Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Schulen des Schulamtsbezirks Hochtaunuskreis und Wetterauskreis
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- Jürgen Dieter
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1 Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Schulen des Schulamtsbezirks Hochtaunuskreis und Wetterauskreis Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis -Arbeitssicherheitsausschuss 1
2 Teil 1: Einführung Erstellung einer schulspezifischen Arbeitssicherheitsstruktur Institutionalisierung von wiederkehrenden Veranstaltungen Hilfestellungen Arbeitssicherheit in Fach- und Klassenräumen Teil 2: Dienstversammlung am Karl-Wiegand Schule, Florstadt Vorstellung von arbeitsschutzrechtlich relevanten Dokumenten (am Beispiel: Sicherheitsordner) Arbeit im Umgang mit sicherheitstechnischen Dokumenten (Krisenplan, Brandschutzplan, usw.) Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten 2
3 Teil 1: Einführung Was fällt Ihnen zum Stichwort Arbeitsschutz in Ihrer Schule ein? Ein Beispiel aus dem schulischen Alltag! Adolf-Reichwein-Schule Marburg Reinigungskraft füllt ätzenden Bodenreiniger in die Seifenspender der Handwaschbecken. Hausmeister verätzt sich die Hände. Regierungspräsidium Gießen besucht die Schule. 3
4 4
5 Rechtsgrundlagen Verzeichnis Gesetze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPsG) Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Verordnungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 5
6 Rechtsgrundlagen Verzeichnis Technische Anleitung TA-Lärm TA Luft Technische Regeln Betriebssicherheit TRBS 1001 TRBS 1203 Befähigte Personen TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung TRBS Betriebsmittelprüfung TRBS 2111, , Mechanische Gefährdungen TRBS 2152, , , , Explosionsschutz TRBS 2153 Vermeidung von Zündgefahren TRBS 2210 Wechselseitige Gefahren TRBS 2122 Änderung von Anlagen 6
7 Vorschriftenwerke (teilweise mit Gesetzescharakter) Gesetzliche Unfallversicherung GUV (Früher UVV) GUV A1, GUV A2 (GUV V2), GUV A3, GUV A8, GUV D36, GUV S1 Regeln GUV-R GUV-R 133, GUV-R 494 Informationen GUV-I GUV-I 503, GUV-I 508-1, GUV-I 509, GUV-I 510-1, GUV-I 511-1, GUV-I 560, GUV-I 650, GUV-I 652,GUV- I 8769, GUV- I 8592, GUV- I 8638, GUV- I 8555, GUV- I 820,GUV- I 8700, GUV- I 8562, GUV- I 694, GUV- I 8713, GUV- I 8565, GUV- I 5032, GUV- I 8590, GUV- I 8524, GUV- SI 8070(SI - gültig für Schulen) Arbeitssicherheits-Informationen ASI 8.60 Haut und Beruf ASI 0.07 Alkohol im Betrieb und auf dem Arbeitsweg 7
8 Arbeitssicherheits-Informationen Allgemeine Fachbereiche: Labore Küchen Schule Gefahrstoffe im Unterricht GUV-V D27.1 GUV-R 104 GUV-R 132 GUV-R 151 GUV-R 152 GUV-R 181 GUV-R 192 GUV-R 195 GUV-R 194 GUV-I 8500 GUV-I 868 GUV-I 5190 GUV-I 7008 GUV-I 8504 GUV-I 8517 GUV-I 8539 GUV-I 8553 GUV-SI 8590 GUV-R 111 GUV-R ), BGR 234 Verordnung über Lebensmittelhygiene (852/2004), ASI GUV-SR 2003 GUV-SR 2004 GUV-SR 2005 GUV-SR 2006 Globally Harmonized System of Classification GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. 8
9 Kennzeichnung nach GHS Explosionsgefährlich Umweltgefährdend Brandfördernd Ätzend Giftig, sehr Giftig Gesundheitsschädlich komprimierte Gase leicht- hochentzündlich Gesundheitsgefährdend 9
10 Verantwortungskette: Kultusministerium (Hessen) Staatliches Schulamt Schulleiter/-innen (Fachbereichsleitung) (Fachschaftssprecher/-innen) (Sammlungsleiter/-innen) Lehrkräfte Schüler/-innen Kontrolle: Regierungspräsidium (früher Gewerbeaufsichtsämter) Unfallversicherungsträger: Unfallkasse Hessen Wirksamkeitsprüfung: Höhere Institution in der Verantwortungskette (z.b. HKM) 10
11 Verantwortung und Pflichten Erlass vom 15. Oktober 2009; Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Das Hessische Schulgesetz (Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. I S. 265)- HSchG) regelt in den und in den den jeweiligen Personal und Sachaufwand. Daraus ergibt sich, dass im Schulbereich die Arbeitgeberpflichten des ArbSchG, sofern sie sich auf die Ausstattung beziehen, dem Schulträger und soweit sie Organisatorisch oder verhaltensbezogen sind, dem Land zuzurechnen sind. Das Land wird hierbei in der Schule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie erfüllen im Sinne des ArbSchG die Funktion des Arbeitgebers und tragen für das Land die so genannte Arbeitgeberverantwortung 11
