Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Sachsen-Anhalt regulär in zwei Formen absolviert werden.

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1 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Sachsen-Anhalt (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Sachsen-Anhalt regulär in zwei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsform. Die Ausbildung in Vollzeitform kann in zwei Varianten absolviert werden. In der ersten Variante absolvieren die Fachschüler/innen in den ersten zwei Jahren die fachschulische Ausbildung, im dritten Jahr findet dann das einjährige Berufspraktikum statt. In der zweiten Variante ist das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert, d.h. verschiedene Praktika sind über die dreijährige Ausbildung verteilt. Zweitens ist in Sachsen-Anhalt auch eine berufsbegleitende Ausbildung grundsätzlich möglich. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre und richtet sich auch an Mitarbeiter/innen sozialpädagogischer Einrichtungen, die über keinen pädagogischen Abschluss verfügen. In den ersten drei Jahren wechseln sich Praxistätigkeit und Fachschulunterricht ab. Anschließend wird ein einjähriges Berufspraktikum absolviert. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit (in der Regel mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit) und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Landesmodellprojekt Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Im Schuljahr 2015/16 startete in Sachsen-Anhalt das Landesmodellprojekt Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Teilnehmer/innen sollen zu Ausbildungsbeginn maximal 25 Jahre alt sein. Personen höheren Alters können jedoch in begründeten Einzelfällen auch zugelassen werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Mit diesem Berufsabschluss wird man im Bundesland Sachsen-Anhalt als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen gemäß 21 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG vom 5. März 2003) anerkannt: Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt KiFöG Link In anderen Bundesländern sowie für die Arbeit mit Jugendlichen führt dieser Berufsabschluss allerdings nicht zwingend zu einer Anerkennung als Fachkraft. Dies stellt einen Unterschied zum Berufsabschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in dar, welcher zu einer bundesweiten Berechtigung führt, in der Kinder- und Jugendhilfe in leitender Position arbeiten zu können. Die Teilnehmer/innen schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung ab und erhalten eine Vergütung, die sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten; Tarifrunde 2014/2015) richten soll, aber nicht muss. Dies wären monatlich 716,57 Euro brutto für eine Arbeitsstelle mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit. TVöD SuE Praktikanten Link Praktische und theoretische Ausbildung wechseln sich miteinander ab, aktuell im Rhythmus 2 Tage Praxis und 3 Tage

2 Schule (in den Ferien wird nur Praxis geleistet). Die Rhythmisierung könnte sich in den nächsten Jahren aber auch ändern. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Beratung zu den praktischen und schulischen Ausbildungsteilen finden Sie im folgenden Dokument: Flyer zum Landesmodellprojekt Link und auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Link Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten dieser und anderer Ausbildungsformen finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Vergütung Teilnehmer/innen an der berufsbegleitenden Ausbildung können auf Antrag ihres Anstellungsträgers beim zuständigen Jugendamt per Einzelfallentscheidung gegebenenfalls zu einem bestimmten Anteil auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Der Anteil der Anrechenbarkeit kann je nach persönlicher sozialpädagogischer Vorerfahrung stark variieren, von keinerlei Anrechnungsmöglichkeit der Arbeitszeit bis zu 100 %. Die Höhe der möglichen Anrechenbarkeit kann sich zudem im Verlauf der Ausbildung ändern. Beispielsweise müssen Personen, die weniger als ein Jahr sozialpädagogische Praxiserfahrung zu Beginn der Ausbildung vorweisen, davon ausgehen, dass im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung auf den Personalschlüssel nicht möglich ist. Im Berufspraktikum kann auf Antrag des Anstellungsträgers bei dem zuständigen Jugendamt eine Zulassung als Hilfskraft beantragt werden. Nähere Informationen zu Finanzierungsfragen finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung in Sachsen-Anhalt mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als Fachkraft im Bundesland Sachsen-Anhalt finden Sie in der Rubrik Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Für Quereinstiegsinteressierte gelten in Sachsen-Anhalt in Bezug auf schulische und berufliche Vorbildung unter anderem die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zur Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik: Realschulabschluss ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z. B. vollzeitschulische zweijährige BFS Sozialassistenz und BFS Kinderpflege) erfolgreicher Abschluss einer (fachfremden) zweijährigen Berufsausbildung und eine mindestens 600-stündige praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen die allgemeine Hochschulreife und einjährige geeignete praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen Die praktischen Tätigkeiten sind in der Regel zusammenhängend abzuleisten und müssen durch einen Arbeits- Praktikumsvertrag und durch eine Bestätigung der Praxiseinrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeiten nachgewiesen werden. Die häusliche Betreuung von Kindern in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für: das freiwillig abgeleistete soziale ökologische Jahr den Bundesfreiwilligendienst, sofern nachweislich praktische Tätigkeiten im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung mit Kindern und Jugendlichen erbracht worden sind.

