Im Satz 1 der Prämbel werden die Wörter vom durch vom ersetzt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Im Satz 1 der Prämbel werden die Wörter vom durch vom ersetzt."

Transkript

1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Dithmarschen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Dithmarschen in seiner Sitzung am werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen mit Wirkung vom 01. Januar 2008 wie folgt geändert: 1. Prämbel Im Satz 1 der Prämbel werden die Wörter vom durch vom ersetzt In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte besonders überwachungsbedürftige Abfälle durch die Worte gefährliche Abfälle ersetzt In Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl 2 ersetzt durch das Wort zwei. Absatz 2 erhält folgende Fassung: Sperrige Abfälle werden nach einer besonderen Terminplanung viermal im Jahr abgeholt. Die Termine werden in geeigneter Weise bekannt gemacht Absatz 1 erhält folgende Fassung: Bauabfälle sind die in dem Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruch-abfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30. Mai 2006 in der jeweils geltenden Fassung definierten Abfallarten In Absatz 1 werden die Worte besonders überwachungsbedürftige Abfälle ersetzt durch die Worte gefährliche Abfälle In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort gleiche ersetzt durch das Wort Gleiche In Absatz 6 werden die Worte für die Erfassung von Abfälle ersetzt durch die Worte für die Erfassung von Abfällen.

2 Absatz 1, Ziffer 1 erhält folgende Fassung: Deponie Ecklak (Kreis Steinburg), Landscheide, - für Abfälle, die den Zuordnungskriterien der Deponieklasse I gemäß den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung entsprechen nach dem besonderen Annahmekatalog der Deponie In Absatz 1, Ziffer 2 entfallen die Worte Ab Absatz 1, Ziffer 4 erhält folgende Fassung: Dezentrale Annahmestellen auf den Recyclinghöfen: a) Bargenstedt (Firma KBA, Klintweg 15, Bargenstedt) b) Brunsbüttel (Fa. REMONDIS, Niederlassung Brunsbüttel, Fritz-Staiger-Straße 45, Brunsbüttel) c) Buchholz (Kiesgrube, Stubbenberg, Buchholz) d) Büsum (Am Bauhof, Büsum) e) Heide (Firma Petersen Abfallentsorgung, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, Heide) f) Lunden (Ladestraße, Lunden) g) Marne (Alter Kirchweg, Marne) h) Pahlen (Kiesgrube, Höchster Berg, Pahlen) i) Wesselburen (Heider Chaussee, Wesselburen) für Kleinmengen (bis zu einem Volumen von 2 m³) von - kompostierbaren Abfällen und sperrigen Grünabfällen ( 3 AGB), - Sperrmüll ( 5 AGB), - Bauabfällen ( 7 AGB) und - anderen Abfällen zur Verwertung nach Maßgabe einer näheren Bekanntmachung. Absatz 1, Ziffer 5 erhält folgende Fassung: Schadstoffannahmestellen auf den Betriebshöfen der Firmen - REMONDIS, Niederlassung Brunsbüttel, Fritz-Staiger-Straße 45, Brunsbüttel, - Petersen Abfallentsorgung GmbH, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, Heide Absatz 2 entfällt, so dass aus den Absätzen 3,4 und 5 die Absätze 2, 3 und 4 werden In Abs. 5 wird das Wort Wertstoffhöfen ersetzt durch das Wort Recyclinghöfen.

3 Folgender Absatz 4 wird eingefügt: Der Kreis bzw. die bevollmächtigte AWD sind berechtigt, in Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug. 12. Anlage 1 zu 13 Anlage 1 zu 13 erhält folgende Fassung: I. Grundentgelt Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte - gültig ab je Haushalt 3,60 II. Entsorgung von Restabfall Restabfall 60 Liter Leerung 14-täglich 6,05 Leerung 4-wöchentlich 4,00 Restabfall 80 Liter Leerung 14-täglich 7,35 Leerung 4-wöchentlich 4,70 Restabfall 120 Liter Leerung 14-täglich 10,05 Leerung 4-wöchentlich 6,05 Restabfall 240 Liter Leerung 14-täglich 18,10 Leerung 4-wöchentlich 10,05 Restabfall 770 Liter Leerung wöchentlich 83,00 Leerung 14-täglich 51,50 Leerung 4-wöchentlich 41,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 43,00 Restabfall Liter Leerung wöchentlich 120,00 Leerung 14-täglich 74,00 Leerung 4-wöchentlich 59,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 61,00 Restabfall Liter Leerung wöchentlich 240,00 Leerung 14-täglich 120,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 72,50

