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1 1 Anmeldung und allgemeine Informationen Aufplanungsbeginn: 05. Juni 2017 Veranstalter: Bitte retour senden an oder an Fax Messe Dornbirn GmbH Messeplatz 1, A-6854 Dornbirn Tel Aussteller-Adresse: für Eintrag im Salon-Magazin Gustav und auf der Homepage Sollte die Korrespondenz-Adresse von der Aussteller-Adresse abweichen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Telefon: Fax: Internet: Frau/Herr: Telefon: Mobil: Fax: Abweichende Rechnungsadresse UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Ihre Produkteinträge im Aussteller- und Produktverzeichnis Nur die hier angeführten Produkte dürfen präsentiert werden und erscheinen im Aussteller- und Produktverzeichnis (Print und online). Wählen Sie ausschließlich aus dem beigelegten Produktindex zur alphabetischen Reihung. Allgemeine Informationen AUF- UND ABBAU: Aufbau Mittwoch, 25. Oktober und Donnerstag, 26. Oktober 2017, jeweils von 7 bis 21 Uhr sowie am Freitag, 27. Oktober 2017, von 7 bis 15 Uhr Abbau Sonntag, 29. Oktober 2017, von 18 bis 24 Uhr sowie Montag, 30. Oktober und Dienstag, 31. Oktober 2017, jeweils von 7 bis 21 Uhr Der Auf- und Abbau außerhalb der genannten Zeiten bedarf der vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Messe Dornbirn. ÖFFNUNGSZEITEN: Freitag, 27. Oktober 2017, von 18 bis 22 Uhr (Preview) Samstag, 28. Oktober 2017, von 10 bis 20 Uhr sowie Sonntag, 29.Oktober 2017 von 10 bis 18 Uhr, Rahmenveranstaltungen darüber hinaus. Einlass für Aussteller jeweils eine Stunde vor Messebeginn. URHEBERRECHT: Die Aussteller sind nach dem Urheberrecht verpflichtet, für jegliche musikalische Aufführung (Radio, CD-Player, Fernsehen, Video, selbst kopierte Musik auf CDs, MP3s usw.) die Aufführungsbewilligung spätestens drei Tage vor Messebeginn bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM ( bzw. GEMA ( zu erwerben. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen und das Qualitätsmanifest in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn. Eine Zulassung und die konkrete Standplatzzuteilung erfolgt nach freiem Ermessen der Veranstalterin. Aufplanungsbeginn ist der 05. Juni 2017.

2 2 Anmeldung für Pakete und Kooperationspartner Wir bestellen verbindlich: BASIS-PAKET DESIGN 9 m ,00 Für Kleinstbetriebe, z. B. Jungdesigner (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz BASIS-PAKET GENUSS (ohne Lager) 9 m ,00 (keine Kooperationspartner!) BASIS-PAKET GENUSS (mit Lager: 4,5 m 2 ) 13,5 m ,00 (keine Kooperationspartner!) Bei beiden Varianten inkludiert: einheitlicher Komplettstandbau (3x3m) mit Mobiliar (Theke und Stehtisch) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz STANDARD-PAKET bis 15 m ,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 1/2 Seite im Salon-Magazin Gustav 30 kostenlose Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 3 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz KOMFORT-PAKET SMALL bis 30 m ,00 KOMFORT-PAKET bis 50 m ,00 PREMIUM-PAKET unbegrenzte Fläche ** 7.710,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 2/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 40 kostenlose Kundeneintrittskarten* 6 Preview-Karten 4 Ausstellerausweise 2 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 250,00 (max.1 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket Small um folgende Paketelemente: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt 10 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 1 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt (inkl. Text im Salon Magazin). Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 1 Seite im Salon-Magazin Gustav 50 kostenlose Kundeneintrittskarten* 8 Preview-Karten 6 Ausstellerausweise 3 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 300,00 (max. 2 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt 20 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt (inkl. Text im Salon Magazin). Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Fläche nach Bedarf (Standkonzept erforderlich!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) Stele mit Logo und Standnummer Basis-Stromanschluss (2,2 KW) 2 Seiten im Salon-Magazin Gustav 60 kostenlose Kundeneintrittskarten* 10 Preview-Karten 8 Ausstellerausweise 4 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 350,00 (max. 4 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Premium-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt 20 Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise 1 Ausstellerparkplatz Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt (inkl. Text im Salon Magazin). Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. * Zusätzliche Kundeneintrittskarten können kostenpflichtig bestellt werden. ** Bedarf muss nachgewiesen werden Angebot nur, solange der Vorrat reicht. Flächenanfragen von mehr als 150 m 2 können nur bearbeitet werden, wenn dadurch die Ausgewogenheit des Gesamtangebots nicht beeinträchtigt wird. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn.

