AMTSBLATT. der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde. Jahrgang 26 Donnerstag, den 18. Januar 2018 Nummer 1

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1 AMTSBLATT der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde STADT BAD SULZA mit den Ortsteilen Auerstedt, Flurstedt,, Neustedt, Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt und der Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt und Schmiedehausen Besuchen Sie uns im Internet unter Jahrgang 26 Donnerstag, den 18. Januar 2018 Nummer 1 Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den Vom Spielplatz, Sportplatz und Sportskanonen in Reisdorf - 10 Jähriges Jubiläum des Projektes Einer für Alle von Fortuna Rettungsdienst e.v Die Tage im neuen Jahr sind noch jung, die Temperaturen sind kühl und das Wetter ist nass. Noch liegen Spielplatz, Sportplatz und Dorfplatz im leichten Winterschlaf. Kaum Kinderlachen, rumtollen oder angeregte Gespräche von Jung und Alt sind zu hören. Aber das wird sich im Laufe der Monate wieder ändern, denn gerade jetzt stellen wir uns die Frage, was macht so ein Dorfleben aus? Warum sollen immer mehr junge Familien auf das Dorf ziehen und wie kann man dem Einwohnerschwund entgegenwirken? In Reisdorf erleben wir einen kleinen Weg des Erfolges. Hier erhalten Familien und neue Einwohner seit Jahren zur Begrüßung ein kleines Geschenk vom Ortschaftsrat. Weiterhin werden Neugeborene persönlich begrüßt, in dem die Familien einen kleinen Teddy mit Aufschrift Herzlich willkommen in Reisdorf und einen 50 Euro Gutschein für eine Apoldaer Babyboutique erhalten. Vor über 10 Jahren sorgten Ortschaft, Heimatverein, Einwohner und viele Unterstützer für die Errichtung des Kinderspielplatzes Märchenland, unterhalb des Friedhofes. Regelmäßig wird er saniert und alle 5 Jahre erweitert. Zum 5. Geburtstag gab es eine Schutzhütte und nach 10 Jahren eine neue Wippe. Dazu wurde der Spielplatz erweitert. Durch große Muskelkraft der Eltern und finanzieller Hilfe der Verwaltung wurden der Sand erneuert, die Holzteile gestrichen und durch die Firma PAJAS Metall GmbH ein neuer Zaun gesetzt. Ebenso verhält es sich mit dem Sportplatz in Reisdorf. Hier wurde vor 10 Jahren durch den Verein Fortuna Rettungsdienst e.v. der Platz im Rahmen des Projektes Einer für Alle ob schwarz, ob weiß, ob arm, ob reich, auf unserem Platz sind alle gleich saniert. Ballfanganlage, Flutlicht, neue Sitzgelegenheiten usw.. Aber auch hier ist kein Ende in Sicht. 2 Schutzhütten werden 2018 auf der ehemaligen Kegelbahn errichtet und traditionell findet im April/ Mai ein Freizeitturnier statt. In guter Erinnerung ist das Jahr Hier weihten Prominente, der KSB, Fortuna Rettungsdienst e.v. und viele Einwohner, gemeinsam mit der Gemeinde Reisdorf, den Platz ein. Spielplatz und Sportplatz wurden durch die Aktion Mensch mit großen Summen ausgestattet und durch weitere Hilfe durch Unternehmen, die Sparkasse, der Vereine im Ort und der Einwohner wurden die se Vorhaben realisiert und mit Leben ausgefüllt. Ein großen Dankeschön an ALLE! Heute trainieren im Verein 21 Mitglieder in den Sparten Fußball und Reit- und Fahrverein. Große Talente im Sport sind die Reisdorfer Geschwister Thalea und Corneel Mäder. Sie 15 Jahre und er 13 Jahre alt. Sie trainieren aktiv Straßenradrennen und im Bahnrad im Ausdauerbereich. Beide haben schon viele Preise errungen. Mal sehen, wohin Ihre Reise geht und wir alle einmal sagen können, diese beiden Sportskanonen kommen aus Reisdorf. Dazu wünschen wir Ihnen Erfolg. In Reisdorf können und dürfen wir sehr stolz auf das Erreichte sein und verpflichten uns, dies auch für die Zukunft für unsere Kinder und Jugendlichen zu erhalten. Im Namen des Ortschaftsrates versprechen wir, dass wir alles Mögliche tun, um unsere kleinen Errungenschaften zu erhalten, um so auch zukünftig, Reisdorf ein kinder- und familienfreundliches Dorf nennen zu können. Unsere Botschaft lautet: ZUKUNFT gestalten GEMEINSCHAFT erleben! Dirk Schütze, Ortschaftsbürgermeister, und Stefan Böttcher, stellv. Ortschaftsbürgermeister Kinderspielplatz Märchenland Corneel und Thalea Mäder beim Trainingslager auf Mallorca Einweihung der neuen Wippe auf unserem Kinderspielplatz Märchenland 2016 Sportplatzeinweihung 2008 Blick auf den Sportplatz heute

2 Bad Sulza Nr. 1/2018 Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde Dokumente liegen zur Abholung bereit Bürger, die für ihren beantragten Ausweis den PIN-Brief erhalten haben (unter 16 Jahre bitte nachfragen) und Bürger, die einen Reisepass bis zum beantragten, können diese Dokumente während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Bad Sulza abholen. Bitte bringen Sie Ihre bisherigen (alten) Dokumente mit. Mit freundlichen Grüßen Ihr Einwohnermeldeamt Stellenausschreibung Kassierung Freibad Bei der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (ca Einwohner) ist eine Stelle als Kassierer/in im Freibad Bad Sulza befristet ab dem 01. Mai 2018 bis zum 30. September 2018, gegebenenfalls auch in den Folgejahren, zu besetzen. Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die sachgerechte Kassierung und Abrechnung der Zutrittsgelder für das städtische Freibad als auch die Bewirtschaftung der dem Freibad zugehörigen Minigolfanlage. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Kassentätigkeit weiterhin alle in unserem Freibad anfallenden Tätigkeiten, wie z. B. Putz- und Reinigungsaufgaben der Toilettenanlage sowie die Pflege der Außenanlagen im Eingangsbereich des Freibades. Was erwarten wir: - Bereitschaft zur Wochenend- und Schichtarbeit sowie gegebenenfalls zur Mehrarbeit, - Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit, Teamfähigkeit, - Flexibilität sowie Eigeninitiative und selbstständiges Handeln, - ein offener und freundlicher Umgang mit den Besuchern und Gästen des Freibades. Was wird geboten: - eine befristete Vollzeitstelle mit einer leistungsgerechten Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, - eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team, Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Die aussagekräftige, schriftliche Bewerbung richten Sie bitte innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Anzeige an den der Stadt Bad Sulza, Markt 1, Bad Sulza. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Johannes Hertwig Erreichbarkeit und Zuständigkeit der Kontaktbereichsbeamten in unserem Verwaltungsbereich Kontaktbereichsbeamter Bad Sulza-Nord Polizeihauptmeister Mario Schenke zuständig für die - Stadt Bad Sulza mit den eingemeindeten Ortschaften Auerstedt, Flurstedt,, Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt, - Gemeinde Großheringen mit Ortsteil Kaatschen-Weichau, - Gemeinde Ködderitzsch, - Gemeinde Rannstedt. Büro: Markt 1 (Rathaus), Bad Sulza Sprechtag: donnerstags bis Uhr Telefon: (während der Bürozeit) Mobil: Kontaktbereichsbeamter Bad Sulza-Süd Polizeihauptmeister Ronald Wallor zuständig für die - Gemeinde Saaleplatte mit den Ortschaften Eckolstädt, Großromstedt, Kleinromstedt, Hermstedt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Pfuhlsborn, Stobra und Wormstedt, - Gemeinde Eberstedt, - Gemeinde Niedertrebra mit Ortsteil Darnstedt und Escheroda - Gemeinde Obertrebra, - Gemeinde Schmiedehausen mit Ortsteil Lachstedt Büro: Im Unterdorf 110, Saaleplatte OT Wormstedt Sprechtag: dienstags bis Uhr Telefon: (während der Bürozeit) Mobil: Stadt Bad Sulza Wahlbekanntmachung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des hauptamtlichen s In der Stadt Bad Sulza wird am 15. April 2018 ein hauptamtlicher gewählt. Zum hauptamtlichen, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-

3 Bad Sulza Nr. 1/2018 en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befindet. a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Zum kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des s hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des s können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamten des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind, insgesamt also 80 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: a) Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- WO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. b) Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.

