Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle

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1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V: Anlage 1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle Vom 20. Februar 2014 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Sitzungen am 20. Februar 2014 und 20. März 2014 (mit Bestätigung in seiner Sitzung am 3. April 2014) beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V / ASV-RL) in der Fassung vom 21. März 2013 (BAnz AT B 1), zuletzt geändert am 19. Dezember 2013 (BAnz AT B1) wie folgt zu ändern: I. In Anlage 1 wird folgender Buchstabe a eingefügt: a) onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle 1 Konkretisierung der Erkrankung Die Konkretisierung umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle. Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Sinne der Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen: 1.1 Regelhaft schwere Verlaufsformen C17.- Bösartige Neubildung des Dünndarmes C18.8 Kolon, mehrere Teilbereiche überlappend C22.- Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase C24.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege C25.- Bösartige Neubildung des Pankreas C26.1 Milz C26.8 Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend C45.1 Mesotheliom, Mesotheliom des Peritoneums

2 C47.4 Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven des Abdomens C47.5 Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven des Beckens C47.8 Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem, mehrere Teilbereiche überlappend C48.1 Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums: Näher bezeichnete Teile des Peritoneums C48.2 Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums: Peritoneum, nicht näher bezeichnet C48.8 Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums: Retroperitoneum und Peritoneum, mehrere Teilbereiche überlappend C49.4 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens C49.5 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Beckens C49.8 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, mehrere Teilbereiche überlappend C74.- Bösartige Neubildung der Nebenniere C75.0 Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen: Nebenschilddrüse C75.8 Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen: Beteiligung mehrerer endokriner Drüsen, nicht näher bezeichnet C80.0 Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt, so bezeichnet 1.2 Im Einzelfall schwere Verlaufsformen Bei Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen muss zusätzlich zur Diagnose eines der unter 1.3 genannten Kriterien vorliegen: C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus C16.- Bösartige Neubildung des Magens C18.0 Zäkum C18.1 Appendix vermiformis C18.2 Colon ascendens C18.3 Flexura coli dextra [hepatica] C18.4 Colon transversum C18.5 Flexura coli sinistra [lienalis] C18.6 Colon descendens C18.7 Colon sigmoideum C18.9 Kolon, nicht näher bezeichnet C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang C20 Bösartige Neubildung des Rektums C21.- Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals C26.0 Intestinaltrakt, Teil nicht näher bezeichnet C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse C76.2 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Abdomen C76.3 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Becken

3 C76.8 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Sonstige und ungenau bezeichnete Lokalisationen, mehrere Teilbereiche überlappend 1.3 Kriterien A: Tumorstadium mit Lymphknotenbefall, Fernmetastasen, High Grade oder R > 0 und die Patientin oder der Patient bedarf aufgrund der Ausprägung seiner Tumorerkrankung einer multimodalen Therapie oder Kombinationschemotherapie. Das bedeutet, es ist entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie, eine systemische Therapie und/oder eine indiziert, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. B: Rezidiv oder Progression der Tumorerkrankung (einschließlich non-response) und die Patientin oder der Patient bedarf aufgrund der Ausprägung seiner Tumorerkrankung einer multimodalen Therapie oder Kombinationschemotherapie. Das bedeutet, es ist entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie, eine systemische Therapie und/oder eine indiziert, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. C: Vorliegen schwerer Grunderkrankungen (z.b. Immunschwäche, Vaskulitis), oder Schwangerschaft, die ein Abweichen vom Standard-Therapieschema erforderlich machen D: Onkologische Diagnosen mit Prvalenz 1: Behandlungsumfang Zur Diagnostik und Behandlung werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht: Diagnostik Anamnese Körperliche Untersuchung Punktionen, Biopsien Tumorstaging Histologische und zytologische von Geweben und Sekreten Laboruntersuchungen (einschließlich zytogenetische, mikroskopische Untersuchung von Sekreten und/oder Geweben, Bestimmung von Tumorfaktoren, Kontrolle von Medikamentenserumspiegeln) Bildgebende Verfahren (z.b. Ultraschall einschließlich endosonographischer Verfahren, Röntgen, CT, MRT, nuklearmedizinische ) Allgemeine Herzfunktionsdiagnostik (z.b. EKG) Spezielle Herzfunktionsdiagnostik (z.b. transösophageale und transthorakale Echokardiographie, Belastungs-EKG) Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Respirationstraktes einschließlich interventioneller Verfahren (z.b. endoskopische Bougierung, Stentimplantationen, ERCP, Laryngoskopie, Bronchoskopie) Diagnostik von Helicobacter pylori Diagnostik der Kontinenzleistung Diagnostik der Tumorgefäßversorgung Humangenetische