4 - 4 - Restabfall Liter Leerung wöchentlich 480,00 Leerung 14-täglich 240,00 Zusätzliche Sonderleerung je Abfuhr 96,00 III. Entsorgung von Bioabfall Biotonne 60 l 14-täglich 2, l 14-täglich 5, l 14-täglich 10,60 IV. AWD-Restabfallsack AWD-Restabfallsack je Stück 4,50 V. Entsorgung von Papier Papier 240 l 0, l 4-wöchentlich 10, l 14-täglich 20,00 Saisonabfuhr l 4-wöchentlich 13,00 Saisonabfuhr l 14-täglich 23,00 Saisonabfuhr l wöchentlich 43,00 Zusätzliche Sonderleerung l je Abfuhr 52,00 VI. Transport von Abfällen über Wechselbehälter Absetzmulden 3,0 m³ je Abfuhr 83,00 5,5 m³ je Abfuhr 99,00 7,0 m³ je Abfuhr 99,00 8,0 m³ je Abfuhr 99,00 10,0 m³ je Abfuhr 110,00 12,0 m³ je Abfuhr 110,00 18,0 m³ je Abfuhr 110,00 Abgleitbehälter 6,0 m³ je Abfuhr 99,00 7,5 m³ je Abfuhr 99,00 9,0 m³ je Abfuhr 99,00 12,0 m³ je Abfuhr 110,00 15,0 m³ je Abfuhr 110,00 18,0 m³ je Abfuhr 110,00 24,0 m³ je Abfuhr 140,00 28,0 m³ je Abfuhr 140,00 ab 30,0 m³ je Abfuhr 140,00 Müllpressbehälter 8,0 m³ je Abfuhr 125,00 10,0 m³ je Abfuhr 125,00 15,0 m³ je Abfuhr 140,00 20,0 m³ je Abfuhr 180,00

5 - 5 - VII. Miete für die Bereitstellung von Wechselbehältern Für die Bereitstellung vonwechselbehältern, die länger als drei Werktage vor Ort eingesetzt werden, beträgt die Miete Absetzmulde 21,00 Abgleitbehälter 42,00 Müllpressbehälter 300,00 VIII. Fehlfahrten Kann der Wechselbehälter aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht abgestellt oder abgeholt werden, so wird jede Fehlfahrt nach tatsächlichem Aufwand berechnet. IX. Deponie/Müllheizkraftwerk Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsanlage gemäß 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AGB Abfallentsorgung-Kreis im Rahmen der Anlieferung von Abfällen über Wechselbehälter sowie durch Selbstanlieferer beträgt der Preis pro Gewichtstonne. Deponie Ecklack 40,50 Müllheizkraftwerk via KBA 145,00 X. Verwaltungskostenpauschale nach 15 Abs. 6 AGB Abfallentsorgung-Kreis je Bearbeitungsfall 11,80 XI. Kosten für Mahnungen je Mahnung 5,00 Anm.: Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise, weil der Kreis Dithmarschen mit der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Hinweis: Die komplette Textfassung der AGB Abfallentsorgung-Kreis ist durch Abdruck in der Dithmarscher Landeszeitung und in der Dithmarscher Rundschau am veröffentlicht worden. Die AGB können ferner eingesehen werden beim Kreis Dithmarschen, Stettiner Str. 30 in Heide, bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbh, Markt 68 in Heide oder unter der Internetadresse Auf Wunsch und entsprechende Anforderung werden die AGB den Benutzerinnen und Benutzern der Abfallentsorgung auch kostenlos zugeschickt.

6 - 6 - Heide, den 20. Dezember 2007 Kreis Dithmarschen Der Landrat Fachdienst Wasser, Boden und Abfall Dr. Jörn Klimant

Änderungssatzung. Artikel 1. Der 3 wird wie folgt geändert: 3 Gebührenmaßstab

Änderungssatzung. Artikel 1. Der 3 wird wie folgt geändert: 3 Gebührenmaßstab Änderungssatzung Der Landkreis Görlitz erlässt auf der Grundlage 5 Sächsisches Kreisgebietsneuordnungsgesetz (SächsKrGebNG) die Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Landkreises Löbau-Zittau (AbfGS)

Mehr

Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung

Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) in der Fassung vom

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS -) vom 31.10.

des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS -) vom 31.10. L A N D K R E I S M A I N Z - B I N G E N S A T Z U N G des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS -) vom 31.10.2011, in

Mehr

Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha

Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha Präambel Auf der Grundlage der 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)

Mehr

Satzung. für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes. Wartburgkreis - Stadt Eisenach folgende Gebührensatzung:

Satzung. für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes. Wartburgkreis - Stadt Eisenach folgende Gebührensatzung: Satzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis Stadt Eisenach - Gebührensatzung - Auf der Grundlage der 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g. des Landkreises Ahrweiler

S a t z u n g. des Landkreises Ahrweiler S a t z u n g des Landkreises Ahrweiler über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung -AbfGebS) vom 14.12.2001 in der Fassung der 5. Änderungssatzung

Mehr

Landkreis Cochem-Zell

Landkreis Cochem-Zell Landkreis Cochem-Zell Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung in der Fassung der Änderungssatzung vom 10.07.2015 Der Kreistag des Landkreises

Mehr

Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen

Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen Abfallwegweiser des Vogtlandkreises 2013 Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Vogtlandkreises, auch für das Jahr 2013 erhalten Sie im Abfallwegweiser des Vogtlandkreises

Mehr

Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha

Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha Abfallgebührensatzung des Landkreises Gotha (Gebührensatzung) für die Abfallentsorgung des Landkreises Gotha 1 Allgemeines Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung erhebt der

Mehr

S A T Z U N G. Inhaltsverzeichnis:

S A T Z U N G. Inhaltsverzeichnis: S A T Z U N G des Umwelt- und Servicebetriebes Zweibrücken, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken (nachfolgend UBZ genannt), über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Jerichower Land Abfallgebührensatzung (AGS)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Jerichower Land Abfallgebührensatzung (AGS) Landkreis Jerichower Land Der Landrat Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Jerichower Land Abfallgebührensatzung (AGS) vom 30. Januar 2014 (bekannt gemacht im

Mehr

(5) Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück ( 6 Abs. 5 KAG NRW). Stand:

(5) Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück ( 6 Abs. 5 KAG NRW). Stand: Gebührensatzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) vom 19.12.2005 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 04.04.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wetter (Ruhr) vom 23.10.2001 Aufgrund

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Dithmarschen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) Gültig ab 01.01.2016 Präambel

Mehr

7-73. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005

7-73. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005 7-73 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005 Stand: Januar 2016 1 7-73 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005

Mehr

13. Änderungssatzung vom 02.12.2015 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13.12.

13. Änderungssatzung vom 02.12.2015 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13.12. 13. Änderungssatzung vom 02.12.2015 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13.12.2002 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht.

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht. Rechtlich nicht verbindliche konsolidierte Lesefassung Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (Abfallentsorgungssatzung AES) vom 16.11.1993 zuletzt geändert durch

Mehr

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid 1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband in der Stadt Burscheid in der ab 01. Januar 2012 geltenden

Mehr

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Miltenberg. vom 19.12.2011 zuletzt geändert am 16.12.2013

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Miltenberg. vom 19.12.2011 zuletzt geändert am 16.12.2013 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Miltenberg vom 19.12.2011 zuletzt geändert am 16.12.2013 Der Landkreis Miltenberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende

Mehr

Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) AbfGS

Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) AbfGS Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) AbfGS Der Kreistag des Landkreises Hildburghausen hat aufgrund von 4 Absatz 2 Satz

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Gebührensatzung. hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz

Gebührensatzung. hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Baden-Baden (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AGS) in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 28. Juni 2004 Aufgrund von - 4 und 11 der

Mehr

3 Gebührenarten, Gebührenmaßstab, Gebührensatz

3 Gebührenarten, Gebührenmaßstab, Gebührensatz 3 Gebührenarten, Gebührenmaßstab, Gebührensatz (1) Basisgebühr Die Basisgebühr wird für jeden Haushalt, jeden Gewerbebetrieb und jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

S a t z u n g über die Kostendeckung der Abfallentsorgung im Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (Abfallgebührensatzung)

S a t z u n g über die Kostendeckung der Abfallentsorgung im Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g über die Kostendeckung der Abfallentsorgung im Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (Abfallgebührensatzung) Auf der Grundlage des 9 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

Mehr

Gebührensatzung. für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom Präambel

Gebührensatzung. für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom Präambel Kommunale Betriebe Soest AöR Der Vorstand Gebührensatzung für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom 16.12.1999 - Bereinigte Fassung - Präambel Aufgrund 9 des Abfallgesetzes für das Land

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g G e b ü h r e n s a t z u n g zur kommunalen Abfallentsorgung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen (-AbfGS-) Aufgrund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015 Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg B3 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (in Kraft getreten am 01.04.2014) 0 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III M 05 III Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung vom 04.01.2000 - einschließlich I. - V. Nachtrag vom 04.01.2000 - einschließlich VI. Nachtrag vom 23.03.2000 - einschließlich