4 Bad Sulza Nr. 1/2018 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum bei der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Kreises Weimarer Land oder im Stadtrat der Stadt Bad Sulza vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind, insgesamt also 64 Unterschriften. 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Stadtratsratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Kreis Weimarer Land oder im Stadtrat der Stadt Bad Sulza vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza bis zum 12. März 2018, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza Montag von bis Uhr Dienstag von bis Uhr und von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und von bis Uhr Freitag von bis Uhr Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 02. März 2018 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Bad Sulza im Rathaus, Markt 1 in Bad Sulza, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. März 2018 bis Uhr behoben sein. Am 13. März 2018, um Uhr, tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder verändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, Raum 17, ausgelegt.

5 Bad Sulza Nr. 1/ Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Bad Sulza, den 18. Januar 2018 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter 1. Wahlbekanntmachung für die Ortschaften und Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl ehrenamtlicher Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften und Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza In den Ortschaften mit Ortschaftsverfassung und Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza wird am 15. April 2018 für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des jetzigen Stadtrates der Stadt Bad Sulza ein Ortschaftsbürgermeister als Ehrenbeamter der Landgemeinde gewählt. Zum Ortschaftsbürgermeister einer Ortschaft mit Ortschaftsverfassung ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der jeweiligen Ortschaft hat;der Aufenthalt in der Ortschaft wird vermutet, wenn die Person im Gebiet der Ortschaft gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortschaftsbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortschaftsbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet hat; dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.

6 Bad Sulza Nr. 1/ pe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Ortschaftsratsmitglieder Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen,wie weitere Mitglieder des Ortschaftsrats zu wählen sind, insgesamt in der Ortschaft 20 Unterschriften und ebenso in der Ortschaft Sonnendorf 20 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortschaftsbürgermeister als Einzelbewerber, zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Kreises Weimarer Land oder im Stadtrat vertreten ist. sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza bei der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza bis zum 12. März 2018, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza Montag Dienstag und Mittwoch Donnerstag und Freitag von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, Raum 17, ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum bei der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Kreises Weimarer Land oder im Stadtrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortschaftsrats zu wählen sind; insgesamt in der Ortschaft 16 Unterschriften sowie in der Ortschaft Sonnendorf 16 Unterschriften. 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergrup- Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.

7 Bad Sulza Nr. 1/ Allgemeinverfügung Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 02. März 2018 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza im Rathaus, Markt 1, in Bad Sulza, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Bad Sulza unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. März 2018 bis Uhr behoben sein. Am 13. März 2018, um Uhr, tritt der Wahlausschuss der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder verändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Stadt Bad Sulza, 18. Januar 2018 gezeichnet Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie den Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt Gemäß 45 a Abs. 6 Nr. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91,95) hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza für die Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie auf Vorschlag der Ortschaftsräte der Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt die Umbenennung von Straßennamen beschlossen. In Vollzug der vorgenannten Beschlüsse sowie Bezug nehmend auf 2 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG -) erlässt der der Landgemeinde Stadt Bad Sulza entsprechend 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) folgende 1. Kernstadt Stadt Bad Sulza Die Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza erfolgt entsprechend des Beschlusses Nr.: 206 XXX / 2017 des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom wie folgt: Nachfolgende bisherige Straßennamen erhalten neue amtliche Straßennamen: Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Bergstraße Kleine Bergstraße Die Hausnummern werden beibehalten. 2. Ortschaft Auerstedt Die Umbenennung von Straßennamen in der Ortschaft Auerstedt erfolgt entsprechend des Beschlusses Nr.: 207 XXX / 2017 des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom wie folgt: Nachfolgende bisherige Straßennamen erhalten neue amtliche Straßennamen: Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Am Sportplatz Auerstedter Sportplatz Bad Sulzaer Straße Auerstedter Hauptstraße Mühlstraße Auerstedter Mühlstraße Obergasse Auerstedter Obergasse Siedlung Auerstedter Siedlung Ziegeleistraße Auerstedter Ziegeleistraße Die Hausnummern werden beibehalten. 3. Ortschaft Die Umbenennung von Straßennamen in der Ortschaft (Ortsteile und Neustedt) erfolgt entsprechend des Beschlusses Nr.: 208 XXX / 2017 des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom wie folgt: Nachfolgende bisherige Straßennamen erhalten neue amtliche Straßennamen: Bisheriger Straßenname ORTSTEIL GEBSTEDT Bergstraße Buttstädter Straße Gartenstraße Hauptstraße Im Dorfe (historisch-ohne Anschriftennutzung) Neue Straße Obere Brunnenstraße Pfarrberg (historisch-ohne Anschriftennutzung) Schmiedeberg Siedlung Untere Brunnenstraße Neuer amtlicher Straßenname ORTSTEIL NEUSTEDT Im Dorfe Neustedt Alle Hausnummern der bisherigen Straßennamen werden beibehalten, außer nachfolgend aufgeführte Hausnummern im Ortsteil : 25 A wird 25 D (Eigentümer Vetterling, Silvio) 25 B wird 25 A (Eigentümer Halischke, Werner) 25 D wird 25 B (Eigentümer Meese, Jochen) 4. Ortschaft Reisdorf Die Umbenennung von Straßennamen in der Ortschaft Reisdorf erfolgt entsprechend des Beschlusses Nr.: 209 XXX / 2017 des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom wie folgt: Nachfolgende bisherige Straßennamen erhalten neue amtliche Straßennamen:

8 Bad Sulza Nr. 1/2018 Bisheriger Straßenname Bad Sulzaer Straße Obergasse Thomas-Müntzer-Straße Ziegeleiweg Schenkweg Am Bahnhof Neuer amtlicher Straßenname Reisdorfer Hauptstraße Reisdorfer Obergasse Reisdorfer Dorfstraße Reisdorfer Ziegeleiweg Reisdorfer Schenkweg Reisdorfer Bahnberg in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen gerechtfertigt und notwendig. Die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse kann von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, besonders angeordnet werden. Durch die Verleihung des Namens und damit auch durch die Umbenennung wird eine für die Verkehrs- und Erschließungsfunktion Die Hausnummern werden beibehalten. wesentliche Eigenschaft der Straße festgelegt. Eine solche Maßnahme verletzt regelmäßig den Bürger auch nicht in 5. Ortschaft Wickerstedt seinen grundgesetzlich geschützten Rechten. Dies könnte nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Straßenumbenennung willkürlich erfolgt. Dafür oder für eine sonst ermessensfehlerhafte Entscheidung gibt es keine Anhaltspunkte. Die Umbenennung von Straßennamen in der Ortschaft Wickerstedt erfolgt entsprechend des Beschlusses Nr.: 210 XXX / 2017 des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom wie folgt: Nachfolgende bisherige Straßennamen erhalten neue amtliche Straßennamen: Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Eckartsbergaer Straße - wird Teil der Große Kirschallee Die Hausnummern werden beibehalten. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die verfügten Änderungen treten zum 01. März 2018 in Kraft. 7. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit andere Behörden und Institutionen (insbesondere Landesvermessungsamt, Deutsche Post, usw.) ihre Datenbestände aktualisieren können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsätzen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum 01. März 2018 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 01. März 2018 gegenüber dem Interesse der betreffenden Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen. Rechtsbehelfsbelehrung 8. In die unter 1. bis 5. benannten Beschlüsse des Stadtrates kann nach dieser Bekanntmachung für die Dauer von vier Wochen in der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, in Bad Sulza zu den bekannten Sprechzeiten im Ordnungsamt, Zimmer 07, eingesehen werden. Begründung: Mit der Bildung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zum existieren innerhalb des Gemeindegebietes der Landgemeinde gleiche Straßennamen. Nach 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleich lautende Bezeichnungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb einer Landgemeinde umzubenennen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Die Zuweisung einer eindeutigen, unverwechselbaren Adresse liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des jeweiligen Grundstückseigentümers bzw. Nutzungsberechtigten. Neben der unverwechselbaren amtlichen und postalischen Zuordnung ergibt sich auch eine dringende Notwendigkeit der Auffindbarkeit eines jeden Bürgers durch Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und anderer Behörden oder Besucher. Nicht zuletzt ist die Eindeutigkeit auch für die Aktualisierung der Datensätze von Navigationssystemen von entscheidender Bedeutung. Aus diesen Gründen hat sich der Stadtrat der Landgemeinde sowie die Ortschaftsräte der betroffenen Ortschaften mehrfach mit dem Problem der doppelten Straßennamen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza auseinandergesetzt. Die Ortschaftsräte haben von ihrem Recht gemäß 45 a Abs. 6 Nr. 3 der Thüringer Kommunalordnung Gebrauch gemacht und die Änderungen zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt. Die Auswahl der umzubenennenden Straßen erfolgte nach Kriterien wie die Anzahl der betroffenen Einwohner sowie die Anzahl der gemeldeten Gewerbetreibenden. Weiterhin wurde den Bürgern der Landgemeinde zu den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ortschaftsräte die Gelegenheit gegeben, sich bei der Straßennamensumbildung zu beteiligen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Gegen diese Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1 in Bad Sulza einzulegen. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Str. 2 a, Weimar, die aufschiebende Wirkung wieder herstellen Bad Sulza, 15. Januar 2018 Johannes Hertwig Beschlüsse der XXX. Sitzung des Stadtrates vom 21. Dezember 2017 Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat. Öffentliche Sitzung Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXVIII. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom öffentlicher Teil und nichtöffentlicher Teil - Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXVIII. Stadtratssitzung vom mit Veränderungen und Ergänzungen. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXIX. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom öffentlicher Teil und nichtöffentlicher Teil - Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXIX. Stadtratssitzung vom Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