4 Behandlung Behandlungsplanung (einschließlich Tumorkonferenzen), -durchführung und kontrolle Medikamentöse Tumortherapien inklusive Infusionstherapie Behandlung von Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akuten unerwünschten Behandlungsfolgen Behandlung in Notfallsituationen Schmerztherapie Lasertherapeutische Verfahren (Ösophagus-CA) Transfusionen OP-Planung, -Vorbereitung und Nachsorge Kleinchirurgische Eingriffe Therapeutische Punktionen und Drainagen Mukosektomie Perkutane Gastrostomie Wundversorgung Anlage Blasenkatheter Beratung und Anleitung zum Umgang mit Anus praeter Therapie der Stuhlinkontinenz Portanlagen Anlage von Kathetern (wie z.b. ZVK) Kurznarkosen im Rahmen von interventionellen diagnostischen oder kleinchirurgischen Eingriffen Ausstellen z.b. von Bescheinigungen, Anträgen, Berichten Psychotherapeutische Beratung und Betreuung sowie Information über psychosoziale Beratungs- und Betreuungsangebote (z.b. bei Krebsberatungsstellen) Einleitung der Rehabilitation Sexualberatung und Familienplanung Physikalische Therapie Folgende Leistungen, die bislang nicht Bestandteil des EBM sind: PET/PET-CT o Bei Patienten mit Ösophagus-Karzinom zur Detektion von Fernmetastasen o Bei Patienten mit resektablen Lebermetastasen eines kolorektalen Karzinoms mit dem Ziel der Vermeidung einer unnötigen Laparotomie Im Zusammenhang mit 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten. Tumorkonferenzen Qualitätskonferenzen gemäß 10 Absatz 3 Buchstabe c) ASV-RL Koordination der Versorgung Palliative Versorgung (ausgeschlossen sind die Leistungen nach 37b SGB V) Beratung zu Diagnostik und Behandlung zu Medikamentengabe und Nebenwirkungen zur Ernährung zu sozialen Beratungsangeboten zu vorhandenen Selbsthilfeangeboten zu Hilfsmitteln inkl. Anleitung zum Gebrauch zu Rehabilitationsangeboten zu humangenetischen Fragestellungen

5 3 Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität 3.1 Personelle Anforderungen Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erfolgt durch ein Behandlungsteam, welches sich aus einer Teamleitung, einem Kernteam und bei medizinischer Notwendigkeit zeitnah hinzuzuziehenden Fachärztinnen oder Fachärzten bzw. Disziplinen zusammensetzt. a) Teamleitung oder oder oder oder Bei Schilddrüsenkarzinom oder Nebenschilddrüsenkarzinom auch oder b) Kernteam,,, oder. Bei Schilddrüsenkarzinom oder Nebenschilddrüsenkarzinom zusätzlich auch Hals- Nasen- und c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte,, oder,,,, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder oder psychologischer Psychotherapeut, Nephrologie, Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Pathologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Urologie. Bei Schilddrüsenkarzinom, Nebenschilddrüsenkarzinom oder anderen endokrinologischen Tumoren zusätzlich auch Endokrinologie und Diabetologie. Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen. Soweit für die im Appendix aufgeführten Leistungen Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Absatz 2 SGB V bestehen, gelten diese entsprechend.