3 3 Anmeldung Kooperationspartner Meldung Kooperationspartner Kooperationspartner 1 UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Produkteinträge: Telefon: Fax: Internet: Kooperationspartner 2 UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Produkteinträge: Telefon: Fax: Internet: Kooperationspartner 3 UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Produkteinträge: Telefon: Fax: Internet: Kooperationspartner 4 UID-Nr. (verpflichtend): Straße: PLZ, Ort, Land: Produkteinträge: Telefon: Fax: Internet:

4 4 Anmeldung für Standbau und Mobiliar Späteste Bestellung bis 06. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Angaben zum Standbau für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete bitte Skizze mit geplanter Standeinrichtung einreichen: Wir kommen mit eigenem Standbau (Standkonzept ist verpflichtend bitte zusammen mit den Anmeldeunterlagen einreichen) Inkludierter Standbau Basis-Paket Design Basis-Paket Genuss Mögliche Standbauvariationen für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete (bitte ankreuzen) Variante 1 ohne Rückwand Variante 2 mit Rückwand Mobiliar/zusätzliche Einrichtung für alle Pakete Tisch mit Tischdecke 160 x 80 cm Sessel Tosca Stück à 39,00 Stück à 16,00 Regal 2 x 2 m (begrenzte Stückzahl) Tischgarnitur 160 x 80 cm (begrenzte Stückzahl) Stück à 78,00 Stück à 135,00 Kühlschrank 85 x 50 x 49 cm Stück à 82,00

5 5 Anmeldung für technische Anschlüsse Späteste Bestellung bis 06. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Strom: Jedes Paket beinhaltet einen Basis-Stromanschluss von 2,2KW. Bitte geben Sie ebenfalls an, falls Sie keinen oder einen zusätzlichen Stromanschluss benötigen! Keinen Stromanschluss Zusätzliche Stromanschlüsse: Steckdosen (230V Lichtstrom) 10A = 2,2 KW = 121,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 3,5 KW = 192,50 pro Steckdose Anzahl: Kraftsteckdosen (400V Starkstrom) 10A = 7,5 KW = 375,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 10,5 KW = 441,00 pro Steckdose Anzahl: Dauerstrom (24 Stunden, z.b. für Kühlschrank) Ja Bitte beachten Sie, dass die Stromanschlüsse, sofern diese nicht als Dauerstrom bestellt werden, jeweils eine Stunde nach Messeschluss abgeschaltet werden! Nein Wir benötigen einen Stromverteiler mit Kraftstromstecker: Ja Nein Wasser: 1 Anschluss und Abfluss inkl. Verbrauch = 220, Anzahl: Mietspülbecken = 175, Anzahl: Gläserservice: Bereitstellung und Reinigung von Gläsern (Rotweingläser 35cl) = 210,00 Standbeleuchtung: Die Hallen werden grundsätzlich mit einem Ambient-Licht ausgeleuchtet, um eine Wohlfühlatmosphäre auf der Gustav zu garantieren. Die Standbeleuchtung ist nicht im Paket inkludiert, gerne können Sie diese gesondert bestellen. 1 Scheinwerfer (Flächenstrahler) für Standbeleuchtung (ausreichend für ca. 9m²) = 68, Anzahl: 1 Scheinwerfer (Spot) für Exponatausleuchtung = 68, Anzahl: Wireless-LAN (Internetzugang): W-LAN Paket inkludiert für 1 Gerät: 2 Aufbau- und 3 Messetage = 75,00 Anzahl: (5 MB Down-/1 MB Uploadspeed) Hängepunkte: (Späteste Bestellung: 06. Oktober 2017) Alle Hängepunkte müssen über die Messe Dornbin bestellt werden, es dürfen keinerlei eigene Abhängungen gemacht werden. Wir benötigen Hängepunkte (Preis auf Anfrage)

6 6 Standskizze für technische Anschlüsse Der Raster dient Ihnen als Lineal. Schreiben Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe von Besuchergängen, Hallenausgängen oder markanten Punkten sowie Ihres Nachbarstandes dazu. Bitte zeichnen Sie zusätzliche Wandelemente dazu, falls benötigt. 1 m Positionieren Sie Ihre Anschlüsse: S für Strom, W für Wasser, B für Begrenzungswände Beispiel-Skizze 3,5 m Aussteller S Aussteller 2 m W Aussteller Gang Gang B Strom: Bereitstellungskosten und Verbrauch sind im Standpreis enthalten. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Installationen ab Anschlussdose(n) oder Verteiler oder innerhalb des Standes sind Sache des Ausstellers und dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Sonderanschlüsse (z. B. Direktanschluss oder frequenzumrichtergesteuerte Maschinen mit speziellen Anforderungen an die Fehlerstromschutzschalter) werden von externem Fachpersonal ausgeführt und von der ausführenden Firma direkt in Rechnung gestellt. Bitte beachten: Der bestellte und der tatsächliche Anschlusswert wird von unserem Elektriker während der Messe überprüft. Jede Nachrüstung für mehr Leistung oder zusätzliche Anschlussdosen nach bereits erfolgter Installation wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, welche Stromleistung und Anschlüsse Sie benötigen! Wasser: Bereitstellungskosten und Verbrauch (Fair Use) werden pauschal verrechnet. Die Wasser-Bereitstellung erfolgt an einem Standort und beinhaltet die Wasserzufuhr und Abwasserableitung. Ein Anschluss (z. B. Wasserhahn) ist ebenfalls beinhaltet. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Geräte können auf Ihren Wunsch von uns angeschlossen werden (Stundensatz 76,00). Bitte beachten: Jede Nachrüstung nach Fertigstellung der bestellten Standardinstallationen wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, ob Sie Wasserbereitstellung benötigen!

