Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

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1 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe Dieser Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kredite bildet mit Teil I. Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite ein unteilbares Ganzes und gehört damit zum Kreditvertrag, den der Kreditgeber den Kreditnehmern anbietet. Artikel 1 Unterzeichnung und Rücktrittsrecht 1.1 Das Kreditvertrag kommt durch die Unterzeichnung innerhalb der im Teil I, Fach 4 ( Der Zeitraum, in dem der Kreditgeber an die vorvertragliche Information gebunden ist ) gesetzten Frist durch alle Vertragspartner zustande. Diese Krediteröffnung ersetzt unmittelbar eine eventuell bestehende Krediteröffnung, die auf demselben Kreditkonto in Anspruch genommen werden kann wie das, von dem nachstehend die Rede ist, und beendet diese in beiderseitigem Einvernehmen. Auch ein eventuell bestehender Sollstand auf dem Kreditkonto wird dem neu eröffneten Kredit sofort zusätzlich angerechnet. 1.2 Die Kreditnehmer sind berechtigt, innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses vom Kreditvertrag zurückzutreten. Dieses Recht können sie ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung einer Geldstrafe ausüben. Die Kreditnehmer müssen ihr Rücktrittsrecht per bei der Post aufgegebenen Einschreibebrief an die KBC Consumer Finance AG, Kundendienst, Havenlaan 2, 1080 Brussel, ausüben. Die Kreditnehmer erteilen dem Kreditgeber die Genehmigung für die Erfüllung des Kreditvertrages während der Rücktrittsfrist. Wenn kein Rücktritt vom Kreditvertrag erfolgt, bleibt der Kreditvertrag in Kraft. Die Kreditnehmer, die vom Kreditvertrag zurücktreten, sind verpflichtet, den von ihnen in Anspruch genommenen Kreditbetrag unverzüglich und spätestens 30 Kalendertage nach Ausübung ihres Rücktrittsrechts samt angefallenen Zinsen an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Zinsen werden vom Datum der Krediteröffnung bis zum Datum der Rückzahlung zu einem Zinssatz gleich dem Sollzinssatz des Kredites berechnet. Der pro Tag anfallende Sollzinsenbetrag wird in Teil I benannt. Nicht die geringste sonstige Entschädigung darf, abgesehen von der Ersetzung von Gebühren, die vom Kreditgeber an eine staatliche Behörde entrichtet worden sein sollten und die für eine Erstattung nicht in Betracht kommen, wegen des Rücktritts vom Kreditvertrag von den Kreditnehmern verlangt werden. Besagte Frist von 30 Kalendertagen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kreditnehmer ihren Rücktrittsbrief verschickt haben. Die Kreditnehmer, die ihr Widerrufsrecht auf diese Weise ausüben, sind nicht mehr durch die Nebenleistungen gebunden, die sie beim Kreditgeber oder bei einer Drittpartei aufgrund eines Vertrages mit dem Kreditgeber abgeschlossen haben sollten. Die Auflösung des neuen Kreditvertrages beeinträchtigt jedoch nicht die Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen der eventuell bestehenden Krediteröffnung, die diesen Vertrag ersetzen soll. Der Sollstand des Kreditkontos ist in diesem Fall weiterhin als die Ausführung dieses Kreditvertrages zu betrachten (von dem zurückgetreten wurde). Artikel 2 Kreditnutzungsmodalitäten Die Krediteröffnung kann auf die in Art. 7 beschriebene Weise in Anspruch und neu in Anspruch genommen werden. Alle (wieder) in Anspruch genommenen Beträge werden vom Kreditkonto abgebucht, dessen Nummer in der ersten Monatsübersicht an die Kreditnehmer mitgeteilt wird. Die etwaige spätere Mitteilung einer neuen Kontonummer durch den Kreditgeber zieht nicht die geringste Änderung des Kreditvertrages selbst nach sich. In Anspruch genommene Beträge können jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung von den Kreditnehmern durch Überweisung auf das Kreditkonto vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Krediteröffnung darf nicht überwiegend in Ausübung einer selbstständigen Berufstätigkeit genutzt werden. Artikel 3 Laufzeit, Sperrung und Kündigung des Kredits 3.1 Die Krediteröffnung gilt für unbestimmte Zeit. 3.2 Der Kreditgeber kann zur Aussetzung des Kreditvertrages übergehen, wenn es dafür objektive Gründe gibt. Während der Aussetzung bleiben die von den Kreditnehmern zu erfüllenden Pflichten uneingeschränkt gültig. 3.3 Die Krediteröffnung kann von jeder der beiden Parteien per Einschreiben und unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Frist beträgt einen Monat bei Kündigung durch die Kreditnehmer und zwei Monate bei Kündigung durch Kreditgeber. Spätestens bei Verstreichen der Kündigungsfrist muss der etwaige Sollsaldo des Kreditkontos von den Kreditnehmern bereinigt werden. Artikel 4 Sollzinsen, Kartengebühren und Verzugszinsen 4.1 Der Kreditgeber behält sich das Recht vor, den Sollzinssatz jederzeit zu ändern. Als neuen Sollzinssatz wird der Kreditgeber den Sollzinssatz nehmen, den er für neue Kreditnehmer in Ausführung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1995 über die Preisangabe bei homogenen Finanzdienstleistungen bekanntgibt. Die Kreditnehmer werden spätestens am Tag vor Inkrafttreten der Änderung mittels der Kontoübersicht (auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) vom neuen Sollzinssatz in Kenntnis gesetzt. Eine Erhöhung des Sollzinssatzes hat zur Folge, dass höhere Sollzinsen anfallen. 4.2 Alle im Soll des Kreditkontos gebuchten Beträge erbringen monatlich Zinsen zugunsten des Kreditgebers. Die Sollzinsen werden gemäß dem vereinbarten Sollzinssatz für die tatsächliche Anzahl Tage auf die in Anspruch genommenen Beträge berechnet. Der auf Tagesbasis anzuwendende Zinssatz wird nach der Formel jährlicher Sollzinssatz / 365 ermittelt. Es werden keine Sollzinsen berechnet für aufgenommene Beträge, die die Kreditnehmer zurückzahlen und die der Kreditgeber vor dem fünften Kalendertag des Monats, der dem Monat folgt, in dem die aufgenommenen Beträge pro Soll des Kreditkontos gebucht werden, erhält. Die Kreditnehmer erfahren in der Monatsübersicht (Sammelabrechnung), wann die aufgenommenen Beträge pro Soll des Kreditkontos gebucht werden. Sind die aufgenommenen Beträge vor dem fünften Kalendertag des Monats nicht zurückgezahlt, werden für diese Beträge rückwirkend Sollzinsen ab dem ersten Sitz der Gesellschaft: KBC Consumer Finance AG Havenlaan Brüssel Belgien MwSt. BE RJP Brüssel IBAN BE BIC KREDBEBB FSMA A Ein Unternehmen des KBC-Konzerns AA0918 V /- P.1/8