3 Nachweis ausreichender praktischer Erfahrung im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung mit Kindern und Jugendlichen kann für Bewerber/innen mit allgemeiner Hochschulreife alternativ zur einjährigen praktischen Tätigkeit auch das 2. Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz absolviert werden. Für die Aufnahme von Inhaber/innen im Ausland erworbener Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Die kompletten regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie in dem 126 der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 Link Schülerinnen und Schüler, welche ihren ersten Wohnsitz nicht im Landkreis der jeweiligen Fachschule haben, müssen folgendes Formular ausfüllen und von ihrem Landkreis genehmigen lassen. Formular für auswärtige Schüler Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Sachsen-Anhalt gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Das Bundesland Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einem Standort am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas". Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Mit Beginn der drei Jahre dauernden Ausbildung werden die teilnehmenden Personen sozialversicherungspflichtig angestellt. Die Berufstätigkeit am Lernort Kindertageseinrichtung wird mit mindestens 1250 Euro Arbeitgeber/innenbrutto (Achtung: das Arbeitnehmer/innenbrutto ist geringer) im Monat vergütet. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme an dem ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" haben, empfehlen wir Ihnen, sich in folgenden Verteiler einzutragen. Ihre Daten werden ausschließlich dafür genutzt, Sie über allgemeine und regionale Neuigkeiten zu Quereinstiegsmöglichkeiten sowie die Standorte dieses Bundesmodellprogramms zu informieren. zum Verteiler Weitere Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download In den folgenden Rubriken werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Berufsbegleitende Ausbildung In Sachsen-Anhalt ist eine berufsbegleitende Ausbildung grundsätzlich möglich. Die Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre und richtet sich auch an Mitarbeiter/innen sozialpädagogischer Einrichtungen, die über keinen pädagogischen Abschluss verfügen. In den ersten drei Jahren wechseln sich Praxistätigkeit und Fachschulunterricht ab. Anschließend wird ein einjähriges Berufspraktikum absolviert. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit (in der Regel mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit) und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Altersgrenzen zur Aufnahme der Ausbildung gibt es nicht.

