Kapitel Wohnen
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- Angela Kaufman
- vor 6 Jahren
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1 Kapitel Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zugeordnet. Siehe Vermerk Nr. 2 bei Kapitel E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Übrige Einnahmen Anteil des Bundes an den Aufwendungen des Landes für Wohngeld Einnahmen nach dem Fünften Teil des Wohngeldgesetzes (a. F. bis 2004) Haushaltsmittel des Bundes für den Wohnungsbau Siehe Haushaltsvermerk Nr. 2 bei Titelgruppe 70. Gesamteinnahmen Kapitel
2 65 Kapitel Erläuterungen Zu Kapitel : Im Vorjahr im Einzelplan 09 veranschlagt Zu Titel : Einnahmen aus der Rückzahlung von Straf- und Verzugszinsen u. ä., z. B. Säumniszuschläge. Zu Titel : Siehe Titel Zu Titel : Wohngeld für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe wurde als sogenannter besonderer Mietzuschuss im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bewilligt und ist durch das Hartz IV Gesetz bzw. die zum in Kraft getretene Wohngeldreform entfallen. Unrechtmäßige Zahlungen müssen die Betroffenen erstatten. Zu Titel : Den Ländern stehen bis zum Finanzhilfen aufgrund des "Entflechtungsgesetzes" zu, zuletzt geändert mit dem "Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" vom Das Land Nordrhein-Westfalen erhält für das Haushaltsjahr 2018 davon einen Anteil von rd. 296,46 Mio. EUR, für das Haushaltsjahr 2019 einen Anteil von rd. 190,74 Mio. EUR. Diese Mittel werden in Nordrhein-Westfalen durch das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz ausschließlich für die Förderung sozialen Wohnraums bereitgestellt. Der auf NRW entfallende Betrag ist bei den Titeln (Einnahmen) sowie (Ausgaben) etatisiert. Die Mittel waren bisher bei Titel veranschlagt.
3 Kapitel Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz Rückflüsse fließen den Ausgaben zu.
4 67 Kapitel Erläuterungen Zu Titel : Wohngeld Haushaltsjahr Ist-Ausgaben Die Aufwendungen des Landes werden gemäß 32 Wohngeldgesetz (WoGG) vom Bund zur Hälfte erstattet (siehe Titel ). Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. (EUR)
5 Kapitel Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 70 Titelgruppen Wohnungsbau 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen nur in Höhe der bei Titel aufgekommenen Einnahmen geleistet werden Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuschüsse für besondere investive Maßnahmen der Wohnraumförderung an die NRW.BANK Summe Titelgruppe Titelgruppe 71 Schuldendienst 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig Zinsen Tilgung Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel Titel geleistet werden Erstattung von Rückflüssen aus einem gemeinsamen Strukturprogramm - Ersatzwohnraumbeschaffung - an den Bund Summe Titelgruppe Titelgruppe 80 Förderung innovativer Wohnprojekte Einparungen bei Kapitel Titel dürfen bis zu einer Höhe von EUR zur Leistung von Ausgaben in der Titelgruppe herangezogen werden Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Zuschüsse für investive Maßnahmen an Unternehmen.. Summe Titelgruppe Gesamtausgaben Kapitel
6 69 Kapitel Erläuterungen Zu Titel : Mit diesen Mitteln können investive Maßnahmen der Wohnraumförderung im Rahmen eines Darlehensförderungsprogramms mit Tilgungsnachlässen gefördert werden. Dieses dient der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und gilt insbesondere für entsprechende Maßnahmen der Quartiersentwicklung einschließlich des Ersatzwohnungsbaus auf Abrissstandorten, des Wohnungsbaus auf Konversionsflächen und der Aufwertung von Wohnungsbeständen sowie für die Förderung von Mietwohnungen in bestimmten Gebietskulissen bzw. bei besonderen objektbezogenen Fördertatbeständen und für die Förderung der energetischen Sanierung. Die Mittel werden der NRW.BANK zur finanziellen Umsetzung/Abwicklung der v.g. Maßnahmen zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des von der Landesregierung jährlich aufzustellenden Wohnraumförderungsprogramms (WoFP). Zu Titelgruppe 71: Das Land hat für die soziale Wohnungsbauförderung Bundesmittel in Form von Darlehen erhalten. In der Titelgruppe 71 werden die zu leistenden Verpflichtungen für diese Darlehen (Schuldendienst) ausgewiesen. Zu Titel : Die Zinsen für den 1. und 2. Förderweg (Bau - und Aufwendungsdarlehen) werden nicht mehr aus dem Landeshaushalt, sondern durch die NRW.BANK gezahlt. Zu Titel : Ursprungs- Restkapital Zweck kapital Schuldendienst an den Bund für: (EUR) (EUR) Darlehen für den 1. Förderweg (Baudarlehen) Darlehen für den 2. Förderweg (Aufwendungsdarlehen) Darlehen zur Finanzierung von baulichen Zivilschutzmaßnahmen Darlehen zur Förderung von Wohnraum für Studierende Darlehen zur Ersatzraumbeschaffung (DüBoDo) Zusammen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. Zu Titel : Es handelte sich um Rückflüsse aus in den Haushaltsjahren 1968 bis 1970 ausgezahlten Landesdarlehen zur Ersatzraumbeschaffung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Emscherschnellweg und Schnellstraße Düsseldorf-Bochum-Dortmund. Die in diesem Zeitraum geleisteten Ausgaben des Landes für die Baumaßnahmen wurden vom Bund aufgrund einer Vereinbarung vom 18. November / 9. Dezember 1968 mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Strukturprogramms durch mittelbare Kreditaufnahme (Aufnahme von Kreditmitteln durch das Land, für die der Bund den Schuldendienst trägt) finanziert. Die Rückflüsse aus den in diesem Rahmen ausgezahlten Landesdarlehen zur Ersatzraumbeschaffung sind nach den Erläuterungen zu 2 der 3. Zusatzvereinbarungen vom 23. Dezember 1971 / 08. Mai 1972 an den Bund abzuführen. Zu Titelgruppe 80: Vorsorglich für die Förderung innovativer Wohnprojekte ausgebracht, die nicht über einen Werkvertrag abgewickelt werden können. Für die Abwicklung über einen Werkvertrag stehen Mittel bei Kapitel Titel zur Verfügung.
Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung
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