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1 Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 22/2007 vom 14. August 2007 Änderung der Studien- und Brückenordnungen für den Masterstudiengang Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement am Institut of Management an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Herausgeber: Der Rektor der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Badensche Straße 50/ Berlin Telefon: 0 30/ Telefax: 0 30/

2 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement am Institute of Management Berlin der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin vom Aufgrund von 83 Abs. 1 in Verbindung mit 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Neufassung vom (GVBI. S. 82), zuletzt geändert am (GVBl. S. 713) hat der Rat des Institute of Management Berlin der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin am die folgende Studienordnung erlassen: Übersicht 1 Geltungsbereich Studienort Art des Studiengangs Ziele des Studiums Zulassung Studienfachberatung Studienorganisation Lernbereiche und Module Leistungspunkte Teilnahmeentgelt Inkrafttreten, Übergangsregelungen...6 Anlage: Studienplan MA Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement...7

3 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 3 1 Geltungsbereich (1) Die Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) Berlin führt den Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement gemäß den Bestimmungen dieser Studienordnung durch. (2) Diese Studienordnung gilt für die ab Wintersemester 2007/2008 zugelassenen Studierendengruppen. (3) Diese Studienordnung wird durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Studiengänge am Institute of Management Berlin der FHW Berlin ergänzt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, findet die Allgemeine Prüfungsordnung in der zum jeweiligen Studienbeginn geltenden Fassung Anwendung. 2 Studienort Studienort ist Berlin. Im Rahmen des Studiengangs können einzelne Teile von Modulen außerhalb Berlins stattfinden. 3 Art des Studiengangs (1) Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (MA) für Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement ab. (2) Bei dem Studiengang handelt es sich um ein postgraduales und weiterbildendes Studium gemäß 25 und 26 BerlHG, das berufsbegleitend als Teilzeitstudium durchgeführt wird. 4 Ziele des Studiums (1) Das Studium soll Absolventen 1 wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge mit Berufserfahrung zusätzliche wissenschaftliche und berufspraktische Qualifikationen vermitteln. (2) Aufbauend auf den Kenntnissen des jeweils abgeschlossenen Studiums und den gewonnenen praktischen Erfahrungen soll das Studium besondere Kompetenzen im Bereich der nachhaltigkeits- und qualitätsorientierten Unternehmensführung und -beratung vermitteln. Die Studierenden sollen spezifische Fähigkeiten erlangen, die zur Berücksichtigung umweltökonomischer, qualitäts- und nachhaltigkeitsorientierter Belange in privaten und öffentlichen Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Forschungsinstitutionen erforderlich sind. Hierzu gehören anwendungsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten des Managements und der Organisation, des Umgangs mit Technik, Ressourcen und Medien, der nationalen und internationalen Umwelt- und Wirtschaftspolitik sowie des deutschen und europäischen Umweltrechts. 1 Im Interesse des erleichterten Leseflusses wurde auf die Bezeichnung der männlichen und weiblichen Form verzichtet; die geschriebene Version steht immer für beide Geschlechter.

4 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 4 5 Zulassung (1) Zum Studium kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt, das einem Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten (Credits) entspricht. (2) Bewerber, die während des ersten berufsqualifizierenden Studiums weniger als 210 Leistungspunkte erworben haben, können eine Anrechnung von weiteren 30 Leistungspunkten erhalten, sofern sie eine entsprechende einschlägige Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachweisen können. 6 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung sind von Amts wegen die Akademisch Beauftragten des Rats des IMB für den Master-Studiengang zuständig. (2) Zusätzlich ist jeder Dozent, der im Studiengang lehrt, gehalten, Studienfachberatungen für die von ihm vertretenen Module durchzuführen. 7 Studienorganisation (1) Der Studienbeginn und die Immatrikulation von Studienbewerbern erfolgen jeweils zum Wintersemester. (2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienjahre und schließt mit einer Abschlussarbeit (Master s Thesis) ab. (3) Die zeitliche Organisation orientiert sich an dem dieser Studienordnung als Anlage beigefügten Studienplan. Die Module werden in Form von Abendveranstaltungen sowie in Blockseminaren durchgeführt. Sie finden überwiegend im Rahmen der an der Hochschule üblichen Vorlesungszeiträume statt, zum Teil auch außerhalb dieses Zeitraumes. (4) Der Unterricht wird seminaristisch, d.h. in der Form des Lehrgesprächs unter Einschluss von Diskussionen, Übungen und praxisbezogenen Lehrformen durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere Fallstudien, Plan- und Rollenspiele, Projekte, Betriebsbesichtigungen, Moderationsübungen. (5) Die Teilnahme an den Modulen ist verbindlich. Es werden Anwesenheitslisten geführt. 8 Lernbereiche und Module (1) Das Studium umfasst 16 Module. Die Module sind vier thematischen Lernbereichen zugeordnet. Die Module umfassen insgesamt 624 Unterrichtsstunden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Module sowie die Zuordnung zu den Studienjahren ergibt sich aus dem dieser Studienordnung als Anlage beigefügten Studienplan.