12 Verantwortung und Pflichten Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen Für die Schulleitung ergeben sich folgenden Aufgaben: Arbeitsbedingungen zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren; Mängel an der Schulanlage oder der Einrichtung, die die Sicherheit des Schulbetriebs gefährden können, unverzüglich dem Schulträger anzuzeigen und auf ihre Beseitigung hinzuwirken. Bei erheblicher Gefährdung sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu informieren und ggf. zu unterweisen. geeignete Personen für einen sicheren Schulbetrieb unter Beteiligung des Personalrates zu bestellen. (z.b. Sicherheitsbeauftragte, NaWi, Erste Hilfe, Evakuierung.) schriftlich 12
13 1.Erstellung einer schulspezifischen Arbeitssicherheitsstruktur Schaffung einer Struktur: Durch z.b. Ernennung von Beauftragten (schriftlich): z.b. Sicherheitsbeauftragte für bestimmte Aufgaben oder Arbeitsbereiche (z.b. Chemielabore) Übertragung von Unternehmerpflichten (Fachbereichsleitung, Fachschaftssprecher/-in, Sammlungsleiter/-in, etc.) Erstellung von arbeitsschutzrechtlich relevanten Dokumenten (z.b. Muster: Sicherheitsordner) Wirksamkeitsprüfung durch die Verantwortlichen 13
14 2.Institutionalisierung von wiederkehrenden Veranstaltungen ERSTE HILFE LEHRGÄNGE (alle 3-5 Jahre) Bildung eines ASA-AUSSCHUSSES (an der Schule) ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG Herr Dr. Düvel (medical airport service) SICHERHEITSUNTERWEISUNGEN o Sicherheitsunterweisung der Lehrkräfte ggfs. 1mal im Jahr allgemein durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit Herr Winter (medical airport service Hochtaunuskreis) Herr Kienzle (medical airport service Wetteraukreis) 14
15 2.Institutionalisierung von wiederkehrenden Veranstaltungen 1mal im Jahr fachspezifisch durch Fachkollegen o Sicherheitsunterweisung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte o Sicherheitsunterweisung Hausmeister und Putzpersonal durch Lehrkräfte PRÜFUNG DER ARBEITSMITTEL (nach Betriebssicherheitsverordnung früher UVV-Prüfungen) PRÜFUNG ELEKTRISCHER GERÄTE (nach BGV-A3) FORTSCHREIBUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN 15
16 2.Institutionalisierung von wiederkehrenden Veranstaltungen offene Arbeitsbereiche: Hautschutzpläne Hygienepläne Ermittlung der psychischen Belastung: GUV-SI 8760 Gefährdungen Lehrerarbeitsplätze, GUV-I 8766 Gefährdungskatalog Psychische Belastung Präventionsmaßnahmen: Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Gewalt, etc. 16
17 3.Hilfestellungen Herr Dr. Düvell (medical airport service) Bereich:Hochtaunuskreis und Wetteraukreis Telefon: 0160/ ) Herr Winter (medical airport service) Bereich:Hochtaunuskreis Telefon: Herr Kienzle (medical airport service) Bereich:Wetteraukreis Telefon: Sicherheitsbeauftragte intern u. extern Arbeitsschutzausschuss (ASA) (Schule) Arbeitsschutzausschuss (ASA) (Staatliche Schulamt) 17
18 3.Hilfestellungen ( Broschuere_Arbeitsschutz_Textteil.pdf) Empfehlung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen: Online Fragebogen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz Schule (inkl. Auswertung): 18
19 4.Arbeitssicherheit in Fach- und Klassenräumen Quelle: 19 Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
20 Teil 2: 5.Vorstellung von arbeitsschutzrechtlich relevanten Dokumenten (am Beispiel: Sicherheitsordner) Inhaltsverzeichnis: Sicherheitsordner Notfallanweisungen / Organisationsstruktur der. (Name Ihrer Schule) Sicherheitsunterweisung (Lehrkräfte) Gefährdungsbeurteilung / Mutterschutz Mitgültige Dokumente Sicherheitsunterweisung (Schüler) Betriebsanweisungen - Arbeitsanweisungen Prüfkataster für Arbeitsmittel Gefahrstoff-Verzeichnis (AGV) (HessGiSS) Ersatzstoffprüfung/ Explosionsbeurteilung Schulcheckliste / Begehungsbericht Schriftwechsel 20
21 6. Arbeit im Umgang mit sicherheitstechnischen Dokumenten (Krisenplan, Brandschutzplan, usw.) (1) Alarmpläne Schule Grundschule Alarmmeldung (2) Verhalten im Brandfall Richtiges Verhalten im Alarmfall (3) Brandschutzordnung Teil A Teil B u. C (4) Hygieneplan / Hautschutzplan für Schulen Hygieneplan Hautschutzplan (5) Krisenplan Kriseninterventionsplan 21
22 7. Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Der Sicherheitsbeauftragte gibt Anstöße zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und informiert über Sicherheitsprobleme. 22
23 7. Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten 23
24 ABC des Arbeitsschutzes Begriffe/ Fragestellungen die Sie geklärt haben möchten! 24
25 Wir bedanke uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin ein gesundes und Unfallfreies Arbeitsleben. 25
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