Im Satz 1 der Prämbel werden die Wörter vom durch vom ersetzt.
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- Lennart Hajo Steinmann
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1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Dithmarschen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Dithmarschen in seiner Sitzung am werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen mit Wirkung vom 01. Januar 2008 wie folgt geändert: 1. Prämbel Im Satz 1 der Prämbel werden die Wörter vom durch vom ersetzt In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte besonders überwachungsbedürftige Abfälle durch die Worte gefährliche Abfälle ersetzt In Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl 2 ersetzt durch das Wort zwei. Absatz 2 erhält folgende Fassung: Sperrige Abfälle werden nach einer besonderen Terminplanung viermal im Jahr abgeholt. Die Termine werden in geeigneter Weise bekannt gemacht Absatz 1 erhält folgende Fassung: Bauabfälle sind die in dem Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruch-abfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30. Mai 2006 in der jeweils geltenden Fassung definierten Abfallarten In Absatz 1 werden die Worte besonders überwachungsbedürftige Abfälle ersetzt durch die Worte gefährliche Abfälle In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort gleiche ersetzt durch das Wort Gleiche In Absatz 6 werden die Worte für die Erfassung von Abfälle ersetzt durch die Worte für die Erfassung von Abfällen.
2 Absatz 1, Ziffer 1 erhält folgende Fassung: Deponie Ecklak (Kreis Steinburg), Landscheide, - für Abfälle, die den Zuordnungskriterien der Deponieklasse I gemäß den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung entsprechen nach dem besonderen Annahmekatalog der Deponie In Absatz 1, Ziffer 2 entfallen die Worte Ab Absatz 1, Ziffer 4 erhält folgende Fassung: Dezentrale Annahmestellen auf den Recyclinghöfen: a) Bargenstedt (Firma KBA, Klintweg 15, Bargenstedt) b) Brunsbüttel (Fa. REMONDIS, Niederlassung Brunsbüttel, Fritz-Staiger-Straße 45, Brunsbüttel) c) Buchholz (Kiesgrube, Stubbenberg, Buchholz) d) Büsum (Am Bauhof, Büsum) e) Heide (Firma Petersen Abfallentsorgung, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, Heide) f) Lunden (Ladestraße, Lunden) g) Marne (Alter Kirchweg, Marne) h) Pahlen (Kiesgrube, Höchster Berg, Pahlen) i) Wesselburen (Heider Chaussee, Wesselburen) für Kleinmengen (bis zu einem Volumen von 2 m³) von - kompostierbaren Abfällen und sperrigen Grünabfällen ( 3 AGB), - Sperrmüll ( 5 AGB), - Bauabfällen ( 7 AGB) und - anderen Abfällen zur Verwertung nach Maßgabe einer näheren Bekanntmachung. Absatz 1, Ziffer 5 erhält folgende Fassung: Schadstoffannahmestellen auf den Betriebshöfen der Firmen - REMONDIS, Niederlassung Brunsbüttel, Fritz-Staiger-Straße 45, Brunsbüttel, - Petersen Abfallentsorgung GmbH, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, Heide Absatz 2 entfällt, so dass aus den Absätzen 3,4 und 5 die Absätze 2, 3 und 4 werden In Abs. 5 wird das Wort Wertstoffhöfen ersetzt durch das Wort Recyclinghöfen.