4 Jede Ausbildung zum/zur Erzieher/in umfasst mindestens Unterrichtsstunden und mindestens Stunden praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. In der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform werden 800 Stunden der praktischen Ausbildung durch die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 400 Stunden sind in einem anderen als die berufliche Tätigkeit betreffenden Arbeitsfeld zu leisten. Das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen ist auch in der berufsbegleitenden Teilzeitform verpflichtend nachzuweisen. Die praktische Ausbildung im zweiten Arbeitsfeld kann während der berufsbegleitenden Ausbildung auch in Abschnitten durchgeführt werden. Nähere Informationen, beispielsweise zur Vergütung während der Ausbildung, finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Klassische Teilzeitausbildung In Sachsen-Anhalt ist uns kein Schulstandort bekannt, an dem eine vollschulische Ausbildung mit reduzierter wöchentlicher Stundenzahl zum/zur Erzieher/in absolviert werden kann (Stand: Oktober 2016). Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Im Schuljahr 2015/16 startete in Sachsen-Anhalt das Landesmodellprojekt Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Teilnehmer/innen sollen zu Ausbildungsbeginn maximal 25 Jahre alt sein. Personen höheren Alters können jedoch in begründeten Einzelfällen auch zugelassen werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Mit diesem Berufsabschluss wird man im Bundesland Sachsen-Anhalt als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen gemäß 21 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG vom 5. März 2003) anerkannt: Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt KiFöG Link In anderen Bundesländern sowie für die Arbeit mit Jugendlichen führt dieser Berufsabschluss allerdings nicht zwingend zu einer Anerkennung als Fachkraft. Dies stellt einen Unterschied zum Berufsabschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in dar, welcher zu einer bundesweiten Berechtigung führt, in der Kinder- und Jugendhilfe in leitender Position arbeiten zu können. Die Teilnehmer/innen schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung ab und erhalten eine Vergütung, die sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten; Tarifrunde 2014/2015) mit zurzeit monatlich 716,57 Euro brutto für eine Arbeitsstelle mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit. TVöD SuE Praktikanten Link Praktische und theoretische Ausbildung wechseln sich miteinander ab, aktuell im Rhythmus 2 Tage Arbeit und 3 Tage Schule (in den Ferien wird nur Praxis geleistet). Die Rhythmisierung könnte sich in den nächsten Jahren aber auch ändern. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Beratung zu den praktischen und schulischen Ausbildungsteilen finden Sie im folgenden Dokument: Flyer zum Landesmodellprojekt Link und auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Link Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten dieser und anderer Ausbildungsformen finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Für Quereinstiegsinteressierte gelten in Sachsen-Anhalt in Bezug auf schulische und berufliche Vorbildung unter anderem die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zur Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik: Realschulabschluss ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z. B. vollzeitschulische zweijährige BFS Sozialassistenz und BFS Kinderpflege) erfolgreicher Abschluss einer (fachfremden) zweijährigen Berufsausbildung und eine mindestens 600-stündige praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen

5 ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen die allgemeine Hochschulreife und einjährige geeignete praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen Die praktischen Tätigkeiten sind in der Regel zusammenhängend abzuleisten und müssen durch einen Arbeits- Praktikumsvertrag und durch eine Bestätigung der Praxiseinrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeiten nachgewiesen werden. Die häusliche Betreuung von Kindern in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für: das freiwillig abgeleistete soziale ökologische Jahr den Bundesfreiwilligendienst, sofern nachweislich praktische Tätigkeiten im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung mit Kindern und Jugendlichen erbracht worden sind. Nachweis ausreichender praktischer Erfahrung im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung mit Kindern und Jugendlichen kann für Bewerber/innen mit allgemeiner Hochschulreife alternativ zur einjährigen praktischen Tätigkeit auch das 2. Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz absolviert werden. Für die Aufnahme von Inhaber/innen im Ausland erworbener Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Die kompletten regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie in dem 126 der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 Link Schülerinnen und Schüler, welche ihren ersten Wohnsitz nicht im Landkreis der jeweiligen Fachschule haben, müssen folgendes Formular ausfüllen und von ihrem Landkreis genehmigen lassen. Formular für auswärtige Schüler Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Sachsen-Anhalt gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg-Männer und Frauen in Kitas" Das Bundesland Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einem Standort, dem Paritätischen Bildungswerk Sachsen-Anhalt e.v., am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas". Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Mit Beginn der drei Jahre dauernden Ausbildung werden die teilnehmenden Personen sozialversicherungspflichtig angestellt. Die Berufstätigkeit am Lernort Kindertageseinrichtung wird mit mindestens 1250 Euro Arbeitgeber/innenbrutto (Achtung: das Arbeitnehmer/innenbrutto ist geringer) im Monat vergütet. Nähere und verbindliche standortspezifische Informationen beispielsweise zum Bewerbungsverfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen(in Sachsen-Anhalt werden im Vorfeld der Ausbildung zusätzlich pädagogische Praxiserfahrungen verlangt)- erhalten Sie direkt von den jeweiligen Standorten.