5 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 5 (2) Übersicht über die Module und deren Zuordnung zu den Lernbereichen: Umwelt-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen und Organisationen Module (Lernbereich I): Corporate Social Responsibility / Zukunftsfähige Unternehmenspolitik Integrierte Managementsysteme Qualitätsbeauftragte/r I Qualitätsmanagementsysteme Qualitätsbeauftragte/r II Interne Audits Qualitätsmanager/in I (TQM) Qualitätsmanager/in II (Statistische Methoden) Umwelt- und qualitätsorientierte Unternehmensanalyse Unternehmensplanspiel Einführung eines Umweltmanagement-Systems Ökonomie, Recht und Politik der Nachhaltigkeit (Lernbereich II): Ökonomie und Politik der Nachhaltigkeit Deutsches und europäisches Umweltrecht Handlungsfelder globaler Nachhaltigkeitspolitik Praktische Handlungsfelder nachhaltiger Unternehmenspolitik (Lernbereich III): Nachhaltiges Facility-Management Energietechnik und Energiemanagement Ökologisches Controlling & Ecodesign Methodische Managementkompetenzen (Lernbereich IV): Prozessmoderation und Coaching Projektmanagement (Teil 1 und 2) (3) Die Lernziele und Lehrinhalte der Module werden in einem gesonderten Modulhandbuch beschrieben. (4) Alle Module des Studienganges sind Prüfungsfächer. Die Prüfungsanforderungen sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Studiengänge am Institute of Management Berlin der FHW Berlin geregelt. (5) Auf Grund von Vereinbarungen zwischen der FHW und der TÜV-Akademie Rheinland zur Durchführung von Qualitätsmanagement-Lehrgängen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, Zusatzprüfungen zur Erlangung von Zertifikaten der TÜV-Akademie Rheinland als anerkannte/r Qualitätsbeauftragte/r sowie als Qualitätsmanager/in abzulegen. Die Vorbereitung zur Erlangung der Zertifikate findet im Rahmen des Studiums statt. Für die Teilnahme an den Prüfungen durch den TÜV können gesonderte Entgelte erhoben werden. 9 Leistungspunkte Die Dokumentation und Anerkennung von erbrachten Studienleistungen erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Den Modulen und der Abschlussarbeit werden insgesamt 90 Leistungspunkte zugeordnet, die durch die Erfüllung der Prüfungsanforderungen erworben werden. Die Anzahl der für die einzelnen Module zu erwerbenden Leistungspunkte ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Studienplan.

6 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 6 10 Teilnahmeentgelt Die Teilnahme am Studiengang ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Rektor gemäß der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme am weiterbildenden Studium der FHW Berlin festgesetzt. 11 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der FHW Berlin in Kraft. (2) Für Studierende des an der FHW unter den Bezeichnungen Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement und Umwelt- und Qualitätsmanagement durchgeführten Zertifikatsstudiengangs werden Übergangsregelungen in einer besonderen Ordnung festgelegt.