9 Bad Sulza Nr. 1/2018 Beschlussnummer XXX/ 2017 Beschluss zur ergänzenden personellen Besetzung eines Stellvertreters in den Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß 27 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), sowie 18 Absatz (6) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza vom 20. Juni 2014 die Bestellung des Stadtratsmitglieds Frau Elke Meinhardt als Stellvertreter für das Ausschussmitglied Herr Dr. Gerd Starrach, in den Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza. Begründung: Das gewählte Stadtratsmitglied Carsten Hüttenrauch (CDU) hat mit Wirkung vom gemäß 12 Absatz 2 ThürKO sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt. Da Ausschüsse Teilorgane des Stadtrates sind, ist gleichzeitig seine Ausschussmitgliedschaft beendet. Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat die Fraktion CDU im Stadtrat. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur ergänzenden personellen Besetzung eines Mitglieds in den Ausschuss für Kurort- und Ortschaftsentwicklung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß 27 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), sowie 18 Absatz (6) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza vom 20. Juni 2014 die Bestellung des Stadtratsmitglieds Frau Elke Meinhardt als Mitglied in den Ausschuss für Kurort- und Ortschaftsentwicklung der Stadt Bad Sulza. Begründung: Das gewählte Stadtratsmitglied Carsten Hüttenrauch (CDU) hat mit Wirkung vom gemäß 12 Absatz 2 ThürKO sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt. Da Ausschüsse Teilorgane des Stadtrates sind, ist gleichzeitig seine Ausschussmitgliedschaft beendet. Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat die Fraktion CDU im Stadtrat. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur ergänzenden personellen Besetzung eines Stellvertreters in den Bau-, Stadtsanierungs- und Dorferneuerungsausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß 27 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), sowie 18 Absatz (6) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza vom 20. Juni 2014 die Bestellung des Stadtratsmitglieds Frau Elke Meinhardt als Stellvertreter für das Ausschussmitglied Herr Thomas Vogel, in den Bau-, Stadtsanierungs- und Dorferneuerungsausschuss der Stadt Bad Sulza. Begründung: Das gewählte Stadtratsmitglied Carsten Hüttenrauch (CDU) hat mit Wirkung vom gemäß 12 Absatz 2 ThürKO sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt. Da Ausschüsse Teilorgane des Stadtrates sind, ist gleichzeitig seine Ausschussmitgliedschaft beendet. Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat die Fraktion CDU im Stadtrat. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. 95), sowie 18 Absatz (6) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza vom 20. Juni 2014 die Bestellung des Stadtratsmitglieds Herr Dieter Kranich als Stellvertreter für das Ausschussmitglied Herr Thomas Hüttig, in den Bau-, Stadtsanierungs- und Dorferneuerungsausschuss der Stadt Bad Sulza. Begründung: Das gewählte Stadtratsmitglied Sibylle Müller (SPD DIE LINKE) hat mit Wirkung vom gemäß 12 Absatz 2 ThürKO ihr Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt. Da Ausschüsse Teilorgane des Stadtrates sind, ist gleichzeitig seine Ausschussmitgliedschaft beendet. Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat die Fraktion SPD DIE LINKE im Stadtrat. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds für das Gemeinnützige Wohnungsunternehmen Bad Sulza GmbH Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bestellt für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Carsten Hüttenrauch (CDU) gemäß 26 Absatz (2) Punkt 14. der ThürKO Frau Elke Meinhardt als Mitglied in den Aufsichtsrat des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Bad Sulza GmbH. Begründung: Das gewählte Stadtratsmitglied Carsten Hüttenrauch (CDU) hat mit Wirkung vom gemäß 12 Absatz 2 ThürKO sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt. Damit ist seine Bestellung als Aufsichtsratsmitglied des GWU Bad Sulza aufgehoben. Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat die Fraktion CDU im Stadtrat. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Berufung eines Wahlleiters für die Kommunalwahlen am 15. April 2018 und gegebenenfalls zur Stichwahl am 29. April 2018 Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bestellt gemäß 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 89), Herrn Hans- Joachim Kübek zum Wahlleiter. Begründung: Der Stadtrat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadtverwaltung mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Berufung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen am 15. April 2018 und gegebenenfalls zur Stichwahl am 29. April 2018 Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bestellt gemäß 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 89),Frau Simone Polster zum stellvertretenden Wahlleiter. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Umbenennung öffentlicher Straßen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Kernstadt Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza umzubenennen und neue amtliche Straßennamen zu vergeben. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur ergänzenden personellen Besetzung eines Stellvertreters in den Bau-, Stadtsanierungs- und Dorferneuerungsausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß 27 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Bergstraße Kleine Bergstraße Die Hausnummern werden beibehalten. Begründung: Der sogenannte postalische Nachvollzug in den Ortsteilen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann erst dann erfolgen, wenn der Empfänger einer Postsendung zweifelsfrei über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort bestimmbar ist.