6 Standorte bundesweit Kontaktdaten Zugangsvoraussetzungen Link (siehe Frage 1) Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in Kitas als Pädagogische Fachkraft Hilfskraft Sachsen-Anhalts empfehlen wir Ihnen die Lektüre des 21 im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG vom 5. März 2003): Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt KiFöG Link Zudem empfehlen wir Ihnen, sich folgendes Dokument durchzulesen: Arbeitshilfe zur Prüfung auf Zulassung im Einzelfall Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Für die Aufnahme von Inhaber/innen im Ausland erworbener Abschlüsse sind zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link Umschulung Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Sachsen-Anhalt möglich. Beispielsweise könnten die ersten zwei Ausbildungsjahre über den Bildungsgutschein finanziert werden. Im dritten Jahr könnte dann eine Zulassung als Hilfskraft, beispielsweise zu 50 % einer Vollzeitstelle, anerkannt werden. Fachschulen Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Ob über die Agentur für Arbeit das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Um Fragen zu Umschulungsangeboten zum/zur Erzieher/in verbindlich beantwortet zu bekommen, empfehlen wir unbedingt eine direkte Kontaktaufnahme zu dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt. Die Kontaktdaten des Landesschulamtes finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Link

7 Nichtschülerprüfung Auf Antrag kann das Landesschulamt Bewerber/innen mit Wohnsitz ständigem Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt, auch wenn der Bildungsgang nicht nur teilweise besucht wurde, zur Nichtschülerprüfung zum/zur Erzieher/in zulassen. Vorbildung und Berufsweg müssen erwarten lassen, dass Kompetenzen erlangt wurden, wie sie in einem entsprechenden Bildungsgang der jeweiligen Schulform vermittelt werden. Die Prüfung darf nicht eher abgeschlossen werden, als dies nach Vorliegen der Eintrittsvoraussetzungen bei dem regulären Besuch des Bildungsganges möglich wäre. Zusatzprüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife sind im Rahmen der Nichtschülerprüfung nicht möglich. Umfassende Informationen zur Nichtschülerprüfung in Sachsen-Anhalt finden Sie in den 39 bis 41 und 132, die zu erfüllenden regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung finden Sie im 126 der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 Link Zusätzlich sind in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfungen zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin (bei Nachweis von mindestens 600 Stunden Praxiserfahrung und mindestens einem Mittleren Bildungsabschluss) sowie zum/zur Kinderpfleger/in (bei Nachweis von mindestens 300 Stunden Praxiserfahrung und mindestens einem Hauptschulabschluss) möglich. Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer Nichtschülerprüfung frühzeitig Beratung durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt einzuholen. Das Landesschulamt gibt auch nähere Auskünfte zu der Frage, ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Erzieher/innenausbildung im Bundesland Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Kontaktdaten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt finden Sie in der Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt bietet über folgenden Link eine umfassende Informationssammlung zur Nichtschülerprüfung zum/zur Erzieher/in und ihrer Vorbereitung: Landesschulamt Sachsen-Anhalt Link Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung Interessierte sollten vor Aufnahme eines Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Zusätzlich empfehlen wir, sich bei potentiellen Anbieter/innen eines Vorbereitungskurses darüber zu erkundigen, wie viele Absolventinnen und Absolventen vorheriger Vorbereitungskurse die Nichtschülerprüfungen erfolgreich bestanden haben. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Sachsen-Anhalt wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung während der berufsbegleitenden Ausbildung Teilnehmer/innen an der berufsbegleitenden Ausbildung können auf Antrag ihres Anstellungsträgers beim zuständigen Jugendamt per Einzelfallentscheidung gegebenenfalls zu einem bestimmten Anteil auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Der Anteil der Anrechenbarkeit kann je nach persönlicher sozialpädagogischer Vorerfahrung stark variieren, von keinerlei Anrechnungsmöglichkeit der Arbeitszeit bis zu 100 %. Die Höhe der möglichen Anrechenbarkeit kann sich zudem im Verlauf der Ausbildung ändern. Beispielsweise müssen Personen, die weniger als ein Jahr

