Aquatische invasive Arten im Kanton Zürich
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- Hans Haupt
- vor 6 Jahren
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1 AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abfallwirtschaft und Betriebe Sektion Biosicherheit EAWAG Workshop, Aquatische invasive Arten im Kanton Zürich AWEL, Sektion Biosicherheit, Jsabelle Buckelmüller
2 Schwerpunkte des Vortrages Betroffenheit/ Einschätzung der Problematik aus Sicht des Kantons Aktivitäten und Strategie der Baudirektion im Bezug auf aquatische Neozoen Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Seite 2
3 Was hat die Verwaltung (Kantone) mit dem Thema aquatische Neobiota zu tun? Schaden: Verminderung der Biodiversität Schäden an Bauwerken, höhere Kosten beim Unterhalt wirtschaftliche Einbussen (Fischerei) Beeinträchtigung Wohlbefinden Bevölkerung Seite 3
4 Zuständigkeiten aquatische Neobiota in der kantonalen Verwaltung ZH Fische/Grosskrebse Invertebraten Wasserpflanzen Gesamtkoordination Neobiota, Monitoring (ausser Wirbeltiere und Grosskrebse) Jagd- und Fischerei (Dr. A. Hertig) Vollzug- Biosicherheit fachlich-gewässerschutz (Dr. P. Steinmann) Vollzug- Biosicherheit fachlich-gewässerschutz (Dr. B. Känel)/ Naturschutz Biosicherheit Seite 4
5 Hauptaufgaben der Kantone Fische/ Grosskrebse: Einführungs- und Einsetzungsverbot (gemäss Bundesgesetz über die Fischerei (BGF), Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF), Artenschutzverordnung (ASchV)) Alle anderen aquatischen Neozoen/Neophyten Umgangseinschränkungen Art. 15 Abs. 1 Freisetzungsverordnung (FrSV) Treten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an. Art. 52 Abs. 1 FrSV Seite 5
6 Analyse des Problems: DPSIR Modell Pressure State Impact Einfluss C Zustand B Auswirkung A Driving Force Treibende Kraft D Response Reaktion E Seite 6
7 DPSIR Modell (2) Pressure C Importeure, Verkauf, Bootsbesitzer, Aquarienbesitzer, State B Vorkommen und Häufigkeit, Einfuhr- und Verbreitungswege Impact A Schaden (Schutzgüter), Kosten Driving Force D Externe Einflüsse wie Klimawandel, Aufhebung Zollkontrollen Vorgehen EU Response E Gesetze und Verordnungen erlassen und umsetzen: Behörden: Informieren, Kontrollieren, Korrigieren Seite 7
8 A. Folgen von aquatischen Neozoen Seite 8
9 A. Folgen von aquatischen Neozoen Fische: - bisher keine wesentlichen Probleme im Kanton - geringere Probleme mit Sonnenbarsch in Amphibienteichen - Vorbehalt: Einfall von Schwarzmeergrundelarten aus Basel erwartet Grosskrebse: - Problematisch (v.a. in Flüssen und grossen, verbundenen Seen), partielle oder vollständige Verdrängung von einheimischen Grosskrebsen durch: A) Konkurrenz (aggressiver) B) Übertragung von Krebspest Bsp: Signalkrebs im Einzugsgebiet der Töss Seite 9
10 B. Welche aquatischen Neozoen gelangen zu uns? Seite 10
11 B. Erfassung der Arten in Zürich, Bsp. Krebse/Fische Krebse Art Status ZH Herkunft Ausbreitungs -verhalten Edelkrebs vorhanden einheimisch Dohlenkrebs vorhanden einheimisch Steinkrebs vorhanden einheimisch Signalkrebs vorhanden gebietsfremd invasiv Kamberkrebs vorhanden gebietsfremd invasiv Galizierkrebs vorhanden gebietsfremd invasiv Roter Amerikanischer Sumpfkrebs vorhanden gebietsfremd invasiv Fische Art Status ZH Herkunft Ausbreitungs -verhalten Regenbogenforelle vorhanden gebietsfremd Hundsfische Auftreten zu erwarten gebietsfremd invasiv Blaubandbärbling vorhanden gebietsfremd invasiv Weisser Amur, Graskarpfen vorhanden gebietsfremd invasiv Silberner Tolstolob vorhanden gebietsfremd invasiv Gefleckter Tolstolob Auftreten zu erwarten gebietsfremd invasiv Katzenwels, Zwergwels vorhanden gebietsfremd invasiv Sonnenbarsch vorhanden gebietsfremd invasiv Forellenbarsch vorhanden gebietsfremd invasiv Schwarzbarsch Auftreten zu erwarten gebietsfremd invasiv
12
13 Fische: gut dokumentiert Grosskrebse: vom Süden in den Norden gebietsweise Erfassung durch Vereine Invertebraten: relativ gut dokumentiert Wasserpflanzen: in Fliessgewässer und Zürichsee erfasst
14 B. Ausbreitung von aquatischen Neozoen (1)Neueinwanderung/ Import 1 (2)Etablierung Ausdehnung (3)Weiterverbreitung innerhalb Kanton ZH 2 3 Seite 14
15 B. Ausbreitung des Höckerflohkrebses (Dikerogammarus villosus) in der Schweiz Isolierte Neubesiedlung in grossen Seen, Ausbreitung flussabwärts Seite 15
16 B. Wie gelangen aquatische Neozoen (Invertebraten) in Zürcher Gewässer? Seite 16
17 C. Wie werden aquatische Neozoen verteilt? Seite 17