7 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 7 Anlage: Studienplan MA Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement Lernbereich Module 1. Studienjahr US SWS LP I Corporate Social Responsibility / Zukunftsfähige Unternehmenspolitik 48 3,6 5 I Integrierte Managementsysteme 28 2,1 3 I Qualitätsbeauftragte/r I Qualitätsmanagementsysteme 32 2,4 4 I Qualitätsbeauftragte/r II Interne Audits 32 2,4 3 II Ökonomie und Politik der Nachhaltigkeit 56 4,2 6 II Deutsches und europäisches Umweltrecht 56 4,2 6 III Nachhaltiges Facility-Management 28 2,1 4 III Energietechnik und Energiemanagement 28 2,1 4 IV Prozessmoderation und Coaching 48 3,6 5 IV Projektmanagement (Teil 1) 24 1,8 5 Summe ,5 45 Module 2. Studienjahr I Qualitätsmanager/in I Total Quality Management 32 2,4 4 I Qualitätsmanager/in II Statistische Methoden 32 2,4 3 I Umwelt- und qualitätsorientierte Unternehmensanalyse 48 3,6 6 I Unternehmensplanspiel Einführung eines Umweltmanagement-Systems 32 2,4 2 II Handlungsfelder globaler Nachhaltigkeitspolitik 28 2,1 5 III Ökologisches Controlling und Ecodesign 48 3,6 5 IV Projektmanagement (Teil 2) 24 1, Masterarbeit Summe ,3 45 Gesamtsumme ,8 90 Lernbereiche Lernbereich I Umwelt-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen und Organisationen Lernbereich II Ökonomie, Recht und Politik der Nachhaltigkeit 17 Lernbereich III Praktische Handlungsfelder nachhaltiger Unternehmenspolitik 13 Lernbereich IV Methodische Managementkompetenzen 15 LP 30 US = Unterrichtsstunden; SWS = Semesterwochenstunden; LP = Leistungspunkte

8 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 8 Änderung der Allgemeinen Ordnungen der Prüfungen in den Studiengängen am Institut of Management Berlin der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin vom * Aufgrund von 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin ( Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003, zuletzt geändert am 6. Juli 2006 (GVBl. S. 713) hat der Rat des Instituts of Management Berlin der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin die folgende Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung vom beschlossen: Artikel I Der Allgemeinen Prüfungsordnung des IMB wird die beigefügte Anlage 6 Prüfungsfächer und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement angefügt. Artikel II Die Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin in Kraft. * bestätigt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 3. August 2007

9 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 9 Anlage 6 zur Allgemeinen Prüfungsordnung des IMB Prüfungsfächer und Prüfungsleistungen im Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement Modul / Prüfungsfach Lernbereich Prüfungsleistung I Corporate Social Responsibility / Zukunftsfähige Unternehmenspolitik KP I Integrierte Managementsysteme K I Qualitätsbeauftragte/r I Qualitätsmanagementsysteme K I Qualitätsbeauftragte/r II Interne Audits L II Ökonomie und Politik der Nachhaltigkeit KP II Deutsches und europäisches Umweltrecht KP III Nachhaltiges Facility-Management L III Energietechnik und Energiemanagement L IV Prozessmoderation und Coaching L IV Projektmanagement (Teil 1 und 2) KP I Qualitätsmanager/in I Total Quality Management K I Qualitätsmanager/in II Statistische Methoden L I Umwelt- und qualitätsorientierte Unternehmensanalyse KP I Unternehmensplanspiel Einführung eines Umweltmanagement- Systems II Handlungsfelder globaler Nachhaltigkeitspolitik KP III Ökologisches Controlling & Ecodesign KP -- Masterarbeit Bearbeitungszeit drei Monate L Lernbereiche Lernbereich I Lernbereich II Lernbereich III Lernbereich IV Umwelt-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen und Organisationen Ökonomie, Recht und Politik der Nachhaltigkeit Praktische Handlungsfelder nachhaltiger Unternehmenspolitik Methodische Managementkompetenzen K = Klausur; H = Hausarbeit; M = Mündliche Prüfung; L = Leistungstest; KP = Kombinierte Prüfungsleistung