8 sozialpädagogische Praxiserfahrung zu Beginn der Ausbildung vorweisen, davon ausgehen, dass im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung auf den Personalschlüssel nicht möglich ist. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während berufsbegleitender Ausbildungen in Sachsen-Anhalt mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Vergütung im Landesmodellprojekt Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Die Teilnehmer/innen schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung ab und erhalten eine Vergütung, die sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten; Tarifrunde 2014/2015) richten soll, aber nicht muss. Dies wären monatlich 716,57 Euro brutto für eine Arbeitsstelle mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit. TVöD SuE Praktikanten Link Gegebenenfalls kann BAföG bewilligt werden, da die Ausbildung in dem Landesmodellprojekt als schulische Ausbildung definiert ist. Vergütung im Berufspraktikum Im Berufspraktikum kann auf Antrag des Anstellungsträgers bei dem zuständigen Jugendamt eine Zulassung als Hilfskraft beantragt werden. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Link Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link

9 Umschulung über Bildungsgutschein Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich möglich. Beispielsweise könnten die ersten zwei Ausbildungsjahre über den Bildungsgutschein finanziert werden. Im dritten Jahr könnte dann eine Zulassung als Hilfskraft, beispielsweise zu 50 % einer Vollzeitstelle, anerkannt werden. Ob über die Agentur für Arbeit das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Vorbereitungskurs zur Nichtschülerprüfung über Bildungsgutschein Ob über die Agentur für Arbeit das Jobcenter zur Finanzierung ein Bildungsgutschein beantragt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse) Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Leitfaden Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest Link Ausbildungsstätten Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Über folgenden Link finden Sie Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik in Sachsen-Anhalt, nach Postleitzahlen sortiert (die Vollständigkeit der Auflistung kann nicht garantiert werden): Landesmodellprojekt Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Folgende Berufsfachschulen bieten Ausbildungen im Rahmen des Landesmodellprojekts Ausbildung zur Staatlich

10 geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen an: Berufsbildende Schulen V für Gesundheit, Körperpflege und Sozialpädagogik Rainstraße Halle Telefon: 0345 / Anfragen an: sekretariat@bbs5-halle.de Berufsbildende Schulen II Schillerstraße Stendal Telefon: / Anfragen an: office(at)bsz-stendal.de Praxisstellen Am Landesmodellprojekt beteiligte Träger von Kindertageseinrichtungen, Standorte der praktischen Ausbildung und Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie über folgenden Link: Kindertagesstätten-Träger des Landesmodellprojekts Link Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die im Folgenden aufgeführten zuständigen Ministerien zu wenden. Fragen zur Nichtschülerprüfung, zum Ablauf der Ausbildung und zu möglichen Teilanerkennungen im Einzelfall beantwortet Ihnen das Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Landesschulamt Sachsen-Anhalt Hauptsitz Halle Referat 25 Berufsbildende Schulen Frau Wagner Telefon: 0345/ Fax: 0345/ Karin.Wagner@lscha.mk.sachsen-anhalt.de Ernst-Kamieth-Straße Halle/ Saale Übergeordnete Fragen zur Kindertagesbetreuung und zu dem Landesmodellprojekt Staatlich anerkannte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beantwortet das Ministerium für Arbeit und Soziales kifoeg@ms.sachsen-anhalt.de Turmschanzenstraße Magdeburg

11 Ministerium für Arbeit und Soziales des Bundeslandes Sachsen-Anhalt I Link Informationsschreiben zu dem Landesmodellprojekt Link Bezüglich der Frage, ob an Stelle einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Zulassungsvoraussetzung zur Erzieher/innenausbildung eine mindestens vierjährige, einschlägige praktische Tätigkeit treten kann, nimmt das Landesjugendamt Einzelfallprüfungen vor: Landesverwaltungsamt Landesjugendamt Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Telefon: Fax: Agentur für Arbeit und Jobcenter Link Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

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