7 Salon-Magazin Nr. 04 Internationaler Salon Sa 29. bis So 30. Messe Dornbirn für Konsumkultur Oktober 2016 Vorarlberg Zeit und Raum für powered by Zeit und Raum für diegustav.com facebook.com/diegustav Online-Tickets unter diegustav.com/tickets Internationaler Salon für Konsumkultur Sa 29. / So 30. Oktober 2016 Preview am Fr 28. Oktober 2016 Gutes Gewissen, guter Geschmack? Gustav bringt s zusammen. 7 Anmeldung für Karten und Kommunikationsleistungen Ausstellerkarten Stück zusätzliche Ausstellerausweise Stück zusätzliche Ausstellerparkplätze 20,00 pro Stück (an allen Tagen gültig) 15,00 pro Stück (an allen Tagen gültig) Die Gustav bietet Ihnen, neben individuellen Möglichkeiten der Standflächenbuchung und der bestmöglichen Messebetreuung, vor allem auch zielgerichtete Kommunikationskanäle. LED-Wände LED-Wand Messe Dornbirn Höhe Messepark-Kreisverkehr 9 m x 320 Pixel LED-Wand Schwefel Dornbirn Höhe OK Glas, stadtauswärts 12 m x 384 Pixel Messevorwoche e 60,00/Tag e 330,00/Woche Messewoche e 70,00/Tag e 410,00/Woche Messevorwoche e 75,00/Tag e 435,00/Woche Messewoche e 75,00/Tag e 435,00/Woche Ist Ihr Unternehmen auf Social Media-Plattformen vertreten? Wenn ja, dürfen wir uns mit Ihnen vernetzen? Facebook Twitter Xing YouTube Sonstige: Ja Ja Nein Nein Kostenlose Werbemittel Stk. Kuvert-Aufkleber 26. /27. Okt 2013, Uhr Internationaler Salon für Konsumkultur Messe Dornbirn / Vorarlberg Stk. Plakate, Größe A2 (42 x 59,4 cm) Stk. Postkarten Das Magazin zum Salon, das Design und Genuss zusammenführt. Stk. Salon-Magazin Gustav (max. 5 Stk.)

8 8 Produktindex A HAUS & HOF A.A BAUSTOFFE A.A BAUSTOFFE A.A.A Fliesen A.A.B Gebrauchtes A.A.C Glas A.A.D Holz A.A.E Metall A.A.F Stein A.B BAD A.B.A Armaturen A.B.B Badausstattung A.B.C Badmöbel A.B.D Sanitärkeramik A.C BÜRO A.C.A Bürobedarf A.C.B Büromöbel A.C.C Bürotechnik A.C.D Schreibwerkzeuge A.D WOHNEN A.D.A Beleuchtung A.D.B Dekoration A.D.C Gartendekoration A.D.D Gartenmöbel A.D.E Gartentechnik A.D.F Gedeckter Tisch A.D.G Grillzubehör A.D.H Hauselektrik A.D.I Heimtextilien A.D.J Möbel A.D.K Teppiche A.D.L Werkzeuge A.E KÜCHE A.E.A Einbauküchen A.E.B Elektrogroßgeräte A.E.C Elektrokleingeräte A.E.D Kochgeschirr A.E.F Küchenausstattung A.E.G Messer A.E.H Pfannen A.E.I Töpfe A.F FASZINATION A.F.A Designklassiker A.F.B Elektronik A.F.C Literatur A.F.D Mechanik A.F.E Mobilität A.F.F Mode A.F.G Musik A.F.H Musikinstrumente A.F.I Schmuck A.F.J Spiele A.F.K Sport A.F.L Uhren A.F.M Unterhaltung B GENUSS B.A GETRÄNKE B.A.A Bier B.A.B Brände B.A.C Champagner B.A.D Kaffee B.A.E Säfte B.A.F Spirituosen B.A.G Tabakwaren B.A.H Tee B.A.I Wasser B.A.J Wein B.B LEBENSMITTEL B.B.A Backwaren B.B.B Essig B.B.C Exotisches B.B.D Feinkost B.B.E Fisch B.B.F Fleisch B.B.G Gemüse B.B.H Getreide B.B.I Gewürze B.B.J Hülsenfrüchte B.B.K Käse B.B.L Konfitüre B.B.M Kräuter B.B.N Molkereiprodukte B.B.O Obst B.B.P Öle B.B.Q Pasta B.B.R Rohkost B.B.S Schokolade B.B.T Slowfood B.B.U Süßwaren B.B.V Wurst und Schinken B.B.W Zubereitungen B.C ALLGEMEINER GENUSS B.C.A Bücher B.C.B Catering B.C.C Hotellerie B.C.D Kosmetik B.C.E Pflanzen B.C.F Saatgut B.C.G Stationäre Gastronomie B.C.H Touristik B.C.I Zigarren C HANDWERK C.A Ausbauhandwerk C.B Bekleidungshandwerk C.C Bootsbauer C.D Buchbinder C.E Designhandwerk C.F Fotografen C.G Gartenbauer C.H Glasbläser C.I Goldschmiede C.J Holzhandwerk C.K Hutmacher C.L Installationshandwerk C.M Instrumentenbauer C.N Lebensmittelhandwerk C.O Maler C.P Metallhandwerk C.Q Ofenbauer/-Händler C.R Polsterer C.S Raumausstatter C.T Sattler C.U Schuhmacher C.V Steinmetze C.W Stuckateure C.X Töpfer C.Y Uhrmacher D SONSTIGES D.A Dienstleistungen D.B Medien D.C Sonstiges D.D Verbände/Organisationen D.E Wettbewerbe D.F Zertifizierung

9 9 Qualitätsmanifest & Besondere Teilnahmeund Ausstellungsbedingungen Qualitätsmanifest Die Gustav präsentiert Produkte von Wert. Das ist ihr Versprechen an die Besucher. Damit wir Wort halten können, geben Sie uns Ihres. Ihre Unterschrift unter das Gustav -Qualitätsmanifest ist Ihr Bekenntnis zu anspruchsvoller Konsumkultur. URHEBERRECHT/PLAGIATSSCHUTZ Ich versichere, dass ich mit den von mir angebotenen Produkten nicht das Urheberrecht eines Dritten verletze. Ich versichere vielmehr, dass ich selbst Urheber der von mir ausgestellten Produkte bin, mindestens jedoch, dass ich vom Urheber durch entsprechende Vereinbarung (Lizenz, Liefervertrag o. Ä.) autorisiert bin, die ausgestellten Produkte herzustellen oder zu vertreiben. Hersteller, Erzeuger oder Erzeugergemeinschaften müssen namentlich genannt werden. WERTHALTIGKEIT Ich versichere, dass meine Produkte von Wert sind: Der Herstellungsprozess verstößt nicht gegen das aufrichtige Berufsethos des Handwerks oder einer anderen relevanten Berufsgruppe. Leitmotiv für Entwicklung und Herstellung ist nicht das Diktat des möglichst billigen Preises, sondern Werte wie Sorgfalt, Nachhaltigkeit, Gebrauchsnutzen, Ästhetik oder optimale Materialqualität. Gestaltung erschöpft sich nicht in Oberflächlichkeiten, sondern steigert den Gebrauchsnutzen oder den Wert des Produktes. Bei Lebensmitteln: Weitgehend handwerkliche Herstellung aus regionalen Rohstoffen, die nachhaltig erzeugt sind; sie sind frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen und weitgehend frei von synthetischen Zusatz-, Konservierungs- und Aromastoffen. Bei Weinen: Herkunft von Betrieben, bei denen die Arbeit in Weinberg und Keller in der Hand des Winzers liegt und deren Weine zu mindestens 75 % aus eigenem Anbau stammen. Bei Kulturpflanzen oder Samen: Keine nicht selbst vermehrbaren F1-Hybriden. Bei Getränken: Keine Zusatzstoffe zur Stabilisierung, Konservierung oder Verlängerung der Haltbarkeit. Es steht Ihnen frei, eigene überzeugende Kriterien für den Wert Ihrer Produkte anzuführen: ZULASSUNG Das unterschriebene Qualitätsmanifest ist Voraussetzung für die Anmeldung. Gemäß den Besonderen Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen entscheidet die Veranstalterin nach freiem Ermessen über die Teilnahme der Aussteller und bestätigt die Zulassung schriftlich. Aussteller können nur Produkte zeigen, die nach den oben genannten Kriterien zugelassen sind. Eine Zuwiderhandlung kann zur Schließung des Messestands und zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen. ERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich, dass die von mir angebotenen Produkte den oben genannten Kriterien entsprechen. Alle angebotenen Handelswaren sind mit Namen und Firmensitz des Erzeugers/Herstellers gekennzeichnet. Mir ist bekannt, dass im Falle einer Zuwiderhandlung eine Schließung des Messestands droht und dass ich von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann. Besondere Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen Die Gustav hat das Ziel, Produkte besonderer Werthaltigkeit zu zeigen. Dabei geht es um ein einheitliches Mindest-Qualitätsniveau, das für die Veranstalterin, die Besucher und die anderen Aussteller nachvollziehbar ist. An der Veranstaltung können Erzeuger, Handwerker und Handelsbetriebe teilnehmen, sofern sie den gehobenen Qualitätserfordernissen eines internationalen Salons für Konsumkultur entsprechen und von der Messe Dornbirn zugelassen werden. Die Anmeldung muss neben dem ausgefüllten Anmeldeformular auch das unterschriebene Qualitätsmanifest und eine Beschreibung des geplanten Standkonzepts (mit anschaulicher Skizze) enthalten. Bei der Gustav sind herkömmliche Begrenzungswände grundsätzlich nicht erlaubt. Stattdessen werden veranstalterseitig Begrenzungselemente gemäß gebuchtem Leistungspaket zur Verfügung gestellt, mit denen die einzelnen Ausstellungsstände abgegrenzt werden. Außerdem wird ein einheitliches Beleuchtungskonzept realisiert, das eine wirkungsvolle Inszenierung der Ausstellungsstände und ein einheitliches Gestaltungsbild sicherstellt. In Einzelfällen kann jedoch ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin von diesem Prinzip abgewichen werden. Solche Alternativlösungen dürfen jedoch das einheitliche Gesamterscheinungsbild nicht stören. Im Hinblick auf eine besondere Wohlfühlatmosphäre dürfen Produktpräsentationen und Verkostungen grundsätzlich nur in dezenter Form innerhalb des eigenen Ausstellungsstandes stattfinden. Präsentationen, die zu Menschenansammlungen auf den Gängen führen, sind nicht erlaubt. Der von der Messe Dornbirn zugeteilte Stand ist durch den Aussteller bis spätestens 12 Uhr am Tag der Preview zu beziehen. Anderenfalls hat die Messe Dornbirn das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr bzw. eines aliquoten Teiles davon.

10 Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 1. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der Messe Dornbirn GmbH (folgend kurz Messe Dornbirn genannt) mit Sitz in A-6854 Dornbirn, Messeplatz 1 sind nur Unternehmer im Sinne des UGB (folgend kurz Aussteller genannt). Als Grundlage der geschlossenen Rechtsbeziehung zwischen der Messe Dornbirn und dem Aussteller sowie aller weiteren im Zuge der Veranstaltungsabwicklung getroffenen Vereinbarungen gelten ausschließlich die folgenden Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen. Die Messe Dornbirn behält sich das Recht vor, Anmeldungen zur Messe ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. ANMELDUNG Die Anmeldung erfolgt mittels des jeweiligen Anmeldeformulars der Veranstaltung und ist vollständig auszufüllen sowie rechtsverbindlich zu unterfertigen und gilt als Grundlage für die Standplatzzuweisung. Mit der firmenmäßigen Unterzeichnung des Anmeldeformulars akzeptiert der Aussteller die Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen vollumfänglich. Mit Versand der Anmeldebestätigung durch die Messe Dornbirn an den Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen der Messe Dornbirn und dem Aussteller vollzogen. Die erteilte Zusage kann seitens der Messe Dornbirn widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Es dürfen dabei nur jene Waren ausgestellt werden, die bereits bei der Anmeldung angeführt sind. 2.1 UNTERVERMIETUNG Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Messeleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für eine andere Firma anzunehmen. Die von der Messeleitung genehmigte Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller ist gebührenpflichtig. 2.2 DATENSCHUTZ Der Aussteller erklärt sich durch die Übermittlung der firmenmäßig unterzeichneten Anmeldung ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Messe Dornbirn bekannt gegebenen Daten gespeichert werden dürfen. Zudem stimmt der Aussteller ausdrücklich zu, dass diese Daten in allen Print- und elektronischen Medien veröffentlicht sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet und gegebenenfalls weitergegeben werden dürfen. Für fehlerhafte Eintragungen (Druck-, Formfehler, Nichteintragungen etc.) in den entsprechenden Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen. 3. STANDPLATZZUWEISUNG Die Messe Dornbirn ist bemüht, die im Anmeldeformular genannten Angaben des Ausstellers zu erfüllen, ein Rechtsanspruch seitens des Ausstellers besteht hierauf jedoch nicht. Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt seitens der Messe Dornbirn spätestens drei Wochen vor Messebeginn. Fehler in der Standzuteilung oder Standänderungen berechtigen den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen. Eine von der Messe Dornbirn in Ausnahmefällen genehmigte Standbelassung (Fixstand) kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Sie begründet keinen Anspruch auf Platzzuteilung und enthebt den Standinhaber nicht von der Anmeldepflicht. 4. VERTRAGSRÜCKTRITT Eine einmal erfolgte Anmeldung kann, nach erfolgter Anmeldebestätigung durch die Messe Dornbirn, nicht zurückgezogen werden. Die Standmiete und Anmeldegebühr einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern sind auch dann zu entrichten, wenn der Aussteller nicht an der Messe teilnimmt. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden ebenso etwaige Kosten für die Herstellung der Infrastruktur am Messestand (Strom, Wasser, Standbau etc.). Gelingt es jedoch der Messe Dornbirn, den vom Aussteller nicht belegten Platz gleichwertig zu vermieten, ist seitens der angemeldeten Firma eine Stornogebühr von zumindest 30 % des vollen Mietbetrages sowie der anfallenden gesetzlichen Abgaben zu entrichten. 4.1 VERTRAGSAUFLÖSUNG Werden während der Messeveranstaltung Verstöße des Ausstellers gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen bekannt und diese vom Aussteller nicht unverzüglich behoben, oder werden berechtigte Beschwerden wie z. B. eine unwahre Werbebotschaft gegen einen Aussteller vorgetragen, so behält sich die Messe Dornbirn das Recht vor, diesen Aussteller auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Messe Dornbirn ist berechtigt, die Messe zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder Verkürzung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitpunkt und für die neue Zeitdauer, mit den dann gültigen Preisen, abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch steht dem Aussteller in diesem Falle nicht zu. Für den Fall der Nichtabhaltung entfallen für die angemeldeten Aussteller unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches die für diese Veranstaltung vorgesehenen Zahlungen. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Messe geschuldete Zahlungen sind bei Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zu leisten. Die Fakturierung erfolgt in Euro. Mietrechnungen sind vor Standbezug zu bezahlen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe, gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer-Rückerstattung für ausländische Aussteller: Finanzamt Graz-Stadt. Weitere Informationen und Formulare unter der Internetadresse formulare/ 6. STANDBAU UND GESTALTUNG 6.1. Die durch den Aussteller angemietete Standfläche versteht sich in der Regel ohne Kojenwände, sofern in den jeweiligen Anmeldeformularen nicht ausdrücklich anders angeführt. Eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen ist zwingend vorgeschrieben. Sollte dies durch den Aussteller nicht in ausreichendem Maße gegeben sein, ist die Messe Dornbirn, je nach Erfordernis der Veranstaltung, berechtigt, die Abgrenzung durch das Aufstellen von Kojenwänden (2,50 m Höhe), auf Kosten des Ausstellers, vorzunehmen. Die Standbauhöhe beträgt max. 2,50 m. Standaufbauten (sowie die Anbringung von Werbeelementen) über einer Höhe von 2,50 m sind nur nach rechtzeitiger Vorlage der Standbaupläne sowie der schriftlichen Genehmigung durch die Messe Dornbirn zulässig. Die Rückwände zu den Standnachbarn müssen weiß oder schwarz sowie neutral (ohne Beschriftung, Logo etc.) gehalten werden und die Standgrenzen sind strikt einzuhalten. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, Informationen zu etwaigen Belastungsgrenzen der entsprechenden Standfläche bei der Messe Dornbirn einzuholen. Die Standbeschriftung bezüglich Name und Anschrift des Ausstellers muss klar ersichtlich sein. Die Dekoration der Stände muss geschmackvoll erfolgen. Das Anbohren, Bekleben, Bemalen etc. der Böden, Wände, Pfeiler und Decken der Gebäude und weiterer baulicher Einrichtungen ist untersagt. Während der Mietdauer im Standbereich entstandene Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers. Das Befestigen irgendwelcher Lasten und Gegenstände an diesen Bauteilen ist nicht erlaubt, alle Abhängungen müssen über die Messe Dornbirn bestellt und ausgeführt werden Aufbau im Freigelände (Fliegende Bauten) Standaufbauten im Freigelände sind nach geltenden Normen für die entsprechenden Wind- und gegebenenfalls Schneelasten zu bemessen. Bei Wetterwarnungen (Sturm, Gewitter etc.) sind die Bauten gegebenenfalls zu räumen Für Personen- und Sachschäden infolge unsachgemäß errichteter Bauten haftet der betreffende Aussteller. 7. TECHNISCHE ANSCHLÜSSE UND ZUSATZLEISTUNGEN Aufgrund der Bestellung des Ausstellers stellt die Messe Dornbirn die Elektro-, Wasser-, Abwasser- und Kommunikationsanschlüsse bis zum jeweiligen Ausstellungsstand gegen Verrechnung einer entsprechenden Pauschale her. Sämtliche Installationen innerhalb der Kojen sind vom Aussteller zu veranlassen und gehen auf Kosten des Ausstellers. Diese dürfen nur von behördlich konzessionierten Firmen und nur ab den für den jeweiligen Stand vorgesehenen Anschlusspunkten durchgeführt werden. Sämtliche Installationen werden durch ein von der Vorarlberger Landesregierung bestimmtes Kontrollorgan auf Einhaltung rechtlicher Vorschriften überprüft. Sollte dies nicht zutreffen, müssen sie entfernt und den Vorschriften gemäß neu erstellt werden. Bei unsachgemäßer Installation oder Bedienung haftet der Aussteller für jene Personen- und Sachschäden, die durch ihn selbst, seine Ausstellungsgüter oder seine Angestellten entstehen. Nachträgliche, nicht innerhalb der Bestellfrist erfolgte Bestellungen von Energie- und sonstigen Zusatzleistungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % auf die Basispreise bearbeitet werden. Die jeweiligen Bestellfristen sind in den Anmeldeunterlagen der entsprechenden Messe angeführt. 8. AUF- UND ABBAU DER STÄNDE Die offiziellen Auf- und Abbauzeiten der jeweiligen Messe sind genauestens einzuhalten. Detaillierte Informationen zum entsprechenden Auf- und Abbau sind dem Aussteller-Informationsblatt der jeweiligen Messe zu entnehmen. Wird der gemietete und von der Messe Dornbirn zugeteilte Stand bis spätestens 18 Uhr vor dem Eröffnungstag der Messe nicht bezogen, oder wird er vor dem Ende der Messe geräumt, hat die Messe Dornbirn das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr bzw. eines aliquoten Teiles davon. Das Räumen der Stände ganz oder teilweise ist vor dem Zeitpunkt des offiziellen Messeschlusses nicht gestattet. Die Messegüter dürfen erst dann aus dem zugewiesenen Ausstellungsraum entfernt werden, wenn der Aussteller alle ihm zur

11 Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen Last fallenden Kosten entrichtet hat. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, muss bis spätestens einen Tag nach Messeschluss die Räumung des Standes erfolgt sein, widrigenfalls kann die Messe Dornbirn die Räumung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen. In diesem Fall übernimmt die Messe Dornbirn keine Haftung für die ordnungsgemäße Räumung und Einlagerung der Ausstellungsgegenstände. Die Einlagerungsgebühren gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Ausstellungsfläche ist im selben Zustand zu übergeben, wie sie vom Aussteller übernommen wurde. Für Beschädigungen und über das unvermeidliche Maß hinausgehende Verunreinigung des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. (Teppichklebebänder, die rückstandslos entfernt werden können, sind bei der Messeleitung bzw. den Hallenchefs käuflich erwerbbar.) 9. BRANDSCHUTZ UND SICHERHEIT Das Hantieren mit offenem Feuer und leicht brennbaren Flüssigkeiten ist auf dem gesamten Messegelände untersagt. Bei der Standgestaltung sind alle feuerpolizeilichen Bestimmungen sowie jene des Baukoordinationsgesetzes einzuhalten. Alle für den Aufbau und zur Dekoration verwendeten Materialien müssen schwer brennbar, schwach qualmend und nicht tropfend gemäß Ö-Norm B 3800, Europanorm EN ausgeführt sein. Offenes Feuer ist in den Hallen nicht erlaubt. Das Rauchen in den Messehallen ist verboten. Der Einsatz von Gasflaschen ist folgendermaßen reglementiert: a) Die Verwendung und Lagerung von Flüssiggasbehältern in den Hallen ist nicht gestattet. b) Die Verwendung von Flüssiggas im Freien ist möglich, wenn höchstens 1 Flüssiggasbehälter à 11 kg pro Gas-Gerät zum Einsatz kommt und zusätzlich nur insgesamt 1 Stück Reservebehälter zum Wechseln am Stand gelagert wird. Weitere Flüssiggasbehälter sind im messeeigenen Gaslager zwischenzulagern. c) Die Verwendung von nicht brennbaren Gasen (Ballongas, CO 2 etc.) ist auch in Hallen möglich. Für die Anzahl der Flaschen am Stand bzw. die Zwischenlagerung im messeeigenen Gaslager gelten jedoch dieselben Bedingungen wie unter Pkt. b) und d). d) Die Ein- und Auslagerungsvorgänge beim messeeigenen Gaslager werden vom Messe-Wachdienst überwacht und assistiert. e) Alle Gasflaschen und -geräte sind stets gegen Umfallen zu sichern und die an den Geräten und Flaschen angegebenen Sicherheitsrichtlinien unbedingt zu beachten. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Serie betrieben werden. Der Einsatz von Bioethanol, Brennpasten etc. ist folgendermaßen reglementiert: a) Am Stand muss mindestens ein für die Brandklasse C geeigneter und zugelassener Feuerlöscher nach DIN bzw. EN3 stationiert sein. b) Vorratsbehälter für den Tagesbedarf (max. 5 Liter) sind in geschlossenen, brandsicheren Behältern übersichtlich zu lagern. Sie müssen dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Die Vorratsbehälter sind in nicht brennbaren Auffangbehältern zu verwahren. c) Am Lagerort herrscht absolutes Rauchverbot. d) Den Anweisungen der freiwilligen Feuerwehr während und vor der Messe muss Folge geleistet werden. Notausgänge, Feuermelder, Feuerlöscher, Verteilerkästen usw. müssen zwingend unverstellt und jederzeit zugänglich bleiben. Ausstellungsgüter und andere Gegenstände sind derart anzubringen und zu befestigen, dass diese keine Gefahr darstellen oder Schäden verursachen können. Die Messe Dornbirn ist jederzeit berechtigt, Maßnahmen zur Beseitigung solcher Gefahren zu verlangen. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung ist der sofortige Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung möglich. 10. BEWACHUNG UND VERSICHERUNG Die allgemeine Bewachung des Messegeländes und der Hallen ist während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten sowie während der Messe durch die Messe Dornbirn, ohne Haftung für Diebstähle, Verluste oder Beschädigungen, gewährleistet. Eine Bewachung außerhalb der oben angegebenen Zeiten ist nicht möglich. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messeleitung zulässig. Mit der schriftlichen Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Messe/Veranstaltung besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Messe- und Ausstellungsgegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 11. MESSESPEDITION Speditionsleistungen auf dem gesamten Messegelände dürfen nur von dem von der Messe Dornbirn vertraglich verpflichteten Spediteur (Messespediteur) oder in Einzelfällen von der Messe Dornbirn durchgeführt werden. Dazu zählen die Einlagerung von Leergut, das Be- und Entladen sowie der Transport von Exponaten etc. mittels Stapler. Eigene Staplerarbeiten und Leerguteinlagerungen sind nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung durch die Messe Dornbirn möglich. 12. REINIGUNG UND ENTSORGUNG Die Reinigung der Gänge und Ausstellungshallen veranlasst die Messe Dornbirn. Die Instandhaltung und Reinigung des eigenen Ausstellungsplatzes und der Ausstellungsgegenstände obliegen dem Aussteller selbst. Die Standplatzreinigung muss täglich vor Beginn der offiziellen Messebesuchszeit beendet sein. Der Aufenthalt in den Messehallen außerhalb der Öffnungszeiten ist den Ausstellern und ihren Beauftragten nur jeweils eine Stunde vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten gestattet. Die Messe Dornbirn hat für die Aussteller ein flächendeckendes Containernetz für Bioabfall, Restmüll, Papier, Glas und Metall eingerichtet, das laut Mülltrennungsgesetz genutzt werden muss. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften werden dem Aussteller anteilige Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Das Verpackungsmaterial ist am Vortag der Messeeröffnung bis 18 Uhr aus den Messeräumen zu entfernen, widrigenfalls kann die Entsorgung auf Kosten des Ausstellers durch die Messe Dornbirn veranlasst werden. 13. WERBUNG Dem Aussteller steht für Werbezwecke nur sein ihm zugeteilter Stand zur Verfügung. Werbung für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Messe Dornbirn gestattet. Werbeschriften, Werbezettel, Befragungen usw. dürfen außerhalb des zugewiesenen Standes weder angebracht, verteilt noch durchgeführt werden. Die Messe Dornbirn hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeführte Werbung ohne Anhören des Ausstellers und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden bzw. auf Kosten des Verursachers zu entfernen. Promotionaktionen außerhalb des Standes werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Messe Dornbirn. Sämtliche verkaufsfördernden Aktivitäten am Stand sowie die Inhalte der Werbebotschaften sind nach ethischen Grundsätzen auszurichten. Zudem dürfen die Werbemaßnahmen die Geschäftstätigkeit anderer Aussteller in keiner Weise behindern. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit der Messeleitung erforderlich. Mikrofon, Musik- und Lautsprecheranlagen sowie sonstige lärmverursachende Geräte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Messeleitung. Die Messeleitung behält sich zudem das Recht zur Lautstärkenregulierung und gegebenenfalls sogar die Außerbetriebnahme vor. 14. FOTOGRAFIEREN Die Messe Dornbirn ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsständen und Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und zur eigenen Dokumentation sowie zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet diesbezüglich auf urheberrechtliche Ansprüche. 15. URHEBERRECHT Die Aussteller sind nach dem Urheberrecht verpflichtet, für jegliche musikalische Aufführung (Radio, Kassettenrecorder, Fernsehen, Video, selbst kopierte Musik auf CDs, MP3s usw.) die Aufführungsbewilligung spätestens drei Tage vor Messebeginn bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM ( bzw. GEMA ( zu erwerben. 16. HAFTUNG Die Messe Dornbirn haftet für alle Schäden, die sie dem Aussteller grob schuldhaft verursacht; für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Messe Dornbirn nicht. Angaben in Verkaufsprospekten über Messeveranstaltungen beruhen auf Erfahrungswerten, weshalb diese unverbindlich sind und aus etwaigen Abweichungen keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können. Der Aussteller haftet für alle Schäden, welche durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Vertragspartner der Messe Dornbirn verursacht werden. Wird von den vorgenannten Personen gegen Vertragsbedingungen verstoßen, hat der Aussteller eine Pönale in Höhe von 200,-- an die Messe Dornbirn zu bezahlen; das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. 17. GASTRONOMIE UND HYGIENE Speisen und Getränke für den Sofortverzehr dürfen nur von Gastronomie-Betrieben, die der Messe Dornbirn definitiv als solche gemeldet sind und eine Gastronomie-Konzession besitzen, verkauft werden. Für alle Gastronomie-Betriebe gelten außerdem die Ergänzenden Gastro-Bestimmungen der Messe Dornbirn und die Auflagen des Institutes für Umwelt- und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg. Diese Unterlagen können bei der Messe angefordert werden. Werden Ausstellungsgüter, die dem Lebensmittelgesetz unterliegen, ausgestellt, dargeboten und verarbeitet, ist der Aussteller verpflichtet, die Rahmenbedingungen für eine einwandfreie Hygiene zu klären. Sämtliche Aussteller erfahren vor und während der Messeveranstaltung eine Kontrolle durch behördliche Überprüfungsorgane.

12 Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 18. AUSZEICHNUNGSPFLICHTEN Gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, 2, Abs. 1, besteht für alle ausgestellten Waren Preisauszeichnungspflicht. Ausgenommen davon sind Ausstellungsgüter, die ausschließlich für Wiederverkäufer bestimmt sind, wobei dies jedoch durch einen deutlich sichtbaren Anschlag bekanntgegeben werden muss. Für bestimmte Ausstellungsgüter insbesondere bei Produktgruppen, die dem Lebensmittelgesetz unterliegen bestehen Deklarationspflichten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe, Herstellungs- und Ablaufdaten sowie Sicherheits- und Gebrauchskennzeichnungen. 19. HAUSORDNUNG Die Messe Dornbirn übt das Hausrecht auf dem gesamten Messegelände und den dazugehörigen Parkplätzen aus. Es gilt die aktuelle Hausordnung des Veranstaltungsortes. 20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 14 Tage nach Messeschluss der Messe Dornbirn mittels eingeschriebenen Briefes zu melden. Später erhobene Forderungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung Die Nichteinhaltung vertraglicher Bestimmungen durch den Aussteller, seine Mitarbeiter oder von ihm Beauftragte berechtigen die Messe Dornbirn zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung Ausstellerbezogene Daten werden EDV-gestützt verarbeitet und für Zwecke genutzt, die primär der Durchführung der Messeveranstaltung dienen. Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass die Messe Dornbirn Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Ausstellers oder für die Geltendmachung von Forderungen notwendig sind, an den Kreditschutzverband von 1870 oder anderen diesem Zweck dienlichen Institutionen übermittelt Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind für die Messe Dornbirn nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterfertigt oder von der Messe Dornbirn schriftlich bestätigt werden Auf das Vertragsverhältnis zwischen Messe Dornbirn und Aussteller ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Dornbirn vereinbart. Service ANFAHRT MESSE DORNBIRN: AUSSTELLUNGSFLÄCHE: ca Quadratmeter Hallenfläche ca Quadratmeter Freigelände 06 Richtung Stadtzentrum (Panoramahaus) A Einfahrt A A A Freigelände Süd B 07 B Einfahrt / Eingang B Eingang A Mohrenallee Messeallee Eingang C 14 Freigelände Nord Ladehof C C Einfahrt C Messebüro 12 D F Eingang F A14 E60 (Dornbirn Süd, Exit 18) 13 E Richtung München, Innsbruck, Zürich Eingang E E Einfahrt E D D Einfahrt D O N S W Messe Dornbirn GmbH Dornbirn/Austria Stand Oktober Änderungen vorbehalten.

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