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1 ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

2 Fahrkosten zur Behandlung das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert Sie dieses Faltblatt darüber, in welchen Fällen und für welches Verkehrsmittel wir die Kosten übernehmen. Voraussetzung der Kostenübernahme Fahrkosten werden von uns nur übernommen, wenn diese im Zusammenhang mit unseren Leistungen stehen und aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, u.a. bei Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist

3 Fahrten, bei denen Sie während des Transports einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund Ihres Zustandes zu erwarten ist Fahrten zur ambulanten Operation oder zur vor- bzw. nachstationären Behandlung im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene Krankenhausbehandlung vermieden wird. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung Eine Kostenübernahme von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung kann durch uns nur in den nachfolgend genannten Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung erfolgen: Fahrten zur Dialysebehandlung Fahrten zur Chemo-/Strahlentherapie Fahrten von Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ag (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) vorlegen. Fahrten von Versicherten, mit einem Pflegegrad 3 mit Nachweis der Beeinträchtigung der Mobilität oder die einen Pflegegrad 4 oder 5 nachweisen. Fahrten in besonderen medizinischen Ausnahmefällen von Versicherten, die von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen. Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall gerne. Die Fahrtkosten einer Begleitperson übernehmen wir bei medizinischer Notwendigkeit.

4 Die Wahl des Verkehrsmittels Wählen Sie das preisgünstigste Verkehrsmittel und nutzen Sie alle Fahrpreisermäßigungen. Für die Wahl des Transportmittels sind ausschließlich medizinische Gründe maßgebend. Dabei entscheidet Ihr Arzt welches Verkehrsmittel für Sie erforderlich ist. Die Kostenübernahme ist daran geknüpft, dass immer die nächst erreichbare geeignete Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird. Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir Ihre Fahrscheine im Original sowie eine Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Krankenrücktransport aus dem Ausland Der krankheitsbedingte Rücktransport aus dem Ausland nach Hause ist bei allen Krankenkassen ausgeschlossen. Hierfür ist es ratsam, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

5 Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel bzw. privater PKW Wir übernehmen die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel unter Ausnutzung von Fahrpreisermäßigungen oder für einen privaten PKW in Höhe von 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer, sofern hierbei die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel nicht überschritten werden und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Fahrt. Bei Beträgen unter 5 EUR zahlen Sie die tatsächlichen Kosten. Bei den folgenden Verkehrsmitteln gilt: Ist aus medizinischen Gründen ein Transport mit einem der folgenden Verkehrsmittel erforderlich, übernehmen wir die Kosten. Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindes tens 5 EUR, höchs tens 10 EUR je Fahrt. Krankentransportwagen Der Arzt darf die Notwendigkeit eines Krankentransportwagens nur bescheinigen, wenn dies für eine sachgemäße Beförderung des Patienten zum Arzt bzw. Krankenhaus usw. notwendig ist und kein preisgünstigeres Verkehrsmittel genutzt werden kann. Für Krankentransporte zum Arzt benötigen Sie unsere vorherige Genehmigung. Rettungswagen Der kostenaufwändige Rettungstransportwagen (mit Rettungssanitätern bzw. Notarzt) soll nur angefordert werden, wenn er zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten zum Krankenhaus erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn sich Patienten in Lebensgefahr befinden oder eine unverzügliche medizinische Hilfe nötig ist, um eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes in kurzer Zeit zu vermeiden. Rettungshubschrauber Das schnellste, aber auch teuerste Transportmittel ist der Rettungs hubschrauber, der neben dem fliegenden Personal in der Regel mit Notarzt und Rettungssanitätern besetzt ist. Die Kosten hierfür übernehmen wir, wenn der Notarzt so schneller die Unglücksstelle erreicht, hierdurch lebensrettende Maßnahmen eher eingeleitet werden können oder ein sehr schonender Transport nötig ist. Der Rettungshubschrauber ergänzt den bodengebundenen Rettungsdienst. Welches Rettungsmittel am wirkungsvollsten und zweckmäßigsten ist, entscheidet die Rettungs leitstelle nach den Besonderheiten des Einzelfalles. Diese Transportmittel können im Notfall mit Notruf 112 (z.t. 110) oder mit den örtlichen Rufnummern angefordert werden!

6 Fahrten zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Die IKK classic übernimmt die Fahrkosten zu Vorsorgeoder Rehabilitationsmaßnahmen in unterschiedlicher Höhe. Ausschlaggebend ist jeweils die Art der Maßnahme. Fahrkosten bei stationärer Vorsorgemaßnahme Wir übernehmen die Fahrkosten zur stationären Vorsorgemaßnahme. Sie leisten für die Anreise je einfacher Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Gegebenenfalls entstehende Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie die Kosten für den Gepäck transport dürfen wir im Zusammenhang mit dieser Leistung nicht übernehmen. Fahrkosten bei Rehabilitationsmaßnahmen Ganz anders sieht es bei den Fahrkosten zu Rehabilitationsmaßnahmen aus. Bei diesen Fahrten fällt für Sie keine Zuzahlung an. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und legen die Quittungen vor, dann beteiligt sich die IKK classic sogar in angemessener Höhe an Ihren Gepäcktransportkosten. Wenn Ihre Reise im Einzelfall länger als acht Stunden dauert, bezuschusst die IKK classic Ihre Verpflegungs kosten. Schließlich übernehmen wir auch nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst die Kosten für eine Begleitperson oder besondere Transportmittel, wenn dies zwingend medizi nisch erforderlich ist.

7 Kann ich von den Zuzahlungen befreit werden? Keine übermäßige Belastung Die IKK classic kann Sie bei Erreichen Ihrer individuellen Belastungsgrenze auf Antrag von den Zuzahlungen befreien bzw. zu viel gezahlte Zuzahlungen zurückerstatten. Maßgeb lich sind alle gesetzlichen Zuzahlungen, die Sie bzw. die in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen gezahlt haben. Ihre individuelle Belastungsgrenze Ihre individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebender Angehöriger. Für chronisch Kran ke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Was können wir sonst für Sie tun? Diese Information kann Ihnen nur einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gern. Ihre IKK classic Rechtsstand: Diese Übersicht gibt nur kurze Hinweise auf unsere vielseitigen Leistungen. Maßgebend sind Gesetz und Satzung. MBO Verlag GmbH, Münster Bildnachweis: Titel: Jörg Hüttenhölscher/Fotolia.com, S. 1: kmit/fotolia.com, S. 3: Michael Höfner/Fotolia.com, S. 6: Gina Sanders/Fotolia.com

8 ikk-classic.de Artikel-Nr.: Stand 1/2018 Rund um die Uhr für Sie da: Kostenlose IKK-Servicehotline und Onlinefiliale meine.ikk-classic.de

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