10 Bad Sulza Nr. 1/2018 Durch im Gemeindegebiet der Landgemeinde mehrfach vorkommenden Straßennamen ist eine eindeutige geografische Zuordnung eines Adressaten deshalb verwechslungsfrei derzeit nicht möglich. Die Schaffung eindeutiger Straßennamen ist hier nur durch die Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen zu erzielen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Umbenennung öffentlicher Straßen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Ortsteil Auerstedt Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen im Ortsteil Auerstedt umzubenennen und neue amtliche Straßennamen zu vergeben: Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Am Sportplatz Auerstedter Sportplatz Bad Sulzaer Straße Auerstedter Hauptstraße Mühlstraße Auerstedter Mühlstraße Obergasse Auerstedter Obergasse Siedlung Auerstedter Siedlung Ziegeleistraße Auerstedter Ziegeleistraße Begründung: Der sogenannte postalische Nachvollzug in den Ortsteilen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann erst dann erfolgen, wenn der Empfänger einer Postsendung zweifelsfrei über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort bestimmbar ist. Durch im Gemeindegebiet der Landgemeinde mehrfach vorkommenden Straßennamen ist eine eindeutige geografische Zuordnung eines Adressaten deshalb verwechslungsfrei derzeit nicht möglich. Die Schaffung eindeutiger Straßennamen ist hier nur durch die Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen zu erzielen. Die Ortsteilnamen dürfen in einer besonderen Zeile oberhalb der Zustell- oder Abholangaben ohne Postleitzahl vermerkt werden, nicht aber als Zusatz zum Bestimmungsort (DIN-Norm 5008:2005 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung). Der Beschluss des Ortschaftsrates Auerstedt wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats am gefasst. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Umbenennung öffentlicher Straßen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Ortsteil Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen im Ortsteil umzubenennen und neue amtliche Straßennamen zu vergeben. Bisheriger Straßenname Bergstraße Buttstädter Straße Gartenstraße Hauptstraße Im Dorfe (historisch-ohne Anschriftennutzung) Neue Straße Obere Brunnenstraße Pfarrberg (historisch-ohne Anschriftennutzung) Schmiedeberg Siedlung Untere Brunnenstraße Neuer amtlicher Straßenname Alle Hausnummern der bisherigen Straßennamen werden beibehalten, außer : 25 A wird 25 D (Eigentümer Vetterling, Silvio) 25 B wird 25 A (Eigentümer Halischke, Werner) 25 D wird 25 B (Eigentümer Meese, Jochen) Begründung: Der sogenannte postalische Nachvollzug in den Ortsteilen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann erst dann erfolgen, wenn der Empfänger einer Postsendung zweifelsfrei über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort bestimmbar ist. Durch im Gemeindegebiet der Landgemeinde mehrfach vorkommenden Straßennamen ist eine eindeutige geografische Zuordnung eines Adressaten deshalb verwechslungsfrei derzeit nicht möglich. Die Schaffung eindeutiger Straßennamen ist hier nur durch die Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen zu erzielen. Die Ortsteilnamen dürfen in einer besonderen Zeile oberhalb der Zustell- oder Abholangaben ohne Postleitzahl vermerkt werden, nicht aber als Zusatz zum Bestimmungsort (DIN-Norm 5008:2005 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung). Der Beschluss des Ortschaftsrates wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats am gefasst. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Umbenennung öffentlicher Straßen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Ortsteil Reisdorf Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen im Ortsteil Reisdorf umzubenennen und neue amtliche Straßennamen zu vergeben. Bisheriger Straßenname Bad Sulzaer Straße Obergasse Thomas-Müntzer-Straße (nicht gefordert) Ziegeleiweg (nicht gefordert) Schenkweg (nicht gefordert) Am Bahnhof (nicht gefordert) Neuer amtlicher Straßenname Reisdorfer Hauptstraße Reisdorfer Obergasse Reisdorfer Dorfstraße Reisdorfer Ziegeleiweg Reisdorfer Schenkweg Reisdorfer Bahnberg Begründung: Der sogenannte postalische Nachvollzug in den Ortsteilen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann erst dann erfolgen, wenn der Empfänger einer Postsendung zweifelsfrei über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort bestimmbar ist. Durch im Gemeindegebiet der Landgemeinde mehrfach vorkommenden Straßennamen ist eine eindeutige geografische Zuordnung eines Adressaten deshalb verwechslungsfrei derzeit nicht möglich. Die Schaffung eindeutiger Straßennamen ist hier nur durch die Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen zu erzielen. Die Ortsteilnamen dürfen in einer besonderen Zeile oberhalb der Zustell- oder Abholangaben ohne Postleitzahl vermerkt werden, nicht aber als Zusatz zum Bestimmungsort (DIN-Norm 5008:2005 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung). Der Beschlusswortlaut des Ortschaftsrates Reisdorf ist den Protokollauszügen der 15. Sitzung vom und der 16. Sitzung vom des Ortschaftsrates Reisdorf zu entnehmen. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss zur Umbenennung öffentlicher Straßen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Ortsteil Wickerstedt Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen im Ortsteil Wickerstedt umzubenennen und neue amtliche Straßennamen zu vergeben. Bisheriger Straßenname Neuer amtlicher Straßenname Eckartsbergaer Straße - wird Teil der Große Kirschallee Die Hausnummern werden beibehalten. Begründung: Der sogenannte postalische Nachvollzug in den Ortsteilen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza kann erst dann erfolgen, wenn der Empfänger einer Postsendung zweifelsfrei über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort bestimmbar ist. Durch im Gemeindegebiet der Landgemeinde mehrfach vorkommenden Straßennamen ist eine eindeutige geografische Zuord-

11 Bad Sulza Nr. 1/2018 nung eines Adressaten deshalb verwechslungsfrei derzeit nicht möglich. Die Schaffung eindeutiger Straßennamen ist hier nur durch die Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen zu erzielen. Die Ortsteilnamen dürfen in einer besonderen Zeile oberhalb der Zustell- oder Abholangaben ohne Postleitzahl vermerkt werden, nicht aber als Zusatz zum Bestimmungsort (DIN-Norm 5008:2005 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung). Der Beschluss des Ortschaftsrates Wickerstedt wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats am gefasst. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXX / 2017 Beschluss über die Vergabe von Leistungen Kauf eines Mannschaftstransportwagens für die FFw Bad Sulza OT Reisdorf Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter, Autohaus Meißner, Darnstedt 44a, Niedertrebra, den Auftrag zur Lieferung eines Mannschaftstransportwagens (DIN EN 1846) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Sulza OT Reisdorf zu einem Bruttogesamtpreis in Höhe von ,37 zu erteilen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Nichtöffentliche Sitzung In der nichtöffentlichen Sitzung wurden Verkaufsangelegenheiten beraten und beschlossen. Johannes Hertwig cher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Termine öffentlicher Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses für das 1. Halbjahr 2018 Die Amtszeit des hauptamtlichen s Johannes Hertwig endet am Die Sitzungen des Stadtrats finden in der Regel im Ratssaal, die Sitzungen der Ausschüsse im Sitzungsraum 08 des Rathauses Bad Sulza statt. Die Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse sind nicht öffentlich. Sitzungen des Hauptausschusses Donnerstag, 11. Januar, Uhr Donnerstag, 08. Februar, Uhr Donnerstag, 15. März, Uhr Donnerstag, 19. April, Uhr Donnerstag, 17. Mai, Uhr Donnerstag, 07. Juni, Uhr Festsetzung der Abgaben der Landgemeinde Stadt Bad Sulza für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahre 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahre 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Sitzungen des Stadtrates Donnerstag, 15. Februar, Uhr Donnerstag, 26. April, Uhr Donnerstag, 14. Juni, Uhr Die Termine der Sitzungen finden Sie zeitnah im Amtsblatt oder unter Rubrik Bürgerservice, Stadtrat, Sitzungstermine veröffentlicht. Ortschaft Auerstedt Hinweis Allgemeinverfügung Straßenumbenennungen Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie den Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt Johannes Hertwig Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftli-

12 Bad Sulza Nr. 1/2018 Ortschaft Ortschaft Sonnendorf Öffentliche Bekanntmachung Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung zur Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 15. April 2018 Am 15. April 2018 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft statt. Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl ehrenamtlicher Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften und Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Johannes Hertwig Öffentliche Bekanntmachung Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung zur Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 15. April 2018 Am 15. April 2018 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Sonnendorf statt. Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl ehrenamtlicher Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften und Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Johannes Hertwig Hinweis Allgemeinverfügung Straßenumbenennungen Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie den Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt Johannes Hertwig Ortschaft Reisdorf Hinweis Allgemeinverfügung Straßenumbenennungen Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie den Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt Johannes Hertwig Ortschaft Wickerstedt Hinweis Allgemeinverfügung Straßenumbenennungen Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Stadt Bad Sulza abgedruckte Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Umbenennung von Straßennamen in der Kernstadt Stadt Bad Sulza sowie den Ortschaften Auerstedt,, Reisdorf und Wickerstedt Johannes Hertwig Gemeinde Eberstedt Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Eberstedt für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahre 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben,