2 Kalendertag des Monats, der dem Monat folgt, in dem die aufgenommenen Beträge pro Soll des Kreditkontos gebucht werden, angerechnet. Außer Sollzinsen fällt für die Kreditnehmer ein Jahresbeitrag für die Bereitstellung einer oder mehrerer Karten an, mit denen über den Kredit verfügt werden kann (siehe Teil I). Die Kosten der obligatorischen Kreditkarte und der fakultativen Partnerkarte fallen am ersten Kalendertag des zweiten Monats nach dem Abschluss des Kreditvertrags an (anteilig), und dann jeweils am 1. Januar jedes Kalenderjahres. Solange alle Kreditnehmer das Alter von 25 Jahren nicht erreicht haben, fallen für sie keine Kartenkosten an. Zum Schluss fallen für die Kreditnehmer die in Art. 7 behandelten Transaktionsgebühren an. Sämtliche Gebühren sind per Einzug auf dem Kreditkonto zahlbar. 4.3 Der Verzugszinssatz entspricht immer dem zuletzt angewendeten Sollzinssatz, erhöht um einen Koeffizienten von 10% (aktueller jährlicher Verzugszinssatz: siehe Teil I). Die Verzugszinsen werden zu den gleichen Zeitpunkten und in der gleichen Art und Weise wie die Sollzinsen fällig. Die Verzugszinsen sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zahlbar. 4.4 Der Kreditgeber kann die Gebühr für die Bargeldabhebung am Geldautomaten einseitig ändern. Alle Änderungen sind dem Kreditnehmer mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten und schriftlich oder auf einem dauerhaften Träger mitzuteilen. Wenn die Kreditnehmer dem Kreditgeber vor dem Tag des Inkrafttretens nicht mitgeteilt haben, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie die Änderungen akzeptiert haben. Andernfalls sind die Kreditnehmer berechtigt, den Rahmenvertrag vor dem Datum des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen. Obengenanntes Änderungsrecht kann vom Kreditgeber nur einmal ausgeübt werden und der anfangs vereinbarte Gebührensatz kann um höchstens 25% angehoben werden. Artikel 5 Bezahlungen durch die Kreditnehmer und Lastschrift Die Kreditnehmer verpflichten sich, den Sollsaldo ihres Kreditkontos monatlich in Höhe des Betrags, berechnet wie angegeben in Teil I, zu begleichen. Außerdem werden sie darauf achten, dass ein Sollstand nie länger als der zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Zeitraum (s. Teil I) aufrechterhalten wird. Die Kreditnehmer ermächtigen den Kreditgeber, alle angefallenen und fällig gestellten Beträge durch Belastung ihres in Teil I benannten Bankkontos einzufordern. Dieser Einzug findet am ersten Bankgeschäftstag des Monats statt, der auf den Monat des Erhalts der monatlichen Übersicht der Transaktionen folgt. Die Kreditnehmer verpflichten sich, auf ihrem Bankkonto immer eine ausreichende Kontodeckung zu gewährleisten. Die Kreditnehmer sind damit einverstanden, auf Bitte des Kreditgebers ein gesondertes Lastschriftmandat zu unterschreiben, damit der Kreditgeber auf die weiter oben beschriebene Weise eine Zahlung erhalten kann. Solange diese Lastschrift unbezahlt bleibt, wird sie erneut zum Einzug bis zur nächsten monatlichen Übersicht der angefallenen und fällig gestellten Beträge vorgelegt. Die Kreditnehmer ermächtigen den Kreditgeber außerdem, alle angefallenen und fällig gestellten Beträge, die aus diesem Kreditvertrag anfallen sowie die Anschlussbeiträge für die eventuell damit verbundene Versicherung Finanzschutz gemeinsam einzufordern. Alle Zahlungseingänge werden vom Kreditgeber auf das Kreditkonto gebucht. Die Kreditnehmer achten darauf, dass auf dem Kreditkonto kein Guthaben entsteht. Auf jeden Fall entsteht aus etwaigen Habenständen auf dem Kreditkonto keinerlei Anspruch auf Habenzinsen. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 6.2 werden die Zahlungen erst auf die eventuell zu zahlenden Verzugszinsen und Mahnkosten angerechnet, dann auf die Kartenkosten, dann auf die Sollzinsen und schließlich auf das Kapital. Die Kreditnehmer werden auf der Monatsübersicht über den Betrag der Abbuchung informiert. Artikel 6 Nichterfüllung und Beendung des Vertrags 6.1 Eine Überziehung des Kreditbetrages oder eine zeitliche Überziehung (Zahlungsrückstand) ist nicht erlaubt. Tritt trotzdem eine Überziehung ein, dann müssen die Kreditnehmer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung folgende Beträge zahlen: den Überziehungsbetrag die angefallenen Sollzinsen und Gebühren die unter Zugrundelegung der tatsächlichen Anzahl Tage auf den Überziehungsbetrag zum geltenden Verzugszinssatz berechneten Verzugszinsen die Verwaltungsgebühren der Mahnung in Höhe von 7,50 Euro zuzüglich Porto bei höchstens einer Mahnung im Monat. 6.2 Bei Überziehung des Kreditbetrags bzw. der Höchstsollfrist oder bei (völligem oder teilweisem) Ausbleiben von mindestens zwei fälligen Raten Zahlungen sowie dann, wenn die Kreditnehmer innerhalb eines Monats nach Aufgabe des Einschreibebriefes bei der Post ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, und in allen Fällen der Auflösung des Kredits wegen Nichtausführung der Pflichten durch die Kreditnehmer, wird der Kreditvertrag als für die Zukunft aufgelöst betrachtet und ist der Kreditgeber berechtigt, die sofortige Zahlung folgender Beträge zu verlangen: der Sollsaldo des Kreditkontos die angefallenen Sollzinsen und Gebühren die anteilig gemäß der tatsächlichen Anzahl Tage auf den fälligen Saldo zum geltenden Verzugszinssatz berechneten Verzugszinsen die Entschädigung berechnet sich wie folgt: - 10% der Tranche des fälligen Restbetrages bis EUR - 5% der Tranche des fälligen Restbetrages über EUR hinaus Dieselbe weiter oben bestimmte pauschale Entschädigung darf der Kreditgeber auch dann verlangen, wenn der Kreditvertrag nach Art. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird und die Kreditnehmer ihren Pflichten nicht innerhalb von drei Monaten nach Aufgabe einer Inverzugsetzung per Einschreibebrief bei der Post nachgekommen sind. Bei Auflösung des Kreditvertrags werden Teilzahlungen zunächst auf den fällig gebliebenen Saldo und die Gesamtkosten des Kredits angerechnet, und dann auf die Verzugszinsen und den Schadenersatz. 6.3 Bleibt der Kreditgeber mit der Bereitstellung des Kreditbetrages in Verzug, haben die Kreditnehmer nur Anspruch auf Auflösung des Kreditvertrages sowie auf einen Schadenersatz gleich dem vom Kreditgeber zu seinen Gunsten vertraglich ausgehandelten (Art. 6.2). Abgesehen von der vorzeitigen Einforderbarkeit des fällig bleibenden Saldos und der Verzugszinsen und Gebühren, die eine Nichtbezahlung verursachen kann, müssen die Kredit- AA0918 V /- P.2/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