3 Folgender Absatz 4 wird eingefügt: Der Kreis bzw. die bevollmächtigte AWD sind berechtigt, in Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug. 12. Anlage 1 zu 13 Anlage 1 zu 13 erhält folgende Fassung: I. Grundentgelt Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte - gültig ab je Haushalt 3,60 II. Entsorgung von Restabfall Restabfall 60 Liter Leerung 14-täglich 6,05 Leerung 4-wöchentlich 4,00 Restabfall 80 Liter Leerung 14-täglich 7,35 Leerung 4-wöchentlich 4,70 Restabfall 120 Liter Leerung 14-täglich 10,05 Leerung 4-wöchentlich 6,05 Restabfall 240 Liter Leerung 14-täglich 18,10 Leerung 4-wöchentlich 10,05 Restabfall 770 Liter Leerung wöchentlich 83,00 Leerung 14-täglich 51,50 Leerung 4-wöchentlich 41,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 43,00 Restabfall Liter Leerung wöchentlich 120,00 Leerung 14-täglich 74,00 Leerung 4-wöchentlich 59,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 61,00 Restabfall Liter Leerung wöchentlich 240,00 Leerung 14-täglich 120,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 72,50
4 - 4 - Restabfall Liter Leerung wöchentlich 480,00 Leerung 14-täglich 240,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 96,00 III. Entsorgung von Bioabfall Biotonne 60 l 14-täglich 2, l 14-täglich 5, l 14-täglich 10,60 IV. AWD-Restabfallsack AWD-Restabfallsack je Stück 4,50 V. Entsorgung von Papier Papier 240 l 0, l 4-wöchentlich 10, l 14-täglich 20,00 Saisonabfuhr l 4-wöchentlich 13,00 Saisonabfuhr l 14-täglich 23,00 Saisonabfuhr l wöchentlich 43,00 Zusätzliche Sonderleerung l je Abfuhr 52,00 VI. Transport von Abfällen über Wechselbehälter Absetzmulden 3,0 m³ je Abfuhr 83,00 5,5 m³ je Abfuhr 99,00 7,0 m³ je Abfuhr 99,00 8,0 m³ je Abfuhr 99,00 10,0 m³ je Abfuhr 110,00 12,0 m³ je Abfuhr 110,00 18,0 m³ je Abfuhr 110,00 Abgleitbehälter 6,0 m³ je Abfuhr 99,00 7,5 m³ je Abfuhr 99,00 9,0 m³ je Abfuhr 99,00 12,0 m³ je Abfuhr 110,00 15,0 m³ je Abfuhr 110,00 18,0 m³ je Abfuhr 110,00 24,0 m³ je Abfuhr 140,00 28,0 m³ je Abfuhr 140,00 ab 30,0 m³ je Abfuhr 140,00 Müllpressbehälter 8,0 m³ je Abfuhr 125,00 10,0 m³ je Abfuhr 125,00 15,0 m³ je Abfuhr 140,00 20,0 m³ je Abfuhr 180,00
5 - 5 - VII. Miete für die Bereitstellung von Wechselbehältern Für die Bereitstellung vonwechselbehältern, die länger als drei Werktage vor Ort eingesetzt werden, beträgt die Miete Absetzmulde 21,00 Abgleitbehälter 42,00 Müllpressbehälter 300,00 VIII. Fehlfahrten Kann der Wechselbehälter aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht abgestellt oder abgeholt werden, so wird jede Fehlfahrt nach tatsächlichem Aufwand berechnet. IX. Deponie/Müllheizkraftwerk Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsanlage gemäß 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AGB Abfallentsorgung-Kreis im Rahmen der Anlieferung von Abfällen über Wechselbehälter sowie durch Selbstanlieferer beträgt der Preis pro Gewichtstonne. Deponie Ecklack 40,50 Müllheizkraftwerk via KBA 145,00 X. Verwaltungskostenpauschale nach 15 Abs. 6 AGB Abfallentsorgung-Kreis je Bearbeitungsfall 11,80 XI. Kosten für Mahnungen je Mahnung 5,00 Anm.: Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise, weil der Kreis Dithmarschen mit der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Hinweis: Die komplette Textfassung der AGB Abfallentsorgung-Kreis ist durch Abdruck in der Dithmarscher Landeszeitung und in der Dithmarscher Rundschau am veröffentlicht worden. Die AGB können ferner eingesehen werden beim Kreis Dithmarschen, Stettiner Str. 30 in Heide, bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbh, Markt 68 in Heide oder unter der Internetadresse Auf Wunsch und entsprechende Anforderung werden die AGB den Benutzerinnen und Benutzern der Abfallentsorgung auch kostenlos zugeschickt.
6 - 6 - Heide, den 20. Dezember 2007 Kreis Dithmarschen Der Landrat Fachdienst Wasser, Boden und Abfall Dr. Jörn Klimant
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