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Vorbemerkungen Die Stadt Warendorf ist gemäß 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz NRW als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der 15 Abs. 1

Mehr

Landesgesetzblatt für Wien

Landesgesetzblatt für Wien 215 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2013 Ausgegeben am 22. August 2013 35. Stück 35. Gesetz: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung 35. Gesetz, mit dem die Bauordnung

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Dahin damit / Recyclinghöfe

Dahin damit / Recyclinghöfe Dahin damit / Recyclinghöfe An den sechs Recyclinghöfen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushalten gesammelt. Diese Abfälle werden auf getrennten Wegen unterschiedlichen

Mehr

Die neue Abfallgebührenstruktur

Die neue Abfallgebührenstruktur Die neue Abfallgebührenstruktur ab dem 1. Januar 2014 DIE NEUE ABFALLGEBÜHREN- STRUKTUR AB DEM 1. JANUAR 2014 Ob als Grundstückseigentümer, Firmeninhaber oder Mieter: Abfallgebühren betreffen alle Bremer

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

Politische Gemeinde Flums. Gebührentarif zum Abfallreglement ab 1. Februar 2009

Politische Gemeinde Flums. Gebührentarif zum Abfallreglement ab 1. Februar 2009 Politische Gemeinde Flums ab 1. Februar 2009 Inhaltsverzeichnis I Grundgebühren Art. 1 Gebührenumfang a) im Allgemeinen...3 Art. 2 b) Spezialabfuhren...3 Art. 3 Gebührenansätze...3 II Volumenabhängige

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14 Amtsblatt für den Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Anderungstarifvertrag Nr. 4

Anderungstarifvertrag Nr. 4 .. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg

Mehr

Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen der Städte Obertshausen und Heusenstamm.

Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen der Städte Obertshausen und Heusenstamm. Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen der Städte Obertshausen und Heusenstamm. Info Version 2 Url http://com.mercell.com/permalink/40021799.aspx External tender id 370935-2013 Tender

Mehr

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN 1999 GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN Die Einwohnergemeinde Worben erlässt gestützt auf Artikel 28 und 30 des

Mehr

- Abfallgebührensatzung vom 3. Dezember 2015 Beschluss Nr. 1843/15 2.122

- Abfallgebührensatzung vom 3. Dezember 2015 Beschluss Nr. 1843/15 2.122 Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt - Abfallgebührensatzung (AbfGebS)- vom 3. Dezember 2015 Aufgrund der 19 und 20 Abs. 2 Satz

Mehr

Abfallbilanz Abfallbilanz 2014

Abfallbilanz Abfallbilanz 2014 Vorbemerkung zur Die ist geprägt von dem Starkregenereignis, das am 28. Juli zahllose Keller und Souterrainwohnungen in Münster unter Wasser gesetzt und insgesamt zu einem zusätzlichen Aufkommen an Abfällen

Mehr

Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Baden-Württemberg Anlagen und durchgesetzte Mengen in den Regionen

Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Baden-Württemberg Anlagen und durchgesetzte Mengen in den Regionen Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Anlagen und durchgesetzte Mengen in den Regionen Michael Bannholzer 11. Baustoff-Recycling-Tag, 8.1.28 Gliederung - Statistiken zur Entsorgung von Bauabfällen

Mehr

(Gebührensatzung zur Abfallsatzung)

(Gebührensatzung zur Abfallsatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband in der Stadt Leichlingen in der ab 01.01.2014 gültigen Fassung (Gebührensatzung zur Abfallsatzung)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Saalekreis (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Saalekreis (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Der Kreistag hat auf Grund von 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Okt.

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 591 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 16. Feber 1983 37. Stück 81. Bundesgesetz: Änderung urlaubsrechtlicher

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 01.12.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 01.12. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 01.12.2009 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens Vom 06.05.1999 Auf Grund der 5, 19, 20, 51, und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVB1. I S. 534), zuletzt

Mehr

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert. (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert. (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert, Anstalt

Mehr

Wer trennt, der spart

Wer trennt, der spart 21. Dezember 2010/bsu21 RECYLING-OFFENSIVE IN EUROPAS UMWELTHAUPTSSTADT: Wer trennt, der spart Der Senat hat heute eine Recycling-Offensive der kommunalen Abfallwirtschaft in Hamburg als Beitrag zum Klima-

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung. (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung. (Abfallgebührensatzung) 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Bautzen (Abfallgebührensatzung) Aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20.11.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 21.11.2011 - vom Abdruck der Präambeln wurde abgesehen 1 Steuertatbestand (1) Das Halten

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) I. Durch Gesellschafterbeschluss der Gemeindewerke Heusweiler GmbH vom 21.11.2012 werden die

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006 Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus vom 24.11.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 22. November 2006 24. November

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Abfuhrplan Bächingen.