3 nehmer zur Kenntnis nehmen, dass der Kreditgeber bei Nichtbezahlung berechtigt ist, seine Forderung auf gerichtlichem Wege einzutreiben und die Sicherheiten zu verwerten. Außerdem wird eine Nichtbezahlung die Erfassung in der Privatkreditzentrale nach sich ziehen, wenn die Kreditnehmer drei Monate nach der Fälligkeit eines Betrages an Kapital und Gesamtkosten oder nach Vertragsauflösung ihre Pflichten nicht vollständig erfüllt haben. (siehe auch Art. 10.3). Artikel 7 Bestimmungen zum Kredit und zur Karte 7.1 Begriffsbestimmungen Für die Anwendung dieser Bestimmungen ist zu verstehen unter: die Gesellschaft: Atos Worldline NV, Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brussel; Unternehmensnummer BE RJP Brüssel, die Gesellschaft bearbeitet die Schadensfälle, die sich aus dem Missbrauch der Karte für Rechnung der Kreditgeber ergeben. Card Stop: vom Kreditgeber angegebenes Zentrum für die Meldung von Verlust oder Diebstahl der Karte (Tel ); der Kreditgeber: der Emittent der Karte der Kartenleser: ein Gerät, in das der Kreditnehmer seine Karte einführt und die zur Karte gehörende Geheimzahl eingibt. Der Kartenleser berechnet dann eine neue Geheimzahl, mit der der Kreditnehmer sich identifizieren und Aufträge unterzeichnen kann. 7.2 Mit der Krediteröffnung ist eine personalisierte Karte verbunden, die die Kreditnehmer anzuerkennen verpflichtet sind. Eine zweite personalisierte Karte (Partnerkarte) ist fakultativ, d. h. dass die Kreditnehmer frei entscheiden können, ob sie zwecks Nutzung des Kredites eine zweite Karte nehmen. Die Verwendung beider Karten unterliegt den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen dieser Krediteröffnung, die gemeinsam den Rahmenvertrag bilden. Aus Sicherheitsgründen müssen die Kreditnehmer die Karte bei der Entgegennahme sofort mit einem Kugelschreiber unterschreiben. Mit der Karte ist eine aus vier Zahlen bestehende Geheimzahl verbunden. Diese Geheimzahl wird, je nach Wunsch der Kreditnehmer, entweder per SMS an eine von den Kreditnehmern mitgeteilte Mobiltelefonnummer, per Post oder über einen von den Kreditnehmern frei gewählten Bankautomaten unmittelbar nach Abgabe der Karte in der Bankfiliale übermittelt. Wenn die Geheimzahl per SMS versandt wird, müssen die Kreditnehmer diese Mitteilung so schnell wie möglich löschen. Die Geheimzahl ist streng persönlich und nicht übertragbar. Wenn die Kreditnehmer selbst eine Geheimzahl wählen oder ihre Geheimzahl ändern, dürfen sie keine Geheimzahl wählen, die von Dritten leicht ermittelt werden kann (z. B. das Geburtsdatum, 1234, ). Sowohl bei der Anfertigung als auch bei jeder Verwendung der Karte bleibt der geheime Charakter der Geheimzahl gewährleistet. 7.3 Kreditnutzungsmodalitäten Abgesehen davon, dass Überschreitungen des Kreditbetrages oder Überschreitungen in der Zeit unzulässig sind, gelten für den Kredit im Allgemeinen und die Karte im Besonderen folgende Gebrauchsbedingungen: die Kreditnehmer können mit ihrer Karte die unten aufgeführten Transaktionen abwickeln. Sie stimmen den Zahlungstransaktionen auf die unten beschriebene Weise zu. Einmal erteilt, können die Kreditnehmer die Genehmigung nicht mehr widerrufen. Wenn eine Zahlungstransaktion nicht abgewickelt werden kann, wird den Kreditnehmern dies über den Automaten, das Terminal oder die Anwendung mitgeteilt, wo die Transaktion erfolgt; die Kreditnehmer können mit ihrer Karte Waren und Dienstleistungen bezahlen, die sie bei Händlern gekauft haben, die dem MasterCard-Netz angeschlossen sind. Diese Funktion ist, wie in Art. 7.4 beschrieben, im Inund Ausland möglich. In bestimmten Fällen müssen die Kreditnehmer ihre Geheimzahl eingeben. Der Händler kann jedoch nötigenfalls ein Verkaufsbordereau benutzen, das er von den Kreditnehmern unterschreiben lässt. Die Unterzeichnung des Verkaufsbelegs und das Vorlegen der Karte beim Händler und/oder die elektronische Identifizierung der Karte, gegebenenfalls zusammen mit der Verwendung der Geheimzahl gelten als Anerkennung der Transaktion sowie des Betrags derselben unter Vorbehalt des in Art Bestimmten; die Kreditnehmer können mit ihrer Karte und dem Kartenleser Zahlungen sicher abwickeln, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die übers Internet erworben wurden von Händlern, die Zahlungen über den MasterCard-Zahlknopf akzeptieren. Die Kreditnehmer haben jedoch die Möglichkeit, über KBC-Online auszuschließen, dass auf der Website von Händlern mit der Karte Zahlungen, unter Umständen mit dem MasterCard- Zahlungsknopf, ausgeführt werden. Die Kreditnehmer können ebenfalls durch Angabe ihrer Kartennummer und des Verfalldatums ihrer Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die telefonisch, brieflich, per Telefax oder im Internet verkauft werden. Die Kreditnehmer können auch durch einmalige Angabe ihrer Kartennummer und des Verfalldatums der Karte eine Reihe von Waren und Dienstleistungen (z. B. Abonnements) bezahlen. Im letzteren Fall sind die Kreditnehmer gehalten, diese Zahlungen selbst bei den Händlern zu beenden, sobald der betreffende Vertrag beendet oder ihre Karte gesperrt, vernichtet oder zurückgegeben wird. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art gilt der vom Vertragsunternehmen ausgefüllte Verkaufsbeleg als Vermutung eines von den Kreditnehmern dem Kreditgeber erteilten Auftrags zur Bezahlung des Vertragsunternehmens. Die Kreditnehmer verpflichten sich, diesen Zahlungsmodus nur bei Vertragsunternehmen zu verwenden, die ihm wohlbekannt sind. Der Kreditgeber kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, falls ein Geschäft die Karte nicht akzeptiert. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Kreditnehmern und dem Händlern entstehen, sind ausschließlich zwischen beiden zu regeln und befreien die Kreditnehmer keineswegs von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Für diese Zahlungen mit der Karte fallen keine Transaktionsgebühren an. die Kreditnehmer können gegen Vorzeigen ihrer Karte und durch Unterzeichnung eines Verkaufsbordereaus Bargeld an den Schaltern von Bankfilialen und Wechselstuben mit MasterCard-Zeichen abheben. Diese Funktion ist, wie in Art. 7.4 beschrieben, im In- und Ausland möglich. Durch die Unterzeichnung des Verkaufsbordereaus und die Vorlage der Karte erteilen die Kreditnehmer dem Kreditgeber den unwiderruflichen Auftrag, die Bank für die Geldabhebungen zuzüglich der Kosten gleich einem Prozentsatz des abgehobenen Betrages (siehe Teil I) bei einer Mindestgebühr pro Geldabhebung (siehe Teil I) unter Vorbehalt dessen zu entschädigen, was in Art bestimmt ist. Gegebenenfalls werden die von einer ausländischen Bank berechneten zusätzlichen Kosten sofort auf den verlangten Betrag angerechnet. AA0918 V /- P.3/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

