtbetrag ( 24a EStG) erziehende ( 24b EStG) Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) der Einkünfte Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Nr steuerpflichtige insgesamt pflichtige nach der Grundtabelle besteuert pflichtige nach der Splittingtabelle besteuert Seite 13

14 Tab. 1.3 Tab. 1.3 Sonderausgaben der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerund Größenklassen des Sonderausgaben, darunter Gesamtbetrag Sonderausgaben Unterhaltsleistungen 2) Lfd. der Einkünfte insgesamt 1) zusammen nach 10 Abs.1 Nr.1 EStG Nr. von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Nur für veranlagte Steuerpflichtige 2) an geschiedene/dauernd getrennt lebende Ehegatten Seite 14

15 pflichtigen 2007 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung Gesamtbetrages der Einkünfte die nicht Vorsorgeaufwendungen sind darunter Renten und dauernde Kirchensteuer Berufsausbildungskosten Kinderbetreuungskosten Lasten nach nach nach nach Lfd. 10 Abs.1 Nr.1a EStG 10 Abs.1 Nr.4 EStG 10 Abs.1 Nr.7 EStG 10 Abs.1 Nr EStG Nr. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR steuerpflichtige insgesamt pflichtige nach der Grundtabelle besteuert pflichtige nach der Splittingtabelle besteuert Seite 15

16 Noch: Tab. 1.3 Sonderausgaben der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuer- und Größenklassen des noch Tab.1.3 noch: Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufdarunter Gesamtbetrag Spenden an Stiftungs- Lfd. der Einkünfte Schulgeld *) Steuerlich anerkannte neugründungen nach nach Spenden und Beiträge 10b (1a) EStG Nr. von... bis 10 Abs.1 Nr.9 EStG nach 10b EStG (nicht in enthalten) unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Lohn- und Einkommen und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuer und mehr Insgesamt Verlustfälle *) an Ersatz- und Ergänzungsschulen Seite 16

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