10 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 10 Brückenordnung Ergänzung zur Studienordnung im Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement vom Der Rat des Institute of Management Berlin der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin hat am die folgende Brückenordnung erlassen: 1 Geltungsbereich (1) Ab dem Wintersemester 2007/2008 regelt diese Brückenordnung die Durchführung des Überbrückungsangebots im Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement am Institute of Management Berlin (IMB) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW Berlin) in Ergänzung zur Studienordnung im Studiengang MA NaQM in ihrer jeweils gültigen Fassung. (2) Diese Überbrückungsordnung wird durch die Studienordnung im Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement am IMB der FHW Berlin sowie durch die Allgemeine Ordnung der Prüfungen in den Studiengängen am IMB der FHW Berlin in ihren jeweils gültigen Fassungen ergänzt. Die Bestimmungen beider genannten Ordnungen gelten sinngemäß für die Überbrückungsordnung. (3) Soweit in dieser Ordnung Studierende, Mitgliedergruppen oder Funktionsträger der Hochschule genannt werden, sind damit jeweils sowohl männliche als auch weibliche Personen bezeichnet. 2 Art und Umfang des Brücken-Angebots (1) Absolventen des postgradualen weiterbildenden Zertifikatsstudiengangs Umwelt- und Qualitätsmanagement der FHW Berlin, der ab dem Wintersemester 2006/07 in einer weiterentwickelten Fassung unter dem Namen Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement angeboten wird, erhalten nach Maßgabe freier Studienplätze im Master-Studiengang Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement die Möglichkeit, den Grad eines Masters of Arts (MA) durch erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an ausgewählten Modulen dieses Master-Studiengangs zu erwerben. (2) Dazu werden die in dem jeweils erfolgreich absolvierten Zertifikatsstudiengang erbrachten Leistungen auf die Leistungen angerechnet, die im Master-Studiengang insgesamt im Umfang von 90 ECTS-Leistungspunkten erreicht werden müssen. Hierbei werden Studienleistungen, die im Zertifikatsstudiengang Umwelt- und Qualitätsmanagement erbracht wurden, mit maximal 43 Leistungspunkten, Studienleistungen, die im weiterentwickelten Zertifikatsstudiengang mit der Bezeichnung Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement erbracht wurden, mit maximal 63 Leistungspunkten angerechnet.

11 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 11 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu diesem Brückenangebot des Master-Studiengangs können alle Absolventen des Zertifikatsstudiengangs Umwelt- und Qualitätsmanagement bzw. Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement der FHW Berlin zugelassen werden, sofern sie ein erstes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. (2) Zulassungen können nur im Rahmen der maximalen Gruppengröße und nach Maßgabe verfügbarer Studienplätze erfolgen. 4 Entgelte Die Teilnahme am Brückenangebot ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird nach Maßgabe der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme am weiterbildenden Studium der FHW Berlin vom XX (Mitteilungsblatt XX) festgesetzt. 5 Module des Überbrückungsangebots (1) Im Rahmen des Brückenangebots sind bestimmte Pflichtmodule zu absolvieren. Zusätzlich muss die Master-Abschlussarbeit angefertigt werden. Die Anzahl an Leistungspunkten, die durch die noch zu absolvierenden Module und durch die Masterarbeit erworben werden müssen, beträgt für die Absolventen des Zertifikatsstudiengangs Umwelt- und Qualitätsmanagement mindestens 47 Leistungspunkte, für die Absolventen des weiterentwickelten Zertifikatsstudiengangs mit der Bezeichnung Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement mindestens 27 Leistungspunkte. (2) Bei den von den Absolventen des zum Wintersemester 2006/07 begonnenen Zertifikatsstudien-gangs Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement noch zu erbringenden Pflichtmodulen handelt es sich um folgende Module: Modul Unterrichtsstunden ECTS Leistungspunkte Ecodesign 24 2 Projektmanagement Qualitätsmanager II Statistische Methoden* 32 3 *) sofern nicht bereits im Zertifikatsstudium NaQM erbracht Masterarbeit Bearbeitungszeit drei Monate 15

12 Mitteilungsblatt Nr. 22/2007 Seite 12 (3) Absolventen des Zertifikatsstudiengangs mit der Bezeichnung Umwelt- und Qualitätsmanagement, die ihr Studium spätestens zum Wintersemester 2005/06 aufgenommen haben, müssen über die in Absatz 2 genannten Module hinaus noch die folgenden Pflichtmodule erbringen: Modul Unterrichtsstunden ECTS Leistungspunkte Nachhaltiges Facility-Management 28 4 Energietechnik und Energiemanagement 28 4 Qualitätsmanager I Total Quality Management 32 4 Prozessmoderation und Coaching 48 5 Integrierte Managementsysteme* *) sofern nicht bereits erbracht Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der FHW Berlin in Kraft.

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