4 die Kreditnehmer können mit ihrer Karte und ihrer Geheimzahl Bargeld am Geldautomaten abheben, der mit dem MasterCard-Zeichen gekennzeichnet ist. Diese Abhebungen sind auf 620 Euro pro 4 Tage begrenzt. Diese Funktion ist, wie in Art. 7.4 beschrieben, im In- und Ausland möglich. Durch die elektronische Identifizierung ihrer Karte und die Verwendung der Geheimzahl erteilen die Kreditnehmer dem Kreditgeber den unwiderruflichen Auftrag, die Bank auf ihren Namen und für ihre Rechnung für die Geldabhebungen zuzüglich der Kosten gleich einem Prozentsatz des Betrages der Geldabhebung (siehe Teil I) bei einer Mindestgebühr (siehe Teil I) unter Vorbehalt des in Art Bestimmten zu entschädigen. Gegebenenfalls werden die von einer ausländischen Bank berechneten zusätzlichen Kosten sofort auf den verlangten Betrag angerechnet. die Kreditnehmer können von ihrem Kreditkonto Geld auf das Girokonto überweisen. Der Überweisungsauftrag übers Internet oder in Filialen an die Kreditvermittler wird schriftlich erteilt. Eine erste Bereitstellung des Kreditbetrages ist über eine Überweisung durch die Filialen der Kreditvermittler am Tag der Kreditunterzeichnung möglich und ist kostenlos. Unter Vorbehalt des in Art Bestimmten gilt das vom Kreditgeber ausgefüllte Verkaufsbordereau als Vermutung eines dem Kreditgeber von den Kreditnehmern erteilten Überweisungsauftrags. Läuft die Überweisung über die Filialen der Kreditvermittler (mit Ausnahme der ersten Überweisung am Tag der Kreditunterzeichnung) oder schriftlich oder übers Internet, fällt für die Kreditnehmer eine Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes des Betrages der Überweisung (siehe Teil I) bei einem einer Mindestgebühr (siehe Teil I) an. 7.4 Die Kreditnehmer können selbst bestimmen, in welchen Ländern sie mit ihrer Karte bei Händlern zahlen und Geld abheben können (alle Länder, alle Länder mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, nur Europa). Sie können das selbst über KBC-Online registrieren. Die Kreditnehmer können sich außerdem mit ihrer KBC-Bankfiliale oder mit dem KBC-Telecenter unter Nummer in Verbindung setzen. Weitere Auskünfte können sie unter oder beim KBC- Telecenter unter der Nummer erhalten. Wenn die Kreditnehmer insoweit nichts unternommen haben, können sie ihre Karte außer in den Vereinigten Staaten überall weltweit benutzen. Für Karten mit Zugang zu allen Ländern mit Ausnahme der Vereinigten Staaten bleiben in den Vereinigten Staaten Transaktionen mittels der Geheimzahl möglich. Bei jeder Änderung können die Kreditnehmer ein Enddatum (in belgischer Zeit) angeben. Anschließend wird die Nutzungseinstellung wieder in die vorgegebene Einstellung zurückversetzt. 7.5 Die Karte bleibt Eigentum des Kreditgebers. Bei Beendung oder Aussetzung des Kredits ist die Karte unbeschadet des Rechts für den Kreditgeber spontan an den Kreditgeber zurückzugeben, die Karte dann umgehend sperren oder durch einen Bankautomaten oder an einem Verkaufsstelle einbehalten zu lassen. 7.6 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Karte Die Gesellschaft übernimmt für den Kreditgeber die Betrugsvorbeugung und die Bearbeitung von Schadensfällen im Zusammenhang mit dem Kartenmissbrauch. Da ein sicherer Betrieb des Visa/MasterCard-Netzes voraussetzt, dass die Karte nur vom rechtmäßigen Kreditnehmer benutzt wird, verpflichten sich die Kreditnehmer: die Karte gemäß den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu benutzen; die Karte sorgfältig aufzubewahren und insbesondere den geheimen Charakter der Geheimzahl zu wahren, indem sie sie niemandem mitteilen und auch nicht auf der Karte selbst oder auf einem anderen Dokument, das gemeinsam mit der Karte aufbewahrt wird, notieren; ihre Karte niemals unbeaufsichtigt zu hinterlassen (etwa am Arbeitsplatz, im Hotel oder in einem Fahrzeug sogar wenn es abgeschlossen ist oder in faktisch der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen); die Karte nie eigenmächtig Dritten (einschließlich Ehegatten, Familienmitgliedern und Freunden) übertragen oder sie sie benutzen lassen; eine sichere Geheimzahl zu wählen, die nicht von Dritten auf einfache Weise ermittelt werden kann; bei Bezahlung mit ihrer Karte bei einem Händler dafür zu sorgen, dass die Karte immer unter ihrer Aufsicht gebraucht wird; die Karte nicht zu knicken, in die Nähe eines Magnetfelds kommen zu lassen, sie nicht extremen physischen Umständen auszusetzen oder auf eine andere Weise zu beschädigen; die Karte nur in ausreichend sicheren Bedingungen zu benutzen, wobei unter anderem der geheime Charakter der Geheimzahl gewahrt wird; die anwendbaren Limits nicht zu überschreiten; die Karte nur zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden; die Karte nie zum Glückspiel im Internet zu verwenden; den Betrag des Ausgabenlimits nie zu überschreiten; sofort den Diebstahl, den Verlust, die Fälschung, die unberechtigte Nutzung oder nicht genehmigte Nutzung oder jedes sonstige Missbrauchsrisiko ihrer Karte, wie die Aufdeckung der persönlichen Geheimzahl mitzuteilen, damit die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch ergriffen werden können; die Kreditnehmer können Card Stop an jedem Tag der Woche, auch am Wochenende, sowohl nachts als auch tagsüber telefonisch erreichen unter der Nummer von Card Stop, um dort Diebstahl, Verlust oder andere Missbrauchrisiken ihrer Karte zu melden; diese telefonische Mitteilung ist innerhalb von drei Tagen per Einschreiben, Telefax, Telex oder Telegramm an die Adresse der Gesellschaft und des Kreditgebers zu bestätigen; diese Meldungen haben auch umgehend jedes Mal dann zu erfolgen, wenn die Karte an einem Terminal oder an einem Geldautomaten eingezogen wird; der Gesellschaft alle ihnen bekannten Informationen über die Umstände des Diebstahls oder Verlusts mitzuteilen und sie bei ihrer Untersuchung zu unterstützen; Verlust oder Diebstahl ihrer Karte innerhalb von 24 Stunden der örtlichen Polizeidienststelle zu melden; die Gesellschaft und / oder den Kreditgeber umgehend von jeder Buchung infolge unrechtmäßig vorgenommener Transaktionen sowie von jedem Fehler oder jeder Unregelmäßigkeit bei der Führung dieses Kontos zu unterrichten. 7.7 Pflichten des Kreditgebers Der Kreditgeber verpflichtet sich: den Kreditnehmern nicht ungefragt eine Karte zu übersenden, es sei denn, als Ersatz der bestehenden Karte nach Art. 7.8; während einer Zeit von mindestens 5 Jahren ab Ausführung der Transaktionen eine interne Liste der Transaktionen aufzubewahren; AA0918 V /- P.4/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