13 Bad Sulza Nr. 1/2018 werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde füllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher -Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Großheringen Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Großheringen für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschrift-mandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der er- Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Ködderitzsch Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Ködderitzsch für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Niedertrebra Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Niedertrebra für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahre 2018 die gleichen

14 Bad Sulza Nr. 1/2018 Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Obertrebra Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Obertrebra für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Rannstedt Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (Thür- KO), in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Rannstedt (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2018 bekannt gemacht. Beschluss - und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss vom , Beschluss-Nr / 2017, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom , Faxeingang am , bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt. Gemäß 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom bis zum in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Belehrung gemäß 21 Absatz (4) ThürKO: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich. Horst Krocker

15 Bad Sulza Nr. 1/2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Rannstedt (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 und des 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Rannstedt folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. Rannstedt, den Horst Krocker Festsetzung der Abgaben Siegel der Gemeinde Rannstedt für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WEM - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Gemeinde Schmiedehausen Festsetzung der Abgaben der Gemeinde Schmiedehausen für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2018 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2018 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der , , und Fälligkeit für Jahreszahler ist der Bankverbindung der Gemeinde - Bank: Sparkasse Mittelthüringen - BIC: HELADEF1WE - IBAN: DE Verw.zweck: Kassenzeichen Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet.

16 Bad Sulza Nr. 1/2018 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Dagmar Schaaf Amtsleiterin Finanzen Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde Familienzentrum Bad Sulza Programm Zweiter Koala-Kurs - Eltern und Kinder in Bewegung Ein Aktivkurs für Eltern mit Kindern von 1,5-3 Jahren. In der Kurszeit kommen Eltern und Kinder gemeinsam und auch bei eigenen Übungen für die Eltern in Bewegung. So kommen beide gleichermaßen auf Ihre Kosten, haben Spaß und verbringen eine tolle Zeit zusammen. Start: ab 6 angemeldeten Teilnehmern Wann (Achtung Änderung!): dienstags von Uhr Kosten je Stunde: 4,50 / Erwachsener mit Kind (fortlaufend) Teilnehmerzahl begrenzt! PEKiP Kurse Dauer: 10 Wochen je 90 Minuten Nächste Kurse: - für Juni/ Juli/ August 2017 geborene Kinder Start Montag von Uhr (je nach Anmeldungen) - für September/ Oktober/ November 2017 geborenen Kinder Start Montag von Uhr (je nach Anmeldung) - für Dezember 2017/ Januar/ Februar 2018 geborene Kinder Start Freitag von Uhr (je nach Anmeldung) Kosten: 75,00 (AOK Gutschein möglich, oder Rückerstattung über Frühe Hilfen- Formular im Familienzentrum erhältlich)) Eltern-Kleinkind-Gruppe - mit gesundem Frühstück Wann: dienstags und mittwochs Uhr Kosten: 3,50 pro Erwachsener(Anmeldung bitte am Vortag.) Frühstück für Schwangere Wann: donnerstags von Uhr Kosten: 3,50 (Anmeldung bitte am Vortag) Familiencafé - immer mit frischen Waffeln Wann: donnerstags Uhr Kosten: 1,00 pro Erwachsener Pause: Winterferien ( ), Osterferien ( ) Kurse in Planung: - THEKLA (Thüringer Eltern Kind Lern- und Aktivkurs) für Kinder ab dem 10. Lebensmonat bis zum 2.Lebensjahr; Infos und Anmeldung: - Kanga ein Sportkurs für Mamas, bei dem die Kinder in der Trage mit von der Partie sind (Start: Di von Uhr); Infos und Anmeldung: Hilfe am Kind gesamter Kurs=4 Termine (20./ und / von 9-11 Uhr, Teilnahme ist mit Baby/ Kind möglich) - 1. Hilfe am Kind-Wochenendkurs am von ca Uhr (je nach Anmeldungen) - Montessori-Diplomkurs Start im März 2018 Veranstaltungen Frühjahr 2018: - Papa Kanga mit Frühstück für die Mamas am von Uhr - Workshop Lernturm am von Uhr, Kosten inkl. Material 35 - Kindersachenbörse am von 9-12 Uhr - Familien Frühlings Brunch am von Uhr Informationen zu allen Kursen/Veranstaltungen und Anmeldung über fz-basu@ifap-apolda.de. Bis bald im Familienzentrum Bad Sulza! Service vor Ort in der Stadt Bad Sulza Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächste Sprechstunde findet statt am Dienstag, dem , in der Zeit von bis Uhr im Conference-Center an der Toskana Therme. Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten: per Telefon: (Mo. - Do Uhr) oder per ingo.torborg@gmx.de Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun- Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Der Teilnehmerbeitrag beträgt 230,00 pro Kind und Durchgang inklusive Übernachtung in Doppelstockbetten, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgelder und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich. An- und Abreise sind selbst zu organisieren. Termine: Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf

17 Bad Sulza Nr. 1/2018 Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2014 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4, Jena zu richten. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Thüringer Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI ), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 26. September 2017 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2018 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate j e Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2018 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in die Kategorie 1 eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2018 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2018 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2018 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2018 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2018 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig

18 Bad Sulza Nr. 1/2018 ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2018 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 ie Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2018 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. So :00 Uhr Großheringen, Gottesdienst 10:00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst So :00 Uhr Reisdorf, Gottesdienst 10:00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst SENIORENKREISE Mo :00 Uhr, Reisdorf Di :00 Uhr, Auerstedt Do :00 Uhr, Bad Sulza KONFI-TREFF 7. Klasse Sa, :00 11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza KONFI-TREFF 8. Klasse Sa :00-11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza Sa :00-11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza FRAUENKREIS Fr :30 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza Evangelisches Pfarramt des Kirchspiels Bad Sulza Pfarrer Matthias Uhlig, Kirchstr.12, Bad Sulza, Tel Kirchengemeindeverband Niedertrebra Kirchstr. 12, Bad Sulza Veranstaltungen im Kirchengemeindeverband Niedertrebra So :00 Uhr Flurstedt, Gottesdienst So :00 Uhr Obertrebra, Gottesdienst 10:30 Uhr Niedertrebra, Gottesdienst 14:30 Uhr Wickerstedt, Gottesdienst SENIORENKREISE (nach Absprache) KONFI-TREFF 7. Klasse Sa :00 11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 26. September 2017 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 9. Oktober 2017 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 16. Oktober 2017 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse KONFI-TREFF 8. Klasse Sa :00-11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza Sa :00-11:00 Uhr Pfarrhaus Bad Sulza Die Vakanzvertretung für den Gemeindeverband Niedertrebra ist wie folgt geregelt: Verwaltung: Pfr. M. Uhlig, Bad Sulza Tel.0171/ Gottesdienste/Frauenkreis: Pfr. U. Huppenbauer, Hainichen Tel , 0162/ Amtshandlungen: Pfr. A. Walter, Schöten Tel Vorsitzende Gemeindekirchenrat: Frau H. Gröger, Escherode Tel Gemeindebüro Bad Sulza: Frau U. Hermann Tel (Dienstag 15 bis 17:00) Kirchspiel Bad Sulza Kirchstr. 12, Bad Sulza Tel Veranstaltungen im Kirchspiel Bad Sulza So :00 Uhr Auerstedt, Gottesdienst 10:00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst So :00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst Stadt Bad Sulza Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Frau Hannelore Peter zum 80. Geburtstag am Herrn Hans Keimling zum 80. Geburtstag am Frau Helma Gottschall zum 75. Geburtstag am Frau Elvira Daiker zum 85. Geburtstag

