Schul- und Hausordnung
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- Adrian Frei
- vor 6 Jahren
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1 Schul- und Hausordnung Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen und das Schulpersonal. Damit die Schule ihrer Aufgabe gerecht werden kann und wir uns in unserer Schulgemeinschaft wohl fühlen können, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Umgangsformen halten: Wir wollen fair sein und... - höflich miteinander umgehen - Konflikte im Gespräch lösen - auf die Anwendung von Gewalt verzichten - uns gegenseitig achten - aufeinander Rücksicht nehmen - uns gegenseitig helfen - nur kritisieren, wenn wir den Sachverhalt kennen - pünktlich sein - im Unterricht zusammen arbeiten - unseren Lebensraum Schule sauber und umweltbewusst behandeln - mit eigenen und fremden Dingen (Bücher, Werkzeuge, Möbel, Geräte,...) sorgfältig umgehen Im Einzelnen bedeutet dies: A - Gültigkeitsbereich Schulgebäude und Schulgrundstück (einschließlich Turnhalle, Fahrradplatz und Schulbushaltestelle) B - Unterricht Verhalten im Schulhaus - Unterricht ist nur in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre möglich. - Jeder darf in der Schule ungestört lernen. - Das Schulhaus wird um 7.20 Uhr geöffnet. Die Schüler halten sich bis zum Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen auf. Dabei bleibt die Zimmertür geöffnet. - Der Unterricht beginnt und endet pünktlich für alle Schülerinnen und Schüler. Bei 1
2 Unterrichtsbeginn sollen alle SchülerInnen im Klassenzimmer sein. Die Schulmaterialien liegen zur Unterrichtsstunde bereit. - Im Klassenzimmer und im Schulgebäude verhalten wir uns so, dass niemand zu Schaden kommen kann. - Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer und in den Fachräumen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. - Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer oder keine Lehrerin im Klassenzimmer erscheint, so meldet dies der zuständige Klassensprecher im Sekretariat und dem Nachbarlehrer/ -lehrerin. - Unterrichtszeiten: 1. Die tägliche Unterrichtszeit beginnt um 7.40 Uhr und endet um Uhr. 2. Zwischen Uhr und Uhr findet kein Unterricht statt (Mittagspause). 3. Die einzelnen Unterrichtszeiten für die Klassen werden über die jeweils geltenden Stundenpläne geregelt. 4. Am Samstag findet kein Unterricht statt. 5. Über die für die Klassen geltenden Unterrichtsstunden hinaus können Betreuungsangebote in Form der Kernzeitenbetreuung und des Hortes wahrgenommen werden. Über deren Einrichtung oder Fortsetzung entscheidet der Schulträger. - Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Klassenzimmer und Fachräume ordentlich und sauber. Die Stühle werden hochgestellt. - Jede Klasse ist für ihren Unterrichtsraum verantwortlich. - Toiletten sind keine Versammlungsräume. Sie sollen sauber hinterlassen werden. - Mäntel, Jacken und Mützen gehören an die Garderobe. - Wer Geld und Wertgegenstände mitbringt, ist hierfür verantwortlich. Bei Verlust haften weder die Schule noch die gesetzliche Versicherung. Dies gilt insbesondere für diejenigen Dinge, die unverlangt mit gebracht werden. - Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister, dem Sekretariat oder einer Lehrerin/einem Lehrer gemeldet. - Es gehört zur Höflichkeit und Sauberkeit, dass in der Schule kein Kaugummi gekaut wird. 2
3 C - Pausen - Schulgebäude Schulhof - Schulbus - Während der Schulzeit tragen die Lehrerinnen und Lehrer die Verantwortung für die Schüler. Folgt deshalb den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer. - Die Große Pause verbringen wir auf dem Hof. - Gleich zu Beginn der Großen Pause verlassen alle das Klassenzimmer und gehen wettergerecht bekleidet hinaus auf den Pausenhof. - Bei Regen- und Schneefall können wir auch in der Pausenhalle bleiben. - Zu Pausenbeginn können Spielgeräte mit dem Spieleausweis ausgeliehen werden. Am Ende der Pause sind die ausgeliehenen Sachen zurückzugeben. - Wenn die Schülerbücherei in der großen Pause geöffnet ist, kannst du Bücher ausleihen oder zurückgeben, sie ist aber kein Aufenthaltsraum. - Wenn der Hausmeister die gelben Fahnen auf die Wiesen stellt, werden die gekennzeichneten Grünflächen nicht betreten. - Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen werden. - Wegen großer Unfallgefahr sind gefährliche Spiele (z.b. Schneeball werfen) und Rad fahren, Mofa und Moped fahren auf dem Schulhof zu unterlassen. - Um Verletzungen zu vermeiden, wird im Schulhaus nicht gerannt oder getobt. - Während der kleinen Pausen halten sich die Klassen im Klassenzimmer auf. Die dort vorhandenen Spiel- und Freizeitmöglichkeiten können benützt werden. - Folgende Dinge sind im Schulhaus und Unterricht nicht erwünscht: Elektronische Spiel- und Unterhaltungsgeräte, Handy. Wenn Sie trotzdem mitgebracht werden, müssen Sie bis zum Unterrichtsende in den Schultaschen verbleiben. Handys müssen ausgeschaltet bleiben. - Verboten sind: Zigaretten, Alkohol und andere Drogen. Waffen aller Art. Rauchen im Schulhaus und auf dem Schulgelände. - In den Schulbussen und an der Bushaltestelle ist rücksichtsvolles Verhalten zur Sicherheit aller unbedingt notwendig. 3
4 D - Schulinventar - Mit allem, was dir nicht gehört, solltest du sorgfältig umgehen. Wer etwas zerstört, muss den Schaden ersetzen. - Schulbücher sind Eigentum der Schule und müssen einen Schutzeinband haben. Wenn du sie beschädigst oder verlierst, musst du sie ersetzen. - Solltest du Zeuge/Zeugin einer absichtlichen Zerstörung von Schuleigentum sein, bringe den Mut auf und melde deine Beobachtungen. - Grundsätzlich haften deine Eltern oder Erziehungsberechtigten für alle Verluste oder Beschädigungen. E - Fernbleiben vom Unterricht - Wenn ein Schüler infolge von Krankheit oder eines unvorhergesehenen Zwischenfalles den Unterricht nicht besuchen kann, so ist das Fehlen schriftlich, telefonisch (Tel.-Nr /4343-0) oder persönlich durch die Erziehungsberechtigten zu melden. - Unentschuldigtes Fehlen von Schülern wird ins Klassenbuch eingetragen, indem hinter den Namen rot der Vermerk (n.e.) für nicht entschuldigt gesetzt wird. - Notwendige Beurlaubungen müssen genehmigt werden: eine Stunde beim Fachlehrer, bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer, für mehrere Tage beim Schulleiter. Beurlaubungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg. - Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, legen eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder, ab einem Zeitraum von zwei Wochen, ein ärztliches Zeugnis vor. F - Verfahren bei Verstößen gegen die Schulordnung Wer sich an die Schul- und Hausordnung oder an die Klassenregeln nicht hält: Wird in einem Gespräch auf sein Fehlverhalten hingewiesen und es wird über Abhilfe nachgedacht. Das Gespräch findet mit der Lehrkraft statt, die den Verstoß feststellt; der/die Klassenlehrer/in kann zu dem Gespräch hinzugezogen werden. Darüber hinaus gilt: 1. Den LehrerInnen der Sommertalschule stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) pädagogische Maßnahmen (vgl..23 SchG) 4
5 b) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. 90SchG) 2. Über die Maßnahmen nach Punkt 1.) entscheidet jede/r LehrerIn selbstständig oder in Absprache mit der Klassenkonferenz. Die Zuständigkeit für Absprachen auf Klassenebene hierfür liegt bei der/dem KlassenlehrerIn. Für die Maßnahmen nach 90 SchG gelten die Ausführungsbestimmungen 3. Für alle Maßnahmen soll grundsätzlich das Prinzip der Wiedergutmachung gelten. Dies gilt auch gegenüber den LehrerInnen, wenn diese z.b. in ihrem Unterricht gestört werden. Das heißt: a) Wer im Unterricht stört, muss diesen verlassen, damit die anderen in Ruhe lernen können. Als Wiedergutmachung kann zum Beispiel vom Schüler die Reaktion erfolgen, dass er sich beim der Lehrkraft und bei den MitschülerInnen für sein Verhalten entschuldigt. Zudem muss er den Stoff der Stunde nacharbeiten. Erst dann kann er wieder am Unterricht teilnehmen. b) Wer etwas zerstört muss es reparieren oder dafür sorgen, dass es erneuert wird. Hier sind ggf. auch die Eltern in die Pflicht zu nehmen. c) Wer etwas verunreinigt muss im Gegenzug etwas reinigen. Die Punkte b) und c) sind u.u. zeitlich nur zusätzlich zu erfüllen. Dabei muss an die Vorschriften des 90 SchG in Bezug auf die Anhörungspflicht geachtet werden, da der zusätzliche Zeitaufwand als Nachsitzen interpretiert werden kann. 4. Eine Sonderregelung wird für das Problem des Rauchens getroffen. Hier gilt: Wer auf dem Schulgelände raucht, verstößt in besonderer Weise gegen einen zentralen Punkt der Schul- und Hausordnung. Deshalb wird festgelegt: a) Wer zum ersten Mal beim Rauchen angetroffen wird, erhält eine Stunde Nachsitzen. b) Wer zum zweiten Mal beim Rauchen angetroffen wird, erhält zwei Stunden Nachsitzen. c) Wer drei oder mehr Mal beim Rauchen angetroffen wird, muss sich bei der Schulleitung melden. In diesem Fall ist Nachsitzen bis zu 4 Stunden möglich. Die dabei zu erbringende Wiedergutmachungsleistung kann auch außerhalb der Schule erfolgen, zum Beispiel bei der Stadtgärtnerei oder im Dr.Zimmermann-Stift. Die Eltern werden darüber schriftlich informiert. Die Zuständigkeit für die Information liegt bei den KlassenlehrerInnen 5
6 5. Rote Einträge. Rote Einträge dienen dazu, besonders auffälliges Verhalten von SchülerInnen zu dokumentieren. Die KlassenlehrerInnen legen zur Notenkonferenz eine Übersicht über die roten Einträge vor. Ergänzend zu den roten Einträgen können grüne Einträge vermerkt werden, die besonders positives Verhalten dokumentieren. Im Übrigen wird wie oben verfahren. 6. Unterricht- bzw. Schulausschluss. Dieser Bereich wird nicht in einem verbindlichen Rahmen festgelegt, sondern bleibt extremem Fehlverhalten vorbehalten, wie: z.b. vorsätzliche Körperverletzung, Mitführen von Waffen, Mitführen oder Handeln mit Drogen, rechtsradikalen bzw. rassistischen Äußerungen, etc. In diesen Fällen wird entsprechend 90 SchG direkt entschieden. Zwischenstufen sind nicht mehr vorgesehen. G - Lehrerinnen und Lehrer - Sie kümmern sich um die Einhaltung dieser Schulordnung und halten sich auch selbst daran. - Sie bemühen sich um Gerechtigkeit gegenüber Schülerinnen und Schülern. - Lehrerinnen und Lehrer kümmern sich um die Schwächeren. - Sie sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet. - Klassenarbeiten müssen sinnvoll verteilt und sorgfältig vorbereitet sein. Sie sollen in einem angemessenen Zeitraum zurückgegeben werden. - Bei der Hausaufgabenstellung berücksichtigen die Lehrerinnen und Lehrer die jeweilige Situation der Klasse. - In wichtigen Angelegenheiten werden die Eltern/Erziehungsberechtigten unverzüglich unterrichtet, besonders bei unentschuldigtem Fehlen nach zwei Tagen. - Die KlassenlehrerInnen informieren die Klassen über Änderungen im Stundenplan oder Vertretungsunterricht. Bei eigener Abwesenheit ist diese Funktion zu delegieren. - Die KlassenlehrerInnen sorgen dafür, dass in einer Klassenkonferenz zu Beginn des Schuljahres Klassenregeln aufgestellt werden. H - Erziehungsberechtigte Die Erziehungsberechtigten sollen: - Sich regelmäßig über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren - Ihre Kinder bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen unterstützen. 6
7 - Bei der Beschaffung von notwendigem Arbeitsmaterial helfen. - Auf pflegliche Behandlung von Büchern und anderen von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien achten. - Darauf achten, dass die geforderten Unterschriften/Bescheinigungen rechtzeitig von den SchülerInnen abgegeben werden. - Sich bei schlechten Noten durch Gespräche mit den Kindern und den Lehrerinnen und Lehrern darum bemühen, die Ursachen herauszufinden und dabei helfen, diese zu beseitigen. - Sprechzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern vorab anmelden. - Regelmäßig an schulischen Veranstaltungen, Elternabenden und Schulfesten teilnehmen. I - Änderung der Schul- und Hausordnung Die Schul- und Hausordnung kann entsprechend der sachlichen Notwendigkeit durch die Gesamtlehrerkonferenz unter Einbeziehung der Schulkonferenz und der SMV geändert werden. K - Schlussbestimmungen Die vorliegende Schul- und Hausordnung tritt nach Beratung gem. Punkt I durch Beschluss der Schulkonferenz am in Kraft. Meersburg, den gez. Jürgen Ritter, Rektor gez. Susanne Ott Stellvtr. EBR-Vorsitzende 1 1 Diese Schul- und Hausordnung ist im Original im Sekretariat der Schule hinterlegt und kann dort eingesehen werden. 7
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