5 den Kreditnehmern die nötigen Mittel zu verschaffen, um die in Art. 7.6 vorgeschriebene Bekanntgabe jederzeit zu verrichten und den Kreditnehmern ein Identifizierungsmittel zu geben, anhand dessen sie die Bekanntgabe belegen können; jede weitere Verwendung der Karte - sofern technisch möglich - zu verhindern, sobald die Kreditnehmer den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch gemeldet haben; den Kreditnehmern regelmäßig über die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen zu informieren, um jede unrechtmäßige Benutzung der Karte zu verhindern; dafür zu sorgen, dass die Geheimzahl für andere Parteien nicht zugänglich ist. Wenn ein Zahlungsauftrag vom Kreditnehmer ausgelöst wurde, haftet der Kreditgeber unbeschadet der Anwendung der Artikel 34, 49 2 und 3, sowie 54 des Gesetzes über die Zahlungsdienstleistungen, gegenüber den Kreditnehmern für die richtige Ausführung der Zahlungstransaktion, sofern die Bank des Zahlungsempfängers den Betrag der Transaktion nicht erhalten hat. Wenn der Kreditgeber aufgrund dieser Bestimmung haftet, wird er umgehend den Betrag der Zahlungstransaktion zugunsten des Empfängers bereitstellen und, sofern zutreffend, den entsprechenden Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreiben. Der Kreditgeber haftet auch für die Kosten, für die die Kreditnehmer verantwortlich sind, für die Zinsen, die ihnen wegen Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung der Zahlungstransaktion in Rechnung gestellt werden und für die weiteren Vergütungen für eventuelle weitere finanzielle Folgen. 7.8 Gültigkeit und Erneuerung der Karte Die Karte ist bis zum letzten Tag des auf der Karte vermerkten Verfallmonates gültig. Zu diesem Zeitpunkt wird den Kreditnehmern eine neue Karte zur Verfügung gestellt werden. Die Kreditnehmern verpflichten sich, die alte Karte bei Erhalt der neuen sofort zu vernichten. 7.9 Monatliche Übersicht Der Kreditgeber schickt den Kreditnehmern monatlich eine Übersicht aller von ihnen ausgeführten Transaktionen. Darauf stehen auch die Auskünfte, die in Art. 59 des Gesetzes über den Konsumentenkredit vorgeschrieben sind. Kreditnehmer, die sich dafür entschieden haben, Briefe und Mitteilungen in ihrer KBC-Online-Inbox zu empfangen, stimmen zu, dass die Monatsübersicht in ihrer KBC-Online-Inbox bereitgestellt wird. Wenn sie in KBC-Online auch angegeben haben, dass sie per informiert werden möchten, sobald eine neue wichtige Mitteilung für sie vorhanden ist, erhalten sie jedes Mal, wenn die Monatsübersicht in der KBC-Online-Inbox bereitgestellt wird, eine an die -Adresse, die in den Kontaktdaten von KBC-Online anwesend ist. Wenn die Kreditnehmer sich nicht dafür entschieden haben, Briefe und Mitteilungen via KBC-Online zu erhalten oder wenn sie mitteilen, dass sie dies nicht länger wünschen, wird die Monatsübersicht brieflich an die letzte von ihnen angegebene Adresse gesandt. Wenn die Kreditnehmer mit ihrer Karte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen der Aufträge erteilen, der in diesem Vertrag vorgesehen ist, dann wird die Transaktion in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Transaktion auf der monatlichen Übersicht angegeben und auf das Kreditkonto gebucht. Jede Differenz wegen einer Transaktion auf der monatlichen Übersicht, die nicht korrekt erfasst oder gebucht wurde, ist der Gesellschaft innerhalb von dreizehn Monaten nach der Belastung schriftlich unter der unter Art. 7.1 genannten Adresse mitzuteilen, damit der Kreditgeber nachweisen kann, dass die Transaktion authentifiziert, richtig erfasst und gebucht und nicht durch eine technische Störung oder einen anderen Mangel im Sinne von Art beeinflusst wurde. Im Fall einer nicht genehmigten Zahlungstransaktion wird der Kreditgeber, nachdem er geprüft hat, ob kein Betrug seitens der Kreditnehmer vorliegt, den Betrag der nicht genehmigten Zahlungstransaktion sofort zurückzahlen und ggf. den Zustand des um diesen Betrag belasteten Kontos wiederherstellen, als hätte die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden, ggf. zuzüglich der Zinsen für diesen Betrag. Die etwaigen weiteren finanziellen Aufwendungen, insbesondere die von den Kreditnehmern wegen der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens getragenen Kosten, wird der Kreditgeber ebenfalls vergüten. Danach werden die monatliche Übersicht und der darin genannte Saldo unwiderruflich als vollständig akzeptiert betrachtet. Jede Buchung auf der Übersicht einer Transaktion, für die keine Zustimmung erteilt wurde, ist der Gesellschaft umgehend zu melden. Jeder andere Fehler oder jede andere Unregelmäßigkeit auf der Übersicht ist dem Kreditgeber umgehend zu melden. Die Transaktionen in an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft unter Zugrundelegung des Richtkurses der Europäischen Zentralbank am Tag des Eingangs dieser Transaktionen bestimmt, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Die Transaktionen in nicht an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft von den internationalen Gesellschaften am Tag des Eingangs der Angaben zu diesen Transaktionen erhält, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Für die Länder, die nicht Teilnehmer der Europäischen Währungsunion sind, wird dieser Kurs um eine Marge (siehe Teil I) erhöht. Dies gilt sowohl für Geldabhebungen an ausländischen Geldautomaten oder bei Banken als auch für Zahlungen bei ausländischen Vertragsunternehmen. Die Wechselkurse schwanken und können sich zwischen dem Zeitpunkt der Transaktion und dem der Belastung des Kreditkontos ändern. Aus Sicherheitsgründen wird die Kartennummer auf der Sammelabrechnung verkürzt wiedergegeben. Es werden die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kartennummer gezeigt. Die übrigen Zahlen werden durch den Großbuchstaben X ersetzt. Auch auf Antrags- und Schalterformularen, am KBC-Matic, in KBC-Online und anderer von der Bank ausgehender Kommunikation wird die Kartennummer auf dieselbe verkürzte Weise dargestellt Risikoregelung bei Kartenmissbrauch Der Kreditgeber trägt die Risiken für jede Versendung der Karte an die Kreditnehmer oder jedes Mittels, das die Kartenverwendung ermöglicht. Die Kreditnehmer haften von der Auslieferung der Karte an für alle Schuldforderungen, die durch die Verwendung der Karte entstehen, unter Vorbehalt folgender Bestimmungen. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte, oder bei unrechtmäßiger Benutzung der Karte, wenn die Kreditnehmer es versäumt hat, die Sicherheit der personalisierten Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten, tragen die Kreditnehmer das Risiko aus der unrechtmäßigen Nutzung bis zur Meldung gemäß Artikel 7.6. AA0918 V /- P.5/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