19 Bad Sulza Nr. 1/2018 am Herrn Rudolf Enders zum 70. Geburtstag am Herrn Wolfgang Felbel zum 70. Geburtstag am Frau Heidemarie Ehlert zum 75. Geburtstag am Herrn Fritz Junghans zum 85. Geburtstag am Frau Gudrun Friede zum 75. Geburtstag am Herrn Helmut Lipfert zum 85. Geburtstag Johannes Hertwig Uhr geologischen Aspekten zur Sonnenkuppe (Sonnenburg) und durch das Lanitztal Kurpark-Wasserrad Leitung: Lothar Schinköthe (Veranstalter: Kur-GmbH) Tourist-Information im historischen Inhalatorium, Kurpark Uhr Ausstellungseröffnung Farbenfrohe Natur Marianne Kunze, Apolda Samstag, Apolda, Innenstadt Uhr Traditioneller Faschingsumzug Mitteilungen der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbh Veranstaltungen Samstag, Thüringer Weingut Bad Sulza, OT Sonnendorf Uhr Erlebnisweinprobe Begrüßung mit einem Glas Secco, Führung durch die Weinkellerei und den Holzfasskeller mit einer Fassprobe, Abendessen mit Thüringer Wurstspezialitäten und leckerem Bergkäse. Eine Weinprobe mit charaktervollen und exzellenten Weinen für Einzelpersonen, Paare und kleine Gruppen, Shuttle-Service von und nach Bad Sulza kann organisiert werden, Nur im Kartenvorverkauf 35,00 Telefon , Fax , Mail: info@thueringer-wein.de Sonntag, Klinikzentrum, Eingang Rezeption bzw. Geführte Wanderung Durch den Herlitzenberg nach Bergsulza Uhr Kurpark am Wasserrad Wanderleiterin: Eva-Maria Jung Dauer: ca. 2 Std. (Veranstalter: Kur-GmbH) Dienstag, Sophienklinik, Sophienstr Uhr Rund um Bad Sulza - DIA-Show mit Herrn Behr 27./ Toskana Therme Uhr Sweat Lodge mit Tom Bluewolf Preis: 100,00 pro Person Toskanaworld GmbH) (Veranstalter: Sonntag, Eingang Tourist-Information, Kurpark Uhr Stadtführung Zwischen Rathaus und Stadtkirche St. Mauritius Leitung: Dipl. Historiker Bernhard Heinzelmann Samstag, Kurpark-Wasserrad Uhr Besichtigung der historischen salinetechnischen Anlagen Dauer: ca. 2,5 Std. /Kosten: 3,00 bzw. 4,00 Leitung: Uta Homes (Veranstalter: Kur-GmbH) Siedepfanne V, Naumburger Str bis Uhr Wintermarkt mit Schausieden Saline- und Heimatmuseum ist am von bis Uhr geöffnet! Ausstellung in der Tourist-Information im Historischen Inhalatorium bis Malerei mein Hobby Manfred Jaquste Spachteltechnik in Öl, Aquarell bis LandschaftsImpressionen Marianne Kunze, Apolda Bad Sulza, Melanie Kornhaas Geschäftsführerin Kurgesellschaft Neue Ausstellung im Historischen Inhalatorium Sonntag, Kurpark-Wasserrad Uhr Besichtigung der historischen salinetechnischen Anlagen Dauer: ca. 2,5 Std. /Kosten: 3,00 bzw. 4,00 Leitung: Uta Homes (Veranstalter: Kur-GmbH) Tourist-Information im historischen Inhalatorium, Kurpark Uhr Unterhaltungskonzert Von Blasmusik bis Dixieland mit dem Duo Bommelunder Moderation: Lothar Baruth (Veranstalter: Kur-GmbH) Mittwoch, Toskana Therme bis Uhr Live-Konzert zum Vollmondbaden Der erste Vollmond mit Livekonzert im neuen Jahr! In Bad Sulza greifen die drei Herren der Hotstrings swing-voll in die Saiten. Ihr Motto: Mister Swing grüßt Senor Lati! Samstag, Klinikzentrum, Eingang Rezeption bzw. Geführte Wanderung mit historischen und LandschaftsImpressionen ist der Titel der neuen Ausstellung von Marianne Kunze aus Apolda. Die Aquarelle und Pastelle können vom bis in der Tourist-Information im Historischen Inhalatorium Bad Sulza besichtigt werden.

20 Bad Sulza Nr. 1/2018 Marianne Kunze befasst sich seit ihrer Jugend mit bildnerischer Gestaltung, wobei in den letzten Jahren, neben Landschaftsbildern, auch abwechslungsreiche Naturbilder entstanden sind. Studienreisen führten Frau Kunze nach Italien und Frankreich, in die Schweiz, ins Rheingau, nach Böhmen, Kreta und Spanien. Die dabei zahlreich entstandenen Skizzen sind die Grundlage ihrer Bilder. Die Natur mit ihrer Schönheit ist für Marianne Kunze die Inspiration für ihre Bilder, in denen sich Ruhe und Ausgewogenheit widerspiegeln. Die Ausstellungseröffnung findet am 03. Februar um 11 Uhr statt. Renate Hausotte-Götz, Galeristin und Ehefrau des langjährigen Lehrers von Frau Kunze - Horst Hausotte, hält die Laudatio. Weihnachtszeit im Montessori-Kinderhaus Weihnachtszeit = gemütliche Zeit Ganz nach diesem Motto waren alle Omas und Opas Anfang Dezember zum Weihnachtsmarkt und zur Kaffeerunde ins Kinderhaus eingeladen. Auf dem kleinen Weihnachtsmarkt präsentierten die Kinder kleine Lieder und Gedichte und es wurden von den Erzieherinnen gebastelte Präsente von den Kindern verkauft. Alle Eltern hatten für reichlich Kaffee und Kuchen gesorgt. Danke Am bekamen wir Besuch von Dirk Schütze. Welch Freude er brachte wieder ein Buch von Felix dem Hasen mit. Diesmal war der Hase Felix auf Deutschlandreise und erzählte wieder spannende Geschichten z. B. vom Meer. Das Buch durften wir behalten und können nun noch weitere spannende Episoden seiner Reisen lesen. Vielen Dank Herr Schütze. Wir freuen uns schon auf ihren nächsten Vorlesetag im Kinderhaus! Ortschaft Auerstedt Zum Fest der Goldenen Hochzeit, die das Ehepaar Harald und Hannelore Großer am 27. Januar 2018 feiert, gratulieren wir auf das Herzlichste und wünschen beste Gesundheit, persönliches Wohlergehen und noch viele gemeinsame Jahre. Dirk Böhme Ortschaftsbürgermeister Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserem Jubilar recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Herrn Claus Berger zum 80. Geburtstag Dirk Böhme Ortschaftsbürgermeister Gleich am ging es toll weiter, denn der Weihnachtsmann hatte sich angekündigt. Nach leckerem Frühstücksbuffet ging es ins Foyer. Dort spielten einige Erzieherinnen und Praktikantinnen das Märchen Frau Holle. War das lustig. Kurz danach pochte es laut und der Weihnachtsmann stand vor der Tür. Zwei große Säcke mit Geschenken hatte er dabei. Herzlichen Dank an Familie Müller, denn noch ein zusätzlicher Sack für alle Kinder war mit Spielgeräten wie LKW`s, Puppenwagen und Schubkarren für den Außenbereich gefüllt. Natürlich bekam auch jedes Kind ein kleines Päckchen mit nach Hause. Backhausfest in Auerstedt Unser Backhausfest am 6. Januar war wieder ein überwältigender Erfolg. Etwa 400 Besucher vergnügten sich bei Kaffee und Kuchen, Freibier und zu den Klängen des Brauereiblasorchesters Apolda. Unsere Backfrauen haben sich wieder selbst übertroffen. Nicht nur, dass 39 Bleche Kuchen gebacken wurden, auch vollkommen neue Kreationen waren dabei. 180 Liter Freibier, eine gesponserte Tombola und natürlich die vielen fleißigen Helfer ließen den Nachmittag zu einem schönen Erlebnis werden. Das Auerstedter Backhausfest, nun das 22. der Neuzeit ist ein echtes Volksfest unserer Region geworden. Den Auerstedter Backfrauen, allen Helfern und Sponsoren sei dafür herzlich gedankt.

