B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:

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1 Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand: Originalausfertigung

2 Begründung für den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Güster 2 Übersicht...3

3 der Gemeinde Güster 3 I n h a l t s ü b e r s i c h t 1.00 Planungsrechtliche Grundlagen 1.10 Beschlussfassung 1.20 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 1.30 Technische und rechtliche Grundlagen 2.00 Lage und Umfang des Bebauungsplangebietes 2.10 Lage 2.20 Bisherige Nutzung / Bestand 2.30 Grenzen des Plangeltungsbereiches 2.40 Flächenbilanz 3.00 Begründung für die Aufstellung, Ziele und Inhalt der Planung 4.00 Städtebauliche Gestaltung / Gestaltung der baulichen Anlagen, sowie Festsetzungen 5.00 Verkehrserschließung 5.10 Innere und äußere Erschließung 5.20 Ruhender Verkehr 6.00 Ver- und Entsorgungsanlagen 6.10 Wasserversorgung 6.20 Schmutzwasserentsorgung 6.30 Regenwasserentsorgung 6.40 Energieversorgung 6.50 Fernsprechversorgung 6.60 Abfallentsorgung 6.70 Feuerlöscheinrichtungen 7.00 Geruchsimmissionen 8.00 Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens 9.00 Hinweise Beschluss über die Begründung Anlage: Immissionsschutz-Stellungnahme Geruch, Stand

4 der Gemeinde Güster Planungsrechtliche Grundlagen 1.10 Beschlussfassung Am fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Güster den Beschluss, für das Gebiet: Nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße, Grundstück Alte Schule den Bebauungsplan Nr. 18 aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 18 wird gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Alte Schule, Flurstück 54/4. Durch die Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgt die Durchführung des Verfahrens im vereinfachten Verfahren, entsprechend 13 Abs , Satz 1. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung entfällt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Benachrichtigung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufstellung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Die derzeitige Ausweisung ist nicht ganz eindeutig, voraussichtlich MD Dorfgebiet. Da sich in diesem Bereich kein landwirtschaftlicher Betrieb befindet wird die Ausweisung MI Mischgebiet gewählt, die der tatsächlichen Nutzung entspricht. Eine Korrektur des Flächennutzungsplanes wird für nicht erforderlich gehalten Technische und rechtliche Grundlagen Als Kartengrundlage für den rechtlichen und topographischen Nachweis der Grundstücke wurde eine digitale Planunterlage im Maßstab 1:500 der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Kummer/Lübeck verwandt. Als Rechtsgrundlagen für den Bebauungsplan Nr. 18 gelten: a) Das Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBI.I S. 2414) in zuletzt geänderter Fassung. b) Die vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBI. I S. 132) in zuletzt geänderter Fassung....5

5 der Gemeinde Güster 5 c) Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 6) in zuletzt geänderter Fassung. d) Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV. 90) vom (BGBI. I 1991 S. 58) Lage und Umfang des Bebauungsplangebietes 2.10 Lage Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 befindet sich im Zentrum der Gemeinde Güster Bisherige Nutzung / Bestand Das Gebiet und das Umfeld sind überwiegend bebaut. Westlich und nördlich angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Östlich angrenzend befinden sich größere landwirtschaftliche Gebäude. Auf dem Grundstück selbst befindet sich das Gebäude der alten Schule mit den Lehrerwohnungen. Zurzeit wird ein Teil von einer Gemeinschaftsarztpraxis genutzt. Im Obergeschoss befindet sich Wohnraum. Der westliche Teil wird von der Gemeinde als Bürgermeisterbüro und der alte Schulraum als Versammlungsraum genutzt Grenzen des Plangeltungsbereiches Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 wird wie folgt begrenzt: Im Norden: Durch das Flurstück 59/1. Im Osten: Durch die Mitte der Dorfstraße. Im Süden: Durch die Mitte der Straße Am Prüßsee. Im Westen: Durch die Flurstück 54/3....6