6 Das Risiko zulasten des Kreditnehmers ist jedoch auf 150 Euro je Schadensfall begrenzt. Als Schadensfall gilt jeder Verlust infolge missbräuchlicher Verwendung der verlorenen oder entwendeten Karte. Besagte Risikobegrenzung gilt nicht, wenn Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Kreditnehmer vorliegen. Der Richter urteilt in letzter Instanz über die Tatsache, ob unter den gegebenen Umständen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ohne dass er dabei durch die Qualifizierung des Kreditgebers gebunden ist. Die Kreditnehmer müssen sich dessen bewusst sein, dass sie die Karte auf eine sichere und vorsichtige Weise verwahren und benutzen müssen. Dies wird in Artikel 7.6 näher erläutert. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Karte missbraucht werden. Der Kreditgeber warnt die Kreditnehmer, dass unter anderem folgende Handlungsweisen Schadensfälle, für die er haftbar gemacht werden kann, verursachen können; als grobe Fahrlässigkeit kann unter anderem geltend gemacht werden, dass die Kreditnehmer ihre Pflichten nicht erfüllen oder die Sicherheitsvorschriften verletzen, zum Beispiel durch das gemeinsame Aufbewahren der Karte und der Geheimzahl in erkennbarer Form, das Mitteilen der Geheimzahl an Dritte, darunter Ehegatte, Familienmitglieder oder Freunde; das Zulassen der Verwendung der Karte durch Dritte; die Verwendung der Karte unter unsicheren Umständen; das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Karte (etwa am Arbeitsplatz, in einem Hotel, in einem Fahrzeug (selbst wenn dieses abgeschlossen ist) oder in öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. ein Krankenhaus), die nicht rechtzeitige Verständigung der Gesellschaft bei Verlust oder Diebstahl der Karte, bei der Buchung jeder Transaktion, für die die Kreditnehmer keine Zustimmung erteilt haben oder bei der Feststellung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit auf den Kontoauszügen, die nicht sofortige Veranlassung der Sperrung der Karte nach deren Einzug an einem Geldautomaten bzw. Zahlungsterminal oder in den anderen in Artikel 7.6 benannten Fällen. Die Kreditnehmer tragen kein Risiko für eventuelle Schäden, die auf Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Karte zurückzuführen und nach der in Artikel 7.6. vorgeschriebenen Meldung entstanden sind, außer wenn Betrug seitens der Kreditnehmer vorliegt. In Abweichung von dieser Regelung und vorbehaltlich Betrugs oder Vorsatzes seitens der Kreditnehmer haften diese nicht: wenn die Transaktion ohne physische Vorlage der Karte und ohne elektronische Identifizierung ausgeführt wurde; die alleinige Benutzung einer Geheimzahl oder eines anderen ähnlichen Identitätsnachweises reicht nicht, eine Haftung der Kreditnehmer entstehen zu lassen; wenn die Karte von Dritten nachgemacht oder zu Unrecht benutzt wurde, sofern der Kreditnehmer im Besitz der Karte war. Weder der Kreditgeber noch die Gesellschaft, noch die Institutionen, die die ausländischen Systeme verwalten, übernehmen die Haftung, wenn die Terminals und Apparate oder bestimmte Verwendungsmöglichkeiten der Karte wegen Wartungsarbeiten, Defekten oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar sind Beweisvereinbarung Von jeder Transaktion werden die relevanten Daten erfasst. Für die meisten Transaktionen wird den Kreditnehmern ein Dokument in der Form eines Belegs ausgehändigt. Das vom Geldautomaten oder vom POS-Terminal ausgegebene Dokument (Beleg bzw. Kassenbon) wird den Kreditnehmern zur Information oder zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Die Kreditnehmer und der Kreditgeber akzeptieren jeweils für den sie betreffenden Bereich, dass der Journalstreifen oder ein gleichwertiger Datenträger, auf dem alle Angaben zu den Transaktionen erfasst sind, ein verbindliches und ausreichendes Beweismittel für die korrekte Erfassung und Buchung der Transaktion ist und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Defekt beeinflusst wurde. Die Kreditnehmer können jedoch mit allen Mitteln den Gegenbeweis dafür erbringen. Bei Erhalt eines telefonischen Auftrags kann der Kreditgeber ein Ad-hoc-Formular ausfüllen und es mit Datum und Zeitpunkt versehen. Vorbehaltlich des Gegenbeweises gilt dieses Formular als Auftragsbeleg Änderung der Kartenmodalitäten In Anwendung von Art. 16 des Gesetzes vom 10. Dezember 2009 über die Zahlungsdienstleistungen behält sich der Kreditgeber das Recht vor, die Bestimmungen zur Karte in Artikel 7, ausgenommen Art. 7.10, jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Diese Änderung wird dem Kreditnehmer zwei Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich oder auf einem dauerhaften Träger mitgeteilt. Wenn die Kreditnehmer dem Kreditgeber vor dem Tag des Inkrafttretens nicht mitgeteilt haben, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie die Änderung akzeptiert haben. In diesem Fall sind sie berechtigt, den Vertrag spätestens vor der Inkrafttretung kostenlos zu kündigen. Spätestens bei Verstreichen der Kündigungsfrist muss der etwaige Sollsaldo des Kreditkontos von den Kreditnehmern bereinigt werden. Die Erweiterung oder Verbesserung der Möglichkeiten des Systems wird den Kreditnehmern auf die übliche Weise mitgeteilt und kann am Tag der Mitteilung in Kraft treten SMS-Dienst Wenn die Kreditnehmer dem Kreditvermittler ihre Handynummer mitgeteilt haben, bietet der Kreditgeber den Kreditnehmern automatisch einen kostenlosen SMS- Dienst an, durch den der Kreditgeber, gegebenenfalls über den Kreditvermittler, rein informative, mit Blick auf eine angemessene Dienstleistung bei der Kartenverwendung nichtkommerzielle SMS-Nachrichten an die Kreditnehmer schickt. Dieser SMS-Dienst umfasst unter anderem die SMS-Nachricht Betrugsvermutung : Wenn die Karte vermutlich mit einem Betrugsfall im Zusammenhang steht, kann eine entsprechende SMS an den Kreditnehmer geschickt werden. Eine aktuelle Liste und Beschreibung des Inhalts dieses SMS-Dienstes ist in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC-Webseite ( erhältlich. Der Kreditgeber verschickt die SMS-Mitteilungen an die Handynummer des Kreditnehmers, die in den Kontaktdaten des Kreditnehmers beim Kreditvermittler geführt wird. Die Kreditnehmer können in ihrer KBC-Bankfiliale oder in KBC-Online (wenn der Kreditnehmer ein KBC-Online- Abonnement hat) prüfen. Möchten die Kreditnehmer lieber keine SMS-Mitteilungen dieses kostenlosen SMS-Dienstes erhalten, können sie sie unter oder in ihrer KBC- Bankfiliale abbestellen. Da dieser SMS-Dienst eine rein zusätzliche und informative Dienstleistung ist, können die Kreditnehmer weder den Kreditgeber noch den Kreditvermittler für den Nichterhalt oder verspäteten Erhalt einer SMS-Nachricht mittels dieses SMS-Dienstes haftbar machen. AA0918 V /- P.6/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

7 7.14 Sperrung der Karte In Anwendung von Art. 30 des Gesetzes über Zahlungsdienstleistungen ist der Kreditgeber berechtigt, die Karte ganz oder teilweise sperren oder durch einen Bankautomaten oder eine Verkaufsstelle einbehalten zu lassen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte, mit der Vermutung unzulässiger oder betrügerischer Nutzung der Karte dies rechtfertigen, oder wenn das Risiko beträchtlich gestiegen ist, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann, unter anderem in folgenden Fällen: es wird dreimal hintereinander eine falsche Geheimzahl eingegeben; die Karte erweist sich als defekt; die Karte wird im Geldautomaten oder Verkaufsstellenterminal zurückgelassen; wenn die Karte auf Bitte der Kreditnehmer oder auf Initiative des Kreditgebers bzw. der Gesellschaft im System gesperrt worden ist; die Kreditnehmer überziehen das Ausgabenlimit; die Kreditnehmer verwenden ihre Karte zum Glückspiel im Internet; der Vertrag wird beendet. Der Kreditgeber wird die Kreditnehmer über diese Sperrung per Anlage zum Kontoauszug bzw. per Kontoauszug, einfachen Brief, KBC-Online-Mitteilung, Faxnachricht, Mitteilung per elektronischer Post, SMS oder auf eine andere angemessene Weise informieren. Artikel 8 Geltendes Recht und Gerichtsstand 8.1. Beide Parteien erklären, daß das belgische Recht auf den Kreditvertrag anwendbar ist. Die belgische Gesetzgebung gilt ebenfalls für die Beziehungen zwischen dem Kreditgeber und den Kreditnehmern vor Abschluss des Kreditvertrages. Das belgische Gesetz über den Verbraucherkredit findet nur Anwendung, sofern der Vertrag innerhalb des Anwendungsgebiets dieses Gesetzes fällt. Die Aufsichtsbehörden sind: der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie, Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung, Koning Albert II-laan 16, 1000 Brüssel, und FSMA, Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel, und der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel. 8.2 Die Kreditnehmer erkennen die ausschließliche Zuständigkeit belgischer Gerichte an, unbeschadet des Rechts der Kreditgeber, die Richter des Landes anzurufen, in dem einer der Kreditnehmer seinen Wohn- oder Aufenthaltsort hat. Artikel 9 Sicherheiten 9.1 Zur Sicherung der Erfüllung ihrer Pflichten treten die Kreditnehmer der Bank innerhalb der gesetzlichen Beschränkungen ihre bestehenden und künftigen, aus der Verrichtung von (selbständiger und nicht selbständiger) Arbeit hervorgehenden Rechte sowie ihre bestehenden und zukünftigen Rechte im Sinne von Art. 1410, 1 Gerichtsgesetzbuch ab. Wenn das Gesetz vom 12. April 1965 Anwendung findet, müssen beide Parteien zu diesem Zweck eine gesonderte Vereinbarung unterzeichnen. Dieser Artikel gilt nicht für minderjährige Kreditnehmer. Zur Absicherung ihrer Verbindlichkeiten treten die Kreditnehmer dem Kreditgeber ihre folgenden bestehenden und zukünftigen Forderungen an Dritte ab: Forderungen aus Kauf-, Miet-, Dienstleistungs-, Deponierungs- und Versicherungsverträgen, Forderungen an Geldinstitute mit Ausnahme der nachstehend verpfändeten, Forderungen im Rahmen vertraglicher und außervertraglicher Haftungen, Forderungen an den Staat und andere öffentlich-rechtliche Instanzen (u. a. Steueramt), Forderungen aus dem Verkauf beweglicher oder unbeweglicher Sachen. Zur Besicherung ihrer Pflichten geben die Kreditnehmer darüber hinaus bei den Kreditgebern alle bestehenden und künftigen Kontoguthaben in Pfand, die sie bei einer Bank halten (werden). 9.2 Vom Kredit darf kein Gebrauch gemacht werden, solange nicht alle Sicherheiten in ausreichender Weise (vollwertig und unanfechtbar) zustande gekommen sind und aufrechterhalten werden. Eine genehmigte Abweichung darf nicht zuungunsten des Kreditgebers ausgelegt werden. Artikel 10 Datenschutz 10.1 Der Kreditgeber hat für die Prüfung des Kreditantrags folgende externe Datenbank eingesehen: die Privatkreditzentrale sowie die Datenbank für nicht geregelte Erfassungen, deren Inhaberin die Belgische Nationalbank (BNB), de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, ist; 10.2 Datenschutz Der Kreditgeber verwendet die (perzonenbezogenen) Daten der Kreditnehmer als Verantwortlicher für die Verarbeitung gemäß dem Datenschutzgesetz, seiner Datenschutzerklärung und den Verträgen, die er mit den Kreditnehmern abgeschlossen hat. Die Kreditnehmer erteilen dem Kreditgeber die unmissverständliche Zustimmung, alle Daten zu der Person, den Produkten, Dienstleistungen und Zahlungsvorgängen in einer oder mehreren internen Dateien zu folgenden Zwecken zu verarbeiten: die Gewährung der Krediteröffnung, deren Verwaltung und alle sonstigen damit zusammenhängenden Vorgänge; die Vermeidung und Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und Verstößen der Kunden; die Verwaltung von Streitfällen die Erfüllung gesetzlicher Pflichten alle sonstigen Zwecke, die der Kreditgeber der belgischen Datenschutzkommission ( gemeldet hat. Die Zustimmung bedeutet außerdem, dass der Kreditgeber in bestimmten Fällen berechtigt ist, die eingegangenen Verpflichtungen und die Art und Weise, auf die diese erfüllt wurden, allen gesetzlich zulässigen Dritten mit legitimem Interesse oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung (unter anderem die Belgische Nationalbank für die Erfassung in der Zentrale für Privatkundenkredite; siehe nachstehend auch 10.3) mitzuteilen. Der Kreditgeber kann die personenbezogenen Daten und die Daten zu ihren Produkten, Dienstleistungen und Transaktionen zur Förderung seiner Dienstleistungen und Produkte verwenden. Das bedeutet, dass die Angaben der Kreditnehmer verwendet werden können, um ihn wegen Informationen, Werbung oder maßgeschneiderten Angeboten (Direktmarketing) zu kontaktieren. Die Kreditnehmer können sich der Verwendung ihrer Angaben zu Direktmarketing jederzeit widersetzen (Einspruch durch einfachen Brief an den Kreditgeber erheben). Jeder Kreditnehmer kann nach den gesetzlichen Bestimmungen seine eigenen Daten abrufen und ggf. berichtigen lassen. AA0918 V /- P.7/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