21 Bad Sulza Nr. 1/2018 Der Weihnachtsmann hat uns etwas mitgebracht Ihr Heimat- und Traditionsverein Adventsmarkt in Auerstedt 2017 Am ersten Adventssamstag im vergangenen Jahr lud die FFw Auerstedt e.v. traditionell alle Kinder und Erwachsenen zum Weihnachtsbaumschmücken auf den Dorfplatz ein. Bei Glühwein, weihnachtlichem Gebäck und Musik stimmten sich alle Anwesenden auf die bevorstehende Weihnachtszeit ein. Die Kinder und Erwachsenen schmückten mit allerhand Weihnachtsschmuck unseren Weihnachtsbaum und auch der Weihnachtsmann gab sich auf dem Dorfplatz die Ehre. Wir möchten uns ganz herzlich bei Familie Bernd Kirsche für die Bereitstellung und bei der Firma Elektro Kirsche für die Beleuchtung des Weihnachtsbaumes und bei Raphael Nautsch für den Stollen bedanken sowie bei allen Kameraden und Kameradinnen, die uns bei der Durchführung des Adventsmarktes tatkräftig unterstützten. Wir wünschen allen Einwohnern und Besuchern von Auerstedt einen erfolgreichen Start ins neue Jahr mit viel Gesundheit und Glück. FFw Auerstedt e. V. Die Jugendfeuerwehren von Auerstedt und Bad Sulza bedanken sich für die 15 Campingstühle beim Ortschaftsbürgermeister von Reisdorf und Freund der Feuerwehr Dirk Schütze. Kirchliche Nachrichten Nun hat das neue Jahr wieder begonnen und die Zeit rennt. Trotzdem wollen wir uns nochmals bei den Kindern bedanken, die uns das Krippenspiel am Heiligabend vorgespielt und so fleißig unter der Anteilung von Frau Kirsch und Frau Arlt gelernt haben. Es war ganz toll. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön Herrn Mahling an der Orgel, Herrn Eckart Behr für seine Andacht, Herrn Philipp Christner und Leni Frisch für die musikalische Umrahmung. Es war ein festlicher Rahmen zur Einleitung des Heiligen Abends. Jahresabschlussfahrt Jugendfeuerwehr Auerstedt Am 09. Dezember 2017 fuhr die Jugendfeuerwehr Auerstedt gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Bad Sulza ins JUMP House nach Leipzig. Nach 90-minütigem Springen und Toben im Trampolinpark traten wir ausgepowert die Rückfahrt an. Zum Abschluss des ereignisreichen Vormittags gab es zum Mittag in Bad Sulza hausgemachte Pizza aus dem Steinbackofen. Für die außerordentliche leckere Pizza möchten wir uns ganz herzlich bei Familie Fränk Opitz bedanken. Außerdem möchten wir uns bei allen bedanken, die der Jugendfeuerwehr Auerstedt diesen unvergesslichen Tag ermöglicht haben, insbesondere bei Mandy Kirsche und Susann Otto von der Feuerwehr Auerstedt sowie Lukas Agatha, Peggy Meißner und Marcel Schoder von der Feuerwehr Bad Sulza. Jugendfeuerwehr Auerstedt Unser Turmblasen am Silvestertag gehört nun schon zur Tradition. Ja, unsere Kirche war wieder gut besucht. Einen herzlichen Dank an den Posaunenchor Bad Sulza unter der Leitung von Kantorin Ines Peter sowie an Herrn Pfarrer Uhlig, welche so das Jahr ausklingen ließen. Es gab Glühwein, kleine Leckereien und Glücksbriefe für das neue Jahr.

22 Bad Sulza Nr. 1/2018 Ja das Jahr 2017 war voller Ereignisse, Osterspaziergang, Weinwanderung, Erntedankgottesdienst mit Eröffnung unser Ausstellung 500 Jahre Kirchbau, Festwoche zur Ersterwähnung vor 1175 Jahre Auerstedt, Konzerte mit dem Liederkeis am Lanitztal, Tonart-Singers. Wir danken allen Besuchern aus nah und fern für Ihren Besuch und die Spenden. Wir wünschen allen ein gutes und gesegnetes Jahr Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Auerstedt Ortschaft Reisdorf Informationen aus Reisdorf 1. Ein ganzes Dorf spendet voller Erfolg der traditionellen Weihnachtssammlung in Reisdorf Einfach Genial, so sind sich alle Beteiligten nach der traditionellen Sammlung in Reisdorf einig. Das Thema in diesem Jahr lautete: Gemeinsam Freu (n) de erleben!. Wieder wurde weit über einen halben Tausender gespendet. Genau waren es 813,10 Euro und 1 Cent! Der Emstal Heimatbund e.v. Reisdorf wird die fehlenden 1,90 zusätzlich spenden und er 1 Cent wurde traditionell wie jedes Jahr als GLÜCKS- BRINGER in eine der Büchsen verbracht. Am Ende können wir alle Stolz auf uns sein. Auf 465,00 Frau Herzog und Hund Ingo mit Kathi Pönicke und Dirk Schütze Euro für die finanzielle Unterstützung des Kaufs der Lichterkette für den Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz in Reisdorf und auf 350,00 Euro für den Verein Tierisch-Menschlich e.v., welcher das Geld für den Ausbau des Therapieprojektes für Kinder, mit und ohne Behinderungen, verwenden., so der Vorsitzende des Heimatvereins Falk Knoblauch. Es ist KEINE Selbstverständlichkeit zu spenden. Für uns und für Andere. Wir sind sehr stolz auf die Reisdorfer, denn seit 12 Jahren gibt es diese Spendensammlung, so Ortschaftsbürgermeister Dirk Schütze. Traditionell begann die Aktion, welche zum 2. Mal mit 3 Teams durchgeführt wurde, um 9.30 Uhr beim Ortschaftsbürgermeister zu Hause. Gemeinsam sprach man mit allen Sammlern bei Kaffee und Cappuccino noch einmal über den Inhalt der Sammlung, den Ablauf und erledigte alle weiteren Formalitäten. Los ging es dann Uhr, wobei in diesem Jahr wieder drei Teams von Haus zu Haus gingen, um die Spenden einzusammeln. In diesem Jahr, bei angenehmen Temperaturen, war die Sammlung nach fast 2 Stunden zu Ende. Dann stieg die Spannung. GEMEINSAM wurden die Büchsen geöffnet und ausgezählt. Zum Schluss, beim Zählen und Aufwärmen, erinnerten sich die Sammler gerne an die Aktion bei Minustemperaturen, als die Stifte eingefroren waren oder der Wind rote Nasen hervorbrachte und die Finger kaum schreiben konnten. Aber all das ist dann vergessen und die Planungen für 2018 werden gesponnen. Im Namen des Emstal Heimatbund e. V. sagte der Vorsitzende Falk Knoblauch, der auch selbst mitläuft, allen Unterstützern, Helfern (Kathi Pönicke, Sandra Rosenkranz, Thomas Genzsch, Katrin Sode und Dirk Schütze) und den Reisdorfer SPENDERN, DANKE. Knoblauch ergänzte spaßig weiter Wir sehen uns zur Sammlung in einem Jahr - Ende 2018!. Falk Knoblauch Vorsitzender des Emstal Heimatbund e. V. Reisdorf Das Team Th. Genzsch, F. Knoblauch, K. Sode und D. Schütze (es fehlen S. Rosenkranz und K. Pönicke) 2. Termine für 2018 In der 17. Sitzung des Ortschaftsrates (n. ö. Teil) wurde mit den Vereinen eine Agenda für das 2018 festgelegt. Natürlich kann es immer zu Terminverschiebungen, Änderungen und Ergänzungen kommen. 13. Januar Bockbierfest, 20. Januar 3. Knut-Fest (jetzt: 21. Januar), 31. März Osterfeuer, 28. April Fußballturnier, Juli Kirmes, Oktober Halloween, Dezember Weihnachtssammlung, Markt, Erwachsenkrippenspiel und öffentliche Weihnachtsfeier Dirk Schütze Ortschaftsbürgermeister Ortschaft Wickerstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Herrn Hans-Joachim Vent zum 70. Geburtstag am Frau Brigitte Schönebeck zum 75. Geburtstag am Herrn Peter Schörnig zum 70. Geburtstag Arnfried Hahn Ortschaftsbürgermeister Gemeinde Eberstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserer Jubilarin recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Frau Anna Marie Geitner zum 90. Geburtstag Hans-Otto Sulze