18 C. Massenflüsse aquatischer Neozoen nach ZH? 1) Import 2) Handel 3) Haltung 4) Freisetzung / Entweichen Privat 1a) privater Import z.b. aus Ferien, Tierbörsen im Ausland, Internetbestellungen Gewerblich 1b) gewerblicher Import z.b. Zoofachhandel, Nutztierbetriebe Sonderfälle 1c) spezielle Institutionen z.b. wissenschaftliche Institute, Zoos, Zirkusse 2a) privater Handel Verkauf & Weitergabe von Nachzuchten oder nicht mehr erwünschten Tieren 2b) Tierbörsen Veranstaltungen Internetbörsen 2c) gewerblicher Handel z.b. Zoofachhandel, Handel mit Nutztieren 3a) Heimtierhaltungen z.b. private Haltung von Fischen, Schildkröten, Vögeln etc. 3b) Nutztierhaltungen z.b. Fischzuchten, Geflügelhaltungen 3c)Versuchstierhaltungen z.b. private Haltung von Fischen, Schildkröten, Vögeln, Terrarientieren 3d) Zoologische Gärten Private und wissenschaftlich geführte Zoos, Zirkusse 4a) illegale Freisetzungen z.b. private Entsorgung von Heimtieren. 4b) Entweichungen infolge mangelnder Sorgfalt oder aufgrund äusserer Einflüsse (z.b.unwetter, Einbruch etc.) 18
19 C. Massenflüsse aquatischer Neozoen nach ZH? 1) Import 2) Handel 3) Haltung 4) Freisetzung / Entweichen Privat 1a) privater Import z.b. aus Ferien, Tierbörsen im Ausland, Internetbestellungen Gewerblich 1b) gewerblicher Import z.b. Zoofachhandel, Nutztierbetriebe Sonderfälle 1c) spezielle Institutionen z.b. wissenschaftliche Institute, Zoos, Zirkusse 2a) privater Handel Verkauf & Weitergabe von Nachzuchten oder nicht mehr erwünschten Tieren 2b) Tierbörsen Veranstaltungen Internetbörsen 2c) gewerblicher Handel z.b. Zoofachhandel, Handel mit Nutztieren 3a) Heimtierhaltungen z.b. private Haltung von Fischen, Schildkröten, Vögeln etc. 3b) Nutztierhaltungen z.b. Fischzuchten, Geflügelhaltungen 3c)Versuchstierhaltungen z.b. private Haltung von Fischen, Schildkröten, Vögeln, Terrarientieren 3d) Zoologische Gärten Private und wissenschaftlich geführte Zoos, Zirkusse 4a) illegale Freisetzungen z.b. private Entsorgung von Heimtieren. 4b) Entweichungen infolge mangelnder Sorgfalt oder aufgrund äusserer Einflüsse (z.b.unwetter, Einbruch etc.) Einflussbereich Kanton ZH 19
20 Seite 20
21 E Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Bund AGIN 2 KPSD KVU KOK BAFU KBNL KOLAS BLW neu JFK (Leitung Untergruppe Tiere) Konferenzen- Vertreter Bundes- Vertreter Romandie Nord - Zentral Ost Süd CH West Ausschuss KP Neobiota Regionen- Vertreter Gegründet: AG AI AR BE.. ZH Kantonale Plattform der Neobiota-Koordinatoren KP-Neobiota Alle Kantone Seite 21
22 E Ausblick: Massnahmen Neozoen werden im neuen Massnahmenplan (14-17) zentraler Programm für Neozoen enthält auch aquatische Neozoen Massnahmen sind gegliert in Grundlagen, Prävention, Bekämpfung Bei aquatischen Neozoen Schwerpunkt auf Grundlagen und Prävention Seite 22
23 Handlungsmöglichkeiten: Prävention! Seite 23
24 Handlungsmöglichkeiten Seite 24
25 Programm Neozoen: Ausschnitt aus dem Programm für aquatische, invasive, gebietsfremde Invertebraten (ENTWURF) Massnahmen Zielgruppe Zuständigkeit / Ressourcen (%) / Kosten Prävention: Gründliches Reinigen des Bootsrumpf BootsbesitzerInnen Gewässerschutz, nach dem Auswassern Aus einem Gewässer entnommenes Geschiebe an Land oder aber nur im selben Gewässer flussabwärts wieder einbauen Wasserbau; Gewässerunterhalt Grundlagen/ Monitoring: Aquatisches Neozoenmonitoring Gewässerschutz, WVZ, EAWAG, Meldungen von Naturbeobachtern und Sporttauchern, Industrieanlagenbetreiber etc. Erheben der Bestände (Neozoenkarte GIS) Bekämpfung: Einmal etabliert ist eine Bekämpfung kaum mehr möglich Gewässerschutz, Sektion Biosicherheit SBS GU; WB Gewässerschutz SBS; Gewässerschutz Seite 25
26 Verhinderung durch Verbreitung durch Geschiebeund Geröllverschiebungen Geschiebe darf nicht direkt von einem belastetem Gewässer in einem anderen Gewässer eingebaut werden. Risiko aquatische Neozeon
27 Information der Bevölkerung- an den Gewässern Seite 27
28 Information der Bevölkerung- aktiv Homepage und Infos: Seite 28
29 Besten Dank an meine Kollegen für Informationen und Bilder: Aquatische, gebietsfremde Invertebraten: Dr. Patrick Steinmann, Baudirektion ZH, AWEL, Gewässerschutz Fische, Grosskrebse: Dr. Andreas Hertig, Baudirektion ZH, ALN, Fachstelle Jagd- und Fischerei Neozoen-GIS: Dr. Kathrin Fischer, Baudirektion ZH, AWEL, Sektion Biosicherheit Kontakt: Baudirektion Zürich Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft/ Sektion Biosicherheit Jsabelle Buckelmüller Seite 29
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