8 Der Kreditgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Identität der Kreditnehmer und die Art dieses Vertrags der Zentralen Anlaufstelle bei der Belgischen Nationalbank ( zu melden. Diese zentrale Anlaufstelle hält die Information bis zu acht Jahre nach dem Abschlussdatum der Steuerbehörde zur Verfügung, um Steuerhinterziehung zu untersuchen (gemäß Artikel 322, 3, EStGB 92 und die entsprechenden Durchführungserlasse). Die Kreditnehmer können die auf ihren Namen aufgezeichneten Daten jederzeit bei der Zentralen Anlaufstelle einsehen. Wenn an dieser Zentralen Anlaufstelle falsche Angaben aufgezeichnet wurden, können die Kreditnehmer über den Kreditgeber die Berichtigung oder Löschung verlangen Privatkreditzentrale Dieser Vertrag wird gemäß Artikel 3, 1, 1 und 2 vom Gesetz vom 10. August 2001 über die Privatkreditzentrale bei der Privatkreditzentrale registriert. Die Registrierung bei der Privatkreditzentrale bezweckt, die Kreditgeber über die bereits laufenden Kredite und die eventuelle Säumigkeit von Kreditnehmern zu informieren. Die Kreditnehmer sind berechtigt, die Angaben kostenlos einzusehen, sie berichtigen oder löschen zu lassen. Sie üben dieses Recht auf die in Artikel 7 des Gesetzes vom 10. August 2001 und Artikel 13 des königlichen Erlasses vom 7. Juli 2002 beschriebene Weise aus. Außer bei vorgezogener Löschung der erfassten Daten aus dem/den oben erwähnten Grund/Gründen gelten für die erfassten Daten folgende Verwahrungsfristen: drei Monate und acht Werktage nach dem Enddatum des Kreditvertrags; gegebenenfalls bis zum Datum, an dem der Privatkreditzentrale mitgeteilt wird, dass die Krediteröffnung nach vorzeitiger Beendigung bzw. nach der Kündigung abgelöst wurde und sofern nach der Rückzahlung keine neue Kreditaufnahme mehr möglich ist. Bei Säumigkeit im Sinne des Gesetzes vom 10. August 2001 und des königlichen Erlasses vom 7. Juli 2002 wird die Erfassung verlängert. Die Verwahrungsfristen der Säumnisdaten betragen: zwölf Monate ab dem Datum, an dem der Kredit in Ordnung gebracht wurde höchstens zehn Jahre ab dem Datum der ersten Erfassung einer Säumigkeit, egal ob der Kreditvertrag inzwischen in Ordnung gebracht wurde. Die neue Verwahrfrist läuft bei einer neuen Nichtbezahlung nach Ablauf der Frist von zehn Jahren Programm Spaar & Pluk Der Kreditgeber leitet die Personalien und Kontaktdaten der Kreditnehmer an Atos Worldline weiter, zur Teilnahme an der Sparaktion Spaar & Pluk von Atos Worldline. Dieses Programm kann ihnen Einkaufsschecks erbringen. Die Kreditnehmer können jederzeit per Brief an Atos Worldline NV (Spaar & Pluk), Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brüssel, mitteilen, dass sie nicht daran teilnehmen möchten. Nähere Informationen darüber und über die Ordnung sind unter zu finden. Der Kreditgeber ist an der Gewährung solcher Vorteile nicht beteiligt. Artikel 11 Verschiedene Bestimmungen 11.1 Die Kreditnehmer verpflichten sich gesamtschuldnerisch und unteilbar für alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Betrag der Forderung des Kreditgebers wird gegenüber den Kreditnehmern durch eine vom Kreditgeber für echt und wahrhaft erklärte Angabe unbeschadet Art. 74, 21 des Gesetzes über Marktpraktiken rechtskräftig nachgewiesen Der Kredit ist streng persönlich ( intuitu personae ), und die Kreditnehmer sind Gesamtschuldner. Die Kündigung des Vertrags hinsichtlich eines der Kreditnehmer impliziert zugleich die Kündigung des Vertrags hinsichtlich aller Kreditnehmer. Die Kreditnehmer werden nichts unversucht lassen, um ihre Kreditwürdigkeit aufrechtzuerhalten. Sie verpflichten sich, dem Kreditgeber unverzüglich eventuelle wichtige Änderungen ihrer Vermögenslage und / oder ihrer Rückzahlungsfähigkeit, und im Allgemeinen Änderungen der an die Kreditgeber erteilten Auskünfte (z. B. Adressenänderung, Abschluss eines Bankkontos nach Art. 5) mitzuteilen Die Kreditnehmer bevollmächtigen sich gegenseitig, um allein auftretend, im Namen aller Kreditnehmer, vom Kreditvertrag nach Artikel 1 zurückzutreten, eine Kreditkündigung auszusprechen oder in Empfang zu nehmen bzw. den Kreditvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Dies gilt auch für jede andere Bekanntgabe in Bezug auf den Kredit und für jede Ausübung bzw. Erfüllung ihrer aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte und Verpflichtungen. Die Kreditnehmer bestellen den Kreditgeber zum Sonderbevollmächtigten für den Bezug der relevanten und gesetzlich festgelegten sich auf sie beziehenden Daten aus dem Einwohner- und aus dem Ausländermeldeamt Unbeschadet der Anwendung der Artikel 25 bis 27 des Gesetzes vom 12. Juni 1991 über den Verbraucherkredit behält sich der Kreditgeber das Recht vor, den Vertrag (bzw. seine sich daraus hervorgehenden Rechte) ganz oder teilweise zu übertragen oder einen Dritten ganz oder teilweise in seine Rechte einzusetzen. Die Kreditnehmer verpflichten sich, bei eventueller Vertragsübertragung den Übernehmer als ihren neuen Kreditgeber zu akzeptieren Unbeschadet der Aussetzungsgründe nach Gemeinrecht wird die Verjährung durch eine Inverzugsetzung per Brief (eingeschrieben oder nicht) ausgesetzt. Artikel 12 Sprache und Beschwerden Die Sprache dieses Vertrages ist ebenfalls die Sprache, in der den Kreditnehmern die dem Kreditvertrag vorausgehende Information erteilt wurde und in der sich Kreditgeber und Kreditnehmer während der Ausführung des Vertrages verständigen. Für etwaige Beschwerden wegen der Krediteröffnung, gleich ob sie im Direktbankverfahren abgeschlossen wurde oder nicht, können sich die Kreditnehmer an die in Teil I, Feld 5,c genannten außergerichtlichen Beschwerdeinstanzen wenden. AA0918 V /- P.8/8 Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe

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