6 3.2 Sächliche und organisatorische Anforderungen Durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur ist Sorge zu tragen, dass: a) eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen besteht: soziale Dienste wie z.b. Sozialdienst oder vergleichbare Einrichtungen mit sozialen Beratungsangeboten Physiotherapie ambulante Pflegedienste zur häuslichen Krankenpflege (möglichst mit besonderen Kenntnissen in der Pflege onkologischer Patientinnen und Patienten oder der Zusatzqualifikation onkologische Pflege) Einrichtungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung Stomatherapie und Inkontinenztherapie durch Pflegefachkraft mit diesbezüglicher Erfahrung Hierzu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung. b) eine 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft von folgenden Ärztinnen bzw. Ärzten besteht: oder, alternativ bei Schilddrüsenkarzinom oder Nebenschilddrüsenkarzinom: (bei Schilddrüsenkarzinom) Die 24-Stunden-Notfallversorgung umfasst auch Notfall-Labor und im Notfall erforderliche bildgebende Diagnostik. c) mit der Betreuung beauftragte Pflegefachkräfte mehrheitlich eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zur onkologischen Pflege besitzen sollen. Sofern die Regelungen einzelner Bundesländer diese Qualifikation nicht vorsehen, ist die entsprechende Erfahrung vorzuweisen. d) zur Gewährleistung des Behandlungsauftrages jede Patientin und jeder Patient mit einer onkologischen Erkrankung (bei Diagnosestellung vor Einleitung der Primär- oder Rezidivtherapie) in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams vorzustellen ist, in die alle an der Behandlung beteiligten Fachdisziplinen, mindestens die Fachdisziplinen des Kernteams, eingebunden sind. Ausnahmen hiervon sind in einer SOP (standard operating procedures) festzulegen. Die Teilnehmer und die Ergebnisse der interdisziplinären Tumorkonferenz sind zu dokumentieren. e) der Patientin und dem Patienten das Ergebnis der Tumorkonferenz mit allen wesentlichen Aspekten zu Risiken, Nebenwirkungen und zu erwartenden Folgen darzulegen ist, f) die Diagnostik und Behandlungseinleitung zeitnah erfolgt, g) eine ausreichende Anzahl von Behandlungsplätzen auch für die medikamentöse und transfusionsmedizinische Behandlungen ggf. auch für eine Behandlung am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung steht, h) für immundefiziente Patientinnen und Patienten geeignete Behandlungsmöglichkeitenund Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, i) eine qualitätsgesicherte Zubereitung der zur intravenösen Tumortherapie benötigten Wirkstoffe erfolgt, j) eine ggf. tägliche Zubereitung und Entsorgung der tumorspezifischen intravenösen Therapeutika einschließlich der notwendigen Sicherungsmechanismen zum

7 Ausschluss von Verwechslungen von Zytostatikalösungen oder Blutprodukten vorgehalten werden, k) eine Mikrobiologie, ein hämatologisches Labor mit der Möglichkeit zu zytologischen Blut- und Knochenmarkuntersuchungen mit zytochemischen Spezialfärbungen zur Verfügung steht, l) Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für typische Notfälle bei der Behandlung von onkologischen Patientinnen und Patienten bereitgehalten werden, m) die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung besteht, n) stationäre Notfalloperationen möglich sind, o) den Patientinnen und Patienten industrieunabhängiges, kostenlos erhältliches Informationsmaterial (z.b. Blaue Reihe der Deutschen Krebshilfe, Material der Krebs- Selbsthilfeorganisationen) über ihre Erkrankung und Behandlungsalternativen zur Verfügung gestellt wird, p) eine Registrierung der Patientinnen und Patienten in Krebsregistern entsprechend den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erfolgt. 3.3 Dokumentation Die Befunde (einschließlich Diagnose nach ICD-10-GM inklusive des Kennzeichens zur Diagnosesicherheit, TNM-Status mit R- und G-Code nach UICC), die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen einschließlich des Behandlungstages sind zu dokumentieren. 3.4 Mindestmengen Das Kernteam muss mindestens 140 Patientinnen bzw. Patienten der unter 1 Konkretisierung der Erkrankung genannten Indikationsgruppen mit gesicherter Diagnose im Vorjahr der ASV-Berechtigung behandelt haben und in der ASV pro Jahr behandeln. Für die Berechnung der Mindestmenge ist die Summe aller Patientinnen und Patienten im Vorjahr maßgeblich, die zu der in dieser Konkretisierung näher bezeichneten Erkrankung zu rechnen sind und von den Mitgliedern des Kernteams im Rahmen der ambulanten oder stationären Versorgung, der integrierten Versorgung nach 140a SGB V oder einer sonstigen, auch privat finanzierten Versorgungsform behandelt werden. Das Kernteam muss darüber hinaus zur Durchführung der tumorspezifischen Leistungen als zusätzliche Zulassungsvoraussetzung eines der folgenden Kriterien erfüllen: Mindestens eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Hämatologie und muss die Betreuung von durchschnittlich 120 Patientinnen und Patienten mit soliden oder hämatologischen Neoplasien pro Quartal und Ärztin bzw. Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung), darunter 70 Patientinnen und Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 30 mit intravenöser und/oder intrakavitärer und / oder intraläsionaler Behandlung nachweisen und / oder mindestens eine Fachärztin bzw. ein Facharzt einer anderen Arztgruppe des Kernteams muss die Betreuung von durchschnittlich 80 Patientinnen und Patienten mit soliden Neoplasien pro Quartal und Ärztin bzw. Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung), darunter 60 Patientinnen und Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon 20 mit intravenöser und / oder intrakavitärer antineoplastischer und / oder intraläsionaler Behandlung nachweisen.