23 Bad Sulza Nr. 1/2018 Informationen aus Eberstedt Entsorgungstermine Februar 2018 Hausmüll: Papier: Gelbe Säcke: Wie in jedem Jahr wurde auch die diesjährige Weihnachtsrevue, von Groß und Klein, mit Spannung erwartet und der Saal war sehr gut gefüllt. Es spielte das Großheringer Kinderorchester, unter der Leitung von Frau Elke Helbig, wunderschöne Weihnachtslieder. Die Kleinsten von 3 bis 6 Jahren führten ihr gelern- Ehrenamtsauszeichnung Dienstag Fußball, Mittwoch Kinderfußball, Donnerstag Dart und Feuerwehr, Freitag Vereinshausdienst, Samstag Liga-Dart, Sonntag Frühschoppenbewirtung und danach Liga Fußball so sieht Marians Ehrenamtswoche aus. Weiterhin engagiert sich der 29-jährige seit 2007 aktiv als Vorsitzender des Feuerwehrvereins und ist seit 15 Jahren ein Eckpfeiler des Traditionsvereins. Hier ist er hauptsächlich für den reibungslosen Ablauf bei Feierlichkeiten wie Familienfeste oder die Kirmesvorbereitung, -ausgestaltung und -durchführung verantwortlich. Ich habe Angst, dass alles einschläft wenn ich selber nichts mache. Diese Einstellung verdeutlicht einmal mehr: Wo das Vereinsleben in Ordnung ist, da ist das Dorf in Ordnung, so Sulze bei seiner würdigenden Ansprache. Auf Vorschlag der CDU Fraktion im Thüringer Landtag wurde Marian Eichler im Dezember 2017 mit der Ehrenamtsplakette des Freistaates Thüringen ausgezeichnet. Da er nicht gerne allein im Mittelpunkt stehen wollte, erfolgte die Übergabe der Auszeichnung nicht im Erfurter Kaisersaal sondern in vertrauter Umgebung im Eberstedter Vereinshaus durch Hans- Otto Sulze. Seniorenweihnachtsfeier Auf Einladung der Gemeinde und der Seniorenvertretung Eberstedt trafen sich zum Jahresausklang 2017 Rentner und Vorruheständler zu einer gemütlichen Weihnachtsfeier im Eberstedter Vereinshaus. Bei Kaffee, Kuchen, Abendbrot und Livemusik vom Trio Bommerlunder wurde der Nachmittag kurzweilig gestaltet. Ein herzliches Dankeschön geht an Hildegard Drößiger und Heidrun John für die Vorbereitung der Veranstaltung. Wo? Im beheizten Rübenkeller von Dorfstraße 31 in Eberstedt Was? Wer die Musik von Sting, Bob Marley, Led Zeppelin, Ray Charles und Red Hot Chilli Peppers (was für eine Mischung) mag, wird einen spannenden Abend erleben. Peer Orxon bringt mit seinem Soloprogramm und ungewöhnlichen Instrumenten eine Mischung von Rocksongs, Swingspecials und eigenen Stücken auf die Bühne. Wieviel? Um eine Spende für den Musiker wird gebeten. Bier und Teepunsch hier, Feuer und Rost brennt, auch vegan. Freunde und Wunschgetränke bitte selber mitbringen. Gemeinde Großheringen Die Gemeinde Großheringen lädt ein zum Kabarett mit Anakonda unter dem Motto Ach Nö! am Freitag, im Feldschlösschen (Imbisskarte) Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 7,00 Eintrittskarten an der Abendkasse erhältlich. Hofweihnacht im Weindorf Kaatschen Einladung zum öffentlichen Rübenkellerkonzert Am dritten Adventwochenende 2017 fand in Kaatschen, die schon traditionelle und bei allen sehr beliebte, Hofweihnacht statt. Die zahlreichen Besucher konnten sich bei besonderer vorweihnachtlicher Stimmung am Fuße des Weinrosenweges über Glühwein, Stollen, Speckkuchen und vielen anderen Leckereien freuen. Der Weihnachtsmann war natürlich auch dabei und hatte seinen prall gefüllten Geschenkesack dabei. Ob Groß ob Klein, jeder bekam für sein vorgetragenes Gedicht oder Lied eine kleine Überraschung. Besonderer Höhepunkt war der Auftritt einer Künstlerin, organisiert vom Kaatschener Eselhof mit Ihrer Feuershow, welche die Gäste begeisterte. Wir möchten uns bei allen Organisatoren und fleißigen Helfern bedanken, die dazu beigetragen haben, dass auch die Hofweihnacht 2017 in unserer Gemeinde zu einem besonderen Adventsfest geworden ist. Gemeinde Großheringen Wann? Am Freitag, dem 26. Januar 2018 um Uhr Kinderweihnacht in Großheringen

24 Bad Sulza Nr. 1/2018 tes mit dem Glockenspiel vor, danach überzeugten die Akkordeonkinder von ihrem Können. Wunderbare Weihnachtsstimmung kam dann beim gemeinsamen Singen von Weihnachtsliedern auf. Anschließend überraschten die Muddis unserer Kindergartenkinder, die Gäste, mit einer eigens einstudierten Aufführung. Es war wieder einmal ein wunderschönes Programm. Unter dem Motto Weihnachten in Waumiauschnuffhausen, konnten alle miterleben wie der Sandmann, Pitti Platsch, Herr Fuchs, Schnatterinchen und all Ihre Freunde das Weihnachtsfest retteten. Alle Kinder und Gäste waren voller Begeisterung für die tolle Aufführung. Nach dem glücklichen Ausgang der Weihnachtsgeschichte warteten nun alle Kinder auf den Weihnachtsmann. Der kam wie immer mit seinem treuen Rentier auf seinen Schlitten in den Saal gefahren. Er hatte für jedes Kind ein kleines Geschenk dabei. Wir danken alle fleißigen Helfern, die zum Gelingen dieses nachmittags beigetragen haben. Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserer Jubilarin recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Frau Dorothea Pocher zum 95. Geburtstag Jörg Geyer Gemeinde Obertrebra Gemeinde Großheringen Seniorenweihnachtsfeier Am Mittwoch den 13. Dezember 2017 waren alle Seniorinnen und Senioren zur Weihnachtsfeier ins Feldschlößchen eingeladen. Bei Kaffee, Stollen und Weihnachtsplätzchen genossen zahlreiche Gäste die Darbietungen der Großheringer. Zu den Aufführungen gehörten das gelungene Weihnachtsmärchen - Weihnachten in Waumiauschnuffhausen der Muddis und das Großheringer Kinderorchester unter der Leitung unserer Musiklehrerin Elke Helbig. Allen Unterstützern wird herzlich gedankt. Gemeinde Großheringen Zum Fest der Goldenen Hochzeit, die das Ehepaar Rudolf und Eva Knobloch am 10. Februar 2018 feiert, gratulieren wir auf das Herzlichste und wünschen beste Gesundheit, persönliches Wohlergehen und noch viele gemeinsame Jahre. Dieter Feldrappe Bitte besuchen Sie uns im Internet unter: Gemeinde Niedertrebra Gemeinde Schmiedehausen Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserer Jubilarin recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am Frau Heidemarie Hoffmann zum 75. Geburtstag Zum Fest der Diamantenen Hochzeit, Bernd Otterstein die das Ehepaar Bernd und Brigitte Lips am 18. Januar 2018 feiert, gratulieren wir auf das Herzlichste und wünschen beste Gesundheit, persönliches Wohlergehen und noch viele gemeinsame Jahre. Jörg Geyer Kirchliche Nachrichten Herzliche Einladung zum Gottesdienst am Sonntag, dem 26. Januar 2018, um Uhr für alle Gemeinden ein Abend der Lichter am Sonntag, dem 4. Februar 2018, um Uhr in Schmiedehausen

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