6 der Gemeinde Güster Flächenbilanz Das Plangebiet umfasst insgesamt folgende ausgewiesene Einzel- und Gesamtflächen: Mischgebietsfläche m² Verkehrsflächen 400 m² Gesamtfläche des Plangeltungsbereiches m² 3.00 Begründung für die Aufstellung, Ziele und Inhalt der Planung Gemäß 2 Abs. 1 BauGB erstellt die Gemeinde Bauleitpläne in eigener Verantwortung sobald und soweit es erforderlich ist. Folgende Gründe und Ziele veranlassten die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18: Der alte Landgasthof in der Dorfmitte mit Versammlungsraum, der häufig durch die Gemeinde gemietet wurde, steht durch Aufgabe des Landgasthofes nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist die Gemeinde gezwungen selbst einen Saal zu bauen, für Gemeindevertretersitzungen und Veranstaltungen der Gemeinde. Als bester Standort eignet sich hierfür ein Anbau an bereits vorhandene gemeindliche Einrichtungen an der alten Schule. Hierzu erfolgt eine Überplanung mit Ausweisung von größeren rückwärtigen überbaubaren Flächen, zur Herstellung eines Saales sowie zur Festlegung von größeren Stellplatzflächen, um den Stellplatzbedarf für die gesamten Nutzungen abzudecken Städtebauliche Gestaltung/Gestaltung der baulichen Anlagen sowie Festsetzungen Es handelt sich hierbei um eine überwiegend bebaute Fläche. Die gestalterischen und sonstigen Festsetzungen entsprechen dem vorhandenen Gebäude und dem Umfeld. Bis auf Festsetzung der Fassaden, die sollten identisch sein mit denen des Vordergebäude, ebenso bei der Dacheindeckung. Weitere Festsetzungen werden für nicht erforderlich gehalten, da der Bauherr die Gemeinde selbst ist....7

7 der Gemeinde Güster 7 Zur Ermöglichung großzügiger Stellplatzflächen, insbesondere bei Veranstaltungen, wurden große Flächen für Stellplätze ausgewiesen und eine Festsetzung zur Überschreitung der Grundflächenzahl ausgewiesen Verkehrserschließung 5.10 Innere und äußere Erschließung Das Bebauungsplangebiet wird von außen weiträumig über die BAB 24 Hamburg Berlin erschlossen. Weiterhin erfolgt die Erschließung über die L 200, sowie über die Roseburger Straße nach Güster. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Straßen Dorfstraße und Am Prüßsee. Diese Straßen sind vollständig ausgebaut. In kurzer Entfernung in der Straße Am Dorfplatz befindet sich eine Bushaltestelle der Buslinien 8813, 8831,8830 (Büchen-Güster-Mölln) Private Stellplätze und öffentliche Parkplätze Private Stellplätze sind nach den Vorschriften der Landesbauordnung Schleswig- Holstein auf den eigenen Grundstücken einzurichten. Hier soll ein Übermaß festgesetzt werden, entsprechend des tatsächlichen Bedarfes. Ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Parkplätzen besteht nicht Ver- und Entsorgungsanlagen 6.10 Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Büchen Schmutzwasserentsorgung Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über zentrale Abwasserentsorgungseinrichtungen der Gemeinde Güster....8

8 der Gemeinde Güster Regenwasserentsorgung Die Regenwasserentsorgung erfolgt über Verrieselung auf den eigenen Grundstücken Energieversorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität erfolgt über die vorhandenen Anlagen der E.ON Fernsprechversorgung Die Fernsprechversorgung erfolgt über die Anlagen der Telekom Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen durch die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH Feuerlöscheinrichtungen Der Brandschutz wird gewährleistet durch die freiwillige Feuerwehr Güster Geruchsimmissionen Durch Gutachter der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurde eine Immissionsschutz-Stellungnahme erstellt. Geruchsbeeinträchtigungen liegen für den Plangeltungsbereich nicht vor. Die Immissionsschutz-Stellungnahme ist Bestandteil der Begründung und wird den Originalen als Anlage beigefügt Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens Maßnahmen zur Ordnung des Grunds und Boden sind nicht erforderlich. Erschließungskosten fallen somit nicht an, sodass auch keine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Güster anfällt....9

9 der Gemeinde Güster Hinweise o Gemäß Kampfmittelräumdienst sind im Plangeltungsbereich Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Bauarbeiten ist die Fläche auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird, auf Antrag, durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166 in Kiel, durchgeführt. o Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten Beschluss über die Begründung Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güster am gebilligt. Güster, den gez. W. Burmester Bürgermeister

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