8 Für die Berechnung der arztbezogenen Mindestmengen (120 / 70 / 30 bzw. 80 / 60 / 20) ist die Summe aller im Rahmen der ambulanten oder stationären Versorgung, der integrierten Versorgung nach 140a SGB V oder einer sonstigen, auch privat finanzierten Versorgungsform behandelten Patientinnen und Patienten heranzuziehen. Ausnahmen von den Mindestmengen sind zulässig, soweit einzelne oder mehrere Mindestmengen bis zu einer Dauer von zwei Jahren um höchstens 50% unterschritten werden und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie im Folgejahr erfüllt werden. 4 Überweisungserfordernis Es besteht ein Überweisungserfordernis durch die behandelnde Vertragsärztin oder den behandelnden Vertragsarzt. Nach vier Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, sofern die Voraussetzungen des schweren Verlaufs weiterhin gegeben sind. Für Patientinnen oder Patienten aus dem stationären des ASV-berechtigten Krankenhauses oder für Patientinnen oder Patienten von im jeweiligen Indikationsgebiet tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in sein ASV-Team besteht kein Überweisungserfordernis. Zum Zeitpunkt der Überweisung an einen Leistungserbringer nach 116b Abs. 2 SGB V muss eine gesicherte Diagnose vorliegen. 5 Appendix (Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM) Präambel Die Leistungsbeschreibungen der nachfolgend aufgeführten (GOP) definieren den Behandlungsumfang in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V (ASV) ( 1). Sie basieren auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Fassung. Zum Behandlungsumfang der ASV zählen zusätzlich die in diesem Appendix aufgeführten Leistungen, die bislang keine Abbildung im EBM gefunden haben ( 2). Auf der Grundlage des definierten Behandlungsumfangs bestimmt gemäß 116b Absatz 6 Satz 8 und 9 SGB V der ergänzte Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V die abrechnungsfähigen Leistungen und legt deren Bewertung fest. Bei Aktualisierungen des EBM prüft der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich den Anpassungsbedarf des Appendix. Hierfür nimmt er Hinweise des ergänzten Bewertungsausschusses zu etwaigem Anpassungsbedarf des Appendix auf.

9 Appendix gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle Legende 0 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte des s 1 bzw. die aufgeführte Leistung in 2 gehören für die jeweilige Arztgruppe nicht zum Behandlungsumfang. 1 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte des s 1 bzw. die aufgeführte Leistung in 2 gehören für die jeweilige Arztgruppe zum Behandlungsumfang.

10 II Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten II Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten II Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten II für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(- fall)dienst II für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(- fall)dienst II für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(- fall)dienst Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Samstagen Reanimationskomplex Zuschlag Beatmung Zuschlag Defibrillation II Besuche, Visiten, Prüfung der Besuch häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen II Besuche, Visiten, Prüfung der Dringender Besuch I häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Dringender Besuch II II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal

11 II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale II Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen Konsultationspauschale II Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge II Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung - Praxisklinische Betreuung 2h Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung - Praxisklinische Betreuung 4h

12 II Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge II Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge II Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge II Schriftliche Mitteilungen, Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Gutachten Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung - Praxisklinische Betreuung 6h Zusatzpauschale für Beobachtung nach diagnostischer Angiografie Zusatzpauschale für Beobachtung nach therapeutischer Angiografie Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze II Schriftliche Mitteilungen, Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Verordnung von medizinischer Gutachten Rehabilitation II Schriftliche Mitteilungen, Konsiliarbericht vor Psychotherapie Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Bescheinigung oder Zeugnis Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Krankheitsbericht Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Gutachten II Schriftliche Mitteilungen, Kurvorschlag Gutachten II Empfängnisregelung Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung II Empfängnisregelung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung II Empfängnisregelung Beratung ggf. einschl. Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung II Empfängnisregelung Humangenetische Beurteilung II Empfängnisregelung Humangenetische Beurteilung nach Fremdbefunden II Empfängnisregelung Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen und/oder teratogenem Risiko II Sterilisation Beratung wegen Sterilisation II Schwangerschaftsabbruch Beratung wegen geplanter Abruptio II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen Infusion II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion

13 II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen II Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen Eigenblut-Reinfusion Erstprogrammierung einer Zytostatikapumpe II Tuberkulintestung Tuberkulintestung II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband

14 II Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen Anwendung von Lokalanästhetika II Diagnostische Verfahren, Tests C-Harnstoff-Atemtest II Physikalisch-therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische Einzelinhalationstherapie mit Vernebler III Chirurgische Grundpauschalen Grundpauschale - Grundpauschale Lebensjahr III Chirurgische Grundpauschalen Grundpauschale - Grundpauschale ab 60. Lebensjahr III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Ohrenärztliche Grundpauschalen III Ohrenärztliche Grundpauschalen III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische Anästhesie oder Kurznarkose Zuschlag weitere 15 Minuten Überwachung der Vitalfunktionen Beobachtung und Betreuung Zusatzpauschale Diagnostik und/oder Therapie bei visceralchirurgischer(n) Erkrankung(en) und/oder Eingriff(en) Behandlung sekundär heilender Wunde(n) Zusatzpauschale Apparative Untersuchung bei Harninkontinenz Urethro(-zysto)skopie Ring, Pessar Applikation Subkutane Applikation eines Depot- Kontrazeptivums Vaginoskopie Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie Zuschlag für die Polypenentfernung Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle Grundpauschale - Grundpauschale Lebensjahr Grundpauschale - Grundpauschale ab Lebensjahr Tamponade der hinteren Nasenabschnitte und/oder des Nasenrachenraumes Lupenlaryngoskopie Schwebe- oder Stützlaryngoskopie

15 III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III bei monogenen Erkrankungen III bei monogenen Erkrankungen III bei monogenen Erkrankungen Stroboskopische Untersuchung der Stimmlippen Bronchoskopie Zuschlag Intervention, Perbronchiale Biopsie, BAL Ösophagoskopie Videostroboskopie Zusatzpauschale Untersuchung der Stimme Zusatzpauschale Aphasie, Dysarthrie und/oder Dysphagie Zusatzpauschale Kleinchirurgischer Eingriff I im Hals- Nasen-Ohren-Mund Kleinchirurgischer Eingriff II im Hals- Nasen-Ohren-Mund- und/oder primäre Wundversorgung im Hals- Nasen-Ohren-Mund Humangenetische Beurteilung Humangenetische Beurteilung nach Fremdbefunden Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen und/oder teratogenem Risiko Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden genomischen Mutation mittels Hybridisierung menschlicher DNA Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden genomischen Mutation mittels Amplifikation menschlicher DNA mittels Polymerase- Kettenreaktion Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden genomischen Mutation mittels Sequenzierung menschlicher DNA Lynch-Syndrom (HNPCC) Untersuchung bei Vorliegen von Tumormaterial Lynch-Syndrom (HNPCC) - weitergehende Untersuchung Lynch-Syndrom (HNPCC) - Untersuchung ohne Vorliegen von Tumormaterial

16 III bei monogenen Erkrankungen III bei monogenen Erkrankungen III Laboratoriumsmedizinische Pauschalen III Laboratoriumsmedizinische Pauschalen III Laboratoriumsmedizinische Pauschalen III 13 III 13 III 13 III 13 III Allgemeine diagnostischinternistische Weitere, nur bei Definitionsauftrag berechnungsfähige Weitere, nur bei Definitionsauftrag berechnungsfähige Weitere, nur bei Definitionsauftrag berechnungsfähige Weitere, nur bei Definitionsauftrag berechnungsfähige III Angiologische III Endokrinologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische Lynch-Syndrom (HNPCC) - bei bekannter Mutation Lynch-Syndrom (HNPCC) - bei bekannter Mutation Konsiliarpauschale Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin u.a Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Zusatzpauschale Zusatzpauschale Hormondrüsen- Fehlfunktion Grundpauschale - Grundpauschale Lebensjahr Grundpauschale - Grundpauschale ab 60. Lebensjahr Zusatzpauschale Ösophago- Gastroduodenoskopie Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition Polypektomie(n) im Zusammenhang mit der Nr Bougierung des Ösophagus oder Kardiasprengung Einsetzen einer Ösophagusprothese Perkutane Gastrostomie Zusatzpauschale Koloskopie Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie

17 III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Gastroenterologische III Hämato-/Onkologische III Hämato-/Onkologische III Hämato-/Onkologische III Hämato-/Onkologische III Kardiologische III Kardiologische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III ische Konsiliarpauschalen III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit den oder Laservaporisation(en) und/oder Argon Plasma-Koagulation(en) im Zusammenhang mit den Nrn , oder Zusatzpauschale bilio-pankreatische Diagnostik Zusatzpauschale bilio-pankreatische Therapie Zusatzpauschale Zusatzpauschale Behandlung eines Lebertransplantatträgers Zusatzpauschale Behandlung eines Dünndarmtransplantatträgers Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen- oder Nieren- Bauchspeicheldrüsen- Transplantatträgers Grundpauschale - Grundpauschale Lebensjahr Grundpauschale - Grundpauschale ab 60. Lebensjahr Zusatzpauschale hämatologische, onkologische, immunologische Erkrankung Zusatzpauschale aplasieinduzierende/ Toxizitäts-adaptierte Therapie Zusatzpauschale I Zusatzpauschale II Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) EEG Langzeit-EEG Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) Konsiliarpauschale Teilkörperszintigraphie Ganzkörperszintigraphie

18 III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Pathologische Konsiliarpauschalen III Diagnostische Zuschlag Ganzkörperzusatz Schilddrüsen-Szintigraphie Radiojod-Zweiphasentest Zusatzpauschale Nierenfunktionsdiagnostik Zuschlag bei Intervention Zusatzpauschale nuklearmedizinischintestinale Funktionsdiagnostik Zuschlag Extravasalphasenuntersuchung bei Mehrphasenszintigraphie Zuschlag sequentielle Aufnahmetechnik Zuschlag SPECT, Einkopf Zuschlag SPECT, Zwei- oder Mehrkopf Zusatzpauschale Radiosynoviorthese Zusatzpauschale Radionuklidtherapie Konsiliarpauschale Histologische oder zytologische Untersuchung eines Materials III Diagnostische Zytologische Untersuchung eines Materials III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische III Diagnostische Zuschlag zu den 19310, und für die Anwendung von Sonderverfahren Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 19310, Einbettung in Kunststoff Histologische oder zytologische Untersuchung eines Materials unter Anwendung eines immunchemischen Sonderverfahrens Immunhistochemischer und/oder immunzytochemischer Nachweis von Rezeptoren Immunhistochemischer Nachweis des HER2-Rezeptors Zytologische Untersuchung eines Materials mit DNA-Bestimmung Zytologische Untersuchung zur Diagnostik der hormonellen Funktion

19 III Diagnostische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Therapeutische Gebührenordnungsposition III Radiologische Konsiliarpauschalen III Radiologische Konsiliarpauschalen III Strahlentherapeutische Konsiliarpauschalen III Strahlentherapeutische Konsiliarpauschalen III Weichstrahl- oder Orthovolttherapie III Hochvolttherapie (mindestens 1 MeV) III Hochvolttherapie (mindestens 1 MeV) III Hochvolttherapie (mindestens 1 MeV) III Hochvolttherapie (mindestens 1 MeV) Identifizierung von Zell- oder Gewebsstrukturen an morphologischem Untersuchungsgut Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) Psychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) Psychotherapeutisch medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung) Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) Konsiliarpauschale - Konsiliarkomplex Lebensjahr Konsiliarpauschale - Konsiliarkomplex ab 60. Lebensjahr Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung Weichstrahl- oder Orthovolttherapie Bestrahlung Telekobaltgerät (gut- /bösartig) oder Linearbeschleuniger (gutartig) Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen Zuschlag Bestrahlungsfelder D-Technik, Großfeld-, Halbkörperbestrahlung III Brachytherapie Moulagen- oder Flabtherapie III Brachytherapie Intrakavitäre/Intraluminale Brachytherapie III Brachytherapie Intrakavitäre vaginale Brachytherapie III Brachytherapie Interstitielle Brachytherapie III Bestrahlungsplanung Bestrahlungsplanung I III Bestrahlungsplanung Bestrahlungsplanung II III Bestrahlungsplanung Bestrahlungsplanung III III Diagnostische und therapeutische Urethro(-zysto)skopie des Mannes III Diagnostische und therapeutische Urethro(-zysto)skopie der Frau III Diagnostische und therapeutische Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung

20 III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische III Diagnostische und therapeutische Zusatzpauschale apparative Untersuchung bei Harninkontinenz oder neurogener Blasenentleerungsstörung Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase im Zusammenhang mit den oder Zuschlag zu den und für die Durchführung von (einer) endoskopischen Harnleitersondierung(en) Zuschlag zu den und für das Einlegen einer Ureterverweilschiene Zuschlag zu den und für den Wechsel einer Ureterverweilschiene Zuschlag zu den und für die endoskopische Entfernung einer Ureterverweilschiene Wechsel eines Nierenfistelkatheters Kalibrierung/Bougierung der Harnröhre Kleinchirurgischer urologischer Eingriff I Kleinchirurgischer urologischer Eingriff II IV Physikalische Therapie Massagetherapie IV Physikalische Therapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie IV Physikalische Therapie Atemgymnastik (Einzelbehandlung) IV Physikalische Therapie Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) IV Physikalische Therapie Krankengymnastik (Einzelbehandlung) IV Physikalische Therapie Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) IV Proktologie Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie IV Proktologie Zuschlag für die Polypenentfernung IV Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten IV Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten IV Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten Grundpauschale schmerztherapeutischer Patient Zusatzpauschale Schmerztherapie Zuschlag für die Erbringung der Gebührenordnungsposition Nr

21 IV Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten IV Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen IV Andere schmerztherapeutische Behandlungen Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz gemäß 5 Abs. 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie Infusion von nach der BtMVV verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation Sympathikusblockade am zervikalen Grenzstrang Sympathikusblockade am thorakalen oder lumbalen Grenzstrang Ganglionäre Opioid-Applikation Spinalnerven-Analgesie und Analgesie der Rami communicantes an den Foramina intervertebralia Intravenöse regionale Sympathikusblockade in Blutleere Plexusanalgesie, Spinal- oder Periduralanalgesie Überprüfung eines zur Langzeitanalgesie angelegten Plexus-, Peridural- oder Spinalkatheters oder Funktionskontrolle und/oder Wiederauffüllung einer Medikamentenpumpe und/oder eines programmierbaren Stimulationsgerätes Erstprogrammierung einer externen Medikamentenpumpe zur Langzeitanalgesie Dokumentierte Überwachung im Anschluss an die 30710, 30721, 30722, und IV Basisuntersuchungen Orientierende Untersuchung IV Basisuntersuchungen Harn-Mikroskopie IV Basisuntersuchungen ph-wert IV Basisuntersuchungen Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die bis Erythrozytenzählung

22 IV Basisuntersuchungen Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die bis Leukozytenzählung IV Basisuntersuchungen Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die bis Thrombozytenzählung IV Basisuntersuchungen Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die bis Hämoglobin IV Basisuntersuchungen Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die bis Hämatokrit IV Basisuntersuchungen Blut im Stuhl IV Basisuntersuchungen Albumin im Stuhl, qualitativ IV Basisuntersuchungen BSG IV Mikroskopische Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials IV Mikroskopische Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach differenzierender Färbung, ggf. einschl. Zellzählung, gilt für die bis Retikulozytenzählung IV Mikroskopische Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach differenzierender Färbung, ggf. einschl. Zellzählung, gilt für die bis Mikroskopische Untersuchung nach Gram-Färbung IV Mikroskopische Differenzial-Blutbild IV Mikroskopische Bestandteile im Sammelharn, quantitativ Konzentrationsbestimmung eines Arzneimittels Quantitative Bestimmung von bis Gesamteiweiß

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