Abfuhrplan Bächingen. Abfuhrplan 2017 Bächingen www.awv-nordschwaben.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit dem Abfuhrplan 2017 möchten wir uns bei Ihnen bedanken und Sie über Neuerungen beim AWV informieren. Dank sagen

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

Kreis Schleswig-Flensburg. Abfallgebührensatzung 2013

Kreis Schleswig-Flensburg. Abfallgebührensatzung 2013 Kreis Schleswig-Flensburg Abfallgebührensatzung 2013 - gültig ab 01.01.2013 - Abfallgebührensatzung vom 20.12.2012 Seite 1 von 14 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Schleswig-Flensburg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Erdaushub auf die Erddeponie Greut

Satzung über die Entsorgung von Erdaushub auf die Erddeponie Greut Satzung über die Entsorgung von Erdaushub auf die Erddeponie Greut Aufgrund von - 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 (GBl. S. 578), - 3 Abs. 2 und 3 des Gesetzes

Mehr

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

Kreis Schleswig-Flensburg. Abfallgebührensatzung gültig ab

Kreis Schleswig-Flensburg. Abfallgebührensatzung gültig ab Kreis Schleswig-Flensburg Abfallgebührensatzung 2007 - gültig ab 01.01.2007 - Abfallgebührensatzung vom 13.12.1994 in der Fassung der 16. Nachtragssatzung vom 14.12.2006 39 Gebührensatzung zur Satzung

Mehr

Referentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. "Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe".

Referentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe. Referentenentwurf GOZ Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt vom 27.07.2004 Änderungen: Satzung vom 22.05.2007 (Schweinfurter Tageszeitungen vom 14.06.2007, Seite 6; berichtigt

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Einleitung/Grundsätze I. Anlagen 3 und 3 a zu den AVR: Regelvergütung II. Abschnitt V der

Mehr

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Rüegsau erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Haushaltungen Artikel 1 Gebührenart Die Abfallgebühr

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land. 1 Gebührentatbestand

Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land. 1 Gebührentatbestand Kreis Weimarer Land Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land Der Kreis Weimarer Land erlässt aufgrund der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO)

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg vom 19.01.1995, zuletzt geändert am 17.12.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg vom 19.01.1995, zuletzt geändert am 17.12. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg vom 19.01.1995, zuletzt geändert am 17.12.2013 Aufgrund der 5 und 7 der Nieders. Landkreisordnung (NLO) in der Fassung

Mehr

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage 06.09.2012 Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater 14.657,11 EUR b) Bücherei 57.000,00 EUR c) NPH 194.517,66

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Seite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr.

Seite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr. Lesefassung Satzung des Kreises Pinneberg über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg (Entschädigungssatzung in der

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West KAV Nds. R A 14/2012 Anlage 1a Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West 15Ü - 29,40 32,58 35,61 37,62 38,09 15 23,05 25,57 26,51 29,87 32,42 34,09 14 20,87 23,15 24,50 26,51 29,60 31,28 13

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen

Mehr

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944) 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/

Mehr

Abfallgebührensatzung

Abfallgebührensatzung Abfallgebührensatzung Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - "Aufgrund der 1,2,10 und 12 des Thüringer

Mehr

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.

Mehr

Gebührensatzung: für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Schweinfurt. (Müllgebührensatzung)

Gebührensatzung: für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Schweinfurt. (Müllgebührensatzung) Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Schweinfurt (Müllgebührensatzung) Der Landkreis Schweinfurt erlässt aufgrund Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat

Mehr

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I ABFALLGEBÜHRENSATZUNG Seite 1 ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I 1 Gebühren für die Sammlung von Restabfällen (1) Der ZAV erhebt

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen der Guestlist.ch AG Stand Juni 2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN I. GELTUNG Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Guestlist AG ("AGB") gelten für jeden Benutzer

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 24. Oktober 2013 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen 2 Entschädigung der ehrenamtlich

Mehr

Entwicklung der Eigenanteile

Entwicklung der Eigenanteile Anlage 1 45 Entwicklung der Eigenanteile 40 35 30 25 25,56 25,56 26,5 27,6 27,6 28,4 29,6 31,1 32,15 33,35 34,55 35,35 36,25 37,3 38,4 39,7 20 15 10 13,1 13,1 13,1 13,1 12,7 10,8 10,8 10,8 10,8 10,8 10,8

Mehr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) Vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004 7.2

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr