Sozialdezernat Flüchtlinge im Landkreis Böblingen
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- Margarethe Gärtner
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1 Sozialdezernat Flüchtlinge im Landkreis Böblingen Stand Oktober 2015 M.Borsik, G.Fauth
2 Neue Jahreszugangsprognose Deutschland: Menschen Baden-Württemberg: Menschen Landkreis Böblingen: Menschen Achtung: Zeitungen schreiben am : 1,5 Millionen Flüchtlinge im Jahr 2015
3 Asylanträge nach Bundesländern Stand: Aug ` ylantraege-in-deutschland-nach-bundeslaendern/
4 Zugang an AsylbewerberInnen in BW seit 1990
5 Was passiert in einer LEA? LEA = Landeserstaufnahmeeinrichtung Registrierung & erkennungsdienstliche Behandlung Mithilfe des Fingerabdrucks wird überprüft, ob nicht bereits in einem sicheren Drittstaat ein Asylantrag gestellt wurde Aufenthaltsdauer: 3 bis 6 Wochen Qualifizierte Sozial- und Verfahrensbetreuung Gesundheitsuntersuchung BAMF nimmt die Asylanträge auf Untersuchung auf übertragbare Krankheiten + Röntgenuntersuchung
6 Was passiert in einer LEA? Vollverpflegung Ein- und Ausgangskontrollen Residenzpflicht Betreuung erfolgt durch European Homecare (im Auftrag des Landes) Kindertagesbetreuung
7 UMF in einer LEA Feststellung eines UMF in der LEA Erstgespräch mit 2 Mitarbeitern des Jugendamtes -Klärung, ob Eltern oder Verwandte im Bundesgebiet sind - Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, muss eingeschätzt werden, ob der Betroffene minderjährig ist UMF = unbegleiteter minderjähriger Flüchtling Wenn Minderjährigkeit festgestellt wird, wird der UMF in Obhut genommen Das RP weist den UMF einem Landoder Stadtkreis zu Jugendamt informiert das Regierungspräsidium in Karlsruhe
8 UMF in einer LEA 7 Werktage: örtliches Jugendamt 1. nimmt UMF in Obhut, aber ohne Einrichtung der Vormundschaft 2. Innerhalb 7 Werktage: Regierungspräsidium mitteilen, 2.dass ein UMF verteilt werden soll Neues Verfahren (voraussichtlich ab ) Innerhalb 3 Tage: Bundesverwaltungsamt 4. bestimmt welches Bundesland aufnehmen muss 6. Innerhalb 4 Werktagen: Das betroffene Land teilt den UMF einem Landkreis zu 3. Regierungspräsidium informiert unverzüglich das Bundesverwaltungsamt Insgesamt 3 Wochen bis klar ist, wo der UMF letztendlich unterkommen soll!
9 Der Landkreis Ein kurzer Eintrag in der Fußzeile
10 Aktuelle Situation im Landkreis
11 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung Flüchtlinge im Landkreis Böblingen
12 Kurzfristige Entwicklung im letzten Jahr
13 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Vorläufige Aufnahme von Flüchtlingen Unterbringung Versorgung Soziale Betreuung Zeitlich befristet
14 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Die Unterbringung Ziele: Eine menschenwürdige Unterbringung und konfliktfreies Zusammenleben Basis: rechtzeitige Bereitstellung von ausreichend Räumen Dezentral aber nicht vereinzelt 4,5m² Wohn- und Schlaffläche / Person Guter Kontakt Sozialbetreuer und Ehrenamtliche Gemeinschaftliche Küchen und Sanitäreinrichtungen Präsenz des Betreuungspersonals
15 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Versorgung Leistungssachbearbeitung: 1 Sachbearbeiter zu 110 Fälle Regelsatz monatlich 327,99 Ab 15 Monaten Aufenthalt: monatlich 367,99 (Regelbedarfstufe 1)
16 Regelsätze AsylbLG ab Regelsätze in entsprechender Anwendung 2 SGB XII RB 1, 1 Erwachsener mit eigenem HH, alleinstehend oder alleinerziehend RB 2, 2 erwachsene Ehepartner oder Lebenspartner mit gemeinsamen Haushalt 359,00 EUR 399,00 EUR 323,00 EUR 360,00 EUR RB 3, volljährige Haushaltsangehörige 287,00 EUR 320,00 EUR RB 4, Kinder Jahre 283,00 EUR 302,00 EUR RB 5, Kinder 6-13 Jahre 249,00 EUR 267,00 EUR RB 6, Kinder 0-5 Jahre 217,00 EUR 234,00 EUR Flüchtlinge im Landkreis Böblingen
17 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Die soziale Betreuung Wohnheimverwaltung: 1 Sachbearbeiter zu 140 Plätzen Soziale Betreuung: 1 Sozialarbeiter zu 140 Plätzen
18 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Die soziale Betreuung Flüchtlingssozialarbeit 1. Sozialarbeiterische Hilfestellungen, Beratung und Vermittlung von Informationen in Sachen Asylverfahren 2. Besondere Angebote für schutzbedürftige Personen 3. Mitwirken an der Erarbeitung einer Lebensperspektive für die Zeit des Aufenthalts im Inland 4. Pädagogische und soziale Aktivitäten mit den Flüchtlingen und Bürgern aus dem Umfeld durchführen 5. Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Hinwirken auf ein friedvolles Miteinander zwischen Flüchtlingen und Gesellschaft 6. Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
19 Was ist die Aufgabe des Landkreises? Zeitliche Befristung der vorläufigen Unterbringung Bis zum Abschluss des Asylantragsverfahrens Maximal 24 Monate nach Aufnahme durch den Landkreis
20 Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung 5 FlüAG Sicherheit: - Vorkehrungen treffen, damit im Gefahrenfall die zuständigen Stellen unverzüglich alarmiert werden Hygiene: -Gemeinschaftstoiletten nach Geschlechtern getrennt - gemeinschaftlich genutzte Wasch- und Duschräume Räumlichkeiten: - min. ein Gemeinschaftsraum - min. ein abgetrennter Raum für Kinder -Außenanlagen zur Freizeitgestaltung unter Berücksichtigung der örtl. Gegebenheiten - Alleinstehende Personen nach Geschlechtern getrennt unterbringen - Familien gemeinsam unterbringen - Gemeinschaftsküchen Standort: -In einem in Zusammenhang bebauten Ortsteil oder mit Anschluss daran - Nutzungsmöglichkeit von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln - Außenanlagen zu Freizeitgestaltung unter Berücksichtigung örtl. Gegebenheiten
21 Schulische Vorbereitung Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulbesuch und eine Ausbildung. Jünger als 16 Jahre: Vorbereitungsklassen an Grundund Hauptschulen im Landkreis Älter als 16 Jahre: Vorbereitungsklassen an allen beruflichen Schulen im Landkreis (VABO-Klassen) Schulpflicht besteht nach 6 Monaten Aufenthalt und endet mit dem 18. Lebensjahr
22 Anteile der Altersgruppen in den Unterkünften 6% Kindergarten alter 12% Grund- /Hauptschulalter 8% Berufschulalter
23 Kindertagesbetreuung Ab 3 Jahren Vorteil: schnellere Integration Wo? In den kommunalen Kindertagesstätten 1- & 2-jährige werden von den Eltern in der GU betreut Gebühren werden den Kommunen vom zuständigen Landkreis ersetzt Flüchtlingskinder haben denselben Rechtsanspruch wie deutsche Kinder
24 Kostenerstattungen vom Land (Plan 2016)
25 Die Kommunen
26 Vorläufige Unterbringung bei 4100 Flüchtlingen
27 Die Pflicht der Kommunen 8 Abs.3 FlüAG: Die der vorläufigen Unterbringung dienenden Liegenschaften werden von den unteren Aufnahmebehörden errichtet, verwaltet und betrieben. Sie gelten als eine einheitliche Einrichtung der vorläufigen Unterbringung. Die Stadt- und Landkreise stellen das notwendige Personal. Die unteren Aufnahmebehörden können von den kreisangehörigen Gemeinden verlangen, dass diese bei der Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude mitwirken.
28 Die kommunale Anschlussunterbringung Nach Ende der vorläufigen Unterbringung werden den Kommunen diejenigen Personen zugeteilt, die über keine Privatwohnung verfügen und im Leistungsbezug sind. Für die im Rahmen der Anschlussunterbringung entstehenden Aufwendungen erhalten die Gemeinden einen einmaligen Pauschalbetrag (2016: 139 / Person) vom Landkreis Für diese Personen muss die Kommune die Anschlussunterbringung sichern. Kosten der Unterkunft und kommunale Gebühren für die Kindertagesbetreuung bekommt die Kommune vom Landkreis erstattet.
29 Allgemein
30 Integration durch Ausbildung und Arbeit Neuerungen: Kreisweite Arbeitsgruppe Einbeziehen der Potenziale für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft Frühzeitige Einbeziehung in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration Ausländerbehörden, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Landratsamt, IHK, Kreishandwerkerschaft Herausforderungen: Sprachkompetenzen lange Verfahren für Asylanträge und ungesicherte Bleiberechtsperspektive Anerkennung von Schul-, Ausbildungs-, Studienabschlüssen Vorhandensein eines Identitätsnachweise
31 Bundespolitische Neuerungen Maßnahmepaket ab 1.November 2015: Weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären (Albanien, Montenegro, Kosovo) Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten bleiben in den LEAs bis zur Ausweisung Sachleistungen für Flüchtlinge in den LEAs Neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Stellen in den nächsten 3 Jahren für die Bundespolizei Zeitlich befristete Erleichterung im Bauplanungsrecht
32 Wo kommen die Flüchtlinge her? (Bundesweit) Die 10 stärksten Herkunftsländer im Jahr 2015 (TOP TEN) Insgesamt Davon Erstanträge 1 Syrien, Arabische Republik Albanien Kosovo Serbien Afghanistan Irak Mazedonien Eritrea Davon Folgeanträge 9 Pakistan Nigeria Summe Top blob=publicationfile Stand September 2015
33 Back-Up Ein kurzer Eintrag in der Fußzeile
34 Erstinstanzliche Asylentscheidungen 2014 Refugee status 34% Rejected 58% Subsidiary protection 6% Humanitarian reasons 2% EN-N.pdf/b7786ec9-1ad a1d-430fcfc55018
35 C%20Fakten/zugaenge_letzte12monate_1024.jpg
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